Informationsveranstaltung Abfallbilanzverordnung
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- Joseph Müller
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1 Informationsveranstaltung Abfallbilanzverordnung 21. Juni 2010, Wifi Wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Raum B536 Mag. Angelika Duchkowitsch, Lebensministerium, VI/2 Seite
2 Abfallbilanzverordnung Steckbrief Rechtsgrundlage» 17, 21, 23 Abs. 3, 65 und 86 AWG 2002 Kundgemacht mit»bgbl. II Nr. 497/2008 In-Kraft-Treten ( 12):» 1 bis 4 und 8 bis 11: 1. Jänner 2009» 5 und 6: 1. Jänner 2010» 7: 1. Jänner 2014 Seite
3 Abfallbilanzverordnung Geltungsbereich 3 Verordnung gilt für:»aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und behandler Verordnung gilt nicht für:»erlaubnisfreie Rücknehmer»Hausverwalter, Gebäudemanager oder Hausverwaltungs- oder Gebäudemanagementunternehmen Keine Adressaten der Verordnung sind weiters:»private Haushalte»bloße Transporteure Seite
4 Abfallsammler und behandler lt. AWG 2002 Abfallbehandler ist jede Person, die Abfälle verwertet oder beseitigt Abfallsammler ist jede Person, die von Dritten erzeugte Abfälle selbst oder durch andere»a) abholt,»b) entgegennimmt oder»c) über deren Abholung oder Entgegennahme rechtlich verfügt ( 2 Abs. 6 AWG 2002) rechtlich Verfügen = (mündliche oder schriftliche) Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließen Seite
5 Abfallsammler und behandler Beispiele für aufzeichnungs- und bilanzpflichtige S/B:»Deponiebetreiber»Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen»Komposthersteller»Betreiber von sonstigen Behandlungsanlagen für Abfälle»Behandler von Elektroaltgeräten»Recycler»Gebietskörperschaften (Gemeindeverbände), soweit sie Abfälle sammeln oder behandeln»sammel- und Verwertungssysteme» Makler von Abfällen (rechtlich Verfügende) Seite
6 Abfallbilanzverordnung - Abfallsammler und behandler - FAQ Bau- und Abbruchvorhaben:» Abfall(erst)erzeuger ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin des Vorhabens ( Bauherr )» Abfallsammler ist jenes Bau- oder Abbruchunternehmen, welches die Abfälle des Abfallerzeugers a) abholt, b) entgegennimmt oder c) über Abholung oder Entgegennahme der Abfälle rechtlich verfügt Seite
7 Abfallbilanzverordnung Ausnahmen vom Geltungsbereich Transporteure = Personen, die Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers nur befördern.» der Abfallbesitzer bestimmt, von wo die Abfälle abgeholt und wohin sie gebracht werden» der Transporteur übergibt die Abfälle im Namen und auf Rechnung des Abfallbesitzers auftragsgemäß an jene Person, die der Abfallbesitzer genannt hat Seite
8 Abfallbilanzverordnung Ausnahmen vom Geltungsbereich erlaubnisfreie Rücknehmer = Personen, die erwerbsmäßig Produkte abgeben ( Händler )» diese benötigen für die Rücknahme ( Sammlung ) von Abfällen dieser (erwerbsmäßig abgegebenen) Produkte keine Berechtigung, wenn sie diese nur sammeln (d.h. nicht behandeln) und an einen berechtigten Abfallsammler oder behandler weitergeben (vgl. 24 und 25 AWG 2002)» diese sind vom Geltungsbereich der AbfallbilanzV hinsichtlich jener Abfälle, die sie erlaubnisfrei zurücknehmen, ausgenommen. Seite
9 Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite
10 Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite
11 Aufzeichnungen allgemein 17 AWG 2002: fortlaufende Aufzeichnungen zu» Art,» Menge,» Herkunft und»verbleib von Abfällen Bisher (dh. bis ) geregelt in der Abfallnachweisverordnung 2003 (ANVO 2003) für Abfallersterzeuger, Abfallsammler und behandler Seite
12 Verhältnis von ANVO 2003 zu AbfallbilanzV Aufzeichnungen Ab :» Abfallnachweisverordnung 2003 für Abfallersterzeuger (und für jene Personen, die aus dem Geltungsbereich der AbfallbilanzV ausgenommen sind) papierbezogene Aufzeichnungen Keine Jahresabfallbilanzmeldung» Abfallbilanzverordnung für Abfallsammler und behandler elektronische Aufzeichnungen (Anm.: Stufenplan zur Einführung - Übergangsbestimmungen) Jahresabfallbilanzmeldung Seite
13 Gestaffelter Beginn der elektronischen Aufzeichnungspflicht ab 2010, wenn 2009 >40 Abfallarten S/B > t ng Abfälle ÜN >2 000 t g Abfälle ÜN ab 2012, wenn 2011 >30 Abfallarten S/B > t ng Abfälle ÜN >2 000 t g Abfälle ÜN ab 2013, wenn 2012 >20 Abfallarten S/B > t ng Abfälle ÜN >2 000 t g Abfälle ÜN ab 2014 alle Seite
14 Grundlagen AbfallbilanzV - 5»Elektronische Aufzeichnungen Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle (Abfall-Inputs- & Outputs aller relevanter Anlagen) Übernahmen von anderen Rechtspersonen Innerbetriebliche Abfallbewegungen Übergaben an andere Rechtspersonen Seite
15 Grundlagen AbfallbilanzV - 5 Lagerstände (und Lagerstandskorrekturen) Abfallartenneuzuordnung Art und Menge der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführten Stoffe Seite
16 Besondere Vorgaben für Aufzeichnungen - kommunale Abfallbilanzierung» Gemeinde kommunale Sammlung: Herkunft = Personen-GLN der Gemeinde gemeinsame kommunale und SuV -Sammlung durch Gemeinde: Meldung des Prozentanteils der Abfälle des SuV (optional) Gemeinde kann sich eines Verbandes bedienen» entsorgender Sammler/Behandler ird kommunalen Sammlung Herkunft = Personen-GLN der Gemeinde + Liste der Übergeber auch bei Siedlungs- & Verpackungsabfällen durch SuV oder S/B ia des SuV Anlieferung an Kompostanlage: Herkunft = Personen-GLN der Gemeinde Seite
17 Besondere Vorgaben für Aufzeichnungen Wer ausschließlich im eigenen Betrieb anfallende Abfälle am Standort des Abfallanfalls behandelt, kann die Aufzeichnungen in Papierform führen. Bei elektronischer Aufzeichnungsführung sind die Anforderungen der AbfallbilanzV einzuhalten. Hinweis: Jahresabfallbilanzmeldungen sind erstmals bis zum (Berichtszeitraum 2013) zu melden. Seite
18 betriebliche Integration Schnittstellen einrichten Auszug oder Zusammenfassung aus den Aufzeichnungen»ON-Regel : Datenstrukturen für den elektronischen Datenaustausch»XML-Datenformat-Strukturen am EDM-Portal (edm.gv.at)»elektronische Hilfestellung für Kleinbetriebe und vergleichbare Seite
19 Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite
20 Jährliche Abfallbilanzmeldung»Jahresabfallbilanz Zeitraum: 1.1. bis Zusammenfassung Art, Menge, Herkunft, Verbleib Abfälle, Stoffe in Wirtschaftskreislauf eine einzige XML-Datei Konsolidierung mehrere Dateien durch EDM- Anwendung Meldung bis an LH im Wege des Registers gem. 22 AWG 2002 Seite
21 Zusammenfassung»Summenbildung Abfallmasse nach: Zeitraum Buchungsart Abfallart Herkunft Herkunftsverfahren Verbleib Verbleibsverfahren Lagerstand jeder extra erfassten Abfallart am: Beginn und Ende des Berichtszeitraums Seite
22 Zusammenfassung für Jahresabfallbilanz Zusammenfassungsregelung Punkt 7 Anhang 2, insb.» Zusammenfassung der Übernahmen von Abfallersterzeugern: zusammengefasst nach Bundesland (aus dem der Abfall stammt) und nach Branche» Branchenangabe gemäß EU-AbfallstatistikV Seite
23 AbfallbilanzV Branchenangabe gem. EU-AbfallstatistikV»1 Land- und Forstwirtschaft»2 Fischerei»3 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden»4 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränken, Tabakwaren»5 Herstellung von Textilien, Bekleidung, Lederwaren»6 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)»7 Herstellung von Papierwaren, Druckerzeugnissen und Vervielfältigung von bespielten Datenträgern»8 Kokerei und Mineralölverarbeitung»9 Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie von Gummi- und Kunststoff- Waren»10 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden»11 Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen»12 Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Erzeugnissen und Ausrüstungen sowie von Maschinen und Fahrzeugen»13 Herstellung von sonstigen Waren sowie Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen»14 Energieversorgung»15 Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen»16 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung»17 Baugewerbe/Bau»18 Dienstleistungen außer Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen»19 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen»20 Abfallaufkommen aus Haushalten Seite
24 Jährliche Abfallbilanzmeldung Übergangsbestimmungen 9 Berichtszeitraum 2010 nur personenbezogene Meldung Herkunft = Person & Verbleib = Person» nur Übergaben und Übernahmen müssen gemeldet werden,» keine innerbetrieblichen Abfallbewegungen» keine Lagerstände oder - korrekturen» keine Herkunfts- oder Verbleibsverfahren Seite
25 Jährliche Abfallbilanzmeldung Übergangsbestimmungen 9 Berichtszeitraum 2011 und Berichtszeitraum 2012 standortbezogene Meldung Herkunft = Standort & Verbleib = Standort» Übernahmen und Übergaben» Meldung innerbetrieblicher Abfallbewegungen nur zwischen Standorten» keine Lagerstände oder -korrekturen nur im Berichtszeitraum 2011» keine Herkunfts- oder Verbleibsverfahren Seite
26 Jährliche Abfallbilanzmeldung volle Abfallbilanzmeldung Ab dem Berichtszeitraum 2013 Herkunft = Standort & Verbleib = relevante Anlage Herkunft = relevante Anlage & Verbleib = Standort» Herkunft- & Verbleibsverfahren» innerbetriebliche Abfallbewegungen» Lagerstände, -korrekturen» Abfallartenneuzuordnungen Seite
27 Detaillierungsgrad Jahresabfallbilanzmeldung AbfallbilanzV, BGBl. II Nr. 497/ Jahresmeldung Herkunft & Verbleib = Standort & Standort voller Umfang relevante Anlage, Herkunft- & Verbleibsverfahren, innerbetriebliche Abfallbewegungen, Lagerstände, -korrekturen, Abfallartenneuzuordnungen IBs nur zwischen Standorten keine Lagerstände, -korrekturen Herkunft & Verbleib = Übergeber & Übernehmer keine IBs, Verfahren, Lagerstände, -korrekturen bis keine Verfahren bis bis bis Behandler ausschließlich im eigenen Betrieb angefallener Abfälle am selben Standort Seite
28 Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite
29 Übermittlung auf Verlangen der Behörde - 7» innerhalb einer von der Behörde festzusetzenden, angemessenen Frist» Angabe des Verwendungszwecks (zb Kontrolle gemäß 75 AWG 2002) Was ist zu übermitteln?» Auszug aus den Aufzeichnungen oder» Zusammenfassung der Aufzeichnungen Wie ist zu übermitteln?» Hochladen am EDM-Portal (edm.gv.at)» Zugriff erhält NUR die Behörde keine Übermittlung an das Register!»In-Kraft-Treten: 1. Jänner 2014 Seite
30 Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen Seite
31 Stammdateneintragung AWG 2002 elektronisches Register gemäß 22 AWG 2002 erreichbar unter:» edm.gv.at» seit 2004 in Betrieb» Abfallsammler und behandler müssen ihre Stammdaten vor Aufnahme der Tätigkeit in das Register eintragen» bestehende Abfallsammler und behandler mussten ihre Stammdaten bis spätestens 31. Juli 2005 in das Register eintragen» Stammdaten sind die Basis für Aufzeichnungen! Seite
32 AbfallbilanzV Stammdateneintragung 4 ivm Anhang 1» Name, Anschrift (Sitz), Zustellanschrift, Telefaxnummer» Firmenbuchnummer» Branchencode» Standorte (Adresse oder Grundstücke)» Behandlungsverfahren je Standort» gesamte Betriebsanlage» jede relevante Abfallbehandlungsanlage (Anlagentypen, Koordinaten, Berichtseinheiten)» Lager für Stoffe, die im Falle eines Endens der Abfalleigenschaft in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden ( Produktlager )» Darstellg. der Beziehungen d. Anlagen ( gehört zu und besteht aus ) Seite
33 Stammdatenverwaltung für Abfallsammler und behandler - Begriffserkärungen 1. Standort: allgemeine Bezeichnung für die Örtlichkeit 2. Gesamte Betriebsanlage: wird vom EDM-System automatisch generiert alle anderen Anlagen eines Standortes sind dieser zuzuordnen 3. (Relevante) Anlagen: Eintragung aller Anlagen, die für die Nachvollziehbarkeit der Abfälle relevant sind 4. Kennzeichnung als relevante Anlage: Kennzeichnung als relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und -bilanzen Seite
34 Relevante Anlagen Wo erhalte ich Hilfe?»Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen Version 3.3, veröffentlicht am EDM-Portal unter edm.gv.at»schulungsveranstaltungen»zuständige Behörde Seite
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