Protokoll der 69. Zentralschweizer Regierungskonferenz

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1 Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug Protokoll der 69. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Donnerstag, den 22. November 2001, 0800 bis 1200 Uhr, in Hünenberg / ZG Vorsitz: Konferenzpräsident Walter Suter Kanton Luzern Statthalter Dr. Ulrich Fässler Regierungsrat Dr. Markus Dürr Regierungsrat Dr. Paul Huber Regierungsrätin Margrit Fischer-Willimann Regierungsrat Dr. Kurt Meyer Regierungsrat Max Pfister Kanton Uri Landammann Martin Furrer Landesstatthalter Dr. Gabi Huber Regierungsrat Josef Arnold Regierungsrat Isidor Baumann Regierungsrat Oskar Epp Regierungsrat Peter Mattli Regierungsrat Dr. Markus Stadler Kanzleidirektor Dr. Peter Huber Kanton Schwyz Landammann Werner Inderbitzin Regierungsrat Alois Christen Regierungsrat Dr. Georg Hess Regierungsrat Armin Hüppin Regierungsrat Franz Marty Regierungsrat Kurt Zibung Staatsschreiber Peter Gander Kanton Obwalden Landammann Dr. Josef Nigg Landstatthalter Hans Hofer Regierungsrätin Elisabeth Gander-Hofer Regierungsrätin Maria Küchler-Flury Regierungsrat Hans Wallimann Regierungsrat Anton Röthlin Landschreiber Urs Wallimann Kanton Nidwalden Landammann Paul Niederberger Landesstatthalter Dr. Leo Odermatt Regierungsrat Beat Fuchs Regierungsrat Meinrad Hofmann Regierungsrat Ferdinand Keiser Regierungsrat Werner Keller Landschreiber Josef Baumgartner Kanton Zug Landammann Hanspeter Uster Regierungsrat Robert Bisig Regierungsrat Joachim Eder Regierungsrätin Brigitte Profos-Meier Regierungsrätin Ruth Schwerzmann Regierungsrat Walter Suter Regierungsrat Hans-Beat Uttinger Landschreiber Dr. Tino Jorio Kanton Zürich Regierungsvizepräsident Dr. Markus Notter Regierungsrat Dr. Christian Huber Staatsschreiber Beat Husi Sekretariat ZRK Vital Zehnder, Konferenzsekretär Dr. Othmar Filliger [69 Beschlussprotokoll] /

2 Zusammengefasstes Ergebnis 1 Protokoll der 68. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom 10. Mai 2001 in Risch Das Protokoll der 68. ZRK wird genehmigt und verdankt. 2 Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit 2.1 Aufbau der Infrastruktur interkantonale Zusammenarbeit Information über das Betriebsreglement des ZRK-Sekretariates Der Bericht über den Aufbau der Infrastruktur interkantonale Zusammenarbeit und das vom ZRK-Ausschuss beschlossene Betriebsreglement des ZRK-Sekretariates wird zur Kenntnis genommen Information Ausbau Sekretariat, 2. Etappe Die ZRK nimmt die Wahl und Anstellung per von Herrn Dr. Othmar Filliger, Stans, als wissenschaftlicher Mitarbeiter des ZRK-Sekretariates zur Kenntnis. 2.2 Kurzbericht über die Informationsveranstaltung vom und den Internetauftritt ZRK Die ZRK nimmt den Bericht über die Informationsveranstaltung vom für die Mitglieder der Zentralschweizer Kantonsparlamente sowie den Bericht zum Projekt Internetauftritt ZRK zur Kenntnis. 2.3 Beschluss über die Führung der ZRK-Rechnung Die ZRK verabschiedet den Beschluss über die Führung der ZRK-Rechnung mit den von der ZFDK beantragten Änderungen. Sie nimmt zudem Kenntnis von der Kurzorientierung über die Rechtsgrundlage der Kosten der Zusammenarbeit sowie von der Regelung der Vollkostenrechnung und Kostenbeteiligung in der Zentralschweizer Zusammenarbeit. 2 Sitzung vom

3 3 Kernbereich der Zusammenarbeit; Berichte und Anträge 3.1 Information betreffend die provisorischen Grundsätze und Leitlinien über die Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten im Rahmen der systematischpragmatischen Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Die ZRK nimmt die vom Ausschuss erarbeiteten provisorischen Grundsätze und Leitlinien über die Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten im Rahmen der systematischpragmatischen Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Kenntnis. 3.2 Expo.02: Gemeinsame Beteiligung der Zentralschweizer Kantone Die ZRK nimmt Kenntnis je vom Bericht über das gemeinsame Expo-Projekt kids.expo sowie über das Projekt Einfall Zentralschweiz für den Regionaltag vom 8.Juni 2002 in Yverdon. 3.3 BKZ: Pädagogische Hochschule Zentralschweiz Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass das Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz zustande gekommen ist und auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten wird. Auf diesen Zeitpunkt wird die Projektorganisation durch die Organe gemäss Konkordat abgelöst; die Projektphase ist abgeschlossen und es beginnt die Tätigkeit der Pädagogischen Hochschule. Es folgen keine weiteren Berichterstattungen mehr. 3.4 ZUDK: Gemeinsamer Massnahmenplan Lufthygiene Die ZRK nimmt Kenntnis vom Bericht über das Projekt Gemeinsamer Massnahmenplan Lufthygiene. So insbesondere auch davon, dass erste Massnahmen voraussichtlich im Frühjahr 2002 den kantonalen Regierungen zur Realisierung beantragt werden können. 3.5 ad hoc Gremium: Geoinformation Zentralschweiz 1. Die ZRK nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht über die Organisation des Projektes Geoinformation Zentralschweiz. 2. Aus der Überzeugung, dass künftige und relevante Synergien, nebst der gemeinsamen amtlichen Vermessungsaufsicht in der Koordination von Geo-Standards und deren konsequenten gemeinsamen Umsetzung liegen, sind vorerst die zwei Teilprojekte Gemeinsame amtliche Vermessungsaufsicht und Normierung Datenmodelle zu verfolgen. 3. Die ZRK beschliesst einen Projektkredit von Fr. 50'000.- und empfiehlt den Kantonen, den Kredit von den verfassungsmässigen Organen innerkantonal genehmigen zu lassen. (Dauer des Projekts bis Ende 2003). a) Der Projektkredit von Fr. 50' wird von den Kantonen gemäss ZRK-Verteilschlüssel getragen (½ nach Anteilen, ½ nach Einwohnerzahl). Allfällige Beiträge von Sitzung vom

4 Dritten (Bund, Drittkantone, Gemeinden oder Private) werden vom Projektkredit in Abzug gebracht. b) Die Projektgruppe Geoinformation Zentralschweiz verfügt über den Projektkredit. Das Konferenzsekretariat ZRK führt die Projektrechnung und stellt die Kantonsbeiträge nach Bedarf in Rechnung. 3.6 ZBDK: Zentralschweizer Koordinationsfachstelle für Raumplanung Die ZRK setzt das Projekt Zentralschweizer Koordinationsfachstelle für Raumplanung auf Antrag der ZBDK ab. Die Kommunikation zwischen den Amtsstellen ist bi- und multilateral weiterzuführen. 3.7 ZFDK: Gemeinsame Organisation der Personalweiterbildung 1. Die ZRK nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht über die gemeinsame Organisation der Weiterbildung vom 24. Oktober Die ZRK beschliesst, für die gemeinsame Organisation der Weiterbildung eine Pilotphase bis Ende 2005 durchzuführen. a) Während der Pilotphase bleibt die Projektorganisation bestehen (Beschluss der 67. ZRK). Entscheidungsträgerin ist die ZRK, die Federführung des Projektes hat die ZFDK inne, sie bestätigt die Steuergruppe bestehend aus den Personalleiterinnen und Personalleitern der Kantone. b) Für die Organisation der gemeinsamen Weiterbildung wird eine Fachstelle Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz eingesetzt. Der Kanton Luzern wird mit der vorläufigen Führung der Fachstelle betraut. Für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Fachstelle kommt luzernisches Verwaltungsrecht zur Anwendung. c) Die Fachstelle realisiert ein breites Weiterbildungsangebot, das insbesondere die Förderung der Führungs- und Managementausbildung zum Ziel hat. Das erste gemeinsame Angebot soll per Sommer/Herbst 2002 ausgeschrieben werden. d) Für die Pilotphase bis Ende 2005 wird mit Gesamtkosten für eine Fachstelle Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz von total Mio. Franken gerechnet (die noch laufenden Vorbereitungen bis im Ende 2002 unterstehen noch dem von der 67. ZRK beschlossenen Projektkredit). e) Die Gesamtkosten werden aufgebracht durch einen Sockelbeitrag der Kantone von 40 % oder Fr sowie variable Schulgelder der Seminarteilnehmer/innen. Der Sockelbeitrag wird den Kantonen quartalsweise, verteilt über die Pilotphase, in Rechnung gestellt. Der Sockelbeitrag wird zu 1/4 zu gleichen Teilen und zu 3/4 analog der Anzahl der Mitarbeitenden aufgeteilt (Verteilschlüssel vom 6 März 2001): LU UR SZ OW NW ZG Total 4 Sitzung vom

5 Angestellte %Ang. 147'926 30'881 53'528 22'849 27'169 55' '500 ¾ '750 18'750 18'750 18'750 18'750 18'750 1 ¼ '631 72'279 41'599 45'919 73' '000 3 Jahre 55'559 16'544 24'093 13'866 15'306 24' '000 jährlich f) Überschüsse aus dem Betrieb der gemeinsamen Weiterbildung werden auf die folgenden Jahre übertragen. Rückschläge werden gemäss Verteilschlüssel des Sockelbeitrags auf die Kantone übertragen. g) Die ZRK empfiehlt den Kantonsregierungen, die Gutsprache der Kantonsbeiträge innerkantonal zu veranlassen. h) Zuhanden der ZRK-Frühlingskonferenzen ist ein Zwischenbericht, mit dem Schlussbericht über die Pilotphase eine Schlussabrechnung vorzulegen. i) Mit dem Zwischenbericht zuhanden der 74. ZRK im Frühling 2004 ist zudem ein Entwurf einer Vereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz vorzulegen. 3.8 ZGDK: Regionaler Tierarztdienst 1. Die ZRK nimmt Kenntnis von den Ausführungen der ZGDK. 2. Die ZRK nimmt den Bericht Veterinärdienst Urschweiz; Bericht zuhanden der Arbeitsgruppe ZRK-Kernbereich Vet D vom August 2001 zur Kenntnis. 3. Strategisches Ziel im ZRK-Kernbereich Regionaler Veterinärdienst ist der Zusammenschluss der vier Urkantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden zu einem Veterinärdienst Urschweiz. 4. Die Arbeitsgruppe ZRK-Kernbereich Veterinärdienst wird wieder einberufen. Den Vorsitz hat Landesstatthalter Dr. Leo Odermatt (NW; ZGDK-Präsident). Sämtliche Urkantone stellen ein Regierungsmitglied, wobei die Gesundheitsdirektionen bzw. departemente und die Volkswirtschaftsdirektionen bzw. departemente einbezogen werden müssen. Diese strategische Steuerungsgruppe kann jederzeit wieder eine Fachgruppe einsetzen (Prof. Dr. Peter Rüsch vom BVET und Kantonstierärzte). 5. Die strategische Steuerungsgruppe berät an ihrer ersten Sitzung die Varianten und bereitet zuhanden der vier Kantonsregierungen einen Beschluss vor, wonach die vier Kantonsregierungen sich für ein Modell entscheiden müssen. 1 korrekt 112' korrekt 166'676.- Sitzung vom

6 3.9 ZGDK: Zentralschweizer Kinderspital als Projekt des Kernbereiches 1. Die ZRK nimmt Kenntnis vom Bericht der ZGDK. 2. Die ZRK setzt eine strategische Steuerungsgruppe ein, welche eine Vorprüfung durchzuführen hat. Sie wird präsidiert von LSt Dr. Leo Odermatt und besteht aus je einem Regierungsmitglied sämtlicher Kantone, wobei die ZFDK ebenfalls vertreten sein muss. 3. Die strategische Steuerungsgruppe hat die Projektorganisation für die Vorprüfung gemäss Bericht Erw. D zu bilden. Sie setzt auch eine Fach- bzw. Projektgruppe ein. 4. Die (administrative) Federführung bezüglich Koordination, Organisation, Administration, rechtlichen Abklärungen usw. liegt beim Sekretariat der ZRK. Dieses hat die wichtigen Schritte jeweils nach Rücksprache mit dem Sekretariat der ZGDK zu planen, das seinerseits den Kontakt zum Arbeitsausschuss der ZGDK (ISA) sicherstellt. Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern ist stets einzubeziehen. 5. Bei der Vorprüfung sind weitreichende Überlegungen u.a. zum Bedürfnis, zur Machbarkeit, zur rechtlichen Form, zu den Kosten und insbesondere auch zu sinnvollen Trägerschaftsmodellen anzustellen. Es sind auch eine geeignete Projektorganisation und ein straffes Projektkonzept für das eigentliche ZRK-Kerngeschäft zu entwickeln. 6. Bevor das Resultat der Vorprüfung der ZRK präsentiert wird (nach Möglichkeit spätestens an der 71. ZRK im Herbst 2002), ist das Geschäft in der ZGDK zu beraten. Der ISA berät vor. Die ZGDK stellt Antrag an die ZRK. Aufgrund des Resultats der Vorprüfung wird die ZRK darüber befinden, ob das eigentliche Projekt Kinderspital Zentralschweiz als ZRK-Kernbereich lanciert werden soll Ausschuss: Information über Ideen möglicher Zusammenarbeitsfelder Die ZRK nimmt Kenntnis von der Information über Ideen möglicher Zusammenarbeitsfelder. So insbesondere über die Kooperation betreffend der StPO-Revision; der Frage gemeinsamer Gerichtsinstanzen; der Kooperation im Bereich von gemeinsamen Begutachtungsstellen, der Koordinierten Umsetzung der bilateralen Verträge CH-EU sowie einer Regionalen Regelung einer Unterstützung des Frauenhauses Luzern. 4 INTERREG III: Bericht über die INTERREG-Beteiligung der Zentralschweiz Die ZRK nimmt den Bericht der INTERREG-Plattform Zentralschweiz zur Kenntnis. 6 Sitzung vom

7 5 ad hoc Gremium: Gemeinsame Organisation der Opferhilfe in LU, OW, NW und ZG Der Bericht und Antrag des ad hoc Gremium Opferhilfe wird an die Arbeitsgruppe zurückgewiesen mit dem Auftrag, beides in einer Sitzung der zuständigen Regierungsmitglieder zu beraten und deren Beschluss erneut in die ZRK zu tragen. 6 A4 Knonaueramt, Beschluss einer ZRK-Resolution Die ZRK beschliesst folgende Resolution: Resolution der Zentralschweizer Regierungskonferenz vom 22. November 2001 zu Gunsten einer raschen Fertigstellung der Autobahn A4 im Knonauer Amt Die Zentralschweizer Regierungskonferenz fordert die eidgenössischen Räte auf, sich mit allen Kräften für eine möglichst rasche Fertigstellung der durchgehenden A4 im Knonauer Amt einzusetzen. Diese Verbindung besitzt hohe Priorität bei der Vollendung des schweizerischen Autobahnnetzes. Weitere Verzögerungen sind angesichts der vorhandenen, zweckgebundenen Finanzmittel nicht mehr akzeptierbar. Die Westumfahrung von Zürich ist heute im Bau. Die Projekte für die Fortsetzung ab dem Gebiet Fildern bei Birmensdorf bis zur Kantonsgrenze Zürich/Zug hat das UVEK am 28. Mai 2001 genehmigt. Der aktuelle Terminplan des Kantons Zürich sieht die Fertigstellung der A4 in elf Jahren vor, abgestimmt auf die Eröffnung des Üetlibergtunnels. Der Bundesrat hat das Budget 2002 beschlossen und dabei insgesamt 500 Mio. Franken eingespart. Von diesen Sparmassnahmen ist auch der Nationalstrassenbau mit 89 Mio. Franken betroffen. Die Kredite werden bei den nicht begonnenen Projekten gekürzt. 14 Mio. Franken davon entfallen auf den Kanton Zürich, 2003 sollen es gar 19 Mio. Franken sein. Mit diesen Sparmassnahmen droht der Bau des Teilstückes der A4 im Knonauer Amt weiter verzögert zu werden. Es ist unverständlich, dass mehr als vierzig Jahre nach dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz diese für die Ost- und Zentralschweiz so wichtige Autobahnverbindung jetzt nicht raschmöglichst und mit höchster Priorität realisiert wird. Ein Postulat für den beschleunigten Bau der A4 im Knonauer Amt wurde von Nationalrat Georges Theiler und 27 Mitunterzeichnern am 26. Juni 2001 im Nationalrat eingereicht. Die Schliessung der Autobahnlücke im Knonauer Amt und die damit verbundene verbesserte Strassenverbindung in den Grossraum Zürich und zum Flughafen Kloten ist für die wirtschaftliche Entwicklung der sechs Kantone der Zentralschweiz von grosser Bedeutung. Ebenso wichtig ist die durchgehende A4 auch für die Verkehrsentlastung der Gemeinden im Knonauer Amt sowie für die gesamte Nord-Ostschweiz als Verbindung Richtung Süden. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz erwartet, dass sich alle Entscheidungsträger vehement für eine rasche Realisierung der A4 im Knonaueramt einsetzen, insbesondere weil die zweckgebundenen Mittel vorhanden sind. 7 Informationen und Verschiedenes Sitzung vom

8 7.1 Wissenschaftskonferenz Engelberg Die ZRK nimmt den Kurzbericht über die Wissenschaftskonferenz Engelberg zur Kenntnis. Der ausführliche Bericht wird dem Protokoll beigelegt. 7.2 Konferenz der Kantonsregierungen Die ZRK nimmt den Bericht zur Arbeit in der KdK zur Kenntnis. 7.3 Versammlung der Regionen Europas Die ZRK beschliesst: 1. Die Vereinbarung der ZRK-Kantone gemäss ZRK-Beschluss vom über das gemeinsame VRE-Engagement der Zentralschweizer Kantone in der Versammlung der Regionen Europas wird um zwei Jahre verlängert. Die Europa-Delegation hat ihren Schlussbericht zu Handen der 74. ZRK einzureichen. 2. Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass dieser Beschluss für die Kantone keine Mehrkosten zur Folge hat. Der am bewilligte (aber noch nicht voll in Rechnung gestellte) Kredit von total Fr. 60'000.- ist bis Ende des verlängerten Projektes ausreichend. 7.4 Finanzierung der Crossair Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass den Kantonen der Zentralschweiz ein Modell zur Beteiligung an der Finanzierung der Crossair unterbreitet wird, das in der Höhe der Summe der sechs Kantone gemäss Verteilschlüssel der Schw. FDK entspricht, intern aber abweicht. Ein Beschluss dazu wird nicht gefällt. 7.5 Information: Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, KGRE Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass die KdK-Plenarversammlung vom die Delegation für die Regionenkammer des KGRE bis Ende der Amtsperiode Juni 2002 zuhanden des Bundesrates nominiert hat. Als stellvertretende Delegierte u.a. Frau Landesstatthalter Dr. Gabi Huber. 7.6 Bestätigung des Vorortwechsels und Wahl des 20. ZRK-Präsidiums Die Zentralschweizer Regierungskonferenz bestätigt den Übergang des ZRK-Vorortes zum Kanton Luzern für die Jahre 2002 / Die ZRK wählt RR Dr. Paul Huber als ZRK-Präsidenten, sowie Landesstatthalter Dr. Gabi Huber als Vizepräsidentin je für die Jahre 2002/ Termine 70. ZRK, 16. Mai ZRK, 21. November Sitzung vom

9 ZRK Ausschuss 02/1, 25. Januar 2002 ZRK Ausschuss 02/2, 22. April 2002 Für das Protokoll Der Konferenzsekretär Vital Zehnder Beilagen: - Medienorientierung vom 22. November 2001 Sitzung vom

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