KRITERIEN FÜR DIE STIPENDIENVERGABE
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- Klemens Lange
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1 KRITERIEN FÜR DIE STIPENDIENVERGABE Akademisches Jahr 2018/2019 Leistungsstipendien (ab 4. Fachsemester) Deutschlandstipendien (ab 1. Fachsemester) 1 Stand:
2 2
3 RECHTSWISSENSCHAFT (STUDIENGANG RECHTSWISSENSCHAFTEN) 2. Studienjahr 1 Leistungsnachweis 3. und 4. Fachsemester mindestens vollbefriedigend 3. Studienjahr 7 Leistungsnachweise, davon mindestens: 5. und 6. Fachsemester 4 GK-Klausuren + 1 Hausarbeit für Anfänger 4. Studienjahr 7. und 8. Fachsemester 8 Leistungsnachweise, davon: 6 Leistungen aus folgenden: 1 Hausarbeit für Anfänger 1 Grundlagenfach 6 Grundkursklausuren Und - 2 Leistungen im Hauptstudium (Klausuren in den Übungen und Falllösungshausarbeiten für Fortgeschrittene) dav. mind. eine Falllösungshausarbeit f. Fortgeschrittene 5. Studienjahr 9. Fachsemester 13 Leistungsnachweise, davon: - 8 Leistungen der Zwischenprüfung (Zwischenprüfungszeugnis!) Und - 2 Leistungskontrollen, jeweils bestehend aus einer Klausur in der Übung und einer Falllösungshausarbeit für Fortgeschrittene im selben Hauptrechtsgebiet -eine Leistungskontrolle zählt somit als zwei Leistungsnachweise-) Und - SPB-Seminararbeit oder SPB-Hausarbeit oder SPB- Klausur Und Durchschnitt mindestens vollbefriedigend 9 Semester Als Leistungen zählen auch Zusatzqualifikationen (rechtswiss. ausgerichtete Sprachkurse, fremdspr. rechtswiss. Lehrveranstaltungen, z. B. am CP erbrachte), Schlüsselqualifikationen sowie Leistungen, an der Wirtschaftswissenschaftlichen und der Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Nicht als Leistungsnachweise zählen Teilnahmebescheinigungen, z. B. für AGen. 3
4 RECHTSWISSENSCHAFT POLISH LAW) (BACHELOR UND MASTER OF GERMAN AND 2. Studienjahr 3. und 4. Fachsemester 3. Studienjahr 5. und 6. Fachsemester 4. Studienjahr 7. und 8. Fachsemester 5. Studienjahr 9. und 10. Fachsemester 3 Leistungsnachweise, davon - 1 rechtswiss. Leistungsnachweis 6 Leistungsnachweise, davon: - mind. 4 rechtswissenschaftliche Leistungsnachweise 12 Leistungsnachweise, davon: - mind. 6 deutsche rechtswissenschaftliche Leistungsnachweise 17 Leistungsnachweise, davon: - mind. 6 deutsche rechtswissenschaftliche Leistungsnachweise 10 Semester ( BA, 4 Semester MA) Als Leistungen zählen auch Zusatzqualifikationen (rechtswisse. ausgerichtete Sprachkurse, fremdsprachige rechtswissen. Lehrveranstaltungen), Schlüsselqualifikationen sowie Leistungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen und der Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Teilnahmebescheinigungen, z. B. für AGen, zählen nicht als Leistungsnachweise. 4
5 BACHELOR-STUDIENGANG "RECHT UND WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT UND RECHT", BEIDE STUDIENVARIANTEN 3. und 4. Fachsemester 18 ECTS-Punkten 5. und 6. Fachsemester 78 ECTS-Punkten Anerkennung von Fremdsprachennachweisen (Englisch) BACHELOR-STUDIENGANG "RECHT UND POLITIK 3. und 4. Fachsemester 18 ECTS-Punkten Mindestdurchschnitt von 2,0 5. und 6. Fachsemester 78 ECTS-Punkten Mindestdurchschnitt von 2,0 Anerkennung von Fremdsprachennachweisen 5
6 WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (BACHELOR IBA, VWL, IBWL, BWL) 3. und 4. Fachsemester 18 ECTS-Punkten mit einem 5. und 6. Fachsemester 78 ECTS Punkten mit einem Anerkennung von Fremdsprachennachweisen: 1. deutschsprachige Bachelorstudiengänge (BWL, IBWL, VWL, Wirtschaft und Recht): alle Fremdsprachennachweise außer DSH 2. englischsprachiger Bachelorstudiengang IBA: alle Fremdsprachennachweise einschließlich DSH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN BUSINESS ADMINISTRATION) (MASTER OF INTERNATIONAL 1. Studienjahr Bachelorabschluss 3. und 4. Fachsemester 24 ECTS Punkten mit einem 4 Semester Fremdsprachennachweise werden angerechnet, sofern diese nicht Zulassungsvoraussetzung zum Studium Master IBA waren. 6
7 Bitte beachten Sie das Leistungen aus dem Sommersemester 2018 nicht anerkannt werden! KULTURWISSENSCHAFTEN (BACHELOR KUWI, INTERKULTURELLE GERMANISTIK) 3. und 4. Fachsemester 20 ECTS-Punkten und 5. und 6. Fachsemester 70 ECTS-Punkten und Fremdsprachennachweise mit Ausnahme der DSH werden im Rahmen der geltenden Prüfungsordnungen anerkannt. KULTURWISSENSCHAFTEN (MASTER) 1. Studienjahr Bachelorabschluss 2. Studienjahr Leistungsnachweise (Master) im Umfang 3. und 4. Fachsemester von 27 ECTS-Punkten und 4 Semester Fremdsprachennachweise mit Ausnahme der DSH werden im Rahmen der geltenden Prüfungsordnungen anerkannt. 7
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