Unfallverhütungsvorschrift. Kindertageseinrichtungen GUV V S2 einschließlich Regel Kindertageseinrichtungen GUV-SR S2

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1 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen GUV V S2 einschließlich Regel Kindertageseinrichtungen GUV-SR S2 Kurzinformationen über wichtige Neuerungen

2 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 Am ist die o.a. Unfallverhütungsvorschrift in Kraft getreten und ersetzt die aus dem Jahr 1981 stammenden Richtlinien für f r Kindergärten rten Bau und Ausrüstung stung GUV-SR 2002 Die neue UVV wird konkretisiert durch die Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen GUV-SR S2 Die UVV und die dazu erscheinenden Regeln sind inhaltlich eine Überarbeitung der alten Richtlinien für Kindergärten Bau und Ausrüstung GUV-SR Sie enthalten jedoch auch qualitative Neuerungen zu einem gesundheitsergonom. Präventionsansatz

3 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 1 Abs. 1: Geltungsbereich bauliche Gestaltung und Ausstattung in Kindertageseinrichtungen Personengruppe der Kinder, einschließlich Hort, Spielkreis, Krippe 1 Abs. 2: UVV ist nicht gültig g für: f Personengruppe der Beschäftigten Kindertageseinrichtungen, bei denen sich die Kinder ausschließlich in der freien Natur aufhalten (z.b. Waldkindergärten)

4 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 30 Abs. 1: Übergangsbestimmungen (Bestandschutz) Anwendung der gesamten Inhalte des Kapitels 2 nur für neue Einrichtungen, die nach Inkrafttreten der UVV errichtet werden bestehende Einrichtungen unterliegen weiterhin den bisherigen Anforderungen; d.h. Inhalte der alten Richtlinien GUV SR Abs. 2: kein Bestandschutz für f r bestehende Einrichtungen bei wesentlichen Erweiterungen, Umbauten oder Sanierungen wesentlichen Nutzungsänderungen (z.b. Bereitstellen von Krippenplätzen) konkrete Gefährdungen für Leben oder Gesundheit der Kinder

5 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 weitere wesentliche Grundanforderungen in der neuen UVV 2: erforderliche Ausstattungen für f r eine wirksame Erste Hilfe zur Verfügung stellen (Hinweis auf entsprechende Broschüren, ren, z.b. GUV-SI 8066) 3: bei Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Nutzungsänderung) nderung) ist der Bauherr (in der Regel der Sachkostenträger oder die Kommune) im Zuge der Auftragsvergabe verpflichtet, dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die im 2. Kapitel der UVV genannten Bestimmungen zu beachten und einzuhalten

6 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 in der UVV überarbeitete und an den Stand der Technik angepasste Inhalte aus den alten Richtlinien für f r Kindergärten rten Bau und Ausrüstung stung GUV SR 2002: rutschhemmende Fußböden; Schmutzmatten in Eingangsbereichen Vermeidung von Stolperstellen und Einzelstufen Gestaltung von Geländern, Treppen und Rampen (einschl. Handläufen) Vermeidung scharfer Kanten an Wänden, W Stützen, tzen, sonst. Gegenständen nden Türen, Fenster (Quetschgefahren, leichtes Öffnen, Griffe, Hebel etc.) Verglasungen (bruchsicher oder abgeschirmt, deutlich erkennbar) Bewegungsräume ume (nachgiebige Fußböden, den, Turnmatten u.a.) erhöhte hte Spielebenen im Innenbereich (Geländer, Aufgänge u.a.) Außenanlagen (Spielplatzgeräte, te, Einfriedungen, Teiche, Anpflanzungen) kindersichere Elektroinstallation, Begrenzung Wassertemperatur abschließbare bare Räume R für f r Putzmittel, Haustechnik etc. Maßnahmenkatalog gilt sowohl für Kindergartenkinder (Alter 3 bis 6 Jahre) als auch für Krippenkinder (Alter unter 3 Jahre)

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9 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 13: neues Schutzziel zu Unfallgefährdungen im Innenbereich Sicherung von Scherstellen an Nebenschließkanten von TürenT Anmerkung: es wird unterschieden nach Quetsch- und Scherstellen, eine Abgrenzung des Gefährdungsgrades ist vor Ort vorzunehmen

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11 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 Weitere neue Schutzziele zu Unfallgefährdungen im Innenbereich 14: Spielzeug und Bastelmaterial (kindersicher nach DIN EN 71) 15: Schutz gegen heiße e Oberflächen (max. 60 C bei Kurzkontakt) 18: Zubereitung von Essen durch Kinder in KüchenK (sichere Standplätze, tze, Verbrennung an Herden, Schutzgitter für f r Töpfe) T 19: Sichern von Waschmaschinen / Wäschetrockner W gegen unbefugte Benutzung (z.b. abschließbare bare Räume, R außer Reichweite der Kinder) 20: Werkräume, einschl. Geräte und Maschinen, Brennöfen (ausreichende Tischabstände, Schlüsselschalter, Abluft ins Freie etc.) 22: Schlafräume (sichere Betten, ausreichende Abstände untereinander)

12 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 Weitere neue Schutzziele zu Unfallgefährdungen im Außenbereich 27: Sicherung des Außengel engeländes ndes vor unerlaubtem Verlassen/Betreten - z.b. nicht erreichbare TürdrT rdrücker für f r Kinder (Die Regel GUV-SR S2 fordert jedoch keine Einzäunung!) 28: naturnahe Spielräume und Spielelemente (Findlinge, Steinquader, Bäume, B Buschwerk, Hügel, H Erdgräben etc.) Sicherheitsvorkehrungen dieser naturnahen Spielelemente in Anlehnung an DIN EN 1176, z.b.: - stand-/kippsichere Ausführung (liegende Baumstämme, mme, Findlinge u.a.) - stoßdämpfender Untergrund (wie bei sonstigen Spielgeräten) - Bearbeitung scharfer Kanten (z.b. an Steinquadern)

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15 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 neues Schutzziel zu Hygieneanforderungen 19: Maßnahmen zur Beseitigung von Abfällen von KörperausscheidungenK z.b. dicht schließende ende Behältnisse für f r Windelabfälle lle Anmerkung es gibt für f r den Außenbereich jedoch keine Aussagen zur Hygiene über - das Auswechseln von Spielsand in Sandkisten - die Wasserqualität t (z.b. Trinkwasser), für f r Schwengelpumpen in Wasser- und Matschspielbereichen

16 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 neue Schutzziele zu ergonomischen Anforderungen 19: Sanitärobjekte für f r Kinder sind auf die KörpergrK rpergröße e abzustimmen (z.b. Waschbecken, Toiletten, Spiegel, Ablagen s.a. VDI 6000, Blatt 6) 21: Spiel- und Lernplätze am PC sollen elementaren ergonomische Bedingungen entsprechen (Hinweis auf GUV-SI 8009 Sicher und fit am PC in der Schule ) 14: Ausstattungen, wie z.b. Tische und Stühle in Gruppenräumen, umen, sind auf die KörpergrK rpergröße e abgestimmt

17 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 neue Schutzziele zu gesundheitsergonomischen Aspekten 4: Größ öße e von Gruppen- und Bewegungsräumen umen für f r genügend gend freie Spiel- und Bewegungsflächen (Hinweis auf /Gesetze/ Regelungen der Bundesländer, nder, aber keine GUV-spezifischen Festlegungen als Mindeststandard) 5: ausreichendes Tageslicht und/oder künstliche k Beleuchtung (Anhaltswerte für f r Tageslicht nach DIN 5034; künstliche k Beleuchtung nach DIN EN und DIN EN ) 6: Raumakustik (gute Sprachverständlichkeit, niedrige Nachhallzeiten DIN ) 7: Natürliche Lüftung, L zuträgliche gliche Raumtemperaturen; Schutz gegen Hitze - ausreichend zu öffnende Fenster und/oder TürenT - Richtwert von 20 C C für f r allgemeine RäumeR - beim Entkleiden, Waschen und Wickeln von Kindern mindestens 24 C - wirksamer Sonnenschutz

18 UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V V S2 23: neue Schutzziele / Maßnahmen zu Unfallgefährdungen fürf Krippenkinder keine Einengung der Verkehrswege durch Kinderwagen o.ä. Kopffangstellen für f r Geländer und Treppenstufen: max. 8,9 cm Öffnungsspalte zur Vermeidung von Quetschgefahren: max. 4 mm Sichern von Gebäudetreppen (Kinderschutzgitter nach DIN EN 1930) Spielzeug nach DIN EN 71 für f r Kinder unter 3 Jahre (Verschlucken etc.) Sichere Hochstühle hle und Kinderbetten (DIN EN , DIN EN 716-1) 1) geeignete Wickelplätze (Aufkantungen von min. 20 cm, DIN EN 12221) Spielplatzgeräte te nach DIN EN 1176 für f r Kinder unter 3 Jahren, z.b. - Kopffangstellen max. 8,9 cm, Geländer schon bei 60 cm Fallhöhe, he, - Zugangserschwernisse schaffen für f r Spielgeräte der über 3jährigen oder separat abgetrenntes eigenes Gelände für f r die unter 3jährigen Teiche und Feuchtbiotope nicht zugänglich (Einzäunungen)

19 Besondere Obacht ist geboten, bei altersgemischten Gruppen, da dort im Gruppenraum auch Spielzeug für Kinder älter als 3 Jahre zur Verfügung steht

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25 Gute Arbeit mit Ihren Kindern und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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