MLL-LIGA-BEIRAT MAJOR LASERTAG LIGA DIE LTC LIGA Satzung des Liga-Beirat Saison 2018

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1 MLL-LIGA-BEIRAT MAJOR LASERTAG LIGA DIE LTC LIGA Satzung des Liga-Beirat Saison 2018 Stand: PRÄAMBEL Der Liga-Beirat bildet das Verbindungsglied zwischen der Liga-Leitung und den Spielern der MLL. Er setzt sich aus je einem Spieler jeder teilnehmenden Mannschaft zusammen und vertritt die Meinung der Spieler gegenüber der Liga-Leitung. Der Liga-Beirat entscheidet als Ethikrat bei Fehlverhalten von Spielern der MLL über Sanktionen und stellt Verhaltensregeln für die Spieler der MLL auf. Er dient ferner als Schiedsstelle bei Widersprüchen von Spielern gegen Schiedsrichterentscheidungen 1/8

2 0 VORWORT 0.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 0.2 Die Mitglieder des Liga-Beirats gehen respektvoll, gesittet und würdevoll miteinander um. 0.3 Es wird davon Abstand genommen, abwertend, aggressiv oder herablassend über andere Liga-Beiräte oder andere Spieler der MLL zu sprechen. 0.4 Die Liga-Beiräte repräsentieren primär die Interessen ihres Teams und generell die Interessen aller Spieler der MLL an einem fairen und freundschaftlichen Umgang untereinander sowie einem sportlich attraktiven Ablauf der MLL. 1 ZUSAMMENSETZUNG 1.1 Die Zusammensetzung des Liga-Beirat ist in der MLL-Liga-Satzung geregelt. Derzeit setzt sich der Liga-Beirat aus je einem Spieler der an der MLL teilnehmenden Mannschaften sowie der Liga-Leitung oder deren Vertreter zusammen. 1.2 Die Beiräte werden nach dem in der MLL Liga-Satzung definierten Wahlverfahren für jeweils eine Saison gewählt. 1.3 Die Liga-Beiräte üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 2 EINBERUFUNG 2.1 Der Liga-Beirat tritt in ordentlicher Sitzung mindestens in den von der MLL-Satzung beschriebenen Intervallen zusammen. (Derzeit: Donnerstag nach dem 4. und nach dem 9. Spieltag um 19:30 Uhr) 2.2 Ort der Sitzung ist das LaserTag Center Koblenz. 2/8

3 2.3 Er kann sich bei Bedarf auch zu weiteren ordentlichen Sitzungen einberufen. Diese sind mind. 1 Woche vor der Sitzung nach Terminabstimmung mit der Liga-Leitung schriftlich einzuberufen. 2.4 Außerordentliche Sitzungen können in dringlichen Fällen nach Abstimmung mit der Liga-Leitung unter Angabe des Sitzungs-Grundes auch kurzfristig einberufen werden. 2.5 Der Beirat muss einberufen werden, wenn mindestens 3 Mitglieder dies schriftlich verlangen. 2.6 Alle Beirats-Sitzungen müssen unter schriftlichen Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Bei außerordentlichen Sitzungen, die der Dringlichkeit unterliegen, kann bei Angabe des Dringlichkeitsgrundes ohne Angabe einer Tagesordnung einberufen werden. 3 TAGESORDNUNG 3.1 Allen Liga-Beiräten sowie den Teilnehmern der Liga-Leitung ist spätestens 24 Stunden vor Sitzungs-Beginn die Tagesordnung schriftlich zuzustellen. Die Zustellung sollte per erfolgen. Nach Absprache können auch Alternative elektronische Zustell-Methoden gewählt werden. 3.2 Jedes Mitglied des Liga-Beirat kann nach erfolgter Einberufung die Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Die Beantragung wird an alle Beiräte sowie die Liga-Leitung weitergeleitet. 3.3 Zu Beginn jeder Sitzung nimmt der Protokoll-Führer die Tagesordnung sowie alle Ergänzungen ins Sitzungsprotokoll auf. 3/8

4 4 ANWESENHEIT, STIMMBERECHTIGUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT 4.1 Eine Sitzung kann nur eröffnet werden, wenn mindestens 4 Liga-Beiräte und 1 Vertreter der Liga-Leitung anwesend sind 4.2 Der Liga-Beirat ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 5 Liga-Beiräte an der Sitzung teilnehmen. 4.3 Vertreter der Liga-Leitung sind nicht stimmberechtigt. Jeder Liga-Beirat hat eine Stimme. Fernmündliche Wahlteilnahme ist erlaubt. Stimmübertragungen sind nicht zulässig. 4.4 Beschlüsse können nur während einer offiziell eröffneten Sitzung beschlossen oder geändert werden. 4.5 Satzungsänderungen können nur unter Wahlteilnahme aller Liga- Beiräte beschlossen werden. Für Satzungsänderungen ist eine Drei-Viertel-Mehrheit erforderlich. 5 SITZUNG 5.1 Die Sitzungen des Liga-Beirat finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 5.2 Der Liga-Beirat hat die Möglichkeit Gäste zu laden. Gegen die Teilnahme von Gästen an einer Sitzung kann Einspruch eingelegt werden. In diesem Falle muss über die Teilnahme der Gäste mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. 5.3 Abstimmungen des Liga-Beirats finden grundsätzlich immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 5.4 Die Gespräche im Rahmen der Liga-Beirats-Sitzung sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 4/8

5 5.5 Ergebnisse der Liga-Beirats-Sitzungen sind bis zu ihrer Veröffentlichung gegenüber Nicht-MLL-Organen vertraulich zu behandeln. 6 ABLAUF DER SITZUNG 6.1 Eröffnung der Sitzung Die Sitzung des Liga-Beirats wird durch die Liga-Leitung oder ihre Vertreter eröffnet und geschlossen. Vor Eröffnung jeder Sitzung ist ein Protokollführer zu bestimmen. Alternativ kann ein Protokollführer für die komplette Saison gewählt werden. Die Liga-Leitung oder ihre Vertreter führen als Sitzungsleiter durch die Tagesordnung. 6.2 Protokoll Während jeder Sitzung ist durch den Protokollführer ein Sitzungsprotokoll in Form eines Ergebnisprotokolls anzufertigen. Das Sitzungsprotokoll wird zeitnah allen Ligabeiräten sowie der Liga-Leitung zur Kenntnis übermittelt. Einsprüche gegen das Protokoll sind binnen 48 Std. dem Protokollführer anzuzeigen. Das fertige Sitzungsprotokoll wird nach Anfertigung an die Liga- Leitung gesendet. Diese veröffentlicht das Protokoll nach Prüfung innerhalb der MLL. Für den internen Gebrauch kann der Liga-Beirat in Einzelfällen beschließen ein Verlaufsprotokoll anzufertigen und zu archivieren. Er muss dann den Sitzungsverlauf so anpassen, dass dem Protokoll- Führer die Anfertigung eines Verlaufsprotokolls möglich ist. 6.3 Dauer der Sitzung Die Regeldauer einer Liga-Beirat-Sitzung soll 1,5 Std. nicht überschreiten. Der Liga-Beirat kann beschließen, Tagesordnungspunkte auf eine Folgesitzung zu vertagen. 5/8

6 In wichtigen Fällen kann der Liga-Beirat bei der Liga-Leitung beantragen, die Sitzung zu verlängern. 6.4 Wahlmodus Der Liga-Beirat beschließt per Handzeichen in einfacher Mehrheit, es sei denn es ist ein anderes Verhältnis durch die Satzung vorgegeben. Jeder Liga-Beirat kann auf Antrag geheime Wahl verlangen. 7 ERMITTLUNGSVERFAHREN Der Liga-Beirat kann nach Antrag ein Ermittlungsverfahren zu Sachverhalten aus dem Spielbetrieb aufnehmen - oder in speziellen Fällen selbst aktiv werden. Diese sind im Folgenden geregelt. 7.1 Grundsätzlich bedarf es eines Antrages, damit der Liga-Beirat aktiv werden kann. Ausnahmen sind in der Satzung explizit geregelt. 7.2 Jeder Spieler der MLL kann innerhalb von 48 Stunden nach Ende eines Spieltages beim Liga-Beirat Antrag auf Prüfung einer Spielsituation stellen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und dem Protokoll beigelegt werden. Wenn der Spieler in seinem Antrag Anonymität verlangt, darf der Name des Spielers nicht im Protokoll vermerkt werden und auf keinen Fall gegenüber Dritten genannt werden. (z.b. muss der Absender des Antrags in der Protokoll-Anlage geschwärzt werden) 7.3 Nach Beantragung stimmt der Liga-Beirat darüber ab, ob es für notwendig befunden wird, Ermittlungen aufzunehmen. 7.4 Bei schweren Verletzungen muss der Liga-Beirat Ermittlungen aufnehmen. 7.5 Stimmt der Liga-Beirat der Aufnahme von Ermittlungen zu, so wird dies im Protokoll festgehalten und veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung ist jegliche Information zum Ermittlungsverfahren gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Nach Veröffentlichung der 6/8

7 Ermittlungsaufnahme ist es den Liga-Beiräten ausdrücklich erlaubt über das Ermittlungsverfahren zu sprechen. Dies soll die Meinungsbildung der Liga-Beiräte sowie die Sammlung von Informationen erleichtern. 7.6 Im Ermittlungsverfahren ist durch den Liga-Beirat der Spielberichtsbogen zu prüfen, die Schiedsrichter anzuhören oder gegebenenfalls weitere Zeugen zu hören. 7.7 Es soll darauf geachtet werden, nach Aufnahme von Ermittlungen das Verfahren, wenn möglich, schon bei der nächsten Sitzung mit einem abschließenden Urteil zu schließen. 7.8 Das Strafmaß muss sich am Regelwerk orientieren oder, bei fehlenden Regelungen, im Geiste des Regelwerks stehen. Die Beschlussfassung erfolgt mit Zwei-Drittel-Mehrheit. 7.9 Nach Abschluss des Verfahrens übermittelt der Liga-Beirat sein Ermittlungsergebnis an die Liga-Leitung. Diese fasst das Ergebnis in einem formalisierten Urteil zusammen und sendet es zur Kenntnis an den Liga-Beirat. Ergeht innerhalb von 24h kein Widerspruch gegen die Form des Urteils vor, oder liegt explizite Zustimmung aller Liga-Beiräte vor, so veröffentlicht die Liga-Leitung das Urteil im Rahmen der MLL. 8 SCHIEDSVERFAHREN Laut aktueller MLL-Satzung können Team-Captains gegen Entscheidungen von Schiedsrichtern nachträglich Einspruch beim Liga-Beirat einlegen. Es gelten die Fristen der MLL-Satzung. Sind die Fristen und Voraussetzungen der MLL-Satzung erfüllt, kann der Liga-Beirat aktiv werden. 8.1 Nach form- und fristgerechtem Einspruch prüft der Liga-Beirat den Spielberichtsbogen und hört sowohl den im Einspruch genannten Spieler als auch den betroffenen Schiedsrichter. 8.2 Bei Bedarf sind weitere Zeugen zu hören oder andere Beweismittel zu sichern und auszuwerten. 7/8

8 8.3 Es soll darauf geachtet werden, nach Aufnahme des Schiedsverfahrens das Verfahren, wenn möglich, bis zum nächsten Liga-Spieltag zu schließen. 8.4 Über den Einspruch wird nach Beendigung der Ermittlungen auf Basis des zum Zeitpunkt des beanstandeten Spiels gültigen Regelwerks oder im Geiste des Regelwerks abgestimmt. Die Beschlussfassung erfolgt mit 2/3 Mehrheit. 8.5 Nach Abschluss des Verfahrens übermittelt der Liga-Beirat sein Schiedsergebnis an die Liga-Leitung. Diese fasst das Ergebnis in einem formalisierten Schieds-Urteil zusammen und sendest es zur Kenntnis an den Liga-Beirat. Ergeht innerhalb von 24h kein Widerspruch gegen die Form des Urteils, oder liegt explizite Zustimmung aller Liga-Beiräte vor, so veröffentlicht die Liga-Leitung das Urteil im Rahmen der MLL. 9 EINSPRUCH GEGEN URTEILE 9.1 Betroffene Spieler können gegen Urteile aus Schiedsverfahren oder Ermittlungsverfahren beim Rechtsorgan der MLL Einspruch einlegen. 9.2 Das Rechtsorgan prüft die Basis der Urteile sowie deren Verhältnismäßigkeit. Dabei kann es Urteile bestätigen, abmildern, aufheben oder verstärken. 10 SATZUNGSVERSTÖSSE 10.1 Bei Verstößen von Liga-Beiräten gegen die Satzung kann der Liga- Beirat eine Strafe gegen seine Mitglieder beantragen. Verstoß-Strafen müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. 8/8

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