Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie

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1 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Stadt Kraichtal derung : S T E R N E M A N N U N D G L U P FREIE ARCHITEKTEN UND STADTPLANER Z W I N G E R G A S S E S I N S H E I M TEL.: / FAX: / STERNEMANN - GLUP. DE Planungsstand : Anhörung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB

2 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 2 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Stadt Kraichtal Begründung Aufgestellt: Sinsheim, den Änderungs-Daten: / / S T E R N E M A N N U N D G L U P FREIE ARCHITEKTEN UND STADTPLANER Z W I N G E R G A S S E S I N S H E I M TEL.: / FAX: / STERNEMANN - GLUP. DE

3 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 5 Seite 2. Übergeordnete Planungen 2.1. Landesplanungsgesetz Regionalplan Anlass der Planaufstellung 8 4. Räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich 8 5. Rechtliche Grundlagen 9 6. Planungshilfen 6.1. Windenergieerlass Baden-Württemberg vom Windatlas Baden-Württemberg vom Juni Rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal Planungs-Konzept des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft Methodische Vorgehenswese zur Steuerung der Windenergie-Nutzung Ermittlung von Ausschluss-Kriterien ( harte und weiche Tabuflächen) Untersuchungsstufe Abstände zu baulich genutzten Flächen Ausschlussflächen aufgrund der Belange des Naturschutzes Naturschutzgebiete Naturdenkmäler Schonwälder Gesetzlich geschützte Biotope Vogelschutzgebiete Zusammenfassende Darstellung Einzuhaltende Mindestabstände aufgrund vorhandener bzw. geplanter 26 Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen Freileitungen Straßeninfrastruktur-Anlagen Bahntrassen Telekommunikations-/Richtfunktrassen Zusammenfassende Darstellung 28-29

4 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Mögliche Ausschlussflächen aufgrund regionalplanerischer Vorgaben Zusammenfassung Überprüfung der nicht als Tabuflächen ausgewiesenen Bereiche hinsichtlich der Windhöfigkeit Untersuchungsstufe Erweiterung der Abstände zu Siedlungsflächen Prüfflächen Abwägungs-Kriterien bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraft-Anlagen Untersuchungsstufe Bündelung von Windenergie-Anlagen Mögliche Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild Besondere Blickbeziehungen Belange des Artenschutzes Belange des Denkmalschutzes Belange der Naherholung und des Tourismus Belange der Erschließbarkeit und Einspeisung gewonnener Energien in vorhandene Versorgungsnetze Erschließbarkeit Netzeinspeisung Belange der deutschen Flugsicherung Belange vorhandener Fernleitungen Zusammenfassende Bewertung der Suchfelder K1 bis K Ausweisung für die Windkraft geeigneter Konzentrationszonen Darstellungs-Systematik im Flächennutzungsplan Ausweisung eines substanzieller Raum für die Windkraft 77-78

5 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 5 1. Ausgangslage Die Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und ein Konzept zur schrittweisen Abschaltung der Kernkraftwerke entwickelt. Für die Stromerzeugung sollen zukünftig verstärkt regenerative Energien eingesetzt werden. Ein wesentlicher Beitrag müssen hierzu in Deutschland die Wasserkraft, die Solarenergie und die Windkraft leisten. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am den Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes als gesetzliche Grundlage und als einen wesentlichen Baustein für einen umfassenden und schnellen Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg verabschiedet. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen etwa 10 %-igen Anteil des Strombedarfes aus heimischer Windkraft zu erzeugen. Durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes wurden zum die bisherigen Festlegungen in den Regionalplänen zur Windenergie, d. h. die Festlegungen von Vorrang- und Ausschlussgebieten für die Standorte regionalbedeutsamer Windenergie-Anlagen aufgehoben. Damit kann die Regionalplanung Festlegungen zu Standorten nur noch in Form von Vorranggebieten treffen. Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist seitdem auf dieser Ebene nicht mehr möglich. Somit beurteilt sich ein Bauvorhaben für eine Windkraft-Anlage zukünftig ausschließlich nach den Vorschriften für die Privilegierung von Windkraft-Anlagen nach 35 Abs. 1 BauGB, d. h. im konkreten Fall durch ein immissionsschutzrechtliches Verfahren. Der 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB räumt den Städten und Gemeinden jedoch die Möglichkeit ein, auf der Ebene der Flächennutzungsplanung steuernd einzugreifen. Im Gesetzestext wird ausgeführt, dass öffentliche Belange einem privilegierten Vorhaben in der Regel auch dann entgegenstehen, wenn hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan Ausweisungen an anderer Stelle erfolgt sind.

6 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 6 2. Übergeordnete Planungen 2.1. Landesplanungsgesetz Das bisherige Landesplanungsgesetz sah vor, dass in den Regionalplänen Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergie-Anlagen ausgewiesen werden. Damit galten alle sonstigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeute Windenergie-Anlagen nicht errichtet werden dürfen. Diese gesetzliche Regelungs-Möglichkeit wurde durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit der Teil- Fortschreibung Erneuerbare Energien Windenergie vom wahrgenommen. Mit Blick auf den in Deutschland beschlossenen Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Atomkraft und die formulierten Zielsetzung der Landesregierung trat zum das Landesplanungsgesetz 2012 in Kraft. Dieses sieht nunmehr vor, dass die Regionalplanung zukünftig Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergie-Anlagen ausweist, die Ausweisung von Ausschlussgebieten jedoch nicht mehr möglich ist. Diese Neuregelung hat zur Folge, dass die in den überarbeiteten Regionalplänen zukünftig ausgewiesenen Vorranggebiete für die Windenergie-Nutzung für die Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung Rechtswirkung entfalten. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergie-Anlagen außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete richtet sich zukünftig nach dem 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB. Diese können damit auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes, wenn in einem Flächennutzungsplan keine anderweitigen Aussagen getroffen werden, auch anderenorts errichtet werden Regionalplan Zum wurde die bis dahin rechtskräftige Teil-Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein mit der Bezeichnung Erneuerbare Energien Windenergie vom durch das Landesplanungsgesetz 2012 außer Kraft gesetzt. Diese wies auf Flächen der Gemeinden Bad Schönborn und Kronau kein Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windenergie-Anlagen aus. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat aufgrund des Landesplanungsgesetz 2012 bereits am den Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplan-Kapitels Erneuerbare Energien gefasst und das Planwerk, nach Durchführung des Verfahrens, am zum Satzungs-Beschluss geführt. Es wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am genehmigt und hat zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt. Die Aufstellung des Regionalplanes erfolgte in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden der Region. Diese erarbeiten parallel zur Regionalplanung ihre Entwürfe für die Teil-Flächennutzungspläne Windenergie.

7 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 7 Durch die Parallelität der Planungsabläufe waren ein thematischer Gedankenaustausch sowie ein stetiges Abgleichen der geplanten Vorranggebiete der Regionalplanung mit den Planungsinhalten der Städte und Gemeinden möglich. Die Teil-Fortschreibung des Regionalplan-Kapitels Erneuerbare Energien weist für die Bereiche Beierberg/Ebertsberg/Südlich Landskopf (Nr. 501 Kraichtal) sowie für die Bereiche Schwalbenrain/Lipplesberg (Nr. 502 Kraichtal/ / Sulzfeld) auf dem Gemeindegebiet der Stadt Kraichtal Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen aus. Gemäß dem Anpassungsgebt des 1 Abs. 4 BauGB sind die hierdurch zum Ausdruck gebrachten Ziele der Raumordnung bei der Aufstellung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal zu konkretisieren und ggf. im Einzelfall aufgrund vorliegender Erkenntnisse eine Ausnahmelage zu prüfen und zu begründen. Die nachfolgende schematische Darstellung dokumentiert die in der Teil-Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Regionalplanes für die Stadt Kraichtal relevante Vorranggebiete. Auf die das Anpassungsgebot betreffenden Aussagen in den vorgenommenen Bewertungen der Suchfelder K2, K6 und K10 des Teil-Flächennutzungsplanes sowie auf die im Kapitel 15. dieser Begründung getroffenen Aussagen wird an dieser Stelle verwiesen.

8 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 8 3. Anlass der Planaufstellung Die Stadt Kraichtal hat sich zur Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes gemäß 5 Abs. 2 BauGB entschlossen, um in der Flächennutzungsplanung hinsichtlich der Ausweisung geeigneter Standorte für Windkraft-Anlagen steuernd einzugreifen. Die vorgesehene Ausweisung von Konzentrationszonen hat zur Folge, dass die nach 35 BauGB privilegierte Nutzung regionalwirksamer Windkraft-Anlagen nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig ist und damit diese auch zukünftig außerhalb dieser Standorte nicht errichtet werden dürfen. Die Ausweisung erfolgt in einer Abwägung aller hierfür relevanter Belange. Die systematische Vorgehensweise ist Gewähr dafür, dass der Windkraft, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, einerseits der substanzielle Raum verschafft wird, andererseits aber auch die Interessen der Bevölkerung, die Belange des Landschaftsbildes sowie der des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt bleiben. 4. Räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich Die Darstellung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft dient der Steuerung von regionalbedeutsamen Windenergie-Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m. Außerhalb der im Teil-Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen mit der Zweckbestimmung Windenergie-Anlagen sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes keine weiteren Windenergie-Anlagen gemäß 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB zulässig. Dieses betrifft Einzelanlagen sowie Windparks. Die Grenze der geplanten Konzentrationszonen im Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft sind so bemessen, dass Fundamente und Masten von Windrädern innerhalb der Konzentrationszonen stehen müssen, die vor den Flügeln überstrichenen Flächen dürfen jedoch außerhalb dieser Abgrenzung liegen. Eine abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens. Ein immissionsschutzrechtliches Verfahren ist gemäß Ziffer 4 der Bundesimmissionsschutzverordnung ab einer Gesamthöhe von 50 m durchzuführen und kann zur Unzulässigkeit von Vorhaben auch innerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen führen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für Kleinwind-Anlagen unter 50 m Höhe ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Lediglich Windenergie-Anlagen bis 10 m Höhe sind verfahrensfrei, sofern sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen hierfür erfüllen.

9 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 9 5. Rechtliche Grundlagen Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl I. S. 1722), die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I. S. 1548), die Gemeindeordnung (GemO) für Baden Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. S. 581, S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GBl S. 1), sowie die Planzeichenverordnung vom (BGBl. I. S. 1991, 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 1509) und der Windenergieerlass Baden- Württemberg vom Die Aufstellung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal erfolgt auf der Grundlage der als Satzung beschlossenen Teil-Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein, Kapitel 2.5. Erneuerbare Energien und aufgrund der Plansätze und Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen. 6. Planungshilfen Folgende Verwaltungsvorschrift bzw. Planungshilfen des Landes Baden-Württemberg waren wesentliche Grundlagen für die Aufstellung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal : 6.1. Windenergieerlass Baden-Württemberg vom Die Stadt Kraichtal hat sich bei der Entwicklung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft sehr eng an den Empfehlungen des Windenergieerlass Baden-Württemberg (WEE B-W) angelehnt. Dieser soll allen an den Verfahren der Planung, an der Genehmigung und an dem Bau von Windenergie-Anlagen beteiligten Kommunen, Behörden und auch der Öffentlichkeit sowie den Investoren als praxisorientierter Leitfaden im Sinne eines nicht verbindlichen Orientierungsrahmens dienen. Für die nachgeordneten Behörden ist der Erlass verbindlich. Für die Träger der Regionalplanung, die Kommunen und sonstigen Träger der Bauleitplanung bietet der Erlass eine Hilfestellung bei der Planung und bei der Beurteilung vorgelegter Planungsansätze. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der erforderlichen Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander wurde für die Kommunen hierdurch eine Orientierungshilfe für ihre eigenständigen planerischen Entscheidungen geschaffen.

10 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Windatlas Baden-Württemberg vom Juni 2011 Der Windatlas Baden-Württemberg stellt eine Potentialanalyse dar, die als Planungshilfe für regionale und kommunale Planer bei der Ausweisung von Standorten für die Nutzung der Windenergie herangezogen werden kann. Als Datengrundlage zur Erstellung der Windpotenzialkarten dienten Daten der LUBW, von Betreibern von Windkraft-Anlagen sowie vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Die Windgeschwindigkeits-Daten des Windatlasses wurden in einem 50 m x 50 m-raster berechnet. Sie stellt der Regional- und Bauleitplanung eine hinreichend genaue Datengrundlage für die Standort- Ausweisung von Windenergie-Anlagen zur Verfügung. Es ist zu berücksichtigen, dass es sich um über die Fläche interpolierte Geschwindigkeitswerte handelt und nicht jeder einzelne Punkt extra durch Messdaten beschrieben wurde. Die Unsicherheiten der mittlere Jahres-Windgeschwindigkeiten des Windatlasses betragen in einer Höhe von 100 m +/- 0,2 bis 0,4 m pro Sekunde. Regionen, wie die der Stadt Kraichtal, mit einer geringeren Anzahl an Windenergie-Anlagen in unmittelbarer Nähe befinden sich dabei an der oberen Bandbreite. Kraichtal liegt am Rande des Rheingrabens. Das hügelige Landschaftsbild sowie die geringen Höhen der Erhebungen bestimmten die hier anzutreffende unterdurchschnittliche Windhöfigkeit. Der Windatlas Baden-Württemberg weist für das Gebiet der Stadt Kraichtal in 100 m über Grund Windgeschwindigkeiten von 4,50 m bis 5,25 m pro Sekunde aus. In den Tälern mit Luft-Verwirbelungen und Staueffekten senkt sich die Windgeschwindigkeit auch auf Werte von unter 4,50 m pro Sekunde.

11 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal Der Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal stellt eine Fortschreibung des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes im Sinne des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dar. Rechtsgrundlage hierfür ist der 5 Abs. 2 b BauGB. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung gilt die 2. Gesamt-Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kraichtal. Sie wurde durch den Gemeinderat am zum Beschluss erhoben und am durch das Landratsamt Karlsruhe genehmigt. Dieses Planwerk wurde zwischenzeitlich in Form zweier rechtskräftig gewordener Teil-Änderungen fortgeschrieben. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes seit In-Kraft-Treten der 2. Gesamt-Fortschreibung wurde durch den Gemeinderat am zum Beschluss erhoben. Sie betraf, im Stadtteil Menzingen, die Ausweisung eines Sondergebiet für den Einzelhandel, die Verlegung des Sportplatzes und die damit verbundene Reduktion einer Gewerbefläche sowie die Neuausweisung des Wohngebiet Im Tal. Die Verfahren der 2. und 3. Änderungen konnten noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes betraf die Ausweisung ehemaliger Außenbereichsflächen der Münzesheimer Mühle als Mischgebiet im Stadtteil Münzesheim und hat nach Durchführung des Verfahrens zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt. Darüber hinaus wurde der Flächennutzungsplan durch die Stadt Kraichtal ab dem Jahr 2014 mehrfach auf der Grundlage des 13 a Abs. 2 Ziffer 2 BauGB berichtigt. Die vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Kraichtal beinhaltet bisher keine Darstellung bzw. Flächenausweisung zur Errichtung von Windkraft-Anlagen im Stadtgebiet. Die Fläche Kleisenberg, Neunberg galt bis zum aufgrund des bis dahin rechtskräftigen Regionalplanes Mittlerer Oberrhein, als Vorranggebiet für die Windkraft. Diese Vorgabe wurde durch die Stadt Kraichtal im Flächennutzungsplan als solche bisher nicht übernommen. Die Flächen dieses Bereiches sind damit nach wie vor als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

12 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Planungs-Konzept des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft Das Ziel der Landesregierung Baden-Württemberg, durch einen verstärkten Ausbau der Windenergie die Energieversorgung mit regenerativen Energieträgern nachhaltig sicherzustellen, wird von der Stadt Kraichtal in vollem Umfang mitgetragen. Ziel der Planung ist in diesem Sinne die Erstellung eines Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft und die hierin vorgenommene Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen zur Erzeugung von Elektrizität durch Windenergie innerhalb des Stadtgebietes. Der 35 (3) 3. BauGB stellt einen sogenannten Planvorbehalt dar. Demnach stehen öffentliche Belange einem privilegierten Vorhaben in der Regel auch dann entgegen, wenn durch Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechende Ausweisungen an anderer Stelle vorgenommen wurden. Dadurch wird erreicht, dass durch positive Standort-Zuweisungen für privilegierte Nutzungen an einer Stelle oder mehreren Stellen im Plangebiet der übrige Planungsraum, hier von Windkraft-Anlagen, freigehalten werden kann. Die nachfolgend begründeten Standort-Ausweisungen für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal bieten der Erzeugung von Windkraft in der Summe einen substanziellen Raum und haben zur Folge, dass der übrige Planungsraum von Windenergie-Anlagen freigehalten wird (Ausschlussbereich). Die nachfolgend erläuterten und in der Planunterlage vorgenommenen Darstellungen von Konzentrationszonen stehen damit im Widerspruch zur Realisierung entsprechender Vorhaben an anderer Stelle. Um die durch den Gesetzgeber ermöglichte Steuerung von Windenergie-Anlagen rechtssicher durchzuführen, wurde eine Untersuchung über das gesamte Gemeindegebiet vorgenommen. In einem schlüssigen Planungskonzept werden die nachfolgend genannten Ausschluss- und Abwägungskriterien systematisch, plausibel und flächendeckend abgearbeitet und damit die im Stadtgebiet geeignetsten Standorte, unter Berücksichtigung aller Belange, in die Ausweisung gebracht. Die ersten Untersuchungen und Vorentwurfs-Überlegungen erfolgten gemeindeübergreifend in Form einer gemeinsam mit der Gemeinde Bad Schönborn, der Stadt Östringen sowie der Gemeinde Ubstadt-Weiher erarbeiteten Gesamt-Konzeption. Zeitgleich haben die genannten Gemeinden und Städte gleichlautende Aufstellungs-Beschlüsse für einen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft gefasst und die gemeinsam erarbeiteten Vorentwürfe gebilligt. Durch die gemeindeübergreifende Bearbeitung konnten die Belange der Windkraft in einer über die Gemeindegrenzen hinausgehenden Betrachtung interkommunal in einen Abwägungs-Prozess eingebracht werden. Darüber hinaus fanden die Ergebnisse der ebenfalls parallel erarbeiteten Entwürfe der Teil-Flächennutzungsplan-Fortschreibungen der Nachbarverbände, und hier insbesondere die der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal Forst Hambrücken Karlsdorf Neuthard, der Verwaltungsgemeinschaft Sulzfeld/Zaisenhausen, sowie die Planungen und Belange der Stadt Eppingen Eingang in den Abwägungs- Prozess.

13 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 13 Ziel ist es, die Windenergie in der äußerst sensiblen Landschaft in möglichst geeignete Zonen zu konzentrieren. Die gemeinsamen Anstrengungen zielen darauf, wirtschaftlich sinnvolle Standorte für eine Windenergie- Nutzung mit geringem Konfliktpotential zu entwickeln und durch eine Konzentration der Anlagen das Entstehen zahlreicher Einzel-Anlagen und damit eine ungesteuerte Streuung solcher Anlagen zu vermeiden Methodische Vorgehensweise zur Steuerung der Windenergie-Nutzung Zur Ermittlung der geeigneten und nicht oder weniger geeigneten Flächen für die Windenergie-Nutzung wurde auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal eine flächendeckende Untersuchung unter Anwendung einer dreistufigen Planungsmethodik durchgeführt : Untersuchungsstufe 1 Ermittlung von Ausschlussgebieten anhand harter und weicher Ausschlusskriterien. Es wurden Flächen als Standorte für Windenergie-Anlagen ausgeschlossen, die sich aufgrund rechtlicher Vorgaben bzw. aufgrund übernommener Vorsorgeabstände grundsätzlich für Windkraft- Anlagen nicht eignen. Grundlage der letztgenannten weichen Ausschlusskriterien ist u. a. der Windenergieerlass Landes Baden-Württemberg vom Es handelt sich hierbei um formulierte Tabuzonen. Die Windenergie-Nutzung ist hier rechtlich bzw. aus Gründen des Immissionsschutzes und zum Erhalt gesunder Wohnverhältnisse ausgeschlossen. Auf die Ausführungen unter dem Kapitel 9. dieser Begründung wird ergänzend verwiesen. Untersuchungsstufe 2 Überprüfung der verbliebenen Flächen hinsichtlich der Windhöfigkeit und der Flächengröße. Windenergie-Anlagen sollen im Sinn einer ertragsreichen Nutzung an Standorten errichtet werden, an denen ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb möglich ist. Aus diesem Grund sind Standorte mit einer möglichst günstigen Windhöfigkeit zu wählen. Unter diesem Aspekt werden aus der Abwägung heraus Gebiete mit einer sehr geringen Windhöfigkeit im weiteren Planungs-Prozess ausgeschieden. Untersuchungsstufe 3 Einzelfalluntersuchung der verbliebenen Flächen Suchfelder. Neben den formulierten Tabuflächen des ersten Verfahrensschrittes und Fragen der Windhöfigkeit, werden weitere Kriterien benannt und inhaltlich hinterfragt, die die Errichtung von Windenergie- Anlagen teilweise nicht oder nur eingeschränkt vertretbar erscheinen zulassen. Sie fanden als Abwägungs-Kriterien im weiteren Planungs-Prozess Berücksichtigung.

14 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 14 Die Vorgehensweise und die verwendeten Kriterien orientieren sich am Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft.

15 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Ermittlung von Ausschluss-Kriterien ( harte und weiche Tabuflächen ) Untersuchungsstufe 1 Die nachfolgend dargestellten Ausschlusskriterien zur Abgrenzung von Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windenergie-Anlagen ergeben sich aus EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen, fachgesetzlichen Vorgaben sowie notwendigen planerischen Abstandsregelungen. Sie gehen als harte und weiche Tabukriterien in die Planung ein. Die Anwendung der auf der Grundlage des Windenergieerlasses Baden-Württemberg entwickelten Auswahlkriterien erfolgt somit in mehreren Schritten auf dem Wege eine Abschichtung. Dieser Vorgang wird nachfolgend unter den Kapiteln 9.1. bis 9.3. dieser Begründung thematisch behandelt. Erläuterung Unter der Begrifflichkeit harte Tabuzone werden die Teile des Stadtgebietes gekennzeichnet, die für eine Windenergie-Nutzung aufgrund sachlicher und rechtlicher Gründe auszuschließen und damit hierfür fachlich ungeeignet sind. Demgegenüber fallen unter der Begrifflichkeit weiche Tabuzonen die Flächen, für die die Errichtung von Windkraft-Anlagen nach der Überzeugung der Gemeinde aufgrund wissenschaftlich fundierter Grundlagen zur Vermeidung unzumutbarer Belastungen ausgeschlossen werden soll (Vorsorgeabstände). Ein wesentliches Thema dieses Abschnittes sind die Definition und die Begründung von Abstandsflächen zu bestehenden und geplanten Siedlungsflächen, Abstandsflächen zu Infrastruktur-Anlagen sowie Abstandsflächen bzw. Schutzgebietsflächen aufgrund von umwelt- und naturschutzrechtlichen Regelungen als harte Ausschlusskriterien. In Ansatz gebracht werden bei der Formulierung weiche Tabuflächen die im Windenergieerlass Baden- Württemberg genannten Vorsorgeabstände zu Wohngebiete und zu Mischgebiete sowie zu Gewerbegebiete. Dieser pauschalierte Vorsorgeabstand gewährleistet hinsichtlich der prognostizierten Schallemissionen die Einhaltung der Schutzziele für die genannten Gebietsarten einerseits und schränkt andererseits den bestmöglichen substanziellen Beitrag der Stadt Kraichtal zur Windenergie-Nutzung nicht unangemessen stark ein.

16 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Abstände zu baulich genutzten Flächen Im Planungsprozess ist eine der zentralen Fragen, welcher Abstand zu den verschiedenen Nutzungen als Mindestforderung zugrunde zu legen ist. Rechtliche Grundlagen Das BVerwG hat in seinem Urteil vom verdeutlicht, dass zwischen einem zwingenden Mindestabstand ( hartes Tabu ) und einem möglicherweise davon abweichenden größeren Vorsorgeabstand (abwägungserhebliches städtebauliches Kriterium) zu unterscheiden ist. Die Differenzierung ist ein fester Bestandteil dieses Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft. Harte Tabu- und Ausschlussflächen stellen die dauerhaft zu Wohnzwecken genutzten Flächen gemäß der planungsrechtlichen Ausweisungen im Flächennutzungsplan dar. Dieses sind die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vorhandenen Bauflächen sowie die dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegten Flächen im Außenbereich. Darüber hinaus gelten als harte Tabuflächen die sich zwingend ergebenden Abstände aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belange. Grundlage waren hierbei die sich aus den Aussagen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ergebenen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die einzelnen Gebiete. Diese können im Einzelfall eine geringere Abstandstiefe ausweisen, als die im Windenergieerlass empfohlenen Vorsorgewerte. Eine Grundlage der vorgenommenen Abschichtung bei der Festlegung harter und weicher Tabuflächen war der Hinweis des Ministeriums für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden- Württemberg (Schreiben vom ), nach dem eine trennscharfe Abgrenzung der einzuhaltenden Abstände zwischen Windkraft-Anlagen und bestehenden/geplanten Siedlungsflächen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht möglich ist, da der immissionsschutzrechtlich zwingend erforderliche Abstand nicht abstrakt bestimmt werden kann. Er ist abhängig von nicht bekannten Faktoren, wie Leistung, Konstruktion, Höhe und dem Typ der gewählten Windkraft-Anlage, so dass es den kommunalen Planungsträgern nicht möglich ist, eine pauschale Typisierung im Sinne einer Prognose vorzunehmen. Mit diesem Hintergrund werden bei der weiteren Ausarbeitung die im Windenergieerlass Baden- Württemberg aufgeführten Abstandswerte zugrunde gelegt. Die Stadt Kraichtal folgt der Empfehlung des Landes und legt dem Entwurf des Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan Windkraft als weiche Tabuzonen den im Windenergieerlass Baden- Württemberg angegebenen 700 m-abstand zu Wohnbauflächen zugrunde. Im Hinblick auf bestehende Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Außenbereich gilt als Ausschlusskriterium ein Mindestabstand von 500 m. Da auf der Ebene des Flächennutzungsplanes die Details der topographischen Gegebenheiten oder die Art und die Anzahl möglicherweise entstehender Windenergie-Anlagen nicht schärfer untersucht werden kann bzw. noch nicht absehbar ist, muss ein pauschalierter Ansatz Eingang in die Planung finden.

17 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 17 Die pauschalen Vorsorgeabstände von 700 m zwischen allgemeinen Wohngebieten und von 500 m zu Misch- und Wohngebieten und ausgewiesenen Konzentrationszonen entspricht im Rahmen der Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB den Interessen der Gebietsbewohner an einer, über die immissionsschutzrechtlichen Grenzen hinausgehenden guten Wohnqualität im Sinne eines gesundheitliches Wohlbefinden. Die der Untersuchung als Tabukriterien zugrunde liegenden Werte gewährleisten hinreichend sicher, dass die nachfolgend aufgeführten Grenzwerte der TA-Lärm auf den baulich genutzten Flächen eingehalten werden. Gebietskategorien Tags nachts Allgemeine Wohngebiete und Kernsiedlungsgebiete 55 db(a) 40 db(a) Reine Wohngebiete 50 db(a) 35 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 50 db(a) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 db(a) 45 db(a) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) In Ansatz gebrachte Grundsätze bei der Formulierung einzuhaltender Mindestabstände Für die vorgenommene Abgrenzung von Konzentrationszonen für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen wurden für die Flächen der Stadt Kraichtal in der vorstehend dargestellten Abschichtung und der vorgenommenen Darstellung weiterer Ausschlussflächen folgende Grundsätze herangezogen : Die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen werden als Allgemeine Wohngebiete bewertet. Dies gilt auch dann, wenn ein Bebauungsplan am Siedlungsrand ein Reines Wohngebiet ausweist. Die Dorfgebiete und Mischgebiete des Flächennutzungsplanes sind gekennzeichnet von einem Nebeneinander der Wohn- und Arbeitsnutzungen. Im Fall der Dorfgebiete besteht ein Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung in Landwirtschaft/Gartenbau. Auch die im Flächennutzungsplan dargestellten Aussiedler sind bezüglich ihrer Nutzungsmischung als Dorfgebiete einzustufen. Die Schutzwürdigkeit der Nutzungen orientiert sich an denen für Mischgebiete Der Außenbereich dient im Wesentlichen der Aufnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen sowie weiteren privilegierten Vorhaben und auch besonders störenden Nutzungen. Bauliche Nutzungen, auch Wohnnutzungen, im Außenbereich unterliegen deshalb den Regelungen für Mischgebiete oder unter Umständen denen für Gewerbegebiete. Für den Außenbereich wird also eine Gemengelage zugrunde gelegt, die der Nutzungsmischung eines Dorfgebiet oder eines Mischgebiet entspricht. Die Mindestabstände werden grundsätzlich entsprechend denen eines Mischgebiet festgelegt.

18 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 18 Gewerbegebiete weisen einen geringeren Schutzanspruch auf, auch wenn sie hohe Wohnanteile beinhalten. Gewerbliche Bauflächen dienen primär der Unterbringung von Gewerbebetrieben. In den Nachtzeiträumen ist auf den Flächen dieser Gebietskategorie ein Lärmpegel von 50 db(a) zulässig. Die Einhaltung dieses Wertes gewährleistet einen einzuhaltenden Mindestabstand zu Windkraft- Anlagen in einer Größenordnung von 300 m. Bei der Abgrenzung der Flächen werden nachfolgend auch die Siedlungsflächen berücksichtigt, die außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Kraichtal liegen, deren Abstände sich aber auch auf das Plangebiet erstrecken. Für die Nachbargemeinden wurden topographische Karten und in Baden-Württemberg ATKIS-Daten verwendet.

19 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 19 Folgende Abstände wurden als weiche Ausschlusskriterien Grundlage des Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal : Gebietskategorie Abstand Begründung Siedlungsflächen Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung (bestehende Baugebiete, wirksam gewordene Flächennutzungspläne, in Kraft getretene Bebauungspläne bzw. Siedlungserweiterungsflächen gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes) Einrichtungen für Gesundheit, Soziales, Bildung und Kultur (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Altenheime, etc.) Dorfgebiete in geschlossenen Ortsteilen Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Außenbereich (Aussiedlerhöfe) störungsempfindliche Grünund Erweiterungsflächen, Friedhöfe, Parkanlagen, Wochenend- und Ferienhaus- Bebauung, Campingplätze (Freizeit, Wohnen) nicht störungsempfindliche Grün- und Erweiterungsflächen, Freizeit-Anlagen und -Einrichtungen Industrie- und Gewerbeflächen (Bestand sowie wirksam gewordene Flächennutzungspläne, in Kraft getretene Bebauungspläne bzw. in Erwägung gezogene Ausweisungen aus Siedlungs-Erweiterungsflächen gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein) 700 m 700 m 500 m 500 m 500 m 300 m 300 m Drehbewegungen der Rotorblätter von Windenergie-Anlagen verursachen Geräuschemissionen, Schattenwurf und Lichtreflexe. Zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen auf die Bevölkerung sollen Windenergie-Anlagen deshalb nicht in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen errichtet werden. In Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion der Siedlungsflächen werden unterschiedliche Mindestabstände festgelegt. Der Windenergieerlass Baden-Württemberg empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstandes von 700 m als planerischen Vorsorgeabstand. Um auch zukünftig eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Siedlungen zu gewährleisten, wurden auch planungsrechtlich gesicherte kommunale Siedlungserweiterungs-Vorhaben bzw. Ergebnisse aus bestehenden Siedlungsstudien mit den entsprechenden Mindestabständen belegt. Für Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Außenbereich gelten geringere Abstandsregelungen als für entsprechende Flächen im Innenbereich. Gemäß der Empfehlung werden Mindestabstände von 500 m eingehalten.

20 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 20 Das nachfolgende Themenblatt verdeutlicht grafisch die aus einzuhaltenden Mindestabständen zu Siedlungsflächen abgeleiteten harten und weichen Ausschlussflächen. Darüber hinaus wurde in der Abwägung dieser Teilflächennutzungsplanung geprüft, ob es darüber hinaus im vorliegenden Fall rechtlich möglich ist, den im Windenergieerlass Baden-Württemberg genannten Vorsorgeabstand zu Wohnbauflächen auf m heraufzusetzen (vgl. Kapitel 11. dieser Begründung).

21 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Ausschlussflächen aufgrund der Belange des Naturschutzes Förmlich festgesetzte Naturschutzgebiete, Naturdenkmale sowie Schonwälder gingen bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen in der Stadt Kraichtal als harte Tabuflächen in die Planung ein. Gebietskategorie Naturschutz empfohlener Vorsorge- Abstand Begründung Harte Tabubereiche Naturschutzgebiete (Bestand und Planung) Naturdenkmale Baum- und Schonwälder 200 m 200 m Naturschutzgebiete dienen in besonderem Maß dem Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen. Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beeinträchtigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind gemäß 23 Abs. 2 BNatSchG verboten. Zur Vermeidung von störenden Einwirkungen auf die Randzonen der Schutzgebiete wird in der Untersuchung ein Abstand von 200 m festgelegt. Die Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltige Störung der Naturdenkmale ist gemäß 28 Abs. 2 BNatSchG nicht zulässig. Weiche Tabubereiche EU-Vogelschutzgebiete und Zugkonzentrations- Korridor besonders geschützte Biotope.... In Abhängigkeit von der Größe und Bedeutung. In Abhängigkeit der Gesamtgröße. In gesetzlich geschützten Biotopen sind Windenergie-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Sie schließen jedoch eine Überplanung dieser Bereiche durch ein Vorranggebiete oder eine Konzentrationszone nicht aus. Die Vereinbarkeit mit den geschützten Bereichen ist dann im Wege der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung über eine entsprechende Standortwahl, Ausgleichs-Maßnahmen, etc. sicher zu stellen.

22 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Naturschutzgebiete Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete (NSG) gesichert. Nach 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, einer besonderen Eigenart oder aufgrund hervorragender Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraumes erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Die Darstellung von Flächen für die Windenergie-Nutzung in der Bauleitplanung kommt in Naturschutzgebieten wegen deren besonderer Schutzbedürftigkeit nach 23 BNatSchG nicht in Betracht. Insofern ist der Geltungsbereich eines Naturschutzgebietes als hartes Tabukriterium zu werten. Aus Vorsorgegründen wird darüber hinaus, in der vertiefenden Untersuchung, der im Windenergieerlass empfohlene, o. g. Abstand aus der Planungs-Kulisse der Stadt Kraichtal ausgeschieden, da erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen werden können (keine harte Tabufläche ). Es liegen 7 Naturschutzgebiete auf Kraichtaler Gemarkung. Sie nehmen mit 297 ha etwa 3,7 % der Gemarkungsfläche ein. Naturschutzgebiete auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal Name Lage Fläche Verordnung Ritterbruch südlich von Oberacker 4,6 ha Kraichbachniederung östlich von Unteröwisheim 49,0 ha Tongrube Gochsheim westlich von Gochsheim 15,0 ha Kleiner Kraichbach nördlich von Oberöwisheim 100,0 ha Beim Reutwald südlich von Unteröwisheim 4,5 ha Kraichbach- und Weiherbachaue nördlich von Gochsheim 119,0 ha Im oberen Haubruch südlich von Münzesheim 5,0 ha Naturdenkmäler Als Naturdenkmal nach 31 NatSchG bzw. 38 BNatSchG können sowohl Einzelgebilde (z. B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen), als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu einer Größe von 5,00 ha ausgewiesen werden, die aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen und/oder wegen ihrer Eigenart, Seltenheit, Schönheit oder landestypischen Kennzeichnung unter Schutz gestellt sind.

23 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 23 Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Alle Maßnahmen, die zu einer Beseitigung, Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen, sind verboten. Laut Windenergieerlass Baden-Württemberg sind Flächen, auf denen ein Naturdenkmal verortet ist, für Windenergie-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Andererseits schließt der Erlass eine Überplanung solcher Flächen durch eine Konzentrationszone nicht grundsätzlich aus. Die Vereinbarkeit mit dem geschützten Bereich ist dann im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf der Grundlage von Angaben zur Standortwahl und zu Ausgleichs-Maßnahmen sicherzustellen. Aufgrund der in der Stadt Kraichtal vorhandenen Art und Qualität der flächigen Naturdenkmale werden auch diese bei der Ausweisung im Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft als Tabuflächen gewertet. Auf dem Gebiet der Stadt Kraichtal sind durch Verordnung die nachfolgend genannten 14 Naturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 11,2 ha rechtskräftig ausgewiesen. Nr. Name Lage Fläche Verordnung 18/1 Linde bei der Talmühle Gochsheim, Ortslage * 18/2 2 Roßkastanien und Linde bei der Kirche Oberacker, Ortslage * 18/3 Halbtrockenrasen Auf der Kleine Au südlich von Oberacker 0, * 18/4 Linde an der Friedhofskapelle Landshausen, Ortslage * 18/5 Linde an der Frühlingsstraße Menzingen, Ortslage * 18/6 Linde beim Kruzifix westlich von Landshausen * 18/7 Linde im Schulhof Bahnbrücken, Ortslage * 18/8 große Kastanie vor dem Oberen Schloss Menzingen, Ortslage ** 18/9 2 Linden am Feldkreuz Sulzfelder Weg östlich von Landshausen ** 18/10 Eiche am Hühnerbüschle östlich von Neuenbürg ** 18/11 Unteröwisheimer Lößhöhlen Unteröwisheim, Ortslage ** 18/12 Am Hühnerberg südlich von Neuenbürg 3, /13 Spott südlich von Neuenbürg 2, /14 Wasserberg nördlich von Münzesheim 4, *** * erste kreisweite Sammelverordnung; ** zweite kreisweite Sammelverordnung; *** vierte kreisweite Sammelverordnung Schonwälder Laut Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) können Teile von Wäldern zum Waldschutzgebiet (Bannwald oder Schonwald) erklärt werden, in dem dann hierin keine forstlichen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen. Sowohl Bann-, als auch Schonwälder sind Waldschutzgebiete, die der Erhaltung, Erneuerung und Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung einer Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten dienen. Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat, in dem Pflegemaßnahmen nicht erlaubt sind und anfallendes Holz nicht entnommen werden darf.

24 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 24 Im Schonwald soll eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmtes Waldbiotop erhalten, entwickelt oder erneuert werden. Im Windenergieerlass Baden-Württemberg ist dargestellt, dass aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft-Anlagen in Bann- und Schonwäldern nach 32 LWaldG nicht in Betracht kommt und diese Flächen damit als harte Tabuflächen gelten. Die auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal vorhandenen Schonwälder sind sehr klein strukturiert und liegen innerhalb rechtskräftig ausgewiesener Naturschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiete Gesetzlich geschützte Biotope Im Planbereich befindet sich eine Vielzahl nach 32 BNatSchG oder 30a LWaldG geschützter Biotope. Eine Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Biotopen durch die Errichtung von Windenergie-Anlagen ist gemäß dem Windenergieerlass Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses schließt jedoch eine Überplanung dieser Bereiche durch Konzentrationszonen nicht grundsätzlich aus. Diese Grundaussage gilt aufgrund der Kleinteiligkeit insbesondere für die Gemarkungen der Stadt Kraichtal. Biotope von einer Größe mehr als 2 ha gehen als weiche Tabuflächen in das Plankonzept ein sie sind jedoch, wie die nachfolgende Karte zeigt, Bestandteil von rechtskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiete, so dass dieser Sachverhalt planerisch keine gesonderte Relevanz entfaltet Vogelschutzgebiete Vogelschutzgebiete mit windenergieempfindlichen Arten werden gemäß dem Windenergieerlass Baden- Württemberg als weicher Ausschlussbereich betrachtet, da Windenergie-Anlagen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Europäischen Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten führen dürfen. Förmlich festgelegte Vogelschutzgebiete befinden sich auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal nicht. Sie liegen westlich des Plangebietes im Bereich der Gemeinden Hambrücken und Graben-Neudorf, bzw. süd-östlich auf den Gemarkungen Sternenfels und Güglingen und haben keine Auswirkungen auf die Planung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergie-Anlagen Zusammenfassende Darstellung Die nachfolgende Abbildung zeigt die sich im Stadtgebiet aufgrund ausgewiesener Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Schonwälder ergebenden harten Tabuflächen, einschließlich der aus Versorgungsgründen empfohlenen Abstände.

25 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 25 Hierin vorerst nicht berücksichtigt werden die in der Stadt Kraichtal vorhandenen großflächigen Landschaftsschutzgebiete, deren Eignung für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie erst in der Einzelfall-Untersuchung, d. h. in der 3. Untersuchungs-Stufe hinterfragt und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe erörtert wurden. Die im Stadtgebiet vorhandenen zahlreichen, nach 32 BNatSchG geschützten Biotope werden nicht oder erst ab einer zusammenhängenden Größe von 2,00 ha als Ausschlusskriterium gewertet, da, unter Berücksichtigung erkennbar begrenzter Potentiale für die Windkraft, die Auffassung vertreten wird, dass bei der konkreten Projektierung einer Windkraft-Anlage auf diese Landschaftselemente im Detail Rücksicht genommen werden kann. Die Vorsorgeabstände zu ausgewiesenen Naturschutzgebieten und zu FFH-Gebieten werden gemäß den Empfehlungen des Windenergieerlasses grafisch dargestellt. Das Freihalten dieser Flächen kann erforderliche sein, um eine erhebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes zu vermeiden. Eine Einbeziehung dieser Vorsorgeabstände in die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft- Anlagen erfordert stets eine Einzelfall-Betrachtung, welche jedoch ggf. erst auf der Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung konkretisiert werden kann.

26 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Einzuhaltende Mindestabstände aufgrund vorhandener bzw. geplanter Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen Im Umfeld von Straßen, Freileitungen und Flächen, über denen Richtfunktrassen verlaufen, ergeben sich aus Gründen der Sicherheit Mindestabstände zu möglichen Standorten von Windkraft-Anlagen. Sie stellen damit, aufgrund rechtlicher, nicht zu überwindender Vorgaben, harte bzw. weiche Tabuflächen hinsichtlich der Ausweisung von Konzentrationszonen im Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft dar. Vorhandene Infrastruktureinrichtungen schränken somit die Standortwahl von Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen ein. Andererseits stellen diese Anlagen und Einrichtungen oftmals eine Vorbelastung für das Orts- und Landschaftsbild dar, so es im Einzelfall sinnvoll erscheint, zum Schutz unberührter Landschaften anderenorts, die Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen an diese vorbelasteten Bereiche anzulehnen Freileitungen Von spannungsführenden Freileitungen sind mit Windenergie-Anlagen nach der DIN Schutzabstände einzuhalten, da durch Windenergie-Anlagen verursachte Turbulenzen zu Schäden an den Freileitungen führen können. Zwischen den Windenergie-Anlagen und den Freileitungen ist ein horizontaler Abstand zwischen der Rotorspitze und dem äußersten Leiterseil der Freileitung von mindestens einem Rotordurchmesser einzuhalten. Sofern keine Schwingungsschutz-Maßnahmen vorhanden sind, muss dieser Mindestabstand ggf. auf den dreifachen Rotordurchmesser erhöht werden. Die Anforderungen der jeweils gültigen Normen sind verbindlich zu erfüllen. Von den bestehenden Freileitungen ab 110 kv ist deshalb, da der Rotordurchmesser der Windkraft-Anlage exakt nicht vorhersehbar ist, ein Schutzabstand von mindestens 100 m vorzusehen. Dieser findet als ein von der Stadt Kraichtal definiertes weiches Tabukriterium Eingang in die Untersuchung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen. Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen sind auf der Ebene weiterführender Planungen vorzunehmen bzw. zu prüfen. Kleinere Freileitungen sind im Flächennutzungsplan derzeit nicht dargestellt. Da die Verlegung solcher Leitungen ohne allzu großen Aufwand möglich ist, können diese nicht als hartes Ausschlusskriterium gewertet werden. Die Vereinbarkeit zwischen Windenergie-Anlagen und diesen Leitungen kann somit hergestellt werden Straßeninfrastruktur-Anlagen Von den klassifizierten Straßen innerhalb des Stadtgebietes von Kraichtal sind Mindestabstände entsprechend den straßenrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass von den Windenergie- Anlagen keine Beeinträchtigungen für die Versichersicherheit ausgehen.

27 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 27 In diese Schutzabstände dürfen keine Rotorblätter von den Windenergie-Anlagen hineinragen, so dass diese Flächen nicht mit Konzentrationszonen überplant werden können. Auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal befinden sich keine Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen. Grundlegende Regelwerke für die Erstellung von Bauten entlang von Straßen sind für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Straßengesetzt Baden-Württemberg. Von den das Stadtgebiet durchquerenden Landes- und Kreisstraßen müssen Windenergie-Anlagen gemäß dem Anbauverbot Mindestabstände von 40 m bzw. 30 m einhalten. Die genannten Abstände werden entsprechend den Vorgaben des Windenergieerlasses als harte Tabubereiche in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Gemeindestraße sind nicht mit einem Abstand versehen. Bei Gemeindestraßen, für die keine gesetzlichen Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen gelten, sind die Belange der Straße im Flächennutzungsplan mit abzuwägen Bahntrassen Nach 4 Abs. 1 LEisenBG dürfen bauliche Anlagen in einer Entfernung von bis zu 50 m (bei radialem Streckenverlauf bis zu 500 m) nicht errichtet werden, wenn die Betriebssicherheit der Eisenbahn dadurch beeinträchtigt wird ( weiches Tabukriterium ). In dem Entwurf des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal wurden die überwiegend unterirdisch verlaufende Trasse der Schnellfahrstrecke Mannheim Stuttgart und ein hiervon einzuhaltender Mindestabstand von 50 m berücksichtigt. Von der Trasse der das Stadtgebiet durchfahrenden Stadtbahnlinie S 32 (Ubstadt Unteröwisheim Oberöwisheim Münzesheim Gochsheim Menzingen) wurden kein Mindestabstand und damit keine Tabuzonen formuliert Telekommunikations-/Richtfunktrassen Die Belange der Telekommunikation dürfen durch die Errichtung von Windenergie-Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung zwischen der Sende-Anlage und der Empfangs-Anlage durch Windenergie-Anlagen ist dann nicht zu befürchten, wenn beidseits der Achse der jeweiligen Verbindungen ein Mindestabstand von 50 m eingehalten wird. Die Rotorspitze einer Windenergie-Anlage darf in diesen Bereich nicht hineinragen. Der bei der Planung in Ansatz gebrachte Mindestabstand gewährleistet, dass eine Beeinträchtigung des Richtfunks mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und geht somit als weiches Tabukriterium in die Konzeption ein.

28 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Zusammenfassende Darstellung Die nachfolgende Tabelle zeigt die bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen der Stadt Kraichtal berücksichtigten Mindestabstände. Die sich hier hieraus ergebenden Flächen gingen als harte bzw. weiche Tabuflächen in die Entwurfs-Konzeption ein. Gebietskategorie Abstand Begründung Verkehr, Ver- und Entsorgung, Infrastruktureinrichtungen Hochspannungsfreileitungen ab 110 KV Straßen - Bundesautobahn - Bundesstraßen - Landesstraßen - Kreisstraßen 100 m 100 m 40 m 40 m 30 m Schienenstrecken 50 m Richtfunktrasse 100 m Bei Hochspannungsfreileitungen können die Leiterseile durch Verwirbelungen bei der Nachlaufströmung einer Windenergie-Anlage in Schwingungen geraten und dadurch beschädigt werden. Zur Vermeidung von schädlichen Einwirkungen wird, ausgehend von heute gängigen Rotordurchmessern, ein Sicherheits-Mindestabstand von 100 m zu Hochspannungsfreileitungen ab 110 KV festgelegt. In der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungs- Zone gemäß 22 StrG Baden-Württemberg ist die Errichtung von Windenergie-Anlage nicht zulässig. Von einer Überplanung wird daher aus Gründen der Vorsorge und Konflikt-Minimierung abgesehen. Gemäß 4 Abs. 1 LEisenbG sind bauliche Anlagen innerhalb des Schutzstreifens nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Von einer Überplanung wird daher abgesehen. Auf die Ausführungen der Ziffern bis wird verwiesen.

29 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 29

30 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Mögliche Ausschlussflächen aufgrund regionalplanerischer Vorgaben Der Flächennutzungsplan ist nach 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 beinhaltet für das Gebiet der Stadt Kraichtal die Ausweisung von Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Grünzäsuren. Nach den Angaben des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein stehen die mit dieser Freiraumstruktur belegten Flächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen nicht zur Verfügung (Stellungnahme vom ). Sie werden jedoch, trotz dieser Darstellung und der nachfolgenden Erläuterung, bei der Auswahl und Bewertung möglicher Suchfelder auf den Flächen der Stadt Kraichtal im ersten Suchdurchgang nicht als harte Tabuflächen gewertet. Demgegenüber ist auf den Flächen, die in der Raumnutzungskarte als Regionale Grünzüge oder als Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft gekennzeichnet sind, die Ausweisung von Konzentrationszonen möglich, wenn keine Alternativen vorliegen und die Schlüssigkeit der Konzeption nachzuweisen ist. Freiraumfestlegung Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege Grünzäsuren Zulässigkeit Bauliche Nutzungen sind in den Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ausgeschlossen. Nach der Begründung des Plansatzes sollen Belastungen der natürlichen Gegebenheiten der Landschaft so weit wie möglich ausgeschlossen und ihre anthropogene Überprägung gering gehalten werden. Ausnahmsweise sind nach Z(4) nur die genannten baulichen Nutzungen zulässig (Verkehrsanlagen und Leitungen). Windenergie-Anlagen werden, wie weitere privilegierte Nutzungen, auch von dieser Ausnahme-Regelung nicht erfasst. In Grünzäsuren sind bauliche Nutzungen ausgeschlossen. Nach der Begründung des Regionalplanes dienen die Grünzäsuren der Sicherung und Entwicklung der Freiraumfunktionen in Siedlungsnähe und schützen insbesondere auch das Landschaftsbild und die optische Erfassbarkeit des Wechsels von Bebauung und Freiraum. Der Plansatz normiert, dass bei einer im Ausnahmefall zulässigen Inanspruchnahme eine möglichst weitgehende Reduzierung der Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild anzustreben ist. Über die Privilegierungsklausel sind in den Grünzäsuren privilegierte Vorhaben in begründeten Fällen zulässig, sofern sie den Zielsetzungen der Grünzäsur nicht entgegenstehen. Dies ist bei Windenergie-Anlagen jedoch der Fall. Die Grünzäsuren sind im Nahbereich der Siedlungen kleinräumiger festgelegt, als beispielsweise die Regionale Grünzüge. Windenergie-Anlagen wirken hingegen in einem weiträumigen Einflussbereich auf das Landschaftsbild und prägen es baulich. Die Grünzäsuren würden darum durch Windenergie-Anlagen ihren Freiraum-Charakter verlieren.

31 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 31

32 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Zusammenfassung Insgesamt wurden bei der Ausarbeitung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten harte und weiche Tabukriterien bei der flächendeckenden Beurteilung herangezogen. Kapitel Ausschlusskriterium Rechtliche Grundlage Bauflächen im Flächennutzungsplan: 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ( harte Tabuflächen) Windenergieerlass vergl. Kapitel Bestand und Planung Mindestabstände zu baulichen Nutzungen: ( weiche Tabuflächen) Wohnbauflächen 700 m Mischbauflächen 500 m Aussiedler-Schwerpunkte, Splittersiedlungen 500 m Gewerbegebiete 300 m Rundschreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, vom zu Mindestabständen in der Flächennutzungsplanung Naturschutzgebiete 23 BNatSchG Naturdenkmale 31 NatSchG BNatSchG Bann- und Schonwälder 32 LWaldG gesetzlich geschützte Biotope 30 und 32 BNatSchG, a LWaldG Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), 44 Abs. 1 BNatSchG, i.v. mit den Verordnungen der jeweiligen VSG Überörtliche Straßen, incl. Abstand: 22 Abs. 1 und Abs. 2 StrG Baden-Württemberg Landstraßen 40 m Kreisstraßen 30 m Bahntrassen, incl. Abstand 50 m 4 Abs. 1 LEisenbG Freileitungen, incl. Abstand 100 m DIN EN (VDE ) Richtfunktrassen, beidseits der Achse Regionalplanerische Restriktion ( Grünzäsur / Schutzbedürftige Bereiche für die Naturschutz- und Landschaftspflege ) 50 m Vorgaben der Bundesnetzagentur bzw. der autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg Regionalverband Mittlerer Oberrhein Fortschreibung Kapitel Erneuerbare Energien (als Satzung beschlossener Entwurf) (Die Belange der Ziffern 9.2. und 9.3. stellen harte Tabukriterien dar.)

33 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Überprüfung der nicht als Tabuflächen ausgewiesenen Bereiche hinsichtlich der Windhöfigkeit Untersuchungsstufe 2 Maßgebliches Kriterium für den Energieertrag und damit für die Abwägungs-Entscheidung mit Blick auf eine nachhaltigen Energieerzeugung und des Klimaschutzes ist die Windhöfigkeit an einem Standort. Je höher die Windhöfigkeit an dem geplanten Standort ist, desto stärker wiegen die für die Errichtung der Anlagen sprechenden Belange einer nachhaltigen Energieerzeugung und die damit verbundenen Belange des Klimaschutzes im Verhältnis zu den widerstreitenden Belangen. Umgekehrt gilt, je geringer die Windhöfigkeit der Fläche ist, desto stärker sind die entgegenstehenden Belange in der Abwägung zu gewichten. *1 Eine Grundvoraussetzung der Planung ist daher das Aufzeigen vorherrschender Windbedingungen. Grundlagen hierfür waren der Windatlas des Landes Baden-Württemberg sowie der Windenergieerlass Baden-Württemberg vom Gemäß dem Windenergieerlass sollten alle Standorte mindestens eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,30 m pro Sekunde in 100 m Höhe über Grund aufweisen, um mit Windenergie-Anlagen heutigen Standards und unter Berücksichtigung der derzeitigen Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG 2014) eine hinreichende Energieausbeute erzielen zu können. Die Unsicherheiten der angegebenen mittleren Jahresgeschwindigkeiten des Windenergieatlas betragen in der genannten Höhe +/- 0,20 m bis 0,40 m pro Sekunde. Das Plangebiet ist dem Landschaftsraum des Kraichgau zuzuordnen. Der Windenergieatlas des Landes Baden-Württemberg weist in Abhängigkeit der topographischen Situation für das Gebiet der Stadt Kraichtal in 100 m über Grund Windgeschwindigkeiten von 4,50 m/s bis 5,25 m/s aus. Zur Einstufung der vorherrschenden Windhöfigkeit kann der im Erneuerbare-Energien-Gesetz definierte Referenzertrag herangezogen werden. Dieser verdeutlicht, dass im Gebiet der Stadt Kraichtal sehr schwache bis schwache Jahres-Windgeschwindigkeiten vorherrschen. Das vorhandene Windpotential im Gebiet der Stadt Kraichtal liegt für den überwiegenden Teil der Flächen unterhalb der Werte, für die nach derzeitigem Stand der Technik und aufgrund vorhandener Rahmenbedingungen ein wirtschaftlicher Betrieb von Windenergie-Anlagen möglich ist. Der im Windenergieerlass Baden- Württemberg genannte Grenzwert wird nur in den Höhenlagen des Stadtgebietes erreicht. Somit liegen die in der Stadt Kraichtal zu verzeichnenden Windpotentiale lediglich an der Schwelle für einen wirtschaftlichen Betrieb. *1 Aus dem Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, vom

34 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 34 Unter Berücksichtigung der im Windatlas angegebenen o. g. Prognoseunsicherheit werden bei der Planung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen Bereiche mit einer geringeren Windhöfigkeit als 4,75 m/s in 100 m Höhe im Planungsprozess, aufgrund nicht gegebener Wirtschaftlichkeit, zurückgestellt. Dies erfolgt in der Abwägung aller relevanten Belange, insbesondere mit den zu erwartenden Beeinträchtigungen für das Landschafsbild. Die nachfolgende Karte zeigt, überlagert mit der Darstellung harter und weicher Tabuflächen, die in der Stadt Kraichtal gemäß dem Windatlas vorhandenen Windpotentiale in 100 m über Grund.

35 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Erweiterung der Abstände zu Siedlungsflächen In Kapitel 9.1. wurden die immissionsschutzrechtlichen Mindestabstände für auszuweisende Konzentrationszonen als weiche Tabuflächen auf 700 m zu Wohngebieten und auf 500 m zum besiedelten Außenbereich bestimmt. Diese Mindestabstände können auf dem Wege einer vorzunehmenden Abwägung als weiteres Planungs-Kriterium erweitert werden. Relevant dabei ist, dass die Abstände für das Plangebiet einheitlich sein müssen die Erweiterung der Abstände würde demnach flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet gelten. In der erweiterten Untersuchung wird in einer Abwägung zwischen den Belangen des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien einerseits und den Interessen der Gebietsbewohner an einer dem Gebietscharakter entsprechenden, über die immissionsschutzrechtlichen Grenzen hinausgehenden guten Wohnqualität im Sinne von gesundheitlichem Wohlbefinden und einem guten Wohnumfeld andererseits untersucht, ob der einzuhaltende Abstand zu Wohnbauflächen auf m heraufgesetzt werden kann. Die Schallausbreitung einer Windkraft-Anlage ist abhängig von der Höhe der Schallquelle je höher die Windkraft-Anlage ist, desto ausgedehnter ist der Einwirkungsbereich. Die Planung von Konzentrations- Zonen für Windenergie-Anlagen ist darauf ausgerichtet, dass sogenannte Windparks mit mehr als drei Anlagen entstehen. Dieses hat zur Folge, dass bei der Planung der Summen-Effekt, der durch den Betrieb von mehreren Windenergie-Anlagen entsteht, zu berücksichtigen ist und dieser auf mögliche Immissionsorte einwirkt. Die in Kraichtal vorherrschende recht schwache Windhöfigkeit spricht dafür, dass größere Narbenhöhen gewählt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu verbessern. Berechnungen unterschiedlicher Typen von Windkraft-Anlagen kommen zu dem Ergebnis, dass damit oftmals ein Abstand von 700 m nicht ausreichen wird, um den Belangen der Wohnbevölkerung zu entsprechen. Mit dieser Begründung werden als Abwägungs-Kriterium in der Untersuchung die Mindestabstände zu Wohnbauflächen als eine denkbare Variante auf m angehoben. Diese erweiterten Schutzabstände berücksichtigen einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung sowohl für den Tages-, als auch für den Nachtzeitraum. Sie würden einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung hinsichtlich Lärmimmissionen, aber auch im Hinblick auf die Beschattungsdauer (maximal 30 Minuten pro Tag) gewährleisten, würden andererseits jedoch, aufgrund der nachfolgend dargestellten Gesamt- Situation, den für die Windkraft in der Stadt Kraichtal zu schaffenden substanziellen Raum gefährden. Mit Blick auf die sonstigen, der Nutzung der Windkraft entgegenstehenden Belange wird die Einhaltung eines Vorsorgeabstandes von m angestrebt, jedoch bei der Ausformung der Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan nicht zugrunde gelegt.

36 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 36 Unter Berücksichtigung der herausgearbeiteten harten und weichen Tabuflächen, der im Zuge des Verfahrens benannten sonstigen Ausschlusskriterien (z. B. Landschaftsschutzgebiete) sowie der in vielen Bereichen vorherrschenden schwachen Windhöfigkeit, wird zugunsten der Windkraft und des hierfür zu schaffenden substanziellen Raumes eine Anhebung des Abstandes zwischen Wohnbauflächen und Windkraft-Anlagen nicht Bestandteil des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft. Die oben beschriebene Notwendigkeit, im Einzelfall größere Abstände einhalten zu müssen, ergibt sich aus dem projektbezogenen immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Die auszuweisenden Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraft-Anlagen wurden im Flächennutzungsplan so ausgeformt, dass diese auch unter der Voraussetzung größerer Abstände zu Siedlungsflächen, im Sinne der Zielsetzung der Planung, ein nutzbares Potential zur Erzeugung erneuerbarer Energien darstellen.

37 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Prüfflächen Eine Überlagerung sämtlicher, für das Gebiet der Stadt Kraichtal herausgearbeiteter Tabuflächen kommt zu dem Zwischenergebnis, dass, insbesondere durch die große Anzahl der Stadtteile und Siedlungsansätze, große Teile des Untersuchungsgebietes für die Errichtung von Windenergie-Anlagen nicht in Frage kommen.

38 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 38 Zur Verdeutlichung der Eignung verbleibender Flächen für die Errichtung von Windenergie-Anlagen hinsichtlich der Windhöfigkeit werden diese nachfolgend mit der Karte des Windatlasses Baden-Württemberg hinterlegt. Aus dieser Karte entwickelt werden für das Stadtgebiet 9 bzw. 10 Prüfflächen, in denen eine Windgeschwindigkeit von mehr 4,75 m/s in 100 m Höhe zu verzeichnen ist. In den Flächen der Suchfelder noch enthalten sind die unter der Ziffer dargestellten Landschaftsschutzgebiete sowie die unter der Ziffer 9.4. beschriebenen regionalplanerischen Restriktionen der Schützenswerte Bereiche für die Landschaft und den Naturschutz sowie Regionale Grünzüge. Für die Stadt Kraichtal kristallisierten sich im ersten Suchlauf 9 bzw. 10 sogenannte Suchfelder für die Ausweisung möglicher Konzentrationszonen heraus. Es handelt sich um die Bereiche, die aufgrund der vorherrschenden Windhöfigkeit als noch am wirtschaftlichsten für das Betreiben von Windkraft-Anlagen anzusehen sind und keine Tabubereiche darstellen. Bei den vertiefend untersuchten Prüfflächen handelt es sich um folgende Bereiche : Suchfeld 1 Kleisenberg, Neuenberg im Stadtteil Menzingen 116 ha Suchfeld 2 Beim Trauf im Stadtteil Menzingen 50 ha

39 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 39 Suchfeld 3 Pfaffengrund, Krähengrund im Stadtteil Landshausen 80 ha Suchfeld 4 Emesenberg, Kachler, Brenner im Stadtteil Bahnbrücken 70 ha (88 ha) Suchfeld 5 Große Ebene, Lugenberg im Stadtteil Gochsheim 34 ha Suchfeld 6 Am Menzinger Weg im Stadtteil Gochsheim 59 ha Suchfeld 7 Hegeri, Weiherberg im Stadtteil Münzesheim 45 ha Suchfeld 8 Am Neibsheimer Weg im Stadtteil Oberacker 38 ha (43 ha) Suchfeld 9 Mönchswald, Reutwald im Stadtteil Unteröwisheim 104 ha 596 ha Aufgrund der Tatsache, dass in der Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein, Kapitel Erneuerbare Energien die Ausweisung eines Vorranggebiet im Bereich Schwalbenrain, unmittelbar angrenzend an die Nachbargemeinde Zaisenhausen, vorgesehen ist, wurden die Suchfelder um eine Prüffläche 10 erweitert. Diese wurde aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer unmittelbar angrenzenden schützenswerten Biotopstrukturen erst im Zuge eines zweiten Suchlaufes noch in die vertiefende Untersuchung aufgenommen. Suchfeld 10 Schwalbenrain im Stadtteil Landshausen 6,00 ha Diese vorläufigen Suchfelder sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Ihre letztendliche Eignung für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan wurde im weiteren Planungs-Prozess unter der Stufe 3 vertiefend untersucht. Aus diesem Flächenpotential konnte die Stadt Kraichtal, unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Abwägungskriterien, die Ausweisung von Konzentrationszonen, als mögliche Standorte zur Errichtung von Windkraft-Anlagen, vornehmen.

40 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 40

41 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Abwägungs-Kriterien bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraft-Anlagen Untersuchungsstufe 3 Nach Ermittlung der Flächen, die für Windenergie-Anlagen auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal aufgrund ihr entgegenstehender Belange ( harte Tabukriterien ) nicht in Frage kommen, wurden die nachfolgend genannten weichen Tabukriterien in den Planungs-Prozess eingebracht. Dieser umfasst die nachfolgend dargestellten und erläuterten Kriterien. Ein Schwerpunkt des Abwägungs-Prozesses hinsichtlich der Abgrenzung von Konzentrationszonen für Windkraft-Anlagen lag im Hinblick auf die Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes in der Stadt Kraichtal in der Berücksichtigung der Belange des Landschafts- und Naturschutzes. Schwerpunkte hierbei waren : rechtskräftig ausgewiesener Landschaftsschutzgebiete vorhandene FFH-Gebiet die Belange des Artenschutzes Weitere wesentliche Abwägungs-Kriterien waren, neben der Windhöfigkeit : die Auswirkungen von Windkraft-Anlagen auf das Landschaftsbild besondere Blickbeziehungen die Erschließbarkeit der Fläche hinsichtlich der Errichtung von Windkraft-Anlagen bestehende Anschluss-Möglichkeiten an die Versorgungsnetze die Bedeutung möglicher Standorte für die Erholung möglicherweise vorhandene Vorbelastungen im Landschaftsbild die mögliche Bündelung mit auszuweisenden Standorten an die Gemarkungen angrenzender Städte und Gemeinden Belange des Denkmalschutzes die im Zuge des Verfahrens durch die Behörden und Träger öffentlicher Belange in den Planungs-Prozess eingebrachten Belange Bündelung von Windenergie-Anlagen Windenergie-Anlagen führen aufgrund ihrer Größe und Sichtbarkeit zu deutlichen Änderungen im Landschafts- und Ortsbild und in der gewachsenen Kulturlandschaft. Ein wesentliches Anliegen der Stadt Kraichtal ist somit, die Standorte im Hinblick auf das Landschaftsbild möglichst verträglich zu steuern. Aktuell haben Windenergie-Anlagen eine Höhe von bis zu 200 m, so dass durch die Nutzung ausgewiesener Konzentrationszonen für Windkraft-Anlagen im Stadtgebiet eine entsprechende optische Prägung zu erwarten ist.

42 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 42 Deshalb ist es ein erklärtes Ziel, die Windenergie-Anlagen innerhalb von Konzentrationszonen zu bündeln, um gleichzeitig größere Flächenbereiche außerhalb der Konzentrationszonen von Windenergie-Anlagen freizuhalten. Die Planung fußt auf dem Grundsatz, dass die ausgewiesenen Konzentrationszonen Raum für mindestens drei Windenergie-Anlagen bieten sollen, um somit die Belastungen im Hinblick auf städtebauliche und landschaftsbildbezogene Belange zu vermindern. Es soll vermieden werden, dass einzelne Anlagen das Landschaftsbild verspargeln. Durch die Bündelung von Windenergie-Anlagen können andere Flächen von Windenergie-Anlagen und den daraus resultierenden Belastungen freigehalten werden. Alle ausgewiesenen Konzentrationszonen erhalten daher eine Größe, Form und Anordnung, die genug Raum für die Entstehung von mindestens drei Anlagen bietet. Teilweise können hierbei auch kleinere Flächen in passender räumlicher Zuordnung und Nähe und in Verbindung mit Ausweisungen auf benachbarten Gemarkungen zusammengefasst werden, soweit die visuelle Wirkung als Konzentration von drei Windenergie-Anlagen empfunden werden kann. Zugrunde gelegt hierbei wurde, damit sich die Windenergie-Anlagen bei der Energieernte nicht gegenseitig behindern, ein Mindestabstand in Hauptwindrichtung vom fünf- bis sechsfachen Rotordurchmesser (also ca. 600 m bis 700 m bei modernen Windenergie-Anlagen mit Rotordurchmessern bis 120 m) und in Nebenwindrichtung vom etwa dreifachen Rotordurchmesser Mögliche Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild Von der ha großen Gemarkungsfläche sind ha Bestandteil des mit der Verordnung vom formulierten Landschaftsschutzgebiet Kraichgau. Diese Flächen des Landschaftsschutzgebietes wurden im Abwägungs-Prozess nicht als Tabuflächen sondern als Prüfflächen bewertet. Dennoch haben Windkraft-Anlagen insbesondere in diesem Bereich erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild, welches gemäß dem Windenergieerlass Baden-Württemberg im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie im Hinblick auf seinen Erholungswert bewahrt werden soll. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild hat.

43 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 43 Die im Zuge der Aufstellung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft für die Stadt Kraichtal erarbeitete Analyse zeigt, dass die nachfolgend beschriebenen Suchfelder K2, K4 und K9 innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet Kraichgau liegen. Gleiches gilt für die bisher im Regionalplan ausgewiesene Vorrangfläche Kleisenberg Neuenberg, welche unter der Ziffer K1 der Untersuchung Bestandteil des Abwägungs-Prozesses wurde. Im Zuge des Planungs-Prozesses wurde die Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes, auch hinsichtlich der nachfolgenden Lösungsansätze, hinterfragt dieses sind : eine Erlaubnis- oder Befreiungslage eine Änderung der Verordnung Der Windenergieerlass Baden-Württemberg (vgl. Kapitel ) weist darauf hin, dass im Rahmen von Einzelfall-Entscheidungen die o. g. Befreiungen von Landschaftsschutzverordnungen möglich sind. Ob und inwieweit eine Änderung oder Aufhebung erfolgen kann, liegt im Ermessen des Verordnungsgebers. Hier sind u. a. die Belange des Ausbaus der Windenergie und des Klimaschutzes mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes abzuwägen. Ein maßgebliches Kriterium ist dabei die Windhöfigkeit. Als Hilfestellung für diese naturschutzrechtliche Abwägung zur Entscheidung gilt der gemeinsame Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (1). Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe kommt als Verordnungsgeber im Zuge ihrer Beteiligung bei der Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes zusammenfassend zu der Auffassung, dass das Landschaftsschutzgebiet Kraichgau die Erhaltung der für den Landstrich typischen naturnahen Kulturlandschaft dient. Die Errichtung von Windkraft-Anlagen widerspricht diesem Nutzungszweck und erfüllt die in der Verordnung genannten Verbotstatbestände. Dieses gilt insbesondere die nördlichen Teilflächen (Suchfeld K1 sowie auch die ursprünglichen Suchfelder der Regionalplanung). Diese liegen in einer landschaftlich reizvollen Sattellage im Landschaftsschutzgebiet, wo der Wald, anders als bei anderen Standorten, nicht als abmildernde Kulisse die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild abfedert. Für diese Fläche hätte die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie in Bezug auf das Landschaftsbild, lt. Aussage der Unteren Naturschutzbehörde, gravierendste Auswirkungen. Für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal ist insgesamt festzustellen, dass für die von dem Landschaftsschutzgebiet betroffenen Suchfelder weder eine Befreiungslage besteht, noch eine Änderung der Verordnung in Aussicht gestellt werden kann. (1) Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom (Az /13): Windkraft-Anlagen Hinweise und Berücksichtigung der Windhöfigkeit bei naturschutzrechtlichen Abwägungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergie-Anlagen

44 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 44 Um eine Normenkollision des Bauleitplanes mit höherrangigem Recht (Landschaftsschutz-Verordnung) zu vermeiden, konnten die von der Landschaftsschutz-Verordnung betroffenen Suchfelder im Planungs- Prozess somit nicht weiterverfolgt werden. Bei den in Frage kommenden Bereichen des Landschaftsschutzgebiet Kraichgau handelt es sich damit nicht um weniger schutzwürdige Teilflächen, noch ist eine erhebliche Vorbelastung durch andere bauliche Anlagen feststellbar. Damit wird deutlich, dass, neben den im Zuge des Planungs-Prozesses, herausgearbeiteten Tabuflächen weitere großflächige Bereiche als Standorte für die Errichtung von Windkraft-Anlagen ausscheiden und sich damit aufgrund übergeordneten Rechtes auch der substanzielle Raum für privilegierte Windkraft-Anlagen deutlich verringert Besondere Blickbeziehungen Das Landschaftsbild wird durch Windenergie-Anlagen in unterschiedlichem Ausmaß verändert. In Abhängigkeit von der Lage, der Anzahl, der Höhe und der Anordnung von Windenergie-Anlagen sind mehr oder weniger starke Wirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. Die Gemarkungen der Stadt Kraichtal sind dem Landschaftsbild des Kraichgau zuzuordnen. Dieser ist geprägt durch seine hügelige, oftmals sehr gut einsehbare Topographie. Ein Großteil der den Raum prägenden Blickbeziehungen liegt in den Bereichen, die auch mit diesem Hintergrund in das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet Kraichgau einbezogen wurden. Auf die getroffenen Aussagen unter dem Kapitel dieses Berichtes wird verwiesen. Harte Bruchkanten im Gelände mit einer teilweise erheblichen Fernwirkung, wie beispielsweise im Übergangsbereich von der Kraichgau-Landschaft in die Rheinebene, sind auf den Gemarkungen der Stadt Kraichtal nicht zu verzeichnen. Dennoch weisen die nachfolgend dargestellten Prüfflächen zur Ausweisung von Windkraft-Anlagen teilweise eine erhebliche Fernwirkung, auch von Standorten angrenzender Gemeinden aus betrachtet, auf. Zur Vermeidung der Beeinträchtigung wertvoller Blickbeziehungen von und zu regional besonders prägnanten und auch touristisch wertvollen Sichtpunkten wurde, auch unter Berücksichtigung anderer Beurteilungskriterien und der teilweise geringen Windhöfigkeit, nicht weiter verfolgt. Dieses gilt insbesondere für die Fläche K3, aber auch für das Suchfeld K2 der nachfolgend dargestellten Suchfelder.

45 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Belange des Artenschutzes Eine wesentliche Grundlage für den Entwurf zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie waren bei der Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes die Belange des Artenschutzes. Schwerpunkt war die Untersuchung windkraftempfindlicher Vogelarten, für die bei der Errichtung entsprechender Anlagen nicht auszuschließen ist, dass ein signifikanter Konflikt mit dem Tötungs- und Verletzungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG entsteht. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sollen somit, unter Berücksichtigung des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, nur solche Flächen in die Ausweisung gelangen, von denen auszugehen ist, dass diese, auch nach Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, für eine Windkraft-Anlage Bestand haben und die Belange des Artenschutzes nicht gegen eine Realisierung des Projektes sprechen. Die gewählte Planungstiefe der artenschutzrechtlichen Untersuchung geht des Weiteren davon aus, dass bei einzelnen Arten, wie beispielsweise bei Fledermäusen, zur Konfliktlösung Vermeidungs-Maßnahmen ergriffen werden können. Dieses ist beispielsweise die Einschränkung des Betriebes in Zeiten einer hohen Fledermaus-Aktivität. Das avifaunische Fachgutachten des Büros Bioplan, Heidelberg, vom Februar 2014, ergänzt im Juni 2016, untersucht unter diesem Aspekt die im Zuge des Verfahrens herausgearbeiteten Suchfelder K1 bis K9 auf dem Gemeindegebiet der Stadt Kraichtal. Das Gutachten wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bad Schönborn, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher erarbeitet und gewährleistet somit eine gemarkungsübergreifende Beurteilung der Sachverhalte. In der Ausarbeitung des Büros Bioplan werden die vorhandenen potentiellen Fortpflanzungsstätten windkraftsensibler Vogelarten dargestellt und deren Flugrouten und Nahrungsflächen analysiert. Im Jahr 2013 fanden hierzu pro Standort jeweils 8-11 Begehungen statt. Das avifaunische Gutachten bildet als Umweltbericht einen gesonderten Teil dieser Begründung. Feststellbar ist, dass im Untersuchungsgebiet der Stadt Kraichtal folgende Brutstandorte windkraftsensibler Vogelarten festgestellt wurden : Kormoran Graureiher Wespenbussard Schwarzmilan Rotmilan Rohrweihe/Kornweihe Baumfalke Wanderfalke Sumpfrohreule

46 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 46 Raubwürger Weißstorch Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang insbesondere die hohe Anzahl im Plangebiet festgestellter Paare des Rotmilans. Um die innerhalb der Suchfelder oder im Umfeld der Suchfelder festgestellten Brutstandorte wurde im Zuge des Planungs-Prozesses der im Gutachten empfohlene Radius von m gezogen. Innerhalb dieser Flächen ist in der Regel davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt. Die durch den Gutachter als sicher herausgearbeiteten Konflikte führten im Planungs-Prozess in der Abwägung zur Aufgabe des Suchfeldes bzw. zu einer Veränderung der vorgenommenen Abgrenzung. Das avifaunische Gutachten formuliert entsprechende Hinweise für die auf der Ebene des Einzel-Projektes im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu erarbeitende spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung. Das Gutachten kommt aufgrund möglicher Konflikt-Potentiale für alle aufgezeigten Suchfelder zu dem Fazit, dass keines der dargestellten Suchfelder aus artenschutzrechtlicher Sicht uneingeschränkt für die Errichtung von Windkraft-Anlagen empfohlen werden kann. Im Zuge des weiteren Planungs-Prozesses wurden die gewählten Abgrenzungen so verändert, dass von einer Minimierung des Konfliktpotentials ausgegangen werden kann. Die von der LUBW Baden-Württemberg vorgenommenen und veröffentlichten Kartierungs- Ergebnisse fanden im Abwägungs-Prozess der Stadt Kraichtal Berücksichtigung Belange des Denkmalschutzes Durch das Instrumentarium des Denkmalschutzes sollen Kulturdenkmale und kulturhistorisch relevante Gesamt-Anlagen geschützt werden. Maßgeblich ist das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Die Ausweisungen von Konzentrationszonen für die Windenergie haben aufgrund ihrer höhenbedingten Fernwirkung Auswirkungen auf die Belange des Denkmalschutzes. Diese gingen im Planungs-Prozess in die Abwägung ein. Die Belange des Denkmalschutzes zielen im Hinblick auf die Errichtung von Windkraft-Anlagen auf den Umgebungsschutz ab. Ziel ist es, Blickperspektiven zu stützen, die von besonderer Bedeutung sind. Hierzu zählen auch historische Bezüge bzw. großräumige Sichtbeziehungen zu sogenannten Landmarken und die Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen der durch Denkmäler geprägten Kulturlandschaft. So soll die Umgebung bedeutender landschaftswirksamer Denkmäler von Windkraft-Anlagen freigehalten werden.

47 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 47 Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal wurde geprüft, inwieweit es aus denkmalschutzrechtlichen Gründen zu einem Ausschluss einzelner Suchfelder kommen muss. Im Planungs-Prozess wurden die nachfolgend dargestellten Suchfelder K1 und K2 hinterfragt hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des gemäß Denkmalschutzgesetz geschütztes Kulturdenkmales : Menzingen, Heilbronner Straße Nr. 42 ( 28 DSchG) oberes Schloss, sogenannte Schwanenburg der Herren von Mentzingen Die herausgearbeiteten Suchfelder K5 und K6 haben Auswirkungen auf : Gochsheim, Hauptstraße Nr. 87, Nr. 89, Nr. 93 ( 28 DSchG) Schloss, Schlossgebäude mit Wirtschaftshof und Einfriedung Das Schloss befindet sich an der Stelle einer früheren Burg auf einer Anhöhe westlich oberhalb des Kraichbach. Um die mittelalterliche Burg war bereits früh der im Jahre 1278 erstmals als Oppidum (Stadt) bezeichnete Ort Gochsheim entstanden. Im Anschluss an die Schlossanlage (an der Stelle der heutigen Schule) befand sich einst auch die herrschaftliche Kelter. Eine erste Prüfung der Sichtbarkeit und des hieraus abzuleitenden Konfliktes kommt in der Abwägung zu dem Ergebnis, dass dieser Belang gegenüber dem Erfordernis der Erzeugung regenerativer Windenergie zurückgestellt wird. Die Beeinträchtigung wird aus der Gesamt-Situation heraus, aufgrund der Entfernung der genannten Prüfflächen und der topographischen Gegebenheiten, bei den Standorten K2 und K6 als nicht erheblich analysiert und damit, in der Abwägung mit der Zielsetzung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, zurückgestellt. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Kraichtal befindet sich kein, gemeinsam zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 26, Denkmalpflege) und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein eingestuftes regionalbedeutsames Kulturdenkmal mit einer hohen visuellen Verletzbarkeit gegenüber Windenergie- Anlagen. Für das Suchfeld K9 und das im Regionalplan ausgewiesene Vorranggebiet Schwalbenrain/Lipplesberg ist für den Aussichtspunkt der Ravensburg hinsichtlich der Blickbeziehung lediglich eine mittlere Beeinträchtigung zu erwarten. Auch das Suchfeld K2 stellt aufgrund der großen Entfernung zur Ravensburg keine Beeinträchtigung dar. Aufgrund dieses Zwischen-Ergebnisses wurde auf die Ausarbeitung einer vertiefenden Sichtbarkeitsanalyse bzw. auf die Erstellung von Fotomontagen bisher verzichtet.

48 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 48 Unter Berücksichtigung des Gesamt-Abwägungsvorganges ist die Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen im weiteren Planungs-Prozess, in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, nochmals abschließend zu bewerten. Aufgrund der Anzahl bekannter archäologischer Denkmäler ist davon auszugehen, dass bei Bodeneingriffen Kulturdenkmäler zum Vorschein kommen. Im formulierten Suchfeld K2 sind folgende Denkmäler bekannt : Siedlungen aus der Jungsteinzeit aus dem 5. bis 3. Jahrtausend vor Christi Bei der konkreten Projektierung von Windenergie-Anlagen auf den Flächen ausgewiesener Konzentrationszonen ist dieser Belang vertiefend zu untersuchen und den Belangen der Archäologie Rechnung zu tragen Belange der Naherholung und des Tourismus Die Naherholung und der Tourismus der Stadt Kraichtal fußen auf der großen Vielfalt der reich strukturierten Kraichgauer Hügellandschaft mit ihren Streuobstwiesen, Weinbergen, Wäldern und Hohlwegen. Das reizvolle Landschaftsbild, verbunden mit Geschichte und Kultur, bietet ideale Erholungs-Möglichkeiten für Radfahrer und Wanderer. Die aufgezeigten Suchfelder für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft-Anlagen im Flächennutzungsplan liegen überwiegend in Bereichen, die landschaftlich attraktiv und daher für die Naherholung und den naturgebundenen Tourismus bedeutsam sind. Im BNatSchG heißt es in 1 zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege : Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen so zu schützen, das (Nr. 3) die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (Abs. 4). Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere (Nr. 1) Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltungen, Zersiedlung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, (Nr. 2) zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen. Durch Windenergie-Anlagen kann die Erholungsfunktion, die in Abhängigkeit zum Landschaftsempfinden steht, aufgrund des landschaftsfremden technischen Charakters von Windenergie-Anlagen beeinträchtigt werden. Durch ihre Ausgestaltung können sich, je nach Betrachtungs-Standort, Horizontbilder verändern. Die Bedeutung der herausgearbeiteten Suchfelder für die Naherholung wird in den jeweiligen Steckbriefen skizziert. Hierbei nicht vertieft und dargestellt wird die jeweilige Erholungseignung des Raumes unter dem subjektiv bewertbaren o. g. Aspekt der Schönheit und Erholungswert der Landschaft.

49 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 49 Aufgrund der ganzheitlichen Wertigkeit des Kraichgau, die bei annähernd allen Suchfeldern hinsichtlich dieser Frage zu einem ähnlichen Ergebnis einer Vorprüfung führte, kann, auch aufgrund der Zielsetzung, für die Windkraft substanziellen Raum zu schaffen, auf eine vertiefende Bewertung im Zuge des Planungs- Prozesses verzichtet werden Belange der Erschließbarkeit und Einspeisung gewonnener Energien in vorhandene Versorgungsnetze Erschließbarkeit Die für die Realisierung einer Windenergie-Anlage benötigte Grundfläche ist in erster Linie vom jeweiligen Anlagen-Typ (Leistung, Höhe, Montage des Rotors) abhängig. Nach Erfahrungswerten beträgt der Flächenbedarf für die Aufstellung eines Kranes, für die Vormontage und für den Lagerplatz ca m² bis m². Als rechtliche und technische Voraussetzung für den Bau einer Windenergie-Anlage ist die Verfügbarkeit einer gesicherten Erschließung ( 35 Abs. 1 BauGB), die während der Bauzeit zumindest technisch und rechtlich herstellbar sein muss. Zum Bau der Windenergie-Anlagen ist ein Transport von teilweise sehr großvolumigen Bauteilen zum jeweiligen Standort erforderlich. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass teilweise neuer Raum, primär für den Transport der Elemente und die Montage, geschaffen werden muss. Die notwendige Straßen-/Wegebreite beträgt ca. 5,00 m (lichte Breite ca. 6,00 m). In der Praxis zeigt sich, dass durchweg auch schwierige Erschließungs-Situationen gelöst werden können. Bei ungünstigen Straßenradien kann es notwendig werden, dass teilweise Bäume gefällt und Gehölze entfernt werden müssen, um den notwendigen Raum zu schaffen. Bei der Stadt Kraichtal handelt es sich um einen relativ dicht besiedelten Raum. Die im Plangebiet vorhandenen klassifizierten Straßen, welche die Stadtteile untereinander verbinden, sowie ein dicht verzahntes Wegenetz gewährleisten hinsichtlich der Errichtung von Windkraft-Anlagen eine gute bis sehr gute Anfahrbarkeit der einzelnen Suchfelder. Eine genaue Einschätzung des Aufwandes kann jedoch erst im Rahmen einer Projektierung von Windkraft- Anlagen und deren Genehmigungs-Planung getroffen werden. Die für die Erschließung relevanten Parameter werden in den nachfolgend abgebildeten Steckbriefen näher beschrieben. Es wird dargestellt, in welcher Entfernung die nächste erreichbare Straße vorhanden ist, welchen Charakter eine mögliche Zuwegung hat (z. B. Asphalt-Belag, Wirtschaftsweg, etc.), welcher Naturraum-Typ betroffen ist (z. B. Wald, Offenland, Geländestruktur, etc.) und in welcher Weise beim Transport mit Schwierigkeiten gerechnet werden kann. Eine tiefergehende Ermittlung ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich, so dass auch im Abwägungs-Vorgang dieser Belang in der Gesamt-Betrachtung einen untergeordneten Stellenwert einnehmen musste.

50 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Netzeinspeisung Der durch die Windenergie-Anlagen erzeugte Strom ist in das vorhandene Stromnetz einzuspeisen. Planerisch ist die Frage relevant, wie der Strom von den projektierten Windenergie-Anlagen dorthin transportiert wird und inwieweit dieser Sachverhalt auf Ebene der Steuerung im Flächennutzungsplan von Bedeutung ist. Von Windenergie-Anlagen wird der erzeugte Strom durchweg mittels Erdkabel unterirdisch zum nächstmöglichen Übergabepunkt geführt. Visuelle oder sonstige dauerhafte relevante Beeinträchtigungen entstehen durch Netzeinspeisung nicht. Von Bedeutung ist weiter die räumliche Entfernung zwischen Windenergie-Anlagen und Einspeisepunkt. Die Frage des Einspeisepunktes ist technisch bedingt und nur projektbezogen zu beantworten. Eine Entscheidung über das Vorgehen trifft der Netzbetreiber im Einzelfall. Aufgrund der Dichte an Stromleitungen im Stadtgebiet von Kraichtal ist prinzipiell davon auszugehen, dass geeignete Einspeisepunkte erreichbar und die Netzeinspeisung sowohl technisch, als auch räumlich und wirtschaftlich durchweg lösbar sind. Es ist anzumerken, dass im vorliegenden Fall die Frage der Netzeinspeisung kein entscheidendes Kriterium darstellt an dem eine Projekt-Realisierung scheitern kann, da die Kosten der Anbindung, im Vergleich zum Gesamt-Invest, als gering zu bezeichnen sein werden Auf der Ebene der Flächennutzungsplan-Aufstellung kann dieser Belang somit, gegenüber anderen Fragen bei der Standortwahl, als untergeordnet eingestuft werden Belange der deutschen Flugsicherung Das Drehfunkfeuer Karlsruhe, Pfinztal-Wöschbach hat auch in der Stadt Kraichtal Auswirkungen auf die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Das im Zuge des Planungs-Prozesses in den Fokus genommene Suchfeld K8 liegt innerhalb eines Abstandsbereiches zwischen 10 km und 15 km. Der von der deutschen Flugsicherung befürchtete Störeinfluss von Windkraft-Anlagen auf die Flugsicherheit führte im Planungs-Prozess der Teil-Flächennutzungsplanung, neben den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes (Landschaftsschutzgebiet, Artenschutz), zu der Entscheidung, die Flächen des Suchfeldes K8 letztendlich nicht weiter zu verfolgen.

51 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Belange vorhandener Fernleitungen Die Produktenfernleitung von Kraftstoffen der höchsten Gefahrenklasse Huttenheim Heilbronn verläuft im Norden der Stadt Kraichtal, unmittelbar entlang der Grenzen zu den Gemarkungen der Stadt Östringen. Der Betreiber fordert aus Sicherheitsgründen bei der Errichtung von Windkraft-Anlagen einen Mindestabstand zur Leitungsachse mit den Maßen der Narbenhöhe + Rotorradius + 5,00 m. Nach Auffassung der Stadt Kraichtal kann dieser Abstand bei entsprechenden Sicherungs-Maßnahmen insbesondere während der Baumaßnahme deutliche reduziert werden. Dennoch stellt er einen zu berücksichtigenden Belang dar, der letztendlich, insbesondere in Verbindung mit den aus dem Landschafts- und Naturschutz abzuleitenden Hinderungsgründen, zu einer Aufgabe des Suchfeldes K1 und zu einer Reduzierung des Suchfeldes K2 führte.

52 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Zusammenfassende Bewertung der Suchfelder K1 bis K10 Grundlage für den Abwägungs-Prozess zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie waren die nachfolgend, in Form von Steckbriefen aufgeführten Belange. Am Ende eines jeden Steckbriefes erfolgt eine Zusammenfassung aller in die Abwägung eingegangenen Belange. Sie werden nach dem Ampel-Prinzip, je nach Bewertung, in drei Farbtöne eingeteilt : Grüner Balken Die Fläche findet als Konzentrationszone für Windenergie-Anlagen Eingang in den Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal. Gelber Balken Die Fläche war nach den ersten Suchläufen für die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie-Anlagen vorgesehen. Sie wird jedoch, aufgrund der durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am vorgenommenen abschließenden Bewertung, unter Berücksichtigung einzelner einer Ausweisung widersprechender Belange, letztendlich nicht Bestandteil des Teil- Flächennutzungsplanes. Roter Balken Die zusammenfassende Beurteilung lässt eine Ausweisung der Fläche als Konzentrationszone für Windenergie-Anlagen nicht zu. Suchfeld K1 Kleisenberg, Neuenberg, Stadtteil Menzingen Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit 4,75 m - 5,00 m/sec. bzw., auf dem Kleisenberg und Neuenberg, 5,00 m - 5,25 m/sec. in 100 m über Grund. Damit stellt hier die Windhöfigkeit im Stadtgebiet von Kraichtal gemäß dem Windatlas den höchsten feststellbaren Wert dar.

53 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 53 Schutzgebiets-Ausweisung hohes Konfliktpotential Die Flächen liegen ausschließlich im rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet Kraichgau (Verordnung vom ). FFH-Gebiet Im Bereich der Gemarkungsgrenze liegen Teilflächen im FFH-Gebiet. Artenschutz Innerhalb eines m-radius um das Suchfeld befinden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Brutplätze windkraftempfindlicher Vogelarten (Wespenbussard, Rotmilan, Baumfalke). Es besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass windkraftempfindliche Arten im Falle einer Weiterverfolgung des Suchfeldes K1 betroffen sein werden. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G) Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) Teilflächen in der Nachbargemeinde Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft (Z) In der Raumnutzungskarte des Regionalplanes befindet sich nur in der Gesamt-Betrachtung, zusammen mit der Stadt Östringen, eine der Windkraft grundsätzlich entgegenstehende Aussage. Auf den Flächen der Stadt Kraichtal ist kein Konfliktpotential zu verzeichnen. Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Das Suchfeld hält zur nächstgelegenen Wohnbebauung folgende Abstände ein: Landshausen ca m Menzingen ca m Stadt Östringen, Ortsteil Tiefenbach ca m Stadt Östringen, Ortsteil Odenheim ca m Sichtbarkeit, Fernwirkung Die Suchfläche befindet sich am Nord-Rand eines offenen, nicht bewaldeten Landschaftsraumes im Kraichgau. Durch die Topografie sowie das hier vorzufindende strukturreiche Landschaftsbild (Topografie, Bewuchs, Wald) ist, bei entsprechender Detailausweisung, eine vertretbare Einbindung in das Landschaftsbild möglich. Bedeutung für die Erholung Am Standort selbst, bzw. im direkten Umfeld befinden sich keine Einrichtungen der Naherholungs- Nutzungen. Dennoch durchquert eine Hauptwander- bzw. Radwegtrasse das Suchfeld K1. Erschließung Mögliche Standorte von Windkraft-Anlagen im Suchfeld K1 können über die L 635 und den asphaltierten Hauptfeldweg erschlossen werden. Ergänzende Wegverbindungen müssen ggfs. für die Errichtung und zu Wartungszwecken hergestellt werden. Grundstücksstrukturen Teilweise öffentliche Waldflächen, teilweise Kleinparzellierung privater Grundstücke Sonstige Kriterien Der Standort war bis zum im rechtskräftigen Regionalplan Mittlerer Oberrhein als Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung ( 4 Abs. 1 BauGB) fordert die Wehrbereichsverwaltung Süd von der das Suchfeld durchquerenden Produktions-Fernleitung Huttenheim Heilbronn die Einhaltung eines Mindestabstandes von ca. 270 m (Nabenhöhe + Rotorradius + 5 m) sodass damit die Standortwahl in diesem Suchfeld sehr stark eingeschränkt wird.

54 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 54 Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden In Zusammenarbeit mit der Stadt Östringen ist ggf. eine gemeinsame Ausweisung möglich. Zusammenfassende Beurteilung Problematischer Standort hinsichtlich der Schutzgebietsausweisungen (Landschaftsschutz, FFH-Gebiet ), des Artenschutzes sowie der Forderung der Wehrbereichsverwaltung Süd.

55 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 55 Suchfeld K2 Beim Trauf, Stadtteil Menzingen Topgraphische Karte Ursprüngliche Abgrenzung des Suchfeldes Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit Es herrschen Windgeschwindigkeiten von 4,75 m - 5,00 m/sec. bzw. 5,00 m - 5,25 m/sec. in 100 m über Grund. Sie sind auf den überwiegenden Flächen dieses Suchfeldes als gering einzustufen und liegen damit knapp unter der im Winderlass genannten Schwelle eines derzeit möglichen wirtschaftlichen Betriebes (unterhalb 60 % des nach dem EEG definierten Referenzertrages). Schutzgebiets-Ausweisung Es liegen Teilflächen im Landschaftsschutzgebiet. Der Konflikt kann durch die parzellenscharfe Ausweisung von Einzelstandorten in diesem Suchfeld vermieden werden. FFH-Gebiet - kein Konflikt Artenschutz Im Norden des Suchfeldes besteht ein Brutverdacht eines Rotmilan-Pärchens. In der Ausformung einer Konzentrationszone kann dieser Sachverhalt Berücksichtigung finden. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Aussage der Teil-Fortschreibung des Regionalplanes Kapitel Erneuerbare Energien Das Suchfeld ist um eine Fläche zu erweitern, die in dem als Satzung beschlossenen Regionalplan als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windenergie-Anlagen ausgewiesen sind. Zu berücksichtigen ist das Anpassungsgebot des 1 Abs. 4 BauGB. Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Abstand zum Standort Menzingen ca m, zu den Stadtteilen Landshausen und Neuenbürg ca m. Die Mindestabstände von 500 m zu den Aussiedlerhöfen werden eingehalten. Der Abstand zur Stadt Östringen, Stadtteil Odenheim beträgt m. Sichtbarkeit, Fernwirkung Trotz der hügeligen Landschaft wird ein Windpark auf dem Suchfeld K2, von Menzingen aus betrachtet, aufgrund der weitgehend ausgeräumten Landschaft in diesem Bereich eine erhebliche Dominanz ausstrahlen. Die Fläche zeichnet sich durch eine wahrzunehmende Schönheit und besondere Eigenart und Vielfalt der Landschaft aus. Hierfür sprechen alle ausgewerteten Landschaftsparameter. Das Landschaftsbild störende Elemente, wie Hochspannungsleitungen, andere Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie sich im Landschaftsbild abzeichnende gewerbliche Einrichtungen, fehlen gänzlich.

56 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 56 Aufgrund der topographischen Gegebenheiten entfaltet die Fläche eine erhebliche Fernwirkung und wird bei einer Inanspruchnahme durch Windkraft-Anlagen zukünftig, insbesondere aus östlicher und südöstlicher Richtung, das Landschaftsbild (über-)prägen. Bedeutung für die Erholung Das Suchfeld ist kein Schwerpunkt für die Naherholung. Die hier vorhandenen Wege sind nicht Bestandteil eines übergeordneten Rad- und Wanderwegenetzes. Erschließung Schwerpunkt der Erschließung kann die vom Ortskern Menzingen in nord-westliche Richtung verlaufende Feldwegtrasse sein. Insbesondere im Einmündungsbereich zur L 553 bzw. im historisch gewachsenen Ortskern von Menzingen werden an diesem öffentlichen Wegenetz Umbau-Maßnahmen erforderlich sein. Grundstücksstrukturen Überwiegend großflächig parzellierte Privatgrundstücke. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange Nord-westlich des Suchfeldes K2 verläuft die Produkten Fernleitung Huttenheim - Heilbronn. Der von der Wehrbereichsverwaltung Süd geforderte Mindestabstand (Nabenhöhe + Rotorradius + 5 m = ca. 270 m) kann, bei Aufrechterhaltung dieser Forderung, eine Reduzierung möglicher Standorte darstellen. Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden - nicht möglich Zusammenfassende Beurteilung, Ergebnis einer vertiefenden Untersuchung Das Suchfeld K2 weist, ausgenommen der westlichen Teilbereiche, eine für Kraichtal nur "mittelhohe" Windhöfigkeit auf. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes sind auszuklammern. Gleiches gilt für die westlich hiervon gelegenen Teilflächen, welche eine schwache Windhöfigkeit aufweisen. Die vorläufige Abgrenzung der hieraufhin modifizierten Gebietskulisse erfolgte auch mit Blick auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangflächen. Die Abgrenzung sollte über die im Regionalplan unter der Nummer 501 ausgewiesenen Vorrangfläche hinausgehen und der Windenergie-Nutzung in diesem Bereich weitere Potentiale einräumen. Die modifizierte Abgrenzung des Suchfeldes K2 repräsentiert einen zusammenhängenden Offenland- Bereich, welcher gemäß der fachgutachterlichen Einschätzung des Büros Bioplan, Heidelberg, einen prädestinierten Flugkorridor für die im Umfeld des Suchfeldes brütenden Rotmilan-Pärchen darstellt.

57 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 57 Des Weiteren weist das Suchfeld K2 eine besondere Qualität im Hinblick auf die Schönheit, die Vielfalt und die Eigenart der Landschaft auf, welche als ungestört und nicht belastet zu definieren ist. Die Flächen des Suchfeldes entwickeln eine erhebliche Fernwirkung auf das gesamte Umfeld, d. h. sowohl für die Ortsteile Gochsheim und Menzingen, als auch für die Nachbargemeinden Eppingen, Sulzfeld und Zaisenhausen. Blick über das Spielfeld in östliche Richtung Mit diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Kraichtal, in der Abwägung aller hier genannten Belange und unter Berücksichtigung der nur geringen Windhöfigkeit, den Beschluss gefasst, das Suchfeld K2 letztendlich nicht als Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Damit ist auch der in der Fortschreibung des Kapitels des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein ausgewiesene Einzel-Standort als Teil eines Vorranggebiet nicht Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Der damit seitens der Stadt Kraichtal beanspruchte Ausformungs-Spielraum wird letztendlich auch begründet mit dem Ergebnis der Siedlungsstudie II des Regionalverband Mittlerer Oberrhein aus dem Jahr 1999, welche in der Rangfolge 1 den Vorschlag unterbreitet, die Flächen im Gewann Im Schafacker mittel- und langfristig für eine Siedlungs-Erweiterung zu nutzen. Mit der Ausweisung der südlich gelegenen Teilfläche des Suchfeldes als Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen wäre damit für die Zukunft die Nutzung und auch die Akzeptanz einer solchen Wohnbaufläche (vorhandener Mindestabstand ca. 600 m) deutlich eingeschränkt.

58 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 58 Suchfeld K3 Pfaffengrund, Krähengrund, Stadtteil Landshausen Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit Die Windhöfigkeit liegt bei 4,75 m - 5,00 m/sec. in 100 m über Grund. Sie ist damit als gering einzustufen (dennoch 2. höchste Windgeschwindigkeit) und liegt unterhalb der im Windatlas genannten Schwelle eines derzeit wirtschaftlich zu betreibenden Standortes. Schutzgebiets-Ausweisung - kein Konflikt FFH-Gebiet - kein Konflikt Artenschutz Das Suchfeld zeichnet sich nach derzeitigem Wissensstand nicht durch eine Artenschutz-Problematik aus. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Zum Stadtteil Landshausen kann ein Abstand von m eingehalten werden, ohne das Suchfeld weiter einzuschränken. Zum Stadtteil Rohrbach der Stadt Eppingen verbleibt jedoch nur ein Abstand von 850 m, zu Elsenz ein Abstand von m. Sichtbarkeit, Fernwirkung Die Standorte für Windkraft-Anlagen im Suchfeld K3 entfalten aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung und hügeligen Topographie eine große Fernwirkung, insbesondere für die Stadt Eppingen sowie den Stadtteil Rohrbach. Von Landshausen aus werden, je nach Einzelstandort, vorgelagerte topografische Erhebungen sowie die Vegetationsstrukturen die Dominanz von Windkraft-Anlagen schmälern, würden letztendlich aber auch von hier aus betrachtet einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen. Für die Ravensburg ist hinsichtlich der Blickbeziehungen eine mittlere Beeinträchtigung zu erwarten. Bedeutung für die Erholung Es sind keine nennenswerten Einrichtungen für die Naherholung vorhanden. Die das Gebiet durchquerenden Feldwege sind nicht Bestandteil ausgewiesener Rad- und Wanderwege.

59 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 59 Erschließung Gute Erreichbarkeit durch die K 3514 sowie die L 553. Grundstücksstrukturen Das Suchfeld zeichnet sich durch eine großflächige Grundstücksparzellierung aus. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange Die Stadt Eppingen lehnt den Standort aufgrund der Wertigkeit für die Naherholung und des offenen Kraichgau-Raum ab. Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden keine Tendenz erkennbar Zusammenfassende Beurteilung Die Fläche weist eine schwache Windhöfigkeit auf. Vor diesem Hintergrund wird, auch mit Blick auf die Lage der Fläche im offenen Kraichgau-Raum und der abzusehenden visuellen Wirkung gegenüber angrenzenden Siedlungslagen, auf eine Ausweisung der hier untersuchten Flächen als Konzentrationszone zur Errichtung von Windkraft-Anlagen verzichtet.

60 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 60 Suchfeld K4 Emesenberg, Kachler, Brenner, Stadtteil Bahnbrücken Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit 4,75 m - 5,00 m/sec. (Fläche außerhalb des Landschaftsschutzgebietes) bzw. 5,00 m - 5,25 m/sec. in 100 m über Grund. Die letztgenannte Windhöfigkeit stellt damit im Stadtgebiet von Kraichtal gemäß dem im Windatlas höchsten, feststellbaren Wert dar. Schutzgebiets-Ausweisung Große Teile der Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet und sind im Mittelbereich des Suchfeldes K4 weitestgehend deckungsgleich mit dem im Regionalplan ausgewiesenen Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz- und Landschaftspflege. Der letztgenannte Bereich weist darüber hinaus vermehrt geschützte Biotope ( 32 BNatSchG) auf. FFH-Gebiet - kein Konflikt Artenschutz Südlich des Suchfeldes K4, auf der Gemarkung Zaisenhausen, befindet sich ein Brutplatz des Rotmilans. Darüber hinaus besteht der Brutverdacht für einen Wespenbussard. Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist die Fläche damit nicht uneingeschränkt für die Errichtung von Windenergie-Anlagen geeignet. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumplanungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft (Z) Der Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege gilt gemäß der Auffassung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein als Tabufläche und ist freizuhalten von Windkraft-Anlagen und anderen privilegierten Nutzungen. Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung zum Stadtteil Landshausen zwischen m und m zum Stadtteil Bahnbrücken zwischen m und m nach Zaisenhausen ca m nach Eppingen/Rohrbach ca m

61 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 61 Sichtbarkeit, Fernwirkung Durch die hier vorhandenen Geländehöhen (bis 270 m über NN) weist der Standort eine deutliche Dominanz im Landschaftsbild auf. Diese wird jedoch abgemildert durch den hier vorhandenen strukturreichen Landschaftsraum. Hohe Einsehbarkeit aus der Richtung Zaisenhausen. Bedeutung für die Erholung Die Flächen weisen eine hohe Bedeutung für die Naherholung auf. Hierfür sprechen die Wegverbindung Landshausen Zaisenhausen sowie die vorhandenen Landschaftselemente. Erschließung Standort abseits der klassifizierten Straßen, zu erschließen durch das vorhandene Wald- und Feldwegenetz. Grundstücksstrukturen Die Fläche ist, abgesehen von der einbezogenen Waldfläche (Hochwald), im Wesentlichen kleinstrukturiert. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange Die Stadt Eppingen sieht beim Standort K4 negative Auswirkungen durch die entstehende Dominanz im Landschaftsbild. Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden Die Planungsgemeinschaft Bretten (Bretten, Gondelsheim, Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Walzbachtal, Zaisenhausen) weist nach dem derzeitigen Planungsstand im Umfeld kein Suchfeld aus. Zusammenfassende Beurteilung Die Fläche weist eine für die Stadt Kraichtal besonders günstige Windhöfigkeit auf. Trotz der Geländehöhen kann der hier vorhandene Strukturreichtum die Fernwirkung erheblich abmildern. Aufgrund der Lage eines Großteils der Flächen des Suchfeldes K4 im Landschaftsschutzgebiet bzw. aufgrund der Ausweisung als Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege und einer artenschutzrechtlichen Problematik scheidet das Suchfeld für die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen aus. Die verbleibenden, an die zu schützenden Flächen unmittelbar angrenzenden Bereiche stellen aufgrund der Windhöfigkeit kein adäquates Potential dar.

62 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 62 Suchfeld K5 Große Ebene, Stadtteil Gochsheim Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit Das Suchfeld weist, bis auf den äußerst östlichen Bereich, lediglich eine Windhöfigkeit von 4,75 m 5,00 m/sec. auf und liegt damit unterhalb der derzeit als wirtschaftlich zu bezeichnenden Windgeschwindigkeit. Schutzgebiets-Ausweisung - kein Konflikt FFH-Gebiet - kein Konflikt Artenschutz Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten die Fläche für die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen geeignet zu sein. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Zu den Stadtbahnen Gochsheim und Bahnbrücken können Abstände von m eingehalten werden. Gleiches gilt für die im Umfeld vorhandenen Aussiedlerhöfe auf der Gemarkung der Gemeinde Zaisenhausen. Sichtbarkeit, Fernwirkung Die Fläche ist wenig bewegt und ist weitestgehend als Plateau zu bezeichnen. Sie wird primär intensiv landwirtschaftlich genutzt. Durch den nicht besonders ausgeprägten Strukturreichtum würde eine Windkraft- Anlage eine hohe Dominanz im Landschaftsraum erhalten. Für das Schlossgebäude in Gochsheim ist aufgrund der räumlichen Nähe im Hinblick auf die Sichtbeziehungen mit einer Beeinträchtigung zu rechnen. Bedeutung für die Erholung Die Fläche liegt abseits der Hauptwander- und Radwegtrassen und hat aufgrund fehlender Elemente nur eine mittelhohe Bedeutung für die Naherholung. Erschließung Durch die das Suchfeld K5 durchquerende L 618 wäre eine Erschließung einer Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen als unproblematisch zu bezeichnen.

63 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 63 Grundstücksstrukturen Das Suchfeld ist hinsichtlich der Parzellierung als kleinstrukturiert zu bezeichnen. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange bisher keine grundsätzlichen Bedenken Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden - keine Tendenz erkennbar Zusammenfassende Beurteilung Der Standort ist aufgrund der nur begrenzten Größe sowie der im Vergleich zu anderen Standorten großen Nähe zu den Ortsteilen Bahnbrücken und Gochsheim, unter Berücksichtigung der Windhöfigkeit (kleiner/gleich 5,00 m/sec.), nur sehr bedingt für die Errichtung von Windenergie-Anlagen geeignet. Auch, wenn es einer der wenigen Standorte ist, die außerhalb der rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete und außerhalb regionalplanerischer Restriktionen liegt, wird, unter Berücksichtigung der eher schwachen Windhöfigkeit und der Belange des Denkmalschutzes, das Suchfeld K5 im weiteren Planungsablauf nicht weiter verfolgt.

64 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 64 Suchfeld K6 Am Menzinger Weg, Stadtteil Gochsheim Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit Die westlichen Flächen des Suchfeldes weisen eine Windhöfigkeit von 5,00 m - 5,25 m/sec. in 100 m über Grund auf und stellen damit eine Fläche mit dem höchsten, in Kraichtal zu verzeichnenden Windpotential dar. Schutzgebiets-Ausweisung keine Konflikte mit rechtskräftig ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebieten vorhanden FFH-Gebiet Westlich des Suchfeldes befindet sich das Naturschutzgebiet Weiherbachaue, welches gleichzeitig ein FFH-Gebiet darstellt. Für den Fall, dass Windkraft-Anlagen unmittelbar an diese geschützten Flächen herangrenzen, ist der Nachweis zu führen, dass die Belange dieses Schutzgebietes durch die Errichtung von Windkraft-Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Artenschutz Östlich des Suchfeldes K6 befinden sich zwei gesicherte Horste des Rotmilans. Eine Verdachtsfläche des Weißstorchs im Süden liegt in einem Abstand von ca m zu diesem Suchfeld. Dieser Sachverhalt bedingt, bei der Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen eine auf den Artenschutz abgestimmte Gebietsabgrenzung.

65 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 65 Aussage der Teilfortschreibung des Regionalplanes Kapitel Erneuerbare Energien Teile des Suchfeldes sind in dem als Satzung beschlossenen Regionalplan als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windenergie-Anlagen ausgewiesen. Das Anpassungsgebot des 1 Abs. 4 BauGB ist zu berücksichtigen. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegung des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) (Z) - kein Konflikt Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Zu den Rändern einer Wohnbebauung in den Ortsteilen Münzesheim, Gochsheim, Bahnbrücken und Menzingen kann ein Mindestabstand auch von m eingehalten werden. Sichtbarkeit, Fernwirkung Die Fläche befindet sich in der Mitte eines strukturreich gegliederten Landschaftsraumes, der es ermöglicht, dass trotz der zentralen Lage, aber auch aufgrund von Geländebrüchen, die Einsehbarkeit möglicher Standorte deutlich gemildert wird. Eine Einsehbarkeit und Dominanz wird aufgrund der topografischen Begebenheiten vom Baiersberg bzw. von Menzingen aus gegeben sein. Bedeutung für die Erholung Die Fläche liegt außerhalb der Hauptwander- und Radwegtrassen, stellt jedoch für die wohnraumnahe Erholung ein Potential dar. Erschließung Die Erschließung kann über den das Gebiet durchquerenden Hauptfeldweg gewährleistet werden. Jedoch werden im Einzelfall ergänzende Wegtrassen herzustellen sein. Grundstücksstrukturen Die im Suchfeld enthaltenen Flächen weisen überwiegend eine kleinparzellierte Struktur aus. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange Es liegen bisher keine gebietsspezifischen Bedenken vor.

66 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 66 Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden Aufgrund der zentralen Lage in der Stadt Kraichtal ist keine Bündelung möglich. Zusammenfassende Beurteilung Die Fläche sollte, aufgrund der hier vorhandenen Windhöfigkeit und aufgrund des Umstandes, dass es sich um kein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet handelt, als Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraft-Anlagen ausgewiesen werden. Einbezogen in die Detailausformung werden die Flächen, die in der Fortschreibung des Kapitels des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein als Vorranggebiet ausgewiesen sind. Aufgrund der Lage der Fläche, der strukturreichen Ausgestaltung sowie der topographischen Gegebenheiten werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen hinsichtlich des Umgebungsschutzes für das Schloss Gochsheim als vertretbar eingestuft. Im Detail sind die Belange des Artenschutzes bei der Abgrenzung einer Konzentrationszone für Windkraft- Anlagen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die unmittelbare Nähe des angrenzenden Naturschutzgebietes und des FFH -Gebietes. Dennoch wird die ausgewiesene Konzentrationszone um die ursprünglich als Vorsorgeabstände gekennzeichneten Bereiche erweitert. Dieses betrifft auch eine Fläche, die zwischenzeitlich als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windenergie-Anlagen Eingang in den Regionalplan fand. Aufgrund der Zielsetzung der Stadt Kraichtal, dass mit der Ausweisung einer Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraft-Anlagen im Flächennutzungsplan der Windkraft ein substanzieller Raum gewährt werden soll, wurde das Suchfeld K6, gegenüber der ursprünglichen Planfassung, im Zuge des Verfahrens wie folgt erweitert : Größe der ursprünglichen Gebietskulisse 51,3 ha Erweiterung der Fläche in westliche Richtung + 16,7 ha Erweiterung der Teilfläche nördlich der L ,7 ha Gesamtgröße der Konzentrationszone 71,7 ha

67 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 67 Unter Zugrundlegen eines, je nach Windrichtung, untereinander einzuhaltenden Mindestabstand von einem drei- bis achtfachen des Rotordurchmessers können in der ausgewiesenen Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen auf der Fläche K6 damit bis zu 5 Windenergie-Anlagen errichtet werden. Die konkrete Anzahl kann jedoch erst nach detaillierten weiteren Erhebungen, Bewertungen und der planerischen Umsetzung aller relevanten Rahmenbedingungen benannt werden.

68 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 68 Suchfeld K7 Hegeri, Weiherberg, Stadtteil Münzesheim Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit 4,75 m - 5,00 m/sec. bzw., im westlichen Teil der Suchfläche, 5,00 m - 5,25 m/sec., gemessen in 100 m über Grund Schutzgebiets-Ausweisung - kein Konfliktpotential FFH-Gebiet - kein Konfliktpotential Artenschutz In einem m-radius nördlich des Suchfeldes K7 bestand, lt. des vorliegenden Fachgutachtens des Büros Bioplan, Heidelberg, der Brutverdacht eines Rotmilan-Pärchens. Im Zuge des weiteren Planungs- Prozesses konnten dieser bestätigt und ein weiterer Brutnachweis erbracht werden. Somit kann nach dem derzeitigen Wissensstand davon ausgegangen werden, dass Windkraft-Anlagen auf den Flächen des Suchfeldes K7 gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen werden (die in den Jahren 2015 und 2016 belegten Horste befinden sich auf einer Buche bzw. auf einer Douglasie).

69 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 69 Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) (Z) - kein Konfliktpotential Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Zum Siedlungsrand zum Stadtteil Münzesheim kann ein Mindestabstand von m eingehalten werden. Der Abstand zum Ortsteil Neuenbürg beträgt m, der nach Menzingen m. Zu den Aussiedlerhöfen nördlich des Suchfeldes K7 kann der geforderte Abstand von 500 m eingehalten werden. Sichtbarkeit, Fernwirkung Das Suchfeld K7 entfaltet aufgrund seiner Lage und Topografie sowohl von Münzesheim, als auch von Menzingen aus, eine erhebliche Präsenz im Landschaftsbild. Bedeutung für die Erholung Das Suchfeld liegt im Randbereich des Europäischer Fernwanderweg. Die Flächen haben darüber hinaus keine besondere Bedeutung für die Naherholung. Erschließung Die Erschließung der Flächen kann über die Gemeindeverbindungsstraße Münzesheim Neuenbürg erfolgen. Je nach gewähltem Einzelstandort, sind ergänzende Wegbefestigungen vorzunehmen. Grundstücksstrukturen Im Suchfeld K7 enthalten sind überwiegend kleinparzellierte, private Grundstücksflächen. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange Zum Suchfeld K7 wurden im Zuge der frühzeitigen Anhörung keine Äußerungen abgegeben. Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden Eine Bündelung ist aufgrund der zentralen Lage innerhalb der Stadt Kraichtal nicht möglich. Zusammenfassende Beurteilung Das Suchfeld K7 weist eine für das Stadtgebiet "hohe bis mittelhohe" Windhöfigkeit auf. Die relativ geringe Nähe zum Stadtteil Münzesheim sowie zu den Aussiedlerhöfen nördlich des Suchfeldes beschränkt die Größe des Suchfeldes. Die Flächen sind weder als Landschaftsschutzgebiet, noch als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das Vorhandensein zweier Horste windkraftsensibler Brutvogelarten (Rotmilane) lässt die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie-Anlagen auf den Flächen des Suchfeldes K7, zur Vermeidung eines signifikant hohen Tötungsrisikos, nicht zu. Darüber hinaus werden mögliche Windkraft-Anlagen an diesem Standort eine erhebliche Fernwirkung und damit eine große Dominanz im Landschaftsraum entfalten. Es wird in der Abwägung empfohlen, den Standort als Konzentrationszone in den Sachlicher Teil- Flächennutzungsplan Windkraft aufzunehmen, um hierdurch der Windkraft substanziellen Raum zu gewähren. Die Fläche kann damit aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nicht als Konzentrationszone für Windkraft-Anlagen Aufnahme in den Flächennutzungsplan finden.

70 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 70 Suchfeld K8 Am Neibsheimer Weg, Stadtteil Oberacker Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit 4,75 m - 5,00 m/sec. bzw., im äußersten Westen der Suchfläche, 5,00 m - 5,25 m/sec., gemessen in 100 m über Grund Schutzgebiets-Ausweisung Teilflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet FFH-Gebiet - kein Konfliktpotential Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Zum Stadtteil Oberacker kann ein Abstand von m eingehalten werden, ohne das hier vorhandene Potential möglicher Standorte entscheidend einzuschränken. Sichtbarkeit, Fernwirkung Die Fläche ist eingebunden in sie umfassenden Waldflächen und entfaltet damit, nicht zuletzt aufgrund ihr vorgelagerter Erhebungen, auch von Oberacker aus betrachtet eine abgemilderte Fernwirkung. Bedeutung für die Erholung Aufgrund der hier zahlreich vorhandenen Wald- und auch ausgewiesener Wanderwege hat der Bereich eine große Bedeutung für die Naherholung. Erschließung Die Erschließung kann unmittelbar von der L 618 aus erfolgen. Grundstücksstrukturen Privateigentümer, kleinstrukturiertes Gebiet Sonstige Kriterien Südlich des Suchfeldes K8 verläuft die Richtfunktrasse Brackenheim Bruchsal. Der von Windkraft- Anlagen freizuhaltende Korridor in einer Breite von 200 m tangiert die Ausweisung im Randbereich. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange - bisher keine

71 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 71 Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden Die Fläche steht im räumlichen Zusammenhang zu den Überlegungen hinsichtlich des Suchfeldes B5 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal Forst Hambrücken Karlsdorf-Neuthard. Zusammenfassende Beurteilung Das Suchfeld K8 muss, nach vertiefenden Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe, aufgrund seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet, aber auch aus Gründen des Artenschutzes, aufgegeben werden. Dieses gilt, obwohl hier eine Vorbelastung des Landschaftsraumes feststellbar ist. Darüber hinaus wäre an diesem Standort die Möglichkeit einer gemeindeübergreifenden Bündelung von Windkraft-Anlagen denkbar gewesen.

72 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 72 Suchfeld K9 Mönchswald, Reutwald, Stadtteil Unteröwisheim Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit 4,75 m - 5,00 m/sec. bzw. 5,00 m - 5,25 m/sec. damit weisen Teilflächen des Suchfeldes K9 die im Stadtgebiet höchste feststellbare Windgeschwindigkeit auf. Schutzgebiets-Ausweisung Die Flächen des Suchfeldes K9 liegen ausschließlich im Landschaftsschutzgebiet Kraichgau. Hieraus resultiert ein hohes Konfliktpotential. FFH-Gebiet Ausweisung im äußersten Süden des Suchraumen, kein grundsätzliches Konfliktpotential Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Im Süden des Suchfeldes sind Teilflächen als Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz- und Landschaftspflege ausgewiesen. Des Weiteren sind ausgewiesen : Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft (Z) Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Zum Siedlungsrand von Unteröwisheim kann ein Abstand von m eingehalten werden, ohne dass der Standort in Frage gestellt wird. Sichtbarkeit, Fernwirkung Eine Dominanz im Landschaftsbild wird sich aufgrund der Höhenlage der Flächen ergeben, jedoch wird dieser durch den hier vorhandenen Strukturreichtum, aber auch durch die Vorbelastungen gemildert. Bedeutung für die Erholung Das Suchfeld K9 wird sowohl von regionalen, als auch von überregionalen Wanderwegen tangiert und hat damit für die Naherholung eine hohe Wertigkeit. Erschließung Die Flächen liegen abseits des klassifizieren Straßennetzes. Die Erschließung muss über asphaltierte Feldwege erfolgen. Je nach Standortwahl wäre das Wegenetz zu ergänzen. Grundstücksstrukturen Im Abgrenzungsbereich des Suchfeldes K9 befinden sich teilweise Waldflächen, teilweise kleinstrukturierte private Grundstücke.

73 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 73 Sonstige Kriterien Bei der Detailplanung ist das entwickelte und im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellte Verkehrskonzept zur Entlastung von Unteröwisheim zu berücksichtigen. Bedenken seitens der Träger öffentlicher Belange - keine Anregungen Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal Forst Hambrücken Karlsdorf-Neuthard formuliert in ihren Untersuchungen auf unmittelbar angrenzenden Flächen, auf dem Stadtgebiet von Bruchsal, die Suchfelder B2 und B3. Zusammenfassende Beurteilung Die Lage des Suchfeldes K9 im Landschaftsschutzgebiet sowie die hohe Wertigkeit der Flächen für die Naherholung sind Argumente, die gegen eine Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraft- Anlagen in diesem Bereich sprechen.

74 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 74 Suchfeld K10 Schwalbenrain, Stadtteil Landhausen Topgraphische Karte Suchfeld-Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Windhöfigkeit 4,75-5,25 m/sec. in 100 m über Grund. Damit stellt diese Fläche eine der windhöfigsten Bereiche im Stadtgebiet von Kraichtal dar. Schutzgebiets-Ausweisung Die Fläche weist keinen Schutzcharakter auf. Sie ist weder Bestandteil des rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet Kraichgau, noch ist sie in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes als Schützenswerter Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen. FFH-Gebiet Die Fläche ist nicht Bestandteil eines FFH-Gebietes. Artenschutz Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind hinsichtlich dieses Standortes keine erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich des Artenschutzes zu erwarten. Regionalplanerische Restriktionen / Freiraumfestlegungen des Regionalplanes Schützenswerter Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I (Z) Die Fläche ist in der Fortschreibung des Kapitels des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen ausgewiesen. Dieses erfolgte in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausweisung einer Vorrangfläche im Regionalplan auf der Gemarkung der Gemeinde Sulzfeld.

75 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung 75 Der Vollständigkeit halber ist darauf zu verweisen, dass im Vorfeld der Ausweisung eines Vorranggebiet im Regionalplan keine umfängliche Kartierung windkraftempfindlicher Vogelarten vorgenommen wurde und durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Sulzfeld Zaisenhausen auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse artenschutzrechtliche Bedenken geäußert wurden. Dennoch folgt die Stadt Kraichtal gemäß 1 Abs. 4 BauGB den formulierten Zielen der Raumordnung, indem die Fläche K10 als Konzentrationszone in den Sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie aufgenommen wird. Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung Das Suchfeld K10 hält zur nächstgelegenen Wohnbebauung folgende Abstände ein: Bahnbrücken ca m Landshausen ca m Rohrbach (Stadt Eppingen) ca m Zaisenhausen ca m Sichtbarkeit, Fernwirkung Die Fläche ist durch eine überwiegend landwirtschaftliche Nutzung und die hügelige Topographie gut einsehbar. Für den Aussichtspunkt der Ravensburg ist hinsichtlich der zu erwartenden Blickbeziehungen eine mittlere Beeinträchtigung zu erwarten. Bedeutung für die Erholung Die durch das Suchfeld K10 beschriebene Fläche hat keine messbare Bedeutung für die Naherholung. Die Fläche grenzt unmittelbar an die Gemeindeverbindungsstraße Bahnbrücken Rohrbach an. Erschließung Die Erschließungsmöglichkeit der Fläche ist hinsichtlich der Errichtung von Windkraft-Anlagen als problemlos zu betrachten. Grundstücksstrukturen Es handelt sich um ein überwiegend kleinteilig parzelliertes Areal. Sonstige Kriterien Die Fläche ist in der Fortschreibung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraft-Anlagen ausgewiesen. Gemäß 1 Abs. 4 BauGB ist der Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal den Zielen der Raumordnung anzupassen, d. h. die Fläche ist als Konzentrationszone in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Bündelung mit einer Standort-Ausweisung angrenzender Städte und Gemeinden Gemäß der Planung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat der Standort eine kumulative Wirkung mit einer hieran angrenzenden Fläche auf der Gemarkung Eppingen. Zusammenfassende Beurteilung Die auf Grundlage dieses Suchlaufes auszuweisende Fläche entspricht hinsichtlich der geringen Größe mit 4,3 ha nicht der aufgezeigten Systematik und Zielsetzung des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal. Die vorzunehmende Ausweisung ist in der Abwägung hinsichtlich der Belange des Landschaftsbildes, in Verbindung mit möglichen anderen Standorten auf den Gemarkungen benachbarter Gemeinden und unter dem Aspekt der für Kraichtal guten Windhöfigkeit, als noch vertretbar anzusehen. Aufgrund der Vorgabe des 1 Abs. 4 BauGB wird die Fläche K10 als Konzentrationsfläche für die Windkraft in den Teil-Flächennutzungsplan aufgenommen.

76 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft, Stadt Kraichtal Begründung Ausweisung für die Windkraft geeigneter Konzentrationszonen Die Stadt Kraichtal weist aus dem dargestellten Abwägungs-Prozess heraus die Suchfelder K6 und K10 mit einer teilweise gegenüber den Suchfeldern konkretisierten und geänderten Gebietskulissen als Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen aus. Die Fläche K7 kommt, trotz einer zwischenzeitlich positiven Gesamt-Bewertung, aufgrund eines unvermeidbaren Verstoßes mit den Belangen des Artenschutzes, nicht in die Ausweisung. Das Suchfeld K2 wird lt. dem Gemeinderats-Beschluss vom nicht Bestandteil des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft. Dieser Sachverhalt wird in der Abwägung primär begründet mit den Belangen des Arten- sowie des Landschaftsschutzes. Die vorgenommenen Ausweisung der Stadt Kraichtal im Teil-Flächennutzungsplan Windkraft entsprechen damit gemäß 1 Abs. 4 BauGB, unter Berücksichtigung des Ausformungs-Spielraumes, den Vorgaben des Kapitels Erneuerbare Energien des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein. Ziel des Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft der Stadt Kraichtal ist es, die im Stadtgebiet vorhandenen, für die Windkraft günstigsten Standorte für diesen Nutzungszweck auszuweisen und durch eine kommunale Steuerung den geänderten gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Die Ausweisung geeignetere Konzentrationszonen erfolgte in Form der in dieser Begründung dargestellten Vorgehensweise. Systematisch wurden die Gebiete ausgewählt, die in einem günstigen Verhältnis zwischen Windhöfigkeit und Konfliktdichte liegen.

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