TAB Mittelspannung. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Regionetz GmbH. Gültig ab:

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1 TAB Mittelspannung Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Regionetz GmbH Gültig ab: Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen

2 Regionetz GmbH Lombardenstraße Aachen 2

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Einleitung Grundsätze... 5 Zu 1.1 Geltungsbereich... 5 Zu 1.2 Bestimmungen und Vorschriften... 5 Zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen... 6 Zu 1.4 Inbetriebsetzung Netzanschluss... 8 Zu 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes... 8 Zu 2.4 Netzrückwirkungen Übergabestation Zu 3.1 Baulicher Teil Zu 3.2 Elektrischer Teil Abrechnungsmessung Zu 4.1 Allgemeines Zu 4.2 Wandler Zu 4.3 Spannungsebene der Messung Zu 4.5 Datenfernübertragung Betrieb der Übergabestation Zu 5.1 Allgemeines Zu 5.3 Verfügungsbereich/ Bedienung Zu 5.4 Instandhaltung Erzeugungsanlagen Zu 7.1 Grundsätze Zu 7.2 Netzanschluss Zu 7.3 Ausführung der Anlage Zu 7.4 Abrechnungsmessung Zu 7.5 Betrieb Anhang A Beispiele für 10/20-kV- Übergabestationen

4 Einleitung Als technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Regionetz GmbH gelten die BDEW Mittelspannungsrichtlinien [1] TAB Mittelspannung Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, BDEW, Mai 2008 [2] Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, BDEW, Juni 2008 [3] Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, BDEW, 1. Januar 2013 sowie die folgend aufgeführten netzbetreiberspezifischen Ergänzungen der Regionetz GmbH. Die Gliederung der vorliegenden TAB Mittelspannung der Regionetz GmbH orientiert sich an der Gliederung der BDEW TAB Mittelspannung Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Sofern keine weiteren Spezifikationen zu einzelnen Kapiteln erfolgen, wird kein gesonderter Hinweis darauf gegeben. Die Spezifikationen, die ausschließlich Erzeugungsanlagen betreffen, sind in Kapitel 7 aufgeführt. In diesem Fall sind die Kapitel-Bezeichnungen der vorliegenden TAB Mittelspannung der Regionetz GmbH an die BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz angelehnt, nur um die 7 vorangestellt. Zudem sind nicht die Vordrucke der beiden oben aufgeführten BDEW-Richtlinien, sondern die Vordrucke aus dem Downloadcenter der Regionetz GmbH zu verwenden. Falls in dieser TAB Mittelspannung der Regionetz GmbH keine weiteren Spezifikationen zu einzelnen Kapiteln der beiden BDEW-Richtlinien erfolgen, wird kein gesonderter Hinweis darauf gegeben. Die Regionetz GmbH oder deren Beauftragte werden im Folgenden auch Netzbetreiber genannt. Kunde im Sinne dieser Technischen Anschlussbedingungen sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer. 4

5 1. Grundsätze Zu 1.1 Geltungsbereich Geltungsbeginn: Die bisherigen Netzbetreiber INFRAWEST GmbH und regionetz GmbH bilden ab dem einen gemeinsamen Netzbetreiber, die Regionetz GmbH. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Technischen Anschlussbedingungen der bisherigen Netzbetreiber treten ab dem außer Kraft. Für in Planung oder Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Verteilnetz der Regionetz GmbH sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch an seinem Netzanschluss entstehenden Folgemaßnahmen. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB. Für Verweise auf die Internetseite der Regionetz GmbH gilt die Adresse: Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die Regionetz GmbH behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt die Regionetz GmbH keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. Zu 1.2 Bestimmungen und Vorschriften Für Erzeugungsanlagen, die in ein primär auf Bezug ausgerichtetes, kundeneigenes Niederspannungsnetz mit Mittelspannungs-Netzanschluss einspeisen, gelten die Anforderungen dieser TAB Mittelspannung erst ab einer maximalen Scheinleistung S Amax > 100 kva (Summe pro Übergabestation). Für Erzeugungsanlagen mit S Amax 100 kva (Summe pro Übergabestation) können anstelle der Anforderungen dieser TAB Mittelspannung die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zugrunde gelegt werden. 5

6 Für Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von 100 ms hinausgeht, gelten die Anforderungen des Kapitels 7 Erzeugungsanlagen. Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen diesen Anschlussbedingungen entsprechen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit der Regionetz GmbH zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass die in diesen Technischen Anschlussbedingungen zitierten Regelwerke, Richtlinien und sonstigen technischen Vorgaben seinem Anlagenerrichter bekannt sind und von diesem bei der Installation eingehalten werden. Zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Vom Anschlussnehmer ist der Anschluss von elektrischen Anlagen an das Mittelspannungsnetz der Regionetz GmbH sowie Änderungen am Anschluss oder den elektrischen Anlagen rechtzeitig anzumelden. Dies betrifft: neue Bezugs- oder Erzeugungsanlagen erweiterte Anlagen (z.b. wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Leistung überschritten wird) vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.b. Baustromstationen und gilt weiterhin für Inbetriebsetzung bzw. Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung von Kundenanlagen. Für die Anmeldung von Netzanschlüssen bei der Regionetz GmbH bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für Aufbau und Inbetriebnahme der Übergabestationen sind die Vordrucke aus dem Downloadcenter zu verwenden. In dem Vordruck E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Downloadcenter) sind in jedem Fall Geräte, die die folgenden Leistungsangaben überschreiten, aufzuführen: Motoren ab S A 50 kva (S A als Scheinleistung des Motors) Schweißmaschinen, ab S A 20 kva (S A als S 50% ED bei Schweißmaschinen Pressen, Sägegatter S A als Scheinleistung bei Pressen und Sägegatter) Stromrichter, Schmelzöfen ab S A 60 kva (S A als Scheinleistung bei Stromrichtern und Schmelzöfen) Der Vordruck E.4 Errichtungsplanung (Downloadcenter) ist als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. 6

7 Zu 1.4 Inbetriebsetzung Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation tauschen Regionetz GmbH und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und Telefonnummern der netzführenden Stellen aus (siehe Vordruck E.3 Netzführung im Downloadcenter). Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses von Bezugsanlagen und der Belieferung mit elektrischer Energie sind neben den in der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 auch folgende Voraussetzungen zu erfüllen: rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und Regionetz GmbH; rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und Regionetz GmbH; Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an die Regionetz GmbH. Die zu Versorgungszwecken benötigten Kabeltrassen und das Recht zum Betreten des Grundbesitzes und zum Bedienen der dort befindlichen Schaltstation durch den Regionetz GmbH bzw. in ihrem Auftrag tätige Dritte werden durch den Grundstückseigentümer entschädigungsfrei grundbuchlich gesichert durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. 7

8 2. Netzanschluss Zu 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzanschluss Die Entnahme bzw. Einspeisung elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Spannungsebenen über einen Netzanschluss, der die Kundenanlage mit dem Netz der Regionetz GmbH verbindet. Die Anschlussebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle 1 aufgeführten Netzanschlusskapazitäten (für Bezugs- und Erzeugungsanlagen) als Orientierungswerte für die maximale Leistung mit der ein Einzelanschluss in der genannten Ebene angeschlossen wird. Technische Gegebenheiten können dabei im Einzelfall zu anderen Werten führen. Spannungsebene Anschluss an ein 10-kV-Netz Anschluss an eine 10-kV-Sammelschiene Anschluss an ein 20-kV-Netz Anschluss an eine 20-kV-Sammelschiene Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen 300 kva bis 3 MVA 3 MVA bis 11 MVA 300 kva bis 5,5 MVA 5,5 MVA bis 15 MVA Tabelle 1: Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen in Abhängigkeit der Spannungsebene Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden. Weiterhin sind Spannungserhöhung und Netzrückwirkungen zu beachten. Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt standardmäßig bei einer Entfernung von bis zu 100 m vom bestehenden Mittelspannungsring über eine Kabeleinschleifung. Bei einer größeren Entfer-nung und einer maximalen Trafoleistung von 400 kva wird vorzugsweise eine Stichanbindung vorgenommen. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden, insbesondere wenn netz-technische Anforderungen dies erfordern. Die Kosten des Netzanschlusses trägt der Kunde. Anschlussvarianten für den Anschluss von Kundenanlagen an das 10/20-kV-Netz sind in Anhang A in den Bildern A.1 bis A.4 dargestellt. 8

9 Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage geregelt. Sie liegt sowohl bei Anschlüssen an Kabel- als auch an Freileitungsnetze an den Kabelendverschlüssen des in der Kundenanlage ankommenden Mittelspannungskabels der Regionetz GmbH. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. der Regionetz GmbH stehenden Einrichtungen für Messung und informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen. Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen, die an eine Sammelschiene des Netzbetreiber- Umspannwerkes angeschlossen werden, ist in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes (maximal 25 m vom UW-Zaun ) zu errichten. Von der Übergabestation ist ein Mittelspannungskabel zum vom Netzbetreiber benannten Schaltfeld in der Mittelspannungsanlage des Umspannwerkes zu führen und dort aufzulegen. Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen des Mittelspannungskabels im benannten Schaltfeld. Im Rahmen der Projektierung sind die Einzelheiten zum Anschluss zu klären (Anzahl der Kabelsysteme, Biegeradien, Art der Endverschlüsse, evtl. Begrenzung des Kabelquerschnittes). Das Schaltfeld im UW verbleibt im Eigentum der Regionetz GmbH. Abrechnungsmessung und Messwandler sind in der Übergabestation zu installieren. Die Verfügungsgrenze zwischen Regionetz GmbH und Anschlussnehmer liegt im Übergabeschalter der Übergabestation. Die Benutzung von Netzbetreiber-eigenen Grundstücken zur Kabelführung der kundeneigenen Kabel zum betreffenden Schaltfeld des Netzbetreiber-Umspannwerkes ist bei Bedarf im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage zu regeln. Zu 2.4 Netzrückwirkungen Zu Tonfrequenz-Rundsteuerung Die verwendeten Rundsteuerfrequenzen im Netzgebiet der Regionetz GmbH betragen in der Stadt Aachen 750 Hz, in der Stadt Rösrath und Wachtberg 216 2/3 Hz, in den weiteren Netzgebieten werden die Rundsteuerfrequenzen 283 1/3 Hz und 420 Hz eingesetzt und sind bei der Regionetz GmbH zu erfragen. 9

10 3. Übergabestation Zu 3.1 Baulicher Teil Zu Allgemeines Bei der Auslegung der Schaltanlagen- und Transformatorräume sind zusätzlich zu den Bestimmungen der DIN VDE 0101 auch die Vorgaben der Sonderbauverordnung (SBauVO) Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen einzuhalten. Zu Einzelheiten zur baulichen Ausführung Trassenführung der Netzanschlusskabel: Für die Einspeisekabel sind bevorzugt System- / Mauerdurchführungen in Abstimmung mit der Regionetz GmbH vorzusehen. Zu 3.2 Elektrischer Teil Zu Allgemeines Alle Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen zu dimensionieren. Nennspannung am Netzanschlusspunkt U n 10 kv 20kV Bemessungs-Spannung U r 12 kv 24 kv Bemessungs-Frequenz f r 50 Hz 50 Hz Bemessungs-Strom I r 630 A 630 A Bemessungs-Kurzzeitstrom / -Kurzschlussdauer I k / t k 20 ka / 1 s 16 ka / 1 s Bemessungs-Stoßstrom (thermischer Kurzschlussstrom) I p 50 ka 40 ka Zu Kurzschlussfestigkeit In Einzelfällen kann die Regionetz GmbH vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kundenanlage in das Netzbetreiber-Netz eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen. 10

11 Zu Schutz gegen Störlichtbögen Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation den zu erwartenden Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und der Regionetz GmbH vorzulegen. Es sind folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für MS-Schaltanlagen einzuhalten: In nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der o 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 20 ka/1 s; o 20-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 16 ka/1 s; In begehbaren Stationen bei Aufstellung der MS-Schaltanlage im freien Raum: o 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FRL 20 ka/1 s; o 20-kV-Schaltanlagen: IAC A FRL 16 ka/1 s; Der Nachweis der Einhaltung ist der Regionetz GmbH auf Deutsch vorzulegen. Zu Schaltanlagen Zu Schaltung und Aufbau Bei dem Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an 10/20-kV-Netze ist für Schaltung und Aufbau der Übergabestation die Bemessungs-Scheinleistung der an die Übergabestation angeschlossenen Transformatoren maßgebend: bis zu Bemessungsleistungen von kva je Transformator erfolgt die Absicherung über Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz (UMZ) ist zulässig; für Transformatoren mit Bemessungsleistungen > kva sind Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz(UMZ) erforderlich; bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen; bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite und einer installierten Trafoleistung > 1000 kva ist das Übergabefeld mit Leistungsschalter mit UMZ-Schutz; befindet sich eine Unterstation bzw. der Transformator außerhalb des gleichen Brandabschnitts wie die Übergabe oder beträgt die Entfernung zwischen Übergabe und Unterstation bzw. Transformator mehr als 40 m sind Abgangsfelder mit Leistungsschalter und UMZ-Schutz erforderlich; bei einer installierten Trafoleistung > kva sind die Einspeisefelder und der Übergabeschalter mit Motorschalter auszuführen; Das Schutzkonzept ist mit der Regionetz GmbH abzustimmen. 11

12 In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehlerhafte Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhandenen Schutzeinrichtungen der Regionetz GmbH abschaltet. Im Übergabeschaltfeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungstrennschaltern möglich. Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind vorzugsweise in folgender Reihenfolge aufzubauen (von links nach rechts): Einspeisefeld(er) für den Anschluss an das Netz der Regionetz GmbH Übergabe-/Messfeld Abgangs-/Transformatorfeld(er) Die Eigentumsgrenze der Regionetz GmbH liegt an den Endverschlüssen der Mittelspannungskabel. Der Verfügungsbereich der Regionetz GmbH erstreckt sich bis inklusive dem Übergabeschalter. Alle Schaltgeräte im Verfügungsbereich der Regionetz GmbH müssen für die Regionetz GmbH zugänglich und vor Ort zu betätigen sein. Eigentum Regionetz Abbildung 1: : Eigentumsgrenzen und Verfügungsbereich von Übergabestationen 12

13 Zu Ausführung Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit In allen Feldern ist ein allpoliges, kapazitives Spannungsprüfsystem mit dem Messprinzip HR oder LRM (gemäß DIN EN (VDE 0682 Teil 415)) zu verwenden. Der Schnittstellenanschluss erfolgt über isolierte Messbuchsen. Die Spannungsankopplung erfolgt kapazitiv als niederohmige Ausführung. Die Spannungsversorgung muss ohne Batterie oder Hilfsspannung gewährleistet sein. Die Wartungsfreiheit muss gewährleistet sein. Die Ausführung ist eigensicher und mit integriertem dreiphasigem Messpunkt für Phasengleichheit und Drehfeldmessung auszustatten. Bei Anschluss in Netzen bis 20-kV muss die Funktionssicherheit der Systeme für die Betriebsspannungen 10-kV bis 20-kV gewährleistet sein. Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Es muss eine Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung ohne Lösen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen gegeben sein. Alle Betriebsmittel der Übergabestation, die während einer Kabelfehlerortung/Kabelprüfung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für die verwendeten Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz - 2 x U 0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1 Hz - 3 x U 0 (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein. Kurzschluss- /Erdschlussrichtungsanzeiger Bei einer Einschleifung bzw. bei mehreren Einspeisefeldern sind beginnend mit dem linken Schaltfeld (Frontansicht) mindestens n-1 -Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussrichtungs- und Erdschlussrichtungsanzeiger im Einbaugehäuse auszurüsten. Betreibt der Kunde ein eigenes Mittelspannungsnetz, ist in diesem Fall jedes Einspeisefeld mit Kurzschlussrichtungs- und Erdschlussrichtungsanzeiger im Einbaugehäuse auszurüsten. Es wird empfohlen immer n - Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussrichtungs- und Erdschlussrichtungsanzeiger im Einbaugehäuse auszurüsten. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungsleitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden. Es sind selbstrückstellende, 3-polige Kurzschlussrichtungsanzeiger mit Anzeige im Norm- Einbaugehäuse (48 x 96 mm) und den entsprechenden Messwertgebern zu installieren. Die Anzeige erlaubt eine Ablesung an der Mittelspannungs-Schaltanlage. Die Rückstellung soll sowohl automatisch nach 2 h (im Netzgebiet Stadt Aachen), nach 4h (in den anderen Netzgebieten) als auch manuell erfolgen können. Der Ansprechstrom muss 400 A/600 A/800 A/1000 A umstellbar und der Justierimpuls muss einstellbar sein (40ms, 60ms, 100ms, 160ms, 300ms). Es muss ein potentialfreier Fernmeldedauerkontakt als Wechsler vorgesehen sein. Die Funktion des Kurzschlussrichtungsanzeigers muss auch ohne externe Spannungsversorgung durch eine interne Spannungsquelle (z.b. Lithiumbatterie 3,6 V) sichergestellt sein. Zu Kennzeichnung und Beschriftung Die Regionetz GmbH gibt dem Kunden die erforderlichen Beschriftungen vor bzw. ist berechtigt, entsprechende Beschriftungen anzubringen. Auf die im Verfügungsbereich der Regionetz GmbH stehenden Felder werden Verbotsschildern angebracht, die darauf hinweisen, dass diese Felder 13

14 nur von Schaltberechtigten der Regionetz GmbH bedient werden dürfen. Die Schaltfelder müssen so vorgerichtet sein, dass sie mit Schlössern versehen werden können, und bei Bedarf mit Hängeschlössern verschlossen werden können. Zu Betriebsmittel Zu Schaltgeräte Für die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Bei Schleifenanbindung oder bei Anbindung mit nur einem Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, sind Mehrzweck- Lasttrennschalter der Klasse M1/E3 gemäß DIN EN (VDE ) und Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Die Klassenangaben müssen auf den Typenschildern der Schaltgeräte erkennbar sein. Wenn die Betriebsbedingungen des Kunden es erfordern, können Leistungsschalter mit entsprechenden Netzschutzeinrichtungen eingebaut werden. Weitere Anforderungen zu den in der Übergabestation zu installierenden Schaltgeräten sind in Kapitel Schaltung und Aufbau beschrieben. Zu Verriegelungen Der Erdungsschalter muss gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt sein. In SF6 Anlagen darf das Öffnen der Kabelraumabdeckung nur bei eingeschaltetem Erdungsschalter möglich sein. In Kabelschaltfeldern muss darüber hinaus für die Dauer der Kabelfehlerortung/Kabelprüfung die Möglichkeit bestehen, diese Verriegelung bewusst außer Kraft zu setzen. Zu Transformatoren Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von 10/20 kv müssen die Anzapfungen des Transformators einen Einstellbereich von mindestens -5 % / -2,5 % / 0 % / +2,5 % / 5 % aufweisen. Bei niederspannungsseitiger Abrechnungsmessung sind Transformatoren nach DIN EN (VDE ) mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlust-Kenndaten einzusetzen. Leerlaufverluste: A 0 nach DIN EN , Tabelle 3 Kurzschlussverluste: B k nach DIN EN , Tabelle 2 Zu Mittelspannungskabel Vor einer Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen ist nach DGUW Vorschrift 3 5, VDE 0105 und VDE 0276 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen (mindestens Spannungsund Mantelprüfung). 14

15 Zu Sternpunktbehandlung Die Art der Sternpunktbehandlung wird von der Regionetz GmbH vorgegeben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem Netzbetreiber-Netz verbundenen Kundennetzes einer Bezugsanlage führt die Regionetz GmbH zu ihren Lasten durch. Netzgebiet Aachen: 10 kv Nennspannung: Resonanzsternpunkterdung (RESPE) / kompensiertes Netz oder kurzzeitig niederohmige Sternpunkterdung (KNOSPE) 20 kv Nennspannung: niederohmige Sternpunkterdung (NOSPE) Netzgebiet Rösrath: 10 kv Nennspannung: Resonanzsternpunkterdung (RESPE) / kompensiertes Netz Netzgebiet Wachtberg: 11,5 kv Nennspannung: kurzzeitig niederohmige Sternpunkterdung (KNOSPE) Alle weiteren Netzgebiete: 10kV/ 20 kv Nennspannung: Resonanzsternpunkterdung (RESPE) / kompensiertes Netz Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei denen die Kompensation von Erdschlussströmen - durch den Kunden selbst oder in seinem Auftrag - in Absprache mit der Regionetz GmbH durchzuführen ist. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich. Zu Sekundärtechnik Zu Fernsteuerung In diesem Kapitel ist die für netzbetriebliche Zwecke erforderliche fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Netzleitstelle der Regionetz GmbH beschrieben. Die Fernsteuerung und die Ist-Leistungserfassung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements sind in Kapitel Wirkleistungsabgabe / Netzsicherheitsmanagement beschrieben. 15

16 Lastgeprägte Kundenanlagen mit einer installierten Trafoleistung kva sind nach den Vorgaben der Regionetz GmbH mit Fernwirktechnik auszustatten. In Fällen erhöhter Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit können individuelle Netzanschlusskonzepte mit der Regionetz GmbH abgestimmt werden. Die Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Aus den 10/20-kV-Kundenanlagen werden netztypische Meldungen und Messwerte zur netzführenden Stelle der Regionetz GmbH übertragen. Kundenspezifische Meldungen und Messwerte werden nur in Absprache mit den Kunden zur netzführenden Stelle der Regionetz GmbH übertragen. Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle Die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen erfolgt über eine Schnittstelle gemäß der Netzbetreiber-Profilfestlegung. Die Detailfestlegungen zu diesem Profil werden auf Wunsch durch die Regionetz GmbH zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt ist der Ausgangsstecker an der fernwirktechnischen Einrichtung der Kundenanlage. Alternativ ist der Einsatz einer V2-Schnittstelle unter Einsatz des Protokolls möglich. In diesem Falle sind EMV Maßnahmen (Blitzschutz, Übertrager) vorzusehen. Dies ist in der Planungsphase abzustimmen. Das Datenmodell der Schnittstelle steht im Downloadcenter zur Verfügung. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen am Stationsbaukörper (z.b. Durchführung für den Anschluss einer Antenne) sind zwischen der Regionetz GmbH und dem Kunden abzustimmen. Zu Hilfsenergieversorgung Die Batterie muss die Fernüberwachung/Fernsteuerung der Schaltanlage und die Funktionsweise des Netzschutzes für einen Zeitraum von mindestens 8 Stunden gewährleisten. Während dieser Zeit müssen mindestens 3 komplette Schaltfolgen abgesichert werden. Für Erzeugungsanlagen sind zudem noch die Bedingungen des Kapitels zu beachten. Werden Eigenbedarfswandler eingesetzt sind diese aus Sicht des Verteilnetzes hinter den Wandlern für die Abrechnungsmessung einzubauen und ausschließlich zweipolig zwischen den Außenleitern anzuschließen. Zu Schutzeinrichtungen Die Netzschutzeinrichtungen und -einstellungen der Übergabestation sind mit der Regionetz GmbH abzustimmen. Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein; Strom- und Spannungswandler sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Bei kundeneigenem Mittelspannungsnetz ist in dem Übergabefeld bzw. wenn kein Übergabefeld vorhanden ist in dem betroffenen Abgangsfeld eine Erdschlussüberwachung mit 16

17 Richtungsanzeige (siehe Kapitel Erdschlussrichtungserfassung ) zu installieren. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungskabel oder -freileitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden; In den Einspeisefeldern sind Kurzschlussanzeiger nach Kapitel einzusetzen; Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: o o o o Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, Kurzschließen von Stromwandlern, Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist im Downloadcenter vorhanden. Schutzeinstellungen zur Gewährleistung der Selektivität zum Mittelspannungsnetz werden durch die Regionetz GmbH vorgegeben. Bei Veränderung des Netzschutzkonzeptes des Mittelspannungs-Verteilungsnetzes kann die Regionetz GmbH vom Kunden nachträglich die Anpassung der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern; Die installierten Schutzeinrichtungen sowie die Schutzeinstellungen sind vom Anlagenerrichter in die Inbetriebsetzungsprotokolle einzutragen; Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Netzschutzeinrichtungen durch den Kunden erfolgt, muss eine Störung der Netzschutzeinrichtung zur Auslösung des zugeordneten Schalters führen; Um der Regionetz GmbH eine Analyse des Störverlaufes zu ermöglichen, sind im Störungsfall sämtliche Schutzansprechdaten und Störungsaufzeichnungen für mindestens fünf Störungsereignisse festzuhalten und der Regionetz GmbH auf Anfrage mitzuteilen; Für alle Schutzeinrichtungen sind o o o vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach jeder Änderung von Einstellwerten, zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und der Regionetz GmbH auf Verlangen vorzulegen. Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) Der UMZ-Schutz muss folgende Grundfunktionen besitzen: Schutzgerät wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung, Kondensatorauslösung oder versorgt über eine gesicherte Gleichspannungsquelle; 17

18 Strommesseingang 4-polig, für Leiterstromanregung zweistufig getrennt einstellbare Zeitund Stromstufen; unabhängiger Erdstromzeitschutz, einstufig, unabhängig einstellbare Zeit- und Stromstufe, einstellbar auf Auslösung oder Meldung; alle Schutzeinstellungen müssen sich in einem nichtflüchtigen Speicher befinden; Schutzauslösungen sind auch bei Ausfall der Netzspannung bis zur manuellen Quittierung sichtbar anzuzeigen; Es ist eine interne Selbstüberwachungsfunktion erforderlich. Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen Nennstrom I n = 1 A Überstromanregung I> = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n Hochstromanregung I>> = 2, x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n Verzögerungszeit ti> = 0, s, Einstellauflösung 100 ms Verzögerungszeit ti>> = 0, s und, Einstellauflösung 50 ms Überstromanregung I 0 > = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n Verzögerungszeit ti 0 > = 0, s und, Einstellauflösung 100 ms Ansprechzeiten 50 ms Rückfallzeiten 50 ms Rückfallverhältnis 0,90 Toleranzen Stromanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 5 % bzw. 30 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. 18

19 Erdschlussrichtungserfassung Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Nennstrom Einstellbereich Verlagerungsspannungs-Ansprechwert Verzögerungszeit U n = 100/110 V AC, 50 Hz I n = 1 A I 0 > = ma U NE > = V t UNE > = 0,1 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.r. 2 Stunden) für den Fall vorzusehen, dass fehlerhafte Betriebsmittel abgeschaltet werden oder z. B. durch den Einsatz eines Fallklappenrelais sicherzustellen, dass die Meldung bis zur manuellen Quittierung erhalten bleibt. Gibt die Regionetz GmbH für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion Auslösung vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Hochspannungssicherungen Die Auswahl von HH-Sicherungen muss den konkreten Einsatzbedingungen entsprechen. Die Selektivitätskriterien zu den Netzschutzeinrichtungen sind zu berücksichtigen. Höchstzulässige Bemessungsströme von HH-Sicherungen: 10 kv Nennspannung: 100 A 20 kv Nennspannung: 63 A 19

20 Zu Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur Netzbetreibereigenen Umspannanlage (siehe Downloadcenter) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Diese Prüfungen sind am Aufstellungsort der Übergabestation als Inbetriebsetzungsprüfung durch eine fachkompetente Firma ausführen zu lassen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise: Vollständiges Schutzprüfprotokoll Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Funktionsprüfprotokoll Mitnahme- und Freigabesignale über Steuerkabel (zur Netzbetreiber-eigenen Umspannanlage); Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, i Prüfsteckdosen usw.). Zu Erdungsanlage Die Mittelspannungsnetze der Regionetz GmbH werden in der Regel kompensiert betrieben. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Die Erdungsanlage der Übergabestation ist thermisch für den Doppelerdschlussstrom auszulegen. 20

21 Die Erdungsimpedanz ist vor Inbetriebnahme der Übergabestation messtechnisch mit einer Erdungsmessbrücke nachzuweisen und zu Dokumentieren. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung muss Z E 2,5 Ω betragen. Der Nachweis ist der Regionetz GmbH zu übergeben. Neben der Anfertigung von Lageplänen und Angaben zum verwendeten Material/Längen muss die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem der Regionetz GmbH und die Kabelanlagen des Kunden messtechnisch nachgewiesen werden. In der Nähe der Prüftrennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange mit 32 mm Umschließungsdurchmesser umfasst werden kann. 21

22 Im Folgenden ist eine Übersicht für die gemeinsame Mittel- und Niederspannungs-Erdungsanlage in der kundeneigenen Übergabestation dargestellt. Mittelspannungsanlage Haupterdungsschiene mit Beschriftung sämtlicher Anschlüsse >40m L1 L2 L3 MS-SCHALTANLAGE TRAFO NIEDERSPANNUNGS-HV ZÄHLERSCHRANK STATIONSTÜR; LÜFTUNGSGITTER AUSSENERDER 5 < 2,5Ohm Erdungsmessbrücke (außerhalb geschloss. Bebauung) Sonde >40m 5 Erdungsprüfzange Hilfs- Erder VNB - Leitung 1U 1V 1W 2U 2V 2W Trafo 2N 1 (innerhalb geschloss. Bebauung) 2 Aussenerder NS-Verteilung Fundamenterder L1 L2 L3 PEN lösbare Verbindung Lüftungsgitter 4 TrSt-Türen 4 Zählerschrank 3 Verbraucher in der TrSt Natürlicher Erder oder Erdungsleiter Künstlicher Erder im Außenbereich Erdungsleiter für das NS-Netz Separate Erdungsleiter können dann entfallen, wenn zu erdende Teile über Rahmen, Baukörper, leitfähige Scharniere o.ä. zuverlässig und stromtragfähig geerdet sind! Wichtiger Hinweis: Die Erdungsprüfzange dient nur der Prüfung des Stationserders auf niederohmige Wirksamkeit (Richtwert <20 Ohm), die Erdungsmessung (der Erdungsimpedanz des Erdungssystems TrSt+NS-Netz) kann nur mit einer Meßbrücke oder gleichwertigem Verfahren erfolgen. Die zulässige Erdungsimpedanz hängt u.a. vom Fehlerstrom auf der MS-Seite ab (Sternpunktbehandlung des MS- Netzes). Bei globalem Erdungssystem (größere Siedlungen, Dörfer, Städte) kann die Erdungsmessung entfallen (DIN VDE 0101). 22

23 4. Abrechnungsmessung Zu 4.1 Allgemeines Es gelten die in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom" (Metering Code) beschriebenen Standards. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen sowie weitere, auf der Internetseite der Regionetz GmbH aufgeführte Bedingungen. Zählerplatz Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Übergabestation ein Zählerwechselschrank der Größe I vorzusehen. Messeinrichtung Es sind Lastgangzähler als indirekt-messende Lastgangzähler ( 4 Quadrantenzähler) einzusetzen. Bei Messstellenbetrieb durch die Regionetz GmbH ist es möglich dem Kunden, sofern technisch verfügbar, für die Datenregistrierung und Datenübertragung auf Wunsch Steuerimpulse aus der Abrechnungsmesseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Zu 4.2 Wandler Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Zulassung zur innerstaatlichen Eichung durch die PTB und Eichung oder mit Konformitätsbescheinigung nach MID. thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung entsprechend Kapitel thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x I pn ; Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x U n /8 h (6 A); Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 ka im 10-kV-Netz und 3 ka im 20-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 10P; 23

24 Anmerkungen: Der erforderliche Bemessungs-Genauigkeitsgrenzfaktor nach DIN EN ist wie folgt zu ermitteln: 1. Bei einem primären Nennstrom von beispielsweise 100 A im 10-kV-Netz muss der Bemessungs-Genauigkeitsgrenzfaktor mindestens 60 betragen. Minimal notwendig ist dann ein Stromwandler der Klasse 10P60. Im 20-kV-Netz würde sich bei gleichem primären Nennstrom von 100 A ein Stromwandler der Klasse 10P30 oder besser ergeben. 2. Der Netzbetreiber behält sich vor, aufgrund besonderer Netzkonstellationen auch höhere Anforderungen an das Übertragungsverhalten der Schutzkerne zu stellen. Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: I n EZA /I n Wandler 0,33; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommesseingang genügen. o Es gilt im 10-kV-Netz:, o sowie im 20-kV-Netz:. Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von Parkreglern für die Blindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 genügen. Ist die Regionetz GmbH der Messstellenbetreiber, so kommen bei 10-kV- und 20-kV- Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN Teil 8 und Teil 9 zum Einsatz. 24

25 3 einpolige Spannungswandler Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; geeicht oder konformitätsbescheinigt Wicklung 2 Schutz Klasse 0,5; 30 VA Wicklung 3 da - dn Klasse 3P; 100 VA Die Wicklung 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind (z.b. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Wicklung 3 kommt zum Einsatz, wenn eine Erdschlusserfassung, eine Erdschlussrichtungserfassung oder eine Kippschwingungsdämpfung nötig ist. 3 Stromwandler Kern 1 Zählung Klasse 0,5S; 10 VA; 5 A; FS 5; geeicht oder konformitätsbescheinigt Kern 2 Schutz Klasse 5Px; 5 VA; 5 A Kern 3 Messwerte Klasse 0,5; 0,5 VA; 1 A; FS 05 Im Standardfall werden 2 Kernwandler eingesetzt. Nach Anforderung der Regionetz GmbH kann ein 3 Kernwandler erforderlich werden. Der Kern 2 ist nur bei Installation von Leistungsschaltern mit Kurzschlussschutz erforderlich. Der Kern 3 kann für den Anschluss von fernwirktechnischen Anbindung erforderlich werden. Kern 2 oder Kern 3 können ebenfalls zum Anschluss eines Q und U < -Schutzes genutzt werden. Eine von der Tabelle Stromwandler abweichende Auslegung der Stromwandler ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Auslegung muss aber den oben genannten grundlegenden Anforderungen an die Stromwandler entsprechen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem Kunden und der Regionetz GmbH über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforderlich. Die bei der Regionetz GmbH verfügbaren Strom- und Spannungswandler können bei der Regionetz GmbH nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu den geforderten Wandlerspezifikationen sind mit der Regionetz GmbH abzustimmen. Ansonsten gelten für die Mittelspannungswandler sowie für deren Aufbau und Verdrahtung die Anforderungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 sowie das Dokument "Wandlerverdrahtung ", welches im Downloadcenter zur Verfügung steht. 25

26 Zu 4.3 Spannungsebene der Messung Im Falle eines einzelnen Anschlussnutzers erfolgt die Messung der von der an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlage bezogenen bzw. eingespeisten elektrischen Energie grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine Messung auf der Niederspannungsseite bis max. 630 kva je Messung möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die durch die Umspannung entstehenden Verluste zu tragen. Im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen Mittelspannungs-Kundentransformator versorgt werden, sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen grundsätzlich nach dem gleichen Standard und parallel aufzubauen. Werden diese Anschlussnutzer aus der kundeneigenen Niederspannung versorgt, sind diese Messeinrichtungen auf der Unterspannungsseite zu installieren. Bei mittel- und niederspannungsseitiger Messung erfolgt der Abgriff der Messspannung in Richtung Kundenanlage vor den Stromwandlern Zu 4.5 Datenfernübertragung Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den Netzbetreiber, so setzt er für die Zählerfernauslesung standartmäßig eine Funklösung ein. Ist der Funkempfang nicht ausreichend vorhanden, so ist der Kunde verpflichtet für ausreichende Empfangsqualität zu sorgen. Andere Kommunikationsmöglichkeiten sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 26

27 5. Betrieb der Übergabestation Zu 5.1 Allgemeines Netzführung Die Gesamtverantwortung für die Netzführung des Netzanschlusses aller Kundenanlagen obliegt der Regionetz GmbH. Bei 10/20-kV-Netzanschlüssen mit separatem Schaltfeld (singulär genutztes Schaltfeld) in einer Netzbetreiber-eigenen 110/30/10 (20)-kV-, 110/10 (20)-kV- oder einer 30/10 (20)-kV-Station sind zwischen dem Kunden und der Regionetz GmbH Details zum technischen Betrieb der Kundenanlage in dem Netzanschlussvertrag sowie in Vordruck E.3 Netzführung (Downloadcenter) zu vereinbaren. Die Ausführung von Schalthandlungen hat mit Nennung der Schaltzeit an die netzführende Stelle der Regionetz GmbH zu erfolgen. Telefonate zu Schaltgesprächen werden aufgezeichnet. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter über diese Regelung. Schalthandlungen müssen vor der Durchführung zwischen den beteiligten netzführenden Stellen abgestimmt und nach der Schalthandlung mitgeteilt und dokumentiert werden. Für die Durchführung der Schalthandlungen und die Überwachung der Betriebsmittel ist grundsätzlich die jeweilige netzführende Stelle in ihrem Verfügungsbereich verantwortlich. Schalthandlungen, die mittel- oder unmittelbar der Versorgung des anderen Partners dienen, sollen möglichst an Werktagen während der normalen Arbeitszeit erfolgen. Die Ausführungen in diesem und im folgenden Kapitel Arbeiten in der Station gelten auch bei Schalthandlungen von kundeneigenen Betriebsmitteln, die sich im Verfügungsbereich des Kunden befinden und die unmittelbar mit dem Netz der Regionetz GmbH verbunden sind. Die netzführenden Stellen des Kunden und der Regionetz GmbH müssen jederzeit (24 Stunden) telefonisch erreichbar sein. Zu 5.3 Verfügungsbereich/ Bedienung Verfügungsbereichsgrenze Die Verfügungsbereichsgrenze legt die Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung von Schalthandlungen fest (Hiermit ist nicht die Verfügungserlaubnis gemeint, die von der netzführenden Stelle z.b. für Arbeiten in einem bestimmten Bereich erteilt wird). Die Verfügungsbereichsgrenzen sind im Anhang dargestellt. Schaltgeräte, die Veränderungen auf den Schaltzustand im Netz der Regionetz GmbH bewirken, befinden sich im Verfügungsbereich der Regionetz GmbH. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Verfügungsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung de Regionetz GmbH abzuschalten. 27

28 Unabhängig von den Verfügungsbereichsgrenzen kann die Regionetz GmbH im Falle von Störungen oder anderem Handlungsbedarf (z. B. höhere Gewalt, Gefahr für Leib und Leben, zur Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. zur Unterbrechung der Anschlussnutzung) die Kundenanlage unverzüglich vom Netz schalten. Falls möglich, unterrichtet die Regionetz GmbH den Anlagenbetreiber hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt entsprechend der Verfügungsbereichsgrenzen. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Übergabestationen mit und ohne Erzeugungsanlagen. Zu 5.4 Instandhaltung Vor Aufnahme von geplanten oder ungeplanten Arbeiten, die Meldungen zum Partner zur Folge haben könnten, ist die netzführende Stelle des Partners zu verständigen. Für Arbeiten an oder in der Nähe von Regionetz GmbH-eigenen Betriebsmitteln ist bei der netzführenden Stelle der Regionetz GmbH eine Genehmigung einzuholen. Alle Prüfungs- und Wartungsarbeiten müssen von entsprechend ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. 7. Erzeugungsanlagen In diesem Kapitel sind die Bezeichnungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz angelehnt, nur um die 7 vorangestellt. Zu 7.1 Grundsätze Zu Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen bei der Regionetz GmbH bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke E.1, E.3, E.4, E.5 und E.6 siehe Downloadcenter zu verwenden. Der Vordruck E.4 Errichtungsplanung ist dabei als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz gelten: der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck E.1 Antragstellung (sofern bei der Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder erweitert wird); sowie der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage Mittelspannung ; ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000); Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene 28

29 Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten, Darstellung wo Messgrößen erfasst werden und auf welche Schaltgeräte der Schutz wirkt Einheiten-Zertifikat(e). Zusätzlich das Anlagen-Zertifikat und eine Konformitätserklärung: für Windenergieanlagen generell; für alle anderen Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt ab einer Anschlussscheinleistung > 1.000kVA oder einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten entfernten Erzeugungseinheit von > 2 km. Einheiten-Zertifikat, Sachverständigengutachten, Anlagen-Zertifikat sowie die Konformitätserklärung sind entsprechend Teil 8 der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und anlagen Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz, herausgegeben von der Fördergesellschaft Windenergie und andere erneuerbare Energien, (FGW TR8) anzufertigen. Gibt die Regionetz GmbH zunächst nur die Nutzung der eingeschränkten dynamischen Netzstützung vor, so ist neben dieser Betriebsweise auch bereits die Möglichkeit der Umsetzung einer vollständigen dynamischen Netzstützung im Anlagenzertifikat nachzuweisen. Für Erzeugungsanlagen, in denen Erzeugungseinheiten mit Prototypen-Regelung installiert sind, erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Inbetriebsetzung mit einer Konformitätserklärung des Anlagenbetreibers. In der Konformitätserklärung bestätigt der Anlagenbetreiber, dass die mit der Regionetz GmbH abgestimmte Elektroplanung sowie die im Datenabfragebogen Netzbetreiber nach FGW TR 8 übergebenen Vorgaben der Regionetz GmbH zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage umgesetzt worden sind. Die Konformitätserklärung ist spätestens 2 Monate nach vollständiger Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage, jedoch spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit beim Netzbetreiber vorzulegen. Hinweis: Diese Konformitätserklärung stellt nicht den Nachweis nach 6 Abs. 3 SDLWindV dar, der innerhalb der dort genannten Frist von 2 Jahren ab Inbetriebsetzung der vollständigen Erzeugungsanlage vorgelegt werden muss. Sie dient der Sicherstellung der Kenntnis der Regionetz GmbH über die o. g. vereinbarten Parameter der Anlage. Zu Inbetriebsetzung Übergabestation/Erzeugungsanlage Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin der Übergabestation informiert der Kunde die Regionetz GmbH, damit den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann. Bei der Inbetriebsetzung der Übergabestation ist die Regionetz GmbH mit anwesend. Der Anlagenbetreiber verwendet hierfür den Vordruck E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen sowie den Vordruck E.11 Inbetriebsetzungserklärung für die Erzeugungsanlage. Dieser beinhaltet die für Erzeugungsanlagen gegenüber Bezugsanlagen zusätzlich erforderlichen Abfra- 29

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