Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (den Konflikt in Syrien betreffend)
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- Sven Benjamin Voss
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1 Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (den Konflikt in Syrien betreffend) Übersicht 1636 (2005): Nichteinmischung der syrischen Regierung im Libanon; Sanktionen gegen Verdächtige im Hariri-Mordkomplott 2042 (2012): Entsendung von 30 unbewaffneten Beobachtern 2043 (2012): Einrichtung von UNSMIS, max. 300 unbewaffnete Beobachter 2059 (2012): Verlängerung von UNSMIS um 30 Tage 2118 (2013): Chemische Waffen, Übergangsregierung 2139 (2014): Humanitäre Hilfe, Entmilitarisierung ziviler Einrichtungen, Ende der Belagerungen 2161 (2014): Einfrieren finanz. Ressourcen, Reiseverbot und Waffenembargo gegen u.a. Al-Qaida (AQ) 2165 (2014): Humanitärer Zugang ohne Zustimmung der Regierung, Einrichtung eines Überwachungsmechanismus 2170 (2014): Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen durch ISIS und Al-Nusra; Maßnahmen gegen Anwerbung ausländischer Kämpfer 2178 (2014): Ausweitung von Anti-Terror-Maßnahmen 2191 (2014): Verlängerung humanitärer Maßnahmen (Res. 2165) 2199 (2015): Unterbindung des Handels (Öl/Kulturgüter) mit sowie Erpressungen durch ISIS und AQ 2209 (2015): Verurteilung des Gebrauchs chemischer Waffen (Chlorgas) 2235 (2015): Rechenschaft für Gebrauch chemischer Waffen, Einrichtung des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus 2249 (2015): Alle notwendigen Maßnahmen gegen ISIS und AQ 2254 (2015): Fahrplan für politische Lösung, Ende aller Angriffe auf Zivilpersonen 2258 (2015): Verlängerung humanitärer Maßnahmen (Res. 2165) 2268 (2016): Vereinbarung über Einstellung der Feindseligkeiten (ISSG), Einhaltung des Fahrplans für eine politische Lösung 2314 (2016): Verlängerung des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus (Res. 2235) 2319 (2016): Verlängerung des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus (Res. 2235); Zusammenarbeit mit anderen Gremien 2328 (2016): Zugang zur Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo 2332 (2016): Verlängerung humanitärer Maßnahmen (Res. 2165) 1
2 Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (den Konflikt in Syrien betreffend) Per Veto blockierte UNSC-Resolutionen : Lösung der Krise durch einen inklusiven Prozess unter syrischer Führung, der die legitimen Bestrebungen der Bevölkerung abbildet (China und Russland) : Sofortiges Ende der Gewalthandlungen in Syrien (China und Russland) : Verurteilung des Gebrauchs schwerer Waffen durch das Regime und der bewaffneten Gewalt in jeglicher Form, auch durch oppositionelle Gruppen (China und Russland) : Rechenschaft für Verbrechen gegen die Menschlichkeit (China und Russland) : Verurteilung der willkürlichen Luftangriffe auf Aleppo (Russland) : Aussetzung aller Angriffe auf Aleppo für sieben Tage (China und Russland) : Sanktionen gegen Einrichtungen und Personen, die Herstellung und Gebrauch chemischer Waffen beteiligt sind (China und Russland) : Verurteilung des Chemieangriffs auf Khan Sheikhoun, Forderung nach einer internationalen Untersuchung der Schuldigen (Russland) : Verlängerung des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus zum Einsatz von Chemiewaffen nach Res (Russland) 2
3 Resolution Nr. und Datum Beschluss nach Kapitel VII Titel Inhalt 1636 ( ) Reaktion auf den Bericht der Untersuchungskommission zur Ermordung Rafik Hariris ( ) Internationale Sanktionen gegen alle Personen, die von der libanesischen Regierung der Beteiligung am Komplott verdächtigt werden Besteht auf Nichteinmischung der syrischen Regierung in Libanon 2042 ( ) Unterstützung für den Gemeinsamen Sondergesandten der Vereinten Nationen (UN) und der Liga der arabischen Staaten (LAS) für Syrien beschließt Entsendung eines Vorausteams von 30 unbewaffneten Beobachtern und fordert insb. syrische Behörden zu ihrem Schutz und ihrer Unterstützung auf Forderung an alle Parteien, die Gewalthandlungen zu beenden und humanitären Zugang zu gewährleisten 2043 ( ) Unterstützung für den Sechs-Punkte-Vorschlag des Gemeinsamen Sondergesandten (UN-LAS) für Syrien Ernennung einer Aufsichtsmission von bis zu 300 unbewaffneten Militärbeobachtern (UNSMIS), für die Dauer von 90 Tagen Forderung an alle Parteien, die Gewalthandlungen zu beenden 2059 ( ) Verlängerung des Mandats der Aufsichtsmission der Vereinten Nationen in Syrien (UNSMIS) um 30 Tage Forderung an alle Parteien, insb. syrische Behörden, für die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Mission zu sorgen 2118 ( ) Verlangt planmäßige Vernichtung der syrischen Chemiewaffen Schließt sich dem Beschluss der OPCW (Vernichtung des Chemiewaffenprogramms in Syrien) an und beschließt, Umsetzung regelmäßig zu überprüfen Ernennt UN-Vorausteam zur Unterstützung der OPCW Schließt sich dem Genfer Kommuniqué (Einsetzung einer Übergangsregierung) an und fordert baldige Einberufung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung des Kommuniqués bei Nichtbefolgung der Beschlüsse werden Maßnahmen nach Kapitel VII angedroht 2139 ( ) Verlangt die Einstellung der Gewalthandlungen durch alle Parteien in Syrien Fordert Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe für Syrien Verlangt Entmilitarisierung ziviler Einrichtungen und Beendigung von Belagerungen 2161 ( ) Maßnahmen gegen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen (sog. Al-Qaida-Liste ) Einfrieren von Geldern, weiteren Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen Einreise- und Durchreiseverbot für Personen sowie Waffenembargo 2165 ( ) Lieferung humanitärer Hilfe nach Syrien über Konfliktlinien hinweg Einrichtung eines dem UN-Generalsekretär unterstellten Überwachungsmechanismus für humanitäre Lieferungen nach Syrien 3
4 2170 ( ) Verurteilt Menschenrechtsverletzungen durch extremistische Gruppen in Irak und Syrien (ISIS, Al-Nusra und andere mit Al-Qaida verbundene Gruppen) Sanktionen gegen mit o.g. Gruppen assoziierte Individuen (Ergänzung der Liste aus Resolution 2161 (2014)) Mitgliedstaaten sollen Zustrom ausländischer Kämpfer verhindern 2178 ( ) Verurteilt Extremismus und betont die Notwendigkeit, Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer und deren Unterstützung zu verhindern Reisebeschränkungen für Terrorverdächtige im Ermessen der Mitgliedstaaten Fordert Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit und Extremismusbekämpfung auf 2191 ( ) Verlängert Ermächtigung für humanitäre Hilfsorganisationen zur weiteren Bereitstellung von Hilfe über syrische Grenzen hinweg (Res. 2165) 2199 ( ) Verurteilt den Handel mit ISIS, Al-Nusra und anderen mit Al-Qaida verbündeten Gruppen; Androhung gezielter Sanktionen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Resolution 2161 (2014) bezüglich Finanzen, Personenverkehr und Waffenhandel werden bekräftigt Maßnahmen zur Austrocknung der Finanzierungsquellen terroristischer Organisationen (Handel mit Erdölprodukten und geplünderten Kulturgütern sowie Lösegelderpressungen) 2209 ( ) Verurteilt wiederholten Einsatz von Chlorgas als Waffe in Syrien; Verletzung der Res (2013) sowie der Chemiewaffenkonvention Fordert Parteien in Syrien zur Zusammenarbeit mit der OPCW-Mission auf 2235 ( ) Verurteilt erneuten Einsatz von Chlorgas (s. Res. 2209) und bekräftigt Resolution 2118 (2013) Entschlossen, die Verantwortlichen der Angriffe ausfindig zu machen Einrichtung eines gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus für die Dauer von einem Jahr 2249 ( ) Verurteilt Terroranschläge und Zerstörungen von Kulturgut durch ISIS ISIS zur beispiellosen Bedrohung erklärt Forderung an Mitgliedstaaten, terroristische Handlungen entschieden zu unterbinden 2254 ( ) Fahrplan für den Friedensprozess in Syrien Unterstützung für UN-moderierten politischen Prozess unter syrischer Führung, um binnen 6 Monaten ein inklusives Regierungssystem zu schaffen, inkl. Ausarbeitung einer neuen Verfassung Unterstützung für freie und faire Wahlen binnen 18 Monaten anhand neuer Verfassung Wichtigkeit eines Überwachungsmechanismus für Waffenruhe Verlangt Ende aller Angriffe auf zivile Personen und Einrichtungen 2258 ( ) Verlängert humanitären Zugang und dazugehörigen Überwachungsmechanismus um zwölf Monate (Res. 2165) Humanitäre Lage wird sich ohne politische Lösung anhaltend verschlechtern 4
5 2268 ( ) 2314 ( ) 2319 ( ) 2328 ( ) 2332 ( ) (Syrien) Billigt Vereinbarung über die Einstellung der Feindseligkeiten in Syrien durch die Internationale Unterstützergruppe für Syrien (ISSG) Verlangt Befolgung der enthaltenen Verpflichtungen durch alle Parteien Verlangt Befolgung des Fahrplanes zu einer politischen Lösung, beschlossen in Res (2015) Fordert Parteien auf, humanitären Zugang zu gewährleisten Verlängert das Mandat des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus zur Ermittlung derjenigen, die chemische Waffen in Syrien einsetzen, bis zum (Res. 2235) Verlängert Mandat des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus um ein Jahr (Res. 2235) Gemeinsamer Untersuchungsmechanismus soll mit weiteren UN-Syrien-Gremien zusammenarbeiten, um nicht-staatliche Benutzer chemischer Waffen zu identifizieren Ungehinderter Zugang zur Überwachung der Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo gefordert Einhaltung des humanitären Völkerrechts muss überwacht werden Verlangt, dass insb. syrische Behörden ihrer Schutzverpflichtung gegenüber der Zivilbevölkerung nachkommen Verlängert humanitären Zugang und dazugehörigen Überwachungsmechanismus um zwölf Monate (Res. 2235) Humanitäre Lage wird sich ohne politische Lösung anhaltend verschlechtern (Res. 2258) 5
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