Sitzungsprotokoll. 21. öffentliche Gemeinderatssitzung

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1 Zl.: 21/2018 Sitzungsprotokoll über die 21. öffentliche Gemeinderatssitzung Am: Dienstag, 12. Juni 2018 Ort: im Sitzungsraum der Gemeinde Schwendau 1. Stock Beginn: 20:05 Uhr Ende: 23:17 Uhr Anwesende: Herr Bürgermeister Franz Hauser als Vorsitzender Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Rauch Theresia Die Gemeinderäte: Herr Bstieler Markus Herr Wechselberger Gerold Herr Rahm Georg Frau Gruber Regina Frau Kröll Marianne Herr Sporer Josef Herr Geisler Johannes (ab 20:20 Uhr) Herr Emberger Johannes Herr Fankhauser Josef Herr Geisler Florian Herr Fankhauser Martin Außerdem anwesend: Entschuldigt waren: Nicht entschuldigt waren: Die Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen. Die Gemeindevertretung zählt 13 Mitglieder, anwesend hiervon sind 13, die Sitzung erscheint daher beschlussfähig. Seite 1

2 T a g e s o r d n u n g Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Punkt 2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der 20. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. April 2018 Punkt 3) Information über GV-Sitzung vom 03. Mai 2018 Punkt 4) Vergabe Auftrag VRV Eröffnungsbilanz Bewertung Sachanlagevermögen Punkt 5) Flächenwidmungsplanänderung Arrondierung im Bereich Stockach Gp. 1324/2, 1325, 1326/1 und Gp Punkt 6) Flächenwidmungsplanänderung Arrondierung Gp. 26/4 Jochriem Franz Punkt 7) Flächenwidmungsplanänderung Zentrum Augasse zur Ortsentwicklung a) Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen im Bereich Augasse 12, 13 und 13a (SV 1) b) Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen im Bereich Augasse 4a, 5 und 6 (SV 2) c) Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen im Bereich Augasse 11 (SV 3) d) Arrondierung und Anpassung bei Grundstück Nr. 1293/1 und Nr. 1293/3 Punkt 8) Grundsatzbeschluss über Standort Kinderbetreuungseinrichtung Punkt 9) Errichtung Stromtankstellen E-Mobilität Carsharing Punkt 10) Zuschuss Ju-Ki Fest ab 2019 Punkt 11) Information Überprüfungsausschusssitzungen Punkt 12) Information Bürgermeister Punkt 13) Anträge, Anfragen und Allfälliges Sitzungsverlauf und Beschlüsse Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Hauser begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Punkt 2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der 20. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. April 2018 Das Sitzungsprotokoll der 20. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. April 2018 wurde an alle Gemeinderäte versandt. Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der 20. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. April 2018 einstimmig zu. Seite 2

3 Punkt 3) Information über GV-Sitzung vom 03. Mai 2018 Bei der letzten GV-Sitzung am wurde unter anderem der Bebauungsplan Steiner mit Herrn Schultz Heinz besprochen. Es wurden die 3 Varianten, welche mit DI Kircher Hans- Peter ausgearbeitet wurden, präsentiert. Zudem wurden die Bedenken des Gemeinderates sowie einige Fragen an Herrn Schultz Heinz geäußert. Herr Schultz hat dazu Stellung genommen und erläutert, dass das Steiner Areal ähnlich wie das Hauser Areal in Schwaz bebaut wird. Herr Schultz ist darauf bedacht, dass qualitativ hochwertig gebaut wird. Die Errichtung eines Satteldaches ist laut Herrn Schultz kein Problem. Damit man wirtschaftlich bleibt, ist eine gewisse Kubatur notwendig. Daher sind mindestens 46 Wohnungen geplant, die in 4 oder 5 Gebäuden Platz finden. Mit der Bebauung soll frühestens im Herbst 2020 begonnen werden und in 2 oder 3 Abschnitten erfolgen. Die Wohnungen werden alle verkauft, eine Vermietung ist nicht angedacht. Der Errichtung eines Kindergartens auf diesem Areal hat Herr Schultz nicht zugestimmt, jedoch wurde angeboten, dass man in der Übergangszeit das Gebäude der Tischlerei nach Auszug der Firma Betten Eberharter mietfrei verwenden kann. Die Tiefgarage ist zum Großteil unterirdisch geplant. Mit Herrn Schultz wurde vereinbart, dass ein Massenmodell erstellt wird, damit man sich die geplante Bebauung besser vorstellen kann. Dies wird bei einer der nächsten GV-Sitzungen vorgestellt. Weiters wurde über die Möglichkeit der Flächenwidmungsplanänderung der Augasse mit Herrn DI Walder Andreas diskutiert. Dieser Punkt ist auf der heutigen Tagesordnung angeführt. Der Widmungsantrag von Herrn Schiestl Franz bezüglich des Aussiedlerhofes wurde im Gemeindevorstand besprochen. Zudem wurde mit der Abteilung Raumordnung am die Vorgangsweise für die Genehmigung des Aussiedlerhofes abgeklärt. Die Abteilung Raumordnung hat darauf hingewiesen, dass bei Genehmigung eines Aussiedlerhofes alle landwirtschaftlichen Stallungen zusammengelegt werden müssen. Im Zuge einer Vertragsraumordnung ist in einer Vereinbarung der Abbruch des alten Stallgebäudes im Dorfzentrum festzulegen und zu regeln. Von Notar Reitter wurde eine Vereinbarung erstellt, damit die Aussiedlung des Betriebs gewährleistet ist. In dieser Vereinbarung sind der Abbruch des landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und eine Konventionalstrafe enthalten. Der Gemeindevorstand hat dieser Vereinbarung zugestimmt. Diese wurde daraufhin Herrn Schiestl Franz vorgelegt. Die schriftliche Stellungnahme von Herrn Niederkircher ist noch ausständig, jedoch wurde telefonisch mitgeteilt, dass das Stallgebäude im Dorf aufgrund der Aussiedlung abgetragen werden muss. Eine endgültige Entscheidung von Herrn Schiestl gibt es noch nicht. Herr Hofer Alexander aus Burgstall ist Schüler der HTL Innsbruck und hat im Zuge seines Maturaprojektes eine Veranstaltungshalle im Brauneggerfeld geplant. Das Projekt wurde von Hofer Alexander und seinen Mitschülern am präsentiert. Bgm. Hauser hat an der Präsentation teilgenommen. Das Projekt wurde dem gemeinsamen Gemeindevorstand von Seite 3

4 Hippach und Schwendau in seiner letzten Sitzung präsentiert. Bgm. Hauser wird dies bei einer der nächsten GR-Sitzungen vorstellen. Zum Thema Errichtung Stromtankstellen und E-Carsharing wird unter TOP 9 informiert. Bgm. Hauser informiert, dass beim Bauhof beim Gemeindeamt Platzprobleme hauptsächlich wegen dem LWL-Material aufgetaucht sind, zudem stehen wenig Lagerflächen zur Verfügung. Vorübergehend hat man mit den Mayrhofner Bergbahnen vereinbart, dass das Material im Sommer auf dem Parkplatz abgelegt werden kann. Dauerhaft ist dies aber keine Lösung, da vor dem Winter das Material wieder entfernt werden muss. Deshalb hat man sich über eine dauerhaft Lösung Gedanken gemacht. Angrenzend zum Parkplatz der MBB wäre eine Grundfläche von Herrn Wechselberger, welche für die Errichtung eines Bauhofes ideal wäre. Außerdem hat man sich um einen zusätzlichen möglichen Standort umgesehen. Als andere Variante schlägt Bgm. Hauser das Feld von Herrn Kröll Franz, Schmitte, gegenüber vom TIWAG Krafthaus vor. Die Standortfrage muss aber noch mit den Grundeigentümern besprochen werden. Es ist angedacht ein Gebäude mit 17 x 10m zu errichten, das Stauraum für das LWL-Material, Kanalschächte und diversem Material bietet. Zusätzlich könnte man für die Vereine (Landjugend, FFW Schwendau. BMK Hippach) eine Lagerfläche schaffen. Punkt 4) Vergabe Auftrag VRV Eröffnungsbilanz Bewertung Sachanlagevermögen Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 des Bundes (kurz VRV 2015) trat mit in Kraft. Die Gemeinden haben spätestens für das Finanzjahr 2020 Voranschläge und Rechnungsabschlüsse gemäß den Bestimmungen der VRV 2015 zu erstellen. Bestandteil der Dreikomponentenrechnung und Voraussetzung für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen ist die Bewertung des Gemeindevermögens. Die GemNova hat sich mit der Umsetzung der VRV 2015 auseinandergesetzt und bietet den Gemeinden ihre Hilfestellung an. Dazu wurde ein Angebot für die Betreuung beim Projekt VRV Eröffnungsbilanz Bewertung Sachanlagevermögen gestellt. Für die Leistungen wird ein Stundensatz von netto 98,- verrechnet. Abgerechnet wird jeweils nach tatsächlichem Aufwand im Nachhinein. Das Entgelt versteht sich inklusive der erforderlichen Nebenkosten (Fahrtkosten, Spesen, etc.). Je nach Eigenleistung schätzt man den Zeitaufwand der GemNova inkl. Präsentation vor dem Gemeinderat auf Stunden. Das würden Kosten von ca. 2350,- bis ca ,- bedeuten. Durch die GemNova wird man von zertifizierten Experten für VRV 2015 beraten und unterstützt. Das bietet Rechtssicherheit und die Einhaltung der Richtlinien des VRV Leitfadens. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig, die GemNova zum Angebotspreis von netto 98,- pro Stunde mit der Betreuung beim Projekt VRV Eröffnungsbilanz Bewertung Sachanlagevermögen zu beauftragen. Seite 4

5 Punkt 5) Flächenwidmungsplanänderung Arrondierung im Bereich Stockach Gp. 1324/2, 1325, 1326/1 und Gp Es handelt sich hier um eine Arrondierungswidmung zur Schaffung von einheitlichen Widmungen auf den betroffenen Grundstücken. Im Zuge der Errichtung bzw. Generalsanierung der Zufahrtsstraße zu den Wohnhäusern Stockach 230 bis 233a waren geringfügige Grundstücksänderungen erforderlich. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau einstimmig gemäß 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Gemeinde Schwendau ausgearbeiteten Entwurf vom 16. April 2018, mit der Planungsnummer , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau im Bereich 1325, 1324/2, 1326/1, 1480 KG Schwendau (zum Teil) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau vor: Umwidmung Grundstück 1324/2 KG Schwendau rund 86 m² von Freiland 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet 40 (5) sowie rund 1 m² von Sonderfläche Hofstelle 44 [ivm. 43 (7) standortgebunden] in Landwirtschaftliches Mischgebiet 40 (5) weiters Grundstück 1325 KG Schwendau rund 18 m² von Freiland 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet 40 (5) weiters Grundstück 1326/1 KG Schwendau rund 13 m² von Freiland 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet 40 (5) weiters Grundstück 1480 KG Schwendau rund 120 m² von Sonderfläche Hofstelle 44 [ivm. 43 (7) standortgebunden] in Freiland 41 sowie rund 15 m² Seite 5

6 von Landwirtschaftliches Mischgebiet 40 (5) in Freiland 41 Gleichzeitig wird gemäß 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Punkt 6) Flächenwidmungsplanänderung Arrondierung Gp. 26/4 Jochriem Franz Herr Jochriem hat eine geringfügige Teilfläche von 41m² des Nachbargrundstückes zur Vergrößerung seines Gartens erworben. Diese Teilfläche soll im Zuge einer Arrondierung zu einer einheitlichen Widmung geführt werden. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau einstimmig gemäß 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Gemeinde Schwendau ausgearbeiteten Entwurf vom 04. Juni 2018, mit der Planungsnummer , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau im Bereich 26/4 KG Schwendau (zum Teil) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau vor: Umwidmung Grundstück 26/4 KG Schwendau rund 41 m² von Freiland 41 in Wohngebiet 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Punkt 7) Flächenwidmungsplanänderung Zentrum Augasse zur Ortsentwicklung Seite 6

7 In der Gemeindevorstandssitzung vom 03. Mai 2018 wurde gemeinsam mit dem Bausachverständigen der Gemeinde DI Walder Andreas das Thema Möglichkeit der Flächenwidmungsplanänderung Augasse besprochen und der Gemeindevorstand schlägt dem vor, eine Geschossflächenwidmung zu erlassen. Erläuterungsbericht zur Änderung des gültigen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau Im Bereich der Gp. 1293/3, 1293/4, 1293/6, 1293/8, 1293/1, 1292,.413,.411/2,.410 KG Schwendau Die örtliche Raumordnung liegt im Wirkungsbereich der Gemeinde. Der Gemeinderat regelt dabei im öffentlichen Interesse die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Neben der infrastrukturellen Erschließung (Straßen, ) wird das Gemeindegebiet auch hinsichtlich der Nutzungen untersucht und ortsplanerisch nach Zielkriterien entwickelt. Mit dieser Umwidmung möchte die Gemeinde Schwendau die Zentrumsfunktion erhalten bzw. schützen. Im Zentrumsbereich liegt die Entwicklung von Zentrumsfunktionen im Öffentlichen Interesse. Eine reine Wohnnutzung von zentral gelegenen Gebäuden ist dahingehend nicht wünschenswert. Zentrumsfunktionen wie Handel, Gastronomie, Dienstleistungen beleben den Ort. Ein belebter Ortskern ist für die Gemeindebürger identitätsstiftend und trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Die Gemeinde Schwendau möchte mit der Widmung: Sonderfläche mit Teilfestlegungen gemäß 51 TROG 2016 im Bereich der Grundstücke 1293/4, 1293/6, 1293/8, 1292,.413,.411/2,.410. In welcher die Nutzung der verschiedenen Ebenen geregelt wird, den Ortskern erhalten. Vorrangig soll die Ebene der Straße nicht für Wohnzwecke verwendet werden bzw. sollen die bereits vorhandenen Funktionen wie Handel, Gastronomie und Dienstleistungen auf den verschiedenen Ebenen (Stockwerke) erhalten werden. Außerdem wird durch die Umwidmung einer Teilfläche das Grundstück 1293/1 einer einheitlichen Bauplatzwidmung nämlich Wohngebiet zugeführt. Das Grundstück 1293/3 wird in Kerngebiet umgewidmet. Dies passt zur jetzigen Nutzung des Gebäudes und die Widmung Kerngebiet fügt sich in das bestehende Umfeld ein, so dass durch das gesamte Widmungsverfahren homogene Voraussetzungen für die Erhaltung des Ortskerns vor allem hinsichtlich der Zentrumsfunktion, entsteht. Im Detail sieht die Umwidmung folgendes vor: SV-1 Betrifft die Grundstücke.410 (Hnr. 12),.413 und 1292 (Hnr. 13, 13a): Seite 7

8 Die Ebene auf Straßenniveau, das EG wird jetzt mit Gastronomie und Handel genutzt. Zur Erhaltung dieser Funktion vergibt die Gemeinde die Teilfestlegung: Kerngebiet mit beschränkter Wohnnutzung. Die restlichen Ebenen erhalten die Teilfestlegung Kerngebiet. SV-2 Betrifft die Grundstücke 1293/8 (Hnr. 6), 1293/6 (Hnr. 4a) und 1293/4 (Hnr. 5). Festgelegt wird: UG und EG: Kerngebiet mit beschränkter Wohnnutzung Obergeschosse: Kerngebiet SV-3 Betrifft das Grundstück.411/2 (Hnr. 11) Festgelegt wird: UG bis 1. OG: Kerngebiet mit beschränkter Wohnnutzung Ab 2. OG: Kerngebiet 4 (Arrondierung und Anpassung) Betrifft die Grundstücke 1293/1 und 1293/3 1293/1: Für die Schaffung einer einheitlichen Bauplatzwidmung wird eine Teilfläche in Wohngebiet umgewidmet. 1293/3: Anpassung der Widmung in das bestehende Kerngebiet der umliegenden Grundstücke a) Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen im Bereich Augasse 12, 13 und 13a (SV 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau einstimmig gemäß 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Gemeinde Schwendau ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Juni 2018, mit der Planungsnummer , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau im Bereich.410,.413, 1292 KG Schwendau (zur Gänze) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau vor: Umwidmung Grundstück.410 KG Schwendau Seite 8

9 rund 419 m² von Kerngebiet 40 (3) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1 sowie EG (laut planlicher Darstellung) rund 419 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 419 m² in Kerngebiet 40 (3) weiters Grundstück.413 KG Schwendau rund 82 m² von Kerngebiet 40 (3) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1 sowie EG (laut planlicher Darstellung) rund 82 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 82 m² in Kerngebiet 40 (3) weiters Grundstück 1292 KG Schwendau rund 1671 m² von Kerngebiet 40 (3) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1 sowie rund 947 m² von Wohngebiet 38 (1) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1 sowie rund 840 m² von Allgemeines Mischgebiet 40 (2) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1 sowie EG (laut planlicher Darstellung) rund 1671 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) Seite 9

10 sowie EG (laut planlicher Darstellung) rund 947 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie EG (laut planlicher Darstellung) rund 840 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 1671 m² in Kerngebiet 40 (3) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 947 m² in Kerngebiet 40 (3) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 840 m² in Kerngebiet 40 (3) Gleichzeitig wird gemäß 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen im Bereich Augasse 4a, 5 und 6 (SV 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau einstimmig gemäß 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Gemeinde Schwendau ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Juni 2018, mit der Planungsnummer , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau im Bereich 1293/4, 1293/6, 1293/8 KG Schwendau (zur Gänze) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau vor: Umwidmung Grundstück 1293/4 KG Schwendau rund 372 m² von Allgemeines Mischgebiet 40 (2) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 2 sowie UG + EG (laut planlicher Darstellung) rund 372 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) Seite 10

11 sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 372 m² in Kerngebiet 40 (3) weiters Grundstück 1293/6 KG Schwendau rund 579 m² von Allgemeines Mischgebiet 40 (2) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 2 sowie UG + EG (laut planlicher Darstellung) rund 579 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 579 m² in Kerngebiet 40 (3) weiters Grundstück 1293/8 KG Schwendau rund 1408 m² von Allgemeines Mischgebiet 40 (2) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 2 sowie UG + EG (laut planlicher Darstellung) rund 1408 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie OGe (laut planlicher Darstellung) rund 1408 m² in Kerngebiet 40 (3) Gleichzeitig wird gemäß 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen im Bereich Augasse 11 (SV 3) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau einstimmig gemäß 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Gemeinde Schwendau ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Juni 2018, mit der Planungsnummer , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Seite 11

12 der Gemeinde Schwendau im Bereich.411/2 KG Schwendau (zur Gänze) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau vor: Umwidmung Grundstück.411/2 KG Schwendau rund 488 m² von Kerngebiet 40 (3) in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [ivm. 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3 sowie UG - 1.OG (laut planlicher Darstellung) rund 488 m² in Kerngebiet 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung 40 (6) sowie ab 2.OG (laut planlicher Darstellung) rund 488 m² in Kerngebiet 40 (3) Gleichzeitig wird gemäß 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Arrondierung und Anpassung bei Grundstück Nr. 1293/1 und Nr. 1293/3 Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau einstimmig gemäß 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Gemeinde Schwendau ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Juni 2018, mit der Planungsnummer , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau im Bereich 1293/1 (zum Teil), 1293/3 (zur Gänze) KG ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Schwendau vor: Umwidmung Grundstück 1293/1 KG Schwendau Seite 12

13 rund 220 m² von Allgemeines Mischgebiet 40 (2) in Wohngebiet 38 (1) weiters Grundstück 1293/3 KG Schwendau rund 383 m² von Allgemeines Mischgebiet 40 (2) in Kerngebiet 40 (3) Gleichzeitig wird gemäß 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Mit der Gemeinde Hippach wird diesbezüglich noch gesprochen, damit die Widmungsänderung auf beiden Seiten der Augasse vorgenommen wird. Mit der Abteilung für Dorferneuerung vom Land Tirol wird Kontakt aufgenommen, damit man für die Augasse ein Konzept für deren Belebung erstellen kann. Punkt 8) Grundsatzbeschluss über Standort Kinderbetreuungseinrichtung Bei der letzten GV-Sitzung am wurde im Vorstand das Thema weitere Vorgehensweise Kindergartenprojekt besprochen. Als Standort wurde unteranderem das Feld von Herrn Rauch Franz, Wota, bei den Drei Linden genannt. An einem Verkauf des Grundstücks ist Herr Rauch nicht interessiert, jedoch bestünde die Möglichkeit, dies mit einem Baurechtszins zu regeln. Eine fixe Zusage vom Grundeigentümer gibt es nicht. Der Standort bei der Augasse 2 ist nach wie vor eine Option, da das Gebäude der Gemeinde gehört und Herr Fankhauser Martin den Grund der Gemeinde verkaufen würde. Als dritte Option sieht Bgm. Hauser das Garberfeld. Die TIGEWOSI hat bis August einen Optionsvertrag mit den Grundeigentümern und entscheidet bei der Aufsichtsratssitzung im Juni, ob das Grundstück angekauft wird. Auch hier könnte man die Möglichkeit des Baurechtszinses wählen. Die Gemeinde Schwendau ist nun gefordert zu entscheiden, welche Variante man wählt. Dabei ist auch die Zusammenlegung der Kindergärten und Kinderkrippe in Betracht zu ziehen. Entweder einen 4-gruppigen Kindergarten plus 2 Kinderkrippen oder eben einen 6-gruppigen Kindergarten mit 2 Kinderkrippen als Gesamtlösung. Beim Garberfeld bestünde die Möglichkeit ein Kinder- und Seite 13

14 Jugendzentrum zu errichten und in weiterer Folge auch ein Seniorenheim mit betreutem Wohnen, das in Zukunft aufgrund der derzeitigen Warteliste (Änderung Pflegregress) immer wichtiger wird. GR Wechselberger Gerold bringt ein, dass seiner Meinung nach die Lösung beim Feld von Herrn Rauch Franz, Wota, optimal wäre. GR Wechselberger sieht hier die Lage als klaren Vorteil für diesen Standort an. Man könnte auch die Fläche bei den 3-Linden als Spielplatz nutzen. Die Gemeinde Hippach sei nicht an einem gemeinsamen Kindergartenbau interessiert und daher ist für GR Wechselberger der Standort Garberfeld nicht interessant. Der Standort bei den 3-Linden ist gut erreichbar, das Schwimmbad sowie die Sportstätten und die Zillerpromenade sind in der Nähe. GR Wechselberger sieht bei der Augasse die Platzsituation als Problem an. Für eine Erweiterung des Schwimmbades wäre diese Fläche idealer als für einen Kindergarten. GR Fankhauser Martin bringt ein, dass man bei der Bauerngemeinschaft schon einmal einen Antrag für den Ankauf der Fläche bei den 3-Linden gestellt hat, welcher abgelehnt wurde. Einen so schönen Fleck zu verbauen, befürwortet GR Fankhauser nicht. Bgm. Hauser stimmt GR Wechselberger in Bezug auf das Schwimmbad zu. Im Falle einer Erweiterung wäre sicher der Standort von der Augasse 2 ideal. GV Geisler Hannes schlägt folgende Vorgehensweise vor: da man bei der Augasse 2 den Kindergarten mehr oder weniger nicht Platz hat, sollte man die anderen Optionen andenken. Mit Herrn Rauch Franz und der Bauerngemeinschaft soll man versuchen einen Optionsvertrag für die Flächen bei den 3- Linden abzuschließen. Es soll besprochen werden, ob die Möglichkeit eines Kindergartenbaues und der Errichtung eines Spielplatzes zugestimmt werden kann. Wenn die Grundeigentümer nicht zustimmen, bringt eine weitere Diskussion über diesen Standort nichts. Dazu soll man die Entscheidung der TIGEWOSI bei der Aufsichtsratssitzung abwarten. Und danach nochmal das Gespräch mit der Gemeinde Hippach suchen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, den Kindergartenbau gemeinsam zu forcieren. Diese Schritte können aber zeitgleich erfolgen und man muss nicht bis August abwarten. GRin Gruber Regina bringt ein, dass auch die Ferien- und Nachmittagsbetreuungen immer mehr werden. in Ramsau werden im Sommer 80 Kinder betreut und diese kommen auch aus Hippach und Schwendau. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau stimmt dem Vorschlag von GV Geisler Hannes einstimmig zu. Bis zur nächsten Sitzung sollen die Optionen abgeklärt werden. Erst dann kann man eine Entscheidung treffen. Punkt 9) Errichtung Stromtankstellen E-Mobilität Carsharing Die Stadtwerke Wörgl bauen im Unterland verschiedene ecarsharing Modelle aus und errichten Tankstellen für Elektroautos. Dazu wurde eine eigene Software samt App entwickelt. Seite 14

15 Im Zillertal sind 8 Gemeinden an E-Tankstellen und ecarsharing interessiert. Für die Gemeinde Schwendau als e5-gemeinde wurden Angebote für Elektrotankstellen und einem Elektroauto eingeholt. Angebot Ladestationen: 3 Ladestationen ,- netto + monatliches Lademanagement 90,- netto Zudem kommt der Ankauf von 22 kw Strom pro Ladestation von der TIWAG. Insgesamt sollen 3 Ladestationen angeschafft werden und beim Amtsgebäude, Sportplatz und Parkplatz Burgschrofen errichtet werden. Beim Amtsgebäude könnte man die Ladestation beim derzeitigen Behindertenparkplatz positionieren. Der Behindertenparkplatz kann neben das Amtsgebäude verlegt werden, wenn man die Säule etwas nach hinten versetzt. Angebot Elektroauto für ecarsharing: Hyundai IONIQ Elektro (Leasing) 1.040,- netto pro Monat Die Einnahmen vom Tanken an den Ladestationen sowie von der Vermietung des Elektroautos gehen an die Gemeinde. Für die Vermietung des Elektroautos erhält man 0,20/Kilometer plus 2,-/Stunde. Im Gemeindevorstand hat man den Ankauf der Ladestationen einstimmig beschlossen. Dem ecarsharing Modelle wurde vom Vorstand grundsätzlich zugestimmt, die Entscheidung wurde jedoch auf den Gemeinderat übertragen. Bgm. Hauser erklärt, dass bereits einige Gemeinden im Unterland das ecarsharing anbieten und mit der App gut funktioniert. Bgm. Hauser ist der Meinung, dass man als e5 Gemeinde dies anbieten sollte. GR Fankhauser Josef findet den Standort der E-Tankstelle beim Amtsgebäude nicht optimal, da bereits jetzt ein Parkplatzmangel herrscht. Bgm. Hauser erklärt hierzu, dass die Autos (Lehrpersonen) die derzeit dort parken beim Pavillon. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 10 Jastimmen (Bgm. Hauser Franz, Bgm.-Stv. Rauch Theresia, GV Geisler Johannes, GV Emberger Johannes, GV Rahm Georg, GRin Gruber Regina, GR Geisler Florian, GR Wechselberger Gerold, GR Bstieler Markus, GR Fankhauser Martin) und 3 Gegenstimmen (GR Fankhauser Josef ist gegen den Standort Amtsgebäude aufgrund von Parkplatzmangel, GRin Kröll Marianne und GR Sporer Josef dagegen da nicht im Voranschlag berücksichtigt, deshalb für eine Umsetzung 2019) die 3 Ladestationen zum Angebotspreis von ,- netto ( ,- brutto) plus 90,- netto ( 108,- brutto) für die monatlichen Dienstleistungen anzukaufen. Seite 15

16 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 4 Jastimmen (Bgm. Hauser Franz, Bgm.- Stv. Rauch Theresia, GV Geisler Johannes, GR Fankhauser Martin) und 9 Gegenstimmen (GV Emberger Johannes, GV Rahm Georg, Grin Kröll Marianne, GRin Gruber Regina, GR Geisler Florian, GR Sporer Josef, GR Fankhauser Josef, GR Wechselberger Gerold, GR Bstieler Markus) das Elektroauto für das ecarsharing Modelle anzukaufen. Somit wird der Ankauf abgelehnt. Punkt 10) Zuschuss Ju-Ki Fest ab 2019 Das Ju-Ki Fest findet heuer bei den Sportanlagen in Schwendau statt. Der TVB Mayrhofen-Hippach fördert in diesem Jahr das Fest nochmals mit 6.000,- und die Gemeinden übernehmen gemeinsam 2.000,-. Das Ju-Ki Fest soll weiterhin jährlich abwechselnd in Mayrhofen und bei den Sportanlagen Schwendau stattfinden. Zudem ist eine Ausdehnung der Veranstaltung auf 2 Tage in Planung. Für die Zukunft (ab 2019) soll die Gesamtsubvention von 8.000,- zu je 50% von TVB und Gemeinden getragen werden, wobei der Anteil der Gemeinden Mayrhofen, Schwendau, Ramsau, Hippach und Brandberg nach Einwohnerzahl aufgeteilt werden soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig, die Förderung für das Ju-Ki Fest ab 2019 zum Anteil nach der gültigen Einwohnerzahl zu übernehmen. Punkt 11) Information Überprüfungsausschusssitzungen GRin Kröll Marianne informiert über die Überprüfungsausschusssitzungen vom und vom Am wurde die Jahresrechnung 2017 sowie die restlichen Belege aus 2017 überprüft. Der Überprüfungsausschuss empfindet die Rechnungen der Fa. AEP als sehr hoch und sind der Meinung, dass man für diese Ausgaben einen Bauleiter für das ganze Jahr anstellen kann. Bgm. Hauser erklärt, dass die Fa. AEP der günstigste Anbieter aufgrund einer Ausschreibung für diese Tätigkeiten ist. Wenn in der Gemeinde Bautätigkeiten sind, dann fallen eben Kosten für die Planung an. Die Fa. AEP übernimmt die komplette Ausschreibung, Planung, Rechnungskontrolle usw. für Bauprojekte. Grundsätzlich ist man mit den Planungsleistungen und Abwicklungen der Baustellen im Bereich LWL-Ausbau, Straßenbau, Wasserleitungs- und Kanalprojekt bzw. Wasserversorgung durch die Fa. AEP seit Jahren bestens zufrieden. GV Geisler Hannes bringt ein, dass man das nicht so sehen kann, wie es der Überprüfungsausschuss angibt. GV Geisler ist der Meinung, dass die Tätigkeiten der Fa. AEP für ein Bauvorhaben der Gemeinde nicht von einem Angestellten in der Gemeinde übernommen werden kann. Dieser hat nicht das Netzwerk einer kompletten Firma zur Verfügung. Bei der Fa. AEP ist wahrscheinlich nicht eine Person für ein Bauvorhaben zuständig. Seite 16

17 Bei der Sitzung am wurden die Belege aus dem Jahr 2018 durchgesehen. Zudem wurde das Thema Amtsleiter besprochen. Diesbezüglich werden Bgm. Hauser und Bgm. Hundsbichler mit dem Land Kontakt aufnehmen und dies abklären. Im Kooperationsvertrag ist keine Amtsleitung vorgesehen. GV Geisler Hannes erklärt, von Hippach wurde zugesagt, dass das Thema Amtsleitung als eigenen Tagesordnungspunkt bei einer Sitzung behandelt wird. GV Geisler ist der Meinung, wenn Hippach kooperationsbereit ist, dann muss man dies auf 0 zurückstellen und einen gemeinsamen Amtsleiter finden. Dieser ist dann Ansprechpartner für beide Bürgermeister. Es muss aber vorher abgeklärt werden, ob man einen Amtsleiter für beide Gemeinden haben kann. Des Weiteren fand am eine gemeinsame Überprüfungsausschusssitzung mit Hippach statt. GRin Kröll Marianne verliest das Protokoll dieser Sitzung. Punkt 12) Information Bürgermeister Die Wegsanierung der Johann-Sponring-Straße vom Alpenblick bis zum Wohnblock konnte nun abgeschlossen werden. Die Straße beim Baugebiet Neu-Burgstall wurde errichtet und wird nach der Vergabe der Baugründe im Herbst 2018 asphaltiert. Der Ausbau des LWL-Netzes findet momentan im Postfeld/Lindenstraße statt. Bei der L299 wartet man derzeit noch auf die straßenbaurechtliche Bewilligung, da man diese bei einigen Häusern queren muss. In ca. 3 Wochen kann dann mit dem Einblasen des Glasfaserkabels begonnen werden. Pro Tag können 3 oder 4 Hausanschlüsse gemacht werden. Die gemeinsame Homepage ist soweit abgeschlossen und geht in den nächsten Tagen online. Die neue Internetadresse lautet nunmehr Die Flächenwidmungsänderungen für Neuner Johannes, Kiendler und Eggerleite wurden genehmigt. Herr Wechselberger Simon, Neuhaus, ist am ins Seniorenheim Wörgl eingezogen, da sein Pfleger kurzfristig gekündigt hat. Da die umliegenden Seniorenheime voll sind, hat Herr Wechselberger vorübergehend in Wörgl einen Heimplatz bekommen. Für das Seniorenheim Wörgl ist ein monatlicher Investitionsbeitrag fällig, den die Gemeinde Schwendau leistet. Für das Jahr 2018 wurde wieder ein Sommershuttlebus gemeinsam mit den Mayrhofner Bergbahnen und den umliegenden Gemeinden in Auftrag gegeben. Der Shuttlebus fährt wie im letzten Jahr in entgegengesetzter Richtung zum Dörferbus. Die Kosten für die Gemeinde Schwendau belaufen sich auf 3.037,31, welche im Voranschlag 2018 bereits berücksichtigt wurden. Für das nächste Jahr sind alle Gemeinden beauftragt, die notwendigen Bushaltestellen bis Ende September zu errichten, damit man den Dörferbus mit dem VVT fix für die entgegengesetzte Richtung installieren kann. Von den Mitgliedern der Agrargemeinschaft Burgstall ist bei der Gemeinde der Antrag eingelangt, den Feldweg beim Jaggler zu asphaltieren. Diesbezüglich wird ein Angebot eingeholt und bei der nächsten Sitzung behandelt. Seite 17

18 Die Unterlagen der L299 wurden heute vom Land an das Vermessungsamt übergeben. Daher ist bis dato noch keine Auszahlung erfolgt. Punkt 13) Anträge, Anfragen und Allfälliges GV Rahm Georg erkundigt sich nach der Aufsichtsratssitzung der Mayrhofner Bergbahnen. Bgm. Hauser erklärt, dass er noch keine Information erhalten hat, in der nächsten Woche findet aber die Hauptversammlung statt. GV Emberger Hannes hat in der Zeitung erfahren, dass die ZVB nun schwarze Zahlen schreibt und erkundigt sich, ob die Gemeinde nun einen Beitrag erhält. Bgm. Hauser erklärt, dass die Gemeinden keine Beiträge an die ZVB ausgezahlt haben, daher erhält man auch jetzt keinen Beitrag retour, sondern wird auf das Folgejahr übertragen. Die ZVB wird durch Fahrgasteinnahmen, von Zuschüssen des Landes und Bundes sowie Talvertragsmittel für Investitionen finanziert. GV Geisler Hannes erkundigt sich nach der Straße bei Wechselberger Hubert, Neuhaus, in Burgstall. Bgm. Hauser erklärt, dass diese beim Grundbuch noch nicht abgeschlossen wurde. Der Antrag wurde bereits eingereicht, eine Bearbeitung und Durchführung ist noch ausständig. GV Geisler Hannes bringt ein, dass die GHS nach der Fertigstellung mit der Endsanierung der Straße in diesem Bereich beauftragt werden soll. Zudem wird momentan auf der gesamten Länge die Straße einspurig zugeparkt. Dies ist auch am Wochenende wegen parkenden Autos von Besuchern des Klettersteiges der Fall. Bgm. Hauser wird dies abklären und bittet die GHS zudem um eine Planvorlage, wie der Eingangsbereich nach der Fertigstellung aussehen wird. GV Geisler Hannes hat gehört, dass beim Hotel Stefanie ein Timesharing-Modell angedacht wird. Man solle daher andenken, ob man nicht die Widmung von der Augasse auch auf die Johann-Sponring-Straße ausdehnen sollte. Bgm. Hauser hat von diesem Plan noch keine Kenntnis, jedoch wird bei einem Timesharing-Modell ein Restaurationsbetrieb im EG sowieso vorgeschrieben. Dies wird noch abgeklärt. Das Protokoll dieser Sitzung besteht aus 18 Seiten. Schwendau, am Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin: Seite 18

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