W O H N R A U M - Z E I T M I E T V E R T R A G

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "W O H N R A U M - Z E I T M I E T V E R T R A G"

Transkript

1 W O H N R A U M - Z E I T M I E T V E R T R A G Zwischen Dolores und Gerald Wucholt Häßlerstr. 93, Erfurt (nachstehend Vermieter genannt) Und Geb. am:., PA-Nr. derzeit wohnhaft (nachstehend Mieter genannt) 1 Mieträume 1. Vermietet wird ausschließlich zu Wohnzwecken die Maisonette-Mansarde des Hauses Erfurt Häßlerstr. 93, bestehend aus 2 abgeschlossenen Zimmern, Küche mit Einrichtung sowie Bad mit Dusche und WC. 2. Gas-Zentral-Heizung für Heizung und Warmwasseraufbereitung ist gegeben. 2 Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände 1. Der Mieter hat das Mietobjekt eingehend besichtigt (Ein Übergabeprotokoll wird bei Übergabe erstellt). 2. Die Wohnung wird in renoviertem Zustand übergeben. 3. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass auch nach Durchführung von Mnisierungsmaßnahmen die Altbausubstanz nicht den technischen Anforderungen entsprechen wird, die für einen Neubau zugrunde zulegen wären, insbesondere in bautechnischer und bauphysikalischer Hinsicht. 3 Schlüssel 1. Für die Dauer des Mietverhältnisses werden dem Mieter gegen gesonderte Quittung folgende Schlüssel ausgehändigt: 1 Hausschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel 2. Zusätzliche Schlüssel dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beschafft werden und sind diesem zusammen mit den ursprünglich überlassenen Schlüsseln bei Auszug ohne Kostenerstattung zurückzugeben. 3. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter hat dem Vermieter die Kosten für den Ersatz abhanden gekommener unbrauchbar gewordener Schlüssel zu erstatten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der Kosten für die Änderung den Ersatz von Schlössern und Schließanlagen, es sei denn, dass eine missbräuchliche Verwendung nicht zu befürchten ist. 4. Der Mieter hat sicherzustellen, dass diese zur Mietsache gehörenden Schlüssel nicht an andere Personen ausgehändigt werden, es sei denn, diese dritten Personen gehören zum Haushalt des Mieters. 5. Im Fall der Abwesenheit des Mieters ist 16, vor allem Ziff. 3, zu beachten.

2 2 4 Erklärung über die Mieteranzahl 1. Das Mietobjekt wird zur Nutzung durch 1 Person überlassen. 2. Die Mieter versichern hiermit rechtsverbindlich, dass sie nicht beabsichtigen, mit weiteren Personen eine Wohngemeinschaft zu bilden. 3. Auch über jede zulässige Veränderung dieser Personenzahl hat der Mieter den Vermieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu informieren. 5 Personenmehrheit auf Mieterseite 1. Mehrere Mieter haften für alle gesetzlichen wie auch vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Alle Gesamtschuldner müssen die in der Person in dem Verhalten nur eines von ihnen liegenden Tatsachen für und gegen sich gelten lassen, soweit sie sich auf das Mietverhältnis auswirken. 2. Empfangsbedürftige Willenserklärungen, die nur von einem nur gegenüber einem von mehreren Vertragspartnern abgegeben werden, sind auch für die jeweiligen weiteren Vertragspartner verbindlich. Dies gilt nicht für Mieterhöhungserklärungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. 3. Bei vorzeitigem Auszug eines von mehreren Mietern, bleibt seine Haftung für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zu dessen Beendigung und Rückgabe der Mietsache unberührt, soweit der Vermieter der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht zustimmt. 6 Vertragsdauer 1. Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und endet am xx.xx.xxxx. Bei vorzeitiger Übergabe der Wohnung vor vorgenanntem Datum ist der Mieter ab dem Tag der Schlüsselübergabe zur Zahlung der anteiligen Nebenkosten verpflichtet. 2. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (Zur Kündigung im Übrigen siehe 17 Ziff. 1.) 3. Wird das Mietverhältnis vor dem vereinbarten Mietbeginn gekündigt, so beginnt die Kündigungsfrist erst in dem Monat zu laufen, der als Mietbeginn vereinbart ist. 7 Mietzins und Nebenkosten einschl. Abrechnung 1. Die monatlichen Zahlungspflichten des Mieters setzen sich wie folgt zusammen: Wohnungsgrundmiete inkl. Heiz- u. Nebenkostenvorauszahlung 550,00 Aufbettungen Gesamtmiete inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 550,00 2. Aus Ziff. 1 b ergibt sich, dass der Mieter neben der Grundmiete - zusätzlich - Vorauszahlungen anteilig für alle in Anlage 1 zu diesem Mietvertrag genannten Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV - in der jeweiligen Fassung), die nach Art und Umfang für das Objekt jeweils anfallen, schuldet (Anlage 1). Seite 2 von 10

3 3 8 Mieterhöhung Mieterhöhungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9 Zahlung des Mietzinses 1. Der Gesamtmietzins ist kostenfrei monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats an den Vermieter an die von diesem zur Entgegennahme ermächtigte Person Stelle unter Beachtung folgender Bankverbindung zu entrichten: Kontoinhaber: Dolores und Gerald Wucholt IBAN DE BIC CSDBDE71XXX Kreditinstitut: Codierung: Cortal Consors Name / Monat / Jahr 2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung des Geldes, sondern die Ankunft, bei Überweisung nicht der Überweisungsauftrag, sondern die Gutschrift auf diesem Konto, maßgebend. 3. Zahlungsrückstände sind jeweils in Höhe des Bundesbankdiskontsatzes, mindestens aber mit 4 % p.a. zu verzinsen. Für jede schriftliche Mahnung nach Zahlungsverzug des Mieters kann der Vermieter die ihm tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens jedoch 5,00 pauschale Mahnkosten, verlangen. Ungeachtet dessen, hat der Mieter sämtliche dem Vermieter durch seinen Zahlungsverzug entstehende sonstige Schäden ebenfalls zu ersetzen. Das Recht des Vermieters, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs zu kündigen, wird dadurch nicht berührt. 10 Aufrechnung und Zurückbehaltung 1. Gegenüber der Mietzinsforderung kann der Mieter mit einer Forderung aus 538 BGB nur aufrechnen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Mietzinsforderung schriftlich angezeigt hat. Im Übrigen kann ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten entscheidungsreifen Forderungen ausgeübt werden. Die vorstehend vereinbarten Aufrechnungsbeschränkungen gelten nicht, soweit dem Mieter Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung 812 BGB zustehen, die darin begründet sind, dass der Mieter wegen einer Mangelhaftigkeit der Mietsache gemäß 537 BGB nur einen geringeren Mietzins schuldet, den höheren vertraglich vereinbarten Mietzins jedoch vor Kenntnis des Mangels bereits entrichtet hat. 2. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 3. Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nur mit einer titulierten Gegenforderung - mit Ausnahme von Mietminderungen - aufrechnen. Seite 3 von 10

4 4 Der Mieter kann mit Mietminderungsansprüchen gegenüber dem Mietzins nur aufrechnen ein Minderungs- Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn er dies mind. einen Monat vor der Fälligkeit des Mietzinses dem Vermieter schriftlich angekündigt hat. 11 Mietkaution 1. Bei einer Mietdauer länger als drei Monate stellt der Mieter dem Vermieter eine Sicherheit von insgesamt zwei Monatsmieten (in Form eines Mietkautionssparbuches, einer Bankbürgschaft durch Überweisung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Gerald Wucholt IBAN DE BIC CSDBDE71XXX Kreditinstitut: Codierung: Cortal Consors Kaution 2. Die Mietsicherheit ist in Form eines Mietkautionssparbuches/Bankbürgschaft zur Wohnungsübergabe fällig und bei Überweisung 3 Tage vor Wohnungsübergabe fällig. Auf Wunsch des Mieters kann die Kaution auch in Raten gezahlt werden. 3. Der Vermieter hat auf Verlangen des Mieters nachzuweisen, dass der eingezahlte Kautionsbetrag auf einem Sonderkonto (Mietkautionskonto) bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt ist. 4. Der Vermieter ist berechtigt, sich auch vor Beendigung des Mietverhältnisses wegen einer fälligen Forderung in deren Höhe aus dem Kautionsbetrag zu befriedigen. Der Mieter hat in diesem Fall den Kautionsbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen unverzüglich wieder aufzufüllen. 12 Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen und Instandhaltungskosten (Kleinreparaturen) 1. Der Mieter erhält die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben. 2. Die Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen obliegt nicht dem Vermieter, da hierfür in der Grundmiete keine Kosten einkalkuliert sind, und es ist dem Mieter freigestellt ist, diese Schönheitsreparaturen gemäß Fristenplan (s. Pkt. 3) durchzuführen. Ein Zwang dafür besteht für den Mieter nicht. 3. Die für die Schönheitsreparaturen empfohlenen Fristen sind für Nassräume (Küche, Bad, Dusche, WC etc.) drei Jahre, für die Wohn- und Schlafräume, Flure und Dielen fünf Jahre und für alle anderen Nebenräume sieben Jahre seit der letzten fachgerechten Herrichtung. Schönheitsreparaturen umfassen u.a. das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren, Anstreichen Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschl. Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, soweit jeweils Streichfähigkeit gegeben ist. Die Arbeiten sind vom Mieter fachgerecht, der Anstrich in einer weißen neutralen Farbe auszuführen. Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bis Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf seine Kosten übernimmt dem Vermieter die Kosten erstattet. Seite 4 von 10

5 5 4. Ungeachtet dessen ist der Mieter auch ohne Vorliegen eines Verschuldens verpflichtet, die Kosten für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, z.b. an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz-, Sanitär- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, zu übernehmen, im Einzelfall bis zu einem Betrag in Höhe von 125,00, jedoch nicht mehr als 5 % der jeweils gültigen Jahresgrundmiete (vgl. 7 Ziff. 1) pro Kalenderjahr. 13 Benutzung der Mieträume, Tierhaltung, Untervermietung 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für deren Reinigung, Lüftung und Beheizung zu sorgen. Bei vorhandenen Laminat- bzw. Parkettböden sind diese nur nebelfeucht zu wischen und in regelmäßigen Abständen (jeden Monat 1x) mit handelsüblichen Pflege- / Versiegelungsmitteln zu behandeln. Vorhandener Teppichbodenbelag ist bei Bedarf fachmännisch zu reinigen. Der Mieter ist weiter verpflichtet, die Wohnung auf seine Kosten von Ungeziefer freizuhalten, soweit der Befall nicht bereits bei Übernahme des Mietobjektes vorhanden war. 2. Die Haltung eines Haustieres, insbesondere eines Hundes einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig, die bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann. Das Halten, nicht Züchten, von Kleintieren, von denen weder Störungen noch Schädigungen ausgehen können, bedarf allerdings keiner Zustimmung. 3. Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken benutzen, so bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dieser kann die Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Zuschlages abhängig machen, dessen genaue Höhe in 7 Ziff. 1 einzusetzen ist. 4. Der Mieter darf weiter die Mieträume Teile hiervon nur mit Erlaubnis des Vermieters dritten Personen zum selbständigen Gebrauch überlassen, insbesondere die Räume untervermieten. Der Vermieter kann die Erlaubnis verweigern widerrufen, wenn in der Person des Dritten des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt. Er kann weiter die Erlaubnis von der Zahlung eines angemessenen Untermietzuschlages abhängig machen, dessen genaue Höhe in 7 Ziff. 1 einzusetzen ist. 5. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Untervermietung einschließlich der hierdurch vom Mieter verursachten Kündigung bleiben unberührt. Die Regelung in 18 dieses Vertrages gilt entsprechend. 6. Das Recht des Mieters, bei berechtigtem Interesse an der Untervermietung der Wohnung vom Vermieter die Erlaubnis hierzu zu verlangen, bleibt unberührt ( 553 BGB). Ist dem Vermieter die Untervermietung nur bei einer angemessenen Mietzinserhöhung zuzumuten, so kann er die Erlaubnis von einer entsprechenden Einverständniserklärung des Mieters zu einer solchen Erhöhung abhängig machen. Seite 5 von 10

6 6 14 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen 1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses der Mieträume zur Abwendung drohender Gefahren zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. 2. Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, dürfen ohne Zustimmung des Mieters vorgenommen werden, wenn sie dem Mieter zumutbar sind. 3. Handelt es sich um Arbeiten, die den Gebrauch der Räume zu dem vereinbarten Zweck ganz teilweise ausschließlich erheblich beeinträchtigen, so verpflichtet sich der Vermieter, für die Zeit der Beeinträchtigung die Miete angemessen zu ermäßigen ganz zu erlassen. 4. Das Recht des Mieters bei baulichen Maßnahmen - im Sinne von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume sonstiger Teile des Gebäudes zur Einsparung von Heizenergie bzw. Wasser zur Schaffung neuen Wohnraums - sich auf eine Härte zu berufen nach ordnungsgemäßer Mitteilung der beabsichtigten Baumaßnahmen durch den Vermieter das Mietverhältnis zu kündigen, bleibt unberührt. 15 Mängelanzeige und Haftung des Mieters 1. Der Mieter hat Mängel Schäden in den Mieträumen und an den mitvermieteten Gegenständen sofort anzuzeigen, sobald er sie bemerkt wenn Anzeichen hierfür auftreten. Der Mieter haftet für alle Folgen, die durch Nicht- nicht rechtzeitige Anzeige entstehen. Wegen nicht nicht rechtzeitig angezeigter Mängel der Mietsache kann der Mieter weder den Mietzins mindern noch Schadensersatz verlangen, soweit durch die unterbliebene Anzeige der Mangel vom Vermieter nicht beseitigt werden konnte. 2. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Schäden, die durch eigenes Verschulden durch Verschulden seiner Familienangehörigen sowie sonstiger in die Wohnung aufgenommener Personen, insbesondere Besuchern, sowie von Untermietern und Personen, die Erfüllungsgehilfen des Mieters sind, entstehen. 16 Betreten der Mieträume durch den Vermieter 1. Der Vermieter ein von ihm Beauftragter kann nach Ankündigung mit angemessener Frist und in angemessenem Abstand die Mieträume betreten, um festzustellen, ob und welche Arbeiten zur Erhaltung und Verbesserung notwendig sind, um seine Rechte wahrzunehmen. 2. Will der Vermieter sein Beauftragter das Grundstück die Wohnung verkaufen, so darf er die Mieträume zusammen mit dem Interessenten Montag bis Samstag zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 12 Uhr betreten. Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter sein Beauftragter die Räume mit Mietinteressenten nach den gleichen Maßgaben betreten. In beiden Fällen hat der Vermieter dies mit angemessener Frist anzukündigen. 3. Im Falle seiner Abwesenheit hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Räume betreten werden können. Seite 6 von 10

7 7 4. Hält der Mieter Terminabsprachen zum Betreten und Besichtigen der Mieträume nicht ein sind die Schlüssel im Fall seiner Abwesenheit nicht leicht verfügbar, so hat der Mieter dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. 17 Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses, Verwertungsermächtigung zugunsten des Vermieters 1. Die Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Für ihre Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. 2. Am letzten Tag der Mietzeit sind die Mieträume gereinigt und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Verlorengegangene Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen, auch wenn der Verlust nicht von ihm verschuldet wurde. Schäden, die durch vertragswidrigen Gebrauch entstanden sind, müssen vom Mieter bis zum Ablauf der Mietzeit beseitigt werden. 3. Zur Schadensminderung wird folgende Regelung getroffen: Vom Mieter zurückgelassene Gegenstände kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einlagern, wenn der Mieter die Gegenstände nicht innerhalb einer vom Vermieter gesetzten Frist abgeholt hat. Nachgewiesenermaßen offensichtlich wertlose Gegenstände kann der Vermieter auf Kosten des Mieters vernichten. Holt der Mieter die eingelagerten Gegenstände trotz nochmaliger Aufforderung des Vermieters unter Fristsetzung und Androhung der hier geregelten Folgen nicht ab, entfällt die Verwahrungspflicht des Vermieters. Der Vermieter wird für diesen Fall vom Mieter bereits jetzt ermächtigt, diese Gegenstände nach eigenem, billigen Ermessen zu verwerten. Ein sich nach Abzug aller Vermieterforderungen ergebender Erlös steht dem Mieter zu. Diese Regelung einschließlich der Vermieterermächtigung gilt entsprechend für den Fall, dass die Wohnung bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Tod des Mieters nicht nicht vollständig bzw. ordnungsgemäß geräumt ist und die Erben bis dahin nicht feststehen. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger bzw. nicht ordnungsgemäßer Räumung werden durch vorstehende Regelungen nicht berührt. 4. Einrichtungen (Anschlüsse, Leitungen, zusätzliche Bodenbeläge u.a.), mit denen der Mieter die Mieträume während der Mietzeit versehen hat, sind zu entfernen; bauliche Veränderungen sind wieder rückgängig zu machen. In beiden Fällen ist der frühere Zustand bis zum Ablauf der Mietzeit fachgerecht wiederherzustellen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, vom Mieter zu verlangen, dass er einzelne alle angebrachten Einrichtungen in den Mieträumen belässt. Der Vermieter ist in diesem Falle verpflichtet, dem Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, gemessen an den Kosten, die dem Mieter durch Anschaffung entstanden sind, unter Abzug der durch den bisherigen Gebrauch eingetretenen Abnutzung sowie unter Berücksichtigung der Kosten, die durch die Wiederherstellung dem Vermieter entstehen können und der Mieter durch den Wegfall seiner Wiederherstellungsverpflichtung erspart. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Entfernung und Mitnahme einer Einrichtung, so ist dieses Übernahmerecht des Vermieters ausgeschlossen. 5. Hinsichtlich der Kosten der Instandsetzung der Wohnung mit Nebenräumen nach Ablauf der Mietzeit gilt die nachstehende Regelung: Die Rückgabe an den Vermieter hat im gleichen renovierten Zustand wie bei Übergabe an den Mieter zu erfolgen. Insbesondere sind Wände und Decken fachgerecht, zu Malern, die Wohnung ist vollständig und gründlich zu reinigen (einschließlich Bad, Gäste-WC, Fenster und Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Geländer, Fußböden). Seite 7 von 10

8 8 Ansprüche des Vermieters wegen übermäßiger bzw. vertragswidriger Abnutzung der Mieträume Beschädigung durch den Mieter sonstige Personen, für die der Mieter einzustehen hat (vgl. oben 17 Ziff. 2), bleiben unberührt. 18 Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (vertragswidriger Gebrauch, Mietrückstand u.a.), so hat der Mieter dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages entstehen, z.b. dadurch, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen nur noch billiger vermietet werden können. Diese Haftung des Mieters erstreckt sich auf die Zeit bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens auf ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses einer Nutzungsentschädigung endete. Die Haftung des Mieters entfällt, wenn sich der Vermieter nicht mit zumutbarem Aufwand um einen Ersatzmieter bemüht. 19 Geltung der gesetzlichen Vorschriften Soweit in diesem Vertrage keine Regelungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine mehrere der getroffenen Bestimmungen rechtsunwirksam sein sollten. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages wird dadurch nicht berührt. Änderungen Einfügungen gehen einem etwa entgegenstehenden Formulartext vor. 20 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses müssen zu Beweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Vorübergehende mündliche Gestattungen und/ stillschweigende Duldungen des Vermieters sind jederzeit widerruflich. 21 Zusatzvereinbarungen Der Mieter übernimmt die Wohnung im gesehenen Zustand. Unter Beachtung der Schönheitsreparaturen ist die Wohnung außerdem in einem gründlich gereinigten Zustand zu übergeben. Im Falle einer durch den Mieter verursachten Auflösung des Mietvertrages vor Ablauf der Abrechnungsperiode trägt der Mieter die Kosten für die Zwischenablesung des Wärme-, Warm- und Kaltwasserverbrauchs sowie die Kosten der Aufteilung der Abrechnung in Höhe des durch das beauftragte Abrechnungsunternehmen in Rechnung gestellten Betrages. Ort, Datum Ort, Datum Vermieter Mieter Anlage 1 zum Mietvertrag Seite 8 von 10

9 9 Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer Erbbauberechtigten durch das Eigentum Erbbaurecht am Grundstück durch den bebstimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bebstimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; 4. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; 5. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft; 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagena) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; Seite 9 von 10

10 10 7. die Kosten des Betriebs des Personen- Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; 8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; 10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; 11. die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; 12. die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind; 13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; 14. die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; 15. die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse; 16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 17. sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind, wie - Regelmäßige Dachrinnenreinigung - Wartung von Feuerlöschern, Rauchabzugs-/-warnanlagen, Lüftungsanlagen Seite 10 von 10

BERNHOFER HAUSVERWALTUNG

BERNHOFER HAUSVERWALTUNG Aufstellung der Betriebskosten Betriebskostenkatalog gemäß 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV v. 25.11.2003, BGB 1 2003, S. 2346) Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten)

Mehr

Inhaltliche Neuerungen

Inhaltliche Neuerungen Betriebskosten sind nach der Verordnung, die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen

Mehr

Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. 2. Die Kosten der Wasserversorgung ( Konto 4020 bis 4024 )

Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. 2. Die Kosten der Wasserversorgung ( Konto 4020 bis 4024 ) Aufstellung der Neben- und Betriebskosten Zweite Berechnungsverordnung (alt) Die Betriebskosten nach 27 Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung sind Bewirtschaftungskosten im Sinne des 24 Bewirtschaftungskosten

Mehr

,93 94, ,11 5% prozentualer Anteil der Nutzfläche der gemeinschaftlich genutzten Räume zur Gesamtnutzfläche:

,93 94, ,11 5% prozentualer Anteil der Nutzfläche der gemeinschaftlich genutzten Räume zur Gesamtnutzfläche: Berechnung der Kosten der Unterkunft für Bewohner im gemeinschaftlichen Wohnen Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon in m² (Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige

Mehr

Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon für Mitarbeiter in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige Nutzung:

Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon für Mitarbeiter in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige Nutzung: Berechnung der Kosten der Unterkunft für Bewohner im gemeinschaftlichen Wohnen Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige

Mehr

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV )

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV ) Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV ) BetrKV Ausfertigungsdatum: 25.11.2003 Vollzitat: Betriebskosten vom 25. November 2003 ( BGBl. I S. 2346, 2347 ) Fußnote

Mehr

Begriff der Betriebskosten

Begriff der Betriebskosten Alle Mieter erhalten einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung, aus der die für die entsprechende Wohnanlage angefallenen Kosten, der daraus ermittelte Anteil für Ihre Wohnung sowie die geleisteten

Mehr

Anlage 4 Betriebskosten. Zum Vertrag [ ] Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung. 2 der Betriebskostenverordnung lautet:

Anlage 4 Betriebskosten. Zum Vertrag [ ] Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung. 2 der Betriebskostenverordnung lautet: A Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung 2 der Betriebskostenverordnung lautet: 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

Mehr

Mietvertrag Wohnraum

Mietvertrag Wohnraum Mietvertrag Wohnraum Zwischen.Vermieter. ANAX Verwaltung GmbH, Büchelmannstr. 4, 78315 Radolfzell und!" Mietvertrag 1 Mietsache.Mieter. 1.1. Wohnanlage Das Stadthaus, Bischofstr. 19-31, 04179 Leipzig Nr.

Mehr

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 06 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 06 Online-Archiv Seite Organ des BDS Betriebskosten Mietrecht von Franz Rustige, Eitorf/Sieg im Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, haben in den letzten Jahren, insbesondere bei Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Energiekosten, einen

Mehr

Aufstellung der Betriebskosten ( 2 Betriebskostenverordnung)

Aufstellung der Betriebskosten ( 2 Betriebskostenverordnung) Betriebskosten Betriebskosten ( 1 Betriebskostenverordnung) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer Erbbauberechtigten durch das Eigentum Erbbaurecht am Grundstück durch den bestimmungsmäßigen

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

Aufstellung der Betriebskosten

Aufstellung der Betriebskosten Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer Erbbauberechtigten durch das Eigentum Erbbaurecht am Grundstück durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des

Mehr

RATGEBER. Betriebskostenverordnung BetrKV. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV)

RATGEBER. Betriebskostenverordnung BetrKV. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV) verordnung BetrKV (verordnung BetrKV) gültig seit dem 01. 01. 2004 S E I T E 0 1 verordnung BetrKV (verordnung BetrKV) 1 BetrKV (1) sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath als Übersicht über die üblichen Entgelte gemäß 558 558 e) BGB Gültig ab 01.07.2005-30.06.2007 Herausgeber: Haus & Grund

Mehr

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Bootsliegeplatz Mietvertrag Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt

Mehr

Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag

Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag Wohnraum, Mietvertrag Mietvertrag Zwischen - im Folgenden "Vermieter" genannt - und - im Folgenden "Mieter" genannt - wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter

Mehr

Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mietvertrag über eine Eigentumswohnung Mietvertrag über eine Eigentumswohnung Zwischen - im Folgenden Vermieter genannt - und - im Folgenden Mieter genannt - wird folgender Mietvertrag über Wohnraum geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter

Mehr

Erläuterungen zum Mietspiegel

Erläuterungen zum Mietspiegel (18.02.2011) Annemarie Clermont - Erläuterungen_Mietspiegel_2011.doc Page 1 1 Erläuterungen zum Mietspiegel Lagemerkmale: a) einfache Wohnlage: Beeinträchtigungen des Wohnens durch Handwerks- und Gewerbebetriebe,

Mehr

Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019

Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019 Wir sind ein Netzwerk von TOP Immobilienmakler in Deutschland Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019 Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort Wohnraummietvertrag Die Parteien Name Adresse Tel -

Mehr

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2007

Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2007 Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2007 (Diese Betriebskostenübersicht ist kein Bestandteil des Berliner Mietspiegels 2009.) Mit dieser Berliner Betriebskostenübersicht

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen. Vom 25.

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen. Vom 25. Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.

Mehr

Mietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse

Mietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse Mietvertrag Zwischen Vermieter Name Adresse Tel. und Mieter Name Adresse Tel. kommt nachfolgender Mietvertrag für einen Wohnraum zustande: 1 Mieträume 1.Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende

Mehr

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice

Mehr

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage;

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; Gesetzestext Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) Anlage 3 Anlage 3 zu 27 II. BV Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück

Mehr

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete. Mietvertrag Zwischen business apartment weimar gbr vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Bialas und Julia Gräfin Dohna diese ggf. vertreten durch eine(n) von Ihnen beauftragte(n) Mitarbeiter(in) Brennerstraße

Mehr

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau Mietvertrag HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str. 10-12, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau bisher wohnhaft in (Mieter) wird folgender

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, Heidelberg - im Folgenden "Vermieter" genannt. und. Mieter 1: Mieter 2:

Mietvertrag. Zwischen. Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, Heidelberg - im Folgenden Vermieter genannt. und. Mieter 1: Mieter 2: Mietvertrag Zwischen Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, 69120 Heidelberg - im Folgenden "Vermieter" genannt und Mieter 1: Mieter 2: - im Folgenden "Mieter" genannt wird folgender Mietvertrag über Wohnräume

Mehr

Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung M0544.2

Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung M0544.2 Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung 20060208-M0544.2 zwischen Herrn Jürgen Seidel Apartments und Wohnungsvermietung Königsbrücker Str. 63 01097 Dresden -

Mehr

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Seite 1 zwischen Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Herr/Frau/Familie Adresse als Eigentümer und Vermieter (in der Folge Vermieter genannt) und Herr/Frau/Familie

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. und. kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume

Mietvertrag. Zwischen. und. kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Mietvertrag Zwischen dem/der Vermieter/in (Vorname, Nachname) (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) (Telefonnummer, ggf. Mailadresse) und dem/der Mieter/in (Vorname, Nachname) (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,

Mehr

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Mustervertrag Wohnraummietvertrag (nahe Angehörige)

Mustervertrag Wohnraummietvertrag (nahe Angehörige) Wohnraummietvertrag (nahe Angehörige) Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser! DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold

Mehr

Mietvertrag über die Anmietung von Flächen zur Weiter-/Untervermietung als Wohnraum

Mietvertrag über die Anmietung von Flächen zur Weiter-/Untervermietung als Wohnraum Mietvertrag über die Anmietung von Flächen zur Weiter-/Untervermietung als Wohnraum Zwischen Vorname Nachname Adresse Stadt - folgend Vermieter - & Home HT GmbH Joachimstr. 8, 10119 Berlin Vertreten durch

Mehr

Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8

Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8 Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - Heizkosten V) Vom 23. Februar 1981 (BGB1 I S. 261,

Mehr

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen Untermietvertrag vom TT.MM.JJJJ zwischen Max Mustermann Musterstraße 22, 40000 Musterstadt, Umsatzsteuer-ID / Steuernummer - nachfolgend Untervermieter genannt - und Peter Mustermann Musterstraße 33, 4000

Mehr

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich.

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. INFORMATION Kunden Betriebskostenabrechnung Beschreibung zum Ausfüllen der Formulare Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. Frederick

Mehr

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6 Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6 Es handelt sich hierbei um einen ungeprüften Muster-Mietvertrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie ohne Gewährleistung und Haftung zwischen dem Vermieter

Mehr

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com.  Tel.: Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.

Mehr

SchiedsamtsZeitung. Mindestanforderung für die Betriebskostenabrechnung. 79. Jahrgang 2008 Heft 2 Seite Online-Archiv

SchiedsamtsZeitung. Mindestanforderung für die Betriebskostenabrechnung. 79. Jahrgang 2008 Heft 2 Seite Online-Archiv Mindestanforderung für die Betriebskostenabrechnung von Franz Rustige, Eitorf/Sieg Der Streit über die Betriebskostenabrechnung auch unter Nebenkostenabrechnung bekannt scheint deshalb schon vorprogrammiert

Mehr

Mietvertrag. kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: rechts. Balkon. Die monatliche Grundmiete beträgt

Mietvertrag. kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: rechts. Balkon. Die monatliche Grundmiete beträgt N. Baumann Industriemontagen Tel.: 05223/6599831 Wiesenkampstr.6 n.baumann@onlinehome.de 32278 Kirchlengern www.nbaumann.net Mietvertrag Vermieter/Vermieterin Mieter/Mieterin kommt nachfolgender Mietvertrag

Mehr

und Auf dem Grundstück in Heidenheim, Bachstr. 5 werden zur Benutzung als Wohnung folgende möblierten Räume vermietet:

und Auf dem Grundstück in Heidenheim, Bachstr. 5 werden zur Benutzung als Wohnung folgende möblierten Räume vermietet: Wohnraummietvertrag Zwischen Alexander Grupp, Fasanenweg 2, 89555 Steinheim - Tel. 01 72 /7 30 59 16 Helga Schroll, Krokusweg 51, 89622 Heidenheim - Tel. 0 73 21/ 97 37 70 und Vor- und Nachname Geburtsdatum

Mehr

Standard-Wohnungsmietvertrag

Standard-Wohnungsmietvertrag Standard-Wohnungsmietvertrag Zwischen - Vermieter/in - vertreten durch: und 1. 2. - Mieter/in - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Der/die Vermieter/in vermietet dem/den Mieter/in zu Wohnzwecken

Mehr

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung NMV 1970)

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung NMV 1970) Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970) " in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2204), zuletzt

Mehr

UNTERMIETVERTRAG GEWERBE: MUSTER KOSTENLOS

UNTERMIETVERTRAG GEWERBE: MUSTER KOSTENLOS UNTERMIETVERTRAG GEWERBE: MUSTER KOSTENLOS - Muster für Untermietvertrag Gewerbe entspricht rechtlich den aktuellsten Vorgaben - Mit Vorlage Untermietvertrag Gewerbe Mietverhältnis rechtssicher & unkompliziert

Mehr

Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen

Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen Zwischen Bliersheimer Villen GmbH Bliersheimer Straße 80 D-47229 Duisburg - Vermieter - und Name Straße und Hausnummer PLZ / Stadt - Mieter vertreten von., wird

Mehr

Erfassungsbogen für die Nebenkostenabrechnung

Erfassungsbogen für die Nebenkostenabrechnung Erfassungsbogen für die Nebenkostenabrechnung (Für freifinanzierte Gebäude mit Mieten ohne Mehrwertsteuer) I. Adresse des Gebäudes: II. Abrechnungsperiode: Ab Monat für 12 Monate für das Jahr III. Mieteinheiten

Mehr

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich.

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. INFORMATION Kunden Betriebskostenabrechnung Beschreibung zum Ausfüllen der Formulare Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. Elisa

Mehr

M I E T V E R T R A G

M I E T V E R T R A G M I E T V E R T R A G die Benndorfer Wohnungsbau GmbH, Chausseestraße 1, 06308 Benndorf vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Blume schließt mit -nachfolgend Vermieter genannt- 1. geb. am:

Mehr

ZEITMIETVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS

ZEITMIETVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS ZEITMIETVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS - Muster für Zeitmietvertrag entspricht rechtlich den aktuellsten Vorgaben - Mit Vorlage Zeitmietvertrag befristetes Mietverhältnis rechtssicher & unkompliziert festlegen

Mehr

ZEITMIETVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS

ZEITMIETVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS ZEITMIETVERTRAG: MUSTER KOSTENLOS - Muster für Zeitmietvertrag entspricht rechtlich den aktuellsten Vorgaben - Mit Vorlage Zeitmietvertrag befristetes Mietverhältnis rechtssicher & unkompliziert festlegen

Mehr

Mietvertrag für Häuser

Mietvertrag für Häuser Mietvertrag für Häuser Zwischen nachfolgend, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Vermieter genannt, und nachfolgend, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Mieter genannt, wird folgender

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Wohnraummietvertrag. -Vermieter- (Vor- und Zuname, Adresse, ggf. Vertretungsverhältnisse)

Wohnraummietvertrag. -Vermieter- (Vor- und Zuname, Adresse, ggf. Vertretungsverhältnisse) Dieser Mietvertrag wurde erstellt und geprüft von: Rechtsanwälte Fasbender, Burdack, Buch & Kollegen Stand: Mai 2018 Zwischen -Vermieter- (Vor- und Zuname, Adresse, ggf. Vertretungsverhältnisse) vertreten

Mehr

Muster eines Geschäftsraummietvertrages *)

Muster eines Geschäftsraummietvertrages *) Muster eines Geschäftsraummietvertrages *) Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Vorlage www.colourbox.com Wohnungs-Mietvertrag (unbefristet) Dieses Dokument finden Sie auf. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,

Mehr

C. Aufgaben des Mietverwalters Kapitel 3

C. Aufgaben des Mietverwalters Kapitel 3 C. Aufgaben des Mietverwalters Kapitel 3 pfändete Sparkonto gewährt oftmals nicht den gewünschten Zugriff auf den angelegten Geldbetrag. Der Mietverwalter muss die Verpfändungsbedingungen sorgfältig aushandeln

Mehr

Unbefristeter Wohnungsmietvertrag

Unbefristeter Wohnungsmietvertrag Unbefristeter Wohnungsmietvertrag nach neuem Mietrecht Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Mehr

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO B Berlin-Mitte

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO B Berlin-Mitte Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO B Berlin-Mitte Zwischen Und Vertreten durch Immobilienverwaltung Riebeling GmbH, Scharnhorststraße 2 in 93049 Regensburg Als Vermieter Als Mieter 1 Mietsache

Mehr

Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen

Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Zwischen (Überlasser) und (Nutzer) wird folgender Vertrag geschlossen: Es werden Räumlichkeiten unentgeltlich zur temporären Nutzung Verfügung

Mehr

WOHNRAUM-MIETVERTRAG

WOHNRAUM-MIETVERTRAG WOHNRAUM-MIETVERTRAG zwischen ( ), ( ) - nachfolgend "Vermieter" genannt - und ( ), ( ) - nachfolgend "Mieter" genannt -. wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand (1) Der Vermieter überlässt

Mehr

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in staatseigenen Dienstwohnungen (Schönheitsreparaturenbekanntmachung - SchönKBek)

Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in staatseigenen Dienstwohnungen (Schönheitsreparaturenbekanntmachung - SchönKBek) Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in staatseigenen Dienstwohnungen (Schönheitsreparaturenbekanntmachung - SchönKBek) Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in staatseigenen Dienstwohnungen

Mehr

MIETVERTRAG FÜR GEWERBERÄUME

MIETVERTRAG FÜR GEWERBERÄUME MIETVERTRAG FÜR GEWERBERÄUME Zwischen SemiTimeS UG (haftungsbeschränkt), Helene-Lange-Weg 25, 80637 München Steuer-Nr.: 143/179/70820 USt-Id-Nr.: DE271302182 im Folgenden Vermieter genannt und im Folgenden

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Inter Doga Projektentwicklung GmbH & Co.KG, vertreten durch den GF G. Doğa Adresse Kalk-Mühlheimer-Straße 92 in 51103 Köln Tel 0221 / 16942627 - Vermieter - und Name Adresse Tel

Mehr

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO M 2 München

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO M 2 München Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO M 2 München Zwischen «ET», «Straße» in «PLZ» «Ort» Als Vermieter Und Als Mieter 1 Mietsache 1. Der Vermieter vermietet an den Mieter in 80687 München

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Untermietvertrag für gewerbliche Räume

Untermietvertrag für gewerbliche Räume Untermietvertrag für gewerbliche Räume zwischen WAG-JOH NRW / Deutschland, Lübbecker Str. 35-39, 32584 Löhne vertreten durch Thiesmeier Axel, Wattler Gerd Peter und Wachsmuth Ralf als Vermieterund der

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Rechtsanwälte Kuchenreuter & Dr. Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2004

Rechtsanwälte Kuchenreuter & Dr. Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2004 Rechtsanwälte Kuchenreuter & Dr. Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2004 Thema: Betriebskostenverordnung/Mietrecht 1. Einleitung Das Jahr 2004 bringt neben den heftig umstrittenen Reformen im Steuer, Arbeits-

Mehr

Untermietvertrag. -nachfolgend Untermieter-

Untermietvertrag. -nachfolgend Untermieter- Untermietvertrag Zwischen Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.v. Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam -nachfolgend Hauptmieter- und wird folgender Untermietvertrag geschlossen.

Mehr

Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - u n d

Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - u n d V e r t r a g für Betreutes Wohnen im Alter - Beispielvertrag - Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - Frau Emma Mustermann u n d

Mehr

Mietvertrag für die Vermietung einer Wohnung

Mietvertrag für die Vermietung einer Wohnung Mietvertrag für die Vermietung einer Wohnung Zwischen im folgenden, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Vermieter genannt, und im folgenden, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Mieter

Mehr

Mietvertrag über Wohnraum

Mietvertrag über Wohnraum Mustervertrag zwischen - nachfolgend Vermieter genannt - und - nachfolgend Mieter genannt - 1 Mietgegenstand und Mietgebrauch Mietvertrag über Wohnraum (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

Wohnungsübergabe-Protokoll

Wohnungsübergabe-Protokoll Wohnungsübergabe-Protokoll Name des Mieters: Telefonnummer: Ort und Straße: Wohnungsnummer/ Lage: Anzahl der Personen: Übergabetermin Mietbeginn: Zählerstände Strom/ Wasser Verbrauchsart: Strom: Warmwasser:

Mehr

Zeitlich begrenzter Mietvertrag. über einen möblierten Raum

Zeitlich begrenzter Mietvertrag. über einen möblierten Raum - 1- Zeitlich begrenzter Mietvertrag über einen möblierten Raum Silvia Rüber 0176 20435129 Siegfried-Levi-Str.13 74199 Untergruppenbach als Vermieter und als Mieter 1 Mietgegenstand Vermietet wird in der

Mehr

Mietvertrag über einen Pkw-Stellplatz Mieternummer:

Mietvertrag über einen Pkw-Stellplatz Mieternummer: Mietvertrag über einen Pkw-Stellplatz Mieternummer: Zwischen - folgend Vermieter genannt - und geboren am: derzeit wohnhaft: und _ geboren am: derzeit wohnhaft: - folgend Mieter genannt wird folgender

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Die Miete beträgt pro Monat

Die Miete beträgt pro Monat 1/5 Die Miete beträgt pro Monat 2/5 13. Kündigungsfrist Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages erfolgen 14. Salvatorische Klausel 3/5 15. Rechtswahl 4/5 Allgemeine Geschäftsbedinungen

Mehr

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) BetrKV Ausfertigungsdatum: 25.11.2003 Vollzitat: "Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346,

Mehr

Wohnungsmietvertrag. zwischen. Vertreten durch Haase Immobilien Prager Str. 133, Leipzig - Vermieter - und. - Mieter.

Wohnungsmietvertrag. zwischen. Vertreten durch Haase Immobilien Prager Str. 133, Leipzig - Vermieter - und. - Mieter. Wohnungsmietvertrag zwischen Vertreten durch Haase Immobilien Prager Str. 133, 04317 Leipzig - Vermieter - und - Mieter - 1 Mietsache Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende abgeschlossene

Mehr

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Untermietvertrag(Einzelmietvertrag)

Untermietvertrag(Einzelmietvertrag) Untermietvertrag(Einzelmietvertrag) Zwischen Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.v. Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam -nachfolgend Hauptmieter- Frau/Herr wird folgender

Mehr

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Nutzungsvertrag für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Zwischen der Gemeinde Allensbach, vertreten durch Bürgermeister Helmut Kennerknecht, Rathausplatz 1, 78476

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung vom 01.12.2011) Dem zwischen der Schwarzenberger Wohnungsgesellschaft mbh nachfolgend Wohnungsunternehmen - und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag liegen folgende

Mehr

Von Hans-Christian Ströbele moderierter Geschäftsraummietvertrag

Von Hans-Christian Ströbele moderierter Geschäftsraummietvertrag Von Hans-Christian Ströbele moderierter Geschäftsraummietvertrag zwischen den Eigentümern Charles Skinner und David Evans und den Betreibern der Bäckerei Filou Zwischen den Eigentümern der..., David Evans

Mehr