HANDBALLREGIONEN. WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V. Hannover E. V.

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1 HANDBALLREGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V. Hannover E. V. Richtlinien Durchführungsbestimmungen Beach-Sommermeisterschaft Frauen/Männer Saison 2018 Stand:

2 Inhalt Schlüsselpunkte... 3 Allgemeine Bestimmungen... 3 Schriftverkehr... 3 Spielzeiten... 4 Termine... 4 Modus... 4 Rahmenterminplan... 5 Durchführung der Spiele... 6 Spielplan und Spielverlegung... 6 Spielformular... 7 Schiedsrichter / Kampfgericht... 7 Spielberechtigung... 8 Spielkleidung und Spielfeldaufbau... 8 WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN... 9 Spielbetrieb... 9 Auf- und Abstiegsregelung Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen Wesentliche Änderungen zu 2017 in Kurzform

3 Richtlinien für die Durchführung der Beachhandballmeisterschaften der HR Hannover e.v. und der HR WSL e. V. Schlüsselpunkte - Mannschaften mit Spielern aus mehreren Verein möglich - Keine Spielausweise vor Ort notwendig - Kein eigener Beachplatz notwendig - Vereinfachter Spielfeldaufbau möglich (kurze Aufbauzeiten) - Keine Trikots notwendig - Blitzturniere (ca. 1,5Std Dauer) mit maximal 3 Terminen plus evtl. einem Finalturnier - Spielen an Werktagen möglich - Kurze Fahrzeiten - Regionale Liegeneinteilung - Einzelfeldplätze sind ausreichend Allgemeine Bestimmungen 1. Über die Durchführung der Spiele, der der Handballregion Hannover e.v. (HRH) und der HR WSL e. V. (WSL) unterstehenden Mannschaften, entscheiden die Spielausschüsse der Regionen. Gespielt wird nach den "Internationalen Beachhandballregeln" in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. 2. Der meldende Verein verpflichtet sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen der HR auszutragen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Region und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. Schriftverkehr 3. Der Schriftverkehr ist wie folgt zu gliedern: Vor Beginn der Spielrunde (Meldungen) Dennis Glaser Große Barlinge Hannover Tel Mail: glaser@handballregion-hannover.de Jeglicher Schriftverkehr nach der Staffeleinteilung und während der Spielrunde ist an den Staffelleiter zu richten. Dies betrifft z.b. Spielverlegung, Ergebnismeldungen, Einsprüche: Staffelleiter Frauen Herren Andreas Elsner beachhandball@dsgh.de Timo Gewohn tgewohn@gmx.de 3

4 Spielzeiten 4. Spielzeiten Beachhandball: 1. Satz 10 Minuten 2. Satz 10 Minuten 3. Shoot-Out: Mind. 5 Werfer pro Team 5. Kernspielzeiten: Montag bis Freitag Samstag Sonntag 18:30-21:00 Uhr 13:00-19:30 Uhr 09:00-18:30 Uhr 6. Samstagsspielzeiten ab 10:00 Uhr sind möglich, aber nur wenn der Gegner dieser Spielzeit zustimmt. 7. Spiele an Abenden Montag-Freitag sind ausdrücklich erwünscht, bedürfen aber trotzdem der Bestätigung der Gegner. 8. Abweichende Spieltage und Anwurfzeiten müssen mit dem Gegner abgesprochen werden und sind vom jeweiligen Staffelleiter zu genehmigen. 9. Alle Spiele sind so zu terminieren, dass es nicht zu zeitlichen Überschneidungen mit den nachfolgenden Spielen kommt. Bei Verzögerungen, die sich aus dem vorher aufgestellten Belegungsplanes ergeben, müssen von allen Beteiligten Wartezeiten bis zu 30 Minuten akzeptiert werden. Termine Meldestichtag Staffeleinteilung Kostenlose Spielverlegung Schiedsrichteransetzungen Spiele nach Rahmenterminplan spätester Abschluss Modus 10. Die Spiele werden in einer einfachen Runde nach Punkten ausgetragen. Es sollten nicht mehr als 3 Spieltage, ausgenommen einer Endrunde der Bestplatzierten. 11. Die Spiele werden in Ligaspielen mit Sammelspieltagen mit 3-5 Mannschaften auf einem Einzelspielfeld ausgetragen. Wenn verfügbar kann ein weiteres Feld für eine schnellere Durchführung des Spieltages genutzt werden. Jedes Team hat an einem Spieltermin mindestens 2 Spiele und jedoch höchstens 4 Spiele. Die Spiele werden so ausgetragen, dass eine Aufenthaltsdauer an einem Spieltermin vom Anpfiff des ersten Spiels bis zum Abpfiff des zweiten Spiels maximal 1,5-3 Stunden liegen. 12. Die Meisterschaft kann in eine Vorrunde und einem Finalturnier mit 4-10 Teams ausgetragen werden. 4

5 Rahmenterminplan H D ma wa mb wb mc wc md wd me we Halle R R Rel. Rel. Rel. R R R R Halle R R Rel. Rel. Rel. R R R R Himmelfahrt Halle Rel. Rel Halle Rel. Rel. Rel R Rel. Rel. Rel Pfingsten Pfingsten Rel. 1 Rel. R Rel Rel. 1 1 Rel. R R R 1 Rel. Rel R R Rel. Rel. R R R Cux R Rel R R Cux Rel. 1 Rel. Rel Rel. Rel R R R R R R R R F F R R R R Cux Cux Cux Cux Cux Cux LP LP LP LP LP LP Cux Cux Cux Cux Cux Cux LP LP LP LP LP LP Cux Cux Cux Cux Cux Cux R LP R LP R LP R LP R LP R LP LP LP LP LP LP LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP LP LP LP LP LP LP Cux Cux Cux Cux Cux Cux Cux Cux Cux Cux Cux Cux R LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP R LP Legende: R Reserve 1 4 Kernspieltage Cux HVN Turniere in Cuxhaven LP Landespokal Beachhandball Rel. Relegation Hallenhandball 5

6 Finalturnier auf Regionsebene 13. Das Finalturnier findet an einem Samstag oder Sonntag statt. 14. Vereine mit Interesse an der Ausrichtung eines Finalturniers melden sich bis beim zuständigen Staffelleiter. Landespokal HVN 15. Der Sieger der gemeinsamen Regionsmeisterschaft wird dem Handballverband Niedersachsen für die Teilnahme am Landespokal gemeldet. Sollten den Regionen Hannover-WSL mehr ein Startplatz zur Verfügung stehen, werden weitere Teilnehmer bis inkl. 3. Platz angefragt und zusätzlich gemeldet. Punktgleichheit 16. In Fragen der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs oder in Fragen der Endrundenteilnahme zählende die folgenden Ordnungskriterien in der Reihenfolge von 1 nach 5. (1) meiste gesammelte positive Satzpunkte (2) Wenigste negative Satzpunkte (3) Meiste erzielte Torpunkte (4) Wenigste Gegnerische Torpunkte (5) Direkter Vergleich Durchführung der Spiele Spielplan und Spielverlegung 17. Der Spielplan ist für alle beteiligten Vereine bindend. Der Spielausschuss behält sich Änderungen des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. 18. Spielverlegungen auch zeitlich oder örtlich, müssen von der spielleitenden Stelle (Staffelleiter/in) genehmigt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die beteiligten Vereine vorab auf einen Termin einigen und diesen der spielleitenden Stelle (Staffelleiter/in) mitteilen. 19. Die beteiligten Vereine überprüfen alle An- bzw. Eingaben. Die Spielverlegungen müssen spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Termin dem/der Staffelleiter/in vorliegen. 20. Spielabsetzungen sind grundsätzlich nicht möglich. 21. Alle Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es gelten folgende Ausnahmen. a. Teilnahme an der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft im Beachhandball b. Teilnahme an Beachturnieren des HVN in gleicher Altersklasse c. Spiele in den Hallenmeisterschaften Spielverzicht / Nicht Antreten 22. (Nichtaustragung) ist unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Bei Spielverzicht wird eine Bearbeitungsgebühr nach GBK fällig. Die Spielwertung wird von den Staffelleitern/in vorgenommen. 23. Hat ein Spiel nicht stattgefunden, weil eine Mannschaft nicht erschienen ist oder nicht mit der geforderten Mindestzahl von Spielern/innen anreiste, so ist die Mannschaft "NICHT ANGETRETEN". Ein vollständig ausgefülltes Spielformular ist zwingend abzugeben. 6

7 24. Bei nicht Antreten oder nicht rechtzeitiger Spielabsage durch einen Verein, so dass die Schiedsrichter nicht mehr benachrichtigt werden können, stehen den Schiedsrichtern die Spielleitungsentschädigung und das Fahrtgeld zu. 25. In allen Spielklassen haben die Spiele auch bei Nichterscheinen der Schiedsrichter stattzufinden. 26. Mannschaftszurückziehungen sind nur unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Wird die 10 Tagesfrist nicht eingehalten, wird das nächste Spiel als "NICHT ANGETRETEN" gewertet. Mannschaftszurückziehungen sind dem / der zuständigen Staffelleiter/in und dem stellv. Vorsitzenden Spieltechnik mitzuteilen. Die Mannschaftszurückziehung wird von dem/der Staffelleiter/in unter Angabe der Spielklasse und Staffel in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Alle beteiligten Mannschaften erhalten über das Zurückziehen einer Mannschaft einen schriftlichen Bescheid (Mail). Witterung 27. Spiele sind auch bei Regen durchzuführen. 28. Bei Gewitter ist der Spieltag zu unterbrechen. Wenn das Gewitter 30 Minuten nach angesetzter Anwurfzeit nicht vorüber ist. Darf der Spieltag durch den Schiedsrichter abgebrochen werden. Ist kein angesetzter Schiedsrichter erschienen, entscheidet der Ausrichter. Stehen auf dem Spielfeld Wasserpfützen, darf ein Team auf das Spiel verzichten und es muss neu angesetzt werden. 29. Spiele dürfen nicht wegen fehlender Schiedsrichter ausfallen. 30. Bei nicht stattgefundenen Spielen haben sich die beteiligten Vereine innerhalb von 7 Tagen zwingend auf einen neuen beliebigen Spieltermin zu einigen. Kann keine Einigung gefunden werden, kann der Spieltag von der Staffelleitung auf den nächsten freien Spieltag im Rahmenterminplan angesetzt werden oder die Spiele an einen vorhandenen Spieltag angehängt werden. Spielformular 31. Vor jedem Spiel muss ein Spielberichtsbogen in Druckschrift ausgefüllt und spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Kampfgericht abgeben werden. Der Spielberichtsbogen ist in allen Fällen vom Mannschaftsverantwortlichen lesbar zu unterschreiben. Für das Bereitstellen und ordnungsgemäße Ausfüllen ist der im Spielplan zuerst genannte Verein verantwortlich. 32. Das Spielformular ist nach dem Spiel noch am Spieltag per an den Staffelleiter zu senden. Es kann dazu eingescannt oder in lesbarer Qualität abfotografiert werden. Für das abfotografieren ist eine APP mit automatischer Perspektivenkorrektur und automatischem Beschnitt zu nutzen. 33. Für die fristgerechte Zusendung des Spielformulars ist er Heimatverein zuständig. Schiedsrichter / Kampfgericht 34. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichteransetzer. Er ist berechtigt Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. Es kann davon abgesehen werden, Schiedsrichter anzusetzen. In diesem Fall sind die Spiele von zu benennende Mannschaften am Spielort zu leiten. 35. Für jedes Spiel haben die beiden Spielgegner jeweils einen Sportkameraden für das Kampfgericht zu stellen. 7

8 36. Zeitnehmer und Sekretär müssen regelkundige Sportkameraden/innen sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zeitnehmer und Sekretär haben sich 10 Minuten vor Spielbeginn mit den Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen und sich im Spielbericht einzutragen. 37. Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer bzw. Sekretär, so entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von Zeitnehmer bzw. Sekretär. Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen. Es ist nicht möglich ein Spiel ohne Kampfgericht auszutragen. 38. Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt vor Spielbeginn durch die beiden beteiligten Vereine jeweils zur Hälfte.Der Mannschaftsverantwortliche ist für die Bezahlung der Schiedsrichter verantwortlich. 39. Jeder Schiedsrichtertausch muss zwingend dem zuständigen Schiedsrichteransetzer spätestens bis zu dem jeweiligen Spieltag gemeldet werden. Die Schiedsrichteransetzer sind berechtigt, Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. 40. Bei fehlenden Schiedsrichtern müssen sich die alle beteiligten Mannschaften auf eine/n Sportfreund/in für die Leitung des Spieles einigen. 41. Auslagenersatz für Schiedsrichter a) Für alle Spiele beträgt die Spielleitungsentschädigung je Schiedsrichter pro Spiel 8. b) Darüber hinaus werden Fahrtkosten mit 0,30 pro Kilometer ab Wohnort erstattet. Die Schiedsrichter sollen Fahrgemeinschaften bilden. Als Entfernung gelten die gefahrenen km von der Wohnung der Schiedsrichter (es zählt nur der Wohnort, der im Geltungsbereich der HR H und der HR WSL liegt) bis zum Spielort und zurück. Bei Umwegen ist dies im Spielbericht zu vermerken. c) Pfeift ein Schiedsrichter mehr als ein Spiel pro Spielort, dann sind die Fahrtkosten auf alle Spiele am Spielort gleichmäßig aufzuteilen. 42. Jeder Schiedsrichter ist für die Versteuerung seiner Tagegelder und Fahrtkosten selbst verantwortlich. Die Handballregionen übernehmen hierfür keine Haftung. Spielberechtigung 43. Ein/e Spieler/in, kann nur in einer Mannschaft spielen. Ein Wechseln oder Ummelden ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist. 44. Spielberechtigt ist nur der, der im Besitz eines gültigen HVN Spielausweises eines Vereins im HVN ist. Dieser Verein muss nicht der gleiche sein, zu dessen Verein die teilnehmende Mannschaft in der Beachmeisterschaft der Region gehört. Ein/e Spieler/in kann in der Beachmeisterschaft in maximal einer Mannschaft spielen eines beliebigen Vereins spielen, ohne Änderungen am Spielausweis vorzunehmen oder einen Vereinswechsel zu beantragen. 45. Die Zuordnung zu Mannschaften in anderen Wettbewerben, wie z.b. der Deutschen Beachhandballtour oder jedweden Hallenmeisterschaften ist für die Regionsmeisterschaft im Beachhandball nicht bindend. 46. Die Spielausweise müssen beim Spiel nicht vorliegen, sie müssen aber ihre Gültigkeit haben und die Spielausweisnummer ist auf dem Spielformular einzutragen. 47. Bei Spielen während der Wartefrist bei einem Vereinswechsel, gilt jener Spielausweis weiterhin, der Gültigkeit zu Beginn der Spielrunde für die Beachmeisterschaft hatte. Spielkleidung und Spielfeldaufbau 48. Ist die Kleidung gleich oder ähnlich, so muss der zweitgenannte Verein die Spielkleidung wechseln. 8

9 Die angegebenen Farben der Spielkleidung einschließlich Torwartkleidung, sind der Staffelleitung mitzuteilen. 49. Der Heimverein hat zwei den Regeln entsprechende Bälle zu stellen und dem Schiedsrichter 15 Minuten vor dem Spiel zur Spielballbestimmung vorzulegen. 50. Brust und Rückennummern sind nicht notwendig, wenn die Spielernummer auf Arm oder Wade gemalt ist. 51. Sämtliche im Beachfeld/Hallenverzeichnis aufgeführten Spielfelder werden zum Spielbetrieb zugelassen, auch wenn sie nicht das Spielflächenmaß von 27 x 12 Meter aufweisen. Der Spielfeldaufbau darf Vereinfacht werden, in dem die Linien nicht gespannt werden und auf den Sand gelegt werden. Eine feste Verankerung oder Befestigung ist nicht notwendig. Die Bänder, die als Linien fungieren, sind frei von scharfen Kanten auszuführen. WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN 52. Die Meldegelder für die jeweils laufende Serie werden spätestens bis zum des gleichen Jahres eingezogen. 53. Die Beiträge betragen pro Mannschaft für die Beachserie: 40 Der Betrag wird von den jeweilig zuständigen Handballregionen eingezogen. Vereine, die nicht am SEPA Lastschriftverfahren der Regionen teilnehmen, haben bei jeder Überweisung eine Verwaltungsgebühr von 25,00 zu zahlen. Spielbetrieb 54. Die Ergebnismeldungen sind Sonntag bis spätestens 24:00 Uhr, am entsprechenden Spielwochenende, dem Staffelleiter per Mail zu melden. Vereine sollen die Spielformulare nach Möglichkeit bis 1,5 Stunden nach Spielende am Spielort per Smartphone einscannen und per Mail verschicken. Bei Wochentagspielen ist dies noch am gleichen Tag zu erledigen 55. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten stehen den Vereinen die SV Recht der Handballregionen zur Verfügung. Für Auskünfte in Verwaltungs- und nicht spieltechnischen Angelegenheiten steht der jeweilige 1. Vorsitzende der Handballregionen zur Verfügung. 56. Die vom Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter zum Spielgeschehen vorgebrachten Einspruchsgründe sind vom Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Die beiden Mannschaftsverantwortlichen bzw. Vereinsvertreter haben die Kenntnisnahme der im Spielberichtsbogen vermerkten Einspruchsgründe unterschriftlich zu bestätigen. Sonderberichte der "Amtlichen Aufsicht", des Kampfgerichtes und Einsprüche, die nicht formgerecht auf dem Spielberichtsbogen vermerkt sind, dürfen nicht verhandelt werden (siehe 34 RO DHB / HVN). 57. Einsprüche sind auf einem Vereinsbriefbogen in sechsfacher Ausfertigung, innerhalb von drei Tagen an den Vorsitzenden des jeweiligen Regionssportgerichtes per Einschreiben einzureichen. Der Einzahlungsbeleg über die Einspruchsgebühr in Höhe von 25 ist beizufügen. 58. Der Heimverein ist verpflichtet, bei Unfällen 1. Hilfe zu leisten. 59. Der Heimverein ist verpflichtet für angemessene Umkleide- und Duschmöglichkeiten der Gastmannschaften und Schiedsrichter zu sorgen. 60. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird von den Regionen nicht übernommen. 61. Jeder spielende Verein hat die Amtl. Mitteilungen der HR H und der HR WSL zu beziehen. 9

10 Auf- und Abstiegsregelung 62. Die Spielklassen werden zunächst regional zusammengestellt. Ab dem Spieljahr 2018 können anderweitige Einteilungen erfolgen zu denen die Platzierungen des Spieljahres 2017 und 2016 als Kriterien hinzugezogen werden können. Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen 63. Strafmaßnahmen und Geldbußen für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich oder Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen der 17 und 25 RO DHB bzw. der ergänzenden Bestimmungen des HVN ( 17 /I und 25 / I RO HVN) verhängt. Weitere Geldbußen werden gemäß dem Geldbußenkatalog und / oder der Gebührenordnung der spielleitenden Region erhoben. Alle Strafmaßnahmen und Gebühren aus der Spieltechnik sind für die Beachhandballregionsmeisterschaft gedrittelt angewendet. Gebühren und Strafmaßnahmen wegen Unsportlichkeit sind analog zur Hallenmeisterschaft anzuwenden. Wesentliche Änderungen zu 2017 in Kurzform - Einführung von Rahmenterminplan und Kernspieltage zur besseren Terminkoordinierung - Klarstellung der Fahrtkostenentschädigung für Schiedsrichter auf 0,30 /km - Klarstellung, dass keine Spielberechtigungen von anderen Landesverbänden oder vom DHB gültig sind in der Beachmeisterschaft 10

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