Die Kinderrechte im Bild. Ein Kalender zur UN-Kinderrechtskonvention
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- Emma Kraus
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1 2018 Die Kinderrechte im Bild Ein Kalender zur UN-Kinderrechtskonvention
2 Liebe Freunde und Partner/innen von Jonathan Soziale Arbeit, liebe Künstler/innen, liebe Fördergeber/innen und an den Kinderrechten interessierte Personen, dieser Kalender ist der Inbegriff einer Idee, die vom kleinen Funken zum Herzensfeuer der beteiligten Personen geworden ist. Entstanden ist der Funke im Leitungsteam von Jonathan Soziale Arbeit im Rahmen der Umsetzung unseres Jahresleitthemas für 2017/18: Kinderrechte. Ein Malwettbewerb ausgehend von der UN-Kinderrechtskonvention soll durchgeführt werden und aus den schönsten Bildern entsteht ein Jahreskalender 2018, so der Plan. Sofort angesteckt vom Funken waren die Koordinatoren der Partnerschaft für Demokratie Freilassing und sie entschieden das Projekt und die Entstehung des Kalenders im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! zu fördern. Gesagt, getan und schon ging es los mit dem Wettbewerb. Alle Kinder, Jugendlichen, Eltern, Kolleg/Innen aus dem Umkreis von Jonathan Soziale Arbeit waren eingeladen, sich künstlerisch mit dem Thema Kinderrechte auseinanderzusetzen. Eingesandt wurden 62 wundervolle, bunte, kritische und ehrliche Bilder aus den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Mühldorf und Altötting. Im Rahmen der Ausstellung Kinderrechte - ausgedrückt im Bild konnten die Kunstwerke im Laden Freilassing bewundert werden. Hier wurden dann auch von einer bunt zusammengewürfelten Jury die Siegerbilder gekürt. Mit dabei waren Michael Schweiger (Stadtjugendpfleger Freilassing), Rudi Hiebl (Kreisjugendring), Klemens Mayer (Kreisjugendpfleger), Willi Weber (Schülersprecher der Mittelschule Freilassing), Hannah Deblois und Sophia Falter (Jugendtreff-Besucherinnen) und Frau Wünsche-Reitter (Presse). Das Produkt der Auswahl dieser Bilder - entstanden aus dem oben genannten Herzensfeuer - haben SIe nun in den Händen. Thematisiert ist eine Vielfalt an Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention. Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass sowohl die Kinder und Jugendlichen in Freilassing und Umgebung, als auch ihre Eltern und die Menschen mit denen sie im Alltag in Beziehung treten, wissen, welche Rechte sie haben. Denn nur, wer seine Rechte kennt, kann aktiv und demokratisch dafür eintreten. Der Kalender enthält eine Auswahl an essentiellen Punkten und spiegelt wider, was unsere Kinder beschäftigt. Die genauen Texte und vollständigen Inhalte können in der UN- Kinderrechtskonvention nachgelesen werden. Unsere Botschaft für 2018 lautet: Kinderrechte sind uns wichtig! Wir hoffen, der Funke wandert weiter. Kerstin Plasser Jonathan Soziale Arbeit ggmbh Die Veröffentlichungen stellen keine Meinungsäußerungen des BMFSFJ bzw. des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der/die Autor/in bzw. tragen die Autor/innen die Verantwortung. Moritz, 8 Jahre Hausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Jonathan Soziale Arbeit ggmbh Karl-Weiß-Str. 5a, Bad Reichenhall Tel: 08651/ kontakt@jonathan-soziale-arbeit.de Redaktion und Satz: Kerstin Plasser, Jonathan Soziale Arbeit Druck: wirmachendruck.de Auflage: 500 Stück Künstler/innen Titelseite: Elias und Zeynal (ohne Alter,links), Cosima (11 Jahre, rechts)
3 Robin Stichmeyer, 7 Jahre Art. 31: Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel In diesem Artikel der UN-Kinderrechtskonvention sind das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben verankert. Die Staaten sollen dieses Recht achten und Bedingungen fördern, in denen für alle Kinder gleiche Möglichkeiten zur kulturellen und künstlerischen Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung bestehen. Januar Kinder haben ein Recht auf Spiel und Freizeit!
4 Lilia Fritzsche, 7 Jahre Art. 5: Respektierung des Elternrechts Die Staaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder anderer gesetzlich für ein Kind verantwortlicher Personen, das Kind in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen. Art.9: Trennung von Eltern; persönlicher Umgang Ein Kind darf nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt werden, außer wenn zuständige Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung unter Einhaltung aller Rechtsvorschriften bestimmen, dass die Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Dafür müssen aber schwerwiegende Gründe vorliegen. In diesem Artikel ist auch ein Recht des Kindes auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen verankert, wenn diese getrennt leben. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern! Februar
5 Art. 24: Gesundheitsvorsorge Kinder haben ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung von Gesundheit. Dazu gehört auch, dass Eltern Zugang zu ausreichend Grundkenntnissen über die Gesundheit und Ernährung von Kindern haben und Unterstützung erhalten bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse. Staaten haben die Aufgabe eine gesundheitliche Grundversorgung und eine Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers sicherzustellen, wobei auch die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind. Kinder haben ein Recht auf Gesundheitsvorsorge, vollwertige Nahrungsmittel und sauberes Trinkwasser! Sophie Fröse, 7 Jahre März
6 Julian Pfaffenbauer, 8 Jahre Art. 17: Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz Kinder haben ein Recht auf Zugang zu Informationen und Material aus nationalen und internationalen Quellen, insbesondere zu solchen, die zur Förderung ihres sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie der körperlichen und geistigen Gesundheit beitragen. Staaten sollen ihre Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und auch den sprachlichen Bedürfnissen von Kindern Rechnung tragen, die einer Minderheit angehören. Zudem sind Staaten auch für die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz von Kindern vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, verantwortlich. April Kinder haben ein Recht auf freien Zugang zu Informationen!
7 Kinder haben ein Recht auf eine eigene Identität und Schutz ihrer Privatsphäre! Art. 6: Recht auf Leben Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben. Ein Staat muss im größtmöglichen Umfang das Überleben und die Entwicklung eines Kindes gewährleisten Art. 8: Identität Jedes Kind hat ein Recht auf eine eigene Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens. Diese darf ihm nicht genommen werden. Ein Staat muss angemessenen Schutz einer Identität zum Ziel haben. Art. 16: Privatsphäre und Ehre Jedes Kind hat einen Anspruch auf Schutz gegen rechtswidrige Eingriffe in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr. Kein Kind darf willkürlich rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufs ausgesetzt werden. Alisa Roos, 9 Jahre Mai
8 Lukas Rosenegger, 7 Jahre Art. 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften Ein Staat verpflichtet sich, die verbindlichen Regeln des humanitären Völkerrechts einzuhalten und für deren Beachtung zu sorgen. Es müssen alle durchführbaren Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Kinder nicht unmittelbar an Feinseligkeiten teilnehmen. Auch dürfen Kinder nicht zu den Streitkräften eingezogen werden. Zudem muss ein Staat im Einklang mit den Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht alle durchführbaren Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden. Juni Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz!
9 Kinder haben ein Recht auf Freiheit! Art. 13: Meinungs- und Informationsfreiheit Ein Kind hat unter Beachtung der Grund- und Menschenrechte das Recht auf freie Meinungsäußerung jeder Art in Wort, Schrift, Druck oder Kunst ungeachtet der Staatsgrenzen. Art. 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Ein Kind hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Eltern haben den Auftrag das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten. Art. 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Kinder haben das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. Die Ausübung dieses Rechts ist den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder öffentlichen Ordnung sowie zum Schutz der Rechte und Freiheiten notwendig sind. Art. 37: Verbot von Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe Kein Kind darf Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Für Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden darf weder Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe die Konsequenz sein. Haftstrafen von Minderjährigen dürfen nur letztes Mittel sein und es muss die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden Amelie Heindl, 6 Jahre Juli 1
10 Art. 26: Soziale Sicherheit Ein Kind hat ein Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich Sozialversicherungen. Staaten müssen die Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherstellen. Art. 27: Angemessene Lebensbedingungen Jedes Kind hat das Recht auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard. Es ist die Aufgabe der Eltern, die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen. Ein Staat muss gemäß der innerstaatlichen Verhältnisse Maßnahmen treffen um Eltern bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen und bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogramme, vor allem im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung, schaffen. Kinder haben ein Recht auf angemessene Lebensbedingungen! Emily Zukovski, 6 Jahre August
11 Pia Schweiger, 10 Jahre Art. 28: Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit. Daher ist in den Vertragsstaaten der unentgeltliche Grundschulbesuch Pflicht. Verschiedene Formen weiterführender Schulen müssen für alle Kinder verfügbar und zugänglich sein, eventuell müssen bei Bedürftigkeit Formen finanzieller Unterstützung bereitgestellt werden. Der Zugang zu Hochschulen entsprechend der eigenen Fähigkeiten muss möglich gemacht werden. Staaten müssen weiterhin Bedingungen schaffen, die regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil von Schulabbruch verringern. Alle Staaten arbeiten international zusammen zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt. September Kinder haben ein Recht auf Bildung!
12 Annika Gangl, 11 Jahre Art. 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung Kinder dürfen nicht zu einer Arbeit herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringt, die Erziehung des Kindes behindert oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, seelische, geistige, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte. Ein Staat muss mithilfe von Gesetzen und Maßnahmen die Durchführung dieses Artikels sicherstellen und entsprechende Regelungen festsetzen (Mindestalter, Arbeitszeiten, ) sowie Strafen und Saktionen festlegen. Oktober Kinder müssen nicht arbeiten und dürfen nicht wirtschaftlich ausgebeutet werden!
13 Flora Trübenbach, 8 Jahre Art. 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung Kinder müssen geschützt werden vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs. Die Schutzmaßnahmen sollen wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und seinen betreuenden Personen die erforderliche Unterstützung gewähren, Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung. November Kinder müssen vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden!
14 Andrei, 8 Jahre Art. 3: Wohl des Kindes Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes immer an vorderster Stelle zu berücksichtigen. Der Staat ist verpflichtet, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten der Eltern, den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind. Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Institutionen, Dienste und Einrichtungen, die für den Schutz der Kinder verantwortlich sind und mit Kindern arbeiten, den festgelegten Normen entsprechen. Dezember Das Wohl eines Kindes steht immer an erster Stelle!
15 2018 Die Kinderrechte im Bild Ein Kalender zur UN-Kinderrechtskonvention Wir bedanken uns für die Unterstützung :
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