COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 22. April 2015 zur Begebung von neuen Wertpapieren sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebotes und zur Erhöhung des Emissionsvolumens bereits begebener Wertpapiere über Strukturierte Anleihen

2 INHALT Zusammenfassung... 5 Teil A Einleitung und Warnhinweise... 5 Teil B Die Emittentin... 6 Teil C Die Wertpapiere... 8 [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung... 8 [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Barausgleich [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] mit Barausgleich [Express-] Anleihe [Classic][Protect] bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe Plus bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich [Doppel-]Währungsanleihe Teil D Die Risiken Emittentenrisiko Risiken aus den Wertpapieren Teil E Angebot und Verkauf Risikofaktoren A. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Allgemeine Risiken Besondere Risiken Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung mehrerer Basiswerte ( worst of ) (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung mehrerer Basiswerte ( worst of ) (Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Währungsanleihen z.b. in EUR Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Währungsanleihen z.b. in USD Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Doppel-Währungsanleihen z.b. in EUR Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Doppel-Währungsanleihen z.b. in USD Lieferverpflichtung in Aktien Lieferverpflichtung in sonstigen Wertpapieren Lieferverpflichtung von Wertpapieren in einer Fremdwährung Fortlaufender Kurs des Basiswerts und Kurs des Basiswerts am Bewertungstag Express-Struktur (Stichtagsbetrachtung) Express-Struktur (Zeitraumbetrachtung) Bedingte Ausschüttungen Unbedingte Ausschüttungen Express-Anleihen mit Memory Express-Anleihen ohne Memory Basiswert Aktie

3 2.20 Basiswert Index Basiswert Edelmetall Basiswert Futures-Kontrakt Basiswert Fondsanteil Basiswert Fondsanteil (indexbasierte Exchange Traded Funds) Basiswert Wechselkurs B. Risikofaktoren bezüglich des Commerzbank Konzerns Allgemeine Informationen Commerzbank Aktiengesellschaft Per Verweis einbezogene Dokumente Funktionsweise der Wertpapiere Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Lieferverpflichtung Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Lieferverpflichtung Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Lieferverpflichtung Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Teilrückzahlung und mit Lieferverpflichtung Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Teilrückzahlung und mit Lieferverpflichtung Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Teilrückzahlung und mit Lieferverpflichtung Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Barausgleich Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Barausgleich Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Barausgleich Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Teilrückzahlung und mit Barausgleich Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Teilrückzahlung und mit Barausgleich Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Teilrückzahlung und mit Barausgleich Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Lieferverpflichtung Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Lieferverpflichtung Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Lieferverpflichtung Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Teilrückzahlung bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Teilrückzahlung bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Teilrückzahlung bezogen auf mehrere Basiswerte ( worst of ) mit Barausgleich Währungsanleihe Doppel-Währungsanleihe Besteuerung Verkaufsbeschränkungen Emissionsbedingungen [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [Aktien][einen Index][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt][einen Fonds] mit Lieferverpflichtung

4 [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [Aktien][einen Index][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt][einen Fonds] mit Barausgleich [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus] bezogen auf mehrere [Aktien][Indizes][Fonds] ("worst of") mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf mehrere [Aktien][Indizes][Fonds] ("worst of") mit Barausgleich [Doppel-]Währungsanleihe Muster der Endgültigen Bedingungen Unterschriften

5 Teil A Einleitung und Warnhinweise: ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Schlüsselinformationen". Diese Schlüsselinformationen werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Die vorliegende Zusammenfassung enthält sämtliche Schlüsselinformationen, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Angaben nicht erforderlich sind, ergeben sich Lücken in der Nummerierung. Selbst wenn eine Schlüsselinformation aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs gefordert ist, kann es sein, dass die entsprechenden Informationen nicht genannt werden können. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "- entfällt -". A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den gesamten Prospekt (unter Einbeziehung der Informationen im Basisprospekt und den anwendbaren Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, muss der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums möglicherweise für die Übersetzungskosten dieses Basisprospektes vor Prozessbeginn aufkommen. Die Emittentin, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon übernommen hat oder von der der Erlass ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder inkohärent ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie enthält, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und der im Zusammenhang mit der Emission der Wertpapiere erstellten endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch jeden Finanzintermediär, der unter diesem Basisprospekt emittierte Wertpapiere verkauft, zu, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre erfolgen kann, gilt, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle 5

6 anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs sind von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. Teil B Die Emittentin: B.1 Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin B.2 Sitz, Rechtsform, Rechtsordnung Die Bank führt die Firma COMMERZBANK Aktiengesellschaft. Der kommerzielle Name der Bank lautet Commerzbank. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main wird nachstehend auch als "Commerzbank", "Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch "Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Die Geschäftsadresse lautet: Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Die Commerzbank ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft. Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist anzunehmen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise ergeben können. B.5 Konzernstruktur Die Commerzbank ist die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Commerzbank-Konzern hält direkt oder indirekt Kapitalbeteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. B.9 Gewinnprognosen oder schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche Finanzinformationen, - entfällt Die Emittentin gibt derzeit keine Gewinnprognosen oder -schätzungen ab. - entfällt - Auf die in diesem Basisprospekt enthaltenen Finanzinformationen wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die nachstehende Übersicht zeigt ausgewählte Finanzinformationen des COMMERZBANK-Konzerns, die den jeweils geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2013 und 2014 entnommen wurden: Bilanz (in Mio ) 31. Dezember 31. Dezember 2013 *) 2014 Bilanzsumme Eigenkapital

7 Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung (in Mio ) Januar Dezember 2013 *) 2014 Operatives Ergebnis Ergebnis vor Steuern Konzernergebnis **) *) Anpassung Vorjahr aufgrund der Restatements Kreditversicherungen und Steuern. **) Soweit den COMMERZBANK-Aktionären zurechenbar. Aussichten der Emittentin, Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage Entfällt. Seit dem 31. Dezember 2014 ist keine wesentliche negative Veränderung in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. Seit dem 31. Dezember 2014 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. B.13 Jüngste Ereignisse, die in hohem Maße für die Zahlungsfähigkeit der Emittentin relevant sind B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Konzerngesellschaften B.15 Haupttätigkeiten der Emittentin - entfällt - Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. - entfällt Wie bereits unter Punkt B. 5 erwähnt, ist die Commerzbank die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des COMMERZBANK-Konzerns liegt auf der Erbringung einer breiten Palette von Finanzdienstleistungen an private, mittelständische sowie institutionelle Kunden in Deutschland, wie z.b. der Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kredite-, Spar- und Geldanlageformen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kapitalmarkt- und Investment Banking- Produkte und - Dienstleistungen. Ferner werden im Rahmen der Allfinanz- Strategie des Konzerns Finanzdienstleistungen mit Kooperationspartnern angeboten, vor allem das Bauspar-, das Asset Management- und das Versicherungsgeschäft. Darüber hinaus baut der Konzern seine Position als einer der wichtigsten deutschen Exportfinanzierer aus. Neben seinem Geschäft in Deutschland ist der Konzern unter anderem über seine Tochtergesellschaften, Filialen und Beteiligungen in Europa tätig. Der COMMERZBANK-Konzern ist in fünf operative Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe, Corporates & Markets, Non Core Assets (NCA) sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung untergliedert. Die Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe und Corporates & Markets sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung bilden dabei die Kernbank des COMMERZBANK-Konzerns. 7

8 B.16 Mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen und Beherrschungsverhältnisse - entfällt - Die Commerzbank hat die Leitung Ihres Unternehmens keinem anderen Unternehmen bzw. keiner anderen Person unterstellt, etwa auf Basis eines Beherrschungsvertrages, und wird auch nicht von einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Person kontrolliert im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes. Teil C Die Wertpapiere: [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung C 1 C 2 C 5 C 8 Art und Gattung der Wertpapiere: Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Index] [Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. [Emissionswährung] - entfällt - Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. [Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] ] [[mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am 8

9 Fälligkeitstag entweder den Reduzierten Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Reduzierten Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab.] [ohne Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab.] Bruchteile von [Aktien][Indexzertifikaten][Fondsanteilen] [Wertpapiere] werden nicht geliefert; stattdessen erhält der Anleger pro Teilschuldverschreibung einen Ausgleich in [Emissionswährung]. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. Die Zinsen sind[, vorbehaltlich einer vorzeitigen Einlösung,] nachträglich [am Fälligkeitstag][an den Zinszahlungstagen] zahlbar.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen [jährlichen] [andere Bestimmung] Ausschüttungsterminen wird die Ausschüttung gezahlt.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens 9

10 im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt - Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C 15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. [Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] ] Im Einzelnen: [mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei 10

11 C 16 C 17 C 18 Bewertungstag: [Teilrückzahlungstage: Fälligkeitstag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag], falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über [Classic:][dem in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis] [Protect:][der in der Ausstattungstabelle genannten Barriere] liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung statt des [Nennbetrages][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrages] [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][Wertpapiere], wenn der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter [Classic:][dem Basispreis] [Protect:][der Barriere] liegt. [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] der in der Ausstattungstabelle genannte Tag [die in der Ausstattungstabelle genannten Tage][Datum]] der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist bzw. liefert. 11

12 C 19 C 20 Referenzpreis des Basiswerts: Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:][Gold/Silber:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Gold][Silber] Preis für eine [Feinunze Gold] [Unze Silber] mit Lieferung in London durch ein zu dieser Lieferung befugtes Mitglied der LBMA, der aufgrund einer Vereinbarung mit der LBMA von unabhängigen Dienstleistern berechnet und verwaltet und von der LBMA üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt][platin/palladium:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Platinum][Palladium] Preis für eine Unze [Platin][Palladium] mit Lieferung in London durch ein für diese Lieferung befugtes Mitglied der LPPM, der von der LME berechnet und verwaltet und üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt][andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][der Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat Monat, Jahr] [der Fonds]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [ [und unter [Internetseite]] verfügbar. [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung C 1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] bezogen auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Index] [Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) 12

13 C 2 C 5 C 8 Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: Clearing Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. [Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. [Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] ] [[mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Reduzierten Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Reduzierten Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Kurs des Basiswerts im Beobachtungszeitraum und am Bewertungstag ab.] [ohne Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Kurs des Basiswerts im Beobachtungszeitraum und am Bewertungstag ab.] Bruchteile von [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] werden nicht geliefert; stattdessen erhält der Anleger pro Teilschuldverschreibung einen Ausgleich in [Emissionswährung]. 13

14 [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. Die Zinsen sind[, vorbehaltlich einer vorzeitigen Einlösung,] nachträglich [am Fälligkeitstag][an den Zinszahlungstagen] zahlbar.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen [jährlichen] [andere Bestimmung] Ausschüttungsterminen wird die Ausschüttung gezahlt.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] 14

15 C 15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. [Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] ] Im Einzelnen: [mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag], falls i) der [Kurs][Referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum nie [auf oder] unter die in der Ausstattungstabelle genannte Barriere fällt, oder, falls ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf 15

16 C 16 C 17 C 18 Bewertungstag: Beobachtungszeitraum: [Teilrückzahlungstage: Fälligkeitstag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): oder] über dem in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung statt des [Nennbetrages][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrages] [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][Wertpapiere], wenn i) der [Kurs][Referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum [auf oder] unter die Barriere fällt, und ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis liegt. [Pro:][Die Besonderheit bei dieser Anleihe ("Plus Pro") besteht darin, dass der Beobachtungszeitraum nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur einen verkürzten Zeitraum am Ende der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen umfasst. Das Risiko, dass der Anleger den Anspruch auf den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag] verliert, weil der [Referenzpreis][Kurs] des Basiswerts die Barriere [berührt oder] unterschreitet, besteht also nur in diesem kurzen Zeitraum vor Laufzeitende der Anleihe.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] der in der Ausstattungstabelle genannte Tag der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum [die in der Ausstattungstabelle genannten Tage][Datum]] der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden 16

17 C 19 C 20 Referenzpreis des Basiswerts: Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Wertpapiere an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:][Gold/Silber:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Gold][Silber] Preis für eine [Feinunze Gold] [Unze Silber] mit Lieferung in London durch ein zu dieser Lieferung befugtes Mitglied der LBMA, der aufgrund einer Vereinbarung mit der LBMA von unabhängigen Dienstleistern berechnet und verwaltet und von der LBMA üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt][platin/palladium:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Platinum][Palladium] Preis für eine Unze [Platin][Palladium] mit Lieferung in London durch ein für diese Lieferung befugtes Mitglied der LPPM, der von der LME berechnet und verwaltet und üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt] [andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][der Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat Monat, Jahr] [der Fonds]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [ [und unter [Internetseite]] verfügbar. [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Barausgleich C 1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit 17

18 C 2 C 5 C 8 Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: Teilrückzahlung] bezogen auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Index] [Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. [Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. [Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] ] [[mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Reduzierten Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder einen Auszahlungsbetrag, der nach einer in den Emissionsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag abhängt. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Reduzierten Nennbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ab.] [ohne Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder einen Auszahlungsbetrag, der nach einer in den Emissionsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag abhängt. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts 18

19 am Bewertungstag ab.] [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. Die Zinsen sind[, vorbehaltlich einer vorzeitigen Einlösung,] nachträglich [am Fälligkeitstag][an den Zinszahlungstagen] zahlbar.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen [jährlichen] [andere Bestimmung] Ausschüttungsterminen wird die Ausschüttung gezahlt.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an 19

20 C 15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. [Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] ] Im Einzelnen: [mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten an den Teilrückzahlungstagen jeweils eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei mit jeder Teilrückzahlung.] Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag], falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über [Classic:][dem in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis] [Protect:][der in der Ausstattungstabelle genannten Barriere] liegt. 2. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter [Classic:][dem Basispreis] [Protect:][der 20

21 C 16 C 17 C 18 C 19 Bewertungstag: [Teilrückzahlungstage: Fälligkeitstag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Referenzpreis des Basiswerts: Barriere], erhält der Anleger einen Auszahlungsbetrag, der von der Wertentwicklung des Basiswerts abhängt. Die Berechnung erfolgt, indem der [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierte Nennbetrag] mit der Performance des Basiswerts multipliziert wird. Die Performance eines Basiswerts wird berechnet, indem sein Referenzpreis am Bewertungstag durch den entsprechenden Basispreis dividiert wird. [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] der in der Ausstattungstabelle genannte Tag [die in der Ausstattungstabelle genannten Tage] [Datum]] der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:][Gold/Silber:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Gold][Silber] Preis für eine [Feinunze Gold] [Unze Silber] mit Lieferung in London durch ein zu dieser Lieferung befugtes Mitglied der 21

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