Protokoll der 69. Zentralschweizer Regierungskonferenz
|
|
- Anke Albert
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug Protokoll der 69. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Donnerstag, den 22. November 2001, 0800 bis 1200 Uhr, in Hünenberg / ZG Vorsitz: Konferenzpräsident Walter Suter Kanton Luzern Statthalter Dr. Ulrich Fässler Regierungsrat Dr. Markus Dürr Regierungsrat Dr. Paul Huber Regierungsrätin Margrit Fischer-Willimann Regierungsrat Dr. Kurt Meyer Regierungsrat Max Pfister Kanton Uri Landammann Martin Furrer Landesstatthalter Dr. Gabi Huber Regierungsrat Josef Arnold Regierungsrat Isidor Baumann Regierungsrat Oskar Epp Regierungsrat Peter Mattli Regierungsrat Dr. Markus Stadler Kanzleidirektor Dr. Peter Huber Kanton Schwyz Landammann Werner Inderbitzin Regierungsrat Alois Christen Regierungsrat Dr. Georg Hess Regierungsrat Armin Hüppin Regierungsrat Franz Marty Regierungsrat Kurt Zibung Staatsschreiber Peter Gander Kanton Obwalden Landammann Dr. Josef Nigg Landstatthalter Hans Hofer Regierungsrätin Elisabeth Gander-Hofer Regierungsrätin Maria Küchler-Flury Regierungsrat Hans Wallimann Regierungsrat Anton Röthlin Landschreiber Urs Wallimann Kanton Nidwalden Landammann Paul Niederberger Landesstatthalter Dr. Leo Odermatt Regierungsrat Beat Fuchs Regierungsrat Meinrad Hofmann Regierungsrat Ferdinand Keiser Regierungsrat Werner Keller Landschreiber Josef Baumgartner Kanton Zug Landammann Hanspeter Uster Regierungsrat Robert Bisig Regierungsrat Joachim Eder Regierungsrätin Brigitte Profos-Meier Regierungsrätin Ruth Schwerzmann Regierungsrat Walter Suter Regierungsrat Hans-Beat Uttinger Landschreiber Dr. Tino Jorio Kanton Zürich Regierungsvizepräsident Dr. Markus Notter Regierungsrat Dr. Christian Huber Staatsschreiber Beat Husi Sekretariat ZRK Vital Zehnder, Konferenzsekretär Dr. Othmar Filliger [69 Beschlussprotokoll] /
2 Zusammengefasstes Ergebnis 1 Protokoll der 68. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom 10. Mai 2001 in Risch Das Protokoll der 68. ZRK wird genehmigt und verdankt. 2 Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit 2.1 Aufbau der Infrastruktur interkantonale Zusammenarbeit Information über das Betriebsreglement des ZRK-Sekretariates Der Bericht über den Aufbau der Infrastruktur interkantonale Zusammenarbeit und das vom ZRK-Ausschuss beschlossene Betriebsreglement des ZRK-Sekretariates wird zur Kenntnis genommen Information Ausbau Sekretariat, 2. Etappe Die ZRK nimmt die Wahl und Anstellung per von Herrn Dr. Othmar Filliger, Stans, als wissenschaftlicher Mitarbeiter des ZRK-Sekretariates zur Kenntnis. 2.2 Kurzbericht über die Informationsveranstaltung vom und den Internetauftritt ZRK Die ZRK nimmt den Bericht über die Informationsveranstaltung vom für die Mitglieder der Zentralschweizer Kantonsparlamente sowie den Bericht zum Projekt Internetauftritt ZRK zur Kenntnis. 2.3 Beschluss über die Führung der ZRK-Rechnung Die ZRK verabschiedet den Beschluss über die Führung der ZRK-Rechnung mit den von der ZFDK beantragten Änderungen. Sie nimmt zudem Kenntnis von der Kurzorientierung über die Rechtsgrundlage der Kosten der Zusammenarbeit sowie von der Regelung der Vollkostenrechnung und Kostenbeteiligung in der Zentralschweizer Zusammenarbeit. 2 Sitzung vom
3 3 Kernbereich der Zusammenarbeit; Berichte und Anträge 3.1 Information betreffend die provisorischen Grundsätze und Leitlinien über die Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten im Rahmen der systematischpragmatischen Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Die ZRK nimmt die vom Ausschuss erarbeiteten provisorischen Grundsätze und Leitlinien über die Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten im Rahmen der systematischpragmatischen Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Kenntnis. 3.2 Expo.02: Gemeinsame Beteiligung der Zentralschweizer Kantone Die ZRK nimmt Kenntnis je vom Bericht über das gemeinsame Expo-Projekt kids.expo sowie über das Projekt Einfall Zentralschweiz für den Regionaltag vom 8.Juni 2002 in Yverdon. 3.3 BKZ: Pädagogische Hochschule Zentralschweiz Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass das Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz zustande gekommen ist und auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten wird. Auf diesen Zeitpunkt wird die Projektorganisation durch die Organe gemäss Konkordat abgelöst; die Projektphase ist abgeschlossen und es beginnt die Tätigkeit der Pädagogischen Hochschule. Es folgen keine weiteren Berichterstattungen mehr. 3.4 ZUDK: Gemeinsamer Massnahmenplan Lufthygiene Die ZRK nimmt Kenntnis vom Bericht über das Projekt Gemeinsamer Massnahmenplan Lufthygiene. So insbesondere auch davon, dass erste Massnahmen voraussichtlich im Frühjahr 2002 den kantonalen Regierungen zur Realisierung beantragt werden können. 3.5 ad hoc Gremium: Geoinformation Zentralschweiz 1. Die ZRK nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht über die Organisation des Projektes Geoinformation Zentralschweiz. 2. Aus der Überzeugung, dass künftige und relevante Synergien, nebst der gemeinsamen amtlichen Vermessungsaufsicht in der Koordination von Geo-Standards und deren konsequenten gemeinsamen Umsetzung liegen, sind vorerst die zwei Teilprojekte Gemeinsame amtliche Vermessungsaufsicht und Normierung Datenmodelle zu verfolgen. 3. Die ZRK beschliesst einen Projektkredit von Fr. 50'000.- und empfiehlt den Kantonen, den Kredit von den verfassungsmässigen Organen innerkantonal genehmigen zu lassen. (Dauer des Projekts bis Ende 2003). a) Der Projektkredit von Fr. 50' wird von den Kantonen gemäss ZRK-Verteilschlüssel getragen (½ nach Anteilen, ½ nach Einwohnerzahl). Allfällige Beiträge von Sitzung vom
4 Dritten (Bund, Drittkantone, Gemeinden oder Private) werden vom Projektkredit in Abzug gebracht. b) Die Projektgruppe Geoinformation Zentralschweiz verfügt über den Projektkredit. Das Konferenzsekretariat ZRK führt die Projektrechnung und stellt die Kantonsbeiträge nach Bedarf in Rechnung. 3.6 ZBDK: Zentralschweizer Koordinationsfachstelle für Raumplanung Die ZRK setzt das Projekt Zentralschweizer Koordinationsfachstelle für Raumplanung auf Antrag der ZBDK ab. Die Kommunikation zwischen den Amtsstellen ist bi- und multilateral weiterzuführen. 3.7 ZFDK: Gemeinsame Organisation der Personalweiterbildung 1. Die ZRK nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht über die gemeinsame Organisation der Weiterbildung vom 24. Oktober Die ZRK beschliesst, für die gemeinsame Organisation der Weiterbildung eine Pilotphase bis Ende 2005 durchzuführen. a) Während der Pilotphase bleibt die Projektorganisation bestehen (Beschluss der 67. ZRK). Entscheidungsträgerin ist die ZRK, die Federführung des Projektes hat die ZFDK inne, sie bestätigt die Steuergruppe bestehend aus den Personalleiterinnen und Personalleitern der Kantone. b) Für die Organisation der gemeinsamen Weiterbildung wird eine Fachstelle Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz eingesetzt. Der Kanton Luzern wird mit der vorläufigen Führung der Fachstelle betraut. Für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Fachstelle kommt luzernisches Verwaltungsrecht zur Anwendung. c) Die Fachstelle realisiert ein breites Weiterbildungsangebot, das insbesondere die Förderung der Führungs- und Managementausbildung zum Ziel hat. Das erste gemeinsame Angebot soll per Sommer/Herbst 2002 ausgeschrieben werden. d) Für die Pilotphase bis Ende 2005 wird mit Gesamtkosten für eine Fachstelle Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz von total Mio. Franken gerechnet (die noch laufenden Vorbereitungen bis im Ende 2002 unterstehen noch dem von der 67. ZRK beschlossenen Projektkredit). e) Die Gesamtkosten werden aufgebracht durch einen Sockelbeitrag der Kantone von 40 % oder Fr sowie variable Schulgelder der Seminarteilnehmer/innen. Der Sockelbeitrag wird den Kantonen quartalsweise, verteilt über die Pilotphase, in Rechnung gestellt. Der Sockelbeitrag wird zu 1/4 zu gleichen Teilen und zu 3/4 analog der Anzahl der Mitarbeitenden aufgeteilt (Verteilschlüssel vom 6 März 2001): LU UR SZ OW NW ZG Total 4 Sitzung vom
5 Angestellte %Ang. 147'926 30'881 53'528 22'849 27'169 55' '500 ¾ '750 18'750 18'750 18'750 18'750 18'750 1 ¼ '631 72'279 41'599 45'919 73' '000 3 Jahre 55'559 16'544 24'093 13'866 15'306 24' '000 jährlich f) Überschüsse aus dem Betrieb der gemeinsamen Weiterbildung werden auf die folgenden Jahre übertragen. Rückschläge werden gemäss Verteilschlüssel des Sockelbeitrags auf die Kantone übertragen. g) Die ZRK empfiehlt den Kantonsregierungen, die Gutsprache der Kantonsbeiträge innerkantonal zu veranlassen. h) Zuhanden der ZRK-Frühlingskonferenzen ist ein Zwischenbericht, mit dem Schlussbericht über die Pilotphase eine Schlussabrechnung vorzulegen. i) Mit dem Zwischenbericht zuhanden der 74. ZRK im Frühling 2004 ist zudem ein Entwurf einer Vereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz vorzulegen. 3.8 ZGDK: Regionaler Tierarztdienst 1. Die ZRK nimmt Kenntnis von den Ausführungen der ZGDK. 2. Die ZRK nimmt den Bericht Veterinärdienst Urschweiz; Bericht zuhanden der Arbeitsgruppe ZRK-Kernbereich Vet D vom August 2001 zur Kenntnis. 3. Strategisches Ziel im ZRK-Kernbereich Regionaler Veterinärdienst ist der Zusammenschluss der vier Urkantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden zu einem Veterinärdienst Urschweiz. 4. Die Arbeitsgruppe ZRK-Kernbereich Veterinärdienst wird wieder einberufen. Den Vorsitz hat Landesstatthalter Dr. Leo Odermatt (NW; ZGDK-Präsident). Sämtliche Urkantone stellen ein Regierungsmitglied, wobei die Gesundheitsdirektionen bzw. departemente und die Volkswirtschaftsdirektionen bzw. departemente einbezogen werden müssen. Diese strategische Steuerungsgruppe kann jederzeit wieder eine Fachgruppe einsetzen (Prof. Dr. Peter Rüsch vom BVET und Kantonstierärzte). 5. Die strategische Steuerungsgruppe berät an ihrer ersten Sitzung die Varianten und bereitet zuhanden der vier Kantonsregierungen einen Beschluss vor, wonach die vier Kantonsregierungen sich für ein Modell entscheiden müssen. 1 korrekt 112' korrekt 166'676.- Sitzung vom
6 3.9 ZGDK: Zentralschweizer Kinderspital als Projekt des Kernbereiches 1. Die ZRK nimmt Kenntnis vom Bericht der ZGDK. 2. Die ZRK setzt eine strategische Steuerungsgruppe ein, welche eine Vorprüfung durchzuführen hat. Sie wird präsidiert von LSt Dr. Leo Odermatt und besteht aus je einem Regierungsmitglied sämtlicher Kantone, wobei die ZFDK ebenfalls vertreten sein muss. 3. Die strategische Steuerungsgruppe hat die Projektorganisation für die Vorprüfung gemäss Bericht Erw. D zu bilden. Sie setzt auch eine Fach- bzw. Projektgruppe ein. 4. Die (administrative) Federführung bezüglich Koordination, Organisation, Administration, rechtlichen Abklärungen usw. liegt beim Sekretariat der ZRK. Dieses hat die wichtigen Schritte jeweils nach Rücksprache mit dem Sekretariat der ZGDK zu planen, das seinerseits den Kontakt zum Arbeitsausschuss der ZGDK (ISA) sicherstellt. Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern ist stets einzubeziehen. 5. Bei der Vorprüfung sind weitreichende Überlegungen u.a. zum Bedürfnis, zur Machbarkeit, zur rechtlichen Form, zu den Kosten und insbesondere auch zu sinnvollen Trägerschaftsmodellen anzustellen. Es sind auch eine geeignete Projektorganisation und ein straffes Projektkonzept für das eigentliche ZRK-Kerngeschäft zu entwickeln. 6. Bevor das Resultat der Vorprüfung der ZRK präsentiert wird (nach Möglichkeit spätestens an der 71. ZRK im Herbst 2002), ist das Geschäft in der ZGDK zu beraten. Der ISA berät vor. Die ZGDK stellt Antrag an die ZRK. Aufgrund des Resultats der Vorprüfung wird die ZRK darüber befinden, ob das eigentliche Projekt Kinderspital Zentralschweiz als ZRK-Kernbereich lanciert werden soll Ausschuss: Information über Ideen möglicher Zusammenarbeitsfelder Die ZRK nimmt Kenntnis von der Information über Ideen möglicher Zusammenarbeitsfelder. So insbesondere über die Kooperation betreffend der StPO-Revision; der Frage gemeinsamer Gerichtsinstanzen; der Kooperation im Bereich von gemeinsamen Begutachtungsstellen, der Koordinierten Umsetzung der bilateralen Verträge CH-EU sowie einer Regionalen Regelung einer Unterstützung des Frauenhauses Luzern. 4 INTERREG III: Bericht über die INTERREG-Beteiligung der Zentralschweiz Die ZRK nimmt den Bericht der INTERREG-Plattform Zentralschweiz zur Kenntnis. 6 Sitzung vom
7 5 ad hoc Gremium: Gemeinsame Organisation der Opferhilfe in LU, OW, NW und ZG Der Bericht und Antrag des ad hoc Gremium Opferhilfe wird an die Arbeitsgruppe zurückgewiesen mit dem Auftrag, beides in einer Sitzung der zuständigen Regierungsmitglieder zu beraten und deren Beschluss erneut in die ZRK zu tragen. 6 A4 Knonaueramt, Beschluss einer ZRK-Resolution Die ZRK beschliesst folgende Resolution: Resolution der Zentralschweizer Regierungskonferenz vom 22. November 2001 zu Gunsten einer raschen Fertigstellung der Autobahn A4 im Knonauer Amt Die Zentralschweizer Regierungskonferenz fordert die eidgenössischen Räte auf, sich mit allen Kräften für eine möglichst rasche Fertigstellung der durchgehenden A4 im Knonauer Amt einzusetzen. Diese Verbindung besitzt hohe Priorität bei der Vollendung des schweizerischen Autobahnnetzes. Weitere Verzögerungen sind angesichts der vorhandenen, zweckgebundenen Finanzmittel nicht mehr akzeptierbar. Die Westumfahrung von Zürich ist heute im Bau. Die Projekte für die Fortsetzung ab dem Gebiet Fildern bei Birmensdorf bis zur Kantonsgrenze Zürich/Zug hat das UVEK am 28. Mai 2001 genehmigt. Der aktuelle Terminplan des Kantons Zürich sieht die Fertigstellung der A4 in elf Jahren vor, abgestimmt auf die Eröffnung des Üetlibergtunnels. Der Bundesrat hat das Budget 2002 beschlossen und dabei insgesamt 500 Mio. Franken eingespart. Von diesen Sparmassnahmen ist auch der Nationalstrassenbau mit 89 Mio. Franken betroffen. Die Kredite werden bei den nicht begonnenen Projekten gekürzt. 14 Mio. Franken davon entfallen auf den Kanton Zürich, 2003 sollen es gar 19 Mio. Franken sein. Mit diesen Sparmassnahmen droht der Bau des Teilstückes der A4 im Knonauer Amt weiter verzögert zu werden. Es ist unverständlich, dass mehr als vierzig Jahre nach dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz diese für die Ost- und Zentralschweiz so wichtige Autobahnverbindung jetzt nicht raschmöglichst und mit höchster Priorität realisiert wird. Ein Postulat für den beschleunigten Bau der A4 im Knonauer Amt wurde von Nationalrat Georges Theiler und 27 Mitunterzeichnern am 26. Juni 2001 im Nationalrat eingereicht. Die Schliessung der Autobahnlücke im Knonauer Amt und die damit verbundene verbesserte Strassenverbindung in den Grossraum Zürich und zum Flughafen Kloten ist für die wirtschaftliche Entwicklung der sechs Kantone der Zentralschweiz von grosser Bedeutung. Ebenso wichtig ist die durchgehende A4 auch für die Verkehrsentlastung der Gemeinden im Knonauer Amt sowie für die gesamte Nord-Ostschweiz als Verbindung Richtung Süden. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz erwartet, dass sich alle Entscheidungsträger vehement für eine rasche Realisierung der A4 im Knonaueramt einsetzen, insbesondere weil die zweckgebundenen Mittel vorhanden sind. 7 Informationen und Verschiedenes Sitzung vom
8 7.1 Wissenschaftskonferenz Engelberg Die ZRK nimmt den Kurzbericht über die Wissenschaftskonferenz Engelberg zur Kenntnis. Der ausführliche Bericht wird dem Protokoll beigelegt. 7.2 Konferenz der Kantonsregierungen Die ZRK nimmt den Bericht zur Arbeit in der KdK zur Kenntnis. 7.3 Versammlung der Regionen Europas Die ZRK beschliesst: 1. Die Vereinbarung der ZRK-Kantone gemäss ZRK-Beschluss vom über das gemeinsame VRE-Engagement der Zentralschweizer Kantone in der Versammlung der Regionen Europas wird um zwei Jahre verlängert. Die Europa-Delegation hat ihren Schlussbericht zu Handen der 74. ZRK einzureichen. 2. Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass dieser Beschluss für die Kantone keine Mehrkosten zur Folge hat. Der am bewilligte (aber noch nicht voll in Rechnung gestellte) Kredit von total Fr. 60'000.- ist bis Ende des verlängerten Projektes ausreichend. 7.4 Finanzierung der Crossair Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass den Kantonen der Zentralschweiz ein Modell zur Beteiligung an der Finanzierung der Crossair unterbreitet wird, das in der Höhe der Summe der sechs Kantone gemäss Verteilschlüssel der Schw. FDK entspricht, intern aber abweicht. Ein Beschluss dazu wird nicht gefällt. 7.5 Information: Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, KGRE Die ZRK nimmt zur Kenntnis, dass die KdK-Plenarversammlung vom die Delegation für die Regionenkammer des KGRE bis Ende der Amtsperiode Juni 2002 zuhanden des Bundesrates nominiert hat. Als stellvertretende Delegierte u.a. Frau Landesstatthalter Dr. Gabi Huber. 7.6 Bestätigung des Vorortwechsels und Wahl des 20. ZRK-Präsidiums Die Zentralschweizer Regierungskonferenz bestätigt den Übergang des ZRK-Vorortes zum Kanton Luzern für die Jahre 2002 / Die ZRK wählt RR Dr. Paul Huber als ZRK-Präsidenten, sowie Landesstatthalter Dr. Gabi Huber als Vizepräsidentin je für die Jahre 2002/ Termine 70. ZRK, 16. Mai ZRK, 21. November Sitzung vom
9 ZRK Ausschuss 02/1, 25. Januar 2002 ZRK Ausschuss 02/2, 22. April 2002 Für das Protokoll Der Konferenzsekretär Vital Zehnder Beilagen: - Medienorientierung vom 22. November 2001 Sitzung vom
Protokoll der 75. Zentralschweizer Regierungskonferenz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Protokoll der 75. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Donnerstag, den 18. November 2004, 0900 bis 1200 Uhr, in Altdorf, Landratsaal. Vorsitz: Landammann Josef
MehrBeschluss-Protokoll der 82. Zentralschweizer Regierungskonferenz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Beschluss-Protokoll der 82. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Freitag, den 16. Mai 2008, 14.00 bis 16.00 Uhr, in Sarnen, Rathaus Vorsitz: Landstatthalter Niklaus
MehrBeschluss-Protokoll der 80. Zentralschweizer Regierungskonferenz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Beschluss-Protokoll der 80. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Freitag, den 25. Mai 2007, 0830 bis 1200 Uhr, in Einsiedeln, Schweizer Jugend- und Bildungszentrum
MehrBeschlussprotokoll der 77. Zentralschweizer Regierungskonferenz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Beschlussprotokoll der 77. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Freitag, den 18. November 2005, 08.30 bis 12.00 Uhr, in Altdorf, Dätwyler AG Vorsitz: Landammann
MehrBeschluss-Protokoll der 78. Zentralschweizer Regierungskonferenz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Beschluss-Protokoll der 78. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Donnerstag, den 11. Mai 2006, 08.00 bis 12.00 Uhr, in Lachen, Hotel Bären Vorsitz: Regierungsrat
MehrWie man ein Kinderkrankenhaus im Kanton Kirrhenstein baut
Z G D K ZENTRALSCHWEIZER GESUNDHEITSDIREKTORENKONFERENZ Landammann Dr. Leo Odermatt, Präsident Andreas Scheuber, Sekretär Gesundheits- und Sozialdirektion des Kantons Nidw alden Gesundheits- und Sozialdirektion
MehrOrganisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut:
Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut: Art. Zugehörigkeit Der Ostschweizer Regierungskonferenz gehören folgende
MehrDas gemeinsame Engagement der Zentralschweizer Kantone in der Versammlung der Regionen Europas (VRE):
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Das gemeinsame Engagement der Zentralschweizer Kantone in der Versammlung der Regionen Europas (VRE): 1. Ausgangslage Die Versammlung der Regionen Europas kurz VRE
MehrINTERKANTONALE VEREINBARUNG über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 1
INTERKANTONALE VEREINBARUNG über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 1 (vom 24. Juni 2003 2 ; Stand am 1. April 2007) Die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden,
MehrProjektorganisation Arbeitsgruppe Controlling; Teilaufträge Controlling FHZ / PHZ
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Projektorganisation Arbeitsgruppe Controlling; Teilaufträge Controlling FHZ / PHZ Altdorf, 14.7.2005 Inhalt: 1. Auftrag der Arbeitsgruppe 1 2. Projektorganisation 2
MehrDas gemeinsame Engagement der Zentralschweizer Kantone in der Versammlung der Regionen Europas (VRE):
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Das gemeinsame Engagement der Zentralschweizer Kantone in der Versammlung der Regionen Europas (VRE): Bericht und Antrag der Europa-Delegation vom 15. Oktober 2007
MehrVerwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Erarbeitungsprojekts für einen sprachregionalen Lehrplan (Projektvereinbarung Lehrplan 21)
Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Erarbeitungsprojekts für einen sprachregionalen Lehrplan (Projektvereinbarung Lehrplan 21) vom 18. März 2010 Die deutsch-und mehrsprachigen Kantone, die
MehrAnstoss für ein Zusammenarbeitsprojekt in der Zentralschweiz
ZENTRALSCHWEIZER BAUDIREKTORENKONFERENZ Anstoss für ein Zusammenarbeitsprojekt in der Zentralschweiz betreffend: Neue Organisation für Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrasse Der Anstoss wird
Mehr1. Zwischenbericht der Europa-Delegation zum VRE-Programm EURODYSSÉE
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ 1. Zwischenbericht der Europa-Delegation zum VRE-Programm EURODYSSÉE Stans, April 2006 A. Ausgangslage Die Europadelegation hat den Kantonsregierungen im Rahmen der
MehrInterkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
950.050 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom. Oktober 998. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Die vorliegende Vereinbarung wird zu dem Zwecke geschlossen,
MehrRegionalplanungsgruppe Frauenfeld
Regionalplanungsgruppe Frauenfeld S T A T U T E N A. Persönlichkeit Art. 1 Verein, Name und Sitz Die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frauenfeld. Art.
MehrVertrag. haben Folgendes vereinbart: vom 5. März 2010
. Vertrag vom 5. März 00 über die Mitwirkung der Kantonsparlamente bei der Ausarbeitung, der Ratifizierung, dem Vollzug und der Änderung von interkantonalen Verträgen und von Verträgen der Kantone mit
MehrVereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten. Die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri vereinbaren:
263.2 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten vom 12. Oktober 2010 1 Die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri vereinbaren: I. ALLGEMEINES Art. 1 Zweck und Gegenstand
MehrGrundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen
Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen Rückmeldung Kanton: Zug Zur Erläuterung des Fragebogens Teil
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1205/2007 Schwyz, 11. September 2007 / ri BVD Ausrottungsprogramm; Änderung der kant. Vollzugsverordnung zum Tierseuchenpegel Bericht und Vorlage an den Kantonsrat
MehrListe der laufenden Zusammenarbeitsprojekte in der Zentralschweiz, Stand Sept 03
Z E N T R A L S C H W E I Z E R R E G I E R U N G S K O N F E R E N Z Liste der laufn Zusammenarbeitsprojekte in der, Stand Sept 3 Bildungsdirektorenkonferenz Lehrerinnen- und Lehrerbildung Aufbau Pädagogische
MehrRechnungen der Zentralschweizer Direktorenkonferenzen Beschluss über die Führung der ZRK-Rechnung, Art. 3 Abs. 4 und Art. 4 Abs. 2
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Rechnungen der Zentralschweizer Direktorenkonferenzen Beschluss über die Führung der ZRK-Rechnung, Art. 3 Abs. 4 und Art. 4 Abs. 2 1. ZKöV 1.1. ZKöV-Abrechnung 2003
MehrFachhochschule Zentralschweiz Konkordatsrat. Hochschule Luzern - Wirtschaft
Fachhochschule Zentralschweiz Konkordatsrat Neue Rechtsgrundlage für die Hochschule Luzern, Fachhochschule Zentralschweiz Medienkonferenz vom 8 11 2012 Medienkonferenz vom 8.11.2012 Hochschule Luzern -
MehrSTATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn
STATUTEN der Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn Grundsätze Art. Wesen und Zweck Unter dem Namen Parlamentarische Gruppe Wirtschaft und Gewerbe besteht ein Verein im Sinne
MehrSehr geehrter Herr Landratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren. Verpflichtungskredite
Nr. 484 R-270-21 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 26. August an den Landrat über Verpflichtungs und über den zweiten Nachtrag zum Kantonsvoranschlag für das Jahr Sehr geehrter Herr Landratspräsident
MehrRichtlinie zur Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten in der Zentralschweiz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Richtlinie zur Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten in der Zentralschweiz In der Absicht, ein einheitliches Verfahren für Projekte der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
MehrJahresbericht 2007 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI)
ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Dr. Hansjörg Vogel, Präsident Kanton Luzern Dienststelle Soziales und Gesellschaft Fachstelle Gesellschaftsfragen, Integration Rösslimattstrasse 37 Postfach 3439
MehrInterkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
16. September 2010 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention Von der ZPDK am 16. September 2010 verabschiedet Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz,
MehrVereinbarung der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit im Datenschutz
Vereinbarung der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit im Datenschutz vom. Februar 06 (Stand. Juli 06) 7. Art. Die Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden arbeiten im Bereich des
Mehrgegründet 1869 Statuten
gegründet 1869 Statuten Seite 1 Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern (gegründet 1869) Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Gemeindeschreiberverband des Kantons
MehrFinanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten
Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 10. Juli 2002 02.235 Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen
MehrLEISTUNGSVEREINBARUNG
LEISTUNGSVEREINBARUNG zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug (nachstehend Vertragskantone genannt) vertreten durch die Zentralschweizer Fachgruppe Häusliche Gewalt (Auftraggeberin)
MehrStatut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"
2.4.3. Statut der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) vom 8./9. Mai 2003 I. Allgemeines Art. 1 Name 1 Die Kantone setzen unter dem Namen "Schweizerische
MehrGeschäftsordnung der Schweizerischen Maturitätskommission
4.1.2.1. Geschäftsordnung der Schweizerischen Maturitätskommission vom 22. März 1996 Die Schweizerische Maturitätskommission, gestützt auf Artikel 4 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen
MehrStatuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)
Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Bestand, Mitgliedschaft und Sitz 1 Unter dem Namen Konferenz
MehrBeschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination
Interkantonales Konkordat über universitäre Koordination 5.7 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination (vom 6. Juli 000) Der Regierungsrat beschliesst:
MehrAbrechnung über die Erstellung und den Betrieb einer WLAN-Infrastruktur an den kantonalen Gymnasien und Berufsfachschulen
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 22. August 2017 B 96 Abrechnung über die Erstellung und den Betrieb einer WLAN-Infrastruktur an den kantonalen Gymnasien und Berufsfachschulen Entwurf Kantonsratsbeschluss
MehrInterinstitutionelle Zusammenarbeit in Obwalden und Nidwalden (IIZ) BERICHT 2016
Interinstitutionelle Zusammenarbeit in Obwalden und Nidwalden (IIZ) BERICHT 2016 11. April 2017 Bericht 2016... 2 1. Bericht der Steuer- und Arbeitsgruppe... 3 2. Geschäftsstelle... 4 3. Ausblick... 4
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2016 KR-Nr. 231/2016 1004. Anfrage (Restriktives Ressourcenmanagement bei Sonderschulen seit 2009) Die Kantonsrätinnen
MehrFrühjahres-Gemeindeversammlung
Frühjahres-Gemeindeversammlung 14. März 2013 Geschäft 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2012 die folgende
MehrNeue Rechtsgrundlagen. Hochschule Luzern - FH Zentralschweiz
Neue Rechtsgrundlagen für die Hochschule Luzern - FH Zentralschweiz Zentralschweizer Regierungskonferenz, 20.11.2009, 2009 Lungern Hochschule Luzern Leistungsträger und Führungskräfte für Wirtschaft und
MehrIn der Beilage senden wir Ihnen den Jahresbericht 2008 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI).
ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Dr. Hansjörg Vogel, Präsident Kanton Luzern Dienststelle Soziales und Gesellschaft Fachstelle Gesellschaftsfragen, Integration Rösslimattstrasse 37 Postfach 3439
MehrInterkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Erläuterungen zur Abrechungsperiode
Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen Erläuterungen zur Abrechungsperiode 2013-2015 vom 14. September 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 1.1. Ziel 3 1.2. Bezug
MehrStatut. der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (kurz: NW EDK)
Statut der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (kurz: NW EDK) vom 8.11.2011 A. Allgemeine Bestimmungen 2 1 Grundlagen Das vorliegende Statut stützt sich auf das Konkordat über die Schulkoordination
MehrGeschäftsordnung der Konferenz der kantonalen Kulturbeautragten (KBK)
2.4.7. Geschäftsordnung der Konferenz der kantonalen Kulturbeautragten (KBK) vom 25. Januar 1999 I. Allgemeines a. Name Unter dem Namen "Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten" (KBK) haben sich die
MehrGeschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens
Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens Die Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden
MehrBeschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz
414.326 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz (vom 10. Februar 1999) Der Regierungsrat, gestützt auf 11 des Fachhochschulgesetzes vom 27. September
MehrSitzung des Landrats vom Mittwoch, 24. September 2014, 08.00 Uhr, im Rathaus zu Altdorf. Landratspräsident Markus Holzgang, Altdorf
LANDRATS-SESSION VOM 24. September 2014 Sitzung des Landrats vom Mittwoch, 24. September 2014, 08.00 Uhr, im Rathaus zu Altdorf Vorsitz: Landratspräsident Markus Holzgang, Altdorf Protokoll: Ratssekretärin
MehrSitz und Aufsicht Sitz der Stiftung ist Schwyz. Sie steht unter der Aufsicht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
321.3 STATUTEN DER STIFTUNG «WEG DER SCHWEIZ» STATUTS DE LA FONDATION «VOIE SUISSE» STATUTI DELLA FONDAZIONE «VIA SVIZZERA» STATÜTS DE LA FUNDAZIUN «VIA SVIZRA» vom 8. April 1988 1 A. GRUNDLAGEN Art. 1
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrGesetzesentwurf über die Agglomerationen
Gesetzesentwurf über die Agglomerationen vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 86 Absatz Buchstabe b bis der Bundesverfassung; eingesehen die Artikel,, und 8 der Kantonsverfassung; eingesehen
MehrValor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)
Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Wolfenschiessen NW Beschluss-Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2018 Valor 21 470 635 (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard
MehrKanton Zug Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik
Kanton Zug 5.5 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik Vom 8. März 00 (Stand 0. Dezember 0) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden
MehrStatuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»
Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60
MehrValor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)
Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Wolfenschiessen NW Beschluss-Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2015 Valor 21 470 635 (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard
MehrStatut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK)
Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) Stand: 1.1.2010 Das Statut der IBK wurde von der Konferenz der Regierungschefs beschlossen am 14. Dezember 1994 und revidiert am 19. November 1998, am
MehrValor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)
Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Wolfenschiessen NW Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2016 Valor 21 470 635 (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps)
MehrKanton Zug Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat)
Kanton Zug 86.6 Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat) Vom 9. April 98 (Stand. Januar 98). Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck
MehrLeistungsauftrag. zwischen den
Leistungsauftrag zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug vertreten durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (Auftraggeber) und der Caritas Luzern Morgartenstrasse
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters
MehrVereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich
1030.426, 2. Lesung - Beilage 3 Entwurf vom 9. April 2013 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf
MehrJahresbericht Jahresbericht Bilanz Erfolgsrechnung Kennzahlen. Februar Monika Studer Ursi Bürkle-Huber
Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz Hirschengraben 36-62 Luzern - 41 228 55 56 www.verwaltungsweiterbildung.ch 94. ZRK vom 16.5.214 Beilage 2.2.1 a Jahresbericht 213 Jahresbericht Bilanz Erfolgsrechnung
MehrLeitung: Dr. med. Urs Gössi, Präsident anwesend: 19 Vereinsmitglieder gemäss Präsenzliste bei 30 Anwesenden (11 Gäste) Theater Uri, Altdorf UR
Generalversammlung palliative Zentralschweiz 18. Oktober 2011 Protokoll Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Generalversammlung vom 19. Oktober 2010 in Schwyz 4. Jahresbericht
MehrStiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB)
664.55 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) Vom 8. August 00 (Stand 5. September 00) Art. Name und Sitz der Stiftung Unter dem Namen Stiftung Volkshochschule
MehrStatuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz
Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Seit dem 10. September 1961 besteht unter dem Namen Vereinigung Cerebral Zentralschweiz, nachfolgend CZS genannt, ein wohltätiger
Mehrbetreffend eine gemeinsame psychiatrische Versorgungsregion der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden
1 vom 12. April 2016 zwischen Kanton Luzern, vertreten durch den Regierungsrat, dieser vertreten durch Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes, Kanton Luzern oder LU
MehrE-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz Lust oder Last?
E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz Lust oder Last? 11. September 2014, Aarau Inhalt Wer arbeitet im E-Government in der Schweiz zusammen? Wie arbeiten die Akteure im E-Government in der Schweiz
MehrL i s t e d e r l a u f e n d e n Z u s a m m e n a r b e i t s p r o j e k t e i n d e r Z e n t r a l s c h w e i z Stand: 2. März Proj.
Z E N T R A L S C H W E I Z E R R E G I E R U N G S K O N F E R E N Z leiter Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz, BKZ 1 Fremdsprachenevaluation Kenntnisse in den Fremdsprachen Französisch und Englisch
MehrAntrag der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz ZFDK zuhanden der Zentralschweizer Regierungen. Inhaltsverzeichnis: 1.
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit: Grundsatzfragen betreffend Führungsrhythmus und Zuständigkeiten bei gemeinsamen Einrichtungen Antrag der Zentralschweizer
Mehrüber die Organisation und die Arbeitsweise des Untersuchungsrichteramtes Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg
.. Reglement vom 5. Februar 999 über die Organisation und die Arbeitsweise des Untersuchungsrichteramtes Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 55 57 des Gesetzes vom.
MehrVerordnung über die kantonale Raumplanung
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 73. Verordnung über die kantonale Raumplanung vom. April 974 (Stand 30. Oktober 007) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen gestützt auf Art.
MehrÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.
Mehreiner interkantonalen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug) im
Strafanstalt Bostadel: Vertrag 58.500 Grossratsbeschluss betreffend Ermächtigung des Regierungsrates zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb
MehrVerwaltungsvereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV-Vereinbarung)
Verwaltungsvereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV-Vereinbarung) vom 21. Juni 2012 1 Die deutsch- und mehrsprachigen Kantone, welche diese Vereinbarung unterzeichnen,
MehrDatum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi
P r o t o k o l l Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde
MehrJA zum Planungskredit am 5. Juni
JA zum Planungskredit am 5. Juni in den Kantonen St.Gallen und Thurgau Geben wir der Expo eine Chance Der Idee Expo2027 eine Chance geben Die Expo2027 ist heute eine Idee. Sie kann eine Chance für die
MehrGeschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
Geschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde vom 26. Februar 2018 Die unabhängige Aufsichtsbehörde (AB-ND), gestützt auf Artikel 77 Absatz 3 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 1
MehrGeschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
Geschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde vom 26. Februar 2018 Die unabhängige Aufsichtsbehörde (AB-ND), gestützt auf Artikel 77 Absatz 3 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 1
MehrReglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement)
Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement) vom 5. August 003 inklusive Nachtrag vom 9. August 0.. Seite
MehrBildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz
ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Liste der laufn Zusammenarbeitsprojekte in der Zentralschweiz, Stand März 5 Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz Fachmittelschulen Projekt Tertiärstufe Gesundheitsberufe
MehrVerordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation
60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung
MehrVereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden 1)
Behördenzusammenarbeit BS/BL 8.300 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden ) Vom. Juni 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons
Mehrvom 9. Dezember 1999 * (Stand 9. Februar 2006) Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
Nr. 5b Interkantonales Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 999 * (Stand 9. Februar 006) Die diesem Konkordat angeschlossenen Kantone, gestützt auf Artikel der Interkantonalen Universitätsvereinbarung
MehrVerordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) 446.11 vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische
MehrBeschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. vom Dezember 2016 im Rathaus Bern
Beschlussprotokoll der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 6. 7. Dezember 2016 im Rathaus Bern Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Wintersynode 2016 BESCHLÜSSE: Traktandum 1: Eröffnung
MehrKANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1098.1 (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 4. MÄRZ 2003
MehrS t a t u t e n (Stand: )
S t a t u t e n (Stand: 15.09.2005) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Plattform HF Aargau (www.hf-ag.ch), gegründet am 15. September 2005, besteht ein Verein im Sinne von
MehrStatuten des Jassclub Tödi Stand
Jassclub Tödi Statuten des Jassclub Tödi Stand 0.0.007 Art. : Name und Sitz Unter dem Namen Jassclub Tödi besteht ein konfessionell und politisch neutraler Verein mit Sitz in Glarus GL. Art. : Ziel und
MehrVEREIN DORFFEST BINNINGEN 2018 Statuten
VEREIN DORFFEST BINNINGEN 2018 Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Verein Dorffest Binningen 2018 besteht mit Sitz in Binningen ein Verein gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen
MehrStatuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau
Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau Statuten "Unsere Gesellschaft braucht Anstösse. Sie braucht 'innovativen Input', damit sie sich weiterentwickeln kann. Sie braucht positive Impulse, damit
MehrDer nationale Finanzausgleich im Umbruch?
Der nationale Finanzausgleich im Umbruch? Eine politische Diskussion organisiert von 23.06.2015 Die Teilnehmer auf dem Podium Peter Hegglin, Finanzdirektor Zug Alfred Bossard, Finanzdirektor Kanton Nidwalden
Mehrvom 22. November 1963 (Stand am 1. Januar 2013) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Zürich.
Verordnung über Schweiz Tourismus 1 935.211 vom 22. November 1963 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1955 2 über
MehrWieso umgesetzt? Warum erfolgreich?
LUNIS Luzerner und Nidwaldner Spitalregion Wieso umgesetzt? Warum erfolgreich? 1. Oktober 2015 1 Warum Kooperationen? Eine der sieben Schlüsselerkenntnisse 1. Oktober 2015 2 Warum Kooperationen? Analyse:
MehrOrganisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR)
Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 24 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 1 (RVOG), verordnet: 1.
MehrGesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )
46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966
Mehr