Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan Reglement des Bewertungsverfahrens
|
|
- Frauke Schulze
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bauen mit Holz Qualitätssicherung und Brandschutz Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan Reglement des Bewertungsverfahrens November 2005 Lignum Holzwirtschaft Schweiz Economie suisse du bois Economia svizzera del legno Falkenstrasse 26 CH-8008 Zürich Telefon Fax
2 1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] verlangen, dass 5- und 6-geschossige Holzbauten durch einen anerkannten Fachingenieur* zu begleiten sind (Brandschutzrichtlinie Tragwerke; Kapitel 5 Anforderungen für bestimmte Nutzungen; Fussnote 4). Zur Sicherstellung der Qualität bezüglich Brandsicherheit übernimmt der anerkannte Fachingenieur als Kontrollorgan wichtige Aufgaben und führt zusammen mit den Brandschutzbehörden die notwendigen brandschutztechnischen Kontrollen durch. In der Dokumentation Bauen mit Holz Qualitätssicherung Brandschutz [2]werden 5- und 6- geschossige Holzbauten der Qualitätssicherungsstufe Q4 zugeteilt. In dieser Qualitätssicherungsstufe übernimmt ein Fachspezialist die Aufgabe Anerkannter Fachingenieur als Kontrolorgan. Der Einsatzund Aufgabenbereich des Anerkannten Fachingenieurs als Kontrolorgan ist in der Dokumentation Bauen mit Holz Qualitätsicherung Brandschutz [2]vertieft geregelt. 1.2 Zweck der Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan Die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan dient als Empfehlung für die Anerkennung als Anerkannter Fachingenieur als Kontrolorgan durch die kantonalen Brandschutzbehörden. Auf dieser Liste sind qualifizierte Fachspezialisten aufgeführt, die das Anforderungsprofil für Fachingenieure als Kontrolorgan [3] erfüllen. Das Auswahlverfahren erfolgt nach einheitlich festgelegten Kriterien. Vorliegendes Reglement regelt das Aufnahme- und Bewertungsverfahren für die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan. 1.3 Trägerschaft Die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan wird von folgenden Organisationen getragen: FRM Féderation romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie, charpenterie Holzbau Schweiz STE Verband Schweizerischer Holzingenieure VGQ Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VSSM Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten * Der Kürze halber werden nur die männlichen Formen verwendet. Selbstverständlich richtet sich dieses Dokument gleichermassen an weibliche wie männliche Fachleute.
3 2 Organisation und Abwicklung des Bewertungsverfahrens Die Lignum schreibt die Möglichkeit zur Aufnahme in die Lignum-Liste aus. Sie bestellt den Fachauschus Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum sowie den Bewertungsauschus. 2.1 Fachausschuss Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum Der Fachauschus Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum ist für die Ratifizierung des Anforderungsprofils Fachingenieur als Kontrolorgan [3] zuständig. 2.2 Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss bewertet die Kandidaten nach einheitlich festgelegten Kriterien (gemäss Anforderungsprofil für Fachingenieure als Kontrolorgan [3]) und entscheidet aufgrund der Bewertung über Aufnahme oder Abweisung des Kandidaten. Der Bewertungsausschuss ist in der Regel wie folgt zusammengesetzt: Ein Vertreter der Lignum (Vorsitz) Zwei Vertreter der Branchenverbände Ein Vertreter der Aus- und Weiterbildung Ein Vertreter der Planer Ein Vertreter mit Spezialwissen im Bereich Brandschutz / Qualitätssicherung Für die Wahl der Mitglieder des Bewertungsauschuses ist der Leitende Auschus der Lignum zuständig. 2.3 Aufnahmegesuch Die Aufnahme-Dokumentation mit dem Reglement des Bewertungsverfahrens, dem Anforderungsprofil sowie dem Aufnahmegesuch kann bei der Lignum bezogen werden. Das Aufnahmegesuch ist bei der Geschäftstelle der Lignum einzureichen. Es enthält folgende Angaben: Angaben zur Person Aus- und Weiterbildung - Nachweis über die erforderliche Aus- und Weiterbildung - Diplom oder Zertifikat über Aus- und Weiterbildung Normen und Vorschriften - Nachweis über die Einhaltung der Normen und Vorschriften Beruflicher Werdegang / Praxisnachweis - Angaben zu den bisherigen beruflichen Tätigkeiten (Arbeitgeber, Funktion / Stellung, Dauer) - Nachweis über die Berufspraxis: mindestens 5 Jahre nach der erforderlichen Grundausbildung - Umschreibung der aktuellen Geschäftstätigkeit Referenzobjekte - Nachweis und Dokumentation von mindestens zwei anspruchsvollen Holzbauprojekten in der Tätigkeit als planender oder ausführender Brandschutzspezialist oder in der Funktion als Fachingenieur als Kontrolorgan. Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (min. CHF 500'000. )
4 2.4 Bewertung Für die Aufnahme in die Lignum-Liste muss der Kandidat die geforderten Kriterien des Anforderungsprofiles [3] erfüllen. Bei Bedarf können vom Kandidaten ergänzende Unterlagen verlangt oder Referenzen eingeholt werden. Der Kandidat kann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Das Bewertungsverfahren wird periodisch (mindestens alle zwei Jahre) durchgeführt. Der Entscheid wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. 2.5 Vertraulichkeit Sämtliche Unterlagen und Ergebnisse des Bewertungsverfahrens werden vertraulich behandelt. 2.6 Gültigkeitsdauer / Periodische Treffen Die Gültigkeitsdauer des Eintrages in die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan beträgt 4 Jahre. Die eingetragene Person verpflichtet sich zur Teilnahme an Treffen für informative Zwecke sowie zum Erfahrungsaustausch. Diese Treffen werden periodisch (mindestens alle zwei Jahre) durchgeführt und durch die Lignum organisiert. 2.7 Erneuerung Für die Erneuerung des Eintrages muss die eingetragene Person die Tätigkeit in der Funktion als Brandschutzspezialist nachweisen. (Dokumentation von mindestens zwei Holzbau-Projekten in der Funktion als Brandschutzspezialist, innerhalb der letzten 4 Jahre realisiert). 2.8 Meldepflicht Die eingetragene Person ist verpflichtet, berufliche Veränderungen innerhalb von 2 Monaten der Geschäftsstelle der Lignum zu melden. Darunter fallen insbesondere Stellenwechsel; Wechsel von selbständiger in unselbständige Tätigkeit oder umgekehrt; Konkurs / Pfändung. 2.9 Aberkennung des Eintrages Der Eintrag in die Lignum-Liste kann der eingetragenen Person in folgenden Fällen abgesprochen werden: Wenn nachweislich Mängel bei Arbeiten als Brandschutzspezialist oder als Fachingenieur als Kontrolorgan bei Holzbau-Projekten festgestellt werden. Wenn gegen das Reglement verstossen wird. Wenn sie oder er nicht mehr als Brandschutzspezialist tätig ist Rekursverfahren Gegen Abweisungen durch den Bewertungsausschuss und gegen die Aberkennung des Eintrages kann beim Leitenden Auschus der Lignum innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Entscheides Rekurs geführt werden. Der Rekurs ist schriftlich zu begründen. Der Leitende Auschus der Lignum holt beim Bewertungsauschus eine Stelungsnahme ein, überprüft das ganze Verfahren und entscheidet endgültig Publikation Die nach dem vorliegenden Reglement bewerteten und aufgenommenen Kandidaten werden auf der Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan registriert. Der Registereintrag umfasst: Name, Vorname, Arbeitgeber mit Adresse, gewünschte Tätigkeitsgebiete (nach Kantonen). Die Liste wird auf der Homepage der Lignum publiziert und allen Interessierten zur Verfügung gestellt.
5 2.12 Gebühren Die Gebühr für die Organisation und Abwicklung des Bewertungsverfahrens beträgt CHF Dieser Betrag wird bei der Einreichung des Aufnahmegesuches fällig. Die Gebühr für den Eintrag in die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan, für die Publikation auf der Homepage der Lignum sowie fürdie periodischen Treffen beträgt pro Jahr CHF Literatur [1] Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2003; Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bundesgasse 20, 3001 Bern; [2] Bauen mit Holz Qualitätssicherung Brandschutz, Ausgabe 2005; Lignum, Falkenstrasse 26, 8008 Zürich; 4 Schlussbestimmungen 4.1 Reglementsänderung Das vorliegende Reglement kann durch die Lignum im Einverständnis mit dem Vorsitzenden des Fachauschuses Brandschutz im Holzbau VKF, SIA, Lignum und dem Vorsitzenden des Bewertungsausschusses jederzeit geändert werden. Die eingetragenen Fachingenieure werden über die Reglementsänderungen schriftlich informiert. 4.2 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement wurde von der Lignum, vom Vorsitzenden des Fachauschuses Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum und vom Vorsitzenden des Bewertungsauschuses genehmigt. Das Reglement tritt am in Kraft. Lignum, Holzwirtschaft Schweiz (Direktor) Fachauschus Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum (Vorsitz) Bewertungsausschuss (Vorsitz) Anhang [3] Anforderungsprofil Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrollorgan (Ausgabe November 2005)
6 Bauen mit Holz Qualitätssicherung und Brandschutz Anhang: Anforderungsprofil Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan November 2005 Lignum Holzwirtschaft Schweiz Economie suisse du bois Economia svizzera del legno Falkenstrasse 26 CH-8008 Zürich Telefon Fax
7 Anforderungsprofil Fachingenieur als Kontrolorgan Grundausbildung Höhere berufliche Ausbildung im Baugewerbe, vornehmlich in der Holzbaubranche. Geeignete Berufe sind insbesondere: Bauingenieur ETH / FH / HTL Architekt ETH / FH / HTL Holzbauingenieur FH / HTL Dipl. Zimmermeister oder Techniker HF / TS Holzbau Dipl. Schreinermeister oder Techniker HF / TS Holztechnik Weiterbildung Weiterbildung im Bereich Sicherheit, insbesondere im vorbeugenden Brandschutz. Normen und Vorschriften Die massgebenden Gesetze, Vorschriften und Normen sind bekannt und können umgesetzt werden, insbesondere: Konstruktionsnormen des SIA Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF mit Norm und Richtlinien Brandschutz-Dokumentationen zum Stand der Technik (Publikationen anerkannter Fachverbände wie z.b. der Lignum) Tätigkeit / Praxis Mehrjährige profunde Kenntnisse im Bereich der Holzbautechnik in folgender Tätigkeit, insbesondere: Tätigkeit auf dem Gebiet des Holzbaus als Planer in einem Ingenieur- oder Architekturbüro oder als Projektleiter in einer Holzbauunternehmung. Nachgewiesene Tätigkeit als planender oder ausführender Brandschutzspezialist an anspruchsvollen Holzbauprojekten. Referenzobjekte Tätigkeit als Brandschutzspezialist an Referenzobjekten.
Holz schützen und sanieren Qualitätssicherung Holzschutzspezialisten
Holz schützen und sanieren Qualitätssicherung Holzschutzspezialisten Lignum-Liste Holzschutzspezialisten Reglement des Bewertungsverfahrens Juli 2013 Lignum Holzwirtschaft Schweiz Economie suisse du bois
Mehr1 1 Allgemeines... 3. 2 Organisation... 3
Inhaltsverzeichnis 1 1 Allgemeines... 3 1.1 Ausgangslage... 3 1.2 Ziel... 3 2 Organisation... 3 2.1 Bewertungsausschuss Liste Experten & Gutachter Holzbau... 3 2.2 Bewertungsausschuss... 3 2.3 Aufnahmegesuch...
MehrDer mehrgeschossige Holzbau eine Schweizer Domäne
Der mehrgeschossige Holzbau eine Schweizer Domäne R. Wiederkehr 1 Der mehrgeschossige Holzbau eine Schweizer Domäne Multistory timber construction a Swiss speciality Les constructions bois pluri-étage
MehrQualitätssicherung im Brandschutz
Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Qualitätssicherung im Brandschutz Lignum, Holzwirtschaft Schweiz QS für alle Bauweisen (2015) Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Gilt für alle Bauten und Anlagen
MehrBrandsicherheit im Holzbau. Qualitätssicherung
Brandsicherheit im Holzbau Qualitätssicherung Urs Christian Luginbühl Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VGQ Teilprojekt Qualitätssicherung im Auftrag der LIGNUM QS für den Holzbau (bisher)
MehrQualitätssicherung. Brandsicherheit im Holzbau. Urs Christian Luginbühl. Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015
Brandsicherheit im Holzbau Qualitätssicherung Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015 Urs Christian Luginbühl Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VGQ Teilprojekt Qualitätssicherung
MehrAnwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern
Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern Inhalt Inverkehrbringen / Anwenden von Bauprodukten im Brandschutz
MehrDämmschichtbildende Brandschutzanstriche
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio BRANDSCHUTZERLÄUTERUNG Dämmschichtbildende
Mehr«Stand der Technik» - Konstruktionen
«Stand der Technik» - Konstruktionen vom Schreiner hergestellt Lignum Dokumentation. Bauteile in Holz Ist ein Bauteilkatalog (Bauteile zum Nachbauen) Bauteile: Status: mit möglichst viel Holzanteil mit
MehrErfahrungsbericht Brandschutz
Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften
MehrOrdnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 1 Grundlagen (1) Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt müssen Mitglied oder Pro- Forma-Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
MehrDie Entwicklung von Brandschutzvorschriften auf Grund des technischen Fortschritts
Die Entwicklung von Brandschutzvorschriften auf Grund des technischen Fortschritts R. Wiederkehr 1 Die Entwicklung von Brandschutzvorschriften auf Grund des technischen Fortschritts Reinhard Wiederkehr
MehrBrandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann mit eidgenössischem Fachausweis
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Personenzertifizierung Bundesgasse 20 Postfach 3001 Bern Schweiz Antrag für die Zulassung an die eidgenössische Prüfung: Brandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann
MehrGleichwertigkeit von Qualifikationen für Qualitätssicherungsstufen (QSS)
Empfehlung: Gleichwertigkeit von Qualifikationen für Qualitätssicherungsstufen (QSS) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen... 2 1.1 Anforderungen an Personen... 2 2. Auszug aus der QS-Richtlinie
MehrBrandschutzexpertin/Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Personenzertifizierung Postfach Bundesgasse 20 CH-3001 Bern Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Personenzertifizierung Postfach Bundesgasse 20 CH-3001
MehrBRANDSCHUTZ- EXPERTE / IN
VKF-AUSBILDUNG BRANDSCHUTZ- EXPERTE / IN Vertiefung von Theorie und Praxis mit eidgenössischem Diplom arer berufsbegleitender Lehrgang JETZT INFORMIEREN WWW.VKF.CH www.vkf.ch Herausforderungen im Brandschutz
MehrEin Meilenstein für die Holzbranche
Pressemitteilung Zürich, 3. September 2010 Neue Holzhandelsgebräuche in Kraft Ein Meilenstein für die Holzbranche Auf den 1. September 2010 sind von den Trägerverbänden Waldwirtschaft Schweiz, Holzindustrie
Mehr«BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN 2015»
EINLADUNG ZUR VKF-BRANDSCHUTZFACHTAGUNG «BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN 2015» ZUSATZ- VERANSTALTUNG 17. März 2015 BFB Beratungsstelle für Brandverhütung CIPI Centre d information pour la prévention des incendies
MehrAnerkennungsverfahren
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Anerkennungsverfahren 01.01.2015
MehrAnhang D zur Prüfungsordnung. Wegleitung zur Zertifikatsprüfung Fachpersonen Äusserer Blitzschutz VKF
Anhang D zur Prüfungsordnung Wegleitung zur Zertifikatsprüfung Fachpersonen Äusserer Blitzschutz VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) Personenzertifizierung Bundesgasse 20 3001 Bern Tel.
MehrBRANDSCHUTZWEISUNG. Blitzschutzsysteme. Brandschutzbehörde
Sicherheitsdepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Brandschutz Schlagstrasse 87 / Postfach 5 / 6 Schwyz Telefon 0 89 5 / Telefax 0 8 7 06 BRANDSCHUTZWEISUNG Blitzschutzsysteme Brandschutzbehörde
MehrLignum-Dokumentation Brandschutz
Lignum-Dokumentation Brandschutz Reinhard Wiederkehr, Leitender Autor der LignumDokumentation Brandschutz Makiol Wiederkehr AG, Beinwil am See Publikation 4.1, Bauteile in Holz (2015) Generelle Überarbeitung
MehrKennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen
Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Verabschiedet durch die Technische Kommission Brandschutz, 15.12.2017 Datum: 28.11.2017 Version: 2.2 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 3 2 Abschlüsse
MehrBrandschutz im Trockenbau Stolpersteine für den Unternehmer
15. FORUM AUSBAU UND FASSADE Brandschutz im Trockenbau Stolpersteine für den Unternehmer Fürstenlandsaal Gossau, 25. Februar 2016 Ivan Brühwiler Geschäftsleitung Holzbauingenieur BSc FH Brandschutzexperte
MehrVerordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen
8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen
MehrBRANDSCHUTZ- EXPERTE / IN
VKF-AUSBILDUNG BRANDSCHUTZ- EXPERTE / IN Vertiefung von Theorie und Praxis mit VKF-Zertifikat arer berufsbegleitender Lehrgang JETZT INFORMIEREN WWW.VKF.CH www.vkf.ch Herausforderungen im Brandschutz Durch
MehrASF 2006_016. Verordnung. über die Aufnahme zur Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Der Staatsrat des Kantons Freiburg
Verordnung vom 13. März 2006 Inkrafttreten: 13.03.2006 über die Aufnahme zur Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 4. Oktober
MehrVerordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)
97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.
MehrEntwurf und Konstruktion von Gebäudehüllen aus Holz Erfahrung mit gebauten Beispielen
19. Internationales Holzbau-Forum 13 Entwurf und Konstruktion von Gebäudehüllen aus Holz R. Wiederkehr 1 Entwurf und Konstruktion von Gebäudehüllen aus Holz Erfahrung mit gebauten Beispielen Design and
MehrMELDEFORMULAR - QS-VERANTWORTLICHER BRANDSCHUTZ
MELDEFORMULAR - QS-VERANTWORTLICHER BRANDSCHUTZ Baugesuchsnummer: Bauherrschaft: Bauvorhaben: Lage: Qualitätssicherungsstufe QSS 1 QSS 2 QSS 3 Bauvorhaben der QS Stufe 2 und höher bedürfen gemäss 2 der
MehrGEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT
GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT Einbürgerungsreglement der Gemeinde Kienberg Präambel Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieses Reglementes, die eine weibliche und eine
Mehrüber die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Verordnung vom 17. Mai 2011 Inkrafttreten: 01.01.2011 über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 10 des Gesetzes
MehrMITGLIEDERREGLEMENT. Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten
MITGLIEDERREGLEMENT Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten Präambel Gestützt auf Art. 3 der Statuten von treuland,
MehrHöheren Fachprüfungen Dipl. LeiterIn in Facility Management
Profil für Experten/innen der Höheren Fachprüfungen Dipl. LeiterIn in Facility Management Prüfungssekretariat fmpro Schweiz.Verband für Facility Management und Maintenance Grindelstrasse 6 CH-8304 Wallisellen
MehrQualitätssicherung für Holzfassaden dank Produktionsgütezeichen
Qualitätssicherung für Holzfassaden dank Produktionsgütezeichen Holzbaustamm Luzern - Land 22.03.2018 Willisau Peter Stuber Holzschutz Lignum und Holzschutz Aktivitäten der Lignum im Bereich Holzschutz
MehrAkkreditierungsreglement
Akkreditierungsreglement zur Anerkennung von Mediationspersonen, die nicht im Besitz einer gültigen Zertifizierung eines der nachfolgenden Verbände sind: SAV, SDM und/oder SKWM Inhaltsübersicht Titel Seite
MehrMinergie Bekanntlich eröffnet Reisen neue Horizonte. Oftmals erleben wir in Hotels Innovationen,
AUSSTRAHLU \GS KRAFT NACHHALTIGKEIT IN ÖFFENTLICHEN BAUTEN Georg Lutz Minergie Bekanntlich eröffnet Reisen neue Horizonte. Oftmals erleben wir in Hotels Innovationen, die sich erst später im privaten Umfeld
MehrBrandschutzanwendung im Einzelfall BRANDSCHUTZMERKBLATT / de
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandschutzanwendung im Einzelfall
Mehr1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission...
WELLNESS DESTINATION REGLEMENT INHALTE 1 Zielsetzung...2 1.1 Qualität... 2 1.2 Spezielles Angebotsprofil... 2 1.3 Transparenz für die Kunden... 2 2 Qualitätssicherungs-Kommission...2 3 Voraussetzung zur
MehrEinladung zur vkf-brandschutzfachtagung «Brandschutzvorschriften 2015»
Einladung zur vkf-brandschutzfachtagung «Brandschutzvorschriften 2015» vkf-brandschutzfachtagung «BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN 2015» Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Die schweizerischen Brandschutzvorschriften
MehrEinladung zur vkf-brandschutzfachtagung. «Brandschutz heute»
Einladung zur vkf-brandschutzfachtagung «Brandschutz heute» VKf-Brandschutzfachtagung «Brandschutz heute» sehr geehrte dame, sehr geehrter herr im herbst dieses Jahres findet eine weitere veranstaltung
MehrRichtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /
Richtlinie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen Association Suisse des Constructeurs de Systèmes de Sécurité Associazione Svizzera dei Costruttori
MehrEINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 243:2008 Bauwesen 567 243 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Ersetzt
MehrInhalt. 1. Fragestellungen zum QS Brandschutz. 2. QS im Brandschutz. 3. Projektbeteiligte und Aufgaben. 4. Qualitätssicherungsstufen
Inhalt 1. Fragestellungen zum QS Brandschutz 2. QS im Brandschutz 3. Projektbeteiligte und Aufgaben 4. Qualitätssicherungsstufen 5. Übergangsbestimmungen/-frist 6. Firma 2 1. Fragestellung Projektbeteiligte
MehrFachperson Brandschutz - Eine berufliche Perspektive
Fachartikel: Fachperson Brandschutz - Eine berufliche Perspektive Durch Grossschäden auf Grund von Brandereignissen, wie beispielsweise in Flims im Jahre 2006 oder in Steinhausen im Jahre 2007, wurde der
MehrSANKTIONSREGLEMENT der Agro-Marketing Suisse AMS zur GARANTIEMARKE SUISSE GARANTIE. Zertifizierter Bereich. Dok. Nr. 9d
SANKTIONSREGLEMENT der Agro-Marketing Suisse AMS zur GARANTIEMARKE SUISSE GARANTIE Zertifizierter Bereich Dok. Nr. 9d Genehmigt vom Vorstand der AMS am 3. März 2017 In Kraft gesetzt ab 1. nuar 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrPelletsExperte Reglement
PelletsExperte Reglement Anbieterverzeichnis von Planern, Installateuren, Servicedienstleistern und Lieferanten von Pelletsanlagen August 2017 Inhalt Inhalt... 1 1 Zweck und Inhalt... 2 2 Unternehmensschwerpunkte...
MehrSSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO
SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
MehrReglement für die Vergabe des Labels Qualität in Palliative Care
Schweizerischer Verein für Qualität in Palliative Care Reglement für die Vergabe des Labels Qualität in Palliative Care Geltungsbereich 1. Das Label wird an stationäre Einrichtungen und mobile Dienste
MehrPrüfungsreglement Aktuar SAV
Prüfungsreglement Aktuar SAV Seite 1 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundlagen Die Schweizerische Aktuarvereinigung (nachfolgend mit SAV bezeichnet) organisiert Prüfungen zum Erwerb des Titels Aktuar
MehrElektro-Teamleiter/in mit anerkanntem VSEI-Zertifikat
Weiterkommen im Elektrobereich Elektro-Teamleiter/in mit anerkanntem VSEI-Zertifikat Zentrum für berufliche Weiterbildung Elektro-Teamleiter/in mit anerkanntem VSEI-Zertifikat Das Berufsbild Mit der Abschlussprüfung
MehrMitgliedschaftsreglement
Mitgliedschaftsreglement Genehmigt durch Delegiertenversammlung Datum Inkraftsetzung 12.06.2013 Dateiname OKT_DV_MITGLREGL_130612.docx 12.06.2013 Seite 1/9 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Mitgliedschaftsbedingungen
MehrAnhang C zur Prüfungsordnung. Wegleitung zur Zertifikatsprüfung Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz VKF
Anhang C zur Prüfungsordnung Wegleitung zur Zertifikatsprüfung Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutz VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) Personenzertifizierung Bundesgasse 20 3001 Bern
MehrInterkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November
Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen
MehrMuster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016
Muster eines Prüfberichtes der FI-Prüfstelle über die GwG-Prüfung Genehmigt von der SRO-Kommission am 13. Januar 2016 Ausgabe 2016 An die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Leasingverbandes
MehrMehrgeschossiger Holzbau in der Schweiz eine Erfolgsgeschichte Von Pionierbauten zu Standardkonzepten im Brandschutz
21 Mehrgeschossiger Holzbau in der Schweiz eine Erfolgsgeschichte Von Pionierbauten zu Standardkonzepten im Brandschutz Beim mehrgeschossigen Holzbau von einer rein schweizerischen Erfolgsgeschichte zu
MehrEinwohnergemeinde Wimmis. Verordnung Fort- und Weiterbildung
Einwohnergemeinde Wimmis Verordnung Fort- und Weiterbildung 2. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis GRUNDSATZ... 3 Zweck... 3 Geltungsbereich... 3 ARTEN DER FORT- UND WEITERBILDUNG... 3 Grundausbildung... 3
MehrAFC Akademie. Ausbildung Brandschutzfachmann/-frau Frühjahr Die Ausbildung ist eine VKF anerkannte Weiterbildung.
AFC Akademie Ausbildung Brandschutzfachmann/-frau Frühjahr 2018 Die Ausbildung ist eine VKF anerkannte Weiterbildung. Seit der Einführung der neuen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherung
MehrVKF Beschluss Nr. B Beschluss für die Zuordnung von nach EN-Normen geprüften solaren Elementen zu einer Hagelwiderstandsklasse
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie SCHWEIZERISCHES HAGELSCHUTZREGISTER HSR VKF Beschluss Nr. B Beschluss für die Zuordnung von nach
Mehr269/8. Erhaltung von Tragwerken Erdbeben. SIA 269/8:2017 Bauwesen /8
SIA 269/8:2017 Bauwesen 505 269/8 Ersetzt SIA 2018:2004 Maintenance des structures porteuses Séismes Conservazione delle strutture portanti Terremoti Existing structures Earthquakes Erhaltung von Tragwerken
MehrVerordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA) vom 6. September 2006 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel
MehrReglement Zuchtfamilienbeurteilung für Ziegen
Reglement Zuchtfamilienbeurteilung für Ziegen beim Schweizerischen Ziegenzuchtverband (SZZV) Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 ZWECK / ALLGEMEINES... 4 1.1 Zweck / Geltungsbereich...
Mehrgestützt auf das Gesetz vom 12. Dezember 2002 über den Anwaltsberuf; auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,
Verordnung vom 1. Juli 2003 Inkrafttreten: 01.07.2003 über den Anwaltsberuf (AnwV) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 12. Dezember 2002 über den Anwaltsberuf; auf Antrag der
MehrReglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002
Entwurf vom 24. Januar 2002 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002 vom... Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die Artikel 2, 4 und
MehrEINWOHNERGEMEINDE UETENDORF
EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF Richtlinien zur ordentlichen Einbürgerung Von ausländischen Staatsangehörigen I n h a l t s v e r z e i c h n i s Artikel Seite Zweck 1 3 Voraussetzungen 2 3 Integration 3 3
MehrStatuten. Lignum Holzwirtschaft Schweiz
Lignum Holzwirtschaft Schweiz Statuten Lignum Holzwirtschaft Schweiz Economie suisse du bois Economia svizzera del legno Mühlebachstrasse 8 CH-8008 Zürich Telefon +41 44 267 47 77 Fax +41 44 267 47 87
MehrFachfirmen für Brandmeldeanlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Brandmeldeanlagen
MehrNr 601 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER
Nr 60 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4 Postfach 0 Telefax +4 90 4 70 info@ostermundigen.ch CH-07 Ostermundigen
MehrKonzept über die Anerkennung von Sparten nach TARMED
Konzept über die Anerkennung von Sparten nach TARMED Version 2.0 vom 20. Juni 2007 (ersetzt Version vom 5.12.2001) vom Leitungsgremium TARMED Suisse am 20.06.2007 genehmigt Anerkennung folgender Sparten/Leistungsbereiche:
Mehrüber die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Verordnung vom 19. Januar 2016 Inkrafttreten: 01.01.2016 über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 21.
MehrEINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 253:2002 Bauwesen 567 253 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Ersetzt
MehrEINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 118/370:2007 Bauwesen 507 370 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
MehrVKF-BRANDSCHUTZFACHTAGUNG 2016
VKF-BRANDSCHUTZFACHTAGUNG 2016 Sprachen Die Tagung in Biel wird zweisprachig (Deutsch / Französisch; Simultanübersetzung) durchgeführt. Die Tagung in Zürich wird deutsch durchgeführt. Kosten Die Tagungskosten
MehrMehrgeschossige Holzbauten
Peter Makiol Dipl. Holzbau-Ingenieur HTL / SISH Makiol + Wiederkehr Beinwil am See, Schweiz Mehrgeschossige Holzbauten 1 2 Mehrgeschossige Holzbauten Einleitung Der mehrgeschossige Holzbau nimmt im europäischen
MehrZertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2)
Personenzertifizierung Zertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2) zur Erteilung der Installationsberechtigung und zum Eintrag im Register Gas-Wasser (Nachweis der Fachkompetenz) an Personen,
MehrAnerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung
Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung Erfahrungsaustausch HF 23.11.2012 Laura Perret Ducommun, Ressortleiterin HBB Höhere Berufsbildung Berufsorientierte Weiterbildung Höhere Berufsbildung
MehrHolzbautag Biel Tragwerke im Holzbau Donnerstag, 2. Mai Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau.
Holzbautag Biel Tragwerke im Holzbau Donnerstag, 2. Mai 2013 www.ahb.bfh.ch Holzbautag Biel Tragwerke im Holzbau Donnerstag, 2. Mai 2013 Holz wird bei Tragwerken grosser Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
MehrFachausweis Texterin und Texter
Anmeldung zur Prüfung für den «Eidgenössischen Fachausweis Texterin und Texter» 2018 Schriftliche Prüfung: 29. Oktober 2018 Mündliche Prüfung: 29. November 2018 Bitte ausgefüllt, bis spätestens Freitag
MehrReglement für die Anerkennung der Diplome in bildender Kunst
Diplome in bildender Kunst: Ausbildungsreglement 9.950 Reglement für die Anerkennung der Diplome in bildender Kunst Vom 0. Mai 996 (Stand. Januar 997) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
MehrReglement zum Erwerb des Zertifikats «Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich»
Français en Suisse apprendre, enseigner, évaluer Italiano in Svizzera imparare, insegnare, valutare Deutsch in der Schweiz lernen, lehren, beurteilen Reglement zum Erwerb des Zertifikats «Sprachkursleiter/in
MehrIdeen verbinden Idées branchées Idee in rete EINLADUNG ZUR BLITZSCHUTZFACHTAGUNG 2015 «BLITZSCHUTZ AKTUELL»
Ideen verbinden Idées branchées Idee in rete EINLADUNG ZUR BLITZSCHUTZFACHTAGUNG 2015 «BLITZSCHUTZ AKTUELL» BLITZSCHUTZFACHTAGUNG «BLITZSCHUTZ AKTUELL» Sehr geehrte Damen und Herren Die Einführung der
MehrVerordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen
Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen vom 15. Mai 2002 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf die Artikel 21 Absatz 2 und
MehrWegleitung über die verbandsinterne Ausbildung
Wegleitung über die verbandsinterne Ausbildung Baustellenleiterin SMGV/FRMPP Baustellenleiter SMGV/FRMPP 11. Dezember 2008 Wegleitung über die verbandsinternen Ausbildung Baustellenleiter/in SMGV/FRMPP
MehrQualitätssicherung im Brandschutz
AGV Aargauische Gebäudeversicherung Qualitätssicherung im Brandschutz Neues Brandschutzrecht 2015 Fritz Lörtscher Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse
MehrVKF Prüfbestimmung Nr. 05 Holz SCHWEIZERISCHES HAGELREGISTER HSR / 05-14de Version 1.03
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie SCHWEIZERISCHES HAGELREGISTER HSR VKF Prüfbestimmung Nr. 05 Holz 01.06.2014 / 05-14de Version 1.03
MehrLeitfaden für Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP
Leitfaden für Zertifizierung als Certified Business Process Professional CBPP INHALT Stand: 5.10.2010 1. Einleitung...3 1.1. Vertraulichkeit... 3 1.2. Unterschrift... 3 1.3. Administratives... 3 1.4. Zertifizierungstermine...
MehrAnhang A zur Prüfungsordnung. Wegleitung zur Zertifikatsprüfung Fachpersonen Brandmeldeanlagen VKF
Anhang A zur Prüfungsordnung Wegleitung zur Zertifikatsprüfung Fachpersonen Brandmeldeanlagen VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) Personenzertifizierung Bundesgasse 20 3001 Bern Tel. 031
MehrGeschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK
4.1.1.3. Geschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK vom 18. April 2008 Die Rekurskommission der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Schweizerischen
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 37/
Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes
MehrReglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK
Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK der (6. November 05) Präambel Die hat anfangs November 0 einen Vertrag betreffend Anschluss an die BVK abgeschlossen, der von einer Vertretung
MehrWahlreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB. Gültig ab 1. Januar 2016
Wahlreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB Gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abkürzungen und Sprachregelung... 3 Einleitende Bestimmungen... 4 Art. 1 Grundlage...
MehrReglement zum Erwerb eines Sprachenpasses B1 über ein Validierungsdossier
Français en Suisse apprendre, enseigner, évaluer Italiano in Svizzera imparare, insegnare, valutare Deutsch in der Schweiz lernen, lehren, beurteilen Reglement zum Erwerb eines es B1 über ein Validierungsdossier
MehrBRANDSCHUTZERLÄUTERUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Tourismus in der Landwirtschaft
MehrPeriodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Periodische Sicherheitskontrollen von Gasapparaten und -installationen für Erdgas Weisung vom 1. September 2005 20.4 Inhaltsverzeichnis Seite
MehrInformationsveranstaltung Projektpartner Lignum Brandschutz an der BFH-AHB (Aus- und Weiterbildung)
Informationsveranstaltung Projektpartner Lignum Brandschutz an der BFH-AHB (Aus- und Weiterbildung) Hanspeter Kolb Leiter Kompetenzbereich Holzbau, Institut für Holzbau, Tragwerke und Architektur, BFH-AHB
MehrWegleitung über die verbandsinterne Ausbildung
Wegleitung über die verbandsinterne Ausbildung Vorarbeiterin Stuckateurin-Trockenbauerin SMGV/FRMPP Vorarbeiter Stuckateur-Trockenbauer SMGV/FRMPP 11. Dezember 2008 Wegleitung über die verbandsinterne
MehrStandards für das Bauwesen. NPK 624 Allgemeine Schreinerarbeiten Normpositionen- Katalog
Standards für das Bauwesen NPK 624 Allgemeine Schreinerarbeiten Normpositionen- Katalog CRB VSS D/2018 Wichtige Hinweise Das Dokument "Wichtige Hinweise" basiert auf einem standardisierten festen Titelraster.
Mehr