Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW INFORMATIONSBLATT

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1 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW INFORMATIONSBLATT DIPLOMSTUDIUM KOMPOSITION UND MUSIKTHEORIE MIT DEN STUDIENZWEIGEN KOMPOSITION ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK MUSIKTHEORIE Anmeldefrist für die Zulassungsprüfung im Mai 2019 für das Studienjahr 2019/20: 19. April 2019 Frist für das Einlangen der Kaution bzw. Abmeldefrist: 26. April 2019 Frist für das Einlangen der Werke (Kompositionen bzw. theoretische Arbeiten): 06. Mai 2019 online-anmeldung zur Zulassungsprüfung unter: Quicklinks Anmeldung zur Zulassungsprüfung Institut für Komposition, Elektroakustik und TonmeisterInnen - Ausbildung Anton-von-Webern-Platz Wien Sekretariat: Mag. Klaudia Lerchbaumer Tel.: DW ike@mdw.ac.at Januar 2019

2 AUSBILDUNGSZIELE Wir sehen die Ausbildung als schöpferisches Abenteuer zwischen Wissenschaft und Kunst. Unser Ansatz zielt darauf hin, Klangsprachen zu entwickeln, in denen Menschen sich abseits kommerziell verbrauchter Wege differenziert verständigen und verstehen können, Reflexion und Analyse als kritisches Instrumentarium einzusetzen und weiterzuentwickeln, Konstruktion ebenso wie Spontaneität als kreative Basis aufzubauen. STUDIENGANG Das Studium, das insgesamt 10 Semester umfasst, gliedert sich in zwei Studienabschnitte: Der erste Studienabschnitt ist in allen genannten Studienzweigen identisch und dauert 4 Semester. Er widmet sich der Einführung in das umfassende Gebiet von Komposition und Musiktheorie und wird mit der Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung des Studiums und der Bildung von Schwerpunkten durch Wahl eines oder mehrerer Studienzweige: Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik oder Musiktheorie. Er dauert 6 Semester und wird nach Absolvierung aller Pflichtfächer sowie der freien Wahlfächer (und des externen Praktikums für Musiktheoretiker) mit der Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht die Universität den Absolventen den akademischen Grad Magister artium /Magistra artium (Abk: Mag.art.). QUALIFIKATIONSPROFIL Im Studienzweig Komposition wird die grundlegende Fertigkeit zur Organisation und Realisation von Klängen innerhalb eines aktuellen kulturellen Umfelds vermittelt. Voraussetzung für KomponistInnen ist eine solide und weit konzipierte Hörausbildung. Der Kern des zu erwerbenden Handwerks wird durch die historischen Satztechniken und durch Musikanalyse gebildet. Gründliche und profunde Kenntnisse des Repertoires aller Epochen sowie das Beherrschen eines oder mehrerer Instrumente sind weitere grundlegende Aspekte der Ausbildung. In Anbetracht der heutigen technischen Entwicklung sind Kenntnisse in Programmieren und Klangsynthese notwendig und werden daher bereits im 1. Abschnitt sowie in den empfohlenen Wahlfächern angeboten. Der Studienzweig Elektroakustische Komposition, der parallel zu Komposition, zu Medienkomposition oder auch zu Musiktheorie belegt werden kann, hat die Auseinandersetzung mit experimentellen Methoden der Computermusik, mit digitalen Kompositionsprogrammen, mit Live- Elektronik, aber auch mit innovativer Hörspiel- und Radiokunst zum Inhalt. Nicht nur die Erneuerung der Produktionsmethoden steht im Zentrum des Studiums ebenso wichtig ist die Auseinandersetzung mit den sich wandelnden Präsentationsformen: Klanginstallationen im öffentlichen Raum, offline und on-line-kommunikation in etablierten und konzeptionellen Netzen bilden ein sich rasch entwickelndes Arbeitsfeld für Künstler. Im Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik werden im Verlauf des Studiums verschiedene mediale Kontexte von Musik thematisiert und kompositorisch verarbeitet: z. B: Musik und Theater, Musik und Film bzw. Sounddesign, Musik und Werbung, Musik und Computerspiele, Musik in Videoclips. Technologische Aspekte haben in diesem Studienzweig einen zentralen Stellenwert. Der bewusste Umgang mit den unterschiedlichen medialen Werkzeugen, die künstlerische Auseinandersetzung mit dem ständig im Wandel begriffenen Verhältnis von Hören und Sehen sowie die Entwicklung einer eigenständigen unverwechselbaren kompositorischen Sprache sind zentrale Anliegen dieser universitären Ausbildung. Komponieren in solch einem komplexen kreativen Raum erfordert sowohl ein hohes Maß an Reflexion, als auch einen sorgsamen und präzisen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und die ständige Bereitschaft, die eigene Position in Frage zu stellen und gegebenenfalls zu revidieren. 2

3 Die Musiktheorie ist an der Wiener Musikuniversität ähnlich wie an vergleichbaren internationalen Institutionen als eigenständiger Studienzweig verankert, d.h. in Abgrenzung zu den verwandten Fächern Musikwissenschaft und Komposition. Die beruflichen Möglichkeiten sind vielfältig und betreffen vor allem: Lehre und Forschung (an Universitäten, Musikhochschulen, Konservatorien, Musikschulen, Volkshochschulen, Stiftungen, Archiven etc.), Tätigkeiten innerhalb vom Verlagswesen, Konzertwesen, von Musikproduktion, Rundfunk, Musikjournalismus und verschiedensten Kultureinrichtungen. Aufbauend auf dem ersten Studienabschnitt, der besonders dem Erwerb und der praktischen Anwendung von fundierten Kenntnissen der wichtigsten Satz- und Kompositionstechniken dient, wird im darauffolgenden zweiten Studienabschnitt besonders die Fähigkeit zur sprachlichen und schriftlichen Darstellung musiktheoretischer Sachverhalte ausgebildet. Im Vordergrund stehen umfassende Werk- und Stiluntersuchungen auf der Basis wissenschaftlicher Standards sowie von Methodenvielfalt und Interdisziplinarität. Gleichzeitig werden im zweiten Studienabschnitt anhand eines differenzierten und aktualitätsbezogenen Unterrichtsangebotes individuelle Schwerpunktbildungen mit Blick auf das oben genannte vielseitige Berufsbild ermöglicht. 3

4 ZULASSUNGSPRÜFUNG Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes. Die Kandidaten haben ihre Kompositionen oder schriftlichen Arbeiten spätestens zwei Wochen vor der Zulassungsprüfung vorzulegen. Andernfalls können die Kandidaten bei der Zulassungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Die Zulassungsprüfung gliedert sich folgendermaßen: 1) schriftlich: Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate, rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen) Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde) 2) praktisch: Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal) Klavier: Eine dreistimmige Invention oder ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach und ein weiteres Stück im Schwierigkeitsgrad einer mittelschweren Sonate der Wiener Klassik Falls Klavier nicht das Hauptinstrument des Kandidaten ist, kann zusätzlich noch ein Stück auf einem anderen Instrument vorgetragen werden. 3) Vorlage von Werken oder theoretischen Arbeiten 4) Gespräch mit dem Kandidaten/ der Kandidatin über allgemeine Musikkultur, Motivation und Repertoirekunde (speziell des 20. und 21. Jh.) Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen. Nachweis der Kenntnis der Deutschen Sprache StudienwerberInnen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache zum Studienbeginn nachzuweisen. Der Nachweis wird durch folgende Belege erbracht: 1. Goethe-Zertifikat B1 der Goethe-Prüfungszentren 2. ÖSD Zertifikat B1 (ZB1) der ÖSD-Prüfungszentren 3. Deutschtest an der mdw (Anmeldung unter Anmeldeschluss und Termin erfahren Sie nach Anmeldung zur Zulassungsprüfung) 4. Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache Die ÖSD-Prüfungszentrale ( sowie das Goethe-Institut ( führen eine Liste von autorisierten internationalen Institutionen und Sprachschulen, die Prüfungstermine zum Erwerb des B1-Sprachdiploms anbieten. Auf den oben genannten Internetseiten sind auch Musterprüfungen abrufbar. Es wird empfohlen, eines dieser B1-Diplome nach Möglichkeit bereits vor der Zulassungsprüfung (im Heimatland) abzulegen. 4

5 ERSTER STUDIENABSCHNITT Die Studieneingangsphase umfasst die ersten zwei Semester und enthält 34 Semesterstunden Pflichtfächer. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert: Semester ECTS ECTS ECTS ECTS ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER Historische Satztechniken 1-4 VE Komposition/Musiktheorie 1-4 SI Analyse 1-4 VS PFLICHTFÄCHER Klavier 1-4 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5 Stimmbildung 1,2 KE Chor 1,2 EU 2 1,5 2 1,5 Gehörbildung für DirigentInnen, UE KomponistInnen und MusiktheoretikerInnen 1-4 Musikgeschichte 1-4 VU Wahlweise: Einführung Studiotechnik 1,2 (Analogtechnik: Mischpult, Mikrofone etc., Digitaltechnik: DAW) EI oder Praktikum Elektronische Musik 1,2 (Programmieren) UE Elektroakustische Kompositions- VU techniken 1,2 (Theorie, grundlegende Werke, Ästhetik) Einführung in die Akustik 1,2 VO 2 1,5 2 1,5 Instrumentenkunde 1,2 VO FREIE WAHLFÄCHER Summe Pflichtfächer TOTAL Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang 5

6 ERSTE DIPLOMPRÜFUNG Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur ersten kommissionellen Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts. Grundsätzlich können die Studierenden aus den angebotenen Studienzweigen frei wählen. Mehrfach-Studien sind nach Maßgabe des Platzangebotes möglich. Prüfungsgegenstände der kommissionellen ersten Diplomprüfung sind: 1. Historische Satztechniken: schriftlich: Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema. Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./18. Jahrhunderts. mündlich-praktisch: a) 2 Modulationen auf unterschiedliche Arten am Klavier b) Kommentar zu den ausgeführten Modulationen c) Kommentar zu einem von der Prüfungskommission vorgelegten Literaturbeispiel 2. Analyse: schriftlich: a) Klausur zur musikanalytischen Terminologie und Methodologie b) Vorlage einer schriftlichen Arbeit aus dem zentralen künstlerischen Fach Analyse mündlich: Präsentation und Verteidigung der aus dem Fach Analyse vorgelegten schriftlichen Arbeit 3. Komposition/Musiktheorie: Vorlage von vier Werken, davon zwei Werke aus dem Bereich der instrumentalen/vokalen Kammermusik und eines aus dem Bereich des gewünschten Studienzweiges. Das vierte Werk ist frei wählbar. Gespräch über die vorgelegten Arbeiten 6

7 ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG KOMPOSITION Der Studienzweig Komposition besteht aus 84 Semesterstunden Pflichtfächern. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert: Semester ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER Komposition 1-6 SI Praktische Instrumentation 1-4 VE 2 2,5 2 2, PFLICHTFÄCHER Klavier 5-8 KE Partiturspiel 1-4 KE Dirigieren 1,2 VU Gehörbildung für UE 1,5 2 1,5 2 DirigentInnen, KomponistInnen und MusiktheoretikerInnen 5,6 Gehörbildung für UE 1,5 2 1,5 2 DirigentInnen, KomponistInnen und MusiktheoretikerInnen (Höranalyse) 7,8 Historische Satztechniken VE 2 2,5 2 2,5 5,6 Musik seit ,2 VO 2 1,5 2 1,5 Analyse 5,6 VS 2 2,5 2 2,5 Proben- und Aufführungspraktikum SP Kompositionsworkshop UE 1 1,5 1 1,5 1,2 Schlagzeugpraktikum 1,2 UE 1 1,5 1 1,5 Aus folgenden LV sind zwei 2-semestrige LV zu wählen: a) Regiekonzepte von Theater und Multimedia 1,2 VS b) Filmanalyse 1,2 VS c) Hörspiel- und Radiokunst SU ,2 d) Multimedia 1,2 SU e) Musik und Computer 1,2 VS FREIE WAHLFÄCHER DIPLOMARBEIT 8 8 Summe Pflichtfächer 22, , , , TOTAL 27, , , ,

8 KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT Im Studienzweig Komposition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet. ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG KOMPOSITION Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Komposition. b) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit. Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten vorzulegen: 1. Musik für Tasteninstrumente 2. Kammermusik 3. Vokalmusik 4. Musik für großes Orchester (chorisch besetzte Streicher und mindestens 18 weitere Instrumentalisten) mit oder ohne Solisten und/oder Chor 5. Zwei Werke freier Wahl Die kommissionelle Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen: 1. Vorlage der Kompositionen: Musik für Tasteninstrumente Kammermusik Vokalmusik Musik für großes Orchester (chorisch besetzte Streicher und mindestens 18 weitere Instrumentalisten) mit oder ohne Solisten und/oder Chor Zwei Werke freier Wahl 2. Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den/die Kandidaten/in gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein. 3. Selbstporträt als Komponist/in (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission. Die Kompositionen, die positiv beurteilte Diplomarbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden. 8

9 ZWEITER STUDIENABSCHNITT STUDIENZWEIG ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION Der Studienzweig Elektroakustische Komposition besteht aus 86 Semesterstunden Pflichtfächern. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert: Semester ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER Elektroakustische VE Komposition 1-6 Musik und Computer 1-6 VE PFLICHTFÄCHER Musik seit ,2 VO 2 1,5 2 1,5 Praktische VE Instrumentation 1,2 Analyse 5,6 VS 2 2,5 2 2,5 Multimedia 1,2 SU Live Elektronik 1-4 SU Techniken der VS Elektroakustischen Musik 1-4 Proben- und Aufführungs- SP praktikum 1,2 Praktikum Studiotechnik EK Schlagzeug- UE 1 1,5 1 1,5 praktikum 1,2 Kompositions- UE 1 1,5 1 1,5 workshop 1,2 Aus folgenden LVen ist eine 2-semestrige LV zu wählen: a) Regiekonzepte von VS Theater und Multimedia 1,2 b) Filmanalyse 1,2 VS c) Hörspiel- und Radiokunst 1,2 SU FREIE WAHLFÄCHER DIPLOMARBEIT 8 8 Summe Pflichtfächer TOTAL KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT Im Studienzweig Elektroakustische Komposition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet. 9

10 ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Elektroakustische Komposition. b) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit. Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten vorzulegen: 1. Werk für Ensemble und Elektronik 2. Werk für Soloinstrument und Live-Elektronik 3. Multimedia-Komposition, Klang-Installation oder radiophone Komposition 4. Elektroakustisches Werk samt detailliertem Beschallungskonzept 5. Werk aus dem Gebiet der Vokal- oder Instrumentalmusik 6. Größer besetztes Instrumentalwerk (mind. 15 Instrumente) mit oder ohne Elektronik Alle Arbeiten sind ausführlich zu dokumentieren: durch technische Unterlagen, Entstehungsgeschichte, Realisierungsskizzen und/oder Hörpartitur bzw. bei Werken mit Instrumenten oder Stimmen durch die Realisierungspartitur sowie durch Beschallungskonzepte und/oder Klangregieanweisungen für die Aufführung. Die kommissionelle Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen: 1. Vorlage der Kompositionen: Werk für Ensemble und Elektronik Werk für Soloinstrument und Live-Elektronik Multimedia-Komposition, Klang-Installation oder radiophone Komposition Elektroakustisches Werk samt detailliertem Beschallungskonzept Werk aus dem Gebiet der Vokal- oder Instrumentalmusik Größer besetztes Instrumentalwerk (mind. 15 Instrumente) mit oder ohne Elektronik 2. Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den/die Kandidaten/in gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein. 3. Selbstporträt als Komponist/in (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission. Die Kompositionen, die positiv beurteilte Diplomarbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden. 10

11 ZWEITER STUDIENABSCHNITT STUDIENZWEIG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK Der Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik besteht aus 80 Semesterstunden Pflichtfächern. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert: Semester ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER Medienkomposition und Angewandte Musik 1-6 Jazztheorie und Arrangement 1-6 ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS VE VE PFLICHTFÄCHER Keyboards 1-6 KL Jazz-Gehörbildung 1-4 UE Musik seit ,2 VO 2 1,5 2 1,5 Praktische VE Instrumentation 1,2 Analyse 5,6 VS 2 2,5 2 2,5 Studiotechnik für SU Medienkomposition 1-6 Proben- und Aufführungs- SP praktikum 1,2 Schlagzeugpraktikum 1,2 UE 1 1,5 1 1,5 Kompositionsworkshop 1,2 UE 1 1,5 1 1,5 Aus folgenden LVen sind zwei 2-semestrige LV zu wählen: a) Regiekonzepte von Theater und Multimedia 1,2 VS b) Filmanalyse 1,2 VS c) Hörspiel- und SU Radiokunst 1,2 d) Multimedia 1,2 SU e) Musik und Computer 1,2 VS FREIE WAHLFÄCHER DIPLOMARBEIT 8 8 Summe Pflichtfächer TOTAL KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT In dem Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet. 11

12 ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik. b) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit. Der/die ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten vorzulegen: 1. Komposition für einen Film oder die Folge einer TV-Serie 2. Komposition für ein Theaterstück bzw. Musiktheater 3. Komposition von 4 Werbespots oder ein 4-teiliges SoundDesign für eine Rundfunk- oder TV-Sendung 4. Komposition für Big Band 5. Hörspiel, Klanginstallation oder Multimedia-Produktion 6. Werk für großes Orchester oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesang oder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten) Von den Kompositionen 1-3 soll zumindest eine Produktion elektroakustisch realisiert sein. Die kommissionelle Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen: 1. Vorlage der Kompositionen: Komposition für einen Film oder die Folge einer TV-Serie Komposition für ein Theaterstück bzw. Musiktheater Komposition von 4 Werbespots oder ein 4-teiliges SoundDesign für eine Rundfunk- oder TV-Sendung Komposition für Big Band Hörspiel, Klanginstallation oder Multimedia-Produktion Werk für großes Orchester oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesang oder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten) 2. Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den/die Kandidaten/in gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein. 3. Selbstporträt als Komponist/in (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission. Die Kompositionen, die positiv beurteilte Diplomarbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden. 12

13 ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG MUSIKTHEORIE Der Studienzweig Musiktheorie besteht aus 80 Semesterstunden Pflichtfächern. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert: Semester ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS EC TS ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER Musiktheorie 1-6 VE ,5 3 6,5 Analyse 5-10 VS ,5 2 4,5 PFLICHTFÄCHER Klavier 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5 Partiturspiel 1-4 KE Gehörbildung für DirigentInnen, UE 1,5 1,5 1,5 1,5 KomponistInnen und MusiktheoretikerInnen 5,6 Gehörbildung für DirigentInnen, UE 1,5 1,5 1,5 1,5 KomponistInnen und MusiktheoretikerInnen (Höranalyse) 7,8 Musik seit ,2 VO 2 1,5 2 1,5 Stilgeschichte der VS 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5 Instrumentation 1-4 Notationskunde 1 VO 2 1,5 (Notationsformen vom 13. bis 17. Jahrhundert) Notationskunde 2 - VO 2 1,5 ausgewählte Kapitel Musikwissenschaftliches PS 2 2 Proseminar 1 Einführung in das musikwissenschaftliche Arbeiten Musikwissenschaftliches PS 2 2 Proseminar 2 Quellenkunde/Philologie Geschichte der VS Musiktheorie 1-6 Jazztheorie und VE Arrangement 1,2 Praktikum für MusiktheoretikerInnen PR FREIE WAHLFÄCHER DIPLOMARBEIT 8 8 SCHRIFTLICHE ARBEIT 5 5 Summe Pflichtfächer 16, , , , TOTAL 18, , , ,

14 PRAKTIKUM FÜR MUSIKTHEORETIKER Während des 2. Studienabschnitts ist ein Praktikum zu absolvieren, das mit insgesamt 12 ECTS- Punkten bewertet wird. Inhalt und Modalität dieses Praktikums sind am Beginn des 5. Semesters mit dem Hauptfachlehrer für Musiktheorie zu definieren. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen. DIPLOMARBEIT Im Studienzweig Musiktheorie ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist dem im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fach Musiktheorie zu entnehmen. Dazu ist eine zweite schriftliche Arbeit im Fach Analyse zu verfassen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten, die schriftliche Arbeit mit 10 ECTS-Punkten bewertet. ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MUSIKTHEORIE Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Musiktheorie b) die Absolvierung des Externen Praktikums für MusiktheoretikerInnen c) Vorlage der positiv beurteilten Diplomarbeit und der zweiten schriftlichen Arbeit aus dem Fach Analyse Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen: 1. Defensio der beiden Arbeiten. 2. Gespräch (ca. 30 Minuten) mit der Prüfungskommission über mindestens zwei verschiedene Gebiete, die mit den Themen der künstlerischen Diplomarbeit und der schriftlichen Arbeit und mit dem Vortragsthema nicht identisch sind. Diese Gebiete werden einen Monat vor der Prüfung mit der Kandidatin oder dem Kandidaten vereinbart. Zusätzlich hat die Kandidatin oder der Kandidat die Möglichkeit, seine/ihre Schwerpunkte und Perspektiven im Bereich der Musiktheorie zu erläutern. 14

15 Lehrkräfte der zentralen künstlerischen Fächer: 1.Studienabschnitt: Historische Satztechniken: Mag. Periklis Liakakis Mag. Dr.phil. Martin Lichtfuss Mag. Dominik Rodak Mag. Gernot Schedlberger Dietmar Schermann Mag. Axel Seidelmann Mag. Wolfgang Suppan Komposition/Musiktheorie Analyse : Mag. Herbert Lauermann Mag. Periklis Liakakis Mag. Dr.phil. Martin Lichtfuss Mag. Jorge Sanchez-Chiong Dietmar Schermann Mag. Axel Seidelmann Dr. Marie-Agnes Dittrich Mag. Dr. Annegret Huber Mag. Angelika Silberbauer 2. Studienabschnitt: Studienzweig Komposition: Komposition: Praktische Instrumentation: Dr. Karlheinz Essl Michael Jarrell Reinhard Karger Detlev Müller-Siemens Iris ter Schiphorst Mag. Rumen Dimitrov DDr. Ertugrul Sevsay Studienzweig Elektroakustische Komposition: Elektroakustische Komposition: Musik und Computer: Dr. Karlheinz Essl Mag. Johannes Kretz Mag. Andreas Weixler Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik: Medienkomposition und Angewandte Musik: Reinhard Karger Iris ter Schiphorst Jazztheorie und Arrangement: Christian Mühlbacher Mag. Paul Pawluk Studienzweig Musiktheorie: Musiktheorie: Analyse: Dr. Gesine Schröder Dr. Marie-Agnes Dittrich 15

16 STUDIENBEITRAG: Von allen ordentlichen Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Studierenden, die gleichgestellt sind (Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz) ist nur dann ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 pro Semester einzuheben, wenn sie die für ihr Studium vorgesehene Studienzeit von Studienabschnitt plus 2 Toleranzsemester überschreiten. Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft bzw. Staatenlose und Studierende mit ungeklärter Staatsbürgerschaft zahlen auf jeden Fall 726,72 pro Semester. Informationen über Erlass- bzw. Rückerstattungsgründe erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung. Weiters ist für jedes Semester auf alle Fälle ein Studierendenbeitrag von derzeit 19,-- und ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,70 pro Semester zu entrichten. Diese beiden Beträge für die österreichische Hochschülerschaft sind für In- und Ausländer gleich. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AG ECTS EI EK EU KE KG KL SI SP SSt SU PR PS UE VE VO VU VS Arbeitsgemeinschaft European Credit Transfer System Einzelunterricht Einzelunterricht und Exkursion Ensembleunterricht Künstlerischer Einzelunterricht künstlerischer Gruppenunterricht Kleingruppenunterricht (max. Gruppengröße 2 Personen) Seminar und Einzelunterricht Seminar und Praktikum Semesterstunde Seminar und Übungen Praktikum Proseminar Übung Vorlesung und Einzelunterricht Vorlesung Vorlesung mit Übung Vorlesung und Seminar 16

17 Kaution Komposition Für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist eine Kaution in der Höhe von 55,- zu erlegen. Die Zahlung der Kaution muss spesenfrei für den Empfänger auf dem Konto der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien - mdw eingelangt sein. Achtung: Ihre Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist nur bei zeitgerechtem Eingang der Kaution (bitte mit sämtlichen aufgeführten Angaben bei der Überweisung!) gültig! Kontowortlaut: Univ.f.Musik u.darst.kunst Wien bei der Bank Austria IBAN: AT BIC: BKAUATWW Verwendungszweck: Kaution Komposition Sollte die/der Überweisende nicht identisch mit der Zulassungswerberin/dem Zulassungswerber sein, muss der Name der Zulassungswerberin/des Zulassungswerbers unbedingt bei der Überweisung vermerkt werden! Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt auf das Konto des Überweisers. Bei Bareinzahlungen bei der Bank muss daher unbedingt das Konto für die Rücküberweisung angegeben werden. Bareinzahlungen an der mdw-universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind nicht möglich! Sie erhalten die Kaution zurück, wenn Sie bei der Zulassungsprüfung antreten oder sich fristgerecht ausschließlich per mail an zp-abmeldung@mdw.ac.at wieder abgemeldet haben oder kurzfristig aus schwerwiegenden Gründen (z.b. Krankheit, Fremdverschulden wie Ausfall des Fluges, höhere Gewalt etc.) verhindert sind. Diese Gründe müssen schriftlich (ärztliches Attest, entsprechende Bescheinigungen) binnen 2 Wochen nach der Prüfung nachgewiesen werden. In allen diesen angeführten Fällen wird Ihnen die Kaution ca. 2 Monate nach Abschluss der Zulassungsprüfungen zurücküberwiesen. Bei Fernbleiben ohne fristgerechte Abmeldung oder ohne Nachweis des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundes wird die Kaution einbehalten. Fristen: Anmeldung bis spätestens 19. April 2019 über Frist für das Einlangen der Kaution bzw. Abmeldefrist: 19. April 2019 Frist für das Einlangen der Werke (Kompositionen bzw. theoretische Arbeiten): 06. Mai

18 Beispiele für die Zulassungsprüfung Komposition und Musiktheorie Dauer des schriftlichen Gehörtests: ca 1,5 Stunden Teil A: Gehörtest schriftlich: Alle Beispiele werden fünfmal gespielt. 18

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20 Teil B: Theorietest schriftlich: 1. Tonsatz: a) Entwerfen Sie zur folgenden Melodie eine zweite Stimme oder harmonisieren Sie sie in der Art eines 4stimmigen Satzes: b) Schreiben Sie ausgehend vom gegebenen Akkord eine erweiterte, möglichst phantasievolle Kadenz in der Länge von ca. 6-8 Takten und bezeichnen Sie die Harmonien mit den Symbolen der Stufen- oder Funktionstheorie: 20

21 2. Musiktheorie: a) Kommentieren Sie die folgenden Notenbeispiele und versuchen Sie eine musiktheoretische Annäherung, indem Sie festhalten, wann/von wem die Stücke geschrieben sein könnten; versuche, die Stücke stilistisch einzuordnen; charakteristische Satztechniken identifizieren; (dort, wo es sinnvoll erscheint,) motivisch-thematische Elemente/Zusammenhänge markieren. 21

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25 b) Bestimmen Sie die Instrumente der folgenden Partiturseite und geben Sie bei entsprechenden Instrumenten die jeweilige Transposition an: 25

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