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1 Produktname Schicht Kurzbeschreibung Zielmarkt 3. Schicht Besonderheiten der bav werden nicht berücksichtigt. Aufgeschobene, fondsgebundene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag / Einmalbeitrag mit lebenslanger Rentenzahlung und garantiertem Rentenfaktor (bei Vereinbarung einer Erlebensfallgarantie wird auch die Rente garantiert.) Personen, die Ihren Lebensstandard im Alter aufbauen, aufrechterhalten oder erhöhen wollen und die hierfür bereit sind, regelmäßig zu sparen oder bereits vorhandenes Vermögen einzusetzen. Dieses Produkt ist geeignet für Personen mit mittlerer bis hoher Verlusttragfähigkeit sowie für Personen mit geringer bis mittlerer Verlusttragfähigkeit, denen mögliche Renditechancen wichtiger sind als Garantiezusagen. Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen sind nicht erforderlich. Juniorinvest: Personen, die für Ihre Angehörigen ein finanzielles Vorsorgepolster aufbauen wollen und die hierfür bereit sind, regelmäßig zu sparen oder bereits vorhandenes Vermögen einzusetzen. Dieses Produkt ist geeignet für Personen mit mittlerer bis hoher Verlusttragfähigkeit sowie für Personen mit geringer bis mittlerer Verlusttragfähigkeit, denen mögliche Renditechancen wichtiger sind als Garantiezusagen. Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen sind nicht erforderlich. Diese Produkte eignen sich nicht für Personen, die nicht über ausreichend liquide Geldmittel verfügen, um einen während der Anspardauer bzw. der Rentenbezugszeit entstehenden größeren Kapitalbedarf zu decken. bei denen es bereits zum Vertragsabschluss absehbar ist, dass sie den vereinbarten Beitrag voraussichtlich nicht über die ganze Vertragslaufzeit zahlen können. Highlights Einschließbare Garantie: 50 %der Beitragssumme Individuelle oder gemanagte Fondsanlage möglich Rebalancing kann eingeschlossen werden Breite Fondspalette ausgewählter Fonds inkl. ETFs; besonders kostengünstige Anteilklassen Keine Ausgabeaufschläge beim Erwerb von Fondsanteilen Fondswechsel unabhängig von der Beitragsfälligkeit möglich Garantierte Rentenfaktoren (ohne AVB-Treuhänderklausel) Flexibilität: Zusatzversicherungen, Todesfallmodelle, keit der Kapitalentnahme, Zuzahlungsoption, Beitragsstundung, Dynamikoption, Lebensphasenkonzept, Verfügungsphase, Ablaufmanagement, Option offene Zukunft sowie verschiedene Auszahlungsvarianten Diese Produktbeschreibung ist eine Zusammenstellung der wichtigen Tarifmerkmale auf Basis der Tarifsoftware und ist gültig für das Neugeschäft. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht als rechtlich bindendes Dokument für Kunden gedacht; hierzu sei auf die jeweils aktuell gültigen Verbraucherinformationen verwiesen. Das Dokument ist nicht zur Werbung und Weitergabe an Kunden vorgesehen. Verfasser Life Product & Inforce Management & Development Saving & Retirement (L-LPD-C-SR) Stand Januar 2018 Seite 1 von 11

2 Vertragspartner Produktgeber Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Deutschland Garantiegeber Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Deutschland Versicherungsnehmer Versicherte Person Bezugsberechtigter im Todes- und Erlebensfall Frei wählbar Frei wählbar Frei wählbar Leistungen Leistung im Erlebensfall Guthaben zzgl. Schlussüberschuss Bei Garantie: Guthaben = mind. die vereinbarte garantierte Erlebensfallsumme Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir die garantierte Monatsrente je EUR Guthaben zum vertraglich vereinbarten Abruftermin (Rentenfaktor ohne AVB- Treuhänderklausel) und eine lebenslange monatliche garantierte Rente in absoluter Höhe sofern eine garantierte Leistung im Erlebensfall mit uns vereinbart worden ist und die Mindesthöhe von 50 EUR erreicht wird. Erlebensfallmodelle Reine Fondsanlage 50% der Beitragssumme Sparbeitrag wird in Fonds angelegt (keine garantierte Erlebensfallleistung, aber garantierter Rentenfaktor) Sparbeitrag wird zum Teil in Fonds bzw. im konventionellen Deckungsstock angelegt. Das zur Verrentung zur Verfügung stehende Guthaben zum vereinbarten Abruftermin (bzw. bei Verfügungsphase zum Beginn der Verfügungsphase) ist mindestens in Höhe der vereinbarten Erlebensfallsumme garantiert. Leistung im Todesfall während der Aufschubzeit Guthaben zzgl. anteiligem Schlussüberschuss, mind. vereinbarte Mindesttodesfallsumme (MTS) siehe Todesfallmodell Auf Wunsch: Auszahlung des Guthabens statt als einmaliges Kapital auch in Form einer aufgeschobenen oder sofort beginnenden Rente auf das Leben des im Todesfall Bezugsberechtigten. Stand Januar 2018 Seite 2 von 11

3 während der Rentenzahlungszeit Einschränkungen im Rahmen der Kinderversicherung Rentengarantiezeit Nach 150 VVG darf der vereinbarte Todesfallschutz für Kinder vor vollendetem 7. Lebensjahr die Beerdigungskosten nicht überschreiten. Die MTS muss demnach je nach Todesfallmodell (Basis- oder Premiumschutz) und Eintrittsalter (vollendete Jahre) differenziert werden: Basisschutz* Eintrittsalter 0-3 MTS max EUR Basisschutz* Eintrittsalter 4-11 MTS max EUR Premiumschutz Eintrittsalter 0-6 MTS max EUR Premiumschutz Eintrittsalter 7-14 MTS max EUR Bei dem Todesfallmodell Basisschutz ist die Todesfallsumme in den ersten drei Versicherungsjahren auf die Rückzahlung der geleisteten Beiträge für die Hauptversicherung beschränkt. Todesfallmodelle Basisschutz Premiumschutz Anpassung des Todesfallschutzes Der Mindesttodesfallschutz gilt bis zum vertraglich vereinbarten Abruftermin bei Einschluss einer Verfügungsphase bis zum spätestmöglichen Abruftermin. bei Verträgen gegen laufenden Beitrag Die MTS entspricht in den ersten drei Versicherungsjahren der Summe der bereits gezahlten Beiträge für die Hauptversicherung. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die MTS 60 % der Beitragssumme (ohne ZV). Verzicht auf Gesundheitsfragen, sofern kein Einschluss von BUZ / EUZ und die MTS nicht > EUR. bei Verträgen gegen laufenden Beitrag und gegen Einmalbeitrag angeboten. Die MTS kann in Abhängigkeit vom Alter der VP zum Abruftermin individuell zwischen 0 % und bis zu 1000 % der Beitragssumme (ohne ZV) festgelegt werden. Bei Premiumschutz mit Faktor 0 %: keine Gesundheitsfragen zu beantworten, sofern kein Einschluss von BUZ /EUZ Bei Einmalbeiträgen bis einschließlich Faktor 100 %: Verzicht auf Gesundheitsfragen, sofern kein Einschluss von BUZ / EUZ Eine Änderung des Todesfallschutzes kann beantragt werden: Wechsel von Basis- zu Premiumschutz Anpassung der MTS bei Premiumschutz Bei einer Erhöhung des Todesfallschutzes ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Wahlmöglichkeit der Versicherungsleistung Lebenslange Rentenzahlung Kapitalauszahlung Übertragung der Fondsanteile in ein Investmentdepot (nur im Erlebensfall möglich) (Teilverrentung, teilweise Kapitalauszahlung bzw. Mix aus Rente und Kapital möglich) Stand Januar 2018 Seite 3 von 11

4 Mindestrente bei monatlicher Rentenzahlung 50 EUR Alter/Dauern Mindesteintrittsalter der versicherten Person (VP) des Versicherungsnehmers (VN) 0 Jahre 18 Jahre Höchsteintrittsalter Ohne Verfügungsphase: mit Dynamik ohne Dynamik Mit Verfügungsphase: mit Dynamik ohne Dynamik Das Höchsteintrittsalter ergibt sich grundsätzlich aus dem Höchstalter zum Abruftermin und der Mindestversicherungsdauer 55 Jahre 75 Jahre 55 Jahre 71 Jahre Höchstalter zum Rentenbeginn 85 Jahre Versicherungsdauer/Aufschubzeit mindestens 10 Jahre (in Abhängigkeit von Vertragskonstellation ggf. höher) Beitragszahlungsdauer mindestens maximal abgekürzte Beitragszahlungsdauer Einmalbeitrag 2 Jahre 75 Jahre (bei Todesfallmodell Premiumschutz) Beitragszahlung Mindestbeiträge Ohne Erlebensfallgarantie (reine Fondsanlage) bei monatlicher Zahlung bei vierteljährlicher Zahlung bei halbjährlicher Zahlung bei jährlicher Zahlung bei einmaliger Zahlung Mit Erlebensfallgarantie (Garantie >= 80%): bei monatlicher Zahlung bei vierteljährlicher Zahlung bei halbjährlicher Zahlung 25 EUR 75 EUR 150 EUR 300 EUR EUR abhängig von der Vertragskonstellation ggf. höher 50 EUR 150 EUR 300 EUR Stand Januar 2018 Seite 4 von 11

5 bei jährlicher Zahlung bei einmaliger Zahlung Mit Erlebensfallgarantie (Garantie < 80%): bei monatlicher Zahlung bei vierteljährlicher Zahlung bei halbjährlicher Zahlung bei jährlicher Zahlung bei einmaliger Zahlung 600 EUR EUR 35 EUR 105 EUR 210 EUR 420 EUR EUR Mindestbeitrag je Fonds Anfängliche Mindestbeitragssumme Keiner EUR Zuzahlungen Allgemein - Zu jeder Beitragsfälligkeit (während der Beitragszahlungsdauer) - bei Verträgen gegen Einmalbeitrag - Verträge mit abgekürzter BZD, bei denen die BZD abgelaufen ist - beitragsfreie Verträge Mind. 300 EUR, Max EUR pro Kalenderjahr wenn der Tarif für das Neugeschäft geschlossen ist Wenn der Tarif für den Neuzugang offen ist, akzeptiert ZDHL AG auch höhere Zuzahlungen zu den Bedingungen des Neugeschäfts. Per Lastschrifteinzugsverfahren. Bei Einschluss einer BUZ / EUZ oder Premiumschutz mit Faktor > 100%: ggf. erneute Gesundheitsprüfung. Durch eine Zuzahlung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen Fest vereinbart Bei Vertragsbeginn können Zuzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen für das erste Versicherungsjahr fest vereinbart werden. Beitragsdepot (zusätzlicher Kundennutzen durch Cost-Average-Effekt) Dynamik Prozentsatz ganzzahlig (mind. 2 %, höchstens 10 % oder Höchstbeitrag GRV, mind. 10 %) Über das Alter 67 der VP hinaus ist keine Dynamikerhöhung möglich. Dynamikerhöhungen werden ohne Risikoprüfung durchgeführt. Stand Januar 2018 Seite 5 von 11

6 Beitragsreduzierung/Beitragsfreistellung Zu jeder Beitragsfälligkeit Bei Beitragsreduzierung gelten die vorher genannten Mindestbeiträge. Teilweise Beitragsfreistellung (entspricht Beitragsreduzierung) Vollständige Beitragsfreistellung (wenn mindestens ein Rückkaufswert von EUR vorliegt) Hierbei fällt ein Abzug an (siehe Punkt Kosten und Gebühren - Rückkauf). Befristete Beitragsfreistellung für max. 24 Monate, danach automatische Wiederinkraftsetzung Durch eine Beitragsreduzierung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Beitragserhöhung Sofern sich die Rechnungsgrundlagen seit Vertragsabschluss nicht verändert haben. Erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, sofern eine BUZ / EUZ o- der Premiumschutz > 0% gewählt wurde. Alternativ: Abschluss eines zusätzlichen Vertrages möglich. Durch eine Beitragserhöhung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Beitragsstundung Einmaliger Anspruch auf Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz für max. 24 Monate (je überschrittene 10 Jahre ein weiteres Mal) Voraussetzungen: Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. Der Rückkaufswert ist höher als die zu stundenden Beiträge. Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nicht gekündigt. Wiederinkraftsetzung Voraussetzungen: siehe entsprechende Paragraphen in den AVB Fondsanlage Anlagestrategien Individuelle Fondsanlage Aus der Fondspalette können je Vertrag bis zu 10 Fonds gewählt und gleichzeitig bespart werden. Ein Rebalancing kann eingeschlossen werden. Stand Januar 2018 Seite 6 von 11

7 Gemanagte Fondsanlage Auswahl eines Modells aus den folgenden Depotgrundmodellen (gemäß Anlagepräferenz): Einkommen Plus (Aktienanteil maximal 30%) Balance Plus (Aktienanteil grundsätzlich 40 % - 60 %*) Wachstum Plus (Aktienanteil grundsätzlich 70 % - 90 %*) Dynamik Plus (Aktienanteil grundsätzlich 90 % 100%*) * Hiervon kann nach unten abgewichen werden, sofern das Anlagegremium dies für erforderlich hält. Einkommen ETF (Aktienanteil maximal 30%) Balance ETF (Aktienanteil 40 % - 60 %) Wachstum ETF (Aktienanteil 70 % - 90 %) Dynamik ETF (Aktienanteil 90 % 100%) Die Änderung des Depotgrundmodells sowie ein Wechsel von der gemanagten Fondsanlage in die individuelle Fondsanlage oder umgekehrt sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich. Ablaufmanagement Aktivierung: ohne Kosten und Gebühren in den letzten 10 Jahren vor dem frühest möglichen Abruftermin möglich Deaktivierung: jederzeit möglich. Durch Umschichtung der bislang eingeschlossenen Fonds in den Rentenfonds DWS Euroland Strategie (Renten) wird das Kapitalanlagerisiko minimiert. Das Ablaufmanagement erfolgt über eine gleichmäßige und kontinuierliche Umschichtung von Fondsanteilen. Nach der Aktivierung werden die weiter zufließenden Sparbeiträge ebenfalls im Rentenfonds DWS Euroland Strategie (Renten) angelegt. Fondspalette Siehe Faktenblatt Shift Das Fonds-Deckungskapital kann jederzeit auch untermonatlich ganz o- der teilweise in einen oder mehrere andere Fonds übertragen werden. Switch Die Fondsauswahl sowie die Aufteilung der künftigen Beiträge auf die Fonds (Beitragssplitting) kann jeweils zum nächsten Monatsersten nach Antragseingang verändert bzw. neu festgelegt werden. Börsenstichtag Stichtag ist der Börsentag, der dem 1. eines Monats vorausgeht. Bei untermonatlichem Fondswechsel jeweils der 3. Arbeitstag nach Antragseingang. Stand Januar 2018 Seite 7 von 11

8 Gestaltungsmöglichkeiten zu Vertragsbeginn Überschussverwendungsformen In der Aufschubzeit In der Rentenzahlungszeit Option offene Zukunft Anlage im Fondsvermögen Bonusrente Bonus-PLUS-Rente Garantie-PLUS-Rente Bis kurz vor Rentenbeginn kann die Überschussverwendungsform vom Kunden gewählt werden. Verbundene Leben Nicht möglich Zusatzversicherungen (ZV) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ für BG 1-3, EUZ für BG 4) möglich Der Ausschluss oder nachträgliche Einschluss einer BUZ / EUZ ist möglich. Leistungsdauer: BUZ / EUZ-R kann max. bis 67 Jahre erfolgen. Produkttypen/-bereiche Einzelvertrag Kollektiv (Gruppe-MV, Gruppe Direkt-MV, Spezial-MV oder Spezial Direkt-MV) Gestaltungsmöglichkeiten der Aufschubzeit Lebensphasenkonzept Erhöhung des Versicherungsschutzes bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.b. Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, Abschluss einer Berufsausbildung/eines Studiums und Aufnahme der beruflichen Tätigkeit) bzw. alle 5 Jahre ohne auslösendes Ereignis unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. unter anderem vor Vollendung des 45. Lebensjahres) ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Hinausschieben des Rentenbeginns Beitragsfreie Verlängerung möglich bis Alter 85 Jahre Zusatzversicherungen sind von der Verlängerung ausgeschlossen. Verfügungsphase Bei Vertragsbeginn zu vereinbarende Phase, in der die Leistung flexibel in Form einer lebenslangen Rente abgerufen werden kann. Die Verfügungsphase kann wahlweise beitragspflichtig, beitragsfrei oder teilweise beitragspflichtig/-frei vereinbart werden. Es werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten während der Verfügungsphase angeboten: Stand Januar 2018 Seite 8 von 11

9 Zu jedem Monatsersten kann die Leistung ganz oder teilweise abgerufen/verrentet werden. Es kann jederzeit entschieden werden, ob der Vertrag unverändert, mit vermindertem Beitrag oder beitragsfrei weiterlaufen soll. Höchstdauer Die Verfügungsphase ist immer kürzer als Grundphase (Phase bis zum Beginn der Verfügungsphase), max. 20 Jahre; die Dauer des beitragspflichtigen Teils muss kürzer als die Hälfte der Grundphase und darf höchstens 10 Jahre sein. Teilauszahlung (= Teilrückkauf) Voraussetzungen: Jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kann der Kunde eine Teilauszahlung verlangen. Teilauszahlungen müssen mind. 300 EUR entsprechen Wenn nach der Teilauszahlung ein Rückkaufswert von mindestens EUR vorhanden ist. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Rückkauf Jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode (schriftlich) Auszahlung eines Rückkaufswertes gemäß 169 VVG Zusätzlich wird ein anteiliger Schlussüberschuss ausgezahlt. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Vorzeitige Vertragsbeendigung Nach Vollendung des 62. Lebensjahres der VP erhält der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages den Rückkaufswert ohne den sonst üblichen Abzug. Alternativ kann der Rentenbeginn vorverlegt werden. In diesem Fall wird der garantierte Rentenfaktor für das vorgezogene Rentenbeginnalter auf Basis der für den Vertragsabschluss bzw. für das Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen neu berechnet. Der höhere beider Werte findet Anwendung. Umwandlung in konventionelle Versicherung Grundsätzlich möglich Gestaltungsmöglichkeiten der Rentenphase Option offene Zukunft Anpassung der Rentenzahlungsform, der Rentenzahlungsweise, der Rentengarantiezeit und des Überschusssystems bei Übergang in die Rentenzahlungszeit möglich. Stand Januar 2018 Seite 9 von 11

10 Rentengarantiezeit (RGZ) Im Todesfall der versicherten Person während der Rentengarantiezeit wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt. Sollte in die Angebotssoftware ein zu hoher Wert eingegeben werden, reduziert diese die Rentengarantiezeit automatisch auf die steuerlich unbedenkliche Dauer (=mittlere Lebenserwartung der VP gemäß hinterlegter Sterbetafel nach Unisex-Gesichtspunkten). Kurz vor Rentenbeginn kann eine Anpassung der RGZ beantragt werden. Bei Änderung der RGZ ändern sich ggf. die Garantiewerte für die Rente. Rentenzahlungsweise Grundsätzlich monatlich Vor Rentenbeginn kann eine Änderung der Rentenzahlweise beantragt werden. Kapitalentnahme Mindestentnahme Maximale Entnahme Eine Kapitalentnahme in der Rentenzahlungszeit ist innerhalb einer eingeschlossenen Rentengarantiezeit möglich oder solange ein Todesfallschutz aus einer Beitragsrückgewähr vorhanden ist. Das verbleibende Kapital wird in eine sofort beginnende Rente ohne Todesfallschutz umgewandelt. Daher sind Entnahmen nur einmalig möglich. Es gelten weiterhin die bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen EUR Bei RGZ: Höhe des Restwertes der garantierten Renten der Rentengarantiezeit. Die Mindestrente in Höhe von 50 EUR muss nach Kapitalentnahme noch erreicht werden. Kosten und Gebühren Abschluss- und Vertriebskosten Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag; Einzelheiten siehe Persönlicher Vorschlag und Produktinformationsblatt Shift und Switch 12x im Jahr gebührenfrei möglich, ab dem 13. Mal Gebühr von 50 EUR Beitragsfreistellung/Beitragsreduzierung keine Kosten/Gebühren Rückkauf in der Aufschubzeit (gilt auch bei Teilauszahlung) 250 EUR; der Abzug entfällt nach Vollendung des 62. Lebensjahres und in der Verfügungsphase Stand Januar 2018 Seite 10 von 11

11 Kapitalentnahme in der Rentenzahlungszeit 2 % des Auszahlungsbetrages, mind. 50 EUR Gebühren Siehe Bedingungen Steuerliche Regelungen des Beitrags Hauptversicherung Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) keine Absetzbarkeit als Altersvorsorgeaufwendungen Absetzbarkeit als sonstige Vorsorgeaufwendungen (Höchstbeträge beachten) der Leistung Altersrente Kapitalleistung/ Teilkapitalleistungen (unechte abgekürzte Leibrente) Einmalige Todesfallleistung BU-Rente (temporäre Leibrente) Ertragsanteilsbesteuerung (Ertragsanteil in Abhängigkeit vom tatsächlichen Rentenbeginn der Altersrente; sonstige Einkünfte) Hälftige bzw. volle Ertragsbesteuerung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Einkommensteuerfrei Ertragsanteilsbesteuerung (Ertragsanteil in Abhängigkeit der Laufzeit der Rente; sonstige Einkünfte) Stand Januar 2018 Seite 11 von 11

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