Europäische technische und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in LAU-Anlagen
|
|
- Johanna Heinrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Europäische technische und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in LAU-Anlagen Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt Telefon: 030/ , Fax: 030/ , U. Kluge: ETA und a.b.z. für Dichtkonstruktionen Deutsches Institut und Abdichtungssysteme für Bautechnik DIBt, in LAU-Anlagen Kolonnenstraße 30 L, Berlin, Germany / Seite 1 Allgemeines Statistisches Bundesamt (Mai 2005): Die Belastung der Gewässer durch wassergefährdende Stoffe hat zugenommen: 2600 m³ im Jahr m³ im Jahr m³ im Jahr 2003 Bei Unfällen ausgetretene und nicht wieder gewonnene Mengen wassergefährdender Stoffe / Seite 2 1
2 Allgemeines Europa und Deutschland: Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.b. Chemikalien und deren Gemische) müssen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht, Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. / Seite 3 Europa: Ziel der europäischen Harmonisierung : Einheitliche technische Anforderungen für europaweit geltenden Zertifikate als Nachweis für die Brauchbarkeit von Bauprodukten Instrumente der Europäischen Union - gegenseitige Anerkennung von technischen Vorschriften Europäische Anforderungen - Vermeidung neuer Handelshemmnisse - Harmonisierung technischer Vorschriften für Bauprodukte "Richtlinie des Rates vom zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG)" (Bauproduktenrichtlinie, (BPR) ) / Seite 4 2
3 Europa: Europäische Anforderungen Bauprodukte müssen bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung wesentlichen Anforderungen, wenn solche national vorgesehen sind, erfüllen. (in Anlehnung an BPR, Artikel 2, Abs.1) Wesentliche Anforderungen an Bauwerke : Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (Grundlagendokument Nr. 1) Brandschutz (Grundlagendokument Nr. 2) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (Grundlagendokument Nr. 3) Nutzungssicherheit (Grundlagendokument Nr. 4) Schallschutz (Grundlagendokument Nr. 5) Energieeinsparung und Wärmeschutz (Grundlagendokument Nr. 6) / Seite 5 Europäische Anforderungen Europa: Wesentliche Anforderungen: Grundlagendokument Nr. 3 "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz", Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass die Hygiene und die Gesundheit der Bewohner und der Anwohner insbesondere durch folgende Einwirkungen nicht gefährdet werden: Freisetzung giftiger Gase, Vorhandensein gefährlicher Teilchen oder Gase in der Luft, Emission gefährlicher Strahlen, Wasser- oder Bodenverunreinigung oder vergiftung, unsachgemäße Beseitigung von Abwasser, Rauch und festem oder flüssigen Abfall, Feuchtigkeitsansammlung in Bauteilen und auf Oberflächen von Bauteilen in Innenräumen. / Seite 6 3
4 Konkretisierung der europäischen Anforderungen Europa: Konkretisierung der Anforderungen durch technische Spezifikationen, z.b.: harmonisierte Europäische Normen (EN) oder Europäische Technische Zulassungen (ETA) Bekannt gemachte harmonisierte europäische Produktnormen müssen in den jeweiligen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Entgegenstehende nationale Normen sind zurückzuziehen. / Seite 7 Europa: Konkretisierung der europäischen Anforderungen Konkretisierung der Anforderungen für LAU-Anlagen durch technische Spezifikationen, z.b. durch: - harmonisierte Europäische Normen (EN) z.z. keine oder - Europäische Technische Zulassungen (ETA) Auf der Basis von Leitlinien z.z. keine Auf der Basis von CUAP,d.h. ohne Leitlinien / Seite 8 4
5 Europäische Nachweise der Verwendbarkeit Common Understanding of Assessment Procedure (CUAP) für: Gemeinsame Standpunkte der EOTA-Zulassungsstellen für Bauprodukte zur Verwendung in LAU-Anlagen und Tankstellen ohne Leitlinie: Fugenabdichtungssysteme: Fugendichtstoffe, CUAP 06.05/11, Fugenbänder, CUAP 06.05/12, Aufgeklebte Fugenbänder, CUAP 06.05/19 Beschichtungssysteme: Ableitfähig, CUAP 06.05/13, Nicht ableitfähig, CUAP 06.05/14, Dichtkonstruktionen aus Beton: Fertigteile, Fahrzeugund Gleistragwannen, CUAP 06.05/16, Dichtkonstruktionen aus Asphalt: Gussasphalt, CUAP 06.05/17 (Voraussichtlich IV/2007) Abdichtungssysteme: Kunststoffbahnen aus PVC, CUAP 06.05/15 (Voraussichtlich IV/2007) / Seite 9 Europa: Konkretisierung der Anforderungen durch technische Spezifikationen, z.b. durch: - harmonisierte Europäische Normen (EN) oder - Europäische Technische Zulassungen (ETA) Europäische Nachweise der Verwendbarkeit Mit Leitlinien Ohne Leitlinien / Seite 10 5
6 Nationale Anforderungen Deutschland: Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie, (BPR) in Deutschland : - Bauproduktengesetz BauPG - Neufassung der deutschen Landesbauordnungen - Neufassung des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Für Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe sind in Deutschland wasserrechtliche Eignungsfeststellungen bzw. Bauartzulassung erforderlich. -Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte- / Seite 11 Deutschland: Konkretisierung der Anforderungen durch technische Spezifikationen, z.b.: Nationale Anforderungen - Deutsche Industrienormen (DIN) / Richtlinien (z.b. DAfStb-Rili BUwSt ) oder - allgemeine baufsichtliche Zulassungen Bauregelliste A, Abs. 15 Auf Basis von DIBt- Zulassungsgrundsätzen Auf Basis von DIBT- Prüfprogrammen / Seite 12 6
7 Nachweise der Verwendbarkeit für Deutschland: DIBt-Zulassungsgrundsätze für Nationale Anforderungen Fugendichtstoffe Kunststoffbahnen Innenbeschichtungen eingebaute Fugenbänder Beschichtungssysteme Gummierungen / Seite 13 Nachweise der Verwendbarkeit für Deutschland: DIBt-Prüfprogramme, zu Beispiel für Nationale Anforderungen aufgeklebte Fugenbänder Betonfertigteile, Beton, Rinnen, Gussasphalt, Halbstarre Beläge Neu: Walzasphalt / Seite 14 7
8 Nationale Anforderungen Deutschland: Konkretisierung der Anforderungen durch technische Spezifikationen, z.b.: - Deutsche Industrienormen (DIN) /Richtlinien oder - allgemeine baufsichtliche Zulassungen Auf Basis von DIBt- Zulassungsgrundsätzen Auf Basis von DIBT- Prüfprogramme / Seite 15 Beispiel: zugelassene Gleistragwannen Gleis-Tragwannen, befahrbar Stelcon AG Stelcon AG z.b. B+F Dorsten / Seite 16 8
9 Zulassungsinhalte Europäische oder nationale Zulassungen für Dichtkonstruktionen, zum Beispiel Gleis-Tragwannen, berücksichtigen: Benennung des Eindringverhaltens ausgewählter Flüssigkeiten (Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit), Regelung des zulässigen Umläufigkeitsverhaltens im Bereich des Bauteilrandes, Angaben zur Bemessung im Zustand I= ungerissen oder im Zustand II= mit ungerissener Beton-Druckzone oder Rissbreiten 0,1 mm, wobei Trennrisse nicht zulässig sind, Festlegung der zulässigen Befahrung durch Schienenfahrzeuge und zusätzlich, über Abdeckungen, mit Straßenfahrzeugen unterschiedlicher Bereifung und Lastklassen, Angabe der zulässigen Anschlüsse zu anderen Dichtflächen oder Rinnen bzw. zur Verbindung aneinander gereihter Tragwannen, Angabe der Mindestdehn-, Stauch- und Scherwege, die ein geeignetes Fugenabdichtungssystem gewährleisten muss, Regelung zulässiger Abläufe zur Rückhalteeinrichtung je nachdem, ob bei ihnen ein Rückstau in die Tragwanne ausgeschlossen oder nicht ausgeschlossen werden kann, Angabe der zulässigen Befestigungen in der Dichtschicht mit zugelassenen Befestigungsmitteln / Seite 17 Beispiel: zugelassene Fahrzeugtragwannen Fahrzeug-Tragwannen, befahrbar z.b. B+F Dorsten Stelcon AG Stelcon AG / Seite 18 9
10 Beispiel: zugelassene Fugenabdichtungssysteme ab : Sika Deutschland GmbH DIBt Mitteilungen 03/ / Seite 19 Beispiel: zugelassene Beton-Plattensysteme Betonfertigteilsysteme, Beispiel Ableitfläche, befahrbar, Eigenverbrauchstankstelle, öffentliche Tankstelle z.b. Z-Bau Z-Bau Z-Bau / Seite 20 10
11 Beispiel: zugelassene Beton-Plattensysteme Betonfertigteilsysteme, Beispiel Ableitfläche, befahrbar, öffentliche Tankstelle Stelcon AG Stelcon AG / Seite 21 Beispiel: zugelassene Dichtschicht aus halbstarrem Belag Dichtschicht aus halbstarrem Belag, befahrbar / Seite 22 11
12 Beispiel: zugelassene Beschichtungssysteme Beschichtungssysteme, ableitfähig, befahrbar / Seite 23 Beispiel: zugelassene Dichtschicht aus Walsasphalt IFTA 2007 Walzasphalt-Dichtschicht, befahrbar IFTA / Seite 24 12
13 Layout nationaler bzw. europäischer Zulassungen Datum der Schlusszeichnung Zulassungsnummer Antragsteller Zulassungsgegenstand Geltungsdauer... umfasst xx Seiten und xx Anlagen Datum der Schlusszeichnung / Seite 25 Ausblicke Ausblicke: Weiterentwicklungen von Fugenabdichtungssystemen: Größere Einbautiefen, Größere zulässige Verformungen, Instandsetzung. Weiterentwicklungen von Beton-Dichtkonstruktionen: Instandsetzung von Betonfertigteilen, Bauprodukte und Systeme für die Instandsetzung. DIBt-AK "Instandsetzung von Betonfertigteilen : Die DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die DAfStb-Instandsetzungsrichtline sowie die Produktnormen der Normenreihe EN 1504 Bauprodukte und Bauarten zur Instandsetzung sind für LAU-Anlagen und Tankstellen nicht hinreichend. Zulassungserfordernis! / Seite 26 13
14 Information Beispiel Tragende Flächenabdichtungssysteme: Fertigteiltyp Befahrbarkeit Aktualisierung ½jährlich Bezeichnung Beschichtung Antragsteller Mediengruppen Zulassung von gültig bis Befestigungen zulässig / Seite 27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt Telefon: 030/ , Fax: 030/ , ukl@dibt.de Deutsches Institut für Bautechnik DIBt, Kolonnenstraße 30 L, Berlin, Germany / Seite 28 14
Betonbau und Betoninstandsetzung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, LAU-Anlagen
DIBt-Treffpunkt 2012 "Betonbau und Betoninstandsetzung in LAU-Anlagen" Betonbau und Betoninstandsetzung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, LAU-Anlagen 27. November
MehrNetinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 1
Netinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 1 Dr.-Ing. Ullrich Kluge Deutsches Institut für Bautechnik Referat Gewässerschutz Instandsetzung
Mehrnetinforum 2005 Gewässer- und Explosionsschutz aktuell
netinforum 2005 Gewässer- und Explosionsschutz aktuell 6. Fachtagung, Dresden, 02. 03. Juni 2005 Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise im Bezug auf die neuen TRwS n Tankstellen und Ausführungen von
MehrBrandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa
Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als
Mehrund Umschlagen wassergefährdender Stoffe, die nicht einfacher oder herkömmlicher
Bauaufsichtliche und wasserrechtliche Anforderungen an Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe Angela Pawel, Berlin Dichtkonstruktionen
MehrTeil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie
MehrWasserrechtliche Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen
NETINFORUM 2008 Wasserrechtliche Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Tel.: 0049-(0)621-395-293 Dudenstr. 28 Fax: 0049-(0)621-395-632 68167 Mannheim
MehrBauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen
Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen 19.9.2011 1 Europäische und nationale Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Dr. Angela Pawel VDMA-/FGMA-Infotag
MehrDie harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
[zur Veröffentlichung in den DIBt-Mitteilungen 5/2008 vorgesehen] Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen
MehrAusgabe 2011/1. Inhalt. 3 Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bezugsquellennachweis
Inhalt Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C Ausgabe 2011/1 DIBt Mitteilungen Sonderheft 41 Inhalt 2 Vorbemerkungen 1 Bauregelliste A Ausgabe 2011/1 3 Bauregelliste A Teil 1 110 Bauregelliste A
MehrEntwurf (Gelbdruck) TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen mit Schwerpunkt Beton
Entwurf (Gelbdruck) TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen mit Schwerpunkt Beton Überarbeitung der technischen Regel wassergefährdender Stoffe -TRwS Ausführung von Dichtflächen durch die Arbeitsgruppe der
MehrZulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung
Zulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung Fachsymposium "R-Beton schließt Stoffkreisläufe" 23. März 2015 Dipl.-Ing. Brigitte Strathmann 1. Einleitung 2. Bauaufsichtliche Anforderungen
MehrVorkommen und bauaufsichtliche Bewertung von Formaldehyd in Bauprodukten. Dipl.-Chem. Wolfgang Misch Referat Gesundheits- und Umweltschutz
Vorkommen und bauaufsichtliche Bewertung von Formaldehyd in Bauprodukten Dipl.-Chem. Wolfgang Misch Referat Gesundheits- und Umweltschutz www.dibt.de / Seite 1 www.dibt.de / Seite 2 Anforderungen an Gebäude
MehrDAfStbFachkolloquium
DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrAnforderungen an Abfüllflächen aus wasserrechtlicher Sicht
Netinforum Köln 2006 Anforderungen an Abfüllflächen aus wasserrechtlicher Sicht Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Tel.: 0049-(0)621-395-293 Dudenstr, 28 Fax: 0049-(0)621-395-632 68167
MehrWissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zur CE-Kennzeichnung von Sanitär- und Gebäudearmaturen. Stand: VDMA Technik für Menschen
Positionspapier zur CE-Kennzeichnung von Sanitär- und Gebäudearmaturen Stand: 26.06.2013 Wissen schafft Vorsprung Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband Armaturen Vorsitzender: Dr.
MehrLeitfaden zur CE-Kennzeichnung
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.
MehrKunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe
Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
MehrEuGH-Urteil Bauregellisten
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen EuGH-Urteil Bauregellisten Auswirkungen der Neuregelungen im Bau- und Wasserrecht Stand: 28.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de
MehrDichtflächen aus Betonfertigteilen
Dichtflächen aus Betonfertigteilen Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall ist seit 1948 der technisch-wissenschaftliche Fachverband, der die Fach- und Führungskräfte der Wasser-
MehrMedienlisten für. Abdichtungsmittel und Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Medienlisten für Abdichtungsmittel und Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe Stand: Februar 2015 - 2 - Impressum Herausgeber Deutsches Institut für
Mehraustrolab - Workshop
austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über
MehrFassung: Mai Seite 1 von 5
Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für Rinnenkonstruktionen aus Beton, Stahlbeton, Kunstharzbeton, Stahl oder Gusseisen zur Verwendung in LAU-Anlagen Seite 1 von 5 Impressum Deutsches Institut für
MehrTechnische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Stand der Entwicklung
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Stand der Entwicklung Dr.-Ing. Hermann Dinkler VdTÜV, Essen DWA DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (ehemals: ATV-DVWK)
MehrDie harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
DIBt Mitteilungen - Amtliche Mitteilungen 2/2012 Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen * Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten
MehrDr.-Ing. W. Kanning, Berlin
- 1 - Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise auf dem Gebiet der Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (Fassung 7/2000) Dr.-Ing. W. Kanning, Berlin 1 Allgemeines Nach
MehrBeschichtungssysteme für LAU- und HBV- Anlagen nach aktuellen Zulassungskriterien
Beschichtungssysteme für LAU- und HBV- Anlagen nach aktuellen Zulassungskriterien Hannover/Dortmund/Gießen März 2017 Dr. Michael Grebner WHG Fachtagung März 2017 1 Themen: Zulassungskriterien und Eignungsnachweise
MehrMitteilung des DIBt Medienlisten
Mitteilung des DIBt Medienlisten Referat II 7 Gewässerschutz Abdichtungen gegen wassergefährdende Stoffe Medienlisten für Abdichtungsmittel und Dichtkonstruktionen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender
MehrGeltungsbereich, Begriffe
Die neue TRwS für Tankstellen netinforum Gewässer- und Explosionsschutz 02./03.03.2004 Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Wasserhaushaltsgesetz auf Grundlage Artikel 75 GG (Rahmengesetzgebung des Bundes)
MehrAktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten
12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag
MehrZ Dezember 2014
17.12.2014 II 71-1.74.3-33/13 Z-74.3-115 17. Dezember 2014 17. Dezember 2016 Kortmann GmbH Holmers Kamp 6 48465 Schüttorf Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen.
MehrDie Fundstellen der harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben.
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen * Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach harmonisierten Normen und Europäischen Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrTeil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen * Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach harmonisierten Normen und Europäischen Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen
MehrVerwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung
12. Sanitärtechnisches Symposium 2011 FH Münster Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung Unterlage zum Vortrag am 18. Februar 2011 Karl-Heinz Störrlein, LGA Materialprüfungsamt
MehrOktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
MehrAbdichtungen in LAU-Anlagen
Tagungsband Abdichtungen in LAU-Anlagen DIBt-Treffpunkt 18. November 2010 Berlin Dipl.-Biol. Martin Böhme Neue Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Rahmen von WHG und Bundes-VAUwS
MehrZ Dezember 2014
17.12.2014 II 71-1.74.3-34/13 Z-74.3-116 17. Dezember 2014 17. Dezember 2016 Kortmann GmbH Holmers Kamp 6 48465 Schüttorf Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen.
MehrCE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm?
CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? Andrea Sterling: Dipl. Bauingenieurin Deutsches Institut für Bautechnik 1 CE-Kennzeichnung: Eine für alles Fachtagung / Journée technique
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 Landeskonferenz 2015 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 9. November 2015 in Dresden 1 9. November 2015 Landeskonferenz
MehrZulassungen von Bauteilen in Deutschland und Europa
Zulassungen von Bauteilen in Deutschland und Europa Dr.-Ing. Hermann Dinkler VdTÜV, Essen Rechtliche Grundlagen EU Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften Gemeinsame Handelspolitik (Art. 3
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrFugenprofil, PE-Schaumstoff. d= d H. Voranstrich (Primer) und Klebstoff als Verankerungsschicht. Fugenflanken. a 1)
Fugenabdichtungssystem aus en zur Verwendung in LAU-Anlagen aus Beton, säurefesten Spaltklinkern, halbstarren Belägen Vinylester-Laminaten bzw. Profilen Befahrbare Fugenkonstruktion nicht befahrbare Fugenkonstruktion
MehrUmgang mit wassergefährdenden Stoffen - Verwendung von Beton als Abdichtmittel bei Rückhalteeinrichtungen von LAU-Anlagen
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE ABTEILUNG 5 - UMWELT Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Untere Wasserbehörden Karlsruhe 14.09.2006 Name Herr Schöbel Durchwahl 0721 926-7472 Aktenzeichen 54.3b-8914.00
MehrErteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
1 Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Dip.-Ing. Andreas Reidt Kunststoffe im Anlagenbau 4. Internationale Fachtagung
MehrDer Firmenname und die Anschrift des Antragstellers sowie die Bezeichnung des Zulassungsgegenstandes wurden geändert.
Deutsches Institut für 8autechnik DlBt Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Bescheid Mitglied
MehrViadense. Gussasphalt-Dichtschicht. als Bestandteil eines Flächenabdichtungssystems zur Verwendung in LAU-Anlagen
Viadense Gussasphalt-Dichtschicht als Bestandteil eines Flächenabdichtungssystems zur Verwendung in LAU-Anlagen hochstandfest resistent gegen Chemikalien einfach zu verarbeiten UMWELTTECHNISCHE ANFORDERUNGEN
MehrLehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen
l Lehrgangsskript Kapitel 3.3 Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit zum Bauen mit nachwachsenden Autor Dr. Rolf Buschmann KATALYSE-Institut für angewandte Umweltforschung Kompetenzzentrum Bauen mit Nachwachsenden
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
Mehr12. Regelungen Allgemeines
140. Regelungen.1 Allgemeines Bauwerke und Bauteile waren schon immer so zu erstellen, dass insbesondere Leben, Gesundheit nicht gefährdet werden und kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Zur Sicherstellung
Mehr17. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer. 24. September 2014
17. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer Dichte Betonbauwerke Anforderungen an Planung und Ausführung flüssigkeitsdichter Bauwerke aus Stahlbeton Referent: Dipl.-Ing.
MehrAktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018
Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht
MehrBauen für die Landwirtschaft. Norbert Nehls. 06. März Regensburg
Bauen für die Landwirtschaft Norbert Nehls 06. März 2017 - Regensburg 1 Aspekte des Bauens für die Landwirtschaft 2 Bauwerke und Beispiele 3 Normen und Regelwerke 4 Produkte, Services und Leistungen 1
MehrFachtagung Gewässerschutz April 2016
Fachtagung Gewässerschutz April 2016 Wasserrechtliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Bestandsaufnahme und Ausblick - TÜV SÜD Industrie Service GmbH 29.04.2016 Folie
MehrDIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
Mehr9. Würzburger Kunststoffrohr-Tagung Dipl.-Ing. Andreas Reidt Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin
9. Würzburger Kunststoffrohr-Tagung 2011 Stand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Kunststoffrohrsystemen Dipl.-Ing. Andreas Reidt Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin 1 Übersicht 1.
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504*
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504* Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
MehrPRODUKTDATENBLATT Sika Spezialpolymer Fugenbänder
PRODUKTDATENBLATT Sika Spezialpolymer Fugenbänder Fugenbandserie für LAU-Anlagen PRODUKT- BESCHREIBUNG BEZEICHNUNG PRODUKTMERKMALE ANWENDUNGS- GRUNDSÄTZE ANWENDUNGSGEBIETE NORMEN / RICHTLINIEN PRÜFZEUGNISSE
MehrBeschichtungssysteme für LAU- und HBV- Anlagen nach aktuellen Zulassungskriterien
Beschichtungssysteme für LAU- und HBV- Anlagen nach aktuellen Zulassungskriterien Fachtagung November 2015 Gewässerschutz nach WHG für LAU-Anlagen in Industrie und Gewerbe Dr. Michael Grebner WHG Fachsymposium
MehrDer Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
MehrBundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und
MehrBeschichtungssysteme für LAU- und HBV- Anlagen nach aktuellen Zulassungskriterien
Beschichtungssysteme für LAU- und HBV- Anlagen nach aktuellen Zulassungskriterien Fachtagung Gewässerschutz März 2018 Dr. Michael Grebner 1 Themen: Zulassungskriterien und Eignungsnachweise Wahl des geeigneten
MehrFassung: Mai Seite 1 von 8
Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für kunststoffmodifizierte Instandsetzungsmörtel/ -betone (PCC) zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU-Anlagen Seite 1 von 8 Impressum Deutsches Institut
MehrNeues zu Asphaltbauweisen bei wassergefährdenden Stoffen
Neues zu Asphaltbauweisen bei wassergefährdenden Stoffen Kiefernring 10 21357 Bardowick Tel.: 0170/7610541 e-mail: thomas@sikinger.de Gliederung Einleitung Gesetze, Verordnungen, Regelwerke LAU/HBV Anlagen
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich
MehrStellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125
Stellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 Dipl.-Ing. Stephan Schmidt, Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.v. Velbert Stand: 20. Mai 2004 (anhand versch.
Mehrifbau Bauproduktenrecht 2017
ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.
MehrEG Konformitätszertifikat
EG Konformitätszertifikat Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG
MehrMusterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am 27.11.2017 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) -
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,
Mehrvon Diplom-Ingenieur Ullrich Kluge aus Berlin
Entwicklung von Fugenabdichtungssystemen und ausgewählten Dichtkonstruktionen sowie der technischen Regelwerke im Bereich von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0132 vom 17. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrAuszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -
Auszug VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember 2017 - Sächs. ABI. 2018 S. 52 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7/1): Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße;
MehrEN CE statt Zulassung
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden
MehrErmächtigl * und notifiziert * gemäßartikel 10 de. Richtlinie des Rates vom
Deutsches Institut * für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr.30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 78730 0 Fax: +49(0)30 78730 320 E-mail: dibt@dibt.de lnternet: www.dibt.de *
MehrVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen. Vorbemerkungen. Stand Allgemeines
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Vorbemerkungen Stand 30.11.2018 1. Allgemeines Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen.
MehrZulassungskriterien für Abdichtungssysteme
Zulassungskriterien für Abdichtungssysteme Dipl.-Ing. Ullrich Kluge Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Verwendbarkeit von Bauprodukten...3 2 Technische Anforderungen an Abdichtungsmittel
MehrDr. Doris Kirchner Deutsches Institut für Bautechnik
Dr. Doris Kirchner Deutsches Institut für Bautechnik Nachhaltigkeit von Bauprodukten im Zulassungsbereich Dr.-Ing. Doris Kirchner Referat II4 2 von 19 1. Einführung 2. Die neue Grundanforderung Nr. 7 der
MehrPRODUKTDATENBLATT SIKA WESTEC Fugenbänder
PRODUKTDATENBLATT SIKA WESTEC Fugenbänder Fugenbandserie für LAU-Anlagen PRODUKT- BESCHREIBUNG SIKA WESTEC-Fugenbänder PE zur Anwendung in LAU-Anlagen BEZEICHNUNG SIKA WESTEC Fugenband Typ 050, SIKA WESTEC
MehrHinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde
Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter
Mehrzu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
Bundesrat Drucksache 167/1/17 21.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - Wi - Wo zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen
MehrPraxisgerechte und effiziente
Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen
Mehrc) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.
Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.
MehrZeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!
GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0269 vom 13. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrArbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.
Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden
MehrFugenabdichtung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Fugenabdichtung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gesetze: Bundeseinheitlich: - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - AwSV Technische Regeln: TRwS 781 ff, z.b. Betankung von Straßenfahrzeugen.
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0258 vom 23. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrMängel an Dichtflächen
Netinforum 2005 - Dresden Mängel an Dichtflächen Bewertung und Praxisbeispiele Dr. R. Möhlenbrock TÜV Industrie Service GmbH TÜV SÜD Gruppe Dudenstr. 28, 68167 Mannheim : 0621-395293 Fax: 0621-395632 1
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-09/0040 vom 20. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen
Mehr