Was muss beim Repowering bei Planung und Genehmigung beachtet werden?
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- Monica Kolbe
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1 Was muss beim Repowering bei Planung und Genehmigung beachtet werden? von Ralf Block
2 Gliederung des Vortrages Beispiele / Hintergrund Genehmigungsrechtliche Situation Genehmigungsrechtliche Handlungsschwerpunkte Behördliche Ansätze Genehmigungsrechtliche Anforderungen Handlungsschwerpunkte Technik Handlungsschwerpunkte Organisation
3 Der Strombaum
4 Was sehen die Gutachter? Z. B. eine Kläranlage
5 Was sehen die Gutachter? Oder einen Chemiepark
6 Ausgangszustand 1, Anlage aus 2002 Und dann eine Biogasanlage.
7 Automation früher
8 Automation heute
9 Automation? Biogasanlage Industrie
10 Ausgangszustand 2, Fahrsilo 2012
11 Beispielhafter Ablauf eines Änderungsverfahrens 1. Änderungswunsch des Betreibers (z. B. BHKW austauschen) 2. Nicht aussagefähiger Genehmigungsantrag bei der Behörde 3. Formulierung von Ansprüchen/Nachweisen durch die Behörde 4. Alternativ Gutachten eines Sachverständigen 5. Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betreiber 6. Begehung und erster unverbindlicher Bericht durch den Sachverständigen Unverständnis und Bestürzung beim Betreiber 7. Beauftragung eines Planungsbüros 1. Änderungsplanung 2. Genehmigungsplanung 8. Umsetzung der Änderungsplanung 9. Abnahmen durch den Sachverständigen (teilweise während der Umsetzung!) 10. Genehmigungsantrag Genehmigung
12 Beispielhafter Ablauf einer Behältersanierung Behälter leeren und reinigen Festlegung eines Sanierungsplanes mit Sachverständigem, Planer und Hersteller Durchführung der Sanierungsarbeiten (Fachbetriebspflicht, s. AwSV) Statik Oberfläche (chemische Beständigkeit) Dichtigkeit (Flüssigkeit/Gas) Leckageerkennung Drucksicherung Rührwerke Flansche und Rohre PLT (Sensoren und Aktoren) Begleitende Tätigkeiten des Sachverständigen Begleitende Tätigkeiten des Planungsbüros Auswirkungen auf andere Anlagenteile (Anlagensteuerung) beachten Abnahme durch den Sachverständigen
13 Genehmigungsrechtliche Situation Wann muss der Betreiber aktiv werden? Baurechtliche Genehmigung Nutzungsänderung (z.b. Güllelager Gärrestlager) Errichtung baurechtlich genehmigungspflichtiger Anlagenteile Überschreiten von Grenzwerten der 4. BImSchV Genehmigung nach BImSchG Jede Änderung muss der Genehmigungsbehörde zur Kenntnis gebracht werden. Unwesentliche Änderung 15 Anzeige Wesentliche Änderung 16 Änderungsgenehmigung Wesentlich? Immer dann, wenn Schutzgüter betroffen sind.
14 Genehmigungsrechtliche Handlungsschwerpunkte Planungsrechtliche Grundlagen bauen im Außenbereich Privilegierung Wasserrecht Dichtigkeit der Anlage Nährstoffbilanzierung Betriebssicherheit Ex-Schutz Anforderungen an die betriebliche Organisation Organisation Dokumentation Schulung Ausfallsicherheit Was Umweltschutz muss beim Repowering bei - Planung Emissionen und Genehmigung beachtet werden?
15 Behördliche Ansätze Umsetzung der aktuellen Rechtssituation Anlagen nach Stand der Technik Sachverständigenprüfung (ggf. gem. 29a BImSchG) Fachbetriebspflicht Dokumentation/Prüfungen ( bei Herstellung, Inbetriebnahme (vor, während, nach), in regelmäßigen Abständen, zu besonderen Anlässen (nach Änderungen, Sanierungen oder wenn keine ausreichende Dokumentation vorliegt))
16 Genehmigungsrechtliche Anforderungen 1 Planungsrecht: Nachweis der Privilegierung Substratversorgung (>50% aus dem Betrieb oder aus nahe gelegenen Betrieben) die Feuerungswärmeleistung der Anlage überschreitet nicht 2,0 Megawatt und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr
17 Genehmigungsrechtliche Anforderungen 2 Wasserrecht: Dichtigkeit der wesentlichen Anlagenteile Behälter Rohrleitungen Fahrsilos Abfüllplätze Kondensatschächte (s.a. AwSV / VAUwS / VAwS) Entwässerungskonzept (Wasser Schmutzwasser Sickersaft) Havariemaßnahmenplan
18 Genehmigungsrechtliche Anforderungen 3 Betriebssicherheit: Ex-Schutz (Konzept, Plan, Überprüfung, Dokumentation, Dichtheitsprüfung CH 4 -Kamera?) An Behältern mit Gasspeicher: Druckwächter/O 2 -Überwachung Allgemeine Anlagensicherheit Dokumentation von Zulassungen, Prüfungen und Abnahmen Fachbetriebspflicht Prüfung durch Sachverständige oder befähigte Personen Organisation Weisungsbefugnis / Urlaubsvertretung Schulung min. zwei Personen / Schulungskonzept FvB/DVGW Sicherer Anlagenbetrieb Auch bei Aufnahme von Sickersäften Fackel auch ohne BHKW Auch bei Stromausfall
19 Handlungsschwerpunkte Technik (aktuelle Anforderungen im Vergleich zu Altanlagen) BHKW (Ex-Schutz, Zwangslüftung, Gaswarngerät, Rauchmelder Ex-Schutz-Konzept) Drucksicherung an Behältern (richtige Dimensionierung, ausfallsicher auch nach Ansprechen, ganzjährige Betriebssicherheit, Prüfung durch den Betreiber) Inhaltsüberwachung an Behältern (Überfüllsicherung, Unterfüllsicherung, Niveauüberwachung, Leckageerkennung) Gasfackel / Gasgebläse (Aufstellung/Abstände, automatischer Betrieb, TA-Luft-Fackel, Redundanz) USV- Konzept (USV= Unterbrechungsfreie StromVersorgung) (für welche Anlagenteile, Zeiträume, Meldekette, Notfackel/Gasgebläse, Stützluftgebläse) Steuerungstechnik immer mehr Anlagenteile, Systemkomponenten sind zu steuern, überwachen und zu dokumentieren)
20 Handlungsschwerpunkte Organisation / Schulung Organisation Klärung von Verantwortlichkeiten Festlegung von Weisungsbefugnissen Organisation / Darlegung von Vertretungsregelungen Erstellen und befolgen von Betriebsanweisungen Arbeiten von Fremdfirmen nach Arbeitsfreigabe und Koordinierung von Tätigkeiten, wenn mehrere Fremdfirmen gleichzeitig tätig sind Schulung mindestens zwei geschulte Personen an der Anlage Welche Schulungsinhalte sind wichtig? (s.a. FvB gestaffeltes Schulungskonzept)
21 Wir sichern Ihren Erfolg nachhaltig
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