Messe Essen Ja. anuar 20. Prävention. ger: etenza, Pixabay. Staandfläche in Größe un. d-schadstof. olg

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1 Messe Essen Ja anuar Fachkongrress + Aussttellung Schaadstoffmanaagement Analyse s Prävention Sanierung Abbruch Entsorgung 5 Schritte zu Ihrem Messseerfolg! Schritt 1 Ihr Unteernehmen im Ausstelleerverzeichnis Schritt 2 Ihre Standfläche Staandfläche in Größe un nd Form Schritt 3 Wir bauen gerne Ihren Messeestand Schritt 4 Steigern Sie Ihren Messeerfo olg Schritt 5 Informieren Sie Ihre potentieellen Kunden über Ihre Warengruppe(n) Fachliche Träger: ger: d-schadstof d schadstoff.de Ve ranstalter: Bildnachweis: Compe etenza, Pixabay Anmelldung g

2 A1 Anmeldung Messestand Die Anmeldung besteht aus den Unterlagen A - E AFAG Messen und Ausstellungen GmbH Projektleitung DCONex 2019 Telefon: +49(0)911/ Fax: +49(0)911/ Internet: info@dconex.de Wird von der Messeleitung ausgefüllt: Halle Die mit * gekennzeichneten Angaben werden für die Eintragungen in die Messeverzeichnisse, je nach Buchung herangezogen! Firma** Telefon** 1. Straße/Postfach** PLZ** Ort** Geschäftsführer/ Inhaber Ansprechpartner/in pers. Telefon DW Stand m x m = m 2 Regi-Nr. Fax** ** Internet** Aufplanungsbeginn: September 2018 Mobil (am Stand) Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe Abweichende Korrespondenzanschrift Abweichende Rechnungsanschrift Mitaussteller Vertretene Firma Firma Straße PLZ, Ort Ansprechpartner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (EU), Steuernummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (EU), Steuernummer Telefon Fax Internet Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe Warengruppe (siehe Formular C) 2.! * Mitaussteller (Unternehmen, das mit eigenem Personal und eigenem Angebot am Stand eines Hauptausstellers präsent ist.) * Vertretene Firma (Unternehmen, dessen Waren und Leistungen ohne eigenes Personal durch den Hauptaussteller angeboten werden.) Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen: Front in m min. max. min. Tiefe in m max. Fläche in m 2 ca. Standfläche Preis je m 2 bei Eingang der Anmeldung Reihenstand Eckstand Kopfstand 157,00 157,00 157,00 x x x Blockstand Medienpauschale 210,00 Fachverbandsbeitrag /m 2 0,60 Sicherheits- & Entsorgungspauschale /m 2 2,80 157,00 Standsystemabmessungen Front m Tiefe m Abmessungen variabel ja nein Falls durch den Stand oder Exponate die Höhe von 2,50 m überschritten wird, bitte Höhe angeben: m Alle Preise zzgl. ges. MwSt. Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die beigefügten Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen, die Bestimmungen des Merkblattes für Aussteller und die Besonderen Messebedingungen der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH für diese Veranstaltung ausdrücklich anerkannt (siehe Anlage E). Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Anmeldung nur gültig mit Abgabe der unterschriebenen Formulare A1 und A2!

3 A2 3a Standbaupakete inkl. Standgebühr 1. 4 m²: 1.152,10 Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt Teppichboden (BOMA Vlies), Farbe: anthrazit 1 Theke (abschließbar) 1 Barhocker 1 Papierkorb 1 Elektroanschluss 2,8 kw inkl. Müllentsorgung inkl. 1 Ausstellerausweis 2. 6 m²: 1.755,60 Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt Teppichboden (BOMA Vlies), Farbe: anthrazit 1 Theke (abschließbar) 1 Barhocker 1 Sitzgruppe mit 2 Stühlen 1 Prospektständer (DIN A4, Hochformat) 1 Papierkorb 1 Elektroanschluss 2,8 kw inkl. Müllentsorgung inkl. 2 Ausstellerausweise 3. 9 m²: 2.523,70 Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt Teppichboden (BOMA Vlies), Farbe: anthrazit 1 Theke (abschließbar) 1 Barhocker 1 Sitzgruppe mit 2 Stühlen 1 Prospektständer (DIN A4, Hochformat) 3 Regalböden (schräg) 1 Papierkorb 1 Elektroanschluss 2,8 kw inkl. Müllentsorgung inkl. 2 Ausstellerausweise m²: 3.977,20 Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt Teppichboden (BOMA Vlies), Farbe: anthrazit Blende inkl. Logo oder Beschriftung 1 Theke (abschließbar) 1 Barhocker 1 Sitzgruppe mit 3 Stühlen 1 Prospektständer (DIN A4, Hochformat) 3 Regalböden (schräg) 1 Papierkorb 1 Elektroanschluss 2,8 kw Beleuchtung inkl. Müllentsorgung inkl. 3 Ausstellerausweise

4 A2 3a Standbaupakete inkl. Standgebühr (Fortsetzung) m²: 4.827,90 Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt Teppichboden (BOMA Vlies), Farbe: anthrazit Blende inkl. Logo oder Beschriftung abschließbare Kabine, 1 x 2 m mit Tür 1 Theke (abschließbar) 1 Barhocker 1 Sitzgruppe mit 4 Stühlen 1 Prospektständer (DIN A4, Hochformat) 3 Regalböden (schräg) 1 Papierkorb 1 Elektroanschluss 2,8 kw Beleuchtung inkl. Müllentsorgung inkl. 3 Ausstellerausweise Erweiterung um je 3 m² möglich zusätzlich m 2 751,00/3 m² oder: 3b! Alle Zeichnungen sind Musterbeispiele und können in der Umsetzung abweichen. Es handelt sich hierbei um einen Musterstand als Eckstandvariante. Grundausstattung/Standbauelemente Standbegrenzungswände 20,90/lfm weiß beschichtet Kostenpflichtige Bestellung inkl. Auf- und Abbau oder: Wir setzen einen Fertig-/Systemstand oder Individualbau ein. Bei Einsatz von Fertig-/Systemstand oder Individualbau verpflichtet sich der Aussteller die geschlossenen Standseiten mit einem blickdichten 2,50 m hohen Trennwandsystem abzugrenzen. Bodenbelag 7,90/m 2 Teppichboden, BOMA-Vlies Kostenpflichtige Bestellung inkl. Verlegen und Entsorgung anthrazit signalrot azur grün Erfolgt keine Farbauswahl, dann wird auf Kosten des Ausstellers ein Teppichboden in der Farbe grau verlegt. oder: Wir verlegen einen eigenen/gemieteten Bodenbelag oder bestellen gesondert über das Service-Handbuch. Alle Preise zzgl. ges. MwSt. Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

5 A3 3c Zusatzausstattung DCONex 2019 Musterabbildung Standbau EUR Einheit Stück/Maße Teppichboden (Fair-Rips) Farben: anthrazit azur grün signalrot 9,00 m 2 Wandelement weiß (Höhe 2,50 m, Breit: 1,00 m) 33,50 lfm Türelement weiß (Höhe 2,50 m, Breit: 1,00 m) 79,90 lfm Quadro-Gitterträger (0,25 m/0,25 m) 29,40 lfm Blendentafel inkl. Logo oder Beschriftung 180,00 Stück Strahlerleuchten 45,70 Stück Musterabbildung Mobiliar EUR Einheit Stück/Maße Theke (abschließbar, Höhe: 1,00 m, Tiefe: 0,50 m, Breite: 1,03 m) 98,50 Stück

6 A3 3c Zusatzausstattung DCONex 2019 (Fortsetzung) Musterabbildung Mobiliar EUR Einheit Stück/Maße Prospektständer 58,90 Stück runder Tisch 26,70 Stück Stuhl 19,85 Stück Stehtisch weiß (mit oder ohne Husse) 45,90 Stück Barhocker 25,50 Stück Regalböden (schräg oder gerade) 20,90 lfm Hochvitrine 270,00 Stück Kühlschrank 71,00 Stück Papierkorb 9,30 Stück Garderobenständer 23,90 Stück

7 Diese Anmeldung bitte absenden an: AFAG Messen und Ausstellungen GmbH Projektleitung DCONex Messezentrum Nürnberg (passt gefaltet in ein Lang-DIN Kuvert) Weitere Informationen zu Ihrem Messeauftritt Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit uns Details zu der von Ihnen gewünschten Platzierung mitzuteilen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht immer alle Wünsche berücksichtigt werden können. Standplatzierung: Wir waren mit unserem Standplatz 2018 zufrieden und möchten diesen wenn möglich gerne wieder buchen (Bitte achten Sie darauf, dass die entsprechende Standgröße auf dem Formular A1 vermerkt ist). Wir waren mit unserem Standplatz 2018 zufrieden, möchten die Fläche jedoch vergrößern/verkleinern (Zutreffendes bitte unterstreichen). m x m = m 2. Wir waren mit unserem Standplatz 2018 nicht zufrieden und bitten um einen alternativen Vorschlag (Wünsche und Anregungen bitte im Folgenden vermerken). Wir waren 2018 keine Aussteller. Platzierungswünsche: Wir wünschen die Nachbarschaft zu folgenden Firmen: Wir möchten nicht in die direkte Nachbarschaft von: Wir planen einen Gemeinschaftsstand mit folgenden Firmen: Sonstige Wünsche und Anregungen:

8 B Marketing-Bestellformular Anzeigen im Katalog Vorzugsseiten (4c im Anschnitt): 2. Umschlagseite (B 115 mm x H 210 mm + 3 mm) 1.600,00 1. Vorsatzseite (B 90 mm x H 180 mm + 3 mm) 1.550,00 3. Umschlagseite (B 115 mm x H 210 mm + 3 mm) 1.550,00 4. Umschlagseite (B 115 mm x H 210 mm + 3 mm) 1.600,00 Anzeigen: 1/1 Seite (B 90 mm x H 180 mm) 450,00 1/2 Seite (B 90 mm x H 90 mm) 250,00 1/4 Seite (B 90 mm x H 45 mm) 150,00 2. Logopaket Ihr Firmenlogo im Fokus 199,00 Ausstellerverzeichnis: Online + Print Warengruppenverzeichnis: Online + Print Hallenplan: Print 3. Sponsoring Logo-Branding Unterlagen Kongress-Teilnehmer Lanyards 400,00 Notizblock* 300,00 Stift* 300,00 Flyer* 300,00 Angebot nur begrenzt verfügbar. Die Bestellungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. * Produktion und Lieferung durch den Sponsor, Einlage durch Veranstalter Sponsoring Dialogabend Erkennbarkeit Ihres Unternehmens durch Banner, Roll-Ups oder Plakate Logo auf Servietten, Menükarte Sponsorentisch (Auslage Informationsmaterial) Ansprache bei Begrüßung Alle Maßnahmen auch einzeln buchbar, nach Verfügbarkeit. Stellplätze für Werbe-Displays, Roll-Ups, Exponate etc. im Eingangsbereich Fläche ab 1 x 1 m 500,00 4. Gastkarten (nur Besuch der Fachausstellung, KEIN Einlass zum Kongress, inkl. Verpflegung) Laden Sie Ihre Kunden gezielt auf Ihren Messestand ein. Für Aussteller, die Kunden auf ihre Kosten zum Besuch der Fachausstellung einladen und den Eintritt zum ermäßigten Preis (s. unten) direkt mit uns abrechnen möchten, bieten wir Gastkarten an. Die Gastkarten werden Ihnen als e-ticket- Codes per zugeschickt. Stück Gastkarten: 15,13/Stück ( 18,00 brutto) Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Es werden nur die eingelösten Gastkarten in Rechnung gestellt. Alle Preise zzgl. ges. MwSt. Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

9 C Warengruppenverzeichnis Medien-Pflichteintrag Der Medien-Pflichteintrag besteht aus Firma, Anschrift, Hallen- und Standnummer sowie den unten aufgeführten Exponaten. Katalog: Der Medien-Pflichteintrag wird im alphabetischen Ausstellerverzeichnis und in bis zu 5 Warengruppen des Warengruppenverzeichnisses im Katalog der DCONex 2019 veröffentlicht. Internet: Ab Anfang Dezember 2018 werden alle Aussteller in einem vorläufigen Ausstellerverzeichnis veröffentlicht und mit der Homepage des Ausstellers verlinkt. Ab veröffentlichen wir kurze Presseinformationen und Bildmaterial von Ausstellern auf der Homepage der DCONex 2019 ( Der Medien-Pflichteintrag ist obligatorisch und kostet 210, Zusätzliche Einträge im Warengruppenverzeichnis Zusätzlich zu den 5 Warengruppeneinträgen können beliebig viele weitere Warengruppeneinträge bestellt werden. Diese Einträge umfassen Firma sowie Hallen- und Standnummer und kosten 40,00 pro Eintrag Fachbetriebe Schadstoffsanierung (Bauwerke und Anlagen, Schiffe, Fahrzeuge, Böden) Brand- und Wasserschadensanierung Abbruch, Entsorgung, selektives Rückbaumanagement Altlasten- und Flächenrecycling Spezial-Innenausbau (Austausch von schadstoffbelasteten Bauteilen) Brand-/Schallschutz Haus-/Klima-/Lüftungstechnik, Strangsanierungen Innenausbau/Trockenbau Kampfmittelräumung/Konversion 2. Ausrüster und Lieferanten für Fachbetriebe Anlagen, Baumaschinen, Hebezeuge Werkzeuge, Geräte und Systeme Baustelleneinrichtungen, Schleusensysteme, Raumluftfilteranlagen Gerüste und Höhenzugangsmittel Sicherheitstechnik und -systeme Flucht- und Rettungsleitsysteme Arbeitsschutzprodukte, Personen- und Atemschutztechnik Bauchemie und Bautenschutz, Reinigungsmittel Logistik, Fahrzeuge, Transportmittel und -systeme 2.10 Verbrauchsmaterialien 2.11 Vermietung von Geräten und Maschinen 2.12 Trocknungstechnik Ingenieurdienstleistungen Planung und Überwachung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten Liegenschafts-/Immobilienentwickler Sachverständigenleistungen und Gutachten Arbeitsschutzingenieure, Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren Umweltberatung 4. Analytik und Messtechnik Baustoffe/Boden/Wasser/Luft Labordienstleistungen, Analyseservice Laborlieferanten - Geräte, Instrumente, Material 5. Präventive Lösungen zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Algenbefall Belüftungssysteme Dämmsysteme Anstrichsysteme Sonstiges 6. Raumluft-/Innenraumhygiene 6.1 Innenraumanalytik, baubiologische Beratung 6.2 Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Klimaund Lüftungsanlagen 6.3 Lüftungsanlagen und Belüftungssysteme 6.4 Luftreinigungsgeräte/-systeme für spezielle Anforderungen Aus- und Weiterbildung Hochschulen, Institute, postgraduale Ausbildungen Anbieter von Seminaren und Fachveranstaltungen Verlage, Fachliteratur, Fachpresse Informationstechnik, Datenbanken, Online-Dienste 8. Sonstige Leistungen und Informationsanbieter Verbände, Organisationen, Beratungsinstitutionen Behörden, Berufsgenossenschaften Unfallversicherungen, Krankenkassen Versicherer Verbraucherschutzorganisationen Umweltmedizin und Humantoxikologie, Prävention Hard- und Software, Datenbanken, Online-Dienste Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

10 D Besondere Ausstellungsbedingungen 1. Titel der Veranstaltung DCONex 2019 Messe und Kongress für Schadstoffmanagement 2. Termin und Öffnungszeiten Die DCONex findet statt von Mittwoch, den 30. bis Donnerstag, den 31. Januar Öffnungszeiten: Mittwoch: 8:30 18:00 Uhr Donnerstag: 8:30 15:30 Uhr 3. Veranstaltungsort Messe Essen Messeplatz Essen Deutschland Die Zufahrt zum Parkhaus P6 befindet sich an der Ecke Norbertstraße/Lührmannstraße in der Lührmannstraße. 4. Ideeller und fachliche Träger Gesamtverband Schadstoffsanierung e.v. Rudolf Müller Mediengruppe 5. Veranstalter AFAG Messen und Ausstellungen GmbH Messezentrum Nürnberg Deutschland Telefon+49 (0) Telefax +49 (0) info@dconex.de Mitglied im Fachverband Messen und Ausstellungen Mitglied der FKM Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen 6. Auf- und Abbau Aufbauzeit: 29. Januar 2019, 8:00 18:00 Uhr Abbauzeit: 31. Januar 2019, 15:30 22:00 Uhr Vorgezogener Aufbau auf Antrag möglich! Bitte beachten Sie unbedingt auch die Bestimmungen in den technischen Mitteilungen, die Sie zu einem späteren Termin erhalten. 7. Exponate In der Warengliederung (s. Anlage C) sind die für die DCONex 2019 zugelassenen Exponate aufgeführt. 8. Standmiete Die Standmiete umfasst die Standfläche ohne Messewände. Das Bestellformular für Messewände finden Sie auf Formular A2. 9. Zahlungstermine Erste Hälfte des Rechnungsbetrages ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die zweite Hälfte bis Nach dem ausgestellte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. 10. Unteraussteller Die Aufnahme eines Unterausstellers ist genehmigungspflichtig. Sie ist vom Mieter schriftlich bei der Messeleitung zu beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 210,00 zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 11. AUMA Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) wird zusätzlich ein Betrag von 0,60 pro Hallen-m 2 erhoben.

11 E1

12 E2 Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.v. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar. Nach Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des 288 BGB und betragen gegenwärtig für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung und bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfügen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen ein Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind. 9. Gestaltung und Ausstattung der Stände Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien des Veranstalters sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten dem Veranstalter zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind dem Veranstalter bekanntzugeben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung nicht gegeben. 10. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art auch zu Werbezwecken durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter und ist rechtzeitig im Vorfeld anzumelden. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich dieser Durchsagen vor. 11. Aufbau Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen angegebenen Fristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet dem Veranstalter in diesem Falle für die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetzten Aufbaubeginn, dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. 12. Betrieb des Standes Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand angemeldet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Dem Veranstalter obliegt die Reinigung des sonstigen Geländes, der sonstigen Hallenteile und der Gänge. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet. Alle Aussteller sind während des Laufs der Messe/Ausstellung, sowie deren Auf- und Abbau, sich gegenseitig, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber den Besuchern zur Rücksichtnahme verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, in den Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen und der Hausordnung genaue Regelungen zur Wahrung der gegenseitigen Rücksichtnahme aufzustellen und angemessene Maßnahmen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Teilnahmevertrages, zu ergreifen, falls ein Aussteller nach vorheriger Abmahnung beharrlich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. 13. Abbau Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Netto-Vergütung bezahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der Messe/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn der Veranstalter sein Pfandrecht geltend gemacht hat. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegenstände entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente, Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung beim Messe-/Ausstellungsspediteur eingelagert. 14. Anschlüsse Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der vom Veranstalter bekanntgegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen insbesondere des VDE und des örtlichen EVU nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-und Druckluftversorgung. 15. Bewachung Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf-und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. 16. Haftung Der Veranstalter, sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, haften nicht für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In den Fällen dieses Absatzes haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Veranstalters ist bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden. 17. Versicherungen Es wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Messe-/Ausstellungsgegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 18. Fotografieren Zeichnen Filmen Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des Messe- /Ausstellungsgeländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet. 19. Hausrecht Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das alleinige Hausrecht im Messe-/Ausstellungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen. Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde vor Beginn der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Gelände spätestens eine Stunde nach Schluss der Messe/Ausstellung verlassen haben. Übernachtung im Gelände ist verboten. 20. Verjährung Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Messe/Ausstellung fällt. Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter sind binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten, beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Messe/Ausstellung fällt, in Textform geltend zu machen. Die Regelungen der vorstehenden beiden Absätze gelten nicht, sofern dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, oder die Haftung des Veranstalters sich nach Ziffer 16. nach den gesetzlichen Vorschriften richtet. 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, so weit nicht in den Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen etwas anderes festgelegt ist. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Stand: Januar 2018

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