ELE Verteilnetz GmbH. Vorwort. Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung. Gültig ab: Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen

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1 ELE Verteilnetz GmbH Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung Gültig ab: Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung treten am gleichen Tage außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Übergabestationen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen andere Fristen enthalten. In diesem Zeitraum kann die bisher geltende TAB Mittelspannung noch angewandt werden. Diesbezügliche Fragen sind mit dem VNB abzustimmen. Vorwort Die Gliederung der vorliegenden TAB Mittelspannung der ELE Verteilnetz GmbH lehnt sich an die Gliederung der BDEW-Richtlinien TAB Mittelspannung 2008 Stand und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand (nachfolgend kurz Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz genannt) einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie mit dem Titel Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand (nachfolgend kurz als 4. Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz bezeichnet) an und formuliert die Spezifikationen zu den einzelnen Kapiteln der beiden BDEW-Richtlinien. Die Spezifikationen, die ausschließlich Erzeugungsanlagen betreffen, sind in Kapitel 7 aufgeführt. In diesem Fall sind die Kapitel-Bezeichnungen der vorliegenden TAB Mittelspannung der ELE Verteilnetz GmbH an die BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz angelehnt, nur um die 7 vorangestellt. Zudem sind nicht die Vordrucke der beiden oben aufgeführten BDEW-Richtlinien, sondern die dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. Falls in dieser TAB Mittelspannung der ELE Verteilnetz GmbH keine weiteren Spezifikationen zu einzelnen Kapiteln der beiden BDEW-Richtlinien erfolgen, wird kein gesonderter Hinweis darauf gegeben. Seite 1 von 111

2 Die ELE Verteilnetz GmbH oder deren Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt. Kunde im Sinne dieser Technischen Anschlussbedingungen sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer. Seite 2 von 111

3 INHALTSVERZEICHNIS GRUNDSÄTZE Geltungsbereich Bestimmungen und Vorschriften Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung 6 2 NETZANSCHLUSS Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzrückwirkungen 8 3 ÜBERGABESTATION Baulicher Teil Elektrischer Teil 9 4 ABRECHNUNGSMESSUNG Allgemeines Wandler Spannungsebene der Messung Datenfernübertragung 26 5 BETRIEB DER ÜBERGABESTATION Allgemeines Verfügungsbereich/Bedienung Unterbrechung aus betrieblichen Gründen 28 Seite 3 von 111

4 7 ERZEUGUNGSANLAGEN Grundsätze Netzanschluss Ausführung der Anlage Abrechnungsmessung Betrieb 49 ANHANG 51 A BEISPIELE FÜR 10-KV-ÜBERGABESTATIONEN 51 B WANDLERVERDRAHTUNG 62 C PRÜFLEISTEN 74 D VORDRUCKE 77 E KENNLINIEN ZUR STATISCHEN SPANNUNGSHALTUNG 101 F MITNAHMESCHALTUNG 103 G ANFORDERUNGEN IM RAHMEN DER NACHRÜSTUNG VON WINDENERGIE- BESTANDSANLAGEN NACH SDLWINDV 106 H DATENMODELL DER FERNWIRKTECHNISCHEN ANBINDUNG VON KUNDENANLAGEN 108 Seite 4 von 111

5 Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Verteilnetz des VNB sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch an seinem Netzanschluss entstehenden Folgemaßnahmen. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau- Zeitpunkt gültige TAB. Für Verweise auf die Internetseite des VNB gilt die Adresse: Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften Es gelten die BDEW-Richtlinien TAB Mittelspannung 2008 Stand und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie Stand sowie die nachfolgend aufgeführten Regelungen. Für Erzeugungsanlagen, die in ein primär auf Bezug ausgerichtetes, kundeneigenes Niederspannungsnetz mit Mittelspannungs-Netzanschluss einspeisen, gelten die Anforderungen dieser TAB Mittelspannung erst ab einer maximalen Scheinleistung S Amax > 100 kva (Summe pro Übergabestation). Für Erzeugungsanlagen mit S Amax 100 kva (Summe pro Übergabestation) können anstelle der Anforderungen dieser TAB Mittelspannung die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zugrunde gelegt werden. Seite 5 von 111

6 Für Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von 100 ms hinausgeht, gelten die Anforderungen des Kapitels 7 Erzeugungsanlagen. Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit dem VNB zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass die in diesen Technischen Anschlussbedingungen zitierten Regelwerke, Richtlinien und sonstigen technischen Vorgaben seinem Anlagenerrichter bekannt sind und von diesem bei der Installation eingehalten werden. 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung von Netzanschlüssen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für Aufbau und Inbetriebnahme der Übergabestationen sind die Vordrucke des Anhanges D dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. In dem Vordruck D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen sind in jedem Fall Geräte, die die folgenden Leistungsangaben überschreiten, aufzuführen: Motoren ab S A 50 kva (S A als Scheinleistung des Motors); Schweißmaschinen, ab S A 20 kva (S A als S 50% ED bei Schweißmaschinen, Pressen, Sägegatter S A als Scheinleistung bei Pressen und Sägegatter); Stromrichter, Schmelzöfen ab S A 60 kva (S A als Scheinleistung bei Stromrichtern und Schmelzöfen). Der Vordruck D.4 Errichtungsplanung ist als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. 1.4 Inbetriebsetzung Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation tauschen VNB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und Telefonnummern der netzführenden Stellen aus (siehe Anlage D.7). Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses von Bezugsanlagen und der Belieferung mit elektrischer Energie sind neben den in der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 auch folgende vertragliche Voraussetzungen zu erfüllen: Seite 6 von 111

7 rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und VNB; rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und VNB; Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an den VNB. 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzanschluss Die Entnahme bzw. Einspeisung elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Spannungsebenen über einen Netzanschluss, der die Kundenanlage mit dem Netz des VNB verbindet. Die Anschlussebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle 2.1 aufgeführten Netzanschlusskapazitäten (für Bezugs- und Erzeugungsanlagen) als Orientierungswerte für die maximale Leistung mit der ein Einzelanschluss in der genannten Ebene angeschlossen wird. Technische Gegebenheiten können dabei im Einzelfall zu anderen Werten führen. Spannungsebene Anschluss an ein 10-kV-Netz Anschluss an eine 10-kV-Sammelschiene Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen 200 kva bis 3 MVA >3 MVA Tabelle 2.1: Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen in Abhängigkeit der Spannungsebene Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden. Weiterhin sind Spannungserhöhung und Netzrückwirkungen zu beachten. Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt standardmäßig über eine Einfachstich- Anbindung. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden, insbesondere wenn netztechnische Anforderungen dies erfordern. Die Kosten des Netzanschlusses trägt der Kunde. Anschlussvarianten für den Anschluss von Bezugsanlagen an das 10-kV-Netz sind in Anhang A in den Bildern A.1 bis A.8 dargestellt, die für den Anschluss von Erzeugungsanlagen in den Bildern A.9 bis A.11. Seite 7 von 111

8 Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage geregelt. Sie liegt sowohl bei Anschlüssen an Kabel- als auch an Freileitungsnetze an den Kabelendverschlüssen des in der Kundenanlage ankommenden Mittelspannungskabels des VNB. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. des VNB stehenden Einrichtungen für Messung und informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen. Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen, die an eine Sammelschiene des VNB- Umspannwerkes angeschlossen werden, ist in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes ( am UW-Zaun ) zu errichten. Von der Übergabestation ist ein kundeneigenes Mittelspannungskabel zum vom VNB benannten Schaltfeld in der Mittelspannungsanlage des Umspannwerkes zu führen und dort aufzulegen. Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen des Mittelspannungskabels im benannten Schaltfeld. Im Rahmen der Projektierung sind die Einzelheiten zum Anschluss zu klären (Anzahl der Kabelsysteme, Biegeradien, Art der Endverschlüsse, evtl. Begrenzung des Kabelquerschnittes). Das Schaltfeld verbleibt im Eigentum des VNB. Abrechnungsmessung und Messwandler sind in der Übergabestation zu installieren. Die Benutzung von VNB-eigenen Grundstücken zur Kabelführung der kundeneigenen Kabel zum betreffenden Schaltfeld des VNB-Umspannwerkes ist bei Bedarf im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage zu regeln. 2.4 Netzrückwirkungen Tonfrequenz-Rundsteuerung Die verwendeten Rundsteuerfrequenzen im Netzgebiet des VNB betragen 216 2/3 Hz. 3 Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung gemäß DIN EN (VDE ) müssen die Störlichtbogenqualifikation IAC AB mit Kurzschlussströmen gemäß Kapitel aufweisen. Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation den zu er- Seite 8 von 111

9 wartenden Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und dem VNB vorzulegen Einzelheiten zur baulichen Ausführung Zugang und Türen Die Tür zur Übergabestation sowie zu Räumen, zu denen der VNB Zutritt haben muss, sind mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder auszustatten. Der VNB stellt Schließzylinder mit seiner Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden. Alle Türen sind gemäß DIN EN (VDE ) zu errichten. 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Alle Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen zu dimensionieren. Anschluss an 10-kV-Netze Nennspannung Nennfrequenz Isolationsspannung Bemessungsstrom Thermischer Kurzschlussstrom Bemessungsstoßstrom U n = 10 kv f n = 50 Hz U m = 12 kv I r = 630 A I th = 20 ka bei T K = 1 s I p = 50 ka Auf Anfrage stellt der VNB dem Kunden zur Einstellung des kundeneigenen Schutzes und für Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung: Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt (ohne Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrages der Erzeugungsanlagen); Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt. Seite 9 von 111

10 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit In Einzelfällen kann der VNB vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kundenanlage in das VNB-Netz eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen Schutz gegen Störlichtbögen Es sind folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für MS-Schaltanlagen einzuhalten: In nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der - 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 20 ka/1 s; In begehbaren Stationen bei Aufstellung der MS-Schaltanlage im freien Raum: - 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FLR 20 ka/1 s; Der Nachweis der Einhaltung ist dem VNB auf Deutsch vorzulegen Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind vorzugsweise in folgender Reihenfolge aufzubauen (von links nach rechts): Einspeisefeld(er) für den Anschluss an das Netz des VNB, Übergabe-/Messfeld, Abgangsfeld(er). Anschluss an 10-kV-Netze Bei dem Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an 10-kV-Netze ist für Schaltung und Aufbau der Übergabestation die Bemessungs- Scheinleistung der an die Übergabestation angeschlossenen Transformatoren maßgebend: bis zu Bemessungsleistungen von 1 MVA je Transformator erfolgt die Absicherung über Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz ist zulässig; für Transformatoren mit Bemessungsleistungen > 1 MVA sind Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich; Seite 10 von 111

11 bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen. Der Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz bzw. der Lasttrennschalter mit untergebauter HH-Sicherung kann in jedem Abgangsfeld einzeln oder im Übergabeschaltfeld eingebaut werden. Dies gilt auch für über Kabel ausgelagerte Transformatoren. Das Schutzkonzept ist mit dem VNB abzustimmen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehlerhafte Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhandenen Schutzeinrichtungen des VNB abschaltet. Im Übergabeschaltfeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungstrennschaltern möglich Ausführung Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit In den Feldern, die sich im Verfügungsbereich des VNB befinden, ist ein allpoliges, kapazitives Spannungsprüfsystem mit dem Messprinzip HR (gemäß DIN EN (VDE 0682 Teil 415)) zu verwenden. Der Schnittstellenanschluss erfolgt über isolierte Messbuchsen. Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Es muss eine Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung ohne Lösen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen gegeben sein. Alle Betriebsmittel der Übergabestation, die während einer Kabelfehlerortung/Kabelprüfung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für die verwendeten Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz - 2 x U 0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1 Hz - 3 x U 0 (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein. Kurzschlussanzeiger Bei einer Einschleifung bzw. bei mehreren Einspeisefeldern sind beginnend mit dem linken Schaltfeld (Frontansicht) mindestens n-1 -Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Betreibt der Kunde ein eigenes Mittelspannungsnetz, ist in diesem Fall jedes Einspeisefeld mit Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Es wird empfohlen immer n -Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungsleitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden. Seite 11 von 111

12 Es sind selbstrückstellende, 3-polige Kurzschlussanzeiger mit Anzeige im Norm- Einbaugehäuse (48 x 96 mm) und den entsprechenden Messwertgebern zu installieren. Die Anzeige erlaubt eine Ablesung an der Mittelspannungs-Schaltanlage. Die Rückstelldauer muss von Hand zwischen zwei und vier Stunden einstellbar sein. Der Ansprechstrom muss 400 A/600 A/800 A/1000 A umstellbar und mit einem Justierimpuls von 100 ms ± 30 % einzustellen sein. Sofern der VNB nichts anderes vorgibt, ist als Ansprechstrom 400 A und eine Rückstelldauer von 4 h zu parametrieren. Eine Rückstellung von Hand muss weiterhin erfolgen können. Auf Anforderung des VNB müssen die Kurzschlussanzeiger bei der Anzeige eine Unterscheidung zwischen einfacher Anregung und einer zweiten Anregung (aufgrund AWE/KU) ermöglichen. Außerdem sind auf Anforderung des VNB anstelle der Kurzschlussanzeiger Kurzschlussrichtungsanzeiger einzubauen Kennzeichnung und Beschriftung Der VNB gibt dem Kunden die erforderlichen Beschriftungen vor bzw. ist berechtigt, entsprechende Beschriftungen anzubringen Betriebsmittel Schaltgeräte Für die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Bei Schleifenanbindung oder bei Anbindung mit nur einem Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, sind Mehrzweck-Lasttrennschalter der Klasse M1/E3 gemäß DIN EN (VDE ) und Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Die Klassenangaben müssen auf den Typenschildern der Schaltgeräte erkennbar sein. Wenn die Betriebsbedingungen des Kunden es erfordern, können Leistungsschalter mit entsprechenden Netzschutzeinrichtungen eingebaut werden. Weitere Anforderungen zu den in der Übergabestation zu installierenden Schaltgeräten sind in Kapitel Schaltung und Aufbau beschrieben Verriegelungen Der Erdungsschalter muss gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt sein. In SF 6 Anlagen darf das Öffnen der Kabelraumabdeckung nur bei eingeschaltetem Erdungsschalter möglich sein. In Kabelschaltfeldern muss darüber hinaus für die Dauer der Kabelfehlerortung/Kabelprüfung die Möglichkeit bestehen, diese Verriegelung bewusst außer Kraft zu setzen. Die Verriegelungen für den Anschluss von Kundenanlagen sind in den Bildern des Anhanges A dargestellt. Seite 12 von 111

13 Transformatoren Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von 10 kv müssen die Anzapfungen des Transformators einen Einstellbereich von mindestens -4 %/0/+4 % aufweisen. Bei niederspannungsseitiger Abrechnungsmessung sind Transformatoren nach DIN EN (VDE ) mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlust-Kenndaten einzusetzen. Leerlaufverluste: A 0 nach DIN EN , Tabelle 3 Kurzschlussverluste: B k nach DIN EN , Tabelle Mittelspannungskabel Vor einer Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen ist nach BGV A3 5, VDE 0105 und VDE 0276 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen (mindestens Spannungsund Mantelprüfung) Sternpunktbehandlung Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes einer Bezugsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch. Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei denen die Kompensation von Erdschlussströmen - durch den Kunden selbst oder in seinem Auftrag - in Absprache mit dem VNB durchzuführen ist. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich Sekundärtechnik Die Anschlussbedingungen für Meldungen, Messwerte und Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle sind in Kapitel Fernsteuerung mit aufgeführt (unbeschadet der Anforderungen nach 6 EEG, siehe Kapitel ) Fernsteuerung In diesem Kapitel ist die für netzbetriebliche Zwecke erforderliche fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Netzleitstelle des VNB beschrieben. Die Fernsteuerung und die Ist-Leistungserfassung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements ist in Kapitel Wirkleistungsabgabe/Netzsicherheitsmanagement beschrieben. Seite 13 von 111

14 Verfügungsbereich Anschluss an 10-kV-Netze Der Begriff Verfügungsbereich ist in Kapitel 5.3 erläutert. Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen gelten hierzu folgende Bedingungen: Alle Schaltgeräte im Verfügungsbereich des VNB müssen für den VNB zugänglich und vor Ort zu betätigen sein; bei dem Anschluss von Kundenanlagen an ein vom Kunden allein genutztes Schaltfeld in einem VNB-eigenen Umspannwerk wird das Schaltfeld von der netzführenden Stelle des VNB ferngesteuert; alle anderen 10-kV-Netzanschlüsse werden nicht ferngesteuert. In besonderen Fällen mit erhöhten Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit können individuelle Netzanschlusskonzepte mit dem VNB abgestimmt werden; die Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Meldungen, Messwerte Anschluss an 10-kV-Netze Aus den 10/20-kV-Kundenanlagen werden keine Meldungen und Messwerte zur netzführenden Stelle des VNB übertragen. Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle Die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen erfolgt über eine serielle Schnittstelle auf Basis der IEC oder -104 gemäß der VNB-Profilfestlegung. Die Detailfestlegungen zu diesem Profil werden auf Wunsch durch den VNB zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt ist der Ausgangsstecker an der fernwirktechnischen Einrichtung der Kundenanlage. Die physikalische Schnittstelle ist als X.21-Schnittstelle auszuführen (15-pol SUB-D, male). Alternativ ist der Einsatz einer V24- oder Ethernet-Schnittstelle möglich. Dies ist in der Planungsphase abzustimmen. Das Datenmodell der Schnittstelle ist in Anhang H dargestellt. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen am Stationsbaukörper (z.b. Durchführung für den Anschluss einer Antenne) sind zwischen dem VNB und dem Kunden abzustimmen. Seite 14 von 111

15 Anschluss an 10-kV-Netze Es ist keine informationstechnische, fernwirktechnische Anbindung an die netzführende Stelle des VNB erforderlich. Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel Schutzeinrichtungen Grundsätze Die Netzschutzeinrichtungen und einstellungen der Übergabestation sind mit dem VNB abzustimmen. Die nachfolgenden Grundsätze gelten für Netzschutzeinrichtungen in einem Übergabefeld. Falls das Übergabefeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Grundsätze: Alle Netzschutzeinrichtungen müssen den Anforderungen der VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme entsprechen (siehe Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein; Als Kurzschlussschutz wird ein unabhängiger Maximalstromzeitschutz eingesetzt. Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z.b. Überstromrichtungszeitschutz, Distanzschutz, Signalvergleich) erforderlich sein. Ist aus Kundensicht zusätzlich noch ein Überlastschutz erforderlich und lassen sich die beiden Schutzfunktionen - z.b. wegen der Höhe des Stromwandler-Primärstromes - nicht durch eine Schutzeinrichtung realisieren, so muss der Kunde eine weitere Schutzeinrichtung und ggf. zusätzliche Stromwandler installieren; Strom- und Spannungswandler sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Dabei sind die Spannungswandler im Schutzabschnitt der Stromwandler anzuordnen; Die Wandler für die Mess- und Zähleinrichtungen sind nach Kapitel 4.2 auszuführen; Nur bei gelöscht betriebenen Mittelspannungsnetzen des VNB: Bei kundeneigenem Mittelspannungsnetz ist in dem Übergabefeld bzw. wenn kein Übergabefeld vor- Seite 15 von 111

16 handen ist in dem betroffenen Abgangsfeld eine Erdschlussüberwachung mit Richtungsanzeige (siehe Kapitel Erdschlussrichtungserfassung ) zu installieren. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungskabel oder -freileitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden; In den Einspeisefeldern sind Kurzschlussanzeiger nach Kapitel einzusetzen; Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang B (Wandler- anbindung und Einrichtungen zur Schutzprüfung) beschrieben; Schutzeinstellungen zur Gewährleistung der Selektivität zum Mittelspannungsnetz werden durch den VNB vorgegeben. Bei Veränderung des Netzschutzkonzeptes des Mittelspannungs-Verteilungsnetzes kann der VNB vom Kunden nachträglich die Anpassung der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern; Die installierten Schutzeinrichtungen sowie die Schutzeinstellungen sind vom Anlagenerrichter in die Inbetriebsetzungsprotokolle D.8 (für Bezugsanlagen), D.8 und D.11 (für Erzeugungsanlagen) sowie D.12 (für Erzeugungseinheiten) einzutragen; Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebnahme am Einsatzort zu prüfen; Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Netzschutzeinrichtungen durch den Kunden erfolgt, muss eine Störung der Netzschutzeinrichtung zur Auslösung des zugeordneten Schalters führen; Um dem VNB eine Analyse des Störverlaufes zu ermöglichen, sind im Störungsfall sämtliche Schutzansprechdaten und Störungsaufzeichnungen für mindestens fünf Störungsereignisse festzuhalten und dem VNB auf Anfrage mitzuteilen; Für alle Schutzeinrichtungen sind - vor der erstmaligen Inbetriebnahme, - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Seite 16 von 111

17 Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) Der UMZ-Schutz muss folgende Grundfunktionen besitzen: Schutzgerät wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung, Kondensatorauslösung oder versorgt über eine gesicherte Gleichspannungsquelle; Strommesseingang 4-polig, für Leiterstromanregung zweistufig getrennt einstellbare Zeit- und Stromstufen; unabhängiger Erdstromzeitschutz, einstufig, unabhängig einstellbare Zeit- und Stromstufe, einstellbar auf Auslösung oder Meldung; alle Schutzeinstellungen müssen sich in einem nichtflüchtigen Speicher befinden; Schutzauslösungen sind auch bei Ausfall der Netzspannung bis zur manuellen Quittierung sichtbar anzuzeigen; Es ist eine interne Selbstüberwachungsfunktion erforderlich. Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen Nennstrom Überstromanregung Hochstromanregung Verzögerungszeit Verzögerungszeit Überstromanregung Verzögerungszeit Ansprechzeiten Rückfallzeiten I n = 1 A I> = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n I>> = 2, x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n ti> = 0, s, Einstellauflösung 100 ms ti>> = 0, s und, Einstellauflösung 50 ms I 0 > = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n ti 0 > = 0, s und, Einstellauflösung 100 ms 50 ms 50 ms Rückfallverhältnis 0,90 Toleranzen Stromanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 5 % bzw. 30 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Seite 17 von 111

18 Erdschlussrichtungserfassung Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Nennstrom Einstellbereich U n = 100/110 V AC, 50 Hz I n = 1 A I 0 > = ma Verlagerungsspannungs-Ansprechwert U NE > = V Verzögerungszeit t UNE > = 0,1 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung Erdschluss-Kundennetz muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.r. 2 Stunden) vorzusehen oder z. B. durch den Einsatz eines Fallklappenrelais sicherzustellen, dass die Meldung bis zur manuellen Quittierung erhalten bleibt. Gibt der VNB für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion Auslösung vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Hochspannungssicherungen Die Auswahl von HH-Sicherungen muss den konkreten Einsatzbedingungen entsprechen. Die Selektivitätskriterien zu den Netzschutzeinrichtungen sind zu berücksichtigen. Schutzwandler Die Kenndaten für Schutzwandler sind in Kapitel 4.2 Wandler beschrieben Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Seite 18 von 111

19 Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ- Schutz, Erdschlussschutz, Q/U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur VNB-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang F) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Diese Prüfungen sind am Aufstellungsort der Übergabestation als Inbetriebsetzungsprüfung durch eine fachkompetente Firma ausführen zu lassen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise: Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll UMZ-Schutz; Prüfprotokoll Q/U-Schutz, wenn vorhanden; Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Funktionsprüfprotokoll Mitnahme- und Freigabesignale über Steuerkabel (zur VNBeigenen Umspannanlage); Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, i Prüfsteckdosen usw.). Seite 19 von 111

20 Erdungsanlage Die Mittelspannungsnetze des VNB werden in der Regel isoliert betrieben. Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen in Mittelspannungsnetzen ist grundsätzlich ein Erdfehlerstrom (Erdschlussreststrom) von 60 A zu Grunde zu legen. In Ausnahmefällen können durch den VNB andere Erdfehlerströme als Bemessungsgrundlage genannt werden. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Die Erdungsanlage der Übergabestation ist thermisch für den Doppelerdschlussstrom I KEE = 4 ka für T k = 1 s auszulegen. In Gebieten mit globalem Erdungssystem (geschlossener Bebauung) ist eine gemeinsame Erdungsanlage für Hochspannungsschutzerdung (Anlagen > 1 kv) und Niederspannungsbetriebserdung aufzubauen. Es wird dort kein spezieller Nachweis für die Erdungsimpedanz gefordert. Unbeschadet dessen ist die Erdungsanlage mit einer Erdungsprüfzange auf niederohmige Wirksamkeit zu prüfen. Außerhalb geschlossener Bebauung ist die Einhaltung der vorgegebenen Erdungsimpedanz vor Inbetriebnahme der Übergabestation messtechnisch mit einer Erdungsmessbrücke nachzuweisen. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung muss Z E 2,5 Ω betragen. Damit sind die Anforderungen des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes des VNB erfüllt. Der Nachweis ist dem VNB zu übergeben. Abweichende Werte sind mit dem VNB abzustimmen. Bezüglich der Höhe der Erdungsimpedanz, hinsichtlich der Anforderungen des Niederspannungsnetzes des Kunden, ist der Kunde selbst verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Darüber hinaus ist, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Bebauung, durch den Errichter der Stationserdungsanlage nachzuweisen, dass eine ordnungsgemäße und funktionierende Erdungsanlage errichtet wurde. Neben der Anfertigung von Lageplänen und Angaben zum verwendeten Material/Längen muss die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem des VNB und die Kabelanlagen des Kunden messtechnisch nachgewiesen werden. In Abhängigkeit des spezifischen Erdwiderstandes wird im Allgemeinen ein Ausbreitungswiderstand von 2 bis 20 Ω je Erdungsanlage erreicht (Richtwert), im Einzelfall auch höher. Liegen die Werte bei sonst vorschriftsmäßig errichteter Erdungsanlage dagegen deutlich höher als 20 Ω, so sind gesonderte Abstimmungen mit dem VNB erforderlich. In jedem Fall ist dem VNB das ausgefüllte Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6) zu übergeben. Seite 20 von 111

21 In der Nähe der Prüftrennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange mit 32 mm Umschließungsdurchmesser umfasst werden kann. Auf die Prüftrennstelle kann verzichtet werden, wenn sich die Verbindungsstelle zum Erdungsleiter im allgemein zugänglichen Bereich (z.b. Maste) befindet. Seite 21 von 111

22 Erdungsanlage in der kundeneigenen Übergabestation dargestellt. Mittelspannungsanlage Haupterdungsschiene mit Beschriftung sämtlicher Anschlüsse >40m L1 L2 L3 MS-SCHALTANLAGE TRAFO NIEDERSPANNUNGS-HV ZÄHLERSCHRANK STATIONSTÜR; LÜFTUNGSGITTER AUSSENERDER 5 < 2,5Ohm Erdungsmessbrücke (außerhalb geschloss. Bebauung) Sonde >40m 5 Erdungsprüfzange Hilfs- Erder VNB - Leitung 1U 1V 1W 2U 2V 2W Trafo 2N 1 (innerhalb geschloss. Bebauung) 2 Aussenerder NS-Verteilung Fundamenterder L1 L2 L3 PEN lösbare Verbindung Im Folgenden ist eine Übersicht für die gemeinsame Mittel- und Niederspannungs- Lüftungsgitter 4 TrSt-Türen 4 Zählerschrank 3 Verbraucher in der TrSt Natürlicher Erder oder Erdungsleiter Künstlicher Erder im Außenbereich Erdungsleiter für das NS-Netz Separate Erdungsleiter können dann entfallen, wenn zu erdende Teile über Rahmen, Baukörper, leitfähige Scharniere o.ä. zuverlässig und stromtragfähig geerdet sind! Wichtiger Hinweis: Die Erdungsprüfzange dient nur der Prüfung des Stationserders auf niederohmige Wirksamkeit (Richtwert <20 Ohm), die Erdungsmessung (der Erdungsimpedanz des Erdungssystems TrSt+NS-Netz) kann nur mit einer Meßbrücke oder gleichwertigem Verfahren erfolgen. Die zulässige Erdungsimpedanz hängt u.a. vom Fehlerstrom auf der MS-Seite ab (Sternpunktbehandlung des MS- Netzes). Bei globalem Erdungssystem (größere Siedlungen, Dörfer, Städte) kann die Erdungsmessung entfallen (DIN VDE 0101). Seite 22 von 111

23 4 Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Es gelten die in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom" (Metering Code) beschriebenen Standards. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen sowie weitere, auf der Internetseite des VNB aufgeführte Bedingungen. Zählerplatz Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Übergabestation ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen bzw. Zählerschränke/Industrieschränke einzusetzen, deren Zählerplatzflächen nach "DIN Teil 1 Zählerplätze auszuführen sind. Messeinrichtung Es sind indirekt-messende Lastgangzähler einzusetzen. Der VNB in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzt hier standardmäßig Lastgangzähler des Typs SyM² (Lastgang-Kombizähler für Wirk- und Blindarbeit, Zweienergierichtungszähler für induktive und kapazitive Blindarbeit) ein. Ist der VNB der Messstellenbetreiber, stellt er dem Kunden auf Wunsch Steuerimpulse über ein Impulsweitergabemodul aus der Abrechnungsmesseinrichtung zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. 4.2 Wandler Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Zulassung zur innerstaatlichen Eichung durch die PTB und Eichung; thermischer Kurzschlussstrom entsprechend Kapitel (d.h. bei 10 kv: 20 ka/1 s); Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ebenfalls gemäß Kapitel 3.2.1; thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x I pn ; Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 ka im 10-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN übertragen; Anmerkungen: Der erforderliche Bemessungs-Genauigkeitsgrenzfaktor nach DIN EN ist wie folgt zu ermitteln: Seite 23 von 111

24 1. Bei einem primären Nennstrom von beispielsweise 100 A im 10-kV-Netz muss der Bemessungs- Genauigkeitsgrenzfaktor mindestens 60 betragen. Minimal notwendig ist dann ein Stromwandler der Klasse 10P Der VNB behält sich vor, aufgrund besonderer Netzkonstellationen auch höhere Anforderungen an das Übertragungsverhalten der Schutzkerne zu stellen. Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: I n EZA /I n Wandler 0,33; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommesseingang genügen. Es gilt im 10-kV-Netz:, Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von Parkreglern für die Blindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 genügen. Ist der VNB der Messstellenbetreiber, so kommen bei 10-kV -Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN Teil 8 und Teil 9 mit folgenden Kenndaten zum Einsatz: 3 einpolige Spannungswandler (3 Wicklungen) Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; geeicht Wicklung 2 Schutz Klasse 0,5; 30 VA Wicklung 3 da - dn Klasse 3P; 100 VA Die Wicklung 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind (z.b. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Wicklung 3 kommt nur zum Einsatz, wenn eine Erdschlusserfassung oder eine Erdschlussrichtungserfassung notwendig sind. Bei Entfall der Wicklungen 2 und 3 kann der VNB an Stelle von drei einpoligen Spannungswandlern zwei zweipolige Wandler einsetzen. Seite 24 von 111

25 3 Stromwandler (3 Kerne) Kern 1 Zählung Klasse 0,5S; 10 VA; 5 A; FS 5; geeicht Kern 2 Schutz Klasse 5Px; 5 VA; 1 A Kern 3 Messwerte Klasse 0,5; 5 VA; 1 A; FS 5 Der Kern 2 ist nur bei Installation von Leistungsschaltern mit Kurzschlussschutz erforderlich. Der Kern 3 ist nur für den Anschluss von Parkreglern und/oder einer fernwirktechnischen Anbindung erforderlich. Kern 2 oder Kern 3 können ebenfalls zum Anschluss eines Q und U < -Schutzes genutzt werden. Eine von der Tabelle Stromwandler abweichende Auslegung der Stromwandler ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Auslegung muss aber den oben genannten grundlegenden Anforderungen an die Stromwandler entsprechen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem Kunden und dem VNB über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforderlich. Die beim VNB verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu den geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nachfrage bzw. auf der Internetseite des VNB verfügbar. Ansonsten gelten für die Mittelspannungswandler sowie für deren Aufbau und Verdrahtung die Anforderungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 sowie des Anhanges B "Wandlerverdrahtung ". 4.3 Spannungsebene der Messung Im Falle eines einzelnen Anschlussnutzers erfolgt die Messung der von der an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlage bezogenen bzw. eingespeisten elektrischen Energie grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite. In Abstimmung mit dem VNB ist auch eine Messung auf der Niederspannungsseite bis max. 630 kva je Messung möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die durch die Umspannung entstehenden Verluste zu tragen. Im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen Mittelspannungs-Kundentransformator versorgt werden, sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen grundsätzlich nach dem gleichen Standard und parallel aufzubauen. Werden diese Anschlussnutzer aus der kundeneigenen Niederspannung versorgt, sind diese Messeinrichtungen auf der Unterspannungsseite zu installieren. Seite 25 von 111

26 Bei niederspannungsseitiger Messung erfolgt der Abgriff der Messspannung in Energierichtung vor den Stromwandlern über Kurzschlussleistungsbegrenzer, die der VNB auf Wunsch des Kunden ohne weiteres Entgelt beistellt. 4.5 Datenfernübertragung Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den VNB, so setzt er für die Zählerfernauslesung standardmäßig eine Funklösung ein. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräte-Anschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte auf seine Kosten bereitzustellen. Bei Bedarf stellt der Kunde eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) zur Verfügung. 5 Betrieb der Übergabestation 5.1 Allgemeines Netzführung Die Gesamtverantwortung für die Netzführung des Netzanschlusses aller Kundenanlagen obliegt dem VNB. Die Ausführung von Schalthandlungen hat mit Nennung der Schaltzeit an die netzführende Stelle des VNB zu erfolgen. Telefonate zu Schaltgesprächen werden aufgezeichnet. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter über diese Regelung. Schalthandlungen müssen vor der Durchführung zwischen den beteiligten netzführenden Stellen abgestimmt und nach der Schalthandlung mitgeteilt und dokumentiert werden. Für die Durchführung der Schalthandlungen und die Überwachung der Betriebsmittel ist grundsätzlich die jeweilige netzführende Stelle in ihrem Bereich verantwortlich. Schalthandlungen, die mittel- oder unmittelbar der Versorgung des anderen Partners dienen, sollen möglichst an Werktagen während der normalen Arbeitszeit erfolgen. Die Ausführungen in diesem und im folgenden Kapitel Arbeiten in der Station gelten auch bei Schalthandlungen von kundeneigenen Betriebsmitteln, die sich im Verfügungsbereich des Kunden befinden und die unmittelbar mit dem Netz des VNB verbunden sind. Die netzführenden Stellen des Kunden und des VNB müssen jederzeit (24 Stunden) telefonisch erreichbar sein. Arbeiten in der Station Vor Aufnahme von geplanten oder ungeplanten Arbeiten, die Meldungen zum Partner zur Folge haben könnten, ist die netzführende Stelle des Partners zu verständigen. Für Arbeiten Seite 26 von 111

27 an oder in der Nähe von VNB-eigenen Betriebsmitteln ist bei der netzführenden Stelle des VNB eine Verfügungserlaubnis (VE) bzw. eine Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) bzw. eine Prüferlaubnis (PE) bzw. eine Freischaltgenehmigung (FG) einzuholen. Die entsprechende Verfügung wird durch die netzführende Stelle erteilt. Vor Ort ist für Arbeiten an oder in unzulässiger Nähe von Netzteilen eine Durchführungserlaubnis (DE) erforderlich. Der Anlagenverantwortliche des Eigentümers erteilt dem Arbeitsverantwortlichen des Partners nach Durchführung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen die DE für das entsprechende Netzteil. 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung Verfügungsbereichsgrenze Die Verfügungsbereichsgrenze legt die Zuständigkeit für die Anordnung von Schalthandlungen fest (Hiermit ist nicht die Verfügungserlaubnis gemeint, die von der netzführenden Stelle z.b. für Arbeiten in einem bestimmten Bereich erteilt wird). Sie verläuft (aus Netzsicht) hinter dem/den Einspeisefeld(ern). Die Verfügungsbereichsgrenzen sind in Anhang A dargestellt. Es gelten folgende Festlegungen: In dem/den Einspeisefeld(ern) werden Schaltbefehle nur durch den VNB angeordnet und Schaltgeräte bedient. Im/in den Übergabe-/Trafoschaltfeld(ern) der Kundenanlage werden durch den Anlagenbetreiber Schaltbefehle angeordnet und Schaltgeräte bedient. Diese Grundsätze gelten auch, wenn kein Lasttrennschalter im Einspeisefeld vorhanden ist. Schaltgeräte, die Veränderungen auf den Schaltzustand im Netz des VNB bewirken, befinden sich im Verfügungsbereich des VNB. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Verfügungsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung des VNB abzuschalten. Unabhängig von den Verfügungsbereichsgrenzen kann der VNB im Falle von Störungen oder anderem Handlungsbedarf (z. B. höhere Gewalt, Gefahr für Leib und Leben, zur Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. zur Unterbrechung der Anschlussnutzung) die Kundenanlage unverzüglich vom Netz schalten. Falls möglich, unterrichtet Seite 27 von 111

28 der VNB den Anlagenbetreiber hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt entsprechend der Verfügungsbereichsgrenzen. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Übergabestationen mit und ohne Erzeugungsanlagen. 5.5 Unterbrechung aus betrieblichen Gründen Die Anschlussnutzung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich ist. Der VNB hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. Der VNB hat den Kunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur Unterrichtung nur gegenüber den Kunden verpflichtet, die zur Vermeidung von Schäden auf eine unterbrechungsfreie Versorgung angewiesen sind und dies dem VNB unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt haben. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der VNB dies nicht zu vertreten hat oder die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. Seite 28 von 111

29 7 Erzeugungsanlagen 7.1 Grundsätze Geltungsbereich Hinsichtlich der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen sowie an die Zertifikate gilt das in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Datum (siehe auch Ergänzung zur BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ). Windenergie PV-Anlagen/ Brennstoffzellenanlagen Verbrennungs- kraftmaschi- nen* Geltungsbereich Statische Spannungshaltung siehe Blindleistung (unten) ab Inbetriebsetzungsdatum ab Datum Antragstellung ** Dynamische Netzstützung - keine Netztrennung im Fehlerfall Blindstromeinspeisung im Fehlerfall nach BDEW-Richtlinie - Blindstromeinspeisung im Fehlerfall nach SDLWindV - kein Blindstrombezug nach Fehlerklärung Wirkleistungsabgabe - Netzsicherheitsmanagement entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - Frequenzverhalten Blindleistung Zuschaltbedingungen Zertifikate *** Anmerkungen: * Im wesentlichen Verbrennungsmotoren wie z.b. KWK-Anlagen, Biomasse- oder BHKW-Anlagen. Wasserkraftmaschinen zählen ebenfalls in die Gruppe der Verbrennungskraftmaschinen. ** Antrag: Datum der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen (siehe Kap ). Seite 29 von 111

30 *** Die Einheiten- und Anlagenzertifikate können für Verbrennungskraftmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum nachgereicht werden (siehe 4. Ergänzung zur BDEW Mittelspannungsrichtlinie ). Zur Information: Für Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden, müssen an Stelle der obigen Angaben die Anforderungen nach der SDL- WindV, Anlage 3 (siehe auch Anlage G dieser TAB) erfüllt und nachgewiesen werden, wenn ein Systemdienstleistungsbonus erzielt werden soll, 5 SDLWindV. Der SDL-Bonus kann nur erreicht werden, wenn diese Anforderungen vor dem eingehalten werden. Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen worden waren, konnten zur Erlangung des SDL-Bonus den notwendigen Nachweis nur bis zum erbringen, 8 Abs. 1 SDLWindV 2012 i. V. mit 8 Abs. 1 SDLWindV Unter wesentlichen Änderungen von Verbrennungskraftmaschinen versteht sich ein Tausch von Motor und Generator oder eine Erhöhung der Motor-Wirkleistung von > 10% P n. Werden Motor und Generator nur überholt, bleiben die ursprünglichen Anforderungen erhalten Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke D.1, D.4, D.5, D.6 und D.7 dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. Der Vordruck D.4 Errichtungsplanung ist dabei als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Nachdem der VNB dem Anlagenbetreiber den Netzanschlusspunkt mitgeteilt hat, füllt der Anlagenbetreiber den Vordruck D.10 Vordruck zur Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt aus und sendet ihn an den VNB. Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz gelten: der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.1 Antragstellung (sofern bei der Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder erweitert wird); ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000); Seite 30 von 111

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