AKTUELLE HAUPTSTADTINFOS
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- Christel Annegret Keller
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1 AKTUELLE HAUPTSTADTINFOS 15. Juni 2018 Mit diesen Hauptstadtinfos berichten die beiden nordhessischen Bundestagsabgeordneten für Waldeck-Frankenberg, Kassel-Land und Schwalm-Eder, Esther Dilcher und Dr. Edgar Franke, von den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in Berlin. Inhalt: Konflikt zwischen CDU und CSU über die Flüchtlingspolitik Wahlversprechen umgesetzt wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht Durchgesetzt: Eine-für-Alle-Klage kommt Änderung der Parteienfinanzierung - Inflationsausgleich reicht nicht aus Raus aus der Teilzeitfalle: Die Brückenteilzeit kommt Fußball-Weltmeisterschaft gestartet Hessenfest der SPD-Hessen in der Hessischen Landesvertretung in Berlin Ein Jahr in die USA Bundestagsabgeordneter Edgar Franke ruft zu Bewerbung auf Seite 1
2 Konflikt zwischen CDU und CSU über die Flüchtlingspolitik Der Konflikt zwischen CDU und CSU über die Flüchtlingspolitik droht die Union zu zerreißen. Seit Tagen streiten CDU und CSU darüber, ob Asylbewerber ohne Papiere, und solche, die bereits in anderen EU-Ländern als Asylbewerber registriert sind, weiter über die deutsche Grenze gelangen dürfen. Die CSU will sie künftig zurückweisen, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt dies ab. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) droht mit einem Alleingang. Merkel will dagegen in den kommenden zwei Wochen eine Lösung auf europäischer Ebene suchen. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil verweist darauf, dass im Koalitionsvertrag ein gemeinsames europäisches Vorgehen in der Asylpolitik vereinbart sei. SPD- Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles ergänzte, dass die SPD auf dem Boden des Koalitionsvertrages stehe und forderte die Unionsparteien auf, sich wieder auf eine sachliche und kooperative Ebene zu begeben. Wahlversprechen umgesetzt wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht Schon die letzte Sitzungswoche bot einen Paukenschlag im positiven Sinne: Die SPD sorgt mit der Rückkehr zur Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen dafür, dass Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 wieder genauso viel in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen wie ihre Beschäftigten. Damit ist auch klar: Künftige Kostensteigerungen werden nicht mehr alleine zu Lasten der Versicherten, sondern wieder solidarisch von Arbeitgebern und Versicherten jeweils zur Hälfte getragen. Das ist gerecht und entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner. Damit wurde ein Wahlversprechen umgesetzt. Der Bundestag hat für die Einführung von Musterfeststellungsklagen im Zivilprozessrecht gestimmt (siehe hierzu den folgenden Beitrag). Das Gesetz, das für Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen, wird zum 1. November 2018 in Kraft treten. Seite 2
3 Verabschiedet wurde in dieser Woche auch eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, bis 1. September 2018 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch vorzulegen und darin vor allem die Sorgen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbstständigen zu berücksichtigen. Bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung sollten keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sein. Bundesarbeitsmister Hubertus Heil (SPD) konnte auch vermelden, dass das Kabinett seinen ersten Gesetzentwurf beschlossen hat - zum Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit. Für alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Männer und Frauen gelte das Recht vollumfänglich, teilt uns Heil mit. Für künftige Fälle gelte es - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - für Unternehmen ab mindestens 45 Beschäftigten. Teilzeit werde künftig kein Risiko mehr sein. Durchgesetzt: Eine-für-Alle-Klage kommt Mit der Eine-für-Alle-Klage verabschieden wir ein wichtiges Vorhaben dieser Legislaturperiode. So wie in der letzten Woche angekündigt, haben wir mächtig Tempo gemacht und unser Ziel erreicht: Am Donnerstag wurde die Musterfeststellungsklage im Bundestag verabschiedet, so dass sie pünktlich zum 1. November in Kraft treten kann. Das ist vor allem für die vom Diesel-Skandal betroffenen Kundinnen und Kunden wichtig, da sie jetzt die Möglichkeit haben, noch rechtzeitig ihre Klage einzureichen, betont Esther Dilcher (Foto). Qualifizierte Einrichtungen (wie die Verbraucherzentralen) werden stellvertretend für Verbraucherinnen und Verbraucher deren Rechte vor Gericht durchsetzen. Mit einer Klage werden zunächst die Tatsachen festgestellt, mit der sie später die Ansprüche der Höhe nach durchsetzen können. Dadurch schaffen wir mehr Chancengleichheit gegen Konzerne vor Gericht. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches und gerechtes Land. Seite 3
4 Änderung der Parteienfinanzierung - Inflationsausgleich reicht nicht aus Der Bundestag hat am Freitag, 15. Juni 2018, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Ausweitung der staatlichen Parteienfinanzierung, 285 lehnten sie ab, es gab vier Enthaltungen. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro. Wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen wird nun die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Ein Inflationsausgleich reicht nach unserer Ansicht nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien haben sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kommen Kosten innerparteilicher Beteiligungsinstrumente etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen. Worum geht es? In Deutschland gibt es eine staatliche Teilfinanzierung der Parteien. Diese dient der Wahrung der Chancengleichheit der Parteien, damit nicht Parteien, die auf Grund ihrer politischen Positionen viele und hohe Spenden - etwa von finanzstarken Konzernen - erhalten, im politischen Wettbewerb bevorteilt werden. Die Finanzierung der politischen Parteien ist außerdem durch eine Obergrenze gedeckelt. Erstmals seit dem Jahr 2011 soll die absolute Obergrenze für die Gesamtsumme der Seite 4
5 staatlichen Mittel, mit denen in einem Jahr alle Parteien unterstützt werden, von 165 Mio. Euro auf 190 Mio. Euro erhöht werden. Um den Parteien die Wahrnehmung der neuen Aufgaben und Erfordernisse im Rahmen ihres Verfassungsauftrages zu ermöglichen, soll die absolute Obergrenze damit einmalig angehoben werden. Künftig gilt dann wieder die jährliche Anpassung nach dem Preisindex. Alle Sachverständigen und Experten haben in öffentlichen Sachverständigenanhörungen bestätigt, dass die unabhängige Finanzierung für die politischen Parteien notwendig sei und sich bewährt habe. Auch die jetzt geplante Anhebung der absoluten Obergrenze um 25 Millionen sei absolut verhältnismäßig. Die staatliche Parteienfinanzierung sei keine Selbstbedienung, das stehe den Parteien zu, um mithalten und von Spendern und wirtschaftlicher Einflussnahme unabhängig arbeiten zu können. Raus aus der Teilzeitfalle: Die Brückenteilzeit kommt Wir werden das Recht auf Teilzeit weiterentwickeln: Zukünftig können Männer und Frauen bei Bedarf ihre Arbeitszeit reduzieren und, wenn sie wieder mehr arbeiten möchten, auf ihre alte Stundenzahl zurückkehren. Wir wollen nicht, dass Menschen ihr Leben ausschließlich nach der Arbeit ausrichten müssen, wir wollen Arbeitsbedingungen, die zum Leben passen. Männer und Frauen müssen auf besondere Lebenssituationen angemessen reagieren können. Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen, aber auch ehrenamtliches Engagement kosten Zeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommt es daher entgegen, wenn sie ihre Arbeitszeit in solchen Fällen reduzieren können. Allerdings ist es vielen hinterher nicht möglich, zu ihrer ursprünglichen Stundenzahl zurückzukehren. Vor allem Frauen hängen häufig in der so genannten Teilzeitfalle fest. Das neue Gesetz soll die Rückkehr aus der Teilzeit erleichtern. Damit erhält die Flexibilität, die durch Teilzeit ermöglicht wird, die nötige Sicherheit. Männer und Frauen können jetzt planen, wie und wann sie kürzer treten wollen und ab wann sie wieder voll arbeiten möchten. Seite 5
6 Folgende Voraussetzungen sollen hierfür gelten: Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren. Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate. Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen. Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt. Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen. Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet. Fußball-Weltmeisterschaft gestartet Die Fußballweltmeisterschaft zieht alle in ihren Bann. Auch die Abgeordnete Esther Dilcher freut sich. Das angespannte Verhältnis zum Gastgeber Russland sollte aber die Freude am Spiel nicht beeinträchtigen, betont sie. Dilcher verbindet mit dem Turnier auch die Hoffnung, dass der Fußball die Gesellschaft wieder mehr verbindet. Fußball hat eine unglaubliche Bindungskraft", sagte Dilcher bei den Fotoaufnahmen mit den Unterstützern des Deutschen Teams aus der SPD- Bundestagsfraktion. Seite 6
7 Hessenfest der SPD-Hessen in der Hessischen Landesvertretung in Berlin Bei dem alljährlichen Event präsentiert sich Hessen mit typischen Spezialitäten wie Handkäs', Apfelwein und Ahler Wurscht aus Nordhessen. Der Schwalm-Eder-Kreis war beim Hessenfest in Berlin gut vertreten. Regionale Brotspezialitäten bot der Gudensberger Günther Schwarz, der die hessischen Bäcker repräsentiert hatte. Das Hessenfest bietet jedes Jahr den Spitzen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien einen Rahmen, um abseits des politischen Alltags ins Gespräch zu kommen. Jahr für Jahr sind auch viele nordhessische Vertreter in Berlin dabei. Zum traditionellen Hessenfest kamen insgesamt rund 2000 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hat sich genauso angesagt wie der Sportvorstand von Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt, Fredi Bobic. Doch der Star war der DFB-Pokal. Nach dem Pokalsieg von Eintracht Frankfurt befand er sich wieder in der Bundeshauptstadt im Garten der Hessischen Landesvertretung. Auf dem Bild von links: Erster Kreisbeigeordneter des Schwalm-Eder-Kreises Jürgen Kaufmann, MdB Dr. Edgar Franke, Landrat Winfried Becker, Bäckermeister Günther Schwarz und MdL Günter Rudolph. Seite 7
8 Ein Jahr in die USA Bundestagsabgeordneter Edgar Franke ruft zu Bewerbung auf Borken (Hessen), Berlin. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Edgar Franke unterstützt den interkulturellen Austausch im Rahmen des 36. Parlamentarischen Patenschaftsprogramms (PPP). Bewerbungen für das Programmjahr 2019/20 sind ab sofort bis zum 14. September 2018 möglich. Seit 1983 gibt es das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP). Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestags und des amerikanischen Kongresses zur Förderung des transatlantischen Austauschs und richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie an junge Berufstätige. Auch in diesem Jahr möchte ich als Bundestagsabgeordneter, wieder einem jungen Menschen aus dem Wahlkreis Kassel die Chance geben, über das Parlamentarische Patenschafts-Programm ein Austauschjahr in den USA zu verbringen, sagt Franke. Die jungen Stipendiaten fungieren als Junior-Botschafter ihres Landes. Das Patenschaftsprogramm lebt von jungen Leuten, die auf der einen Seite die amerikanische Kultur kennenlernen wollen und zugleich etwas von ihrer eigenen Kultur in das neue Umfeld einbringen möchten und so das transatlantische Verständnis fördern. Interessierte Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige erhalten auf der Webseite des Deutschen Bundestags weitergehende Informationen sowie die Seite 8
9 Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschluss ist der 14. September So erreichen Sie uns: Esther Dilcher, MdB Platz der Republik Berlin Tel.: esther.dilcher@bundestag.de Wahlkreisbüro: Briloner Landstr Korbach Tel.: Dr. Edgar Franke, MdB Platz der Republik Berlin Tel.: edgar.franke@bundestag.de Wahlkreisbüros: Bahnhofstr. 36c Borken Tel.: Obermarkt Frankenberg Telefon Eine Information der Bundestagsabgeordneten Esther Dilcher und Dr. Edgar Franke Die Infos sind bewusst kurz gehalten, um Euch einen schnellen Überblick zu geben. Falls Ihr vertiefende Auskünfte zu bestimmten Themen wünscht, meldet Euch einfach. V.i.S.d.P.: Dr. Edgar Franke, MdB, Platz der Republik 1, Berlin. Seite 9
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