Artenhilfsprogramm für gefährdete Fischarten Fischereiverband Schwaben

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1 FISCHEREIVERBAND SCHWABEN E.V. Gemeinschaft für Fischerei und Gewässerschutz, Schwibbogenmauer 18, Augsburg Artenhilfsprogramm für gefährdete Fischarten Fischereiverband 1. Antragsteller Bei Gewässerstrecken, die im Bereich einer Fischereigenossenschaft liegen, ist der Förderantrag in der Regel über die jeweilige Fischereigenossenschaft an den Fischereiverband zu stellen. Bei Gewässerstrecken die nicht im Bereich einer Fischereigenossenschaft liegen, kann der jeweilige Fischereiberechtigte selbst den Förderantrag an den Fischereiverband stellen. 2. Fischarten Bedrohte Fischarten - im Sinne des Fischartenatlasses in Bayern oder der Einstufung der Fischartenkartierung des Bezirks - können gefördert werden. Die Fischarten sind im Vordruck 1 der Anlage aufgeführt. 3. Gewässer, Gewässersysteme Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die jeweilige Art in dem Gewässer heimisch ist bzw. war und einen geeigneten Lebensraum vorfindet. Die Gewässerliste für die jeweiligen Fischarten ist in den Vordrucken 3 der Anlage aufgeführt. In die Gewässerliste können bei Bedarf jährlich neue Gewässer, bzw. Abschnitte aufgenommen werden. Der Antrag auf Aufnahme in die Gewässerliste erfolgt mit. 4. Besatzalter (-größe), Besatzmenge Alle Entwicklungsstadien vom Ei bis zum zweisömmrigen Setzling sind förderfähig. Beim Huchen sind auch ältere Fische förderfähig. Die Länge der Besatzfische muss aber immer unter dem Schonmaß liegen. Die max. Besatzmenge legt die Fachberatung für Fischerei nach Rücksprache mit den Antragstellern bzw. nach den Erfahrungswerten für die jeweilige Fischart fest (siehe Vordrucke 3). 5. Fördersatz Für alle im Vordruck 1 genannten Fischarten werden 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. 6. Förderdauer Die Förderung ist für mindestens drei Jahre festgelegt. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. In besonderen Einzelfällen ist, bei Zustimmung der Fachberatung, eine weitere Verlängerung möglich 7. Besatzdurchführung Der zuständige Kreisobmann des Fischereiverbandes ist über den genauen Termin (Datum und Uhrzeit) sowie über den / die Besatzort(e) zu informieren. Die Anschriften der Kreisobmänner liegen im Anhang bei. Die Kreisobmänner sind gehalten, an den Besatzmaßnahmen teilzunehmen. 8. Herkunftszeugnis Die gewässernahe Herkunft des Besatzes gem. 19 AVFiG ist vom Lieferanten mit einem Herkunftszeugnis zu bestätigen (Vordruck 3) und mit Besatzmenge und -alter im Verwendungsnachweis aufzuzeigen. 9. Erlaubnispflichtige Arten Beim Besatz mit erlaubnispflichtigen Arten gemäß 19 AVFiG entfällt die ansonsten erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, wenn die Besatzmaßnahme im Rahmen dieses AHPs erfolgt. 10. Bericht, Erfolgskontrolle Der Antragsteller hat zusammen mit dem Verwendungsnachweis einen kurzen Erfahrungsbericht über die getätigten Besatzmaßnahmen abzugeben. Die Berichtspflicht gem. AVFiG bleiben davon unberührt. Unter Federführung des LFV Bayern wird eine Erfolgskontrolle des Bezirks-AHP durchgeführt. Hans-Joachim Weirather Präsident AHP Grundlagen.docx Stand:

2 Vordruck 1 LANDESFISCHEREIVERBAND BAYERN E.V. Liste der förderfähigen Arten für das Jahr 2013 Nach der Richtlinie über Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und der Konzeption von Artenhilfsprogrammen sind in deren Rahmen von den Bezirksfischereiverbänden maximal 10 bedrohte Fischarten zur Förderung auszuwählen. Die Förderung der Besatzmaßnahmen für diese Arten wird für mindestens 3 Jahre gewährt. In Abstimmung mit der Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende bedrohte Fischarten für die Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe ausgewählt. Nr. Fischart 1 Äsche Thymallus thymallus 2 Bachforelle Salmo trutta 3 Barbe Barbus barbus 4 Edelkrebs Astacus astacus 5 Huchen Hucho hucho 6 Nase Chondrostoma nasus 7 Nerfling Leuciscus idus 8 Rutte Lota lota 9 Schied / Rapfen Aspius aspius Vermerk zur Gefährdungseinstufung (Fischartenatlas Bayern FAAB, Rote Liste RL) Stark gefährdet Potentiell gefährdet Vorwarnliste Stark gefährdet Stark gefährdet gefördert im AHP seit Augsburg, für den Bezirksfischereiverband für die Fischereifachberatung des Bezirks Formblatt zur Weiterleitung an die Förderstelle im LFV Bayern

3 für die Fischart Äsche für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 250 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Biber (Osterbach) Bereich der Fischereigenossenschaft Osterbach-Biber 2 Brenz Landesgrenze bis zur Mündung in die Donau 3 Egau Bereich der Fischereigenossenschaft Egau 4 Gennach Gennach im Bereich der Fischereigenossenschaft Gennach- Hühnerbach 5 Günz Bereich der Fischereigenossenschaft Obere und Mittlere Günz 6 Iller Bereich der gesamten Iller 7 Kammel (Kammlach) Bereich der Fischereigenossenschaft Kammlach 8 Kessel Bereich der Fischereigenossenschaft Kessel 9 Lech Staustufe Ellgau bis unterhalb Staustufe 23 und Brunnenbach; Bezirksgrenze OBB bis Landesgrenze, mit Ausnahme des Forggensees 10 Mindel Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Mindel 11 Nau Landesgrenze bis zur Mündung in die Donau 12 Paar Bereich der Fischereigenossenschaft Obere Paar 13 Roth Bereich der Fischereigenossenschaft Roth 14 Singold Bereich der Fischereigenossenschaft Singold 15 Wertach Bereiche der Fischereigenossenschaften Unt. und Ob. Wertach

4 für die Fischart Bachforelle für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 250 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der Es werden Maßnahmen gefördert, die 2005 bereits gefördert, bzw. beantragt wurden. Neue Maßnahmen werden nur dann gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit lebensraumverbessernden Maßnahmen stehen und die Fischereifachberatung der Maßnahme zustimmt. Die lebensraumverbessernden Maßnahmen sind kurz darzustellen und mit dem Antrag einzureichen.

5 für die Fischart Barbe für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Günz Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Günz 2 Iller Donaumündung bis zur Mündung Ostrach 3 Lech Bereich der Fischereigenossenschaft Unterer Lech 4 Mindel Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel 5 Nau Landesgrenze bis zur Mündung in die Donau 6 Paar im Reg.Bez. mit Ausnahme der Bachforellenregionen 7 Schmutter Mündung bis Fischach 8 Wertach Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Wertach und weiter bis zum Bärensee 9 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam

6 für die Fischart Edelkrebs für das Jahr 2013 Im Rahmen des Artenhilfsprogramms der Bezirksfischereiverbandes wurden bedrohte Fischarten im beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 2 Stück / m Uferlänge bei einsömmrigen Krebsen und mit maximal 1 Stück / m Uferlänge bei zweisömmrigen Krebsen. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Biber (Osterbach) Bereich der Fischereigen. Osterbach-Biber 2 Friedberger Ach In den Landkreisen Augsburg und Aichach- Friedberg 3 Gennach Gennach im Bereich der Fischereigenossenschaft Gennach-Hühnerbach 4 Günz Bereiche der Fischereigenossenschaften Mittlere und Obere Günz 5 Kammel (Kammlach) Bereich der Fischereigenossenschaft Kammlach 6 Paar Bereich der Fischereigenossenschaft Obere Paar 7 Roth Bereich der Fischereigenossenschaft Roth 8 Singold Bereich der Fischereigenossenschaft Singold 9 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Obere Zusam

7 für die Fischart Huchen für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Bei dieser Fischart kann auch der Besatz mit mehrjährigen Fische gefördert werden. Die Länge der Besatzfische muss aber unter dem Schonmaß liegen. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 30 Stück / ha für einsömmrige Setzlinge und mit maximal 10 Stück / ha für ältere Setzlinge. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Donau In ausgewählten, mit der Fachberatung für Fischerei abgestimmten Streckenabschnitten. 2 Iller Donaumündung bis zur Mündung Ostrach 3 Lech Wehr Gersthofen bis Bezirksgrenze OBB Bezirksgrenze OBB bis Landesgrenze, mit Ausnahme des Forggensees 4 Wertach Mündung bis Grüntensee

8 für die Fischart Nase für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Günz Bereiche der Fischereigenossenschaften Untere und Mittlere Günz 3 Iller Donaumündung bis zur Mündung Ostrach 4 Lech Mündung bis Staustufe 23 5 Nau Landesgrenze bis zur Mündung in die Donau 6 Mindel Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel 7 Paar im Reg.Bez. mit Ausnahme der Bachforellenregionen 8 Schmutter Mündung bis Autobahnbrücke 9 Wertach Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Wertach und weiter bis zum Bärensee 10 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz 11 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam

9 für die Fischart Nerfling für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 200 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Paar im Reg.Bez. mit Ausnahme der Bachforellenregionen 3 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz

10 für die Fischart Rutte für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 150 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Günz Bereiche der Fischereigenossenschaften Untere und Mittlere Günz 3 Iller Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Iller 4 Lech Mündung bis Bezirksgrenze OBB 5 Mindel Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Mindel 6 Paar im Reg.Bez. 7 Schmutter Mündung bis Fischach 8 Wertach Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Wertach 9 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz 10 Zusam Bereich der Fischereigenossenschaft Untere Zusam

11 für die Fischart Schied / Rapfen für das Jahr 2013 beträgt 50 %. Die geförderte Besatzmenge wurde festgelegt mit maximal 150 Stück / ha. Für jede dieser Arten ist eine Gewässerliste festzulegen. In Abstimmung mit der zuständigen Fachberatung für Fischerei des Bezirks wurden nachfolgende Gewässer bzw. abschnitte für die Besatzförderung der 1 Donau Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau 2 Wörnitz Bereich der Fischereigenossenschaft Wörnitz

12 Artenhilfsprogramm Gemäß Nr. 7 des AHP ist der örtlich zuständige Kreisobmann über den genauen Termin (Datum und Uhrzeit) sowie über den / die Besatzort(e) zu informieren. Erfolgt keine Information des Kreisobmannes wird die weitere Förderung der Maßnahme ggf. eingestellt. Der Kreisobmann ist gehalten, an den Besatzmaßnahmen teilzunehmen. Liste der Kreisobmänner Aichach-Friedberg Herr Herbert Lipp Ekherstr. 8A Friedberg Tel. privat: 0821/ fischereivereinfriedberg@freenet.de Landkreis Augsburg Herr Hubert Schuster St.-Johannes-Str Meitingen Tel. privat: 08271/8717 Tel. dienst: 0821/ Fax: 0821/ h.schuster@fischereiverbandschwaben.de Stadt Augsburg Herr Martin Fekete Brunecker Str. 7D Friedberg Tel. privat: 0821/ feketemartin@gmx.de Dillingen Herr Friedrich Mattauch Adalbert-Stifter-Str. 47A Lauingen Tel. privat: 09072/5536 Tel. dienst: 09071/51202 Fax: 09071/ friedrich.mattauch@landratsamt.dillingen.de Donau-Ries Herr Günther Feller Parkstr Donauwörth Tel. privat: 0906/ gtfeller@gmx.de Günzburg Herr Michael Biberacher Reisensburg Herrenberg Günzburg Tel. dienst: 0171/ Fax: Biberacher@t-online.de Lindau Herr Hans Grossmann Sorgersweg 24A Lindau Tel. privat: 08382/21985 Tel. dienst: 08382/ hans.grossmann@bsfv-lindau.de Neu-Ulm Herr Norbert Frank Blütenstr Bellenberg Tel. privat: 07306/8878 Fax: 07306/ Fam.Norbert.Frank@web.de Oberallgäu / Stadt Kempten Herr Günther Weigelt Aggensteinstr Kempten Tel. privat: 0831/27374 Fax: 0831/ gweigelt@web.de Ostallgäu / Stadt Kaufbeuren Herr Josef Hochmuth Märzstr Marktoberdorf Tel. privat: 08342/42555 Unterallgäu / Stadt Memmingen Herr Manfred Putz Traminer Str Mindelheim Tel. privat: 08261/1880 Fax: 08261/ manfred.putz@gmx.net

13 FISCHEREIVERBAND SCHWABEN E.V. - Gemeinschaft für Fischerei und Gewässerschutz - Schwibbogenmauer 18 Telefon: 0821/ Augsburg Telefax: 0821/ Augsburg, den Artenhilfsprogramm Umrechnung der maximalen Besatzmenge auf verschiedene Altersklassen. In den Gewässerlisten für die einzelnen Arten ist die Besatzmenge für 1-sömmrige Fische festgelegt (Ausnahme Huchen und Edelkrebs, hier sind auch die Mengen für andere Altersklassen angegeben). Für andere Altersklassen gelten folgende Sätze: Bachforelle: Brut: Stück / ha 1-sömmrig: 250 Stück / ha (wie angegeben) 2-sömmrig: 125 Stück / ha Fischart 1-sömmrig 2-sömmrig Äsche Barbe Nase Nerfling Rutte Schied Angaben in Stück / ha

14 Artenhilfsprogramm für bedrohte Fischarten in Bayern Herkunftszeugnis der Fischzucht (Stempel der Fischzucht) Die am... (Datum) an den...(verein, Fischereiberechtigter) gelieferten... (Fischart) wurden in das / die Gewässer o... o... o... eingesetzt. Die Fische wurden (Zutreffendes bitte ankreuzen): o in meinem Betrieb produziert bzw. o stammen aus der Fischzucht...und wurden dort produziert. Ich / wir versichere / versichern, dass es sich bei den gelieferten Fischen um heimische Fische im Sinne von 22 Abs. 1 Satz 3 AVBayFiG handelt. Ich / wir versichere / versichern, dass die gelieferten Fische frei von ansteckenden Krankheiten sind...., den (Unterschrift des Züchters oder Lieferanten)

15 Artenhilfsprogramm 2013 für gefährdete Fischarten - Genossenschaftsliste - Genossenschaft Fischart Äsche Bachforelle Barbe Edelkrebs Huchen Nase Nerfling Rutte Schied / Rapfen Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau Fischereigenossenschaft Egau X Fischereigenossenschaft Gennach- Hühnerbach T T T Fischereigenossenschaft Obere Günz X X X T X X X X Fischereigenossenschaft Mittlere Günz X X X X X Fischereigenossenschaft Untere Günz X X X Fischereigenossenschaft Obere Iller X X X T X Fischereigenossenschaft Untere Iller X X X X X Fischereigenossenschaft Kammlach X X Fischereigenossenschaft Kessel X Fischereigenossenschaft Unterer Lech T X X X Fischereigenossenschaft Obere Mindel X X Fischereigenossenschaft Untere Mindel X X X X Fischereigenossenschaft Osterbach-Biber X X Fischereigenossenschaft Obere Paar X X T X T T X Fischereigenossenschaft Roth T X Fischereigenossenschaft Singold X T X Fischereigenossenschaft Schmutter T T T T Fischereigenossenschaft Obere Wertach X X T T T Fischereigenossenschaft Untere Wertach X X X X X Fischereigenossenschaft Wörnitz X X X X Fischereigenossenschaft Obere Zusam X X Fischereigenossenschaft Untere Zusam X X X X: Die Fischart ist im gesamten Genossenschaftsbereich förderfähig. T: Die Fischart ist nur in Teilen des Genossenschaftsbereichs förderfähig (siehe jeweilige Gewässerliste) Einige Fischarten sind auch außerhalb von Genossenschaftsbereichen förderfähig. Siehe dazu die jeweiligen Gewässerlisten

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