ZEMA Zentrale Melde- und Auswertungsstelle für Störfälle

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1 Ereignis Bezeichnung Freisetzung von Biogas an einem Gärproduktlager einer Biogasanlage Einstufung des Ereignisses Einstufung Anhang VI Teil1: I 1 Anlagedaten Anlageart 4.BlmSchV, Nr. 9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen Betroffener Anlageteil Biogasspeicher über Gärproduktlager. Produkt Ort des Ereignisses Schwäbisch Hall-Gailenkirchen PLZ undesland / Land Baden-Württemberg Betreibername Ereignisdaten Art des Ereignisses Freisetzung (Luft) Datum / Zeit :00 bis :00 Ursache (Kategorie) Systemfehler / Auslegung Betriebsvorgang Prozess 1

2 Beteiligte Stoffe Stoff CAS-Nr. UN-Nr. R-Satz Stoffmenge in kg Kat.: Hochentzündlich 8) Biogas ( / ) Freigesetzter Stoff (Luft) 5000,00 2

3 Auswirkungen innerhalb der Anlage Verletzte Beschäftigte Einsatzkräfte Tote 0 Beschäftigte 0 0 Einsatzkräfte 0 Sonstige Beeinträchtigungen Art der Schäden Kosten Sachschäden Ja Art der Sachschäden Foliendach und Biogasmembran gerissen/zerstört. Umweltschäden Nein 0 Art der Umweltschäden 3

4 Auswirkungen außerhalb der Anlage Verletzte Beschäftigte Einsatzkräfte Bevölkerung Tote 0 Beschäftigte 0 0 Einsatzkräfte 0 0 Bevölkerung 0 Art der Schäden Kosten Sachschäden Nein 0 Art der Sachschäden Umweltschäden Nein 0 Art der Umweltschäden 4

5 Beschreibung des Ereignisses Bedingungen: Kontinuierlicher Betrieb. Auslöser: Wetterschutzhaube und Speichermembran des Foliendachs über dem Gärproduktlager wurde auf einer Länge von ca. 10 m aus der Fixierung am Behälter gerissen.vermutlich herrschte zu diesem Zeitpunkt ein nicht bestimmungsgemäßer Überdruck im System. Sicherheitsfunktion: Abschieberung des Gärproduktlagers gasseitig, Weiterbetrieb der Biogasanlage ohne diesen Behälter mit verminderter Leistung. Das Ereignis wurde aufgrund einer Verkettung diverser fehlerhafter Anlagenkomponenten ausgelöst:1. Die Kalibrierung des Gasfüllstandssensors war für den Zustand Gasspeicher voll falsch. Bei einem Füllstand von angezeigten 83 % war der tatsächliche Füllstand bereits bei 100 %. Dadurch konnte die Sicherheitskette nicht ausgelöst werden, die bei 90 % Füllstand den Verdichter abgeschaltet und bei 95 % Füllstand die automatische Gasfackel eingeschaltet hätte.2. Die mechanische Über-/Unterdrucksicherung hat die angegebenen 400 Ncbm/h trotz hohem anstehenden Druck nicht abgeblasen.3. Die zusätzlichen elektrischen Sensoren für Gasüber- und Gasunterdruck waren sowohl gasseitig als auch elektrisch falsch angeschlossen und haben ebenfalls die Sicherheitskette nicht ausgelöst.die Anlage wurde vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen i. S. d. 29a BImSchG teilweise abgenommen. Im Prüfbericht wurde dem Betreiber auferlegt, bestimmte Mängel vor der Inbetriebnahme zu beseitigen und dies dem Sachverständigen schriftlich zu bestätigen. Insbesondere waren Kalibrierungen von Messeinrichtungen vorzunehmen und nachzuweisen. Nach Erledigung dieser Arbeiten bestünden seitens des Sachverständigen keine Bedenken gegen einen sicheren Betrieb.Die Kalibrierung des Gasfüllstandsensors erfordert, dass die Membran des Behälters vollständig angehoben wird. Da dieser Zustand während der Anwesenheit des Sachverständigen nicht erreicht werden konnte, war die korrekte Einstellung durch eine Fachfirma anzuzeigen. Erst nach der erfolgten Kalibrierung konnte von einer korrekten Füllstandanzeige ausgegangen werden.weiterhin wurde auch die Funktion der mechanischen Über-/Unterdrucksicherung vom Sachverständigen geprüft, bestätigt und dokumentiert. Die elektrischen Sensoren für Gasüber- und Gasunterdruck wurden erfolgreich auf Funktion getestet und dies dokumentiert.zu einem Zeitpunkt nach der Abnahmeprüfung des Sachverständigen wurden die Anschlüsse der elektronischen Sensoren soweit verändert, dass ihre Funktion nicht mehr gegeben war. Die vom Sachverständigen geforderte Kalibrierung des Gasfüllstandsensors wurde vom Betreiber nicht veranlasst. Außerdem wurde die Abblaseleitung der mechanischen Über-/Unterdrucksicherung mit einer Regenschutzhaube versehen, deren Eignung nicht dokumentiert ist (diese hatte bei der Abnahmeprüfung gefehlt). Es konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden ob diese Haube zu einer sicherheitsrelevanten Einschränkung der Abblaseleitung geführt hat und hierdurch die erforderliche Druckentlastungsmöglichkeit nicht mehr gegeben war. Fehlerhafte Montage von Sicherheitseinrichtung, falsche Kalibrierung von Sensoren sowie zu geringe Leistung der Über-/Unterdrucksicherung. Ähnliche Ereignisse: Keine vergleichbaren Ereignisse im Betriebsbereich bekannt. 5

6 Notfallmaßnahmen Ergriffene Schutzmaßnahmen: Biogasseitige Trennung (Abschieberung) des Gärproduktlagers. Beseitigte Sachschäden: Reparatur nach Feststellung der Ursache und Freigabe durch Sachverständige nach sicherheitstechnischer Überprüfung. 6

7 Schlussfolgerungen Vorkehrungen zur Vermeidung: - Austausch der beiden Membranen des Tragluftdachs, - richtiger Anschluss der Sensoren für Gasüber- und Gasunterdruck sowie richtige Schaltung der Sicherheitskette, - Installation einer 2. Über-/Unterdrucksicherung mit einer Leistung von 600 Ncbm/h Biogas, - Erneute sicherheitstechnische Abnahme des Gärproduktlagers. Vorkehrungen zur Begrenzung:. " "Die Lehren aus diesem Unfall sind wie folgt: - Die Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen stellt eine Momentaufnahme dar, die sich auf den zum Zeitpunkt der Prüfung herrschenden Anlagenzustand bezieht. Werden Veränderungen an der Anlage, insbesondere an sicherheitstechnischen Einrichtungen vorgenommen, kann nicht mehr grundsätzlich von einem sicheren Betriebszustand ausgegangen werden. - Die Untersuchung hat ergeben, dass die Anlage ohne die vom Sachverständigen geforderte Mängelbeseitigung, insbesondere bei der Füllstandsüberwachung, in Betrieb genommen wurde. Die zuständige Behörde erhielt von diesem Umstand erst verspätet Kenntnis. Eine zeitnahe Weiterleitung des Prüfberichts an die Behörde erfolgt nicht. Es ist deshalb empfehlenswert, dass vollziehbare Vorgaben für die Abnahmeprüfung durch 29a-Sachverständige sowie für Nachprüfungen, Fristen und Weiterleitung von Prüfergebnissen an die Behörden schriftlich fixiert werden, die eine Überwachung unterstützen bzw. ermöglichen. - Betreiber von Biogasanlagen sind häufig auf die Unterstützung von Kontraktoren angewiesen, da sie selbst nicht über die entsprechende Fachkunde verfügen. Der Qualifikation von Fremdfirmen ist hohe Bedeutung beizumessen. Die Dokumentation von durchgeführten Arbeiten und eine Übergabe nach Abschluss der Arbeiten sind wichtig, damit der jeweilige Betreiber auf Fehlermöglichkeiten und notwendige Folgemaßnahmen einschließlich Prüfungen aufmerksam wird. 7

8 Ausgewertete Unterlagen Abschließende Mitteilung nach 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung und Stellungnahme vom (LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg). 8

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