RUNDBRIEF ZU ÄTHIOPIEN UND ERITREA AUSGABE 1/2013 KOORDINATIONSGRUPPE ÄTHIOPIEN-ERITREA 2025

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1 RUNDBRIEF ZU UND ERITREA AUSGABE 1/2013 KOORDINATIONSGRUPPE -ERITREA 2025

2 INHALT In diesem Brief: eine Zusammenfassung der Stellungnahmen und Forderungen von Amnesty... zum 20. Jahrestag der Unabhängigkeit von Eritrea 4 zu Einzelschicksalen von politischen Gefangenen in Eritrea 5 zu LGBTI-Verfolgung in Subsahara-Afrika (Fokus: Äthiopien und Eritrea) 7 zu Entführungen von Flüchtlingen aus Eritrea und Äthiopien 10 zu Eskinder Nega 13 zum Vorgehen gegen muslimische Demonstrationen in Äthiopien 13 Amnesty International ist eine weltweite Bewegung mit mehr als 3 Millionen Unterstützern, Mitgliedern und Aktivisten in mehr als 150 Staaten und Territorien, die sich für ein Ende von Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Unsere Vision ist, dass jeder Mensch alle seine Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen Menschenrechtsverträgen verankert sind, genießen kann. Wir sind von jeder Regierung, jeder politischen Ideologie, jedem wirtschaftlichen Interesse oder jeder Religion unabhängig und finanzieren uns hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

3 SEITE 3 / 14 Foto auf der ersten Seite: Ausschnitt aus der Charities and Societies Proclamation, die 2009 in Äthiopien verabschiedet wurde und zu starken Einschränkungen der Menschenrechtsarbeit im Land führte. Copyright bei Amnesty International

4 SEITE 4 / JAHRESTAG DER UNABHÄNGIGKEIT VON ERITREA Am erlangte Eritrea nach einem von der UN überwachten Referendum offiziell die Unabhängigkeit von Äthiopien. Zum diesjährigen 20. Jubiläum dieses Tages veröffentlichte Amnesty International einen Bericht zur aktuellen Menschenrechtslage. Die Situation ist erschütternd. In den geschätzten 200 Internierungslagern und Haftanstalten sind tausende politische Häftlinge inhaftiert. Grund zur Verhaftung bietet jede Form von tatsächlicher oder vermuteter Kritik an der Regierung - sei es als Journalist, als Mitglied der politischen Opposition oder als Menschenrechtsaktivist. Wer sich dem allgemeinen Wehrdienst entziehen will, riskiert inhaftiert zu werden. Das gleiche Schicksal droht denjenigen, die versuchen, das Land zu verlassen. Immer wieder wurden auch Familienmitglieder von Wehr- oder Landesflüchtigen verhaftet, wenn sie die erheblichen Geldstrafen nicht zahlen konnten. Wenn man nicht Mitglied einer der vier anerkannten Religionsgemeinschaften ist (Islam, eritreisch-orthodoxe, römisch-katholische und evangelisch-lutherische Kirche), dient auch die Ausübung der Religionsfreiheit als Anlass für willkürliche Verhaftung und Gefangenschaft. Ohne Anklage oder Prozess bleiben die Betroffenen häufig viele Jahre inhaftiert, ohne Kontakt zu einem Rechtsbeistand oder den Angehörigen. Die Haftbedingungen sind geprägt von unwürdiger Unterbringung und Folter. Die Unterbringung in unterirdischen Zellen oder Schiffscontainern, häufig in Wüstengegenden, setzt die Gefangenen extremer Hitze oder Kälte aus. Tageslicht, eine ausreichende Menge an Nahrung und Wasser, sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung werden den Inhaftierten vorenthalten. Folter und andere Formen von Misshandlung sind alltäglich in eritreischen Gefängnissen. Gefangene werden über lange Zeiträume hinweg in schmerzhaften Positionen gefesselt und dabei der Sonne ausgesetzt, geschlagen oder gezwungen, barfuß über scharfkantige Steine zu laufen oder nackt darüber zu rollen. Viele Todesfälle sind durch diese Haftbedingungen begründet. Da es normalerweise keine Kontaktmöglichkeit und keine offizielle Benachrichtigung im Todesfall gibt, leben die Familien in Unsicherheit über das Schicksal ihrer Angehörigen. Die einzige zugelassene Partei ist die regierende People's Front for Democracy and Justice (PFDJ) unter der Leitung des Präsidenten Isaias Afewerki. Eritrea missachtet bisher seine Verpflichtungen der nach internationalem Recht bestehenden und von Eritrea ratifizierten Menschenrechtsverträge. Amnesty International fordert in einer Petition Präsident Isaias Afewerki auf, alle politischen und Gewissensgefangenen freizulassen und die Praxis unrechtmäßiger Inhaftierungen zu beenden. Treten Sie hier in Aktion und unterstützen Sie mit der Online-Petition die Forderungen von Amnesty International an Präsident Isaias Afewerki! Ihre adresse wird dabei nicht weitergegeben.

5 SEITE 5 / 14 Einzelschicksale von politischen Gefangenen in Eritrea Tausende Gewissensgefangene, Familien ohne Nachricht über die/den Angehörigen, Unsicherheit, Entbehrungen, Schmerzen die Worte klingen erschreckend und bleiben doch abstrakt. Die folgenden von Amnesty International dokumentierten Fallbeschreibungen können helfen, ein Bild von den Menschen, die hinter den anonymen Zahlen stehen, zu zeichnen, und die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen, aus denen heraus es zur Gefangenschaft kommt, aufzuzeigen. Mohamed Meranet Seit dem 17. Juli 1991 ist Mohamet Meranet inhaftiert. Er war Richter in der Stadt Keren und wurde festgenommen, ohne dass dafür Gründe genannt wurden. Inoffizielle Berichte besagen, dass ihm Beziehungen zur äthiopischen Regierung vorgeworfen wurden. Seit 22 Jahren wird er festgehalten: ohne Anklage, ohne Verfahren, ohne Rechtsschutz und ohne Zugang zu einem Anwalt. Seine Familie hat keine Nachrichten von ihm erhalten. Die G 15 Eine Gruppe von politischen Oppositionellen schrieb im September 2001 einen Brief an die Regierungspartei Eritreas. Darin baten sie um Reformen und demokratischen Dialog. Seitdem werden sie in Isolationshaft gehalten. Unbestätigten Berichten zufolge sollen mehrere Angehörige der Gruppe in der Haft verstorben sein. Dawit Isaak 2001 wurde Dawit Isaak im Rahmen der G15-Aktion festgenommen. Die von ihm geführte unabhängige Zeitung wurde geschlossen. Dawit Isaak ist schwedischer Staatsbürger, dessen Staatsangehörigkeit von Eritrea nicht anerkannt wird. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in Haft ohne je einem Haftrichter vorgeführt worden zu sein. Sein Gesundheitszustand ist immer wieder so prekär, dass Krankenhausbehandlungen notwendig sind. Über seinen Aufenthaltsort sowie sein aktuelles Befinden gibt die eritreische Regierung keine Auskunft. Amnesty International sieht ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen an, der allein für die Ausübung seines Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist. Senay Kifleyasus Der Geschäftsmann wurde im Oktober 2011 festgenommen und ist seitdem in willkürlicher Haft an einem unbekannten Ort. Seiner Familie wurden keine Gründe für die Inhaftierung genannt. Yoseph Tesfariam Im Mai 2012 verweigerte Yospeh Tesfariam aus Gewissensgründen den Militärdienst. Seither wird er ohne Anklage und Prozess in Asmara festgehalten. Redae Hagos Der Angaben zufolge 85jährige wurde mit acht weiteren Zeugen Jehova verhaftet, nachdem

6 SEITE 6 / 14 sie im April 2012 auf einer Beerdigung gepredigt hatten. Sieben weitere Zeugen Jehova sind seit Juni 2009 inhaftiert. Sie wurden bei einer religiösen Zusammenkunft in einem Privathaushalt festgenommen. Gegen keinen der Gefangenen wurde bisher Anklage erhoben.

7 SEITE 7 / 14 LGBTI (engl.: Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex- Individuen) Verfolgung in Subsahara Afrika (Fokus: Äthiopien und Eritrea) Menschenrechte müssen für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet werden, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Die Diskriminierung von Homosexuellen, Bisexuellen, Transgender- oder Intersex Individuen steht jedoch auf der Tagesordnung. Liebe, die jenseits der gewohnten Norm entsteht, wird zu einer Straftat gemacht, leider nach wie vor besonders stark in einigen Staaten sub-sahara Afrikas. Berichte der vergangenen Jahre verdeutlichen, dass Belästigungen, Diskriminierungen und Gewaltverhalten gegen LGBTIs keine Seltenheit mehr sind. Homosexuelle, Trans- und Intersexuelle werden aktiv aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Dies geschieht besonders in Staaten, in denen das Rechtssystem Gewalttaten gegen Betroffene verzeiht und der Justiz- und Polizeiapparat nicht stark genug ist, um solche Taten zu verhindern. Die kontinuierliche Kriminalisierung von gleichgeschlechtlicher Liebe oder Körperlichkeit ist nach wie vor in 38 Staaten Afrikas vertreten und Anlass für starke Besorgnis im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Leider wurden in den letzten Jahrzehnten viele Versuche beobachtet Diskriminierung und Kriminalisierung, durch strengere Strafen und die Erweiterung existierender Gesetze, zu verstärken. Zum Beispiel wird in Uganda seit 2009 versucht einen sogenannten Anti- Homosexualitäts- Gesetzentwurf gelten zu machen, der die Todesstrafe für Homosexuelle einführen soll. Im Süd Sudan ist gleichgeschlechtliche Interaktion mit 10 Jahren Haft versehen. Burundi, Nigeria, Mauretanien haben von ebenfalls Gesetze verabschiedet, die eine strengere Bestrafung von Homosexuellen zur Folge haben. Im Sudan und Somalia existiert sogar die Todesstrafe. Verhaftungen, Anklagen und medizinische Untersuchungen, um gleichgeschlechtlichen Sex nachzuweisen, sind in diesen Ländern leider traurige Realität. Staaten, in denen Gesetze gegen Homosexualität nicht existieren, haben oft genügend andere Gesetzeslücken, die Missbrauch, Bestechung und Erpressung durch Polizei oder Zivilisten, einfach gestalten. Darüber hinaus sendet die Existenz von solchen Gesetzten, die eine bestimmte Gruppe von Menschen diskriminieren, eine bestimmte Nachricht an den Rest der Bevölkerung: Die Regierung signalisiert, dass die Diskriminierung von sexueller Orientierung und Gender - Identität akzeptabel ist und dass Menschenrechte für diese Gruppe der Bevölkerung nicht zugängig sein sollten. Diese Einstellung verbreitet eine Umwelt, die Belästigungen, Einschüchterungen und Gewalt gegen LGBTIs fördert. Dennoch sind neben den negativen Entwicklungen hinsichtlich der Rechtseinführung für Homosexuelle auch Verbesserungen zu erwähnen. Innerhalb des letzten Jahrzehnts wurden einige positive Entwicklungen bezüglich der Umsetzung von Menschenrechten für alle vorgenommen, egal welche sexuelle Orientierung vorliegt. In Südafrika, zum Beispiel, wurde bereits mit der Verfassung von 1996 Diskriminierung auf der Basis von sexueller Orientierung explizit verboten und bis 2006 wurde das Recht auf Adoption und gleichgeschlechtliche Ehe implementiert entschieden ebenfalls die Seychellen und Sao Tome & Principe, Homosexualität nicht mehr als Verbrechen vor dem

8 SEITE 8 / 14 Gesetz anzusehen, ähnlich wie Mauritius mit der Einführung eines Sexualstrafrechts. Seit 2010 wurden, mit Einführung der neuen Verfassung, auch in Kenia rechtliche Grundlagen für die Anerkennung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Sexualität geschaffen. Nichtsdestotrotz werden gleichgeschlechtliche Beziehungen kulturell oft nicht anerkannt. In Burkina Faso, der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, im Kongo, der Elfenbeinküste, der Demokratischen Republik Kongo, in Gabon, Madagaskar, Mali, Niger und Ruanda wurden gleichgeschlechtliche Verbindungen hingegen niemals strafrechtlich verfolgt. Neben mangelndem gesetzlichen Schutz für LGBTIs, spielen auch immer wieder Kommunikationsmedien, genauso wie Religionsgemeinschaften eine große Rolle, was die Diskriminierung von LGBTIs angeht. Besonders Pressekanäle in manchen der sub-sahara Staaten fungieren als Plattformen für das Weitertragen von diskriminierenden Meinungen kann Vorurteile und Abneigung zu LGBTIs schüren. Oft werden Informationen über LGBTIs schlecht verarbeitet, so dass sich Angst und Feindseligkeit aufbaut. Manche Pressekanäle sollen sogar persönliche Details veröffentlichen. Obwohl Medien in vielen afrikanischen Staaten sich auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen können, gibt es ihnen nicht das Recht Gewalt und Missbrauch hervorzurufen. Die Regierung ist verpflichtet dies zu unterbinden und falsche Informationen richtig zu stellen, um die Vorurteile abzuschwächen, sodass Diskriminierung auf diesem Weg gar nicht erst gefördert wird. Regierungen haben weiterhin die Pflicht, jede Art von Gewaltbefürwortung durch Gesetze zu verhindern. Im Falle einer Veröffentlichung von persönlichen Details Betroffener, muss die Regierung einschreiten und potenzielle Opfer zu schützen, bevor Gewalt und Missbrauch überhaupt stattfinden können. Darüber hinaus müssen Regierungen Nachforschungen über jene anstellen, die bereits in Gewaltverbrechen gegenüber LGBTIs verwickelt waren und diese entsprechend bestrafen. Einen ähnlich verheerenden Charakter können religiöse Ansichten mit sich bringen. Oft führen diskriminierende Praktiken in bestimmten Religionen und Diskriminierungen im Namen des Glaubens dazu, dass LGBTIs in vielen Afrikanischen Staaten noch mehr aus der Gesellschaft und Gemeinschaften ausgeschlossen werden und daher einer weiteren Form von Diskriminierung ausgesetzt sind. Jeder Mensch sollte das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit haben, einschließlich der Freiheit seinen Glauben auszuüben. Jedoch muss es Einschränkungen geben, wenn grundsätzliche Rechte und Freiheiten von Anderen auf dem Spiel stehen. Einige Politiker, religiöse Führer und andere, in der Öffentlichkeit stehende Figuren, beziehen sich darauf, dass das Christentum und der Islam Teil eine authentische afrikanischen Identität widerspiegeln, in der LGBTIs keinen Platz haben. In vielen sub- Saharischen Ländern wird daher die Diskriminierung von LGBTIs im Namen der Religion gerechtfertigt, genauso wie Religion an sich dazu benutzt wird Diskriminierungen auszuüben, wie Amnesty herausgefunden hat. Eritrea und Äthiopien sind auch wegen der immer wieder auftauchenden Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTIs immer wieder im Gespräch. In Äthiopien sind gesellschaftliche Misshandlungen, Diskriminierungen und Gewalttaten beruhend auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität keine Seltenheit. Einverständlicher gleichgeschlechtlicher Verkehr ist in Äthiopien illegal und gesetzlich strafbar mit Freiheitsentzug. Eine gezielte Verfolgung von LGBTIs wird von der Polizei jedoch nicht praktiziert. Bisher gab es einige Anzeigen wegen Gewalttaten gegenüber LGBTIs. Dennoch muss erwähnt werden, dass die meisten Vergehen gar nicht angezeigt

9 SEITE 9 / 14 werden aus Angst vor Rache, Diskriminierung oder Stigmatisierung. Viele Verhaftungen, Gerichtsverfahren und Urteile gegen LGBTIs sind in den letzten Jahren aber nicht bekannt geworden. Dennoch ist es vielen LGBTIs in Äthiopien wichtig, Ihre Identität geheim zu halten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Aber auch in Äthiopien richtet sich nicht nur das Gesetz gegen LGBTIs. Auch religiöse Vereinigungen versuchen konstant diesen Lifestyle zu unterbinden. Im Dezember 2011 versuchten zum Beispiel christliche und muslimische Glaubensführer ein Seminar zum Scheitern zu bringen, in dem es um sexuelle Gesundheit bei gleichgeschlechtlichem Verkehr zwischen Männern ging. Jedoch schritt hier die Regierung ein, sodass das Seminar anschließend weiterhin stattfinden konnte, wenn auch an einem anderen Ort. Darüber hinaus berichtete ein AIDS Zentrum in Addis Abeba, dass die Mehrheit der homosexuellen Anrufer (meist Schwule) selbstständig Rat sucht, um ihr Verhalten zu verändern um Diskriminierung und gesellschaftlichen Ausschluss zu verhindern. Viele homosexuelle Männer berichteten von Angstzuständen, Verwirrung, Identitätskrisen, Depressionen, Selbstausgrenzung, religiösen Konflikte und Selbstmordversuchen. 1 Auch in Eritrea ist es für LGBTIs schwer möglich, ein öffentliches Leben zu führen. Homosexuelle Aktivität ist auch hier illegal und kann mit Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Dies ist im Strafgesetzbuch seit 1960 verankert und so werden LGBTIS nach dem Artikel 600 dieses Strafgesetzbuches verfolgt. In den letzten Jahren gab es immer wieder bestätigte Berichte, die besagen, dass die Regierung oftmals Nachforschungen über vermutliche Homosexuelle durchgeführt und LGBTIs so sozialer Diskriminierung und Ausschluss ausgesetzt habe. Unbestätigte Berichte teilen mit, dass identifizierte LGBTIs innerhalb des Militärs immer wieder schwerem Missbrauch zum Opfer fielen. Neben der Abwesenheit von Menschenrechts NGOs in Eritrea gibt es scheinbar auch keine bekannten Organisationen, die sich für den Schutz von LGBTIs stark machen. LGBTIs haben - genauso wie alle anderen Menschen - ein Recht sich auf ihre Menschenrechte zu berufen, daher sollten diese Zustände schnellstmöglich gestoppt werden. 1 U.S. Department of State Human Rights Report Ethiopia. ( ).

10 SEITE 10 / 14 Entführungen von Flüchtlingen aus Eritrea und Äthiopien Amnesty International ist sehr besorgt um die Sicherheit der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die auf der Sinai Halbinsel in Ägypten gefangen gehalten werden, nachdem viele in und um die Sharabab Flüchtlingslager (drei Flüchtlingslager im Ost-Sudan nahe der Grenze zu Eritrea) entführt wurden. Amnesty hat seit 2011 Kenntnis von zahlreichen Entführungsfällen von Bewohnern der Sharabad Flüchtlingslager und Kenntnis von weiteren Vorfällen die sich im Januar diesen Jahres ereigneten. Die meisten dieser Entführten wurden gewaltsam aus dem Sudan über die Grenze nach Ägypten gebracht, in den meisten Fällen in die Sinai Region. Die Mehrheit der Opfer wurde an verschiedene kriminelle Gruppen entlang der Route verkauft. In Sinai werden sie gefangen gehalten während Schutzgelder von ihren Verwandten erpresst werden. Es liegen Amnesty Beweise und Informationen vor, dass viele während ihrer Gefangenschaft Opfer von extremer Gewalt und Brutalität werden; einschließlich der Vergewaltigung von Männern und Frauen. Diejenigen, für die das Lösegeld nicht gezahlt werden konnte wurden getötet. Andere starben an Misshandlungen oder den schrecklichen Haftbedingungen. Im Januar 2013 löste eine Reihe von Entführungen in den Sharabad Camps einen gewaltsamen Vorfall zwischen Flüchtlingen aus. Die Flüchtlinge waren verärgert über die Verbrechen des Rashaida Stamms, der, wie von Opfern und Bewohnern des Kamps berichtet, verantwortlich für die Entführungen ist. AI hat auch Kenntnis von der Entführung neu aufgenommener Asylsuchender an der Grenze des Ost Sudans zu Eritrea und Äthiopien. Die überwiegende Mehrheit der Opfer sind eritreische Flüchtlinge und Asylsuchende, die auch die überwiegende Mehrheit der Bewohner des Sharabad Camps ausmachen. (Das Büro der hohen Kommissarin für Flüchtlinge der Vereinten Nationen schätzt dass es ca Flüchtlinge im Ost-Sudan gibt, von diesen sind 99,4 % Eritreer. Schätzungsweise von ihnen lebten zeitweise in den Sharabad Kamps. Dies beinhaltet Neuankömmlinge aber auch Eritreer, die während des eritreischen Unabhängigkeitskrieges (zwischen 1960 und den frühen Neunzigern) in den Sudan geflohen waren. Der politische Druck und die Aussicht auf jahrzehntelange Wehrpflicht hat zur Folge, dass ungefähr 3000 Menschen jeden Monat aus Eritrea fliehen. Nach Berichten der UN verlässt ein Großteil ihr Land über den Sudan. Auch äthiopische Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten waren unter den Opfern. Auch eine kleine Anzahl Sudanesen ist betroffen. Die Entführungen werden von kriminellen Netzwerken durchgeführt, angeführt von lokalen Stammesangehörigen, oft mit der Hilfe eritreischer Einzelpersonen und unter Mithilfe oder Verwicklung von Mitgliedern des sudanesischen Geheimdienstes. Es gibt auch Vorwürfe der Verwicklung eritreischer Offizieller in den Menschenhandel von Eritrea in den Sudan und nach Ägypten. Die Situation ist hochkomplex und nur einige der zentralen Menschenrechtsaspekte können hier offen gelegt werden. Es müssen dringend Fortschritte gemacht werden, um diese Verbrechen zu einem Ende zu bringen. Gefangenschaft und brutale Behandlung in Sinai Ein Überlebender aus Eritrea, der acht Monate nachdem er im Februar 2012 aus dem Sharabad Kamp entführt worden war, in Sinai gefangen gehalten wurde, berichtet:

11 SEITE 11 / 14 Wir waren 16 Menschen- 13 Eritreer und 3 Äthiopier. Als wir in dem Haus in Sinai angekommen waren wurden wir zuerst nach Geld gefragt. Ein Mann aus Äthiopien sagte geradeheraus, dass er nicht in der Lage sei zu bezahlen. Sie (die Entführer) wollten an ihm ein Exempel statuieren. So entkleideten sie ihn vor unseren Augen und begannen ihn mit dicken Holzstöcken zu stoßen und zu schlagen. Dann führten sie einen Stock in seinen Anus ein er blutete überall. Nach noch mehr Schlägen übergossen sie ihn mit Benzin und zündeten ihn an. Nachdem er gestorben war ließen sie seinem Körper in dem Raum, in dem wir untergebracht waren, bis er verweste und Würmer aus ihm krochen. Er beschreibt den täglichen Missbrauch dem die Gefangenen ausgesetzt waren: Schläge, Sitzen in verzerrten Positionen, Vergewaltigung von Männern und Frauen, Verbrennungen einschließlich der Genitalzonen mit Zigaretten, Streichhölzern und Benzin. Nach Informationen von AI wurden einige Opfer von Entführung und Menschenhandel (auch Kinder), im Januar und Februar 2013 freigelassen. Ihnen gelang es, Kairo zu erreichen. Während der Gefangenschaft in Sinai waren sie brutal misshandelt und vergewaltigt worden. Einige zahlten bis zu USD Lösegeld für ihre Freilassung. Menschen, die Opfer von Entführungen und Menschenhandel und unmenschlichen Behandlungen in Sinai geworden sind, enden nach ihrer Freilassung oft in Israel, Ägypten oder Äthiopien. Gründe für die Flucht aus Eritrea Systematische und permanente Verletzung der Menschenrechte der eritreischen Bevölkerung, insbesondere die Praxis der unbefristeten Wehrpflicht aller Erwachsenen im nationalen Dienst, ist Ursache dafür, dass tausende von Eritreern jeden Monat aus ihrem Land fliehen. AMNESTY INTERNATIONAL FORDERT DAS ERITREISCHE PARLAMENT AUF: Sicherzustellen, dass jegliche Zusammenarbeit in regionalen Bemühungen um Menschenhandel im Einklang mit dem international Recht und den internationalen Standards ist und nicht in irgendeiner Weise die Menschenrechte der eritreischen Bevölkerung, insbesondere das Recht der Freizügigkeit, verletzt. Die Anschuldigungen Beteiligung von eritreischen Führungskräften an den Verbrechen, der Entführung und dem Menschenhandel zu untersuchen und die Verantwortlichen mit schnellen und fairen Gerichtsverfahren, die internationalen Standards entsprechen, vor Gericht zu bringen ohne Rückgriff auf die Todesstrafe zu nehmen. Regionale Kooperation Substantielle Anstrengungen werden von allen Ländern gefordert, um den Menschenhandel zu bekämpfen und Asylsuchende zu beschützen, Flüchtlinge und Migranten vor Menschrechtsverletzung und Missbrauch zu schützen. Aber die auf Landesebene unternommenen Anstrengungen können nicht in der Isolation passieren. Erhebliche Kooperation und Koordination ist zwischen den Staaten entlang der Menschenhandelsroute,- Äthiopien, Sudan und Eritrea- gefordert, um eine effektive Verantwortung für Menschenhandel zu erreichen. AMNESTY INTERNATIONAL FORDERT ALLE REGIERUNGEN ENTLANG DER MENSCHENHANDELSROUTE AUF: Verfahren zu erarbeiten, um effektiv und im Rahmen der Menschenrechte die Koordination von Strafverfolgungs- und Einwanderungsbehörden sicherzustellen, besonders um schnell Menschrechtsverletzer zu identifizieren und zu erfassen und Opfer von Menschrechtsverletzungen zu unterstützen und zu beschützen.

12 SEITE 12 / 14 Sicherzustellen, dass die Kooperation zwischen Staaten dem internationalen Recht und Standards entspricht und in keiner Weise die Rechte und Sicherheit der Asylsuchenden und Flüchtlingen verletzt, unter besonderer Beachtung des Rechts der Freizügigkeit und des Rechts auf Asyl.

13 SEITE 13 / 14 Eskinder Nega Zu Beginn dieses Jahres machte Amnesty auf den äthiopischen Journalisten und Menschenrechts- Verteidiger Eskinder Nega aufmerksam, der am 13. Juli 2012 wegen Hochverrat und angeblicher terroristischer Aktivitäten zu 18 Jahren Gefängnishaft verurteilt worden war. Seit September 2011, wird ihm vorgeworfen regierungskritische Artikel verfasst und Reden mit Forderung auf Meinungsfreiheit in Äthiopien gehalten zu haben. Eskinder Nega wurde bereits acht Mal aufgrund seiner Arbeit strafverfolgt wurde mit ihm seine Frau festgenommen, die ihm darauffolgenden Jahr einen Sohn in Gewahrsam zur Welt brachte. Mittlerweile gibt es mehr als 130 Journalisten, Aktivisten und Regierungsgegner, die des Landesverrats angeklagt werden. Presse und Medien werden von der Regierung kontrolliert und nach der jüngsten Festnahme Eskinders, wurde dieser bereits im staatlichen Fernsehen als schuldig erklärt, um die Entscheidung des Gerichts zu beeinflussen und einen Schuldspruch zu erpressen. Nachforschungen von Amnesty haben zu keinem anderen Ergebnis geführt, als dass Eskinder demnach für die Ausübung seines Berufs inhaftiert wurde. Er erhält daher den Status eines gewaltlosen politischen Gefangenen und die Unterstützung von Amnesty. Mit Briefen an den Ministerpräsidenten Äthiopiens hofft Amnesty auf eine bedingungslose Freilassung und eine zusehende Verbesserung des Rechts auf Meinungsäußerung für äthiopische Bürger zu erreichen. Brutale Härte im Vorgehen gegen muslimische Demonstrationen Seit ca. 18 Monaten gehen in Äthiopien Muslime in friedlichen Demonstrationen auf die Straße, um gegen die mutmaßliche Einmischung der Regierung in muslimische Angelegenheiten zu protestieren. Die Regierung ging mit exzessiver Härte bei der Verhaftung von Demonstranten und der Auflösung von Protesten am Tag des Eid al-fitr Fests in Kofele und weiteren Demonstrationen in der darauffolgenden Woche vor. Wie auch in Asmara, der Oromia Region und Amhara Region 2012 waren mehrere Demonstranten durch den Einsatz von scharfer Munition getötet und viele verletzt worden. Im Zuge der Organisation und Durchführung der friedlichen Demonstrationen wurden viele Demonstrierende und mehrere Journalisten verhaftet. Die Darstellung der Ereignisse durch die Regierung unterscheidet sich wesentlich. Die Regierung wirft den Demonstranten vor, bewaffnet gewesen zu sein und eine gewalttätige Eskalation der Proteste verursacht zu haben, in deren Rahmen auch Polizisten verletzt worden seien. Die Amnesty Researcherin zu Äthiopien, Claire Beston, äußert sich im Namen von Amnesty International tief beunruhigt angesichts der anhaltenden Repression der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Äthiopien. Sie fordert die unverzügliche und unabhängige Untersuchung der Ereignisse in Kofele sowie die umgehende Freilassung aller Demonstranten, die ausschließlich für die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verhaftet wurden.

14 SEITE 14 / 14 Liebe LeserInnen, Menschenrechtsarbeit kostet Geld. Daher würden wir uns über eine Spende auf das Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft Köln unter Angabe des Verwendungszwecks: 2025 und Ihres Namens oder Ihrer Mitgliedsnummer freuen. Vielen Dank! IMPRESSUM: Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.v., Koordinationsgruppe Äthiopien/Eritrea Zinnowitzer Straße Berlin aethiopien@amnesty-stuttgart.de Internet: HAFTUNGSAUSCHLUSS: Lediglich die mit Amnesty International gekennzeichneten Artikel geben die Meinung der Organisation wieder. Verknüpfungen zu Webseiten Dritten ( externe Links ) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgewählt. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und den Inhalt der verknüpften Webseiten. Eine ständige Überprüfung externer Links ist dem Anbieter ohne konkrete Hinweise nicht zumutbar. Bei Kenntnis über etwaige Rechtsverstöße werden derartige externe Links unverzüglich entfernt.

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