Entwurf (Gelbdruck) TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen mit Schwerpunkt Beton

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1 Entwurf (Gelbdruck) TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen mit Schwerpunkt Beton Überarbeitung der technischen Regel wassergefährdender Stoffe -TRwS Ausführung von Dichtflächen durch die Arbeitsgruppe der ATV-DVWK Ausführung von Dichtflächen (Voraussichtliches Erscheinen: Ende April 2004) Gründe zur Überarbeitung der TRwS: Abstiung der TRwS mit den Vorschriften der Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Landesbauordnung (WasBauPVO). Ergänzungs- und Änderungswünsche, z.b. hinsichtlich der Bauausführungen aus Asphalt und Beton. WGK (Wassergefährdungsklasse) unabhängige Regelung in der TRwS, damit keine Widersprüche zu den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen (z.b. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) entstehen können. Aktualitätsprüfung gemäß ATV-DVWK-A 400 (alle 5 Jahre)

2 Vormals TRwS 132 Zu beziehen beim ATV-DVWK über: Fax: / ,Tel / Verwendbarkeitsnachweise Bei den in der TRwS aufgeführten Bauausführungen, bei Abweichungen davon oder bei anderen Bauausführungen als den der TRwS genannten, ist das Erfordernis von bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen) zu beachten. Die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise entfallen, wenn Bauprodukte nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, die auch die bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen umfassen, in den Verkehr gebracht werden und das Kennzeichen der Europäischen Gemeinschaft (CE-Kennzeichen) tragen.

3 Baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte bzw. Bauarten (z.b. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) berücksichtigen auch die wasserrechtlichen Anforderungen (siehe in: Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweis nach den Landesbauordnungen, WasBauPVO) Wasserrecht Baurecht Rechtsgrundlagen: - Wasserhaushaltsgesetz, WHG - Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, VAwS - Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, VVAwS Insbesondere die Grundsatzanforderungen gemäß 3 Muster-VAwS Zur Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen sind insbesondere folgende technische Regeln zu beachten: Technische Regeln wassergefährdender Stoffe, TRwS 1 - TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge - TRwS 782 Tankstellen für Schienenfahrzeuge - TRwS 783 Tankstellen für Wasserfahrzeuge - TRwS 784 Tankstellen für Luftfahrzeuge - TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen z.z. in Be- bzw. Überarbeitung Anforderungen Rechtsgrundlagen: - Landesbauordnungen, LBO - Musterbauordnung, MBO 3 Allgemeine Anforderungen sowie 12, 13 und 14 Zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen sind zum Beispiel folgende technische Regeln zu beachten: - DIN EN und DIN Beton, Tragwerke aus Beton, Stahl- und Spannbeton - DAfStb-Rili Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - DIN 1072 Lastannahmen - RSTO-01 Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen - DIN EN Asphalt, Anforderungen, Teil 6 Gussasphalt Die TRwS regelt Dichtflächen in: LAU-Anlagen HBV-Anlagen Lagern, Abfüllen und Umschlagen Herstellen, Bearbeiten und Verwenden wassergefährdender Flüssigkeiten L: Vorhalten zur weiteren Nutzung, Abgabe, Entsorgung A: Befüllung oder Verpackung von Lagerbehältern oder ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen die zum Befüllen dienen U: Umfüllen aus einer Transporteinrichtung in eine andere bzw. in ortsfeste Tanks H: Erzeugen, Gewinnen und Schaffen B: Einwirken zur Eigenschaftsveränderung V: Anwenden, Gebrauchen, Verbrauchen unter Ausnutzung der Eigenschaften

4 Beanspruchungsstufen für Lageranlagen Gering: bis 8 Stunden Mittel: bis 72 Stunden Hoch: bis 3 Monate Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte Aufzeichnung der Abweichung vom bestiungsgemäßen Betrieb Beanspruchungsdauer maximal 8 Stunden Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte Überwachung mittels arbeitstäglicher Kontrollgänge Aufzeichnung der Abweichung vom bestiungsgemäßen Betrieb Beanspruchungsdauer maximal 72 Stunden Überwachung mittels monatlicher Kontrollgänge Aufzeichnung der Abweichung vom bestiungsgemäßen Betrieb Beanspruchungsdauer maximal 3 Monate Beanspruchungsdauer über 3 Monate = ständige Beaufschlagung. Anwendung der TRwS 786 ist nicht möglich. Beanspruchungsstufen (Häufigkeit) beim Abfüllen und Umschlagen Gering: maximal 4 mal pro Jahr Mittel: maximal 200 mal pro Jahr Hoch: größer 200 mal pro Jahr Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind Abfüllen, unter Verwendung gesonderter Auffangeinrichtung für Tropfmengen, bis zu 4 x pro Jahr, oder Spritz- und Tropfmengen werden durch techn. Maßn. ausgeschlossen Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind Abfüllen unter Verwendung gesonderter Auffangeinrichtungen für Tropfmengen bis zu 200 x pro Jahr. Abfüllen unter Verwendung gesonderter Auffangeinrichtungen für Tropfmengen, aber ohne Einschränkung der Abfüllhäufigkeit oder ohne besondere Anforderungen an das Abfüllverfahren.

5 Lfd. Nr. Bauausführung TRwS entfällt 2 Gussasphalt-Dichtschicht 3 Halbstarre Beläge 4 Fertigbeton-Plattensysteme 5 entfällt 6 Beton, mit vorweggenoenem Dichtheitsnachweis 7 Beton, mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit 8 Beschichtungssysteme auf Beton 9 Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl 10 Plattenbeläge gemäß AGI S 10 (bzw. AGI S 40) auf geeigneter Dichtschicht in Verbindung mit AGI S Stahl 12 Kunststoffbahn, z.b. PE-HD Lfd. Nr. Bauausführung TRwS 786 Bauausführung alte TRwS entfällt Gußasphalt- oder Walzasphalt auf tragf. gebundener UnterlageU entfällt 2 Gussasphalt-Dichtschicht Gußasphaltdeckschicht nach 1 mit ersetzt zusätzlicher Bitumenschweißbahn 3 Halbstarre Beläge neu 4 Fertigbeton-Plattensysteme Betonformsteine, Fugenabdichtung ersetzt gemäß IVD-Merkbl. Nr. 6 bzw. KIWA BRL-K781/01 5 entfällt wasserundurchlässiger entfällt Beton, d 15 cm, Fugenabdichtung gemäß IVD-Merkbl. Nr. 6 6 Beton, mit vorweggenoenem Dichtheitsnachweis 7 Beton, mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit wasserundurchlässiger Beton, Rißbeschränkung, Konstruktion ersetzt und Ausführung nach DAfStb-Rili Teil 3 FD-Beton und FDE-Beton nach DAfStb-Rili überarbeitet 8 Beschichtungssysteme auf Beton Beschichtung gemäß überarbeitet AGI S 20 auf Beton 9 Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl Beschichtung oder überarbeitet Auskleidung auf Stahl 10 Plattenbeläge gemäß AGI S 10 (bzw. AGI S 40) auf geeigneter Dichtschicht in Verbindung mit AGI S Stahl Stahl Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gemäß AGI S 10 in Verbindung überarbeitet mit AGI S 30 überarbeitet 12 Kunststoffbahn, z.b. PE-HD Kunststoffbahn überarbeitet

6 Bauausführung lfd. Nr. 2 Gussasphalt-Dichtschicht als Deckschicht auf tragfähiger, gebundener Unterlage in Anlehnung an E DIN EN , gemäß dem Prüfprogra Gussasphalt für befahrene Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen des DIBt. Dichtschichtdicke 3,5 bis 5 cm Korngrößenbereich: z.b.: 0/8 oder 0/11 Bindemittelgehalt: 6,5 bis 9 Masse-% Fugenabdichtungssysteme sind gemäß den Zulassungsgrundsätzen oder Prüfprograen des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder) auszuführen. Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennungssysteme vorzusehen. Bauausführung lfd. Nr. 3 Halbstarre Beläge (Traggerüst aus Asphalt mit festgelegter Kornzusaensetzung und einem in die Hohlräume des Traggerüstes eingeschlätem mineralischen und hydraulischen Bindemittel) gemäß dem Prüfprogra Halbstarre Beläge für LAU-Anlagen des DIBt. - Mindestdicke der Dichtschicht 5 cm - Befahrbarkeit, optional (mindestens jedoch Bauklasse IV gemäß RSTO 01 und SLW 30 gemäß DIN 1072) - elektrostatische Ableitfähigkeit, optional Fugenabdichtungssysteme müssen die Anforderungen der Zulassungsgrundsätze oder Prüfprograe des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, aufgeklebte Fugenbänder) erfüllen. Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennungssysteme vorzusehen.

7 Bauausführung lfd. Nr. 4 Fertigbeton-Plattensysteme gemäß dem Prüfprogra Fertigteile aus FD- bzw. FDE-Beton für befahrbare Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen des DIBt. - werkmäßig hergestellt, - Kantenlänge (l): > 100 cm, - Mindestbetongüte 30/37 < C > 45/55 gemäß DIN 1045: , der Beton muss zusätzlich die Eigenschaften eines FD- oder FDE-Betons gemäß DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufweisen. Fugenabdichtungssysteme müssen die Anforderungen der Zulassungsgrundsätze oder Prüfprograe des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, aufgeklebte Fugenbänder) erfüllen. Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennungssysteme vorzusehen. Bauausführung lfd. Nr. 6 Beton, mit vorweggenoenen Dichtheitsnachweis mit folgenden Eigenschaften: -Beton: FD/FDE-Beton nach DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", Teil 2 (BRL A Teil 1 lfd. Nr ) -Dichtheit/Bemessung: Der Nachweis der Dichtheit ist nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie, Abschnitt vereinfachter Nachweis zu führen (s. Anhang 1 der TRwS) -Fugenabdichtungssysteme: - Fugenbleche nach DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Teil 2, Abschnitt 3.4(1) und (3). Darüber hinaus ist das Heft 519, Abschnitt 8.3 des DAfStb zu beachten (entspricht BRL lfd. Nr ). Die Fugenausbildung und -abdichtung sind nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie durchzuführen. oder - Fugenabdichtungssysteme gemäß den Zulassungsgrundsätzen oder Prüfprograen des DIBt Fugenabdichtungs-systeme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennungssysteme vorzusehen.

8 Bauausführung lfd. Nr. 6 Anhang Weiter 1 der TRwS: FD Anhang Beton 1 mit vereinfachtem Nachweis nach DAfStb Plattendicke Richtlinie, Teil 1, Nr (Aus der TRwS: DAfStB-Richtlinie, Stand ) Vereinfachter Nachweis (1) wenn Bewehrung nach Tabelle 1-6 eingelegt wird und die Dichtkonstruktion den folgenden Randbedingungen entspricht: - Beton 1* der 40 Druckfestigkeitsklasse - 2) - 2) 22,0 C30/37 18,8 nach DIN 16,9 EN 15, und 14,9 DIN 14, ; 14,1 - Länge und Breite der Platten 50 m; 2* 30-2) 15,8 14,7 12,2 11,6 11,2 11,0 11,1 11,1 - keine Verzahnung mit dem Untergrund; 3* 20 11,4 8,8 8,3 - mittlere Verkehrslast von 10 kn/m 2 8,1 8,1 8,3 8,4 8,7 9,0 ; 4* 10 5,1 5,2 5,5 5,8 6,2 6,7 7,0 7,4 7,9 - Gleitschicht 2 Lagen PE-Folie oder mindestens gleichwertig. ist sichergestellt, 5* Mindestbewehrung die nach Druckzonendicke 7,7 9,6 eingehalten 11,5 13,4 ist. 15,3 17,2 19,1 21,0 22,9 dass Abschnitt 6 (2) Wände, die mit Bodenplatten 1) nach Absatz (1) monolithisch verbunden sind, müssen vertikale Fugen mit einem Abstand von maximal 3,0 m erhalten. 1) Bei Einsatz von Stahlfaserbeton darf dieser Wert nach Gleichung (1-12) abgemindert werden, mit σs = 400 N/². (3) Auf Fugen nach Absatz (2) darf verzichtet werden bei Wänden mit einer Höhe bis zu 1,20 m, 2) nicht ausführbar wenn diese mit der Bodenplatte in einem Zuge betoniert werden und eine Bewehrung nach Tabelle 1-6 enthalten. Eindringtiefe e72m h = 200 h = 250 h = 300 h = 350 h = 400 h = 450 h = 500 h = 550 h = 600 Bauausführung lfd. Nr. 6 Beton, mit vorweggenoenen Dichtheitsnachweis mit folgenden Eigenschaften: -Beton: FD/FDE-Beton nach DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", Teil 2 (BRL A Teil 1 lfd. Nr ) -Dichtheit/Bemessung: Der Nachweis der Dichtheit ist nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie, Abschnitt vereinfachter Nachweis zu führen (s. Anhang 1 der TRwS) -Fugenabdichtungssysteme: - Fugenbleche nach DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Teil 2, Abschnitt 3.4(1) und (3). Darüber hinaus ist das Heft 519, Abschnitt 8.3 des DAfStb zu beachten (entspricht BRL lfd. Nr ). Die Fugenausbildung und -abdichtung sind nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie durchzuführen. oder - Fugenabdichtungssysteme gemäß den Zulassungsgrundsätzen oder Prüfprograen des DIBt Fugenabdichtungs-systeme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennungssysteme vorzusehen.

9 weiter Bauausführung lfd. Nr. 6 Beton, mit vorweggenoenen Dichtheitsnachweis -Konstruktion und Bauausführung: gemäß DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Teil 1" -Überwachung: - Erfolgt durch das Bauunternehmen gemäß den Bestiungen der DIN : , Abschnitt 11 für die Überwachungsklasse 2. Zusätzlich sind die Anforderungen gemäß DAfStb-Richtlinie Teil 3 zu erfüllen. - Halbjährliche Betreiberüberwachung auf Risse innerhalb von 2,5 Jahren nach Errichtung. -Sonstiges: - Trennrisse sind nicht zulässig. Alle Risse (ausgenoen Oberflächenrisse mit Breiten w < 0,1 ) sind zu schließen. - Für kleinformatige Bauteile (unter 2,5 m Kantenlänge) entfällt die Anforderung einer bestiten Dicke bzw. Wandstärke in Anlehnung an Teil 1 der DAfStb-Richtlinie sowie das Erfordernis der Betreiberüberwachung. Bauausführung lfd. Nr. 7 Beton, mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit Gemäß der DAfStb-Richtlinie Teil 1 bis 6 mit folgenden Eigenschaften: -Beton: FD- und FDE- Beton nach DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", Teil 2 (BRL A Teil 1 lfd. Nr ) -Dichtheit /Bemessung: Der rechnerische Nachweis der Dichtheit ist nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie zu führen. Risse sind nur zulässig, sofern hierfür der Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit geführt ist. -Fugenabdichtungssysteme: -Fugenbleche nach DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Teil 1, Abschnitt 3.4 (1) und (3). Darüber hinaus ist das Heft 519, Abschnitt 8.3 des DAfStb zu beachten (entspricht BRL lfd. Nr ). Die Fugenausbildung und -abdichtung sind nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie durchzuführen. oder -Fugenabdichtungssysteme gemäß den Zulassungsgrundsätzen oder Prüfprograen des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennungssysteme vorzusehen.

10 weiter Bauausführung lfd. Nr. 7 Beton, mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit -Konstruktion und Bauausführung: gemäß DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen -Überwachung: Erfolgt durch das Bauunternehmen gemäß den Bestiungen der DIN : , Abschnitt 11 für die Überwachungsklasse 2. Zusätzlich sind die Anforderungen gemäß DAfStb- Richtlinie, Teil 3 zu erfüllen. Bauausführung lfd. Nr. 8 Beschichtungssysteme auf Beton Gemäß den Zulassungsgrundsätzen "Beschichtungssysteme für Auffangwannen, Auffangräume und Flächen aus Beton in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten" des DIBt. Mit mindestens folgenden Eigenschaften: Rissüberbrückung von 0,1 bis 0,5, Betonuntergrund gemäß DIN : in Verbindung mit DAfStb Heft 400 (Rissbreitenbegrenzung) Untergrundhaftung, Alterungsbeständigkeit, Befahrbarkeit, optional Ableitfähigkeit (optional) Oder Gemäß DIN und 6 in Verbindung mit AGI S 20.

11 weiter Bauausführung lfd. Nr. 8 Beschichtungssysteme auf Beton Für den Nachweis der Befahrbarkeit sowie für die bisher in dieser Norm nicht vereinbarten Prüfungen können die Zulassungsgrundsätze "Beschichtungssysteme für Auffangwannen, Auffangräume und Flächen aus Beton in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten" des DIBt herangezogen werden. Fugenabdichtungssysteme müssen die Anforderungen der Zulassungsgrundsätze oder Prüfprograe des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, aufgeklebte Fugenbänder) erfüllen. Bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, sind beim Umgang mit Stoffen der WGK 3 zusätzlich permanente Leckageerkennung vorzusehen. Bauausführung lfd. Nr. 9 Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl Beschichtungen: In Anlehnung an die Zulassungsgrundsätze für "Beschichtungsstoffe zur Herstellung von Innenbeschichtungen von Stahlbehältern zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten" des DIBt. Diese Bauausführungen (Beschichtungen) können nur verwendet werden, wenn: -keine mechanische Beanspruchung auftritt, insbesondere durch Punktlasten, außer durch Fußgänger (Begehbarkeit), -die Dichtflächen keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, d. h. sich innerhalb von Gebäuden befinden und -die Dichtflächen keinen alternierenden und Mehrfach- bzw. Wechselbeanspruchungen ausgesetzt sind.

12 weiter Bauausführung lfd. Nr. 9 Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl Auskleidung: In Anlehnung an die Zulassungsgrundsätze für "Guierungen als Auskleidung von Stahlbehältern zur Lagerung wassergefährdender nichtentzündliche Flüssigkeiten" des DIBt. Diese Bauausführung (Auskleidung) kann nur verwendet werden, wenn -keine mechanische Beanspruchung insbesondere durch Punktlasten, außer durch Fußgänger (Begehbarkeit) und -die Dichtfläche keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, d.h. sich innerhalb von Gebäuden befindet. Bauausführung lfd. Nr. 10 Plattenbeläge auf geeigneter Dichtschicht Plattenbeläge: Plattenbeläge gemäß AGI S 10 (bzw. AGI S 40) gemäß BRL Teil 1 lfd. Nr in Verbindung mit AGI S 30. Dichtschicht: Nachweis der Rissüberbrückung und der Beständigkeit gegen die Lagerflüssigkeit gemäß den Zulassungsgrundsätzen für "Beschichtungssysteme für Auffangwannen, Auffangräume und Flächen aus Beton in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten" des DIBt.

13 Bauausführung lfd. Nr. 11 Stahl Mit mindestens folgenden Eigenschaften: - Nichtrostender Stahl nach DIN EN , Mindestwanddicke 3 - Baustahl nach DIN EN 10025, DIN EN 10028, Mindestwanddicke 3 Zuschläge für Innen- und Außenkorrosion bei ungeschütztem Stahl (je 1 ) sind aufgrund der Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Zusätzlich ist eine stichprobenweise Wanddickenmessung im korrosionsgefährdeten Bereich alle 10 Jahre durchzuführen. Auf eine Wanddickenmessung kann verzichtet werden, wenn die Mindestwanddicke unabhängig der Zuschläge 4 beträgt. Korrosionszuschläge aufgrund des Mediums sind separat zu berücksichtigen. -Anforderungen an Schweißverbindungen gemäß EN 287, EN 288 Bauausführung lfd. Nr. 12 Kunststoffbahn, z.b. PE-HD Gemäß den Zulassungsgrundsätzen für "Kunststoffbahnen als Abdichtungsmittel von Auffangwannen, Auffangräumen, Auffangvorrichtungen und Flächen für die Lagerung, das Abfüllen und das Umschlagen wassergefährdender Stoffe" des DIBt. Mit mindestens folgenden Eigenschaften: - Alterungsbeständigkeit, - Begehbarkeit, - Befahrbarkeit, (optional). Hinweis: Wenn die Kunststoffbahnen befahren werden sollen, ist zusätzlich zu den Nachweisen gemäß den Zulassungsgrundsätzen, die Befahrbarkeit zu prüfen. Anforderungen an den Untergrund: - Betonuntergrund gemäß DIN oder - Erdstoff (z. B. Flächen oder Erdbecken) gemäß statischem Nachweis (z. B. auf Basis des E V2 -Modul, Proctordichte)

14 Zulässige Bauausführungen nach TRwS 756 Beanspruchungsstufe Bauliche Gestaltung Ableitfläche Auffangraum Tiefpunkt gering mittel hoch 6* 6,7, 7 * 6,7,8, * 6,7,8, ): Fungenabdichtungssysteme nur mit Fugenblechen 7): Überwachung mittels monatlicher Kontrollgänge und Aufzeichnung der Abweichung vom bestiungsgemäßen Betrieb. 8): Treten beim Nachweis für wechselnde risserzeugende Momente Rissweiten auf, die größer sind als nach Ziff , Teil 2 der DAfStb-Richtlinie zugrunde gelegt, sind diese zu untersuchen und die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nachzuweisen. Entwurf (Gelbdruck) TRwS Ausführung von Dichtflächen mit Schwerpunkt Beton - Ende -

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