Studienplan. an der Technischen Universität Kaiserslautern

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1 Studienplan für die Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), BS , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik der Technischen Universität Kaiserslautern am 11. Januar 2012 den nachfolgenden Studienplan für die Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International beschlossen. Diesen Studienplan hat der Präsident der Technischen Hochschule Kaiserslautern gemäß 86 Abs. 2 Nr. 1 Hochschulgesetz am genehmigt. Er wird hiermit bekannt gemacht. Dieser Studienplan beschreibt auf der Grundlage der Ordnung für die Masterprüfung in Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 25. September 2008 Ziele, Inhalte und mögliche Gestaltungen des Studiums. Die Gestaltungsvorschläge haben soweit die Prüfungsordnung oder dieser Studienplan nicht verpflichtende Regelungen trifft nur empfehlenden Charakter. Inhaltsübersicht 1. Ziele der Studiengänge 2. Allgemeine Hinweise zum Studium 3. Inhaltliche Gliederung und Umfang des Studiums und der Prüfungen 4. Zeitliche Gliederung des Studiums und der Prüfungen 5. Auslandsstudium 6. Studienberatung 7. In-Kraft-Treten 1 Ziele der Studiengänge (1) Die Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International vermitteln eine wissenschaftlich forschungsorientierte Vertiefung der mathematischen Ausbildung in einem der von den Lehr- und Forschungsschwerpunkten des Fachbereichs (Schwerpunktbereiche) angebotenen Fachgebieten Die Studienabschlüsse ermöglichen es, berufliche Aufgaben in mathematischer und mathematiknaher Forschung und Lehre sowie in anderen Bereichen der Mathematik und ihrer Anwendungen auszuüben. Die im Detail unterschiedlichen Zielsetzungen der einzelnen Studiengänge sind in Absatz 2 5 dargestellt. Der erfolgreiche Abschluss in einem der Masterstudiengänge (oder ein wissenschaftlich vergleichbarer Abschluss) ist Voraussetzung zur Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich Mathematik der Technischen Universität Kaiserslautern.

2 Seite 2 (2) Der Masterstudiengang Mathematik zielt darauf, Kenntnisse in einem großen Bereich der Mathematik zu erwerben und die Fähigkeit zu entwickeln, Ideen in konkrete Lösungen und mathematische Verfahren umzusetzen. In diesem Studiengang können die Studierenden sich besonders auf die Ausbildung der typischen mathematischen Fähigkeiten wie Abstraktionsvermögen, gedankliche Kreativität und analytisches Denken konzentrieren. Durch die breite Ausbildung in Mathematik bei gleichzeitiger Vertiefung in einem mathematischen Fachgebiet, zusammen mit den im nichtmathematischen Nebenfach zusätzlich erworbenen Kenntnissen, eröffnen sich den Absolventinnen und Absolventen vielfältige Arbeitsmöglichkeiten, sowohl in der Wirtschaft als auch im Bereich der mathematischen Forschung und Lehre. (3) Der Masterstudiengang Technomathematik stellt eine enge Verbindung zwischen Mathematik, Technik und Informatik her. Der Abschluss befähigt dazu, in der industriellen Forschung und Entwicklung mathematische Methoden und Modelle erfolgreich anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, an der Lösung technischer Probleme im Team mit Ingenieuren oder Naturwissenschaftlern zusammenzuarbeiten und deren Sprache zu verstehen. Die mathematische Vertiefung erfolgt innerhalb eines der Schwerpunktbereiche Modellierung und wissenschaftliches Rechnen (partielle Differentialgleichungen, System- und Kontrolltheorie) oder Analysis und Stochastik (Bildverarbeitung und Datenanalyse oder Geomathematik). Berufliche Tätigkeitsfelder finden sich typischerweise in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Industrie sowie im Bereich der anwendungsorientierten mathematischen Forschung und Lehre. (4) Der Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik stellt eine enge Verbindung zwischen Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Informatik her. Der Abschluss befähigt dazu, Möglichkeiten und Grenzen der mathematischen Modellbildung für Probleme aus dem Bereich des Wirtschaftens zu beurteilen, leistungsfähige mathematische Modelle zu entwickeln und diese in die Praxis umzusetzen. Unter Wirtschaften ist dabei ein sehr großer Bereich zu verstehen, der neben traditionellen betriebs-, finanz- und volkswirtschaftlichen Fragestellungen auch soziologische und ökologische Themen umfasst. Die mathematische Vertiefung erfolgt in einem der Fachgebiete Finanzmathematik, Optimierung oder Statistik. Berufliche Tätigkeitsfelder finden sich typischerweise in Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen oder in Planungsabteilungen der Industrie sowie in Forschung und Lehre in Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftswissenschaften. (5) Die grundsätzliche Zielsetzung des Masterstudiengangs Mathematics International ist ähnlich der des Masterstudiengangs Mathematik. An die Stelle des Erwerbs zusätzlicher Kenntnisse im nicht-mathematischen Anwendungsfach treten eine verstärkte Vertiefung in dem gewählten mathematischen Fachgebiet sowie der Erwerb sonstiger Schlüsselqualifikationen (z.b. Sprache). Dieser Studiengang orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen des internationalen Hochschulmarktes; das Studium ist stark international ausgerichtet, insbesondere beinhaltet es ein Auslandspflichtsemester (sofern der zur Zulassung berechtigende Hochschulabschluss nicht bereits im Ausland erworben wurde). Die Absolventinnen und Absolventen werden anschließend typischerweise in der mathematischen Forschung und Lehre oder auf Arbeitsplätzen in der Wirtschaft, die in besonderem Maße den flexiblen Einsatz mathematischer Methoden in noch nicht standardisierten Problemfeldern erfordern, tätig sein. 2 Allgemeine Hinweise zum Studium (1) Die Studiengänge sind derart gestaltet, dass das Studium einschließlich der Zeit für das Erbringen der Studien- und Prüfungsleistungen vier Semester dauert (Regelstudienzeit). Für

3 Seite 3 den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erbringen. (2) Das Studium wird im Studiengang Mathematik im Hauptfach Mathematik ( LP) und in einem der Anwendungsfächer Biologie, Chemie, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenwesen, Physik oder Wirtschaftswissenschaften (jeweils LP), im Studiengang Technomathematik im Hauptfach Mathematik (84 90 LP), im Fach Informatik und rechnergestützte Methoden (18 21 LP) und in einem der Anwendungsfächer Elektrotechnik, Maschinenwesen oder Physik (jeweils LP), im Studiengang Wirtschaftsmathematik im Hauptfach Mathematik (84 90 LP), im Fach Informatik und rechnergestützte Methoden (18 21 LP) und im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften (18 21 LP) sowie im Studiengang Mathematics International im Hauptfach Mathematik ( LP) und in einem nichtmathematischen Wahlfach (6 8 LP) absolviert. Zu den Leistungen im Hauptfach gehört jeweils das Anfertigen der Masterarbeit (30 LP), unterstützt durch angeleitetes selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (12 LP). (3) Das Studium ist modular strukturiert. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer Fachprüfung und/oder Studienleistungen besteht. Inhaltlich zusammenhängende Module und die Masterarbeit sind zu Blöcken zusammengefasst ( 3). (4) Studienleistungen werden durch die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Übungen (Übungsschein), Seminaren (Seminarschein), Praktika und Projekten (Praktikumsschein) sowie Kursen zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung ( Reading Courses ) erbracht. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn höchstens zwei der von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter angesetzten Termine versäumt wurden. Die Leistungsüberprüfung erfolgt durch Hausaufgaben, Klausuren und/oder Referate. Soweit in 3 keine Regelungen aufgeführt sind, legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter zu Beginn der Lehrveranstaltung Zeitpunkt, Art und Umfang der Leistungsüberprüfung fest. (5) Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend in englischer Sprache statt. (6) Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester begonnen werden. (7) Für die im Rahmen der Zulassung unter Auflagen zusätzlich zu erbringenden Leistungen gelten die im Zulassungsbescheid festgelegten Regelungen. 3 Inhaltliche Gliederung und Umfang des Studiums und der Prüfungen, Studienblöcke (1) Die Masterstudiengänge bauen auf den im Bachelorstudiengang Mathematik an der Technischen Universität Kaiserslautern (Ordnung vom 25. September 2008) erworbenen oder vergleichbaren Kenntnissen auf. Insbesondere wird vorausgesetzt, dass im Rahmen des Bachelorstudiums bereits zwei einführende Vorlesungen in dem Bereich, dem der gewählte Studienschwerpunkt (Absatz 7) zuzurechnen ist, besucht wurden und dass die im Bachelorstudiengang vermittelten Kenntnisse im nichtmathematischen Anwendungsfach vorhanden sind. Der Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik setzt zudem die in den Lehrveranstaltungen Stochastische Methoden und Lineare und Netzwerkoptimierung des Bachelorstudiengangs ver-

4 Seite 4 mittelten inhaltlichen Kenntnisse voraus; der Masterstudiengang Technomathematik die inhaltlichen Kenntnisse aus den Lehrveranstaltungen Einführung in die Numerik und Einführung: Gewöhnliche Differentialgleichungen. (2) In den Masterstudiengängen bestehen für die Studierenden hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung große Freiheiten; Einschränkungen, die insbesondere die mathematische Breite der Ausbildung gewährleisten, sind in Absatz 3 10 und angeführt. Die individuelle Festlegung durch die Studierenden erfolgt in dem Prüfungsplan ( 8 Abs. 3 der Masterprüfungsordnung), der dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen ist. Das Studium ist jeweils in fünf Blöcke unterteilt. Gemeinsam sind allen Masterstudiengängen die Blöcke Studienschwerpunkt (60 63 LP für die Studiengänge Mathematik, Technomathematik und Wirtschaftsmathematik sowie LP für den Studiengang Mathematics International) und Seminare (6 LP). Die drei weiteren Blöcke, die jeweils die Ausbildung hinsichtlich der Ausbildungsziele ( 1) ergänzen, sind im Studiengang Mathematik: Reine Mathematik (18 21 LP), Angewandte Mathematik (18 21 LP) und Anwendungsfach (18 21 LP), Technomathematik: Allgemeine Mathematik (18 21 LP), Informatik und rechnergestützte Methoden (18 21 LP) und Anwendungsfach (18 21 LP), Wirtschaftsmathematik: Allgemeine Mathematik (18 21 LP), Informatik und rechnergestützte Methoden (18 21 LP) und Anwendungsfach (18 21 LP) sowie Mathematics International: Reine Mathematik (18 21 LP), Angewandte Mathematik (24 27 LP) und Wahlfach (6 8 LP). (3) Im Block Reine Mathematik (18 21 LP) erweitern die Studierenden ihre Kenntnisse aus der Reinen Mathematik in Gebieten, die nicht dem gewählten Studienschwerpunkt zuzurechnen sind (Absatz 7 9). Der Block besteht aus Modulen zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus der Reinen Mathematik, die z. B. aus dem Katalog der in jährlichem Turnus angebotenen einführenden Vorlesungen mit Übungen (Absatz 11) gewählt werden können. Die Modulprüfung besteht jeweils aus einer Fachprüfung. Bei Vorliegen eines Übungsscheins erhöht sich bei Vorlesungen mit einführendem Charakter die Anzahl der durch die Fachprüfung vergebenen Leistungspunkte, Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. Soweit sich aus dem Modulhandbuch nicht ergibt, ob eine Lehrveranstaltung dem Studienschwerpunkt zuzurechnen ist, legt dies der Prüfungsausschuss durch Genehmigung des Prüfungsplans ( 8 Abs. 3 der Masterprüfungsordnung) fest. (4) Im Block Angewandte Mathematik (18 21 LP im Studiengang Mathematik, LP im Studiengang Mathematics International) erweitern die Studierenden ihre Kenntnisse aus der Angewandten Mathematik in Gebieten, die nicht dem gewählten Studienschwerpunkt zuzurechnen sind (Absatz 7 9). Der Block besteht aus Modulen zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus der Angewandten Mathematik, die z. B. aus dem Katalog der in jährlichem Turnus angebotenen einführenden Vorlesungen mit Übungen (Absatz 11) gewählt werden können. Absatz 3 Satz 3 5 gilt entsprechend. (5) Im Block Allgemeine Mathematik (18 21 LP) erweitern die Studierenden ihre mathematischen Kenntnisse in Gebieten, die nicht dem gewählten Studienschwerpunkt zuzurechnen sind (Absatz 7 und 9). Der Block besteht aus Modulen zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen, die z. B. aus dem Katalog der in jährlichem Turnus angebotenen einführenden Vorlesungen mit Übungen (Absatz 11) gewählt werden können; dabei müssen mindestens 9 Leistungspunkte zu Modulen, die einen Bezug zum gewählten Studiengang (Technomathematik bzw. Wirtschaftsmathematik) haben, erbracht werden. Absatz 3 Satz 3 5 gilt entsprechend.

5 Seite 5 (6) Im Block Informatik und rechnergestützte Methoden (18 21 LP) vertiefen die Studierenden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse in Informatik und rechnergestützten Methoden. Der Block besteht aus Modulen zu Lehrveranstaltungen mit vertiefendem Charakter im Umfang von mindestens 12 LP und ergänzenden Modulen. Module zu Lehrveranstaltungen mit überwiegend mathematischen Inhalten sind hierbei nicht zulässig, wenn sie sich mit anderen Prüfungsmodulen überschneiden oder nach Feststellung des Prüfungsausschusses keinen hinreichend vertiefenden Charakter haben. Zur Vertiefung können ein oder zwei Lehrgebiete aus folgender Liste gewählt werden: Computergrafik (FB Informatik), Eingebettete Systeme und Robotik (FB Informatik), Informationssysteme (FB Informatik), Intelligente Systeme (FB Informatik), Software Engineering (FB Informatik), Verteilte und vernetzte Systeme (FB Informatik). Dabei sind jeweils ein Schwerpunktmodul (12 13 LP) bzw. Projektmodul (8 LP) aus dem entsprechenden Schwerpunktblock des Bachelorstudiengangs Informatik oder andere im Modulhandbuch des Fachbereichs Informatik als Kern-, Schwerpunkt- oder Vertiefungsmodul gekennzeichnete Module zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen oder mindestens äquivalente Leistungen zu erbringen. Im Studiengang Wirtschaftsmathematik kann ebenfalls das Gebiet Wirtschaftsinformatik (FB Wirtschaftswissenschaften) zur Vertiefung gewählt werden. Dabei sind Module zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen, die im Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen angesiedelt sind, oder mindestens äquivalente Leistungen zu erbringen. Im Gebiet Wirtschaftsinformatik dürfen maximal 12 LP erbracht werden. Als ergänzende Module können z. B. das Grundmodul Projektmanagement (6 LP) aus dem Bachelorstudiengang Informatik, das Modul Einführung in das Hochleistungsrechnen (für Mathematiker) (6 LP) oder andere Module zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus dem Masterstudiengang Informatik (3 8 LP) oder, bei Wahl des Vertiefungsgebiets Eingebettete Systeme und Robotik: das Grundmodul Rechnersysteme 2 (6 LP), Informationssysteme: das Grundmodul Informationssysteme (8 LP), Verteilte und vernetzte Systeme: das Grundmodul Kommunikationssysteme (5 LP), aus dem Bachelorstudiengang Informatik gewählt werden. Mit Genehmigung des Prüfungsausschusses kann eines der ergänzenden Module auch mit reduzierter LP-Zahl in den Prüfungsplan eingebracht werden. (7) Block Studienschwerpunkt: Die Studierenden wählen (bereits mit Zulassung zum Studium) einen Studienschwerpunkt, der auf dem vertiefenden Studium des Bachelorstudiengangs aufbaut. Im Rahmen des vorhandenen Lehrangebots ist der Studienschwerpunkt frei aus den am Fachbereich vorhandenen Fachgebieten wählbar, in den Studiengängen Technomathematik und Wirtschaftsmathematik muss der Studienschwerpunkt der Technomathematik bzw. der Wirtschaftsmathematik zuzurechnen sein. Das Lehrangebot ist derart gestaltet, dass in jedem Semester in den Schwerpunktbereichen Algebra, Geometrie und Computeralgebra, Analysis und Stochastik, Modellierung und Wissenschaftliches Rechnen, Wirtschaftsmathematik

6 Seite 6 mindestens ein Studienschwerpunkt gemäß folgender Zuordnung gewählt werden kann: Algebra, Geometrie und Computeralgebra Analysis und Stochastik Modellierung und wissenschaftliches Rechnen Bildverarbeitung und Datenanalyse Wirtschaftsmathematik Studienschwerpunkt Algebra und Zahlentheorie Algebraische Geometrie und Computeralgebra Stochastische Analysis Mathematik, Mathematics International X X X X Geomathematik X X Partielle Differentialgleichungen X X System- und Kontrolltheorie X X X Schwerpunktbereich Technomathematik Wirtschaftsmathematik Finanzmathematik X X Optimierung X X Statistik X X Der Schwerpunktblock besteht aus Wahlpflichtmodulen (18 21 LP in den Studiengängen Mathematik, Technomathematik und Wirtschaftsmathematik und LP im Studiengang Mathematics International), Kursen zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung (12 LP) und der Masterarbeit (30 LP). Die Wahlpflichtmodule bestehen aus frei wählbaren (vgl. jedoch Absatz 9) dem Studienschwerpunkt zuzurechnenden weiterführenden Vorlesungen und/oder weiterführenden Vorlesungen mit Übungen, die z. B. aus dem Katalog der angebotenen weiterführenden Lehrveranstaltungen (Absatz 11 Nr. 2) gewählt werden können. Absatz 3 Satz 3 und 5 gilt entsprechend. Die Kurse zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung finden als Reading Courses statt, in denen die Studierenden lernen, sich ein fortgeschrittenes mathematisches Gebiet an Hand vorgegebener Literatur selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu erarbeiten. Die zugehörige Modulprüfung wird als Studienleistung durch die erfolgreiche Teilnahme erbracht. Die Masterarbeit ist eine schriftliche Arbeit aus dem gewählten Studienschwerpunkt, die innerhalb von sechs Monaten anzufertigen ist. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, mathematische Aufgabenstellungen innerhalb einer vorgegebenen Frist selbständig nach wissenschaftlichen Methoden erfolgreich zu bearbeiten und darzustellen. Das Thema der Masterarbeit wird in der Regel erst ausgegeben, wenn im Studienschwerpunkt Module im Umfang von 18 LP, Kurse zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung im Umfang von 12 LP sowie mindestens eines der zwei im Seminarblock (Absatz 10) zu erbringenden Seminare erfolgreich absolviert sind, im Studiengang Technomathematik muss dies ein Modellierungsseminar sein. (8) In den Masterstudiengängen Mathematik und Mathematics International sind in den Blöcken Reine Mathematik und Angewandte Mathematik insgesamt Module im Umfang von mindestens 18 LP außerhalb des Schwerpunktbereichs, dem der Studienschwerpunkt laut obiger Tabelle zuzurechnen ist, zu erbringen. (9) Bei Wahl eines Studienschwerpunkts mit Anteilen in der Stochastik (z. B. Stochastische Analysis, Finanzmathematik oder Statistik) sind in den Studiengängen Mathematik und Mathematics International insgesamt mindestens 24 LP in den mathematischen Blöcken (Rei-

7 Seite 7 ne Mathematik, Angewandte Mathematik, Studienschwerpunkt) außerhalb der Stochastik zu erbringen. Bei Wahl eines der Studienschwerpunkte Finanzmathematik oder Statistik im Studiengang Wirtschaftsmathematik sind mindestens 12 LP im Block Allgemeine Mathematik außerhalb der Stochastik zu erbringen. (10) Der Seminarblock (6 LP) besteht aus zwei mathematischen Seminaren (jeweils 3 LP), von denen mindestens eines aus dem Studienschwerpunkt zu wählen ist, im Studiengang Technomathematik ist dieses als Modellierungsseminar zu wählen. In den Seminaren lernen die Studierenden, ein fortgeschrittenes mathematisches Thema selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu erarbeiten und es in Form eines Vortrags zu präsentieren. Die Modulprüfung besteht jeweils aus dem Erwerb des Seminarscheins. Die Leistungsüberprüfung erfolgt in der Regel durch die erfolgreiche Bewertung einer Kombination aus mündlichem Vortrag (Dauer: Minuten) und schriftlicher Ausarbeitung (Hausarbeit). (11) Der Fachbereich Mathematik bietet für die mathematischen Blöcke insbesondere die nachstehenden einführenden und weiterführenden Vorlesungen und Vorlesungen mit Übungen an: 1. Einführende Lehrveranstaltungen, Turnus: jährlich, die grau hinterlegten Veranstaltungen finden jeweils im Wintersemester statt, die anderen im Sommersemester Name der Lehrveranstaltung Schwerpunktbereich SWS Algebraic Geometry (Algebraische Geometrie) Algebra, Geometrie und Computeralgebra 4V+2Ü Commutative Algebra (Kommutative Algebra) Algebra, Geometrie und Computeralgebra 4V+2Ü Cryptography (Kryptographie) Algebra, Geometrie und Computeralgebra 4V+2Ü Foundations in Number Theory (Grundlagen der Zahlentheorie) Foundations in Representation Theory (Grundlagen der Darstellungstheorie) Algebra, Geometrie und Computeralgebra Algebra, Geometrie und Computeralgebra 2V+1Ü 2V+1Ü Functional Analysis (Funktionalanalysis) Analysis und Stochastik 4V+2Ü Constructive Approximation (Konstruktive Approximation) oder Numerical Integration (Numerische Integration) Numerics of ODE (Numerik der Gew. Differentialgleichungen) Introduction to PDE (Einführung in Partielle Differentialgleichungen) Introduction to Systems and Control Theory (Einführung in die System- und Kontrolltheorie) Introduction to Neural Networks (Einführung in Neuronale Netze) Probability Theory (Wahrscheinlichkeitstheorie) Integer Programming (Ganzzahlige Optimierung) Nonlinear Optimization (Nichtlineare Optimierung) Regression and Time Series Analysis (Regression und Zeitreihenanalyse) Analysis und Stochastik, Modellierung und wissenschaftliches Rechnen Analysis und Stochastik, Modellierung und wissenschaftliches Rechnen Analysis und Stochastik, Modellierung und wissenschaftliches Rechnen Modellierung und wissenschaftliches Rechnen Modellierung und wissenschaftliches Rechnen Analysis und Stochastik, Wirtschaftsmathematik Wirtschaftsmathematik Wirtschaftsmathematik Wirtschaftsmathematik 4V+2Ü 2V+1Ü 2V+1Ü 2V+1Ü 2V+1Ü 4V+2Ü 4V+2Ü 4V+2Ü 4V+2Ü

8 Seite 8 Die Modulprüfung zu den entsprechenden Modulen besteht jeweils aus einer Fachprüfung (6 LP bei Lehrveranstaltungen im Umfang von 4V+2Ü). Bei Vorliegen eines Übungsscheins erhöht sich die Anzahl der durch die Fachprüfung vergebenen Leistungspunkte um die Hälfte. Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. 2. Weiterführende Lehrveranstaltungen, Turnus regelmäßig bzw. unregelmäßig (kursiv dargestellt), durch eine mittelfristige Vorlesungsplanung wird ein ausreichendes Lehrangebot sichergestellt. Name der Lehrveranstaltung Studienschwerpunkt(e) SWS LP Algebraic Groups Algebra und Zahlentheorie 4V 9 Algorithmic Number Theory Algebra und Zahlentheorie Analytic Number Theory Algebra und Zahlentheorie 4V 9 Group Theory Algebra und Zahlentheorie 4V 9 Representation Theory Algebra und Zahlentheorie 4V 9 Modular Representation Theory Algebra und Zahlentheorie 4V 9 Advanced Topics in Algebraic Geometry Algebr. Geometrie und Computeralgebra 2V 4,5 Algebraic Geometry II: Sheaves, Cohomology, and Applications Algorithms in Homological and Commutative Algebra Algebr. Geometrie und Computeralgebra 4V 9 Algebr. Geometrie und Computeralgebra 2V 4,5 Computational Algebraic Geometry Algebr. Geometrie und Computeralgebra 2V 4,5 Computer Algebra Algebr. Geometrie und Computeralgebra Singularity Theory Algebr. Geometrie und Computeralgebra 4V 9 Tropical Geometry Algebr. Geometrie und Computeralgebra 2V 4,5 Introduction to the Theory of Dirichlet Forms Stochastische Analysis Malliavin Calculus and Applications Stochastische Analysis 2V+1Ü 4,5 Numerics of Stochastic Processes Stochastische Analysis 2V+1Ü 4,5 Sobolev Spaces Stochastische Analysis 2V 4,5 Stochastic Differential Equations Stochastische Analysis Introduction to Stochastic Partial Differential Equations Stochastische Analysis 2V+1Ü 4,5 White Noise Analysis Stochastische Analysis 3D Image Analysis Inverse Problems Methods of Convex Analysis in Image Processing Methods of Harmonic Analysis in Image Processing Spatial Statistics Bildverarbeitung und Datenanalyse, Statistik Bildverarbeitung und Datenanalyse, Geomathematik 2V+2ÜP 4,5 Bildverarbeitung und Datenanalyse Bildverarbeitung und Datenanalyse Bildverarbeitung und Datenanalyse, Statistik 2V+1Ü 4,5

9 Seite 9 Name der Lehrveranstaltung Studienschwerpunkt(e) SWS LP Stochastic Geometry Bildverarbeitung und Datenanalyse, Statistik 2V+1Ü 4,5 Geomathematics Geomathematik Potential Theory Geomathematik Special Functions of Mathematical (Geo)Physics Geomathematik Computational Fluid Dynamics Partielle Differentialgleichungen 2V 4,5 Mathematical Theory of Fluid Dynamics Partielle Differentialgleichungen 2V 4,5 Numerical Methods for Elliptic and Parabolic PDE (Numerical Methods for PDE I) Numerical Methods for Hyperbolic PDE (Numerical Methods for PDE II) Partielle Differentialgleichungen Partielle Differentialgleichungen 4V 9 Optimization with PDE Partielle Differentialgleichungen 2V 4,5 Scientific Computing in Solid Mechanics Partielle Differentialgleichungen H-Infinity Theory System- und Kontrolltheorie 4V 9 Mathematical Theory of Neural Networks: Advanced Topics (zweite Hälfte der Lehrveranstaltung Neural Networks) System- und Kontrolltheorie 2V+1Ü 4,5 Numerical Methods in Control Theory System- und Kontrolltheorie 4V 9 Stability Theory System- und Kontrolltheorie 2V+1Ü 4,5 Systems and Control Theory: Advanced Topics (zweite Hälfte der Lehrveranstaltung Systems and Control Theory) System- und Kontrolltheorie 2V+1Ü 4,5 Continuous-time Portfolio Optimization Finanzmathematik 2V 4,5 Financial Mathematics I Finanzmathematik, Statistik Financial Mathematics II Finanzmathematik 2V+1Ü 4,5 Financial Statistics Finanzmathematik, Statistik 4V 9 Life Insurance Finanzmathematik, Statistik 2V 4,5 Mathematical Statistics Finanzmathematik, Statistik Non-life Insurance Finanzmathematik, Statistik 2V 4,5 Nonparametric Statistics Finanzmathematik, Statistik, Bildverarbeitung und Datenanalyse 4V 9 Numerical Methods in Finance Finanzmathematik Stochastic Control and Financial Applications Advanced Network Flows and Selfish Routing Data Structures and Algorithms for Combinatorial Optimization Finanzmathematik 2V 4,5 Optimierung Optimierung Multicriteria Optimization Optimierung Location Theory Optimierung Online Optimization Optimierung

10 Seite 10 Name der Lehrveranstaltung Studienschwerpunkt(e) SWS LP Probability and Algorithms Optimierung Theory of Scheduling Algorithms Optimierung (11) Das Studium im Anwendungsblock (18 21 LP) vertieft die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse. Die zu erbringenden Wahlpflichtmodule sind in der Regel (Teil-)Module aus einem vom zuständigen Fachbereich angebotenen Bachelor- oder Masterstudiengang; Absatz 6 Satz 3 gilt entsprechend. Inhalte und Leistungen der Modulprüfungen im Anwendungsfach entsprechen dabei jeweils den Prüfungen im zuständigen Fachbereich. Das Studium besteht im Anwendungsfach Biologie aus den Wahlpflichtmodulen Bioinformatik (für Mathematiker) (18 LP) mit der Vorlesung mit Übungen Bioinformatics (AM4) sowie dem Praktikum und der begleitenden Vorlesung Bioinformatics I, Molekularbiologie II (für Mathematiker) (7 LP) mit den Vorlesungen Genetik 2, Zellbiologie 2 sowie der Vorlesung Biochemie, Biotechnologie/Mikrobiologie (11 LP) mit den Vorlesungen Biotechnologie und Mikrobiologie 2 sowie dem Praktikum Biotechnologie/Mikrobiologie, oder anderen Modulen zu vertiefenden biologischen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Biowissenschaften oder aus dem Masterstudiengang BioSciences oder mindestens äquivalenten Leistungen. Das Modul Bioinformatik (für Mathematiker) wird durch eine mündliche Fachprüfung abgeschlossen, für die übrigen Module gilt Satz 3; im Anwendungsfach Chemie aus den Wahlpflichtmodulen Biochemie I/II (für Mathematiker) (6 LP) mit den Vorlesungen Grundlagen der Biochemie und allgemeiner Stoffwechsel sowie Stoffwechsel II und Proteinchemie (für Nebenfächler) Organische Chemie (für Mathematiker) (6 LP) mit den Vorlesungen Aromaten und Heteroaromaten sowie Alltagsrelevante Verfahren, Physikalische Chemie III (Atom- und Molekülbau) (4 LP), Physikalische Chemie IV (4 LP), oder Physikalische Chemie V (Grundlagen der MO-Theorie) (4 LP), oder anderen Modulen aus dem Masterstudiengang Chemie oder aus dem dritten Studienjahr des Bachelorstudiengangs Chemie oder mindestens äquivalenten Leistungen. Die Module zur Physikalischen Chemie bestehen jeweils aus der gleichnamigen Vorlesung; sie können auch zusammengefasst werden zu einem Modul Physikalische Chemie III V (für Mathematiker), welches durch eine mündliche Fachprüfung abgeschlossen wird; im Anwendungsfach Elektrotechnik aus Wahlpflichtmodulen aus einem oder zwei der Gebiete Automatisierungstechnik, Eingebettete Systeme, Energietechnik, Integrierte Systeme, Kommunikationstechnik, Mechatronik,

11 Seite 11 wobei in jedem der gewählten Gebiete mindestens 6 LP zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus dem Hauptstudium des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik oder dem Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (jeweils mit dem entsprechenden Studienschwerpunkt) oder mindestens äquivalente Leistungen zu erbringen sind. Das Modul Lineare Regelungen (5 LP) kann in jedem der Gebiete gewählt werden; im Anwendungsfach Informatik aus Wahlpflichtmodulen aus einem oder zwei der Gebiete Algorithmic und Deduktion, Computergrafik, Eingebettete Systeme und Robotik, Informationssysteme, Intelligente Systeme, Software Engineering, Verteilte und vernetzte Systeme, wobei jeweils Schwerpunktmodule (12 13 LP) oder Projektmodule (8 LP) aus dem entsprechenden Schwerpunktblock des Bachelorstudiengangs Informatik oder andere im Modulhandbuch des Fachbereichs Informatik als Kern-, Schwerpunkt- oder Vertiefungsmodul gekennzeichnete Module zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen oder mindestens äquivalente Leistungen zu erbringen sind. Bei Wahl eines Schwerpunktmoduls (12 13 LP) können zur Ergänzung insbesondere das Modul Einführung in das Hochleistungsrechnen (für Mathematiker) (6 LP) oder das Modul Fortgeschrittene Aspekte objektorientierter Programmierung (für Mathematiker) (6 LP) gewählt werden; im Anwendungsfach Maschinenwesen aus Wahlpflichtmodulen aus einem oder zwei der Gebiete Fortgeschrittene Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (FIWG), Kompetenzfeld 1: Produktentwicklung, Kompetenzfeld 2: Fahrzeugtechnik, Kompetenzfeld 3: Werkstoffe und Produktion, Kompetenzfeld 4: Verfahrens- und Energietechnik, wobei in jedem der gewählten Kompetenzfelder Module im Umfang von mindestens 6 LP zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus dem entsprechenden Block des Bachelorstudiengangs Maschinenbau oder mindestens äquivalente Leistungen zu erbringen sind. In dem Gebiet FIWG können insbesondere die Module Kontinuumsmechanik (6 LP), Maschinendynamik I (5 LP), Mess- und Regelungstechnik (7 LP), Nichtlineare Finite Elemente (3 LP), Strömungsmechanik II (4 LP), Strömungsmechanik III (3 LP), Thermodynamik der Mischungen (5 LP) oder Wärmeübertragung (5 LP) aus den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik gewählt werden; im Anwendungsfach Physik aus dem Wahlpflichtmodul Grundlagen der Quantenphysik (18 LP) mit den Vorlesungen mit Übungen Experimentelle Quantenphysik sowie Quantentheorie I oder anderen Modulen zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus dem Hauptstudium des Diplomstudiengangs Physik oder mindestens äquivalenten Leistungen. Die Module werden in der Regel jeweils durch eine mündliche Fachprüfung abgeschlossen;

12 Seite 12 im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften aus Wahlpflichtmodulen aus einem oder zwei der Gebiete Arbeit und Organisation, Controlling, Finanz- und Bankmanagement, Internationales Management, Internationale Wirtschaft, Marketing, Quantitative Methoden, Personalführung, Produktionsmanagement, Sustainable Development, Umwelt und Energie, Wirtschaft und Recht, oder Wirtschaftsinformatik (nur im Masterstudiengang Mathematik), wobei in jedem der gewählten Gebiete mindestens 6 LP zu Vorlesungen oder Vorlesungen mit Übungen aus den Kern- oder Schwerpunktmodulen des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen oder mindestens äquivalente Leistungen zu erbringen sind. (12) Im Block Nichtmathematisches Wahlfach (6 LP) sind Studienleistungen zu erbringen, die der außermathematischen Qualifikation dienen. Empfohlen werden Sprachkurse, Auslandspraktika oder Module aus nichtmathematischen Anwendungsfächern. Sprachkurse müssen durch eine von einer Hochschule anerkannte Prüfung oder gleichwertige Leistungen nachgewiesen werden. Soweit Leistungen aus Studiengängen an der Technischen Universität Kaiserslautern eingebracht werden, entsprechen Inhalte und Leistungen der Modulprüfungen jeweils den Prüfungen im zuständigen Fachbereich; Absatz 6 Satz 3 gilt entsprechend. (13) Weitere Einzelheiten enthält das Modulhandbuch ( das jedes Semester aktualisiert wird. (14) Im Studiengang Mathematics International sind sofern die Zulassungsberechtigung zum Studiengang nicht im Ausland erworben wurde im Rahmen von Auslandsstudien mindestens 20 LP an einer ausländischen Hochschule zu erwerben. 4 Zeitliche Gliederung des Studiums und der Prüfungen (1) Insbesondere bedingt durch die vielen Wahlmöglichkeiten innerhalb der Studienblöcke und den Studienbeginn im Winter- und Sommersemester können die inhaltliche Auswahl und der zeitliche Ablauf des Studiums auf vielfältige Weise organisiert werden. Die nachfolgenden Studienverlaufspläne sind daher nur als Beispiele für einen sinnvollen Ablauf der Lehrveranstaltungen zu verstehen. Bei der individuellen Gestaltung des Studienablaufs sollten pro Semester Module bzw. Teile von Modulen, soweit diese sich über mehr als ein Semester erstrecken, absolviert werden, die ca. 30 LP entsprechen, und die Prüfungs- und Studienleistungen sowie die Masterarbeit sollten zum erst möglichen Zeitpunkt erbracht werden. Pro Studienjahr sollten ca. 60 LP erworben werden. (2) Im Masterstudiengang Mathematik können das Studium und die Prüfungen folgendermaßen ablaufen (bei Modulen, in denen nur Studienleistungen zu erbringen sind, ist die LP-Zahl kursiv dargestellt und mit einem # markiert):

13 Seite 13 Block / Modul Lehrveranstaltung SWS LP 1./2. Semester Angewandte Mathematik (Modul 1) Reine Mathematik (Modul 1) Reine Mathematik (Modul 2) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der angewandten Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts (z. B. einführende Veranstaltung in eines der anderen als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der reinen Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts (z. B. einführende Veranstaltung in eines der anderen als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) Weitere Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der reinen Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts Schwerpunkt (Modul 1) Weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt 4V [+2Ü] 9 Seminar (Modul 1) Seminar aus dem Studienschwerpunkt 2S 3 # Seminar (Modul 2) Seminar aus einem beliebigen Gebiet der Mathematik 2S 3 # Anwendungsfach Weiterführende Lehrveranstaltungen aus dem Anwendungsfach /4. Semester (38 40) 60 Angewandte Mathematik (Modul 2) Schwerpunkt (Modul 2) Weitere Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der angewandten Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts Weitere weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ( Guided Reading ) 4V[+2Ü] 9 (8) 12 # Masterarbeit (6 Monate) (20) 30 Summe (1. 4. Semester) (76-82) 120 (3) Im Masterstudiengang Technomathematik können das Studium und die Prüfungen folgendermaßen ablaufen (bei Modulen, in denen nur Studienleistungen zu erbringen sind, ist die LP-Zahl kursiv dargestellt und mit einem # markiert): Block / Modul Lehrveranstaltung SWS LP 1./2. Semester (38-42) 60 Allgemeine Mathematik (Modul 1) Informatik und rechnergestützte Methoden (ergänzendes Modul) Informatik und rechnergestützte Methoden (Vertiefungsmodul 1) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Mathematik außerhalb des Studienschwerpunktes (z.b. einführende Veranstaltung in eines der anderen als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Informatik bzw. der rechnergestützten Methoden vertiefende Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Informatik bzw. der rechnergestützten Methoden 4 6 4V+2Ü 8 Schwerpunkt (Modul 1) Weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt 4V[+2Ü] 9 Seminar (Modul 1) Modellierungsseminar aus dem gewählten Studienschwerpunkt Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ( Guided Reading ) 2S 3 # (2) 4 #

14 Seite 14 Block / Modul Lehrveranstaltung SWS LP Seminar (Modul 2) Seminar aus beliebigem Gebiet der Mathematik 2S 3 # Anwendungsfach Weiterführende Lehrveranstaltungen aus dem Anwendungsfach /4. Semester (39-41) 60 Allgemeine Mathematik (Modul 2) Informatik und rechnergestützte Methoden (Vertiefungsmodul 2) Schwerpunkt (Modul 2) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Mathematik außerhalb des Studienschwerpunktes mit Bezug zur Technomathematik (z. B. einführende Veranstaltung in eines der anderen für den Studiengang Technomathematik als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) weitere vertiefende Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Informatik bzw. der rechnergestützten Methoden Weitere weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ( Guided Reading ) 2V+1Ü 4 4V[+2Ü] 9 (6) 8 # Masterarbeit (6 Monate) (20) 30 Summe (1. 4. Semester) (77-83) 120 (4) Im Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik können das Studium und die Prüfungen folgendermaßen ablaufen (bei Modulen, in denen nur Studienleistungen zu erbringen sind, ist die LP-Zahl kursiv dargestellt und mit einem # markiert): Block / Modul Lehrveranstaltung SWS LP 1./2. Semester (38 42) 60 Allgemeine Mathematik (Modul 1) Informatik und rechnergestützte Methoden (ergänzendes Modul) Informatik und rechnergestützte Methoden (Vertiefungsmodul 1) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Mathematik außerhalb des Studienschwerpunktes (z.b. einführende Veranstaltung in eines der anderen als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Informatik bzw. der rechnergestützten Methoden vertiefende Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Informatik bzw. der rechnergestützten Methoden 4 6 4V+2Ü 8 Schwerpunkt (Modul 1) Weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt 4V[+2Ü] 9 Seminar (Modul 1) (Modellierungs-)Seminar aus dem gewählten Studienschwerpunkt Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ( Guided Reading ) 2S 3 # (2) 4 # Seminar (Modul 2) Seminar aus beliebigem Gebiet der Mathematik 2S 3 # Anwendungsfach Weiterführende Lehrveranstaltungen aus dem Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften /4. Semester (39 41) 60 Allgemeine Mathematik (Modul 2) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Mathematik außerhalb des Studienschwerpunktes mit Bezug zur Wirtschaftsmathematik (z. B. einführende Veranstaltung in eines der anderen für den Studiengang Wirtschaftsmathematik als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete)

15 Seite 15 Block / Modul Lehrveranstaltung SWS LP Informatik und rechnergestützte Methoden (Vertiefungsmodul 2) Schwerpunkt (Modul 2) weitere vertiefende Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der Informatik bzw. der rechnergestützten Methoden Weitere weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ( Guided Reading ) 2V+1Ü 4 4V[+2Ü] 9 (6) 8 # Masterarbeit (6 Monate) (20) 30 Summe (1. 4. Semester) (77 83) 120 (5) Im Masterstudiengang Mathematics International können das Studium und die Prüfungen folgendermaßen ablaufen (bei Modulen, in denen nur Studienleistungen zu erbringen sind, ist die LP-Zahl kursiv dargestellt und mit einem # markiert): Block / Modul Lehrveranstaltung SWS LP 1./2. Semester (38 40) 60 Angewandte Mathematik (Modul 1) Reine Mathematik (Modul 1) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der angewandten Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts (z. B. einführende Veranstaltung in eines der anderen als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der reinen Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts (z. B. einführende Veranstaltung in eines der anderen als Studienschwerpunkt wählbaren Fachgebiete) Schwerpunkt (Modul 1) Weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt 4V[+2Ü] 9 Seminar A Seminar aus dem Studienschwerpunkt 2S 3 # Seminar B Reine Mathematik (Modul 1) Angewandte Mathematik (Modul 2) Schwerpunkt (Modul 2) Seminar aus einem beliebigen Gebiet der Mathematik (z. B. an einer ausländischen Hochschule) Weitere Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der reinen Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts (z. B. an einer ausländischen Hochschule) Weitere Vorlesung aus dem Bereich der angewandten Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts (z. B. an einer ausländischen Hochschule) Weitere Vorlesung (mit Übungen) aus dem Studienschwerpunkt (z. B. an einer ausländischen Hochschule) 2S 3 # 4V 6 3V+1Ü 6 Wahlfach (z. B. an einer ausländischen Hochschule) (4) 6 3./4. Semester (38 40) 60 Angewandte Mathematik (Modul 3) Schwerpunkt (Modul 3) Weitere Vorlesung mit Übungen aus dem Bereich der angewandten Mathematik außerhalb des Studienschwerpunkts Weitere weiterführende Vorlesung aus dem Studienschwerpunkt Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ( Guided Reading ) 4V[+2Ü] 9 (8) 12 # Masterarbeit (6 Monate) (20) 30 Summe (1. 4. Semester) (76 80) 120

16 Seite 16 5 Auslandsstudium Für den Studiengang Mathematics International ist sofern die Zugangsberechtigung nicht im Ausland erworben wurde ein mindestens einsemestriges Auslandsstudium verpflichtend, für die Studiengänge Mathematik, Technomathematik und Wirtschaftsmathematik wird es empfohlen. Für die Planung und Durchführung des Auslandsstudiums stehen den Studierenden die Einrichtungen der Graduate School Mathematics as a Key Technology des Fachbereichs Mathematik ( zur Verfügung. 6 Studienberatung (1) Das Studium bietet in den Masterstudiengängen Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Dieser Studienplan kann daher oft nur Hinweise allgemeiner Art geben, welche die Studierenden in Eigenverantwortung weiter ausfüllen müssen. Eine verantwortungsvolle Planung dieser Freiräume setzt umfassende Information voraus. Dazu gehört sicher die Kenntnis dieses Studienplans und der Prüfungsordnung. Die Studierenden sollten weiter zur Planung der einzelnen Phasen des Studiums und zur Orientierung möglichst frühzeitig auch Kontakt mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden höherer Semester aufnehmen. (2) Weitere Informationen über das Studium erhält man in der allgemeinen Studienberatung des Fachbereichs (Dekanat), bei dem Geschäftsführer der Graduate School Mathematics as a Key Technology, bei den für die jeweiligen Studienschwerpunkte zuständigen Tutorinnen und Tutoren und bei der Fachschaft. Außerdem sei auf die Informationsveranstaltungen (Absatz 3) und Informationsschriften sowie die Aushänge und Webseiten des Fachbereichs Mathematik, der Studienberatung und der Fachschaft verwiesen. (3) Von der Studienberatung des Fachbereichs werden in jedem Semester die folgenden Informationsveranstaltungen durchgeführt: Informationsveranstaltung Hauptstudium: In dieser Veranstaltung für fortgeschrittene Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik wird insbesondere über das Vertiefungsstudium im Bachelorstudiengang im Hinblick auf eine Fortführung des Studiums in einem der Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik oder Mathematics International informiert. Darüber hinaus werden die Wahlmöglichkeiten für den Studienschwerpunkt im Masterstudium und die bei der Erstellung eines Prüfungsplans für das Masterstudium zu beachtenden Regelungen vorgestellt. Die Veranstaltung findet in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit statt. Sie ist verknüpft mit Informationsveranstaltungen der Lehr- und Forschungsschwerpunkte des Fachbereichs, auf der die Studierenden insbesondere über das Lehrangebot in den nachfolgenden Semestern informiert und hinsichtlich der Erstellung des Prüfungsplans bei Wahl eines Studienschwerpunkts innerhalb des entsprechenden Schwerpunktbereichs beraten werden. Diese Veranstaltungen finden in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit statt. Informationsveranstaltung für internationale Studierende / Hochschulwechsler: In dieser Veranstaltung wird über das Prüfungsverfahren für die Masterprüfung und seine Organisation informiert. Dabei werden insbesondere die bei der Erstellung eines Prüfungsplans für das Masterstudium zu beachtenden Regelungen sowie die für die jeweiligen Studien-

17 Seite 17 schwerpunkte zuständigen Tutorinnen und Tutoren vorgestellt. Die Veranstaltung findet zu Beginn des Semesters vor Beginn der Vorlesungszeit statt. In einer der ersten beiden Vorlesungswochen jedes Wintersemesters wird von der Studienberatung des Fachbereichs zudem eine Informationsveranstaltung Auslandssemester, in der die Studierenden über die Möglichkeiten der Gestaltung eines Auslandsstudienaufenthalts während des Bachelor- oder Masterstudiums und die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte informiert werden, durchgeführt. (4) Es wird nachdrücklich empfohlen, eine Beratung insbesondere in folgenden Fällen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen: - vor Beginn des Studiums, insbesondere bei der Wahl des Studienschwerpunkts, und im Falle eines Anwendungsfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsels, - falls die Zulassung unter Auflagen erfolgt ist ( 3 der Prüfungsordnung), - bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthalts, - nach nicht bestandenen Prüfungen, - wenn abzusehen ist, dass eine der in der Prüfungsordnung gesetzten Fristen (insbesondere 9 Abs. 3, 10 Abs. 4 und 7, 14 Abs. 5 und 8 der Prüfungsordnung) nicht eingehalten werden kann oder dass die Masterprüfung nicht bestanden wird ( 15 Abs. 3 der Prüfungsordnung), - ab dem ersten Semester, wenn nach Abschluss der Prüfungen in dem Semester nicht mindestens (Semesterzahl -1) x 30 Leistungspunkte erworben wurden. 7 In-Kraft-Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung auf den Webseiten der Hauptabteilung 4 der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft.

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