MUNDTOTE OPPOSITIONELLE IN ÄTHIOPIEN RUNDBRIEF AUSGABE 2/2011 KOORDINATIONSGRUPPE ÄTHIOPIEN-ERITREA 2025

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2 SEITE 2 / 11 INHALT Äthiopien 3 Justice under Fire : AI-Prozessbeobachtung 4 Verhaftung von Oppositionspolitikern 5 Verfolgung von Journalisten 6 Eritrea 8 Drohende Abschiebung 9 Einschränkung der Pressefreiheit 9 Weitere Sanktionen gegen Eritrea gefordert 10 Foto auf der ersten Seite: Demonstration für die Freilassung von politischen Gefangenen in Äthiopien, Washington D.C., (Foto von Elvert Barnes)

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4 SEITE 4 / 11 JUSTICE UNDER FIRE : AI-PROZESSBEOBACHTUNG Amnesty International veröffentlichte einen Bericht zu den Prozessen, die auf die gewalttätig eskalierten Demonstrationen nach den Wahlen im Mai 2005 folgten. Der Prozess wurde von der internationalen Gemeinschaft mit großem Interesse verfolgt. So war ein von der EU berufener Beobachter während des gesamten Prozesses anwesend, intermittierend auch Angehörige verschiedener Botschaften, Angehörige des Hochkommissariats für Menschenrechte, ein Repräsentant der Inter-Parliamentary Union und Vertreter verschiedener NGOs, darunter Amnesty International. Das Team von Amnesty International konnte nur an zwei Gerichtsterminen teilnehmen, eine dritte Teilnahme war nicht möglich, da der Delegation keine Visa gewährt wurden. Die Demonstranten hatten der regierenden Ethiopian People s Revolutionary Democratic Front (EPRDF) Wahlbetrug vorgeworfen. Während jener Demonstrationen im Juni und November 2005 wurden knapp 200 Menschen getötet, darunter sechs Polizisten, hunderte Demonstranten verletzt und mehrere tausend verhaftet. Angeklagt in den beschriebenen Prozessen waren Führungsmitglieder und reguläre Mitglieder der Coalition for Unity and Democracy (CUD, eine von zwei Oppositionskoalitionen), Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Demonstranten, Exiläthiopier und mehrere Parteien und Zeitungen. 76 von ursprünglich 131 Angeklagten mussten sich vor Gericht verantworten. Die Anklagepunkte umfassten Verstöße gegen die Verfassung und Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, bewaffneten Aufstand, Angriff auf die Staatssicherheit, Beeinträchtigung der Verteidigungsmacht des Staates, Hochverrat und Genozid. Der Anklagepunkt des Angriffs auf die Staatssicherheit wurde fallengelassen, der des Genozids in geplanten Genozid umgewandelt. Nachdem der Antrag auf eine Entlassung gegen Kaution in allen Fällen abgelehnt worden war, beschlossen alle bis auf zwei Angeklagte, den Prozess zu boykottieren und keine Verteidigung aufzustellen. Nach der Präsentation des Beweismittels durch die Anklage wurden sie in einzelnen Punkten schuldig gesprochen und zu teils lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Durch die Unterzeichnung eines in einem parallel laufenden Mediationsprozess aufgesetzten Entschuldigungsbriefes an das Staatsoberhaupt Meles Zenawi, wurden sie von selbigem begnadigt und freigelassen. Die Verhandlung der beiden Menschenrechtsaktivisten, die sich zu einer Verteidigung entschlossen hatten, Daniel Bekele und Netsanet Demissie, zog sich länger hin und endete auch in ihrer Verurteilung. Die Haftstrafen, die ihnen auferlegt wurden, hatten sie zu einem großen Teil schon verbüßt, eine frühzeitige

5 SEITE 5 / 11 Entlassung wegen guter Führung eine gängige Praxis in Äthiopien wurde abgelehnt und die Anklage ging in Revision, auf ihrer Forderung nach einer 10 jährigen Haftstrafe beharrend. Angesichts dieser Entwicklung entschlossen sich die beiden zur Unterzeichnung des Entschuldigungsbriefes und wurden daraufhin ebenfalls begnadigt und aus der Haft entlassen. Die Prozessbeobachter von Amnesty International stellten die Unparteilichkeit des Gerichts in Frage und zeigten die mangelhafte Umsetzung der vorgeschriebenen Unschuldsvermutung auf. Sie kritisierten, dass einigen Angeklagten, die sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Verteidigung entschlossen hatten, diese Option entgegen des rechtlichen Anspruchs verwehrt wurde und die Beweiszulassung nicht durchgehend gemäß der gesetzlichen Vorgaben stattgefunden habe. Amnesty International mahnte an, die Definition der einzelnen Verbrechen in den Gesetzestexten zu spezifizieren, da es im momentanen Wortlaut möglich ist, von der Verfassung geschützte gewaltlose politische Aktivität mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe zu belegen. Neben weiteren konkreten Schritten durch die äthiopische Regierung forderte Amnesty International von der internationalen Gemeinschaft, sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Haftbedingungen für die Angeklagten während des eineinhalb Jahre dauernden Prozesses waren von mangelnder Hygiene, räumlicher Enge und erschwerten Auflagen geprägt. In zwei Weiteren von Amnesty International dokumentierten Prozessen wurden Angeklagte gefoltert. Per Parlamentsbeschluss wurde eine Kommission eingesetzt, um die Gewaltausübung durch die Polizei während der Demonstrationen zu untersuchen. Nachdem die Leiter der Kommission vor Veröffentlichung des kritischen Berichts bedroht wurden und aus dem Land flohen, wurde in dem letztendlich eingereichten Bericht die von den staatlichen Truppen im Zuge der Demonstrationen ausgeübte Gewalt als angemessen bewertet. Weitere Informationen finden Sie im Bericht "Justice under Fire: Trials of opposition leaders, journalists and human rights defenders in Ethiopia" von Amnesty International. VERHAFTUNG VON OPPOSITIONSPOLITIKERN Mindestens 100 Oppositionspolitiker und fünf Journalisten wurden seit März dieses Jahres verhaftet. Sie alle wurden unter dem 2009 erlassenen Anti-Terror-Gesetz angeklagt. Am wurden Bekele Gerba, ein Lehrer und führendes Mitglied des Oromo Federal Democratic Movement, und Olbana Lelisa, ein Funktionär der Oromo People's Congress Party, verhaftet. Ihnen wird

6 SEITE 6 / 11 vorgeworfen, mit der als terroristisch eingestuften Oromo Liberation Front (OLF) kollaboriert zu haben. Ihre Verhaftung folgte einem Treffen mit Mitarbeitern von Amnesty International. Weil ein Zusammenhang zwischen dem Treffen und der Verhaftung vermutet wird und ihnen in dem Gefängnis Maikelawi Folter und Misshandlung drohen, initiierte Amnesty International eine Eilaktion. Mitte September wurden Eskinder Nega (s.u. Bericht von ROG) und die vier Oppositionspolitiker Andualem Arage, Nathanial Mekonnen, Asaminew Berhanu und Zemene Molla verhaftet. Auch sie waren während der einmonatigen Ermittlungen im Maikelawi Gefängnis untergebracht, von dem bekannt ist, dass Häftlinge darin gefoltert wurden. Eskinder Nega und Andualem Arage waren auch unter den Angeklagten im oben beschriebenen Prozess zwischen 2005 und Michelle Karagi, Amnesty International Deputy Director für Afrika, spricht von einem klar erkennbaren Muster, nach dem Äthiopien unter dem Vorwand des Terrorismusverdachts oppositionelle Stimmen und freie Journalisten zum Schweigen bringt. Amnesty International forderte die äthiopische Regierung auf, dieses Vorgehen gegenüber Regierungskritikern einzustellen. Weitere Informationen finden Sie in der Urgent Action 263/2011 und in der Pressemitteilung Ethiopia must end crackdown on government critics von Amnesty International. VERFOLGUNG VON JOURNALISTEN Reporter ohne Grenzen (ROG) beklagten, dass seit dem Erlass des Anti-Terror Gesetzes im Jahr 2009 die Verfolgung von Journalisten zugenommen habe, mindestens fünf seien seither verhaftet worden. Laut diesem Gesetz kann die Berichterstattung über terroristische Vereinigungen strafbar sein. Unter den zuletzt Verhafteten waren auch die beiden schwedischen Journalisten Johan Persson (Photograph) und Martin Schibbye (Reporter). Ihnen wird vorgeworfen, illegal in die Ogaden Region eingereist zu sein und dort als Boten für die als terroristisch eingestufte ONLF agiert zu haben. Die beiden Journalisten waren in die Region gereist, um Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren. Durch die Anklage aufgrund des Anti- Terror-Gesetzes droht ihnen lebenslange Haft. ROG zweifeln an einem fairen Verfahren, da Meles Zenawi in einem Kommentar sagte, die beiden seien als Boten für ONLF tätig gewesen. Die schwedische Regierung hat bisher nicht interveniert, der Außenminister kritisierte, dass die Journalisten in ein Gebiet gereist waren, für das seine Regierung eine Reisewarnung ausgesprochen hatte. Der Journalist Argaw Ashine musste aus Äthiopien fliehen, nachdem er in einer von Wikileaks veröffentlichten Akte genannt und zum Verhör vorgeladen worden war.

7 SEITE 7 / 11 Eskinder Nega, ein berühmter regierungskritischer Journalist, wurde erneut verhaftet. Ihm wird eine Verbindung zur von der Regierung als terroristisch eingestuften Oppositionsgruppe Ginbot 7 vorgeworfen. Prozessbeobachter und Familie wurden von der Anklageverlesung ausgeschlossen, was Amnesty International befürchten lässt, dass Eskinder Nega misshandelt worden sein könnte. Er war erst im Februar dieses Jahres zuletzt verhaftet worden. Damals habe er in Online-Artikeln während der Aufstände in Tunesien und Ägypten zum Widerstand gegen die äthiopische Regierung aufgerufen, hieß es. Amnesty International veranlasste eine Eilaktion für die von Folter und Misshandlung bedrohten inhaftierten Journalisten und Oppositionellen. Weitere Informationen finden Sie in der Urgent Action 28 und in der Pressemitteilung Ethiopia must end crackdown on government critics von Amnesty International. Reporter ohne Grenzen gab zudem eine Pressemitteilung Anti-Terror-Gesetz darf nicht zur Verfolgung kritischer Journalisten eingesetzt werden heraus.

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9 SEITE 9 / 11 DROHENDE ABSCHIEBUNG Amnesty International ist besorgt angesichts der zunehmenden Anzahl an Berichten über Abschiebungen von Eritreern aus Ägypten. Es ist bekannt, dass Flüchtlinge und Asylsuchende aus Eritrea nach der Rückführung in ihr Heimatland ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und während dieser Zeit gefoltert worden sind. Trotzdem passiert es immer wieder, dass Eritreer aus Ägypten abgeschoben werden, ohne die Gelegenheit zu erhalten, sich beim Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) vorzustellen oder einen Asylantrag zu stellen. Bitte unterstützen Sie die Eilaktionen von Amnesty International! Weitere Informationen finden Sie in den Urgent Actions 306/2011 und 321/2011 von Amnesty International. EINSCHRÄNKUNG DER PRESSEFREIHEIT Zum zehnten Mal hat sich im September die Verhaftungswelle von 2001 gejährt: damals wurden die freien Presseorgane geschlossen und elf Journalisten verhaftet. Vier von ihnen sind seither in der Haft gestorben, zwei gelten als vermisst. Der Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen, Jean-Francois Juillard, beklagte die andauernde Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, die Überwachung von Journalisten und derer Familien. Verschwindenlassen und geheime Verhaftungen kämen weiterhin vor. Die 2009 auferlegten Sanktionen, darunter eine Reisebeschränkung für eritreische Diplomaten, seien nicht konsequent umgesetzt worden, wie kürzliche Europabesuche von Regierungsoffiziellen bewiesen. Seit vier Jahren führt Eritrea als Nummer Eins die Rangliste zur Lage der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen an, nur in China werden mehr Journalisten verhaftet. Im Moment geht man von 30 inhaftierten Journalisten aus, allein dieses Jahr kamen vier hinzu. Viele Journalisten sehen sich gezwungen aus dem Land zu fliehen, es wurden Todesfälle auf der Flucht dokumentiert. Unter den seit 2001 verhafteten Journalisten ist auch Dawit Isaak, der ehemalige Inhaber der Zeitung Setit. Abgesehen von einer kurzen Unterbrechung befindet sich Dawit Isaak seit 10 Jahren ohne Anklage in Haft. Amnesty International hat wiederholt an die eritreische und die schwedische Regierung (er besitzt auch die schwedische Staatsbürgerschaft) appelliert, Dawit Isaak freizulassen oder ihm zumindest ein faires Verfahren, Zugang zu Anwälten, Kontakt zu seiner Familie und ausreichende gesundheitliche Versorgung zu gewähren. Reporter ohne Grenzen initiierte anlässlich des traurigen Jubiläums eine von drei internationalen Anwälten unterzeichnete Habeas Corpus Petition und einen in 17 europäischen Zeitungen veröffentlichten Amicus-Brief, um eine Haftprüfung zu veranlassen.

10 SEITE 10 / 11 Das Europäische Parlament forderte in einer Entschließung vom 15. September 2011 von der eritreischen Regierung die Freilassung Dawit Isaaks und anderer politischer Gefangener, sowie die Aufhebung der Einschränkungen der freien Presse. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Issaias Afeworki no less dangerous than Muammar Gaddafi or Bashar Al-Assad und im Aufruf Journalist fast 10 Jahre ohne Anklage im Gefängnis / ROG und europäische Medien unterstützen Antrag auf Haftprüfung von Reporter ohne Grenzen. Das Europäisches Parlament beschloss eine Entschließung am 15. September 2011 zu Dawit Isaak. WEITERE SANKTIONEN GEGEN ERITREA GEFORDERT 2009 hatte der Sicherheitsrat Eritrea wegen des Vorwurfs der finanziellen Unterstützung und Aufrüstung der islamistischen Gruppe al Shabaab in Somalia mit einem Waffenembargo, einem Reiseverbot und dem Einfrieren der Vermögen von eritreischen Politikern belegt. Nun forderte IGAD (Inter Governmental Authority on Development) deren Ausweitung wegen des aus Eritrea geplanten Anschlags auf die AU-Versammlung im Januar in Addis Ababa. Eritrea soll demnach keine Darlehen oder finanzielle Unterstützung von den Mitgliedsstaaten der UN bekommen. Die Sanktionen träfen den Goldsektor von Eritrea besonders hart, der momentan vielversprechend für die eritreische Wirtschaft ist. Anders als 2009 fehlt jedoch die breite Unterstützung der AU-Staaten für die Forderung. (Seven Days, Vol. 18, No. 25, )

11 SEITE 11 / 11 Liebe LeserInnen, Menschenrechtsarbeit kostet Geld. Daher würden wir uns über eine Spende auf das Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft Köln unter Angabe des Verwendungszwecks: 2025 und Ihres Namens oder Ihrer Mitgliedsnummer freuen. Vielen Dank! IMPRESSUM: Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.v., Koordinationsgruppe Äthiopien/Eritrea D Bonn aethiopien@amnesty-stuttgart.de Internet: V.i.S.d.P.: Milena Hub, Casinostraße 3, D Witten HAFTUNGSAUSCHLUSS: Lediglich die mit Amnesty International gekennzeichneten Artikel geben die Meinung der Organisation wieder. Verknüpfungen zu Webseiten Dritten ( externe Links ) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgewählt. Bei Erstellung wurden die verlinkten Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße überprüft. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine Rechtsverstöße vor. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und den Inhalt der verknüpften Webseiten. Eine ständige Überprüfung externe Links ist dem Anbieter ohne konkrete Hinweise nicht zumutbar. Bei Kenntnis über etwaige Rechtsverstöße werden derartige externe Links unverzüglich entfernt. Amnesty International ist eine weltweite Bewegung mit mehr als 3 Millionen Unterstützern, Mitgliedern und Aktivisten in mehr als 150 Staaten und Territorien, die sich für ein Ende von Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Unsere Vision ist, dass jeder Mensch alle seine Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen Menschenrechtsverträgen verankert sind, genießen kann. Wir sind von jeder Regierung, jeder politischen Ideologie, jedem wirtschaftlichen Interesse oder jeder Religion unabhängig und finanzieren uns hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

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