VMM-Wettspielbestimmung. W E T T S P I E L B E S T I M M U N G gültig ab

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1 W E T T S P I E L B E S T I M M U N G gültig ab Vorbemerkung: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Textvereinfachung nachfolgend alle Aktiven ( Frauen und Männer ) als Spieler bezeichnet werden. Anderungen gegenüber den Wettspilbestimmungen 2007 werden fett gedruckt. 1. Ausschreibung 1.1. Der VTV führt alljährlich die Vorarlberger Mannschaftsmeisterschaften (VMM) durch, die für alle ihm angeschlossenen Clubs offen sind. Mit Abgabe der Meldung, zu der durch Rundschreiben aufgefordert wird, unterwirft sich der Club der Wettspielordung (WO) und den vom VTV dazu bekanntgegebenen Ergänzungsbestimmungen. Mit der Meldung einer Mannschaft verpflichtet sich der Club zur Entrichtung einer Nenngebühr. Erst damit ist die Mannschaftsmeldung gültig und entsteht ein Anspruch auf Teilnahme an den VMM Die VMM haben Vorrang gegenüber allen anderen Konkurrenzen auf Landesebene und darunter Die VMM werden für die Allgemeine Klasse und für Senioren (jeweils Damen und Herren getrennt) und für Schüler (gemischte Mannschaften) ausgeschrieben Laut ÖTV dürfen für ÖTV / VTV-Veranstaltungen und Mannschaftsmeisterschaften alle Ballmarken und Balltypen, welche ITF zertifiziert sind, verwendet werden Die Landesmeister und Gruppensieger erhalten Wimpel oder andere Anerkennungspreise des VTV. 2. Organisation und Gruppeneinteilung 2.1. Gruppeneinteilung, Auslosung und Terminplanung der VMM fallen in den Aufgabenbereich und die Verantwortung des VTV-Sportausschuss. Die operative Abwicklung (auch Terminänderungen, Spielverschiebungen etc.) fällt in die Verantwortung des VMM- Referenten Die Austragungstermine werden durch die Spielpläne mindestens drei Wochen vor Beginn der VMM festgelegt Der im Spielplan bei der Begegnung erstgenannte Club hat jeweils Heimrecht Wenn zwei Mannschaften eines Clubs in einer Spielklasse vertreten sind, werden sie verschiedenen Gruppen zugelost. Gibt es nur eine Gruppe, muss die direkte Begegnung in der ersten Runde stattfinden Die Kosten für die Bälle hat der gastgebende Club zu tragen. Für jedes Einzelspiel sind mindestens drei neue Bälle zu stellen. Die Reisespesen gehen zu Lasten des Besucherclubs.

2 3. Austragungsformel 3.1. Die Begegnungen werden bei den Herren in den Ligen A, B, C mit sechs Einzel und drei Doppel, in den Ligen D, E,... mit vier Einzel und zwei Doppel und bei den Damen mit vier Einzel und zwei Doppel ausgetragen. In allen Seniorengruppen werden vier Einzel und zwei Doppel gespielt. Bei den Schülern drei Einzel und ein Doppel (Ausnahme U10: nur drei Einzel). Es wird gemäß den ÖTV-Regeln auf zwei Gewinnsätze gespielt, Tie-break in allen Sätzen. Bei den Herren 55, 60 und 65 wird der 3. Satz (wenn erforderlich) als Match-Tie-Break (bis 10 Punkte, 2 Punkte Unterschied) gespielt. Bei den Herren 55 kann der 3. Satz auch ausgespielt werden. In diesem Fall muss vor Spielbeginn Einigkeit unter den Spielern bestehen. Das Spielergebniss des 3. Satzes ist mit 7:6 im Spielbericht einzutragen, unabhängig davon, ob der 3. Satz als Match-Tie-break oder als Satz gespielt wurde Gruppensieger und Plazierungen in der Klasse A und B werden durch das Play Off ermittelt. Gruppensieger aus den Klassen C,D,... ist die Mannschaft, die aus allen Begegnungen die höchste Punkteanzahl erreicht. Sind zwei Mannschaften punktegleich, entscheidet die direkte Begegnung. Ist auch die direkte Begegnung ausgeglichen, entscheidet die Wettspiel-Differenz, im weiteren die Satz- und die Game-Differenz. Ist auch die Wettspiel-, Satz- und Game-Differenz ausgeglichen, entscheidet das Ergebnis des 1er-Doppels. Wenn mehrere Mannschaften punktegleich sind, werden nur die Begegnungen dieser Mannschaften untereinander zur Wertung herangezogen. Bei dieser internen Tabelle ist die Wettspiel-Differenz, im weiteren die Satz- und die Game-Differenz für die Bildung einer Reihenfolge heranzuziehen. 4. Auf- und Abstieg 4.1. In der Allgemeinen Klasse als auch bei den Senioren erfolgen Auf- und Abstieg durchgehend in allen Gruppen. Die Anzahl der Auf- und Absteiger wird von drei wesentlichen Faktoren beeinflusst. Aufstieg in die Staatsliga Abstieg aus der Staatsliga Rückzug aus der LL-A Je nach Kombination dieser Faktoren kann sich die Zahl der Auf- und Absteiger verringern oder erhöhen. (Möglichkeiten für Auf- und Abstieg siehe Anhang zu Wettspielbestimmung) 4.2. Wenn durch Erfordernisse aus 4.1. oder aus anderen Gründen der Auf- oder Abstiegsmodus geändert werden muss, wird dies von den zuständigen Gremien des VTV (Sportausschuss, Wettspielausschuss,... ) schriftlich bekanntgegeben.

3 5. Teilnahme- und Spielberechtigung 5.1. Teilnahmeberechtigt sind Clubs, die dem VTV angehören und den Verpflichtungen gegenüber dem VTV nachgekommen sind Spielberechtigt für die VMM sind nur Spieler, die Mitglied eines dem VTV angehörenden Clubs sind und eine gültige Lizenzkarte des ÖTV besitzen. Für die sportliche Tauglichkeit der Jugend liegt die Verantwortlichkeit bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten In einer Begegnung darf max. ein Spieler/-in ohne österreichische Staatsbürgerschaft, ausgenommen die Gleichgestellten lt. ÖTV-WO 49 (2) Zif. 1, im Einzel und Doppel zum Einsatz kommen. Es muss sich im Einzel und Doppel um denselben Spieler/-in handeln Am Seniorenbewerb sind teilnahmeberechtigt: Spieler der Jahrgänge 1973 und älter: Herren 35 Spieler der Jahrgänge 1963 und älter: Herren 45 Spieler der Jahrgänge 1953 und älter: Herren 55 Spieler der Jahrgänge 1948 und älter: Herren 60 Spieler der Jahrgänge 1943 und älter: Herren 65 Spieler der Jahrgänge 1973 und älter: Damen 35 Spieler der Jahrgänge 1968 und älter: Damen 40 Spieler der Jahrgänge 1958 und älter: Damen Spieler dürfen in einer Saison nur für einen Club im Inland an österreichischen Mannschaftsmeisterschaften teilnehmen. Spieler, die von zwei Clubs für die VMM gemeldet werden, müssen sich binnen einer vom VTV gesetzten Frist für einen Club entscheiden. Widrigenfalls sind sie für keinen Club spielberechtigt. In jedem Fall sind die Übertrittsbestimmungen der WO einzuhalten. Ausnahme: Besitzt ein Club keine Schülermannschaft, dürfen deren Jugendliche leihweise in einem anderen Club für die Schülerliga gemeldet werden. Die Spielberechtigung in der Mannschaft der Herren oder Damen für den eigenen Club bleibt aufrecht Clubs, die in der Staatsliga vertreten sind, dürfen Spieler, die auf der Staatsliga-Nennliste von Position eins bis sechs oder max.bis acht bei den Herren Allgemein, eins bis fünf oder max.bis acht bei den Damen Allgemein, eins bis fünf bei den Herren 35, eins bis fünf bei den Herren 45, eins bis fünf bei den Damen 40, eins bis fünf bei den Damen 50, eins bis fünf bei den Herren 55, eins bis fünf bei den Herren 60, eins bis fünf bei den Herren 65 angeführt sind, nicht in der VMM einsetzen. dies ergibt sich aus der Differenz der gemeldeten und der spielberechtigten Ausländer der Staatsligamannschaft.

4 6. Mannschaftsmeldung und Spielerlisten Die Spielerlisten sind auf der, vom Vorarlberger Tennisverband zur Verfügung gestellten Plattform, abzugeben. Achtung: Bei Nichtösterreichern unbedingt die Angabe der Staatsbürgerschaft. Ebenso sind mit der Spielerliste dem VTV gleichzeitig Anschrift und Telefon des Sportwartes und der Mannschaftsführer anzugeben Jeder Club meldet zum vorgeschriebenen Termin alle Spieler, die er in der VMM einsetzen will: a) In der Reihenfolge nach der gültigen Rangliste für die jeweilige Altersklasse. b) Der Spielstärke nach, wenn Spieler nicht durch die Rangliste erfasst sind oder wenn der Ranglistenplatz aus bestimmten, anzuführenden Gründen nicht der tatsächlichen Spielstärke entspricht. Diese Spielerliste darf in der laufenden Saison nicht mehr geändert werden Umreihungen von Spielern entgegen der Ranglistenplatzierung dürfen innert 50 Punkten durch den Club vorgenommen werden. Umreihungen, die den 50-Punkte-Rahmen überschreiten, müssen begründet werden. Einstufungen von Spielern, die nicht in der Rangliste aufscheinen, müssen beim VTV zeitgleich mit der Abgabe der Spielerlisten beantragt werden. 7. Mannschaftsaufstellung 7.1. Die festgelegte Reihenfolge auf der Vereins - Spielerliste ist für die Mannschaften in jedem Fall bindend. Ein Spieler, der in einer ersten (oder zweiten, dritten etc.) Mannschaft eingesetzt wird, sperrt in dieser Runde nicht vor ihm gereihten Spieler für eine niedrigere Mannschaft. Ein Beispiel: Wird die Nummer 7 in einer ersten Seniorenmannschaft aufgestellt, sind die Nummer 5 und 6 in der zweiten Mannschaft in der betreffenden Runde spielberechtigt. Vom Stamm einer Mannschaft darf kein Spieler in einer niedrigeren Mannschaft spielen. Stamm der Mannschaft: Herren allgemein Liga A, B, C 6 Spieler Herren allgemein Liga D, E,... 4 Spieler Damen allgemein alle Ligen 4 Spieler Senioren alle Ligen 4 Spieler 7.2. Die ÖTV-Lizenzkarten müssen auf Verlangen vor Beginn des ersten Spiels dem Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft vorgelegt werden. (A-Liga: dem Oberschiedsrichter mit der Aufstellung 15 Minuten vor dem festgelegten Spieltermin) Hat ein Mannschaftsführer 15 Minuten vor dem Spiel die Aufstellung der Einzel dem Oberschiedsrichter nicht übergeben, werden die Einzelspiele mit 6:0, 6:0 gegen diesen Verein strafverifiziert. Sollte ein Spieler die Lizenzkarte nicht vorweisen können, muss er einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, um spielberechtigt zu sein. Dies muss im Spielbericht vermerkt werden (der VTV hebt eine Strafe von Euro 10,-- ein) Ein Spieler darf nur in einem Bewerb gemeldet werden und in einer Runde nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Ausnahmen: Jugendliche können in einer Schüler- und einer Damen/Herren-Mannschaft spielen. Spielerinnen der Damen 50 dürfen in der gleichen Runde auch bei den Damen 40 spielen, wenn sie dort gemeldet sind. Spieler der Herren 65 dürfen in der gleichen Runde auch bei den Herren 60 spielen, wenn sie dort gemeldet sind. Spielerinnen einer Seniorenklasse können zusätzlich in einer Damenklasse gemeldet werden. Sie sind in einer Runde wahlweise für die Seniorenklasse oder Damenklasse spielberechtigt.

5 Pro Spiel dürfen max. zwei in der Seniorenklasse gemeldeten Spielerinnen in einer Damen-Mannschaft der Allg. Klasse eingesetzt werden. Maximal zwei der doppelt gemeldeten Seniorinnen zählen in der Damenmannschaft Allg. Klasse zum Stamm der Mannschaft 7.4. Die Mannschaftsführer sind dafür verantwortlich, dass alle nominierten Spieler tatsächlich antreten. Eine Mannschaft darf nur antreten, wenn sie soviele Spieler zu nominieren in der Lage ist, dass das Spiel gewonnen werden kann. Herren A, B, C 4 Spieler Herren D, E,... 3 Spieler Damen 3 Spieler Senioren 3 Spieler 7.5. Wenn eine Mannschaft nicht vollzählig antritt, müssen die Positionen von der Nummer eins ab lückenlos besetzt werden, die letzten ein bzw. zwei Positionen bleiben frei, oder werden mit Spielern aus niedrigeren Mannschaften ersetzt. Vordere Mannschaften müssen durch Spieler ergänzt werden, damit ein Antreten nach 7.4 gewährleistet wird. Es darf also keinesfalls eine vordere Mannschaft zugunsten einer niedrigeren nicht antreten Bei allfälligen Verstößen gegen die Aufstellungsrichtlinien hat der Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft vor Beginn der ersten Einzel- bzw. Doppelpartie zu reklamieren und dies - wenn keine Korrektur erfolgt - auf dem Spielbericht zu vermerken. Wenn bei der Doppel-Aufstellung ein Fehler auftritt, können beide Mannschaftsführer neu aufstellen. Pro Mannschaft ist nur einmal eine Korrektur möglich. Nachträgliche Proteste sind nur möglich, wenn der Fehler objektiv nicht zu erkennen war (z.b. zwei Einsätze eines Spielers in einer Runde). 8. Ansetzung von Spielen Definition einer Runde: Unter einer Runde versteht man einen vom VTV festgelegten Spieltermin. Ein Ersatztermin gehört zur ausgefallenen Runde und ist somit keine eigene Runde. An einem Spieltermin ist ein Doppeleinsatz unzulässig Die Begegnungen beginnen grundsätzlich am Samstag um 14 Uhr (Standard-Termin). An Sonn- und Feiertagen ist Spielbeginn um 9 Uhr. Bei Feiertagsrunden ist Spielbeginn 9 Uhr (Standard-Termin) Der Standard-Termin ist bei mehreren Heimspielen eines Clubs in folgender Reihenfolge zu vergeben: Herren I, Damen I, Herren II usw., Damen II usw., Herren I 35+, Damen I 35+, Herren II 35+ usw., Herren I 45+ usw., ^ Schüler Spiele in der Klasse A bei Damen und Herren haben immer zum Standard-Termin zu beginnen. Ausnahmen kann nur der VMM-Referent des VTV genehmigen Steht der Standard-Termin (siehe Pkt. 8.2., 8.3.) nicht zur Verfügung, obliegt die Spielansetzung dem gastgebenden Club. Bei Spielen, die wegen Belegung der Plätze durch höherrangige Mannschaften nicht zum Standard-Termin begonnen werden können, muss der Mannschaftsführer der Gastmannschaft spätestens drei Tage vor dem festgelegten Spieltermin über die Beginnzeit informiert werden. Erhält der Mannschaftsführer einer Gastmannschaft keine Information, kann er davon ausgehen, dass das Spiel zum Standardtermin beginnt (Samstag 14 Uhr, Feiertag 9 Uhr). Ergänzung für Spielgemeinschaften: Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft muss den Mannschaftsführer der Gastmannschaft spätestens drei Tage vor dem festgelegten Spieltermin informieren: Auf welcher Anlage der Spielgemeinschhaft das Spiel ausgetragen wird Spieltermin und Beginnzeit

6 8.6. Begegnungen dürfen nur angesetzt werden, wenn dafür mindestens zwei Plätze zur Verfügung stehen. Auf mehr als drei Plätzen darf aber nur gespielt werden, wenn die Gastmannschaft einverstanden ist. 9. Austragung der Wettspiele 9.1. Die Einzelpartien sind vor Beginn der Doppelpartien auszutragen. Die Aufstellung der Einzelpartien ist vor dem festgelegten Spielbeginn durch die Mannschaftsführer auszutauschen, die Aufstellung der Doppelpartien spätestens 15 Minunten nach Beendigung des letzten Einzels Die Reihenfolge der Spiele ist: bei 6er Mannschaften 2, 4, 6, 1, 3, 5, bei 4er Mannschaften 2, 4, 1, 3, 9.3. Wer sein Einzelspiel nicht zu Ende spielt, darf im Doppel nicht eingesetzt werden, sofern dieses am selben Tag begonnen werden kann. Jeder Spieler hat vor Beginn des Doppels Anrecht auf eine Pause von 30 Minuten Die Aufstellung im Doppel muss sich nach der Spielstärke der Akteure richten. Dazu werden die im Doppel zum Einsatz kommenden Spieler in der durch die VMM-Broschüre festgelegten Reihenfolge nominiert und mit einer Platzziffer versehen (erster Spieler Platzziffer 1, zweiter Platzziffer 2 usw.). Wird nun die Platzziffer der beiden Spieler zusammengezählt, muss das Doppel mit der niedrigsten Platzziffern-Summe Nummer 1 spielen usw. Bei Gleichheit der Platzziffernsumme kann die Reihenfolge vom Mannschaftsführer festgelegt werden. Ausnahme: In der Allgemeinen Klasse Herren darf der Spieler mit Platzziffer 1 nicht im dritten Doppel eingesetzt werden Doppelspiele haben spätestens 30 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels zu beginnen. 10. Ablauf der Wettspiele Die Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellung anwesend sind und spielfähig sind Die Wartezeit beträgt zum festgelegten Spieltermin 15 Minuten. Kann ein Spiel nach Ablauf der Wartezeit nicht begonnen werden, ist der Sieg (inklusive aller Matches, Sätze und Games) jener Mannschaft zuzuschreiben, die spielbereit war. Der VMM-Referent des VTV kann bei nachweislichen Gründen eine Neuaustragung ansetzen. Wenn eine Begegnung begonnen hat, sind für nachfolgende Matches keine Wartezeiten mehr vorgesehen Der gastgebende Club hat alle Vorkehrungen zu treffen, dass die Plätze zum angesetzten Termin bespielbar sind. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet in den A-Ligen der allgemeinen Klasse der Oberschiedsrichter (wenn er verlangt wurde), ansonsten der Mannschaftsführer des gastgebenden Clubs. Bei Ausfall oder Unterbrechung einer Partie über die festgelegte Runde hinaus hat der gastgebende Club innerhalb von zwei Tagen (Datum des Poststempels) den Verband zu informieren. Neuer Termin ist der nächstmögliche Ersatztermin. Ist kein Ersatztermin frei, wird die Begegnung vom VMM-Referent neu angesetzt Der Mannschaftsführer des gastgebenden Clubs (in den Gruppen A der Allgemeinen Klasse der Oberschiedsrichter) bestimmt bei Anwendung objektiver Kriterien, ob eine Begegnung gespielt, unterbrochen oder abgebrochen werden muss.

7 Eine Verschiebung auf den folgenden Tag bzw. auf den nächsten Ersatztermin ist am Samstag frühestens um 16 Uhr möglich, an Sonn- und Feiertagen frühestens um 15 Uhr. Ausnahme: Vereine mit nur zwei Plätzen können an Sonn- und Feiertagen um 13 Uhr verschieben. Spiele, die am Samstag um 14 Uhr angesetzt sind und verschoben werden müssen, haben am darauffolgenden Sonntag um 9 Uhr zu beginnen bzw. fortgesetzt zu werden Muss eine Begegnung aus Gründen der Witterung oder einbrechender Dunkelheit auf den nächsten Tag verschoben werden, so können Partien, die noch nicht begonnen wurden, von anderen als den in der ursprünglichen Mannschaftsaufstellung angeführten Spielern ausgetragen werden. Hat eine Partie bereits begonnen (erster gespielter Punkt), müssen die gleichen Spieler fortsetzen, und zwar beim Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs. Begonnene Begegnungen, die wegen Wetterunbill unterbrochen werden müssen, sollten grundsätzlich, falls eine Aussicht besteht, am selben Tag fortgesetzt werden. Wird ein bereits begonnenes Spiel auf ein neuen Spieltermin verschoben, haben die Akteure der begonnenen Matches ihre Spiele am neuen Termin zu beenden, für andere Mannschaften sind sie an diesem Termin gesperrt Betreuung: Während eines Matches darf der Spieler (bzw. ein Doppel) nur von einer Person betreut werden. Besprechungen dürfen nur während des Seitenwechsels bzw. Satzpause stattfinden. Der Betreuer muss am Platz sein Grundsätzlich besteht die Pflicht auf Sandplätzen zu spielen. Besitzt ein Club keine Sandplätze, muss auf den zur Verfügung stehenden Plätzen des gastgebenden Clubs gespielt werden. Einvernehmlich können zwischen den Mannschaftsführern auch andere Regelungen getroffen werden. 11. Wertung der Wettspiele Für jedes gewonnene Spiel (Einzel und Doppel) erhält die Mannschaft einen Punkt. Sieger ist die Mannschaft, die mehr Punkte erzielt hat. Für die Tabelle wird vergeben: bei 6er Mannschaften Sieger 3 Punkte Verlierer 0 Punkte bei 4er Mannschaften Sieger 3 Punkte Unentschieden-Sieger 2 Punkte Unentschieden-Verlierer 1 Punkt Verlierer 0 Punkte Als Unentschieden-Sieger zählt jene Mannschaft, die mehr Sätze, bei Gleichstand der Sätze jene, die mehr Games erzielt hat. Sind die Sätze und die Games ausgeglichen, entscheidet das Ergebnis des 1er-Doppels Verzichtet eine Mannschaft auf die Austragung einer Begegnung, so werden alle Punkte (Sätze und Games zu null) dem Gegner zugeschrieben Kann eine Mannschaft nicht vollzählig antreten, werden die restlichen Spiele (Sätze und Games zu null) dem Gegner zugeschrieben Wenn ein Spieler eine Partie frühzeitig beendet, wird der Sieg dem Gegner zugeschrieben. Die vom Verlierer bis zum Zeitpunkt der Aufgabe erzielten Games werden bei der Eintragung des Resultats im Spielbericht berücksichtigt. Beispiel: Aufgabe bei 2:6, 0:3. Das Resultat im Spielbericht lautet 2:6, 0:6. Bei den Bemerkungen im Spielbericht sind der exakte Stand zum Zeitpunkt der Spielbeendigung und der Grund für das vorzeitige Spielende durch die Mannschaftsführer festzuhalten.

8 12. Schiedsrichter Spiele der Klasse A bei Damen und Herren werden auf Anforderung durch den Mannschaftsführer mit Oberschiedsrichter gespielt. Dieser wird vom Schiedsrichterreferenten nominiert. Die Auszahlung der Oberschiedsrichtergebühren obliegt ausschließlich dem VTV anhand der übermittelten Spesenabrechnungen. Die angefallenen Kosten werden den Vereinen vom VTV in Rechnung gestellt Bei jedem Spiel der VMM kann jeder der beteiligten Vereine einen Schiedsrichter stellen. Beanspruchen beide Teams das Amt des Schiedsrichters für sich, gilt folgende Regelung: Für Spiele mit ungeraden Nummern kann der Gastgeber, für Spiele mit geraden Nummern der Gast den Schiedsrichter stellen. Dazu werden Einzel- und Doppelspiele durchgehend nummeriert. Der VTV kann für jede Begegnung einen Oberschiedsrichter nominieren. 13. Resultatsmeldung Die Ergebnisse einer Begegnung sind durch den gastgebenden Verein per Interneteingabe unter nach Möglichkeit unmittelbar nach Beendigung der Begegnung dem VTV zu melden. Müssen Begegnungen unterbrochen oder verschoben werden, muss der Ersatztermin ebenfalls im Ligasystem im Internet eingegeben werden. 14. Verletzung der Wettspielbestimmung Wird ein Spieler eingesetzt, der in dieser Runde für die Mannschaft nicht spielberechtigt ist, wird die Partie mit dem höchstmöglichen Resultat für die gegnerische Mannschaft gewertet Bei Verstößen gegen die vorgeschriebene Reihenfolge bei der Mannschaftsaufstellung werden alle Partien nach dem Fehler der gegnerischen Mannschaft zugesprochen. Beispiel: Fehler im zweiten Doppel. Einzel und erstes Doppel bleiben unberührt, ab dem zweiten Doppel gehen die Partien an den Gegner. 15. Proteste Bei Verstößen gegen die Wettspielbestimmung ist der Protest an den Wettspielausschuss des VTV zulässig. Der Protest ist auf dem Wettkampfprotokoll festzuhalten oder schriftlich innerhalb von spätestens drei Tagen (Datum des Poststempels) nach dem jeweiligen Verstoß gegen das Reglement an den VTV zu schicken Gegen die Entscheidung des Wettspielausschusses (1. Instanz) kann binnen 7 Tagen ab Zustellung der Entscheidung Rekurs beim Vorstand des VTV (2. Instanz) eingebracht werden. Die Entscheidung der zweiten Instanz ist endgültig und unanfechtbar Bei einem Protest und bei einem Rekurs sind jeweils Euro 40,- entweder in bar oder per Überweisung (Raiffeisen Landesbank Bregenz Vorkloster, Kto. Nr , BLZ 37000) zu entrichten. Ist dieser Betrag nicht zum Ablauf der jeweiligen Frist eingebracht, so werden Protest bzw. Rekurs nicht wirksam. Wird dem Protest bzw. dem Rekurs stattgegeben, so wird die Gebühr rückerstattet, ansonsten vom VTV einbehalten Auch der VMM-Referent hat - ohne Gebührenverpflichtung - das Recht, bei offensichtlichen Verstößen gegen die Wettspielordnung beim WA Protest einzulegen Entscheidungen des Wettspielausschusses und des Vorstandes sind schriftlich auszufertigen und direkt sowie indirekt Betroffenen zur Kenntnis zu bringen. Alle Entscheidungen müssen bis 30. September des jeweiligen Jahres getroffen werden.

9 16. Strafen Bei Verstößen gegen die Wettspielbestimmung sind folgende Strafen vorgesehen: Verspätete bzw. nicht erfolgte Meldung von Resultaten oder Verschiebungen: Euro 40,- Bei unbegründetem (d.h. nicht mit dem VMM-Referent abgesprochenem) Nichtantreten einer Mannschaft: Erstmaliges Nichtantreten: Euro 180,-, zweites Nichtantreten innerhalb von zwei Jahren: Euro 365,- u. Zwangsabstieg aus der Gruppe. Auch andere Verstöße gegen die Wettspielbestimmung oder grob unsportliches Verhalten können auf Antrag des VMM-Referenten vom Wettspielausschuss mit Geldstrafen bis zu Euro 365,- bestraft werden Die Strafgelder sind binnen 14 Tagen an den VTV (BA Raiffeisen Landesbank Bregenz Vorkloster, Kto. Nr , BLZ 37000) zu überweisen In schwerwiegenden Fällen kann über Antrag des VMM-Referenten vom Wettspielausschuss (neben oder statt einer Geldstrafe) die Annullierung von Resultaten, die Strafverifizierung von Begegnungen sowie der zeitlich begrenzte Ausschluss von Spielern oder Mannschaften von der Meisterschaft verfügt werden Eine Mannschaft, die zu einem Spiel nicht angetreten ist oder eine Niederlage durch Strafverifizierung verursacht hat, ist im Falle einer Punktegleichheit mit anderen Mannschaften hintanzureihen. Aus der in Punkt 3.2. festgehaltenen Regelung ist diese Mannschaft zu streichen, die noch verbleibenden punktegleichen Mannschaften werden im Sinne dieser Regelung gewertet. 17. Übertrittsbestimmungen Es gelten die Bestimmungen der WO des ÖTV. Folgende Ergänzung ist zu beachten: Der Spieler muss sich zwischen 1. und 31.Oktober bei seinem Verein abmelden und um Freigabe ersuchen. Eine Kopie der Abmeldung ist mit gleicher Post an den VTV zu schicken. 18. Sonderbestimmungen Sollte die Wettspielbestimmung in Einzelfällen nicht ausreichend Klarheit verschaffen, ist im Sinne der Wettspielordnung des ÖTV sowie nach Grundsätzen der Fairness und Sportlichkeit zu entscheiden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die VMM- Schülerdurchführungsbestimmungen für die Schüler-VMM Gültigkeit haben.

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