Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan Reglement des Bewertungsverfahrens

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1 Bauen mit Holz Qualitätssicherung und Brandschutz Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan Reglement des Bewertungsverfahrens November 2005 Lignum Holzwirtschaft Schweiz Economie suisse du bois Economia svizzera del legno Falkenstrasse 26 CH-8008 Zürich Telefon Fax

2 1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] verlangen, dass 5- und 6-geschossige Holzbauten durch einen anerkannten Fachingenieur* zu begleiten sind (Brandschutzrichtlinie Tragwerke; Kapitel 5 Anforderungen für bestimmte Nutzungen; Fussnote 4). Zur Sicherstellung der Qualität bezüglich Brandsicherheit übernimmt der anerkannte Fachingenieur als Kontrollorgan wichtige Aufgaben und führt zusammen mit den Brandschutzbehörden die notwendigen brandschutztechnischen Kontrollen durch. In der Dokumentation Bauen mit Holz Qualitätssicherung Brandschutz [2]werden 5- und 6- geschossige Holzbauten der Qualitätssicherungsstufe Q4 zugeteilt. In dieser Qualitätssicherungsstufe übernimmt ein Fachspezialist die Aufgabe Anerkannter Fachingenieur als Kontrolorgan. Der Einsatzund Aufgabenbereich des Anerkannten Fachingenieurs als Kontrolorgan ist in der Dokumentation Bauen mit Holz Qualitätsicherung Brandschutz [2]vertieft geregelt. 1.2 Zweck der Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan Die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan dient als Empfehlung für die Anerkennung als Anerkannter Fachingenieur als Kontrolorgan durch die kantonalen Brandschutzbehörden. Auf dieser Liste sind qualifizierte Fachspezialisten aufgeführt, die das Anforderungsprofil für Fachingenieure als Kontrolorgan [3] erfüllen. Das Auswahlverfahren erfolgt nach einheitlich festgelegten Kriterien. Vorliegendes Reglement regelt das Aufnahme- und Bewertungsverfahren für die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan. 1.3 Trägerschaft Die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan wird von folgenden Organisationen getragen: FRM Féderation romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie, charpenterie Holzbau Schweiz STE Verband Schweizerischer Holzingenieure VGQ Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VSSM Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten * Der Kürze halber werden nur die männlichen Formen verwendet. Selbstverständlich richtet sich dieses Dokument gleichermassen an weibliche wie männliche Fachleute.

3 2 Organisation und Abwicklung des Bewertungsverfahrens Die Lignum schreibt die Möglichkeit zur Aufnahme in die Lignum-Liste aus. Sie bestellt den Fachauschus Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum sowie den Bewertungsauschus. 2.1 Fachausschuss Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum Der Fachauschus Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum ist für die Ratifizierung des Anforderungsprofils Fachingenieur als Kontrolorgan [3] zuständig. 2.2 Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss bewertet die Kandidaten nach einheitlich festgelegten Kriterien (gemäss Anforderungsprofil für Fachingenieure als Kontrolorgan [3]) und entscheidet aufgrund der Bewertung über Aufnahme oder Abweisung des Kandidaten. Der Bewertungsausschuss ist in der Regel wie folgt zusammengesetzt: Ein Vertreter der Lignum (Vorsitz) Zwei Vertreter der Branchenverbände Ein Vertreter der Aus- und Weiterbildung Ein Vertreter der Planer Ein Vertreter mit Spezialwissen im Bereich Brandschutz / Qualitätssicherung Für die Wahl der Mitglieder des Bewertungsauschuses ist der Leitende Auschus der Lignum zuständig. 2.3 Aufnahmegesuch Die Aufnahme-Dokumentation mit dem Reglement des Bewertungsverfahrens, dem Anforderungsprofil sowie dem Aufnahmegesuch kann bei der Lignum bezogen werden. Das Aufnahmegesuch ist bei der Geschäftstelle der Lignum einzureichen. Es enthält folgende Angaben: Angaben zur Person Aus- und Weiterbildung - Nachweis über die erforderliche Aus- und Weiterbildung - Diplom oder Zertifikat über Aus- und Weiterbildung Normen und Vorschriften - Nachweis über die Einhaltung der Normen und Vorschriften Beruflicher Werdegang / Praxisnachweis - Angaben zu den bisherigen beruflichen Tätigkeiten (Arbeitgeber, Funktion / Stellung, Dauer) - Nachweis über die Berufspraxis: mindestens 5 Jahre nach der erforderlichen Grundausbildung - Umschreibung der aktuellen Geschäftstätigkeit Referenzobjekte - Nachweis und Dokumentation von mindestens zwei anspruchsvollen Holzbauprojekten in der Tätigkeit als planender oder ausführender Brandschutzspezialist oder in der Funktion als Fachingenieur als Kontrolorgan. Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (min. CHF 500'000. )

4 2.4 Bewertung Für die Aufnahme in die Lignum-Liste muss der Kandidat die geforderten Kriterien des Anforderungsprofiles [3] erfüllen. Bei Bedarf können vom Kandidaten ergänzende Unterlagen verlangt oder Referenzen eingeholt werden. Der Kandidat kann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Das Bewertungsverfahren wird periodisch (mindestens alle zwei Jahre) durchgeführt. Der Entscheid wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. 2.5 Vertraulichkeit Sämtliche Unterlagen und Ergebnisse des Bewertungsverfahrens werden vertraulich behandelt. 2.6 Gültigkeitsdauer / Periodische Treffen Die Gültigkeitsdauer des Eintrages in die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan beträgt 4 Jahre. Die eingetragene Person verpflichtet sich zur Teilnahme an Treffen für informative Zwecke sowie zum Erfahrungsaustausch. Diese Treffen werden periodisch (mindestens alle zwei Jahre) durchgeführt und durch die Lignum organisiert. 2.7 Erneuerung Für die Erneuerung des Eintrages muss die eingetragene Person die Tätigkeit in der Funktion als Brandschutzspezialist nachweisen. (Dokumentation von mindestens zwei Holzbau-Projekten in der Funktion als Brandschutzspezialist, innerhalb der letzten 4 Jahre realisiert). 2.8 Meldepflicht Die eingetragene Person ist verpflichtet, berufliche Veränderungen innerhalb von 2 Monaten der Geschäftsstelle der Lignum zu melden. Darunter fallen insbesondere Stellenwechsel; Wechsel von selbständiger in unselbständige Tätigkeit oder umgekehrt; Konkurs / Pfändung. 2.9 Aberkennung des Eintrages Der Eintrag in die Lignum-Liste kann der eingetragenen Person in folgenden Fällen abgesprochen werden: Wenn nachweislich Mängel bei Arbeiten als Brandschutzspezialist oder als Fachingenieur als Kontrolorgan bei Holzbau-Projekten festgestellt werden. Wenn gegen das Reglement verstossen wird. Wenn sie oder er nicht mehr als Brandschutzspezialist tätig ist Rekursverfahren Gegen Abweisungen durch den Bewertungsausschuss und gegen die Aberkennung des Eintrages kann beim Leitenden Auschus der Lignum innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Entscheides Rekurs geführt werden. Der Rekurs ist schriftlich zu begründen. Der Leitende Auschus der Lignum holt beim Bewertungsauschus eine Stelungsnahme ein, überprüft das ganze Verfahren und entscheidet endgültig Publikation Die nach dem vorliegenden Reglement bewerteten und aufgenommenen Kandidaten werden auf der Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan registriert. Der Registereintrag umfasst: Name, Vorname, Arbeitgeber mit Adresse, gewünschte Tätigkeitsgebiete (nach Kantonen). Die Liste wird auf der Homepage der Lignum publiziert und allen Interessierten zur Verfügung gestellt.

5 2.12 Gebühren Die Gebühr für die Organisation und Abwicklung des Bewertungsverfahrens beträgt CHF Dieser Betrag wird bei der Einreichung des Aufnahmegesuches fällig. Die Gebühr für den Eintrag in die Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan, für die Publikation auf der Homepage der Lignum sowie fürdie periodischen Treffen beträgt pro Jahr CHF Literatur [1] Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2003; Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bundesgasse 20, 3001 Bern; [2] Bauen mit Holz Qualitätssicherung Brandschutz, Ausgabe 2005; Lignum, Falkenstrasse 26, 8008 Zürich; 4 Schlussbestimmungen 4.1 Reglementsänderung Das vorliegende Reglement kann durch die Lignum im Einverständnis mit dem Vorsitzenden des Fachauschuses Brandschutz im Holzbau VKF, SIA, Lignum und dem Vorsitzenden des Bewertungsausschusses jederzeit geändert werden. Die eingetragenen Fachingenieure werden über die Reglementsänderungen schriftlich informiert. 4.2 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement wurde von der Lignum, vom Vorsitzenden des Fachauschuses Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum und vom Vorsitzenden des Bewertungsauschuses genehmigt. Das Reglement tritt am in Kraft. Lignum, Holzwirtschaft Schweiz (Direktor) Fachauschus Brandschutz im Holzbau, VKF, SIA, Lignum (Vorsitz) Bewertungsausschuss (Vorsitz) Anhang [3] Anforderungsprofil Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrollorgan (Ausgabe November 2005)

6 Bauen mit Holz Qualitätssicherung und Brandschutz Anhang: Anforderungsprofil Lignum-Liste Brandsicherheit und Holz Fachingenieure als Kontrolorgan November 2005 Lignum Holzwirtschaft Schweiz Economie suisse du bois Economia svizzera del legno Falkenstrasse 26 CH-8008 Zürich Telefon Fax

7 Anforderungsprofil Fachingenieur als Kontrolorgan Grundausbildung Höhere berufliche Ausbildung im Baugewerbe, vornehmlich in der Holzbaubranche. Geeignete Berufe sind insbesondere: Bauingenieur ETH / FH / HTL Architekt ETH / FH / HTL Holzbauingenieur FH / HTL Dipl. Zimmermeister oder Techniker HF / TS Holzbau Dipl. Schreinermeister oder Techniker HF / TS Holztechnik Weiterbildung Weiterbildung im Bereich Sicherheit, insbesondere im vorbeugenden Brandschutz. Normen und Vorschriften Die massgebenden Gesetze, Vorschriften und Normen sind bekannt und können umgesetzt werden, insbesondere: Konstruktionsnormen des SIA Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF mit Norm und Richtlinien Brandschutz-Dokumentationen zum Stand der Technik (Publikationen anerkannter Fachverbände wie z.b. der Lignum) Tätigkeit / Praxis Mehrjährige profunde Kenntnisse im Bereich der Holzbautechnik in folgender Tätigkeit, insbesondere: Tätigkeit auf dem Gebiet des Holzbaus als Planer in einem Ingenieur- oder Architekturbüro oder als Projektleiter in einer Holzbauunternehmung. Nachgewiesene Tätigkeit als planender oder ausführender Brandschutzspezialist an anspruchsvollen Holzbauprojekten. Referenzobjekte Tätigkeit als Brandschutzspezialist an Referenzobjekten.

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