Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für vorkomprimierte Schaumprofile aus Polyethylen (Kompressionsprofile) zur Verwendung in LAU-Anlagen

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1 (Kompressionsprofile) zur Verwendung in LAU-Anlagen

2 Impressum Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) vertreten durch den Präsidenten Gerhard Breitschaft Kolonnenstraße 30 B Berlin DEUTSCHLAND Telefon + 49 (0)30 / Telefax + 49 (0)30 / dibt@dibt.de Seite 2 von 6

3 1 Allgemeines (1) Diese "Speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätze" gelten für den Nachweis der Verwendbarkeit von aus Kompressionsprofilen bestehenden Fugenabdichtungssystemen zur Verwendung in LAU-Anlagen innerhalb eines Zulassungsverfahrens zur Erlangung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. (2) Die "Speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätze" für die einzelnen Bauprodukt- oder Bauartgruppen gelten immer zusammen mit den "Allgemeinen Zulassungs- und Prüfgrundsätzen" (siehe DIBt-Homepage, Referat II 7) und dem dazugehörigen individuell abzustimmenden Prüfplan für das Einzelprodukt. (3) Ein Fugenabdichtungssystem besteht aus dem auf das Kontaktmaterial abgestimmten Haftvermittler (Primer), dem Klebstoff und dem Kompressionsprofil. Je nach System kann auf den Haftvermittler verzichtet werden. Haftvermittler und Klebstoff können ein- oder mehrkomponentig sein. Das Kompressionsprofil wird im komprimierten Zustand in den Fugenspalt eingebracht und an den Fugenflanken mit Hilfe des Klebstoffs an den Kontaktflächen mit diesen verklebt. (4) Auf Basis der Beschreibung des Fugenabdichtungssystems erarbeitet das DIBt einen auf das beantragte Fugenabdichtungssystem angepassten Prüfplan. Dieser Prüfplan legt die durchzuführenden und für die Zulassungserteilung erforderlichen Prüfungen in Bezug auf die im Folgenden genannten bauaufsichtlich und wasserrechtlich einzuhaltenden Anforderungen fest. Sind im Zulassungsverfahren Kompressionsprofile in verschiedenen Farben zu berücksichtigen, so sind diese auch im Prüfplan zu berücksichtigen. (5) Wir weisen Sie darauf hin, dass Prüfungen, die vor der Zulassungsbeantragung durchgeführt wurden, nicht anerkannt werden müssen. Die Nachweise der besonderen Eigenschaften, zum Beispiel die Verarbeitungseigenschaften, die Witterungsbeständigkeit, die Medienbeständigkeit gegenüber wassergefährdenden Flüssigkeiten- auch bei mechanischer Beanspruchung-, das Umläufigkeitsverhalten von wassergefährdenden Flüssigkeiten, das Haft-Dehnverhalten unter Berücksichtigung der anzuschließenden Kontaktmaterialien, sind wie nachfolgend beschrieben zu erbringen. 2 Beschreibung, Verarbeitung und Bauwerksvoraussetzungen für das Fugenabdichtungssystem 2.1 Beschreibung des Fugenabdichtungssystems (1) Für das Kompressionsprofil sowie für den benötigten Haftvermittler und Klebstoff sind Stoffdatenblätter vorzulegen. Im Rahmen der Stoffdatenblätter sind die Rezepturen, ein technisches Merkblatt sowie das EG-Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produktes und aller Rezepturbestandteile einzureichen. (2) Das Produkt ist anhand einer Kurzbeschreibung (Darstellung der Werkstoffkenndaten, Aufbau des Fugenabdichtungssystems, Prüfung der Dichtheit der Fugenabdichtung) zu charakterisieren. (3) Benennung der Medien (nach der Liste 2 der jeweils aktuellen "Medienlisten für Abdichtungsmittel und Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe" des DIBt bzw. Einzelmedien), die in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geregelt werden sollen. Die jeweils aktuelle Medienliste ist auf der DIBt-Homepage, Referat II 7 einsehbar. Seite 3 von 6

4 2.2 Verarbeitung des Fugenabdichtungssystems Für die ordnungsgemäße Ausführung der Fugenabdichtungsarbeiten hat der Antragsteller eine Verarbeitungsanleitung zu erstellen, in der, zusätzlich zu den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, insbesondere zu den folgenden Punkten, detaillierte Anweisungen enthalten sein müssen: Oberflächenbeschaffenheit und Oberflächenvorbehandlung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur (Einhaltung der Taupunktgrenzen) zur Verarbeitung und Protokollierung, Material- und Oberflächentemperaturen, Haftvermittlungsaufbau inklusive Verbrauchsmengen pro m² und Ablüftzeiten, Mischungsverhältnis bei mehrkomponentigen Haftvermittlern und Klebstoffen sowie Mischregime, Applikation des Haftvermittlers, des Klebstoffs und des Kompressionsprofils inklusive Angabe der Fugenabmessungen, der Verbrauchsmengen und ggf. Ablüftezeiten für den Klebstoff sowie Mindeshärtezeiten bis zur mechanischen bzw. chemischen Belastbarkeit und Herstellung von Fugenstößen, Prüfung der fertig gestellten Fugenabdichtung, Nacharbeiten und Ausbesserungsarbeiten bzw. Hinweise für die Instandsetzung. 3 Anforderungen 3.1 Allgemeines (1) Fugenabdichtungssysteme müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhalten und gegen das Lagermedium beständig sein. (2) Die Fugenabdichtung darf keine erkennbaren Mängel, wie Blasen, Einschlüsse, Poren Verunreinigungen oder Flankenabrisse, aufweisen, die die Schutzwirkung vermindern könnten. 3.2 Identifizierbarkeit des Fugendichtstoffs und des Haftvermittlers Kompressionsprofil, Klebstoff und Haftvermittler müssen anhand ihrer Eigenschaften identifizierbar sein. Hierzu sind u.a. folgende Kennwerte zu ermitteln: - TGA/DSC-Kurve und eine IR-Kurve anzufertigen, - Dichte, - Viskosität, - MFR-Wert, OIT-Wert und Rußgehalt. 3.3 Verarbeitungseigenschaften Es sind Ablüftezeiten des Klebstoffs und ggf. des. Haftvermittlers, Verarbeitungszeiten, Mindesthärtungszeiten, ggf. Mischungsverhältnisse, max. Lagerzeiten anzugeben bzw. zu prüfen. 3.4 Materialeigenschaften Für das Kompressionsprofil sind folgenden Eigenschaften zu bestimmen: - Maßänderung nach Warmlagerung - Volumen- und Masseänderung nach Medienlagerung Für die Prüfflüssigkeiten, mit denen das Kompressionsprofil in Abhängigkeit von der gewählten Beanspruchungsstufe die Prüfungen bestanden hat, werden in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung die korrespondierenden Mediengruppen bzw. Einzelmedien angegeben. - Hydrolysebeständigkeit - Brandverhalten unter Berücksichtigung der Einbausituation - Witterungsbeständigkeit Seite 4 von 6

5 3.5 Haft- und Dehnverhalten Das Kompressionsprofil muss mit dem jeweiligen Kontaktmaterial festhaftend und flüssigkeitsundurchlässig verbunden sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn sich das Kompressionsprofil nach der Beanspruchung (z. B. zyklische Beanspruchung) nicht abgelöst oder getrennt hat. Das Haft- und Dehnverhalten ist sowohl für den Einbau zwischen parallelen Fugenflanken als auch für den Einbau des Kompressionsprofils im Bereich von T- und Kreuzstößen nachzuweisen. Die Prüfdehnungen sowie die Scherbeanspruchungen ergeben sich in Abhängigkeit von der vom Antragsteller (vor) zu wählenden Dehn-/Stauchverformung bzw. Scherverformung. In die Prüfungen sind auch die Fügenähte einzubeziehen. Folgende Werte sind zu ermitteln bzw. Versuche durchzuführen: - Dehn-Spannungswerte, - Dehn-Spannungswert nach Lagerung in Prüfmedien, - Zyklische Dehn-Zug-Versuche sowie - Zyklische Scherversuche. 3.6 Umläufigkeit Es muss sichergestellt sein, dass die jeweils gewählten Prüfmedien nicht so tief in die an das Fugenabdichtungssystem angrenzende Dichtkonstruktion eindringen, dass sie unterhalb des Fugenabdichtungssystems aus der Fugenflanke austreten können (kein Umlaufen der Fuge). Das die Fuge umfassende Kontaktmaterial muss: - flüssigkeitsundurchlässig sein bzw. - darf das Kontaktmaterial nur begrenzte Eindringtiefen aufweisen, die mit der durch das Kompressionsprofil geschützten Fugenflanke korrespondieren, d.h. dass die während der gesamten Dichtheitsprüfung ermittelte charakteristische Eindringtiefe von Prüfflüssigkeiten nicht größer sein darf als der Bereich, der durch das Fugenabdichtungssystem an der Fugenflanke geschützt wird. Die Eindringtiefe ist in der allgemeinen bauaufsichtlichen oder europäischen technischen Zulassung des jeweiligen Kontaktmaterials geregelt. Die zulässigen Einbaugegebenheiten zur Gewährleistung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit hinsichtlich des Eindring- und Umlaufverhaltens von wassergefährdenden Flüssigkeiten werden in der Zulassung angegeben. 3.7 Verträglichkeit mit Beschichtungsstoffen bzw. systemen (optional) Stehen das Fugenabdichtungssystem mit einem Beschichtungsstoff bzw. -system in Kontakt ist die Verträglichkeit nachzuweisen. Hierbei ist der zu prüfende Beschichtungsstoff bzw. das Beschichtungssystem bezüglich seiner Bindemittelbasis zu charakterisieren. Inhaltsstoffe, z. B. spezielle Füllstoffe, die negativen Einfluss auf die Verträglichkeit mit dem Kompressionsprofil haben können, sind anzugeben. In der Zulassung wird die Eignung des Kompressionsprofils für Beschichtungen gemäß der vorgenommenen Charakterisierung bestätigt. 3.8 Befahrbarkeit (optional) Entsprechend der beabsichtigten Nutzung können auch Anforderungen an die Befahrbarkeit gestellt werden. Ist die Befahrbarkeit vorgesehen, müssen die Fugen während der gesamten vorgeschriebenen Nutzungsdauer unter den gegebenen Betriebsbedingungen befahrbar sein. Die Kompressionsprofile dürfen nach nutzungsbedingter Vorbeanspruchung sowie durch überfahrende Räder keine Einschränkung der Funktionsfähigkeit aufweisen. 3.9 Abrutschverhalten (optional) Beim Lagern brennbarer Flüssigkeiten dürfen Kompressionsprofile aus vertikalen oder geneigten Fugen über eine im Prüfplan abzustimmende Zeitdauer und Temperatur nicht ab- bzw. herausrutschen. Seite 5 von 6

6 3.10 Fugenstöße Die Eignung des Kompressionsprofils für T- oder Kreuzstöße ist unter Berücksichtigung der in der Zulassung zu regelnden Verformung nachzuweisen. Der Fugenstoß ist nachzuweisen Kompressionsprofile mit einer besonderer Einbaugeometrie Für Kompressionsprofile, mit einer Fugenbreite größer als 30 mm und/oder einer Profiltiefe größer als 30 mm ist gesondert nachzuweisen, dass die Fugenabdichtung auch unter diesen Bedingungen mit dem Kontaktmaterial festhaftend und flüssigkeitsundurchlässig verbunden ist. Seite 6 von 6

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