Anlagen Einführungsschreiben / Ergänzungen des Landesamtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt zu den RuVA-StB 01

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1 Seite 1 Landesamt für Straßenbau Halberstadt, Sachsen-Anhalt Dezernat Straßenbautechnik/ Bearbeiter: Frau Richter Baustoff- und Bodenprüfstelle Autobahnamt Halle nachrichtlich: Straßenbauamt Halberstadt Straßenbauamt Wittenberg RAP Stra-Prüfstellen (Asphalt) Straßenbauamt Magdeburg LAS ST Abt.1; D 14 Straßenbauamt Stendal LAS ST Abt. 3 Herrn Dr. Reuter; D 32; Straßenbauamt Halle D 34; D 35 Straßenbauamt Sangerhausen MWV Ref. 38 Herrn Olbrich DEGES Landesrechnungshof Dessau DAV Sachsen / Sachsen-Anhalt Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01); Ausgabe 2001 : - Anhang: Ergänzungen zu den Regelungen der Richtlinien für die um weltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbau asphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01); Ausgabe 2001 Durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. (FGSV) wurden unter Berücksichtigung der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001, (RuVA-StB 01), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und den Obersten Straßenbauverwaltungen der Länder aufgestellt und durch das ARS Nr. 40/2001 des BMVBW vom bekannt gemacht. In den RuVA-StB 01 sind die erforderlichen Kriterien und Grenzwerte enthalten, um Ausbauasphalt mit Hilfe des Gesamtgehaltes der Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) im Feststoff bzw. des Phenol-Indexes im Eluat gegenüber teer-/ pechhaltigen Ausbaustoffen abzugrenzen und entsprechend ihrer möglichen und zulässigen Verwertung einstufen zu können. Auf die Verwertungsklassen und verfahren gem. Tabelle 1 RuVA-StB 01 wird besonders hingewiesen. Die RuVA-StB 01 regeln weiterhin die Vorgehensweise zur umweltverträglichen Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer/-pechtypischen Bestandteilen sowie die Möglichkeit zu deren Verwertung. Dabei wurden die Empfehlungen für die stoffliche Verwertung von Straßenausbaustoffen der Länderarbeitsgemeinschaft LAGA aufgegriffen und durch

2 Seite 2 diese Richtlinie in das Regelwerk des Straßenbaus eingearbeitet. Diese Richtlinien gelten gleichzeitig als Vorschriften im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und regeln damit auch die Einwirkung auf den Boden. Nicht im Sinne dieser Regelungen verwertbare Straßenausbaustoffe mit teer/-pechtypischen Bestandteilen sind grundsätzlich als gefährlicher Abfall zu beseitigen (Abfallschlüssel-Nr.: *). Die RuVA-StB 01 ersetzen die Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau gem. Verfügung V-14/99-33 Ausgabe 2001, Anlage 6 der ZTV- StB LAS ST 96 Ausgabe Unter Einbeziehung aktueller Regelungen zum Umgang mit Ausbauasphalt und pechhaltigen Straßenausbaustoffen sowie den bisher im Bereich der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt gesammelten Erfahrungen im Umgang mit diesen Stoffen, werden die nachfolgenden Regelungen getroffen: 1. Bei der Verwertung von nicht bzw. gering teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen der Verwertungsklasse A gilt ergänzend zu den Regelungen der RuVA-StB 01: - Grundlage für die Gewinnung, Lagerung und Verwertung von Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Heißmischverfahren sind die Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat im Straßenbau, Ausgabe 2001 (TL AG-StB 01). - Im Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat, Ausgabe 2000 (M VAG) werden die grundsätzlichen Zugabemöglichkeiten von Asphaltgranulat mit möglichst hoher Zugabemenge zum Asphaltmischgut dargestellt. Die Eigenschaften des Endproduktes sind in den ZTV T-StB 95/02 und ZTV Asphalt-StB 01 geregelt, hier insbesondere die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Mischgutes sowie die Eigenschaften und Leistungsfähigkeit der eingebauten fertigen Asphaltschicht, ZTV Asphalt-StB 01 und den ZTV T-StB 95/02 geregelt. - Bei der Verwertung von Asphaltgranulat in Asphaltschichten im Heißverfahren ist Pkt der ZTV-StB LBB LSA 05 zu beachten. - Die Güteüberwachung der Herstellung von Asphalt regelt sich nach den Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2001 (TLG Asphalt-StB 01). 2. Bei der Verwertung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen der Verwertungsklassen B und C gelten zusätzlich zu den RuVA-StB 01 ferner die Ergänzenden Regelungen zu den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe 2001 (Anhang 1) enthaltenen Regelungen. Für den Bau von Straßen in Wassergewinnungsgebieten gelten zusätzlich die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag,

3 Seite 3 Ausgabe 2001). In Wassergewinnungsgebieten ist die Verwendung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie von kalt verarbeitbarem Ausbauasphalt ohne Bindemittel nicht zugelassen. Hiermit werden die RuVA-StB 01 einschließlich der Erläuterungen zu den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001 (Nr. FGSV 795/1) für den Geschäftsbereich der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt eingeführt. Die RuVA-StB 01 sind bei Planungen, der Beurteilung der Eignung der hier behandelten Baustoffe sowie der Entscheidung über Art und Ort der Verwendung im Hinblick auf Wasser- und Bodenschutz zu berücksichtigen. Die RuVA-StB 01 sind den Bauverträgen zugrunde zu legen. Die RuVA StB 01 sind unter der FGSV-Nr. 795 beim FGSV-Verlag zu beziehen. Im Auftrag M a r q u o r d t

4 Seite 4 Ergänzungen zu den Regelungen der Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe 2001 Bei der Verwertung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen im Bereich der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt sind folgende Grundsätze zu den Regelungen der RuVA- StB zu beachten: Zu Abschnitt 3 Planung der Baumaßnahme, Bewertung und Klassifizierung Prüfstellen Probenahmen und Untersuchungen im Sinne dieser Richtlinie sind ausschließlich von nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) für die Prüfbereiche G 2 und G 3 (Asphalt) anerkannten Prüfstellen durchzuführen. Die Prüfstellen sind im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung auch für an Unterauftragnehmer übertragene Teilaufgaben, das gilt insbesondere für die Feststellung wasserwirtschaftlicher Merkmale, sowie für die zu erstellenden Prüfberichte verantwortlich. Probenahme Probenahmen sind durch die Straßenbauverwaltung zu veranlassen. Die Proben müssen für die Gesamtheit der Fläche und die konstruktiven Schichten, aus denen sie entnommen wurden, repräsentativ sein. Auf die Richtlinie für die Ausarbeitung von Geotechnischen Berichten für sowie Berichten für die Bewertung der Restsubstanz vor Erneuerung / Rückbau von Verkehrsflächen (RiliGeoB), Verfügung V-22/ für Straßenbau Sachsen-Anhalt vom 21. Juni 2001, wird verwiesen. Tabelle 1: Vorgaben für die Probenahme aus Asphalt Größe der anstehenden Asphaltflächen bis 2000 m² 2000 m² m² größer m² Probenahme mindestens 2 Bohrkerne ) 1 ) 2 je angefangene 2000 m² zwei weitere Bohrkerne ) 1 ) 2 je angefangene 4000 m² zwei weitere Bohrkerne ) 1 ) 2 Probenahmevorschrift DIN 1996 Blatt 2 ) 1 Bohrkerne in Einzelschichten zerlegt und getrennt untersuchen ) 2 In Abhängigkeit von der Zusammensetzung, dem Zustand der vorgesehenen Schicht kann für eine repräsentative Probenahme die Entnahme von Bohrkernen 30 cm erforderlich sein.

5 Seite 5 Die Tabellen 2 und 3 enthalten Vorgaben für die Probenahme aus mit Bindemittel getränkten Baustoffgemischen. Tabelle 2: Mindestanzahl der Einzelproben von Baustoffgemischen in Abhängigkeit von der zu beprobenden Menge und der Korngröße) 1 Maximale Korngröße des ungebundenen Baustoffgemisches Straßenausbaustoff Anzahl der Proben bis 50 bis 50 t 150 t > 150 t < 32 mm > 32 mm je 10 t 3 je 50 t 15 8 ) 1 In Anlehnung an LAGA 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung /Beseitigung von Abfällen, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Nr.: 32; Stand 12/2001) Tabelle 3: Mindestgewicht der Teilproben von Baustoffen in Abhängigkeit vom Größtkorn) 1 Korngröße der Probe > 32 mm < 32 mm weitestgehend homogenes Material [kg] 10 5 ) 1 In Anlehnung an LAGA 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung /Beseitigung von Abfällen, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Nr.: 32; Stand 12/2001) Die Probenahmen sind durch Probenahmeniederschriften zu deklarieren. Die Probenvorbereitung /- lagerung erfolgt gem. Arbeitspapier 27/3, Ausgabe 2004 Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel -Quantitative Bestimmung-. Das Arbeitspapier 27/3, Ausgabe 2004, kann unter AP 27/3 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17 in Köln bezogen werden. Zu Abschnitt 4. Verwertungsverfahren Anforderungen an die Lagerung von teer-/pechhaltigen Ausbaustoffen Teer-/pechhaltige Ausbaustoffe der Verwertungsklassen B und C sind vor Wasserzutritt zu schützen. Erfolgt die zeitweilige Lagerung nicht unter Dach, dürfen teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe nur auf einer wasserdichten Unterlage mit Sickerwasserfassung gelagert und müssen durch Abdecken gegen Durchfeuchten geschützt werden. Das

6 Seite 6 Sickerwasser ist ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Diese zeitweilige Lagerung darf nicht in Heilquellen-, Trinkwasser- und Naturschutz- sowie Überschwemmungsgebieten erfolgen. Zu Abschnitt 5. Prüfungen Kontrollprüfungen Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollprüfungen sind gemäß den für die jeweilige Schicht geltenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV) durchzuführen. Dokumentation Die Ergebnisse von Prüfungen und der Einbau von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen ist umfassend zu dokumentieren. Bei Verwertung ist stets ein Nachweis über die verarbeitete Menge und den Einbauort zu führen und in der Bauakte nachprüfbar aufzubewahren. Zur diesbezüglichen Dokumentation ist der im überarbeiteten Datenspiegel zur Abnahmeniederschrift gem. V-12/ Organisationsablauf zur Wartung und Pflege der Straßeninformationsbank (SIB); Einführung eines Datenspiegels zur Erfassung fertig gestellter Bauleistungen an Straßen *) in Verbindung mit: - Schreiben LAS ST vom SIB-gerechte Erfassung der Bauleistungen - Schreiben LAS ST vom Erfassung von Radverkehrsanlagen zu verwenden. Das nachstehende Formblatt zur Wiederverwendung teer-/pechgebundener Straßenausbaustoffen ist vom Auftraggeber zu führen.

7 Seite 7 Baumaßnahmen unter Verwendung teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe LBB LSA / NL/FB Angaben zur Herkunft Maßnahme Prüfbericht-Nr. Menge Wiederverwendung in Baumaßnahme LBB LSA / NL/FB Baumaßnahme (BAB/B/L.Nr. und Stationierung) Fahrbahnkonstruktion PAK nach EPA (mg/kg) Phenolindex (mg/l) Art Dicke (cm) Decke Tragschichten Untergrund / Unterbau Mengenangabe zur Baumaßnahme verwendete teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe verwendete Bindemittel oder Bitumenemulsionen Eignungsprüfungs-Nummer Mischguthersteller Einbaufirma Herstellungs-/Einbaudatum Art Einbaubedingungen Menge (t) Besonderheiten beim Einbau (ggf. Probleme) Angaben über durchgeführte Kontrollprüfungen Zeitpunkt des Überbauens mit der nächsten Schicht... Datum; Unterschrift

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