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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beißner Fotografie & mehr Bereich Fotografie 1 Vertragsabschluss Für Verträge und Vereinbarungen mit Beißner Fotografie & mehr gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von Beißner Fotografie & mehr in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Eine Mailbestätigung eines Angebots von Beißner Fotografie & mehr ist als Zusage ausreichend. Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen werden per Mail an Beißner Fotografie & mehr angezeigt. Auf dieses Vorgehen kann nur durch schriftliche Vereinbarung (bestätigter Mailempfang) verzichtet werden. 2 Leistungsumfang Beißner Fotografie & mehr bietet folgende Leistungen an: Fotografische Arbeiten, Grafikdienstleistungen für Druck und anderen Medien, Bildpräsentationen, digitaler Filmschnitt und Bearbeitung, Webdesign, Webhosting und Domainbeantragung. Beißner Fotografie & mehr erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Sollten wesentliche Änderungen der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden erfolgen, kann Beißner Fotografie & mehr dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Begriff Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.) 3 Preise und Zahlung Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung oder die Festpreise des Angebots zum jeweiligen Projekts. Sollten Anfahrtskosten, Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen anfallen, werden diese gesondert und nach Absprache berechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die erhaltene Rechnung ist binnen 2 Wochen zu begleichen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch Beißner Fotografie & mehr einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Beißner Fotografie & mehr ist berechtigt, für ihre Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Die im Angebot / Kostenvoranschlag veranschlagte Zeit für die Fertigstellung des Auftrags beginnt erst, wenn alle Daten vom Kunden eingegangen sind. Diese Zeit verlängert sich, wenn die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart wurde, aber der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Soweit Beißner Fotografie & mehr seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Beißner Fotografie & mehr unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Beißner Fotografie & mehr keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

2 Für Änderungen oder Ergänzungen im erheblichen Ausmaß oder die im Angebot nicht aufgeführt sind, verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. 5 Abnahme Der Auftraggeber ist innerhalb von 2 Wochen zur Abnahme oder Freigabe des Projekts verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Ohne schriftliche Freigabe (auch per Mail) wird das Projekt nicht online gestellt oder der Druckauftrag weitergeleitet. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Ausnahmen sind genaue, vom Kunden schriftlich vorgegebene, Anweisungen. Dem Auftraggeber ist der Stil von Beißner Fotografie & mehr bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Beißner Fotografie & mehr behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. 6 Mitwirkungspflicht / Einzupflegende Inhalte Einzupflegende Inhalte und Änderungen werden vom Kunden zeitgerecht in digitaler Form oder als Dokument zur Verfügung gestellt Beißner Fotografie & mehr wird die Daten nicht auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin überprüfen. Alle rechtliche Verantwortung übernimmt der Kunde hinsichtlich Urheberrecht, Jugendschutz, Presserecht, Impressumspflicht, Datenschutz usw. Der Kunde liefert ausschließlich Bilder und Texte zur Veröffentlichung, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht. Für die Impressumspflicht und dessen Inhalt ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Es haftet der Inhaber der Website. Sollte der Kunde die Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit nicht einhalten und keine Korrekturaufforderung angeben, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt. 7 Nutzungsrechte Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen, die Beißner Fotografie & mehr erstellt hat, ist auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Der Kunde bekommt ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Beißner Fotografie & mehr erwirbt der Kunde diese Rechte. Über eine weitere Nutzung der Arbeiten aus dem Vertrag mit Beißner Fotografie & mehr, muss der Kunde schriftlich informieren. Alle gelieferten Vorlagen müssen die Nutzungsrechte beim Kunden liegen. Beißner Fotografie & mehr ist nicht verpflichtet die Nutzungsrechte Dritte an den gelieferten Vorlagen zu kontrollieren. Sollte fremdes Lizenzmaterial (z. B. Stockfotos oder Firmenfotos) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, den gesamten Ablauf des Erwerbs, der Lizenzierung, Rechte Dritter und der Freigabe zu übernehmen. Der Kunde übernimmt die komplette Verantwortung für die Nutzungsrechte von Objekten, Grafiken, Vorlagen und Bildern, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Beißner Fotografie & mehr arbeitet NICHT mit Bildagenturen zusammen und vermittelt KEINE Fotos oder ähnliche Objekte von Bildagenturen oder ähnlichen Institutionen. 8 Urheberrechte (Fotografie und Grafikdesign) Beißner Fotografie & mehr steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3 Der Kunde eines Bildes i.s. vom 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Beißner Fotografie & mehr, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Beißner Fotografie & mehr zum Schadensersatz. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei Beißner Fotografie & mehr. 9 Vertragsstrafe, Schadenersatz Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Beißner Fotografie & mehr) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall ein, Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche. 10 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise An üblicher Stelle des Projekts darf Beißner Fotografie & mehr in marktüblicher Form einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen. Zu eigenen Werbezwecken von Beißner Fotografie & mehr behält sich Beißner Fotografie & mehr das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte und Fotografien, zu Präsentations- und Werbezwecke zu verwenden. Diese Präsentations- und Werbezwecke sind u. a. die Homepage in der Rubrik Homepage oder Fotografie. Hier wird ggf. die Kundenhomepage als Beispiel mit Verlinkung angezeigt. Des Weiteren können angefertigte Fotografien von Beißner Fotografie & mehr zu Werbezwecken von Beißner Fotografie & mehr genutzt werden. 11 Gewährleistung und Haftung Beißner Fotografie & mehr haftet nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) im Falle der leichten Fahrlässigkeit. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Sollte die fertig gestellte Internetpräsenz nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen. Dann ist mit dem Kunden eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer die Korrekturen vorzunehmen sind. Es werden mehrere Autarke Sicherungskopien angefertigt. Bei Datenverlust ist der Wiederherstellungsaufwand nur begrenzt durchführbar. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

4 12 Datenschutz und Geheimhaltung Beißner Fotografie & mehr speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) sorgfältig in einem Verschlüsslungsprogramm. Vertrauliche Informationen werden dementsprechend von beiden Vertragsseiten vertraulich, im Rahmen des Vertrags, behandelt. Datenschutzerklärung: Auf den Schutz Ihrer Daten wird größten Wert gelegt. Alle Angaben, die vom Kunden geliefert werden ( adressen, Namen, Anschriften, usw.), die nötig sind, um den Auftrag durchzuführen, werden sorgfältig in einem Verschlüsslungsprogramm gespeichert. Diese Angaben werden ausdrücklich auf freiwilliger Basis vom Kunden geliefert. Die an uns übermittelten Daten dienen ausschließlich zum Bearbeiten Ihres Auftrags. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet, verkauft oder ähnliches Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO Beißner Fotografie & mehr erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Stephan Beißner, Leopoldstr. 54, München, info@beifo.de 13 Kündigungen Pflegeverträgen kann der Kunde 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einem Verstoß gegen 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als 1 Monate in Verzug ist, kann Beißner Fotografie & mehr fristlos kündigen. Dies betrifft auch Webhosting- und Domainkosten sowie ganze Webprojekte. Die bis dahin angefallenen Dienstleistungskosten und Fremdkosten (Druckerei, Domain, u. ä.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 14 Anwendbares Recht und Erfüllungsort Alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner hinsichtlich dieses Vertragsverhältnis beziehen sich auf die Anwendung des deutschen Rechts. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist München. Als Gerichtsstand ist München. 15 Salvatoresche Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beißner Fotografie & mehr Bereich Webdesign & Grafikdesign 1 Vertragsabschluss Für Verträge und Vereinbarungen mit Beißner Fotografie & mehr gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von Beißner Fotografie & mehr in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Eine Mailbestätigung eines Angebots von Beißner Fotografie & mehr ist als Zusage ausreichend. Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen werden per Mail an Beißner Fotografie & mehr angezeigt. Auf dieses Vorgehen kann nur durch schriftliche Vereinbarung (bestätigter Mailempfang) verzichtet werden. 2 Leistungsumfang Beißner Fotografie & mehr bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Internetpräsentationen, Fotoerstellung und Erstellung- Grafikdienstleistungen, - Layoutentwürfe für Druck, - Präsentationen auf CD-Rom (Flash), Webhosting und Domainbeantragung. Des Weiteren fotografische Arbeiten. Beißner Fotografie & mehr erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Sollten wesentliche Änderungen der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden erfolgen, kann Beißner Fotografie & mehr dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. 3 Preise und Zahlung Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung oder die Festpreise des Angebots zum jeweiligen Projekts. Sollten Anfahrtskosten, Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen anfallen, werden diese gesondert und nach Absprache berechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die erhaltene Rechnung ist binnen 2 Wochen zu begleichen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch Beißner Fotografie & mehr einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Beißner Fotografie & mehr ist berechtigt, für ihre Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Die im Angebot / Kostenvoranschlag veranschlagte Zeit für die Fertigstellung des Auftrags beginnt erst, wenn alle Daten vom Kunden eingegangen sind. Diese Zeit verlängert sich, wenn die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart wurde, aber der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Soweit Beißner Fotografie & mehr seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Beißner Fotografie & mehr unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Beißner Fotografie & mehr keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Für Änderungen oder Ergänzungen im erheblichen Ausmaß oder die im Angebot nicht aufgeführt sind, verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

6 5 Abnahme Der Auftraggeber ist innerhalb von 2 Wochen zur Abnahme oder Freigabe des Projekts verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Ohne schriftliche Freigabe (auch per Mail) wird das Projekt nicht online gestellt oder der Druckauftrag weitergeleitet. 6 Mitwirkungspflicht / Einzupflegende Inhalte Einzupflegende Inhalte und Änderungen werden vom Kunden zeitgerecht in digitaler Form oder als Dokument zur Verfügung gestellt. Beißner Fotografie & mehr wird die Daten nicht auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin überprüfen. Alle rechtliche Verantwortung übernimmt der Kunde hinsichtlich Urheberrecht, Jugendschutz, Presserecht, Impressumspflicht, Datenschutz usw. Der Kunde liefert ausschließlich Bilder und Texte zur Veröffentlichung, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht. Für die Impressumspflicht und dessen Inhalt ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Es haftet der Inhaber der Website. Sollte der Kunde die Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit nicht einhalten und keine Korrekturaufforderung angeben, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt. 7 Nutzungsrechte Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen, die Beißner Fotografie & mehr erstellt hat, ist auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Der Kunde bekommt ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Beißner Fotografie & mehr erwirbt der Kunde diese Rechte. Über eine weitere Nutzung der Arbeiten aus dem Vertrag mit Beißner Fotografie & mehr, muss der Kunde schriftlich informieren. Alle gelieferten Vorlagen müssen die Nutzungsrechte beim Kunden liegen. Beißner Fotografie & mehr ist nicht verpflichtet die Nutzungsrechte Dritte an den gelieferten Vorlagen zu kontrollieren. Sollte fremdes Lizenzmaterial (z. B. Stockfotos oder Firmenfotos) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, den gesamten Ablauf des Erwerbs, der Lizenzierung, Rechte Dritter und der Freigabe zu übernehmen. Der Kunde übernimmt die komplette Verantwortung für die Nutzungsrechte von Objekten, Grafiken, Vorlagen und Bildern, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Beißner Fotografie & mehr arbeitet NICHT mit Bildagenturen zusammen und vermittelt KEINE Fotos oder ähnliche Objekte von Bildagenturen oder ähnlichen Institutionen. 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise An üblicher Stelle des Projekts darf Beißner Fotografie & mehr in marktüblicher Form einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen. Zu eigenen Werbezwecken von Beißner Fotografie & mehr behält sich Beißner Fotografie & mehr das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte und Fotografien, zu Präsentations- und Werbezwecke zu verwenden. Diese Präsentations- und Werbezwecke sind u. a. die Homepage in der Rubrik Homepage. Hier wird ggf. die Kundenhomepage als Beispiel mit Verlinkung angezeigt. Des Weiteren können angefertigte Fotografien von Beißner Fotografie & mehr zu Werbezwecken von Beißner Fotografie & mehr genutzt werden.

7 9 Gewährleistung und Haftung Beißner Fotografie & mehr haftet nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) im Falle der leichten Fahrlässigkeit. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Sollte die fertig gestellte Internetpräsenz nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen. Dann ist mit dem Kunden eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer die Korrekturen vorzunehmen sind. Es werden mehrere Autarke Sicherungskopien angefertigt. Bei Datenverlust ist der Wiederherstellungsaufwand nur begrenzt durchführbar. 10 Datenschutz und Geheimhaltung Beißner Fotografie & mehr speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) sorgfältig in einem Verschlüsslungsprogramm. Vertrauliche Informationen werden dementsprechend von beiden Vertragsseiten vertraulich, im Rahmen des Vertrags, behandelt. Datenschutzerklärung: Auf den Schutz Ihrer Daten wird größten Wert gelegt. Alle Angaben, die vom Kunden geliefert werden ( adressen, Namen, Anschriften, usw.), die nötig sind, um den Auftrag durchzuführen, werden sorgfältig in einem Verschlüsslungsprogramm gespeichert. Diese Angaben werden ausdrücklich auf freiwilliger Basis vom Kunden geliefert. Die an uns übermittelten Daten dienen ausschließlich zum Bearbeiten Ihres Auftrags. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet, verkauft oder ähnliches Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO Beißner Fotografie & mehr erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Stephan Beißner, Leopoldstr. 54, München, info@beifo.de 11 Kündigungen Pflegeverträgen kann der Kunde 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einem Verstoß gegen 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als 1 Monate in Verzug ist, kann Beißner Fotografie & mehr fristlos kündigen. Dies betrifft auch Webhosting- und Domainkosten sowie ganze Webprojekte. Die bis dahin angefallenen Dienstleistungskosten und Fremdkosten (Druckerei, Domain, u. ä.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort Alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner hinsichtlich dieses Vertragsverhältnis beziehen sich auf die Anwendung des deutschen Rechts. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist München. Als Gerichtsstand ist München.

8 13 Salvatoresche Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Die AGB gelten ab dem

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