Fachtagung Gewässerschutz März 2017
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- Edith Solberg
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1 Fachtagung Gewässerschutz März 2017 Wasserrechtliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Bestandsaufnahme und Ausblick - Folie 1 Ihr Referent Dr. R. Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Abteilung Anlagensicherheit Dudenstr. 28, Mannheim Ronald.Moehlenbrock@tuev-sued.de Folie 2 1
2 Aktuelles/News VAwS AwSV Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) Bauregellisten/ EuGH-Urteil DIN Folie 3 Stand der AwSV Was hat die 954. Sitzung des Bundesrates mit der Bundesanlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu tun? TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz April 2013 Folie 4 2
3 LAND BUND Umgang mit wassergefährdenden Stoffen WHG 62, 63 WHG 62, 63 WHG 19 g - l Übergangsvorschrift (für 19 i,k,l??? AwSV (Bundesanlagenverordnung BR-beschluss Notifizierung in Brüssel 2015 erfolgt VAwS (Bundesländer) VAwS (Bundesländer) X TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz April 2013 Folie 5 Rechtsbereiche WHG Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abwasser 57 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) 58 WHG Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) Hinweis: Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten bleiben unberührt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 62 WHG Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 63 WHG Eignungsfeststellung Übergangsvorschrift des Bundes (als Ersatz für die ehemaligen 19 i bis 19 l) 1 Betreiberpflichten 2 Pflichten beim Befüllen 3 Fachbetriebe Folie 6 3
4 Schnittstellen Abwasser/VAwS Waschplatz Abwasser Anlage zum Fortleiten von Schmutzund Regenwasser Tankstelle/Abfüllplatz/Trafo VAwS Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen zusätzliche Anforderungen Bauprodukte, Dichtheitsprüfungen, Sahcverständigenprüfungen, Fachbetriebe nach WHG u.v.m.) Folie 7 DIN Änderungen, u.a. Anforderungen an Kabeldurchführungen Schlagregen bei der hydraulischen Bemessung Präzisierung der Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion Erweiterung der Angaben zu Betriebstagebuch und Generalinspektion Festlegung und Beispiel zur Ermittlung der erforderlichen Überhöhung Aufnahme eines Abschnittes für Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage mit zusätzlicher Berücksichtigung der Aspekte Einbaustelle (einschließlich der Problematik überflutungsgefährdeter Bereiche), separate Auffangbehälter für Leichtflüssigkeiten, Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten, Probenahmestellen und - einrichtungen Folie 8 4
5 Informationen Folie 9 Was bietet netinform? Neueste Informationen Gesetzliche Vorschriften, EU-Richtlinien, weltweite Regelwerke Arbeitshilfen, Fachinformationen zur Umsetzung Beispiellösungen aus der Praxis Fachartikel Virtuelle Messe Veranstaltungskalender Virtuelles Prüfbuch netdocx BlueRegistry die Datenbank für Transparenz im Zertifikatehandel und vieles mehr Folie 10 5
6 Netinform- News Folie 11 Software mit interaktiven Tools Folie 12 6
7 Grundsatzanforderungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Betriebsanweisung nach VAwS Primäre Sicherheit Erkennbarkeit Hinweis: Die in der VAwS beschriebenen Grundsatzanforderungen bleiben auch in der AwSV bestehen Löschwasserrückhaltung Grundsatzanforderungen Auffangräume ohne Abläufe Sekundäre Sicherheit Folie 13 Anforderungen an die primäre Sicheheit Primäre Sicherheit Hinreichende Widerstandsfähigkeit gegen die zu erwartenden physikalischen, z. B. mechanischen und thermischen, sowie chemischen Einflüsse Werkstoffverträglichkeit Standsicherheitsnachweis (auch für Überschwemmungsund erdbebengefährdete Gebiete) Anfahrschutz Folie 14 7
8 Schutzbedürftige Aufstellungsorte Überschwemmungsgebiet Erdbebenzonen Quelle: Deutsches Geoforschungszentrum Potsdam Wasserschutzgebiet Folie 15 Anforderungen an die sekundäre Sicherheit Sekundäre Sicherheit Anlagenteile der sekundären Sicherheit sind technische Einrichtungen, die der Rückhaltung aus Anlagenteilen der primären Sicherheit ausgetretener wassergefährdender Stoffe,, dienen. Folie 16 8
9 Primär- oder Sekundärbarriere Hinweis: Wenn Wannen, Pumpensümpfe, Beschichtungen u. dgl. ständig beaufschlagt werden, handelt es sich nicht um die 2. Barriere (Ableitfläche, Tiefpunkt, Auffangraum), sondern um die 1. Barriere ( Primäre Sicherheit ) Folie 17 Anforderungen an die Erkennbarkeit Visuelle Kontrolle Erkennbarkeit Erkennung von Leckagen Zustandskontrolle der Rückhalteeinrichtung Boden- und Wandabstände (TRwS 779 Mindestabstand zwischen Primär- und Sekundärbarriere 10 cm) Folie 18 9
10 Betriebsanweisung nach VAwS Betriebsanweisung nach VAwS Es ist (grundsätzlich) eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen und einzuhalten ( 3 VAwS) Inhalte: TRwS 779 Die Betriebsanweisung muss dem Bedienungspersonal jederzeit zugänglich sein. Das an der Anlage tätige Personal ist anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich durchzuführen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Folie 19 Anforderungen an Auffangräume Auffangräume ohne Abläufe Auffangräume dürfen (grundsätzlich) keine Abläufe haben (Anm.: auch keine verschließbaren ) Ausnahmen möglich (siehe Abfüllplätze, HBV, ) geeignete Abwasserbehandlungsanlage Folie 20 10
11 Löschwasserrückhaltung Löschwasserrückhaltung Die Grundlage der Forderung nach Löschwasserrückhaltung ist in den Grundsatzanforderungen der VAwS zu finden (für alle der Verordnung unterliegenden Anlagen) Lagerung LöRüRL HBV Erkenntnisquelle häufig VdS-Konzept, VCI-Konzept o.ä. Hinweis: Die Löschwasserschutzbarrieren besitzen in der Regel keine Zulassung für Auffangräume Folie 21 Technisches Regelwerk - TRwS Anlagen dürfen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein, sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden ( 62 WHG Abs. 2) Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind gemäß 62 Abs. 2 WHG insbesondere die folgenden Regeln: 1. Technische Regeln wassergefährdende Stoffe der DWA, 2. Technische Regeln, die in der Musterliste der technischen Baubestimmungen oder in der Bauregelliste des DIBt aufgeführt sind, soweit sie den Gewässerschutz betreffen, sowie 3. DIN-Normen und EN-Normen, soweit sie den Gewässerschutz betreffen und nicht in der Bauregelliste des DIBt aufgeführt sind Folie 22 11
12 Technisches Regelwerk - TRwS Bezeichnung Titel Stand TRwS 779 Allgemeine technische Regelungen 04/2006 TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen 12/2001 E 04/2016 TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge 08/2004 TRwS TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Bioethanol und Ottokraftstoffen 05/ /2008 TRwS 782 Betankungsstellen für Schienenfahrzeuge 05/2006 TRwS 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge 12/2005 TRwS 784 Betankungsstellen für Luftfahrzeuge 04/2006 TRwS 785 Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen R 1 07/2009 Folie 23 Technisches Regelwerk - TRwS Bezeichnung Titel Stand TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen 10/2005 TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen 07/2009 TRwS 788 Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten 05/2007 TRwS 789 Bestehende unterirdische Rohrleitungen 07/2010 E 04/2016 TRwS 790 TRwS 791 Bestehende einwandige unterirdische Behälter Heizölverbraucheranlagen Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen, Stilllegung Teil 2: Anforderungen an bestehende Anlagen 12/ /2015 E: 01/2015 TRwS 792 JGS-Anlagen Gelbdruck TRwS 793 Biogasanlagen In Bearbeitung Herausgeber: DWA Hauptgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, D Hennef Folie 24 12
13 Eignungsnachweise ( 63 WHG) Anlagen nach 63 WHG, sowie deren Teile und technische Schutzvorkehrungen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung festgestellt ist. Grundsätzlich ist die wasserrechtliche Eignung immer nachzuweisen. Die Art des zu führenden Eignungsnachweises unterscheidet sich. LAU Behördliche Vorkontrolle HBV Art (!) der Nachweisführung ist frei wählbar Dieses bedeutet: Alle Anlagenteile (Bauprodukte) für LAU-Anlagen benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis als wasserrechtlichen Eignungsnachweis. Qualitativ aber kein Unterschied!!! Auch die Eignung der Anlagen und Anlagenteile im HBV-Bereich ist entsprechend umfänglich nachzuweisen! Folie 25 Bauregellisten des DIBt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2017 Folie
14 Bauregelliste B Teil 1 Quelle: DIBt, Bauregelliste B Teil 1, 2015/02 Anlage 1/13.1 (2005/3) Die Norm für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten enthält keine Festlegungen zur Standsicherheit der Abscheiderbehälter, zur Dichtheit der Abscheideranlagen gegenüber Leichtflüssigkeiten und zum Brandverhalten von Einbauteilen. Diese nicht durch die Norm abgedeckten Produkteigenschaften sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.* * Die fehlenden Produkteigenschaften und die Verwendung der Abscheideranlagen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2017 Folie Kennzeichnung mit Übereinstimmungszeichen Phantasie GmbH Name des Herstellers B : H = 1 : 1,33 ( > 4,5 cm : 6 cm) DIN : oder BRL A Teil 2 Nr. xx oder Z ###### Grundlage des Übereinstimmungsnachweises Ggf. Bildzeichen/ Bezeichnung der Zertifizierungs- bzw. Überwachungsstelle Folie
15 EuGH-Urteil Entscheidung des EuGH am Eingesetzte Bauregellisten beim Vertrieb von Bauprodukten verstoßen gegen EU-Recht Bauregellisten stellen zusätzliche Anforderungen an im Ausland hergestellte Produkte, die bereits mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind erschweren damit den Zugang auf den deutschen Markt Durch Vermarktung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten darf aber nicht durch zusätzlichen Anforderungen eingeschränkt werden Für die Aufnahme in die deutschen Bauregellisten sind bei bestimmten Bauprodukten dagegen zusätzliche Prüfungen am DIfBt und eine Kennzeichnung mit dem Ü- Zeichen erforderlich Nach Auffassung des EuGH ist diese Vorgehensweise und damit das System der Bauregellisten unzulässig. Frage: Wie wird in Zukunft der wasserrechtliche Eignungsnachweis geführt? Folie 29 Zulassungen/DIBt Verzeichnis der erteilten - abz und ETAs Folie 30 15
16 Ausgewählte Zulassungsbereiche Folie 31 Allgemein bauaufsichtliche Zulassung (Deckblatt) Ausgewählte Inhalte allgemein bauaufsichtlicher Zulassungen Datum der Schlusszeichnung Zulassungsnummer Geltungsdauer Antragsteller Zulassungsgegenstand umfasst elf Seiten und sieben Blatt Anlagen Folie
17 Eignungsnachweis/Anwendungsbereich Folie 33 Pflichten des Betreibers Beauftragung von Fachbetrieben (Tätigkeiten: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen, Reinigen ) Änderungen in der AwSV Eigenüberwachung (Ständige Überwachung der Dichtheit der Anlage und der Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen) Fremdüberwachung (Prüfung durch zugelassene Sachverständige nach Landesrecht) Änderungen in der AwSV Folie 34 17
18 Fachbetriebszertifikat Muster eines Fachbetriebszertifikat mit mindestens folgenden Inhalten: Rechtsgrundlage (WHG) Name, Sitz des Fachbetriebs (ggf. fachbetriebsrelevanter Betriebsteil) Beschreibung des Tätigkeitsbereiches nach WHG / BetrSichV Datum, seit wann die Fachbetriebsqualifikation erfüllt war Befristung des abgeschlossenen Überwachungsvertrages Folie 35 Fachbetriebszertifizierung nach WHG Infos unter: oder per Mailanfrage Folie 36 18
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