Durchführungsbestimmungen Meisterschaft und Pokal sowie zusätzliche Durchführungsbestimmungen C+D-Jugend Stand: 01. August 2018

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1 Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsspiele 2018/ 2019 der Männer, Frauen, Jugend und Alte Herren ü.32 und ü.40, für die Pokalspiele der Männer, Frauen und Jugend sowie zusätzliche Durchführungsbestimmungen für die Altersklassen C- und D-Jugend 1. Allgemeines 1.1 Es gelten die Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVB in der jeweils gültigen Fassung, soweit in diesen Durchführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist. Gespielt wird nach den Spielregeln für Hallenhandball der IHF, den Hinweisen, Erläuterungen sowie dem Bank-Reglement in der für den Bereich des DHB jeweils gültigen Fassung. Gemäß 87 Abs.2, Satz 1 SpO DHB werden die in den IHF-Regeln angegebenen Vorschriften bzgl. eines dritten Team-Time-outs pro Mannschaft, einer Erhöhung der Spieleranzahl (von 14 auf 16) und der Verlängerung der Halbzeitpause auf 15 Minuten für den Spielbetrieb des Handball-Verbandes Berlin nicht übernommen. Auch findet die IHF-Regel 4:11 Verletzter Spieler (Aussetzen von 3 Angriffen) keine Anwendung. Außerdem wird auf die Änderung der DHB-Zusatzbestimmung zur IHF-Regel 4:4 (Spezialistenwechsel im Jugendbereich) hingewiesen: Im Jugendbereich der Altersklassen B und jünger ist ein Spielerwechsel jedoch nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet, Torwartwechsel bei 7-m oder während eines Time-out. Auch ist unbedingt der geänderte 22 der SpO DHB zu beachten: Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken. 1.2 Die Mannschaften, die zur Teilnahme an den Meisterschaftsspielen des HVB gemeldet sind, sind verpflichtet, die Wettbewerbe nach den Ordnungen des DHB und des HVB sowie den Beschlüssen der zuständigen Organe des HVB bis zum Ende der Spielsaison durchzuführen. Ihre Vereine müssen alle Verpflichtungen gegenüber dem HVB und den Vereinen erfüllen. 1.3 Angesetzte Entscheidungs- oder Ausscheidungsspiele sowie die Qualifikationsspiele" der Jugend sind Bestandteil der Meisterschaftsspiele. 1.4 Die Berliner Meister der Männer und Frauen sind verpflichtet, das ihnen zustehende Aufstiegsrecht wahrzunehmen. Der Aufstieg der männlichen Jugend A zur Jugend-Bundesliga wird nach dem Jugendarbeitsplan geregelt. Regelungen zum überverbandlichen Spielbetrieb 2018/2019 der weiblichen und männlichen Jugend A sowie der weiblichen und männlichen Jugend B werden seitens des Jugendausschusses vor Beginn der Meisterschaftsrunde 2018/2019 gesondert herausgegeben. 1

2 1.5 Entscheidungen um den Auf- bzw. Abstieg sowie die Meisterschaft (nur Männer und Frauen) werden gem. 43 SpO/DHB herbeigeführt. Im Jugendbereich wird bei Punktgleichheit im Fall der Meisterschaft ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort angesetzt. Für die weiteren Platzierungen gilt 43 SpO/DHB. 1.6 Für die Spiele der Jugend E und F werden ergänzende Bestimmungen gesondert durch den Jugendausschuss herausgegeben. 1.7 Als Geste des guten sportlichen Anstandes versammeln sich die Mannschaften vor Spielbeginn zur Begrüßung und Eröffnung des Spieles durch die Schiedsrichter in der Spielfeldmitte. 2. Besondere Durchführungsbestimmungen (Jugendspielbetrieb) 2.1 Hinweis zur Spielregel 16:8 (Disqualifikation) Nach der Spielregel 16:8 müssen Offizielle nach einer Disqualifikation sowohl die Spielfläche als auch den Auswechselraum sofort verlassen. Das Verlassen des Auswechselraumes beinhaltet, sich außerhalb des Einflussbereichs der Mannschaften zu begeben. Für den HVB-Jugendspielbetrieb gilt unter Berücksichtigung des 21 (1) SpO/DHB folgende Regelung: Ist nur ein erwachsener Trainer/Betreuer anwesend und wurde dieser disqualifiziert, so bleibt ihm die Möglichkeit, bei evtl. auftretenden Verletzungen seiner Jugendlichen diese zu betreuen. Eine darüber hinausgehende Betreuung der Mannschaft (z.b. Anweisungen zum Auswechseln von Spielern/Spielerinnen) ist ihm hingegen aufgrund des o.a. Zusatzes zur Spielregel 16:8 nicht gestattet. 3.1 Spielklassen, Auf- und Abstieg: 3. Spielbetrieb Die Einteilung in die einzelnen Spielklassen sowie der Auf- und Abstieg richten sich nach den Anlagen I und II. Für die D-Jugend sind die Hin- und Rückrunde der Meisterschaft eigenständige Runden. 3.2 Spieltechnische Leitung/Spielleitende Stellen: Die spieltechnische Leitung aller Meisterschaftsspiele (Heim- und Auswärtsspiele) liegt bei der Technischen Kommission. Spielleitende Stellen sind: Männer: Werner Binting Frauen: Armin Bähle Männl. Jugend: Eberhard Altmann Weibl. Jugend: Oliver Heinrich Pokal Erwachsene: Werner Binting Pokal Jugend: Werner Binting 2

3 3.3 Spielplan, Spielverlegungen, kurzfristige Absagen: Der Spielplan ist nach Verteilung für alle Vereine bindend. Spielverlegungen auf Antrag eines Vereines (über nuliga) sind grundsätzlich nur mit Einverständnis des Gegners möglich, wobei der 46 SpO/DHB zu beachten ist. Dabei sollte der neue Termin möglichst vor dem im Spielplan festgelegten Termin liegen. Die Zustimmung des Gegners ist entbehrlich, wenn die Verlegung beantragt wird, weil ein/e oder mehrere Spieler/innen zu einem Auswahlspiel oder Lehrgang oder einer sonstigen Maßnahme von Organen des DHB oder seiner Verbände berufen wird/ werden (vgl. hierzu 82 Abs. 1 und 6 SpO/DHB), wobei die Einberufung der Spielleitenden Stelle und dem Gegner rechtzeitig mitzuteilen ist (umgehend nach Veröffentlichung sonst kostenpflichtig), oder die vom jeweiligen Hallenträger zugesagte Nutzungszeit widerrufen worden ist, wobei dem Verlegungsantrag ein entsprechender schriftlicher Nachweis beizufügen ist. Dies gilt auch für vom Hallenträger geforderte sog. Lückenschließungen. Daneben wird einer beantragten Spielverlegung in folgenden Ausnahmefällen durch die Spielleitende Stelle zugestimmt: Klassenreise, Schulweltmeisterschaft, DM-Meisterschaft Einsegnung, Kommunion, Jugendweihe, Teilnahme des Vereinstrainers als Verbandstrainer an einer Auswahlmaßnahme (der Antrag muss aber mindestens 6 Wochen vor der Maßnahme gestellt werden) Der antragstellende Verein schlägt über nuliga zwei Termine vor, die an verschiedenen Wochentagen liegen müssen (Auswahltermine sind zu beachten). Der gegnerische Verein hat einen der vorgeschlagenen Termine innerhalb von zwei Wochen über nuliga zu bestätigen. Nur bei triftigen Gründen darf eine Ablehnung erfolgen und es ist in diesem Fall.die Spielleitende Stelle zu informieren. Es ist zu beachten, dass die entsprechenden Bescheinigungen der Spielleitenden Stelle innerhalb der vorgesehenen Frist vorgelegt werden. Außerdem muss es sich um mindestens drei Spieler/Innen einer Mannschaft handeln. Anträge auf Verlegung oder Absetzung eines Spieles (auch nur uhrzeitlich) haben zwei Wochen vor dem Spiel bei der Spielleitenden Stelle vorzuliegen (Ausnahmen s. vorh. Absatz). Für die Beantragung von zustimmungspflichtigen Spielverlegungen hat der Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro (Erwachsene) bzw. 15,00 Euro (Jugend) zu entrichten. Eine Verlegung von Spielen der ersten beiden Spieltage (Hinrunde) ist möglich. Der neue Termin sollte vorrangig vor dem nächsten offiziellen Spieltag liegen. Hinrunden-Spiele sind spätestens bis zum Ende der Hinrunde auszutragen. Rückrunden-Spiele sind in der Rückrunde vor dem letzten Spieltag auszutragen. Über Ab-, Neuansetzung und Verlegung eines Spieles entscheidet die Spielleitende Stelle. Werden durch den Eigentümer der Sporthallen zugesagte Hallennutzungstermine abgesagt oder wird durch äußere Einflüsse die Durchführung eines Spieles verhindert, wird bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Verlegungsgebühr erhoben. Bei kurzfristiger Absage (weniger als vier Tage vor dem Spieltermin) eines Meisterschafts- oder Pokalspiels sind von dem absagenden Verein, neben der Absage in nuliga, die Spielleitende Stelle und der Gegner primär per Telefon und/oder per Mail zu unterrichten. Der Schiedsrichterausschuss ist per Mail (an: schiedsrichter@hvberlin.de) zu informieren. 3

4 3.4 Spielhallen: Spielhallen für die Verbandsliga der Männer müssen eine Spielfläche von 40 m x 20 m und sollen eine Tribüne für den Zuschauerbereich aufweisen. Für die übrigen Staffeln soll die Spielfläche die Maße 40 m x 20 m, mindestens muss sie jedoch 38 m x 18 m aufweisen. Für die ordnungsgemäße Beantragung der Hallen sind die Heimvereine/Ausrichter verantwortlich; sie haften dafür, dass das Spielfeld für die gemeldeten Hallen dieser Regel entspricht und die Sicherheitsabstände neben den Seitenlinien mindestens 0,5 m sowie hinter den Torauslinien mindestens 1,0 m (ohne Zuschauer) bzw. 2,0 m (mit Zuschauern) betragen. Der Ordnungsdienst hat dafür zu sorgen, dass diese Sicherheitszonen während des gesamten Spieles von Geräten und Personen frei gehalten werden. Kleinere Spielflächen werden nach schriftlichem Antrag bei der Spielleitenden Stelle nur in Ausnahmefällen zugelassen. Die Heimvereine haben folgende Punkte zu gewährleisten: Vorhandensein einer funktionierenden öffentlichen Zeitmessanlage, die vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist Vorhandensein einer Tischstoppuhr (sog. "21 cm-uhr") bzw. eines vom DHB zugelassenen Handball-Timers Ordnungsgemäßer Aufbau des Zeitnehmertisches und der Auswechselbänke Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen. Er hat seine Durchsagen auf das sachlich Notwendige zu beschränken 7-m von der Torauslinie ist an der Seitenlinie eine 50 cm lange und 5 cm breite Linie zu ziehen. Hier ist das Ende der Auswechselbänke. Diese Linie darf nicht überschritten werden (so genannte Coachingzone). Die Hallen sind rechtzeitig zu öffnen. In der Verbandsliga Männer soll die Spielfläche 45 min. vor Spielbeginn zur Verfügung stehen. In der Landes- und Stadtliga der Männer sowie der Verbands- und Landesliga der Frauen soll die Spielfläche 30 Minuten vor Spielbeginn zur Verfügung stehen. Im Auswechselbereich haben sich gemäß Spielregel 4 ausschließlich die im Spielbericht eingetragenen Personen (bis zu sieben Auswechselspieler (zzgl. hinausgestellte Spieler) und bis zu vier Offizielle) aufzuhalten. Vor dem Einspielen führen die Schiedsrichter die Kontrollen nach der Spielregel 17:3 sowie 56 und 81 SpO/DHB durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel. Der Heimverein ist verantwortlich dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Halle ungehindert betreten können und sorgt für ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und der Spielfläche. Der Heimverein ist verpflichtet für die Schiedsrichter einen abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Stühlen zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen haftet der Heimverein. Er kann mit einer Geldbuße und Hallensperre belegt werden. 3.5 Benutzung von Haftmitteln: Es gelten die Nutzungsordnungen und Hausordnungen für die öffentlichen und privaten Sportanlagen Berlins, die für die beteiligten Vereine bindend sind. Für Spiele innerhalb des Bereiches des Handball-Verbandes Berlin (nicht OL OOS) gilt bei allen Jugendspielen ein Haftmittelverbot. 4

5 3.6 Spielbeginn: Alle Meisterschafts- und Pokalspiele finden grundsätzlich an den Wochenenden statt (Freitag bis Sonntag bei den Erwachsenen, Samstag und Sonntag bei der Jugend). Bei Meisterschaftsbzw. Pokalspielen in der Woche darf der Spielbeginn ohne Zustimmung des Gegners nicht vor Uhr, an Sonnabenden nicht vor Uhr liegen. Das Ende aller Meisterschafts- und Pokalspiele (Jugend / Erwachsene) muss bis Uhr gewährleistet sein (Jugend D bis B bis Uhr). Die Vereine sind verpflichtet, zu den Meisterschafts- und Pokalspielen rechtzeitig anzureisen. Es gibt keine Wartezeiten! Die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Bei den Spielen der VL Männer sollen insgesamt 2 h 15 min Hallenzeit angesetzt werden (45 min Vorlauf und 90 min Spielzeit). Bei allen übrigen Spielen mit einer Spielzeit von 2x30 min sollen insgesamt 2 h Hallenzeit angesetzt werden (30 min Vorlauf und 90 min Spielzeit). Bei den Jugendspielen mit einer Spielzeit von 2x25 min sollen insgesamt 1 h 45 min Hallenzeit angesetzt werden (30 min Vorlauf und 75 min Spielzeit). Bei den Jugendspielen mit einer Spielzeit von 2x20 min sollen insgesamt 1 h 30 min Hallenzeit angesetzt werden (30 min Vorlauf und 60 min Spielzeit). Meisterschafts- und Pokalspiele sind - wenn irgend möglich - auszutragen. Dabei dürfen nachfolgende Meisterschafts- oder Pokalspiele nicht beeinträchtigt werden. Über die Wertung nicht durchgeführter Spiele sowie über den Kostenträger entscheiden die Spielleitenden Stellen. 3.7 Spielkleidung: Die Spielkleidung der Feldspieler jeder Mannschaft hat einheitlich zu sein, wobei sich die Trikots der Torwarte farblich von der eigenen, der gegnerischen Mannschaft und dem gegnerischen Torwart unterscheiden müssen (vgl. hierzu Spielregel 4:7). Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung wechselt die Gastmannschaft die Spielkleidung. Die Nummerierung der Spielkleidung hat den Spielregeln zu entsprechen. 3.8 Spielbälle: Zwei den Regeln entsprechende Spielbälle sind den Schiedsrichtern zeitnah (ca. 10 Minuten) vor Spielbeginn vorzulegen. 3.9 Fahrtkosten: Die Fahrtkosten zu den angesetzten Meisterschaftsspielen tragen die anreisenden Mannschaften selbst 3.10 Zeitnehmer / Sekretär: Für alle Meisterschaftsspiele (Heim- und Auswärtsspiele) und alle Pokalspiele (außer Final Four ) hat der Heimverein Zeitnehmer und Sekretär zu stellen. Diese müssen ausgebildet und im Besitz einer gültigen Zeitnehmer- oder Schiedsrichterlizenz sein, die den Schiedsrichtern auf Verlangen vorzulegen ist. Bei Ausbleiben von Zeitnehmer und/oder Sekretär entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von Zeitnehmer und Sekretär. 5

6 3.11 Spielberichte/Spielausweise/Ausstattung: Für die Abwicklung des Spielbetriebs wird der elektronische Spielbericht (nuscore) eingesetzt. Die Nutzung von nuscore ist für alle Vereine in allen Spielklassen bindend. Für den Einsatz von nuscore ist folgendes zu beachten: Unter folgendem Link gibt es dazu eine detaillierte Anleitung: ersion_berlin.pdf Für die technische Abwicklung des Spieles in nuscore ist ausschließlich der Heimverein verantwortlich (Stellung der funktionstüchtigen Hardware etc.). Zudem hat der Heimverein immer einen leeren Spielberichtsbogen in Papierform vorzuhalten. Mängel im Rahmen dieser Abwicklung stellen grundsätzlich einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen dar. nuscore ist für den Betrieb im Online- oder Offline-Modus ausgelegt. Die Abwicklung ist im Offline-Modus ausreichend, sollte aber möglichst online durchgeführt werden. Dennoch wird den Vereinen angeraten, sich möglichst frühzeitig um eine leistungsstarke WLAN- Verbindung in den Hallen bzw. einen LAN-Anschluss zu bemühen. Zudem sollte die einzusetzende, transportable Hardware über eine ausreichende Akku-Leistung von mind. 3,5 Stunden verfügen bzw. muss die Hardware über ein Ladegerät jederzeit mit Strom versorgt werden können. Das Laden des Spieles über eine Internetverbindung mittels der Applikation: und dem Spiel-Code (= SMS-Code) auf die beim Spiel zu verwendende Hardware muss spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn (frühestens 24 Stunden vorher) erfolgen. Ebenso 45 Minuten vor Spielbeginn sind dem Sekretär durch die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen die Mannschaftsaufstellungen inkl. der Offiziellen sowie der Trikotnummern bzw. Kennzeichnungen (A-D) für Offizielle mittels unterschriebener Mannschaftsliste: Muster_HVB_final.pdf bekanntzugeben. Die Pässe sind entsprechend der Trikotnummern in aufsteigender Reihenfolge sortiert ebenfalls dem Sekretär zu übergeben, der daraufhin die Eintragungen /Korrekturen in der jeweiligen Mannschaftsaufstellung in nuscore vornimmt. Insbesondere die Eintragungen für Offizielle sowie Z/S sind vollständig, d.h. Name, Vorname (keine Kürzel oder Spitznamen) und mit korrektem Geburtsdatum, vorzunehmen. Die Spielausweiskontrolle ist durch die Schiedsrichter vorzunehmen und sollte aufgrund ggf. möglicher Korrekturen in nuscore im Beisein des Sekretärs erfolgen. Abweichende Passnummern von nuscore-vorschlag gegenüber den vorgelegten Pässen sind im SR-Bericht einzutragen. Dies gilt auch für von den Ligaverbänden (HBL/HBF) ausgestellte Pässe. Diese Spieler/innen sind zudem im SR-Bericht mit aufzunehmen, ebenso auftretende Fehler. Ist ein Spielausweis in der Datenbank nicht vorhanden, wird der Spieler manuell eingetragen. Kann ein Spielausweis nicht vorgelegt werden, trägt der Mannschaftsverantwortliche die Verantwortung, dass eine Spielberechtigung vorliegt. 30 min. vor Spielbeginn findet eine Zusammenkunft aller Beteiligten (MV s = Offizielle A, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär und soweit angesetzt Technischer Delegierte, Amtliche Aufsicht, HVB-Schiedsrichterbetreuer) statt. Bei dieser Zusammenkunft werden die für einen geregelten Spielablauf notwendigen Absprachen getroffen. 6

7 Spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn ist die Mannschaftsaufstellung jeweils durch die Offiziellen A (= Mannschaftsverantwortliche) durch die Eingabe des persönlichen nuscore- Passwortes oder die Eingabe der individuellen Spiel-PIN seiner Mannschaft freizugeben. Damit wird auch die Richtigkeit aller Spielberechtigungen einer Mannschaft inkl. derjenigen ohne Spielausweis bestätigt. Der Sekretär bestätigt danach den Schiedsrichtern kurz die Einsatzbereitschaft von nuscore. Änderungen in der Mannschaftsaufstellung vor Spielbeginn können nach der Freigabe durch die Mannschaftsverantwortlichen nur noch durch Zurücksetzung der elektronischen Unterschrift des Vereins, Korrektur der Eintragungen und erneute elektronische Unterschriften erfolgen. Ohne vollständige Unterschriften kann das Spiel nicht gestartet werden. Verzögerungen aus diesem Grund gehen zu Lasten des verursachenden Vereins. Für während des Spieles nachzutragende Spieler oder Offizielle gilt grundsätzlich, dass diese nur durch den Sekretär in der Mannschaftsaufstellung nachgetragen werden können und erst mit vollständigem Eintrag die Teilnahmeberechtigung erreicht wird. Dieser Eintrag sollte gerade zu Beginn der Saison nur während einer Spielzeitunterbrechung erfolgen. Bei Spielern/Innen mit vorhandenem Spielausweis wird der Spielausweis übergeben und die Trikotnummer benannt; bei Spielern/Innen ohne Spielausweis wird auf eigene Verantwortung des MV der Spieler mit Nennung der Trikotnummer angekündigt und eingetragen. In der Halbzeitpause und nach Spielende vergleichen bzw. kontrollieren Sekretär und Schiedsrichter entweder in der Kabine der Schiedsrichter oder - sofern vorhanden- in der Kabine für Zeitnehmer/Sekretär die Eintragungen im elektronischen Spielereignisprotokoll. Nach Spielende darf erst nach dieser Kontrolle das Spiel abgeschlossen und die ergänzenden Eintragungen bei Personen und im Schiedsrichterbericht vorgenommen werden. Spätestens im Beisein je eines Offiziellen unterschreiben die Schiedsrichter dann den Spielbericht mit Ihrem nuscore-passwort. Die digitale Unterschrift zur Kenntnisnahme des elektronischen Spielberichts hat durch den jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen mittels seines persönlichen nuscore- Passwortes oder durch einen Offiziellen mittels der für dieses Spiel gültigen Spiel-PIN in Anwesenheit der Schiedsrichter bis spätestens 15 Minuten nach Spielende zu erfolgen. Nach diesen elektronischen Unterschriften ist keine Änderung/Eintragung mehr möglich. Der Heimverein hat die Verpflichtung spätestens 120 Minuten (= 2 Stunden) nach offiziellem Spielende, den nicht mehr löschbaren Spielbericht elektronisch mittels einer Internetverbindung zu versenden. Mit diesem Versenden geht den Vereinen und den SR sowie den Spielleitenden Stellen je ein PDF-Dokument mit dem Spielbericht per zu und ein (um persönliche Daten reduzierter) Pressebericht steht dann in nuliga zum Download für interessierte Dritte zur Verfügung. Ausfall der Hardware bzw. Nichtnutzung Eingabe der Spielergebnisse Bei Ausfall der Hardware der Anwendung nuscore oder einem Umstand, der die Nutzung des elektronischen Spielberichtes nicht ermöglicht (Nichtvorhandensein der Spiel-PIN eines Vereins o.ä.) erfolgt die Verwendung des papierhaften (Notfall-) Spielberichtsbogens (3-fach-Bogen), ggf. erst ab dem Zeitpunkt des Ausfalls. Hier ist dann die Mannschaftsaufstellung inkl. Unterschriften und die bereits ausgesprochenen persönlichen Strafen sowie das aktuelle Ergebnis nachzutragen und ab dem Zeitpunkt des Einsatzes alle dann folgenden Ereignisse zu dokumentieren. Die Schiedsrichter notieren in diesen Fällen die ihnen vom Heimverein zu nennende Begründung für den Einsatz des papierhaften Spielberichtsbogens im Schiedsrichterbericht. Im Falle eines papierhaften Spielprotokolls sind die Spieler in aufsteigender Nummerierung einzutragen und die Offiziellen entsprechend den Buchstaben A - D gekennzeichnet. 7

8 Die Heimvereine geben für alle Spiele (Meisterschafts- und Pokalspiele), wenn nicht durch nuscore schon übermittelt, ihre Ergebnisse in nuliga ein. Dabei sind die Spiele der Verbandsliga (Männer und Frauen) sowie Pokal Männer und Frauen bis spätestens 120 Minuten nach Spielende einzustellen. Bei allen übrigen Alters- und Spielklassen sowie Pokal Jugend muss das Spielergebnis bis spätestens Sonntag, Uhr in nuliga eingegeben sein. Fehlender elektronischer Spielbericht Die Nichtdurchführbarkeit mit dem elektronischen Spielbericht stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen 18/ des HV Berlin dar. Beispielsweise eine nicht funktionierende Hardware, Fehler in der Bedienung durch den Sekretär, die auf eine nicht ausreichende Einweisung zurückzuführen sind oder das Nichtvorhandensein des Spielcodes und/oder der mannschaftsindividuellen Spiel-PIN für das Spiel bzw. unrichtige nuscore- Passwörter für die elektronischen Unterschrift gehören zu diesen Verstößen. Fehlende Spielerpässe Nur auf Anforderung der Spielleitenden Stelle ist die Kopie eines eventuellen fehlenden (nicht hochladbaren) Spielausweises in gescannter Form per an die Spielleitende Stelle ausreichend. Die Übermittlung hat dann innerhalb von fünf Tagen zu erfolgen Spielaufsichten/Technische Delegierte Die Spielleitenden Stellen haben die Möglichkeit, gemäß 80 bzw. 80a SpO/DHB zu einzelnen oder mehreren Spielen Spielaufsichten oder Technische Delegierte anzuordnen bzw. zu stellen. Die Kosten trägt sofern nicht anders angeordnet der Handball-Verband Berlin HVB-Schiedsrichterbetreuer Der Schiedsrichterwart oder eine von ihm benannte Person des Schiedsrichterausschusses hat die Möglichkeit zu einzelnen oder mehreren Spielen einen HVB-Schiedsrichterbetreuer anzuordnen bzw. zu stellen. Die Kosten trägt der Handball-Verband Berlin. 4. Schiedsrichter 4.1 Die Ansetzungen der Schiedsrichter erfolgt durch die Mitglieder des Schiedsrichterausschusses, sowie den dafür vorgesehenen hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle bzw. dessen Vertretung. Diese sind berechtigt, Änderungen in der Ansetzung der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen die Ansetzungen von Schiedsrichtern, Zeitnehmern, Sekretären sowie den unter 3.12 und 3.13 genannten Funktionsträgern sind unzulässig. 4.2 Die Schiedsrichter erhalten vom Heimverein vor dem Spiel nachstehende Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten. Diese sind auch dann zu zahlen, wenn bei Absagen von Meisterschafts- und Pokalspielen die angesetzten SR nicht mehr rechtzeitig von der Absage unterrichtet werden können; sie sind dann vom absagenden Verein zu tragen. Rechtzeitig ist eine Absage bei Wochenendspielen und Spielen am Montag bis Freitag 12:00 Uhr; bei Spielen in der Woche (Dienstag bis Freitag) bis zum Vortag 12:00 Uhr. Fällt der letztmögliche Zeitpunkt der Absage auf einen Feiertag, ist die Absage nur rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag vor dem Feiertag bis 12:00 Uhr erfolgt. 8

9 Übersicht Aufwandsentschädigungen Schiedsrichter: Verbandsliga Männer: 25,00 Verbandsliga Frauen, Landesliga Männer: 20,00 Landesliga Frauen und übrige Erwachsenenmannschaften: 15,00 Jugend A C (o. Turnierspiele): 17,50 Jugend D (o. Turnierspiele): 15,00 Pokal Männer und Frauen: 20,00 Pokal Jugend A - C: 17,50 Pokal Jugend D: 15,00 Fahrtkosten: Als Fahrtkosten werden entsprechend des jeweils gültigen ÖPNV-Tarifs bis maximal zur Tarifstufe Berlin ABC erstattet. Der ÖPNV-Tarif ist bei "Mehrfachansetzungen" anteilmäßig auf die zu pfeifenden Spiele anzurechnen. Für die steuerliche Behandlung aller Beträge ist der Zahlungsempfänger verantwortlich. 4.3 Der Heimverein ist verpflichtet für die Schiedsrichter einen abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Stühlen zur Verfügung zu stellen. 4.4 Sind die angesetzten Schiedsrichter 15 Minuten vor Spielbeginn nicht anwesend, ist nach 77 SpO/DHB zu verfahren. Für die Verbandsliga der Männer gelten insbesondere die Absätze 1 und 2 des 77 SpO/DHB, wobei der anwesende "neutrale" Schiedsrichter dem HVB-Leistungskader angehören muss. Alle übrigen Spiele der Männer, Alte Herren (ü.32 und ü.40), Frauen und Jugend gelten als Spiele "in unteren Spielklassen" gem. 77 Abs. 3 SpO/DHB. Das bedeutet, dass sich die beteiligten Mannschaften bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter über die Spielleitung einigen müssen. Als Schiedsrichter im Sinne des 77 Abs. 3 SpO/DHB gilt jeder Sportkamerad, der Mitglied in einem dem HVB angeschlossenen Verein ist. 4.5 Ein Passeinzug bei Disqualifikationen erfolgt nicht. 5. Teilnehmer am Deutschen Amateur-Pokal Männer Der Teilnehmer am Deutschen Amateur-Pokal muss im Kalenderjahr 2018 ausgespielt werden. Daher wird der Berliner Pokalsieger der Männer 2018 für diesen Wettbewerb gemeldet. 6. Zusätze für die Altersklasse C-Jugend Grundsätzlich muss offensiv verteidigt werden, d.h. offensive Raumdeckung in einer Zwei-Linien-Abwehr (z.b. 1:5, 3:3, 3:2:1) oder Manndeckung. Nicht erlaubt sind: Einzelmanndeckung (5:0 + 1 oder 4:0 +2) sowie eine 4:2-, 5:1- oder 6:0- Abwehr. 7. Zusätze für die Altersklasse D-Jugend 7.1 Bei der männlichen D-Jugend - mit Ausnahme der Verbandsliga - besteht auch die Möglichkeit mit einer gemischten Mannschaft anzutreten. 9

10 7.2 Alle Mannschaften spielen auf jeden Fall in der ersten Halbzeit eines Spieles mindestens ab der Mittellinie eine offene (kurze) Deckung (Manndeckung) gegen die gegnerische Mannschaft. In der zweiten Halbzeit wird analog zur Altersklasse C-Jugend (Punkt 11) gespielt. Tritt eine Mannschaft zu Spielbeginn in Unterzahl an, so wird auch in der ersten Halbzeit eine Zwei-Linien-Abwehr gespielt, außer beide Mannschaftsverantwortlichen einigen sich auf Manndeckung in Gleichzahl. 7.3 Zur Rückrunde sind Nachmeldungen möglich. 8. Maßnahmen bei Nichteinhaltung offensiver Spielweisen in der C- und D-Jugend Stellt der Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft keine Manndeckung bzw. offene Raumdeckung als Zwei-Linien-Abwehr spielt, gibt er Time-out und fordert den Mannschaftsverantwortlichen auf, die Spielweise in der Abwehr zu ändern. Ist danach keine Änderung des Abwehrverhaltens festzustellen, verwarnt der Schiedsrichter den Mannschaftsverantwortlichen nach Time-out. Sollte weiterhin keine Manndeckung (D-Jugend, 1. Halbzeit) bzw. eine Zwei-Linien-Abwehr gespielt werden, entscheidet der Schiedsrichter auf 7-m-Wurf (ohne Nachwurf). Die angreifende Mannschaft bleibt im Ballbesitz. Der erneute Angriff ist ab der Mittellinie durchzuführen. Erwachsene 9. Ergänzende Regelungen für Pokalspiele 9.1 Im Bereich des HVB wird bei den Männern und Frauen eine Pokalrunde gem. 45 DHB-SpO durchgeführt, wobei das Finale als Endspiel (Einzelspiel) ausgetragen wird. 9.2 Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften, die zu den Meisterschaftsspielen des HVB, der Oberliga Ostsee-Spree sowie der 3. Liga (nur Frauen) gemeldet haben. 9.3 Für die Pokalspiele kann bei den Männern und Frauen jeder Verein mehrere Mannschaften melden (ausgenommen sind Mannschaften der Bundesligen Frauen und Männer und Männer der 3. Liga), sofern in diesen Altersklassen entsprechende Mannschaften zu den Meisterschaftsspielen gemeldet sind. 9.4 Die erste Runde bei den Erwachsenen wird ohne Mannschaften aus der Verbandsliga, der Oberliga Ostsee-Spree und der 3. Liga, die zweite Runde ohne Mannschaften aus der Oberliga Ostsee-Spree und der 3. Liga ausgetragen. 9.5 In einer an der Erwachsenen-Pokalrunde teilnehmenden Mannschaft kann grundsätzlich jeder Spieler mitwirken, gleichgültig, in welcher Mannschaft seines Vereins und in welcher Spielklasse er bei den Meisterschaftsspielen bisher mitgewirkt hat oder weiterhin mitwirkt. Er ist jedoch für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese Mannschaft ausgeschieden ist. 9.6 Mit der Meldung ( ) verpflichten sich die Vereine bei den Frauen-, bei entsprechender Qualifizierung (Pokalsieger) an der DHB-Pokalrunde teilzunehmen. Bei den Männern gilt für die Qualifikation zum Deutschen Amateur-Pokal eine andere Regelung (siehe Punkt 5) 10

11 Jugend 9.7 Im Bereich des HVB wird bei der Jugend eine Pokalrunde durchgeführt, wobei das Finale als Endspiel (Einzelspiel) ausgetragen wird. 9.8 Teilnahmeberechtigt sind je Verein/SG eine Mannschaft pro Altersklasse, vorausgesetzt, sie nimmt am Spielbetrieb des HVB, der Oberliga OSS oder des DHB teil. 9.9 Spieltermine Jugend: Bei Spielterminen außerhalb der festgesetzten Pokalspieltermine sind die Trainingstage und -spiele der Auswahlmannschaften zu berücksichtigen, soweit in den beteiligten Mannschaften Auswahlspieler/innen mitwirken. Zudem sind evtl. Meisterschaftsspiele des Gegners zu beachten. In diesen Fällen ist ebenfalls ein Spieltermin vor dem jeweiligen Pokalwochenende zu vereinbaren In einer an der Jugend-Pokalrunde teilnehmenden Mannschaft kann grundsätzlich jeder Spieler mitwirken, gleichgültig, in welcher Mannschaft seines Vereins und in welcher Spielklasse er bei den Meisterschaftsspielen bisher mitgewirkt hat oder weiterhin mitwirkt. Hierbei ist jedoch unbedingt 22 Ziffer 1 der DHB-Spielordnung zu beachten Für die Pokalspiele gelten auch die Sonderbestimmungen der C- und D-Jugend (siehe Punkt 4 und 5.5, 5.6). Außerdem können in der D-Jugend gemischte Mannschaften im Bereich der männlichen Jugend mitspielen. Die teilnehmenden Mädchen dürfen dann aber nur dort eingesetzt werden Bei den Pokalspielen gilt die besondere "Festspielregelung" gem. 45 Abs. 8 SpO/DHB. Das "Doppelspielrecht" von Jugendspielern bleibt dabei unberührt. Ein Einsatz in zwei Altersklassen (A-Jugend und Erwachsene bzw. in zwei aufeinanderfolgenden Jugendklassen) ist erlaubt. Allgemein 9.13 Termine für die Pokalsaison Erwachsene und Jugend: Runde Runde Auslosung Termineingabe in nuliga Spieltermine von bis Erwachsene 1. Runde Erwachsene 2. Runde Erwachsene 3. Runde Erwachsene 4. Runde Erwachsene 5. Runde Erwachsene 1/2Finale Erwachsene Finale Jugend 1. Runde Jugend 2. Runde Jugend 3. Runde Jugend 4. Runde Jugend A + B Finale Jugend C + D Finale Wird bis zu den oben festgesetzten Terminen keine Spielvereinbarung bei der zuständigen Spielleitenden Stelle abgegeben bzw. keine Termineingabe in nuliga eingestellt, so scheidet die fehlbare Mannschaft aus der Pokalrunde aus. 11

12 9.15 Die Pokalspiele finden an o.g. festgelegten Pokalspieltagen (Freitag bis Sonntag bei den Erwachsenen, Samstag und Sonntag bei der Jugend) statt. In diesem Fall legt der Heimverein einen Termin am festgelegten Wochenende fest. Weiteres zum Spielbeginn und zum Spielende siehe Pkt Finden an diesen Wochenenden in vereinzelten Staffeln Meisterschaftsspiele statt (siehe Pokalkalender), so hat das Punktspiel Vorrang und es sollte ein Spieltermin vor dem Pokalspiel vereinbart werden. Dabei macht der Heimverein zwei Terminvorschläge (zwei verschiedene Tage), die nicht an dem Wochenende eines Punktspiels liegen. Auch für das erste Pokalwochenende der Jugend gilt der Vorrang für Vorbereitungsturniere, die Pokalspiele können verlegt werden (diese Spiele müssen bis zum gespielt sein) Einigen sich die Vereine auf einen Termin, der vor dem festgesetzten Spieltermin liegt, kann dieses Spiel zu diesem Termin angesetzt werden Die öffentlichen Auslosungen finden jeweils am Sitz der HVB-Geschäftsstelle um ca Uhr statt Bei den Erwachsenen und der Jugend wird jeweils von Runde zu Runde wie oben angegeben ausgelost Bei den Männern und Frauen hat die klassenniedrigere Mannschaft bis einschl. Achtelfinale (4. Runde) Heimrecht Das Heimrecht kann abgegeben werden. Es geht dann auf den Gegner über Die Halbfinal- und Finalspiele bei den Männern und Frauen werden an einem "Final-Four-Pokal- Wochenende" vom HVB angesetzt und durchgeführt. Die Finalspiele der Jugend (A-D) werden an einem Wochenende, wobei die Altersklassen auf Samstag und Sonntag verteilt werden, vom HVB angesetzt und durchgeführt. Im Rahmen der hier genannten Spiele wird eine Technische Besprechung entsprechend der Regelungen zur Verbandsliga Männer durchgeführt. Die Regelungen nach gelten analog. Für das Final-Four-Pokal-Wochenende der Erwachsenen und die Finalspiele der Jugend werden neben den Schiedsrichtern auch Zeitnehmer und Sekretär durch den HVB angesetzt. Die Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten sind in 4.2 geregelt Die Pokalspiele werden im sog. "K.O.-Verfahren" bis zur Entscheidung ausgetragen. Ist nach der zweiten Verlängerung noch keine Entscheidung gefallen, wird ein 7-m-Werfen gem. Spielregeln (Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen) durchgeführt Gemäß 21 Abs. 3 RO/DHB (vorzeitige Entsperrung bei der Verhängung von Sperren nach 17 RO/DHB) haben die Vereine, die an den von den Landesverbänden ausgeschriebenen Pokalrunden teilnehmen, vor Beginn der ersten Pokalrunde die gemeldete(n) Pokalmannschaft(en) einer Spielklasse zuzuordnen, welcher der Verein angehört. Erfolgt die Zuordnung nicht bis zu dem von der zuständigen Spielleitenden Stelle vorgegebenen Termin, werden zur vorzeitigen Entsperrung nur ausgetragene Meisterschaftsspiele der ersten Mannschaft und Pokalspiele der Mannschaft, in der der Spieler oder Mannschaftsverantwortliche fehlbar wurde, angerechnet Alle Pokalspiele gelten als "untere Spielklassen" im Sinne des 77 Abs. 3 SpO/DHB. Insofern müssen sich bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter die Mannschaften über die Spielleitung einigen. Sollte keine Einigung erfolgen, entscheidet das Los. Als Schiedsrichter im Sinne des 77 Abs. 3 SpO/DHB gilt jeder Sportkamerad, der Mitglied in einem dem HVB angeschlossenen Verein ist. 12

13 10. Wirtschaftliche Bestimmungen Es gelten die beim Verbandstag 2018 beschlossenen Beiträge. Bei Erhebung von Eintritt erhält der Gastverein 18 Teilnehmerkarten. Auf Anforderung sind dem Gastverein Eintrittskarten bis zu 25 % der Sitzplatzkapazität der Heimspielhalle zu verkaufen. Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) bzw. im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Rentnern, Auszubildenden und Arbeitslosen sollte die gleiche Ermäßigung wie Schülern und Studenten eingeräumt werden. Die Mitarbeiter- und Schiedsrichterausweise des DHB und des HVB berechtigen zum freien Eintritt. Die Kosten für Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Ordner, Sanitätsdienst und sonstige Mitarbeiter gehen zu Lasten des Heimvereins. 11. Einsprüche Einsprüche sind unter Beachtung der Formen und Fristen (vgl. 34, 37-39, 42 RO/DHB) beim: Handball-Verband Berlin e.v. Verbandssportgericht Glockenturmstr Berlin einzulegen. Der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 50,- und der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 25,- sowie des Auslagenvorschusses in Höhe von 25,- auf das Konto des HVB (Commerzbank, IBAN: DE ) ist beizufügen. Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles oder einer Disqualifikation können nur dann verhandelt werden, wenn die behaupteten Einspruchsgründe im Spielbericht vermerkt sind. Handelt es sich jedoch um einen Einspruch des betroffenen Spielers oder Mannschaftsoffiziellen gegen eine Disqualifikation, so ist über den Einspruch auch ohne Vermerk im Spielbericht zu verhandeln. (vgl. 81 Abs. 6 und 7 DHB-SpO und 34 DHB-RO). 12. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch die Technische Kommission, Jugendausschuss bzw. das Präsidium unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Berlin, Rolf Riemer Vizepräsident Spieltechnik Christian Krull Vizepräsident Jugend 13

14 Meisterschaftsrunde a) Männer Spielklasse Staffeln Durchführungsbestimmungen Meisterschaft und Pokal Anlage I Auf- und Abstiegsregelung Männer, Alte Herren, Frauen Meisterschaftsrunden 2018/2019 und 2019/2020 Mannschaften Aufstieg Abstieg Mannschaften 2018/ /2020 Regelabsteiger Verbandsliga 1 / Landesliga 1 / Stadtliga 2 / Bezirksliga 2 / * 24 * 1. Kreisklasse (Männer) nach Meldung (Die Staffelersten und zweiten steigen in die Bezirksliga auf, entsprechend viele Mannschaften steigen von dort in die Kreisklasse ab). b) alte Herren (ab 32 Jahre) Eine Staffeleinteilung erfolgt nach Eingang der Meldungen. c) alte Herren (über 40 Jahre) Es wird eine einfache Runde mit allen Mannschaften gespielt und anschließend findet an einem Wochenende ein Final Four (siehe Terminplan 2018/19) mit den besten vier Mannschaften statt. d) Frauen Spielklasse Staffeln Mannschaften Aufstieg Abstieg Mannschaften 2018/ /2020 Regelabsteiger Verbandsliga 1 / Landesliga 1 / Stadtliga 2 / Bezirksliga 2 / * 20 * 1. Kreisklasse (Frauen) nach Meldung (Die Staffelersten und zweiten steigen in die Bezirksliga auf, entsprechend viele Mannschaften steigen von dort in die Kreisklasse ab). Alle o.g. Spielklassen tragen ihre Meisterschaftsspiele gem. 42 Abs. 2 DHB-SpO in Hin- und Rückrundenspiele (Heim- und Auswärtsspiele) aus, wobei jede Mannschaft gegen jede Mannschaft spielt. Sind nach Abschluss der Meisterschaftsrunde Mannschaften punktgleich, so wird nach 43 DHB-SpO verfahren. Die Durchführung eventuell anzusetzender Entscheidungsspiele (auch um den Auf- bzw. Abstieg) richtet sich nach 44 Abs. 1 bis 3 DHB-SpO. Erster Spieltag der Meisterschaftsrunde 2018/19 ist für alle Spielklassen der 15. bis Evtl. durchzuführende Entscheidungsspiele (auch um den Auf- bzw. Abstieg) werden unmittelbar nach Abschluss der Meisterschaftsrunde 2018/ 2019 terminiert. 14

15 Bei einem Abstieg von Mannschaften aus der Oberliga Ostsee-Spree (Männer und Frauen), steigen so viele Mannschaften ab, bis die o. a. Staffelstärken erreicht sind. Ebenso wird verfahren, wenn Mannschaften aus der Oberliga Ostsee- Spree auf ihr dortiges Startrecht verzichten. Nach dem (Beginn des Spieljahres) zurückziehende oder ausscheidende Mannschaften gelten als erster Absteiger. (neue Regelung: kostenfreie Zurückziehung nur bis 15. Mai 2018) Sollte ein Aufstiegsberechtigter nicht aufsteigen wollen oder können (höherrangige Mannschaft des Vereins/der SG spielt bereits in der Spielklasse -bei Einstaffeligkeit -) bzw. eine platzierte Mannschaft nicht neu melden, werden Entscheidungsspiele gem. 44 Abs. 1 bis 3 DHB-SpO zwischen dem besten Absteiger" (weiterer Absteiger) aus der höheren Spielklasse und dem Bestplatzierten" aus der unteren Spielklasse ausgetragen. Ausgenommen sind die in der o. a. tabellarischen Übersicht sog. Regelabsteiger". Meldet sich eine Mannschaft trotz sportlicher Qualifikation aus der betreffenden Spielklasse in der neuen Saison ab, so ist sie in die nächst niedrige Spielklasse einzuordnen. Die Technische Kommission ist berechtigt, auch nach dem (Beginn des Spieljahres) Veränderungen der Staffeleinteilung vorzunehmen, um einen geordneten Spielbetrieb (ausreichende Anzahl an Mannschaften pro Staffel) zu gewährleisten. Der Termin für den Antrag auf Bildung von Spielgemeinschaften ist der von der Technischen Kommission festgesetzte Meldetermin. 15

16 Anlage II Erläuterungen der Meisterschaftsrunden sowie der Auf- und Abstiegsregelung der Jugend 2018/2019 und 2019/2020 Die Saison im HVB beginnt ab 1. Mai 2018 mit den Qualifikationsspielen. Die Spielordnung des DHB findet Anwendung, sofern nicht in diesen Erläuterungen und den Durchführungsbestimmungen andere Regelungen getroffen werden. 1. Rundenspielbetrieb der A- bis D- Jugend im Handball-Verband Berlin 1.1 Die Altersklassen der A-, B-, C- und D-Jugend werden in Leistungsklassen mit möglichst folgenden Staffelgrößen eingeteilt: Verbandsliga: A, B, C: 10 Mannschaften, D: 8 Mannschaften Landesliga: A, B, C: 10 Mannschaften, D: 8 Mannschaften Stadtliga: A, B, C: 10 Mannschaften, D: 8 Mannschaften Bezirksliga: m C: 10 Mannschaften, D: 8 Mannschaften Bei hohen Meldezahlen wird eine weitere Liga (Bezirksliga bzw. Kreisliga) eingeführt. Als maximale Staffelgröße werden 12 Mannschaften angestrebt. Bei geringen Meldezahlen in einer Altersklasse kann die Technische Kommission den Spielmodus den Gegebenheiten anpassen und auch noch vor Beginn der Meisterschaftsspiele ändern. 1.2 Die Einteilung der gemeldeten Mannschaften erfolgt nach dem Ergebnis der Hallensaison 2016/2017, 2017/2018 und den Qualifikationsspielen. Mannschaften eines Vereines/einer SG dürfen unterhalb der obersten Spielklasse des Handball-Verbandes Berlin gemäß Punkte- und Qualifikationssystem in derselben Liga spielen. In den Altersklassen, in denen es eine Oberliga Ostsee-Spree (OSS) gibt, gilt diese als höchste Spielklasse des Landesverbandes. Der Erstplatzierte aller Verbandsligen in Berlin ist der Berliner Meister. 1.3 Es wird in den Altersklassen in allen Ligen, mit Ausnahme der D-Jugend, eine Hin- und Rückrunde gespielt. In Ligen mit 6 oder weniger Mannschaften wird eine Dreifachrunde (Ausnahme D- Jugend) gespielt. Ziehen vor dem ersten Spieltag Mannschaften zurück oder werden nachgemeldet, ist die Technische Kommission bzw. der Jugendausschuss berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines sinnvollen Spielbetriebs den Spielmodus anzupassen. 1.4 Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele gilt der direkte Vergleich. Bei der Entscheidung um die Berliner Meisterschaft erfolgt ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort. Bei Punktgleichheit um das Anrecht zur Qualifikation, erfolgt auf Antrag ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort. 2. Teilnahme an den A-/B-Jugend Oberligen Ostsee-Spree (OSS) der Verbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Saison 2018/ Alle Mannschaften, die nach den Durchführungsbestimmungen der Oberliga OSS Jugend nicht absteigen müssen, verbleiben in den Oberligen, sofern sie für die Saison 2018/2019 melden. 2.2 Die sechs Besten im Punktesystem der Altersklasse (ohne die in der Jugendbundesliga m A und in den Oberligen OSS verbleibenden Vertreter) und der B-Jugendmeister sind bei der männlichen und weiblichen Jugend A auf Antrag berechtigt, an einem zentral angesetzten HVB- Qualifikationsturnier teilzunehmen, um den/die Berliner Vertreter an der Qualifikationsrunde zur Jugendbundesliga / Oberliga OSS zu ermitteln. Bei der männlichen B-Jugend gilt dies analog (sechs Punktbeste und C- Jugendmeister). Außerdem wird die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Härtefällen auch niedriger platzierte Mannschaften für die zentrale Qualifikationsrunde zu melden (z.b. Mannschaften werden neu zusammengestellt oder sind durch Vereinswechsel spielstärker geworden). In derartigen Fällen entscheidet der Beirat zur Festlegung der Qualifikationsrechte über die Teilnahme Die Anzahl von höchstens acht teilnehmenden Mannschaften an einer Qualifikationsrunde darf dabei nicht überschritten werden. 16

17 2.3 Im Falle einer Änderung der Durchführungsbestimmungen der Bundesliga Jugend A bzw. der Oberligen OSS Jugend A und B ist der Jugendausschuss berechtigt, Anpassungen vorzunehmen, die dann den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt werden. 3. Einteilung für die Rundenspiele des HVB in der Saison 2018/ Die Einteilung der Ligen (Teilnehmerrechte) erfolgt nach einem Punktesystem. Hier zählt: - Platzierung der laufenden Saison in der aktuellen Altersklasse - Platzierung der laufenden Saison der jüngeren Altersklasse - Platzierung der vorherigen Saison (doppelte Wertung) der jüngeren Altersklasse Bei Punktgleichheit in der Platzierung wird die gleiche (höhere) Punktzahl vergeben. Die Punkteverteilung richtet sich nach der in der jeweiligen Saison bestehenden Staffelstärke zum Saisonende. Dabei werden bei mehreren Mannschaften eines Vereins diese jeweils für sich gewertet. Generell gilt ein Dreipunkteabstand zwischen den Plätzen beginnend mit dem Höchstwert 80 Punkte. Mannschaften höherer Ligen (z.b. Oberliga, Jugendbundesliga) erhalten je Rang gegenüber weiteren Berliner Vereinen drei Punkte zusätzlich. D-Jugend: Die beiden Letztplatzierten einer Staffel UND die beiden Erstplatzierten der Staffeln in der nächsttieferen Liga erhalten die gleiche (höhere) Punktzahl (z.b. VL UND LL ). Gibt es in der tieferen Liga mehr Staffeln als in der höheren Liga (z.b. 1 x LL und 2 x SL) so erhält nur der Erste der tieferen Liga die gleiche Punktzahl wie die beiden Tabellenletzten der höheren Liga. Gibt es in der tieferen Liga weniger Staffeln als in der höheren Liga (z.b. 2 x SL und 1 x BL) so erhalten die letztplatzierten der höheren Liga die gleiche Punktzahl wie die beiden Tabellenersten der tieferen Liga. Maßgeblich ist immer die größere Staffel. C-, B- und A-Jugend: Der Erste der unteren Liga erhält 5 Punkte mehr als der Letzte der oberen Liga. Diese Regelung wird bei der Abgrenzung zu Ligen oberhalb der Verbandsliga nicht angewendet. 3.2 Bei mehreren gleichberechtigten Ligen erfolgt die Einteilung vorrangig nach regionalen Gesichtspunkten. 3.3 Mannschaften, die in der abgeschlossenen Saison in einer unteren Liga den ersten Platz belegten, haben das Anrecht, sofern sie nach der Punktwertung nicht bereits zur Teilnahme an einer höheren Liga berechtigt sind, an der Qualifikation zur jeweils nächsthöheren Liga auf Antrag teilzunehmen. Das gilt nicht für die Teilnahme an den Qualifikationsrunden zu überregionalen Ligen. 3.4 In der D-Jugend müssen sich alle Mannschaften - außer für die unterste Spielklasse - neu qualifizieren. 3.5 In Härtefällen wird eine Qualifikation gespielt. Hieran nehmen auf Antrag die Mannschaften teil, die in der Punktwertung die letzten beiden Plätze der oberen Liga bzw. die ersten beiden Plätze der unteren Liga belegen. 3.6 Außerdem wird die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Fällen Mannschaften für die Qualifikation zu melden (z.b. Mannschaften werden neu zusammengestellt, Mannschaften sind durch Vereinswechsel spielstärker geworden oder eine spielstarke zweite Mannschaft wird neu gemeldet). Desgleichen kann nur in begründeten Fällen auf den nach dem Punktesystem erreichten Ligaplatz verzichtet werden. In derartigen Fällen entscheidet der Beirat zur Festlegung der Qualifikationsrechte über die Teilnahme. 17

18 4. Sonderbestimmungen für die C-Jugend 4.1 Grundsätzlich muss offensiv verteidigt werden: offensive Raumdeckung in einer 2-Linien-Abwehr (z. B. 1:5, 3:3, 3:2:1) oder Manndeckung. Nicht erlaubt sind: Einzelmanndeckung (5:0+1 und 4:0+2) sowie eine 4:2-, 5:1- und 6:0-Abwehr. 5. Sonderbestimmungen für die D-Jugend 5.1 Alle Mannschaften spielen in der 1. Halbzeit eines Spieles spätestens ab der Mittellinie eine offene (kurze) Deckung. In der D- Jugend wird in der 2. Halbzeit analog zur C-Jugend gespielt. Tritt eine Mannschaft zu Spielbeginn in Unterzahl an, so wird auch in der 1. Halbzeit eine Zwei- Linien-Abwehr gespielt, außer beide Mannschaftsverantwortlichen einigen sich auf Manndeckung in Gleichzahl. Ein Überzahlspiel als taktisches Mittel zu verwenden (z.b.: durch Einsatz des Torwartes als siebenten Feldspieler) ist nicht erlaubt. Der Torwart darf nicht über die Mittellinie (Ausnahme er wirft einen 7m). 5.2 Bei der männlichen D-Jugend - mit Ausnahme der Verbandsliga - besteht auch die Möglichkeit mit einer gemischten Mannschaft anzutreten. 5.3 Nach der Hinrunde kann der Jugendausschuss bei gravierenden Leistungs-unterschieden eine Neueinteilung der Ligen vornehmen. Über die Platzierungen in allen Ligen und die Berliner Meisterschaft entscheiden die Ergebnisse der Rückrunde. 5.4 Zur Rückrunde sind Nachmeldungen möglich. 5.5 Die Qualifikationsspiele sowie die Hin- und Rückrunde der Meisterschaft sind in der D-Jugend eigenständige Runden. 5.6 Der Jugendausschuss kann zentral organisierte Spieltage ansetzen. 6. Sonderbestimmungen für die E-Jugend (männlich, weiblich, gemischt) 6.1 Es wird in Turnierform gespielt, möglichst in 4er- oder 5er-Gruppen. Pro Spieltag und Mannschaft sind zwei Spiele mit getrennten Halbzeiten bzw. vier Spielphasen à 15 Minuten vorgesehen. 6.2 Die Staffeleinteilung in möglichst leistungshomogene Staffeln mit 8 bis 10 Mannschaften erfolgt nach einem Vorbereitungsturnier. Für die Rückrunde sind Nachmeldungen zulässig und es erfolgt eine Neueinteilung der Staffeln nach der inzwischen erreichten ungefähren Leistungsstärke. 6.3 In der Hin- und Rückrunde finden möglichst jeweils sechs Spieltage statt, davon jeweils einer in Form der Talentiade. 6.4 Alle Mannschaften spielen in der ersten Halbzeit zweimal drei gegen drei und in der zweiten Halbzeit spätestens ab der Mittellinie eine offene (kurze) Deckung. 6.5 Die genauen Bedingungen werden in zusätzlichen Durchführungsbestimmungen für die E- und F- Jugend geregelt. 18

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