Fachkraft Inklusion OGS (KA)

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1 Weiterbildungs-/Prüfungsordnung Fachkraft Inklusion OGS (KA) 1 Geltungsbereich Die Weiterbildungs-/Prüfungsordnung regelt Ziel, Zugangsvoraussetzungen, Verlauf und Inhalt des berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgangs zur Fachkraft Inklusion OGS (KA). 2 Ziel der berufsbegleitenden Weiterbildung Die berufsbegleitende Weiterbildung soll den Teilnehmern/innen die für ihre künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse und Methoden so vermitteln, dass sie sie in der Praxis anwenden können. Die Weiterbildung dient der Qualifizierung der Teilnehmer/innen zur Wahrnehmung der Aufgaben in der pädagogischen Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. Die Teilnehmer/innen sollen unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungsprofile im Bereich der Non-Profit-Organisationen in den Stand versetzt werden, Aufgaben und Pflichten einer Fachkraft Inklusion OGS (KA) wahrzunehmen. 3 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang sind: a) Die erfolgreiche Abschlussprüfung zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in oder b) Die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem sozialen Beruf oder c) Eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit und eine Tätigkeit im Bereich der nachschulischen Betreuung von Kindern ab 6 Jahren und d) Die persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin. Auf Antrag kann einem(r) Bewerber/in, der oder die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, ein Dispens erteilt werden. Der Antrag ist zu begründen. Über den Antrag entscheidet die Lehrgangsleitung des jeweiligen Standortes. Ein Dispens soll erteilt werden, wenn ein(e) Bewerber/in nach dem Gesamtbild ihres bzw. seines Bildungsstandes und des beruflichen Werdegangs für die Aufnahme in die berufsbegleitende Weiterbildung geeignet erscheint und ein Bezug zu dem in Absatz 1a) genannten Tätigkeitsfeld gegeben ist. 1 von 5

2 4 Aufnahmeantrag Der Antrag auf Teilnahme am Weiterbildungslehrgang ist an den Standort der Kolping-Akademie NRW zu stellen, an dem die Ausbildung erfolgen soll. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: Ein beruflicher Lebenslauf in tabellarischer Form; Eine Kopie des Abschlusszeugnisses; Ein Nachweis über die zweijährige berufliche Tätigkeit. Evtl. ein Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit gem. 3 Abs. 1; Evtl. Nachweis über soziale Tätigkeit; gem. 3 Abs. 1 5 Auswahlverfahren Der Entscheidung über die Aufnahme geht ein Auswahlverfahren voraus. Ein(e) Bewerber/in, die oder der nach den Unterlagen die Voraussetzungen nach 3 Absatz 1 offensichtlich nicht erfüllt, nimmt am Auswahlverfahren nicht teil, es sei denn, es ist ihr oder ihm ein Dispens nach 3 Absatz 2 erteilt worden. Falls mehr geeignete Bewerber/innen als Plätze vorhanden sind, werden diese nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Aufnahmeantrags beim jeweiligen Standort vergeben. 6 Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung dauert berufsbegleitend in der Regel 10 Wochenendblöcke (~14 Monate). Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Der Gesamtumfang der Weiterbildung beträgt 140 Unterrichtsstunden zzgl. Prüfung. Die Weiterbildung endet mit Abschluss aller Unterrichtseinheiten und der abgelegten Leistungsprüfung. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Fachkraft Inklusion OGS (KA). 2 von 5

3 7 Inhalt der berufsbegleitenden Weiterbildung Die Inhalte der berufsbegleitenden Weiterbildung ergeben sich aus den Fächern und den dazugehörenden Lehrthemen. Folgende Fachbereiche werden gelehrt: 1.Einführung in die Behindertenpädagogik 2.Heilpädagogische Grundlagen 3.Behinderung und Diagnoseverfahren 4.Grundlagen von Bildung und Erziehung 5.Interdisziplinäre Zusammenarbeit 6.Hilfen in der Kommunikation 7.Elternarbeit 8.Hilfe zum Umgang mit vernachlässigten und gefährdeten Kindern und ihren Familien 9.Rechtliche Grundlagen inkl. Haftungsfragen 8 Qualitätskontrolle und Fortschreibung Die Qualitätskontrolle und die Fortschreibung der Fachcurricula obliegen der Bildungskonferenz des Kolping-Bildungswerks Aachen. 9 Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen werden von einer bzw. einem oder mehreren Dozenten/innen abgehalten. Die Lehrgangsinhalte werden durch unterschiedliche Formen von Lehrveranstaltungen vermittelt und zwar: Seminargespräch, praktische Übung und Projekt. Das Seminargespräch dient der darstellenden sowie der fragend und in Diskussion sich entwickelnden Vermittlung von Lehrinhalten. Es soll in der Regel über einen umfassenden Gegenstandsbereich orientieren. Es vermittelt Grundlagen wie Spezialwissen und führt in wesentliche Fragestellungen, Zusammenhänge und Lehrmeinungen ein. Die Übung dient der Anwendung von Kenntnissen und Methoden auf praktische Fälle und Situationen. Sie soll den Teilnehmern/innen durch Behandlung exemplarischer Probleme Gelegenheit zur Anwendung und Vertiefung des erarbeiteten Stoffes sowie zur Selbstkontrolle des Wissensstandes geben. Das Projekt ist darauf gerichtet, aus der Praxis stammende Sachverhalte und Problemstellungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Kenntnisse und nach wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und Lösungswege zu entwickeln. Die Erfahrungsbildung in kooperativen Arbeitsformen und unter interdisziplinären Anforderungen steht im Mittelpunkt. 3 von 5

4 10 Lehrgangsbezogene Pflichten der Teilnehmer/innen Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, an den Lehrveranstaltungen und der Abschlussprüfung teilzunehmen und in ihnen mitzuarbeiten. Versäumte Seminareinheiten sind in nachfolgenden Lehrgängen nachzuholen. 11 Abschlussprüfung Formen der Prüfung Die Abschlussprüfung findet in Form einer Hausarbeit statt. Diese kann zu einem Lehrgangsinhalt nach Wahl verfasst werden und soll einen Umfang von 15 Seiten umfassen. Über den terminlichen Ablauf der Prüfung entscheidet der jeweilige Standort. Nachprüfung Eine Nachprüfung ist nur möglich, wenn der/die Teilnehmer/in erkrankt ist (ärztliches Attest) oder ein Fall höherer Gewalt (Dienstverpflichtung, Bescheinigung des Arbeitgebers). Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten (3) Bewertung Sehr gut , , , , , ,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Gut 91, , , , , , , , , , ,9-81 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Befriedigend 80, , , , , , , , , , ,9-67 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 Ausreichend 66, , , , , , , , , , ,9-50 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 Nicht bestan- 49, , , , ,9-0 den 4,6 4,7 4,8 4,9 5,0 49,9-0 Die Bewertung von Einzelleistungen hat nur die Richtigkeit der sachlichen Aussage zu berücksichtigen. 4 von 5

5 12 Abschlusszertifikat Die Kolping-Akademie NRW, Standort Aachen, erteilt nach erfolgreich erbrachter Abschlussprüfung ein Abschlusszertifikat. Dieses Zertifikat berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Fachkraft Inklusion OGS. Es enthält: 1. Urkunde mit Personalien des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Bezeichnung des Abschlusses und Unterschrift des Geschäftsführers des Kolping-Bildungswerkes Aachen ggmbh und der Lehrgangsleitung der Kolping-Akademie NRW, Standort Aachen. 2. Qualifiziertes Abschlusszeugnis mit Benotung 5 von 5

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