Aufgrund der 7 und 8 sowie der Bestimmungen der Anlage A des Kunsthochschul- Studiengesetzes, BGBl.Nr. 187/1983, wird verordnet:
|
|
- Richard Kerner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung Musikleitung (Studienzweige: Orchesterdirigieren, Chordirigieren und Korrepetition) an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschluß des Abteilungskollegiums der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung vom 6. März 1987 (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 4. Mai 1987, GZ /122-18/85). 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 1) Aufgrund der 7 und 8 sowie der Bestimmungen der Anlage A des Kunsthochschul- Studiengesetzes, BGBl.Nr. 187/1983, wird verordnet: 1 Geändert mit Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtung Musikleitung (mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren und Korrepetition) vom (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom , GZ /27-18/89). 2 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /31-18/90). 3 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /39-18/90). 4 Geändert mit Beschlüssen der Studienkommission vom und (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /53-I/B/8/91). 5 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom und (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /38-I/B/5A/93). 6 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom und (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /39-I/B/5A/94). 7 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /50-I/B/5A/95).
2 - 2 - I. Abschnitt Aufnahmsprüfung 1 Die Aufnahmsprüfung besteht aus drei Teilen: TEIL 1: Schriftlicher und mündlicher Gehörtest TEIL 2: Schriftlicher Theorietest, bestehend aus Fragen der allgemeinen Musiklehre TEIL 3: Praktischer Teil, bestehend aus Vordirigieren eines der folgenden vorbereiteten Werke: Serenade KV 525 (Eine kleine Nachtmusik) von Mozart, "Ave verum Corpus" von Mozart, der Symphonie in h-moll (Unvollendete) von Schubert oder der 1. Symphonie von Beethoven und Lösung vom Prüfungssenat gestellter dirigentischer Aufgaben. Klaviervortrag einer Beethoven-Sonate mittleren Schwierigkeitsgrades nach Wahl. Einfacher Blattspieltest am Klavier. II. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im ersten Studienabschnitt 2 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrale künstlerische Fächer: a) Harmonielehre 8 b) Kontrapunkt 8 c) Formenlehre 8 d) Klavier 4 e) Dirigieren Sonstige Pflichtfächer: a) Gehörbildung 4 b) Geschichte der Musik 8 c) Instrumentenkunde 4 d) Akustik 2 e) ein weiteres Instrumentalfach nach Wahl des Studierenden 4 f) Partiturspiel 2 gem. 8 Abs. 3 KHStG 1 Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlässen vom , GZ /32-I/D/18/97 und , GZ. 613/76-I/D/18/97).
3 - 3 - g) Stimmbildung 2 gem. 8 Abs. 3 KHStG h) Korrepetitionspraxis 2 gem. 8 Abs. 3 KHStG Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 3 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 2 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ 1 SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Harmonielehre: Harmonielehre 1-4 VE Aus dem Fach Kontrapunkt: Kontrapunkt 1-4 VE Aus dem Fach Formenlehre: Formenlehre 1-4 VS Aus dem Fach Klavier: Klavier 1-4 EI Aus dem Fach Dirigieren: a) Grundlagen der Dirigiertechnik (Orchester) 1-4 SI 1,5 6 b) Einführung in die Chorleitung 1-4 SI 1, Aus dem Fach Gehörbildung: Gehörbildung 1-4 UE Aus dem Fach Geschichte der Musik: Musikgeschichte 1-4 VO Aus dem Fach Instrumentenkunde: Instrumentenkunde 1,2 VS Aus dem Fach Akustik: Akustik der Musikinstrumente und Einführung in die Raumakustik VS Aus dem weiteren Instrumentalfach: Ein Streich- oder Blasinstrument des symphonischen Orchesters nach Wahl des Studierenden und nach Maßgabe des Lehrangebotes 1-4 EI Aus dem Fach Partiturspiel: 1 Abkürzungen: AS = Arbeitsgemeinschaft und Seminar, EE = Einzelunterricht und Ensemble, EI = Einzelunterricht, ES = Einzelunterricht und Übung mit Solisten, EU = Ensembleunterricht, PS = Proseminar, SE = Seminar, SI = Seminar und Einzelunterricht, UE = Übung, VE = Vorlesung und Einzelunterricht, VI = Vorlesung, Seminar und Einzelunterricht, VO = Vorlesung, VP = Vorlesung und Proseminar, VS = Vorlesung und Seminar, VT = Vorlesung, Seminar und Übung, VU = Vorlesung mit Übung
4 - 4 - Partiturspiel 1,2 EI Aus dem Fach Stimmbildung: Stimmbildung 1,2 EI Aus dem Fach Korrepetitionspraxis : Einführung in die Korrepetitionspraxis 1,2 EI 1 2 Nachweis von Vorkenntnissen Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse vermitteln: Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen: Gehörbildung 1 Gehörbildung 2 Gehörbildung 2 Gehörbildung 3 Gehörbildung 3 Gehörbildung 4 Hinweis: Die Studierenden sind berechtigt, Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtfach Chor des 2. Studienabschnittes bereits im 1. Studienabschnitt abzuschließen. Den Studierenden, die im 2. Studienabschnitt den Studienzweig Chordirigieren entweder alleine oder zusätzlich zum Studienzweig Orchesterdirigieren oder Korrepetition wählen wollen, wird dringend empfohlen, das Pflichtfach Chor bereits ab dem 1. Semester durchgehend bis zum Ende des 8. Semesters zu besuchen. Freifächer 4 Der Besuch der folgenden Lehrveranstaltung wird empfohlen: Hospitation in Dirigentenklassen im 2. Studienabschnitt (Orchester und Chor) 1,2
5 - 5 - III. Abschnitt Prüfungen im ersten Studienabschnitt Vorprüfungen 5 Die Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen "Musikgeschichte", "Instrumentenkunde" und "Akustik der Musikinstrumente und Einführung in die Raumakustik" sind mündlich abzuhalten. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordern, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen. Erste Diplomprüfung 6 Prüfungsgegenstände der 1. Diplomprüfung sind: 1. Harmonielehre: schriftlich: Choralbearbeitung über ein gegebenes Choralthema im vierstimmigen Satz des 17. Jahrhunderts (im vor-bach'schen Stil) mündlich-praktisch: Generalbaß, Modulation am Klavier 2. Kontrapunkt: schriftlich: Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Fuge im Barockstil. 3. Formenlehre: schriftlich: Analyse eines oder mehrerer Sätze aus der Musik des Spätbarock oder der Wiener Klassik. 4. Klavier: Vortrag einer mindestens 3-stimmigen Fuge von Bach, eines mittelschweren Werkes der Klassik und eines der Romantik oder der Moderne. 5. Dirigieren bzw. Korrepetition: Nachweis der Schlagtechnik anhand eines vorgegebenen Rezitatives. Weiters Nachweis der dirigentischen Begabung anhand eines selbsgewählten Beispieles aus einer vorgegebenen Gruppe von Werken sowie der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Partiturstudium anhand von Werken des 17. und 18. Jahrhunderts oder Nachweis der Eignung zum Korrepetitor durch Vortrag eines selbstgewählten Teiles einer Oper aus dem deutschen oder italienischen Repertoire, wobei der Kandidat den Gesangspart markieren soll. Die Bekanntgabe der zu lösenden künstlerischen Aufgaben für Klavier und Dirigieren erfolgt am Ende des 3. einrechenbaren Semesters.
6 - 6 - IV. Abschnitt Studienzweig "Orchesterdirigieren" Pflicht- und Freifächer im zweiten Studienabschnitt 7 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches 1. Zentrale künstlerische Fächer a) Dirigieren 64 b) Klavier 8 2. Sonstige Pflichtfächer a) Formanalyse 8 b) Partiturspiel 8 c) Korrepetition 8 d) Gehörbildung 4 e) Opern- und Oratorienkunde 8 f) Neue Musik 4 g) Chor 8 h) Stimmbildung 2 i) Italienisch 4 j) Methodik der wiss. Arbeit 2 k) Alte Musik 4 l) ein weiteres Instrumentalfach nach Wahl des Studierenden 2 m) Rechtskunde 1 n) Instrumentation 4 Zahl der SemWSt. o) Operndirigieren 6 gem. 8 Abs. 3KHStG Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 8 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 7 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Dirigieren: a) Orchesterdirigieren 1-8 SI 7 56 b) Chordirigieren 1-4 SI 2 8
7 Aus dem Fach Klavier: Klavier 5-12 EI Aus dem Fach Formanalyse: Formanalyse (Musikanalyse) 1-4 VS Aus dem Fach Partiturspiel: Partiturspiel 3-10 EI Aus dem Fach Korrepetition: Korrepetition 1-8 EI Aus dem Fach Gehörbildung: Gehörbildung (Solfeggio) 5-8 UE Aus dem Fach Opern- und Oratorienkunde: Opern- und Oratorienkunde 1-4 VS Aus dem Fach Neue Musik: Orchestermusik der Gegenwart 1,2 AS Aus dem Fach Chor: Chor 1-4 EU Aus dem Fach Stimmbildung: Stimmbildung 3,4 EI Aus dem Fach Italienisch: Italienisch 1-4 VU Aus dem Fach Methodik der wissenschaftlichen Arbeit: Methodik der wissenschaftlichen Arbeit 1,2 PS Aus dem Fach Alte Musik: a) Generalbaß 1,2 EI 1 2 b) Aufführungspraxis 1,2 SE Aus dem weiteren Instrumentalfach: Ein Streich- oder Blasinstrument des symphonischen Orchesters nach Wahl des Studierenden und nach Maßgabe des Lehrangebotes 5,6 EI Aus dem Fach Rechtskunde: Urheberrecht und Vertragsrecht VO Aus dem Fach Instrumentation : Instrumentation 1,2 VE Aus dem Fach Operndirigieren: Operndirigieren 1-4 UE 1,5 6 Bezüglich der Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtfach Chor siehe den Hinweis am Ende des Abschnittes II.
8 - 8 - Nachweis von Vorkenntnissen Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse vermitteln: Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen: Gehörbildung (Solfeggio) 5 Gehörbildung (Solfeggio) 6 Gehörbildung (Solfeggio) 6 Gehörbildung (Solfeggio) 7 Gehörbildung (Solfeggio) 7 Gehörbildung (Solfeggio) 8 Freifächer Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Hospitation in Instrumental- und Gesangsklassen Hospitation bei Orchesterproben V. Abschnitt Wahlfächer gem. 16 Abs. 1 letzter Satz des KHStG 9 Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien insbesondere auf geistesund stilgeschichtlichem, soziologischem oder ästhetisch-kritischem Gebiet sind insgesamt 8 SemWSt. aus Wahlfächern zu besuchen und durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) abzuschließen. Aus einem Teilgebiet eines Wahlfaches ist überdies eine schriftliche Prüfungsarbeit ( 32 KHStG) abzulegen. Hiefür stehen insbesondere folgende Lehrveranstaltungen zur Wahl: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ Sem. WSt. 1. Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 VO 2 4 Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 VS 2 4 Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 VS 2 4 Geschichte der Musiktheorie 1-6 VS 2 12 Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 VS 2 8 Historische Instrumentenkunde (Instrumentenbau) 1,2 AS 2 4
9 Weiters werden empfohlen: Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Musiksoziologie. Die Studierenden sind berechtigt, diese Wahlfächer durch andere zu ersetzen, soferne diese in einer fachlich sinnvollen und pädagogisch vertretbaren Beziehung zu den Pflichtfächern der Studienrichtung stehen. Insbesondere sei hier auf das Angebot der Studienrichtung Musikwissenschaft an der Universität Wien hingewiesen. Die Entscheidung des Studierenden bedarf der Genehmigung durch den Vorsitzenden der Studienkommission. Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfungen (der erfolgreichen Teilnahme) aus (an) den Lehrveranstaltungen sowie die positive Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit gem. 32 KHStG sind Voraussetzung für die Zulassung zur 2. Diplomprüfung. VI. Abschnitt Prüfungen im zweiten Studienabschnitt Vorprüfungen 10 Die Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen "Opern- und Oratorienkunde" und "Grundlagen der Rechtskunde" sind mündlich abzuhalten. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordern, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen. Zweite Diplomprüfung 11 Die 2. Diplomprüfung besteht aus 2 Teilen: 1) Interne Diplomprüfung: a) Klavier: Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines mehrsätzig sein muß. b) Dirigieren: ohne Orchester: Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidaten zu lösenden künstlerischen Aufgaben sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Partiturstudium anhand von Werken des 18., 19. oder 20. Jahrhunderts. c) Dirigieren: mit Orchester: Aus einem Block von 30 vorgegebenen Werken hat der Kandidat am Ende des 10. einrechenbaren Semesters 20 Werke auszuwählen. Aus
10 diesen 20 Werken wählt der Prüfungssenat mindestens 2 Beispiele für die Arbeit des Kandidaten mit dem Orchester aus (spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin). 2) Öffentliche Diplomprüfung (mit Orchester): Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier und Dirigieren (interne Diplomprüfung) zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 10. einrechenbaren Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung Orchesterdirigieren wird das zu dirigierende Werk am Ende des 11. einrechenbaren Semesters festgelegt. VII. Abschnitt Studienzweig "Chordirigieren" Pflicht- und Freifächer im zweiten Studienabschnitt (Die Wahl des Studienzweiges "Chordirigieren" setzt den Nachweis einer bildungsfähigen Stimme voraus.) 12 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrale künstlerische Fächer: a) Dirigieren 32 b) Klavier 8 c) Stimmbildung 8 2. Sonstige Pflichtfächer: a) Formanalyse 8 b) Partiturspiel 8 c) Korrepetition 8 d) Gehörbildung 4 e) Opern- und Oratorienkunde 8 f) Neue Musik 4 g) Chor 24 h) Vokalsatz 4 i) Italienisch 4
11 j) Methodik der wissenschaftlichen Arbeit 2 k) Alte Musik 4 l) ein weiteres Instrumentalfach nach Wahl des Studierenden 2 m) Rechtskunde 1 n) Choraltheorie und Praxis 2 gem. 8 Abs.3 KHStG o) Hospitation bei Opernproduktionen 2 gem. 8 Abs.3 KHStG mit Chor Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 13 Als Lehrveranstaltungen, welche die in 12 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Dirigieren: a) Chordirigieren 1-8 SI 3 24 b) Orchesterdirigieren 1-4 SI Aus dem Fach Klavier: Klavier 5-12 EI Aus dem Fach Stimmbildung: Stimmbildung 3-10 EI Aus dem Fach Formanalyse: Formanalyse (Musikanalyse) 1-4 VS Aus dem Fach Partiturspiel: Partiturspiel 3-10 EI Aus dem Fach Korrepetition: Korrepetition 1-8 EI Aus dem Fach Gehörbildung: Gehörbildung (Solfeggio) 5-8 UE Aus dem Fach Opern- und Oratorienkunde: Opern- und Oratorienkunde 1-4 VS Aus dem Fach Neue Musik: Chormusik der Gegenwart 1,2 AS Aus dem Fach Chor: Chor 1-8 EU 3 24
12 Aus dem Fach Vokalsatz: Vokalsatz 1-4 VS Aus dem Fach Italienisch: Italienisch 1-4 VU Aus dem Fach Methodik der wissenschaftlichen Arbeit: Methodik der wissenschaftlichen Arbeit 1,2 PS Aus dem Fach Alte Musik: a) Aufführungspraxis 1,2 SE 1 2 b) Generalbass 1,2 EI Aus dem weiteren Instrumentalfach: a) Cembalo 1,2 EI 1 2 oder b) Orgel 1,2 EI Aus dem Fach Rechtskunde: Urheberrecht und Vertragsrecht VO Aus dem Fach Choraltheorie und Praxis: Choraltheorie und Praxis 1,2 VU Aus dem Fach Hospitation bei Opernproduktionen mit Chor: Hospitation bei Opernproduktionen mit Chor 1,2 Block 1 2 Hinsichtlich der Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtfach Chor siehe den Hinweis am Ende des Abschnittes II. Nachweis von Vorkenntnissen Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse vermitteln: Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen: Gehörbildung (Solfeggio) 5 Gehörbildung (Solfeggio) 6 Gehörbildung (Solfeggio) 6 Gehörbildung (Solfeggio) 7 Gehörbildung (Solfeggio)7 Gehörbildung (Solfeggio) 8
13 Freifächer Der Besuch der folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Hospitation in Instrumental- und Gesangsklassen Hospitation bei Orchesterproben Korrepetition in Gesangs-, Lied- und Instrumentalklassen Hospitation bei Opernproduktionen VIII. Abschnitt Wahlfächer gem. 16 Abs. 1 letzter Satz des KHStG 14 Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien insbesondere auf geistesund stilgeschichtlichem, soziologischem oder ästhetisch-kritischem Gebiet sind insgesamt 8 SemWSt. aus Wahlfächern zu besuchen und durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) abzuschließen. Aus einem Teilgebiet eines Wahlfaches ist überdies eine schriftliche Prüfungsarbeit ( 32 KHStG) abzulegen. Hiefür stehen insbesondere folgende Lehrveranstaltungen zur Wahl: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SWSt. insgesamt 1. Harmonikale VO 2 4 Grundlagenforschung 1,2 Einführung in die VS 2 4 Stimmführungsanalyse 1,2 Methoden der Notation VS 2 4 in der Gegenwart 1,2 Geschichte der Musiktheorie 1-6 VS 2 12 Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 VS 2 8 Historische Instrumentenkunde AS 2 4 (Instrumentenbau) 1,2 2. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Kirchenmusik und aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Musiksoziologie. Die Studierenden sind berechtigt, diese Wahlfächer durch andere zu ersetzen, soferne diese in einer fachlich sinnvollen und pädagogisch vertretbaren Beziehung zu den Pflichtfächern der Studienrichtung stehen. Insbesondere sei hier auf das Angebot der Studienrichtung
14 Musikwissenschaft an der Universität Wien hingewiesen. Die Entscheidung des Studierenden bedarf der Genehmigung durch den Vorsitzenden der Studienkommission. Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfungen (der erfolgreichen Teilnahme) aus (an) den Lehrveranstaltungen sowie die positive Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit gem. 32 KHStG sind Voraussetzung für die Zulassung zur 2. Diplomprüfung. IX. Abschnitt Prüfungen im zweiten Studienabschnitt Vorprüfungen 15 Die Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen "Opern- und Oratorienkunde", "Einführung in die Stimmführungsanalyse" und "Grundlagen der Rechtskunde" sind mündlich abzuhalten. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordern, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen. Zweite Diplomprüfung 16 Die 2. Diplomprüfung besteht aus 2 Teilen: 1) Interne Diplomprüfung: a) Klavier: Vortrag eines Präludiums und einer Fuge (mindestens 4-stimmig) von J.S.Bach und eines Werkes einer anderen Stilepoche. Dirigieren: ohne Chor: Der Kandidat hat aus einem vorgegebenen Block von 30 Werken aus der weltlichen, geistlichen oder Opernchor- Literatur am Ende des 10. einrechenbaren Semesters 20 Werke auszuwählen, von denen er nach Beschluß des Prüfungssenats mindestens 2 auf dem Klavier unter simulierten Probenbedingungen vorzutragen hat. Erarbeitung von vorbereiteten Rezitativen und Arien aus Oratorien. Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidaten zu lösenden künstlerischen Aufgaben sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Stimmbildung: theoretisch: Fragen zur Stimmtechnik praktisch: Nachweis von Kenntnissen der Einzel- und Chor- Stimmbildung.
15 b) Dirigieren: mit Chor: Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad ein bis drei Werke aus dem Repertoire der beiden letzten Semester. Prima Vista Erarbeitung eines Chorstückes nach Ansage (a-cappella oder mit Begleitung. Bekanntgabe des Stückes eine Stunde vor Prüfungsbeginn). 2) Öffentliche Diplomprüfung (mit Chor): Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier (interne Diplomprüfung) und Dirigieren (interne Diplomprüfung gem. lit. a) zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 10. einrechenbaren Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung Chordirigieren wird das zu dirigierende Werk am Ende des 11. einrechenbaren Semesters festgelegt. X. Abschnitt Studienzweig "Korrepetition" Pflicht- und Freifächer im zweiten Studienabschnitt Pflichtfächer 17 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrale künstlerische Fächer a) Korrepetition 16 b) Dirigieren 8 c) Klavier 8 d) Partiturspiel 8 2. Sonstige Pflichtfächer a) Formanalyse 8 b) Gehörbildung 4 c) Opern- und Oratorienkunde 8 d) Neue Musik 4 e) Chor 8 f) Stimmbildung 2 g) Italienisch 4 h) Methodik d. wiss. Arbeit 2
16 i) Alte Musik 2 j) Ein weiteres Instrumentalfach nach Wahl des Studierenden 2 k) Rechtskunde 1 l) Operndirigieren 6 gem. 8 Abs.3 KHStG Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 18 Als Lehrveranstaltungen, welche die in 17 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Korrepetition: Korrepetition 1-8 ES Aus dem Fach Dirigieren: a) Orchesterdirigieren 1,2 SI 2 4 b) Chordirigieren 1,2 SI Aus dem Fach Klavier: Klavier 5-12 EI Aus dem Fach Partiturspiel: Partiturspiel 3-10 EI Aus dem Fach Formanalyse Formanalyse (Musikanalyse) 1-4 VS Aus dem Fach Gehörbildung: Gehörbildung (Solfeggio) 5-8 UE Aus dem Fach Opern- u. Oratorienkunde: Opern- und Oratorienkunde 1-4 VS Aus dem Fach Neue Musik: Oper und Ballett der Gegenwart 1,2 AS Aus dem Fach Chor: Chor 1-4 EU Aus dem Fach Stimmbildung: Stimmbildung 3,4 EI Aus dem Fach Italienisch: Italienisch 1-4 VU Aus dem Fach Methodik der wissenschaftlichen Arbeit: Methodik der wissenschaftlichen Arbeit 1,2 PS Aus dem Fach Alte Musik: Generalbass 1,2 EI 1 2
17 Aus dem weiteren Instrumentalfach: a) Cembalo 1,2 EI 1 2 oder b) Orgel 1,2 EI Aus dem Fach Rechtskunde: Urheberrecht und Vertragsrecht VO Aus dem Fach Operndirigieren Operndirigieren 1-4 :UE 1,5 6 Hinsichtlich der Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtfach Chor siehe den Hinweis am Ende des Abschnittes II. Nachweis von Vorkenntnissen Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse vermitteln: Vorkenntnisse voraussetzen: Gehörbildung (Solfeggio) 5 Gehörbildung (Solfeggio) 6 Gehörbildung (Solfeggio) 6 Gehörbildung (Solfeggio) 7 Gehörbildung (Solfeggio) 7 Gehörbildung (Solfeggio) 8 Freifächer Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Hospitation in Instrumental- und Gesangsklassen Hospitation bei Orchester- und Chorproben Korrepetition in Gesangs-, Lied- und Instrumentalklassen Hospitation bei Opernproduktionen
18 XI. Abschnitt Wahlfächer gem. 16 Abs. 1 letzter Satz des KHStG 19 Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien insbesondere auf geistesund stilgeschichtlichem, soziologischem oder ästhetisch-kritischem Gebiet sind insgesamt 8 SemWSt. aus Wahlfächern zu besuchen und durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) abzuschließen. Aus einem Teilgebiet eines Wahlfaches ist überdies eine schriftliche Prüfungsarbeit ( 32 KHStG) abzulegen. Hiefür stehen insbesondere folgende Lehrveranstaltungen zur Wahl: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SWSt. insgesamt 1. Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 VO 2 4 Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 VS 2 4 Geschichte der Musiktheorie 1-6 VS 2 12 Musik in den Massenmedien 1,2 VO 2 4 Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 VS Weiters werden empfohlen: Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Musiksoziologie und aus den Bereichen kulturelles Management und Operndramaturgie. Die Studierenden sind berechtigt, diese Wahlfächer durch andere zu ersetzen, soferne diese in einer fachlich sinnvollen und pädagogisch vertretbaren Beziehung zu den Pflichtfächern der Studienrichtung stehen. Insbesondere sei hier auf das Angebot der Studienrichtung Musikwissenschaft an der Universität Wien hingewiesen. Die Entscheidung des Studierenden bedarf der Genehmigung durch den Vorsitzenden der Studienkommission. Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfungen (der erfolgreichen Teilnahme) aus (an) den Lehrveranstaltungen sowie die positive Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit gem. 32 KHStG sind Voraussetzung für die Zulassung zur 2. Diplomprüfung.
19 XII. Abschnitt Prüfungen im zweiten Studienabschnitt Vorprüfungen 20 Die Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen "Opern- und Oratorienkunde" und "Grundlagen der Rechtskunde" sind mündlich abzuhalten. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordern, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen. Zweite Diplomprüfung 21 Die 2. Diplomprüfung besteht aus 2 Teilen 1) Interne Diplomprüfung: Klavier: Vortrag eines Solostückes und eines mehrsätzigen Kammermusikwerkes oder eines Liederzyklus. Partiturspiel: Vortrag eines vorbereiteten schwierigeren Stückes der Konzert- oder Ballettliteratur. Prima Vista-Vortrag einer Partitur der Wiener Klassik. Korrepetition: Nachweis von 15 erarbeiteten Opern, aus denen eine Auswahl von fünf Opern der maßgebenden Stilrichtungen vorzubereiten ist. Vortrag eines selbstgewählten schwierigen Teiles einer Oper, wobei der Kandidat den Gesangspart markieren soll. Blattspiel eines mittelschweren Klavierauszuges und vom Blatt Transponieren eines leichteren Teiles einer Operette. Mit Sänger/In: Erarbeiten eines für diese(n) Sänger/In unbekannten Abschnittes einer Oper. Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidaten zu lösenden künstlerischen Aufgaben sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen des Opernrepertoires. 2) Öffentliche Diplomprüfung mit einem Sänger oder Vokalensemble: Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier, Partiturspiel und Korrepetition zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 10. einrechenbaren Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung wird das vorzutragende Werk am Ende des 11. einrechenbaren Semesters festgelegt.
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse der Studienkommission für die Studienrichtungen Flöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette
MehrS T U D I E N P L A N für die Studienrichtung VIOLONCELLO an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung VIOLONCELLO an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse des Abteilungskollegiums der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente
MehrS T U D I E N P L A N für die Studienrichtung HORN an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung HORN an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse der Studienkommission für die Studienrichtungen Horn, Trompete, Posaune, Baßtuba
MehrSTUDIENPLAN. Diplomstudium Dirigieren. mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren Chordirigieren Korrepetition
STUDIENPLAN Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren Chordirigieren Korrepetition an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss der Studienkommission Komposition
MehrS T U D I E N P L A N für die Studienrichtung SCHLAGINSTRUMENTE an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung SCHLAGINSTRUMENTE an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien Beschluß des Abteilungskollegiums der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente vom
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG SOLOGESANG Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG GITARRE Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und
MehrViola da Gamba/Violone Bachelor
Viola da Gamba/Violone Bachelor Gesamtstudiendauer 8 240 ECTS Gesamtstundenanzahl 105 SSt davon 88 für PF 197 ECTS 6 für WF 15 ECTS 11 für FWF 12 ECTS 2 Bachelorarbeiten 16 ECTS PFLICHTFÄCHER Künstlerische
MehrHOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN WIEN Abteilung Musikpädagogik
HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN WIEN Abteilung Musikpädagogik S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung "Instrumental(Gesangs)pädagogik" an der Hochschule für Musik und darstellende
MehrAnton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6914 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT DIPLOMSTUDIUM DIRIGIEREN MIT DEN STUDIENZWEIGEN ORCHESTERDIRIGIEREN
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG BLOCKFLÖTE Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und
MehrTEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (KENN.NR.592)
TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (KENN.NR.592) STUDIENPLAN FÜR TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (LEHRAMT AN HÖHEREN SCHULEN) I. ERSTER STUDIENABSCHNITT STUNDENZAHLEN AUS PFLICHT UND FREIFÄCHERN 1: (1) In den
MehrVerbleib im alten Studienplan 1. Studienabschnitt IGP Klassik
- - Verbleib im alten Studienplan. Studienabschnitt IGP Klassik NAME: Matrikel-Nr.: Kennzeichnung des Studiums: Die ab Okt. 003 absolvierte Lehrveranstaltung aus dem Bakkalaureatsstudium IGP SSt. ZEUGNISSE
MehrAufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt
Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt Folgende Fächer werden angeboten: HAUPTFACH KOMPOSITION...2 HAUPTFACH DIRIGIEREN...2 HAUPTFACH GESANG (DAUER 15 MIN.)...4
MehrAufnahmebedingungen für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung)
Aufnahmebedingungen für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung) 1. HAUPTFACH KOMPOSITION... 2 2. HAUPTFACH DIRIGIEREN... 2 SCHWERPUNKTE ORCHESTERLEITUNG UND CHORLEITUNG... 2 3. HAUPTFACH
MehrStudienplan Instrumentalstudium
Wildbergstraße 18, 4040 Linz Tel.: 0043-732-701000-Dw. 21 / 22 Fax: 0043-732-701000-Dw. 16 e-mail: studienbuero@bruckneruni.at www.bruckneruni.at Bachelor-Studium: Studienplan Instrumentalstudium Empfohlenes
MehrStudienplan - Instrumentalstudium KBA. Gitarre, Viola da Gamba, Blockflöte. Gesamtdarstellung:
Studienplan - Instrumentalstudium KBA Gitarre, Viola da Gamba, Blockflöte Bezeichnung des Moduls SSt Gesamtdarstellung:.Sem.Sem 3.Sem 4.Sem 5.Sem 6.Sem 7.Sem 8.Sem des Moduls Künstlerisch I (Studieneingansphase)
MehrMITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
- 836 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Studienjahr 1998/99 Ausgegeben am 31. August 1999 64. Stück 689. Studienplan für die Studienrichtung Mathematik an der Universität Innsbruck
MehrSTUDIENPLAN. Diplomstudium Komposition und Musiktheorie
STUDIENPLAN Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition Elektroakustische Komposition Medienkomposition und Angewandte Musik Musiktheorie an der Universität für Musik
MehrS T U D I E N P L A N. für die Studienrichtung PRODUKTION an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung PRODUKTION an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtung Produktion vom 1. Oktober 1985,
MehrKATHOLISCHE UND EVANGELISCHE KIRCHENMUSIK Masterstudium
KATHOLISCHE UND EVANGELISCHE KIRCHENMUSIK Masterstudium ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG: (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium für Katholische und Evangelische
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung)
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung) Anlage I Studienpläne sowie Übersicht über Module und Leistungspunkte I a) Module und Fächer des Wahlpflichtbereichs
MehrNR AMTLICHE MITTEILUNGEN
NR. 282 13.10.2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft (M.A.) (1-Fach-Master, Vollzeit-/Teilzeitstudium) und den
MehrAnerkennung der Lehrveranstaltungen Verbleib im Diplomstudium Jazz (1. und 2. Studienabschnitt)
Anerkennung der Lehrveranstaltungen Verbleib im Diplomstudium Jazz (1. und. Studienabschnitt) NAME: Matrikel-Nr.: Kennzeichnung des Studiums: V BITTE ZEUGNISSE BEILEGEN! Für die zu absolvierende Lehrveranstaltung
MehrErschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am , im Studienjahr 2001/02.
Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am 14.06.2002, im Studienjahr 2001/02. 270. Studienplan für das Diplomstudium "Arabistik" an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen
MehrAnlagen zur Studienordnung für den Studiengang Dirigieren vom 4. Februar 2005
Anlagen zur Studienordnung für den Studiengang Dirigieren vom 4. Februar 2005 Dirigieren Ausgestaltung in SWS und Credits Studienrichtung Orchesterdirigieren (Fächerumfang von 85 SWS) Grundstudium 37 SWS.
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG VIOLINE Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang. Master Dirigieren. mit der Abschlussbezeichnung. Master of Music (M.Mus.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang Master Dirigieren mit der Abschlussbezeichnung Master of Music (M.Mus.) an der Hochschule für Musik Nürnberg vom 25. April 2016 Aufgrund
MehrHochschule für Musik Detmold
Seite 1 von 15 Studienbuch Bachelor of Music in der Studienrichtung Freischaffender Musiker (Akkordeon, Blockflöte, Gitarre, Klavier, Orgel, Pauken/Schlagzeug, Saxophon) Dazugehörige e Hauptinstrument
MehrKorrepetition Klavierkammermusik Liedgestaltung
HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND THEATER Korrepetition Klavierkammermusik Liedgestaltung Studienangebote: Bachelorstudium Studienrichtungen: Regelstudienzeit: Abschluss: Berufsfeld: Höchstalter: a) Vokale Korrepetition/Liedgestaltung
MehrKomposition/Musiktheorie
HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND THEATER Komposition/Musiktheorie Studienangebote: Bachelorstudium Regelstudienzeit: Abschluss: Berufsfeld: 8 Semester Bachelor of Music Lehrer an Musikschulen, freiberufliche Tätigkeit
MehrWie finde ich Lehrveranstaltungen im KUGonline?
1 Wie finde ich Lehrveranstaltungen im KUGonline? Alle Lehrveranstaltungen an der KUG finden Sie im Campusmanagementsystem KUGonline. Um die Lehrveranstaltungen zu finden, müssen Sie die Webseite http://online.kug.ac.at
MehrTiroler Landeskonservatorium
Tiroler Landeskonservatorium Diplomstudium Künstlerische Studienrichtung Gesang Studienzweig Lied&Oratorium und Studienzweig Musikdramatische Darstellung Studien- und Lehrplan Studienziel Berufsausbildung
MehrAnforderungen bei den Eignungsprüfungen im Hauptfach und den Pflichtfächern am Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg
Anforderungen bei den Eignungsprüfungen im Hauptfach und den Pflichtfächern am Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg A. Profil Elementare Musikpädagogik (EMP) Für das Profil EMP sind Gegenstand
Mehr29 Musik ( 56 LPO I)
29 Musik ( 56 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Musik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht
MehrAufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music
Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music A) MIT KÜNSTLERISCHEM SCHWERPUNKT... 2 1. HAUPTFACH KOMPOSITION... 2 2. HAUPTFACH DIRIGIEREN... 2 3. HAUPTFACH GESANG... 4 4. HAUPTFACH KLAVIER...
MehrStudiengang Bachelor Lehramt Musik an Gymnasien (8 Semester) Inhalt
Studiengang Bachelor Lehramt Musik an Gymnasien (8 Semester) Inhalt I A) WAHLPFLICHTMODULE BEI ERSTFACH KLAVIER... 2 I B) WAHLPFLICHTMODULE BEI ERSTFACH KLAVIER POPULÄRE MUSIK / JAZZ... 5 I C) WAHLPFLICHTMODULE
MehrE Ergänzungsprüfung für den Schwerpunkt Korrepetition
Studienführer für das Instrumentalstudium Klavier an der Universität Mozarteum Salzburg 2007 Das Instrumentalstudium Klavier gliedert sich in zwei Studienabschnitte, das Bakkalaureat und das Magisterium.
MehrModulübersicht für den Studiengang Bachelor of Music Komposition
Modulübersicht für den Studiengang Bachelor of Music Komposition Art der L Min / Woche Semester Leistungspunkte je Modul rüfungsleistung rüfungsanforderungen Nr. Stand: 01. April 201 1 2 3 4 6 7 1 Hauptfach
MehrBA-Nebenfach Musikpädagogik
Lehrstuhl für pädagogik und didaktik BA-Nebenfach pädagogik Modulhandbuch Version 2.3a Gemäß Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen; gemäß Allgemeiner
MehrPrüfungsordnung für nebenberufliche Kirchenmusiker (C) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Prüfungsordnung für nebenberufliche Kirchenmusiker PrüfOKMC 4.630 Prüfungsordnung für nebenberufliche Kirchenmusiker (C) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 1. November 1994 A. Allgemeine Bestimmungen
MehrHauptfach Komposition (K) I
Hauptfach Komposition (K) I a) Inhalte und Qualifizierungsziele: Entwicklung eines eigenen kompositorischen Profils des Studierenden. Kompositionen des Studierenden werden dazu eingehend analysiert und
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln
Amtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln 21.11.2014 Nr. 68 Inhaltsverzeichnis: I. Änderungsordnung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music Tonsatz an der Hochschule
MehrMusik LS CP (studiert werden die Module des LS1-Studienganges) 300 Musik LS CP
Modulübersicht Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LS1+2) - erweitertes Studium mit 142 CP (LS1+2 142 CP) sowie Studium mit 115 CP (LS1 +
MehrBA-Nebenfach Musikpädagogik
Lehrstuhl für pädagogik und didaktik BA-Nebenfach pädagogik Modulhandbuch Version 2.3 (gültig ab Studien- bzw. Modulbeginn SS 2015) Inhalt: Modulübersicht Modulbeschreibungen (alphabetische Ordnung nach
MehrOrchesterdirigieren MASTER Spezielle Anforderungen der Eignungsprüfung
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Orchesterdirigieren MASTER Spezielle Anforderungen der Eignungsprüfung Von ausländischen Bewerber(inne)n wird die sichere Beherrschung der deutschen Sprache erwartet.
MehrANHANG II - MODULÜBERSICHT / STUDIENVERLAUF
Leitfaden BA Lehramt Ibk Anhang II Modulübersicht / Studienverlauf ME 1 ANHANG II - MODULÜBERSICHT / STUDIENVERLAUF UF Musikerziehung (ME) 1 Künstlerisches Hauptfach 1.1 1. Künstlerisches Hauptfach 1 6
MehrHauptfach Collaborative Piano im Master of Music (Künstlerische Ausbildung)
Hauptfach Collaborative Piano im Master of Music (Künstlerische Ausbildung) a) Inhalte und Qualifizierungsziele: Das Modul enthält die Fächer - Instrumentalkorrepetition Saiteninstrument - Instrumentalkorrepetition
MehrStudieren am Hamburger Konservatorium
Musik als Beruf Studieren am Hamburger Konservatorium Mit seiner einzigartigen Struktur nimmt das Hamburger Konservatorium in der deutschen Ausbildungslandschaft eine ganz besondere Stellung ein. Musikschule
MehrAnlage. Prüfungsordnung für den Studiengang Diplom-Musiklehrer der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Anlage Prüfungsordnung für den Studiengang Diplom-Musiklehrer der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Fassung vom 13.06.2005 Anlage I 1.0 Prüfungsanforderungen und Prüfungsdauern
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG KLAVIER Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG SAXOPHON Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und
MehrKAMMERMUSIK / ENSEMBLE Klassik (Diplom)
KAMMERMUSIK / ENSEMBLE Klassik (Diplom) Allgemeine Bestimmungen 1. Das Studium Kammermusik / Ensemble richtet sich an Kammermusikensembles und Ensembles in Fixbesetzung, die in der Regel das gesamte Studium
MehrFakultät II Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer:
Fakultät II Department Kunst und Musik Studienbuch für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer: Studienverlaufsplan für das Lehramt an Haupt-, Real-
MehrWeiterbildung. für. Chorleitung und Kath. Kirchenmusik C
Weiterbildung für Chorleitung und Kath. Kirchenmusik C am Vorarlberger Landeskonservatorium GmbH April 2014 Das Ausbildungsmodell für Chorleitung und Kath. Kirchenmusik C in klar strukturierten Ausbildungsstufen
MehrCurriculum. Pre College Salzburg Universität Mozarteum
Curriculum Universitätslehrgang zur umfassenden Förderung des künstlerischen Nachwuchses an der Universität Mozarteum Salzburg Pre College Salzburg Universität Mozarteum Studienkennzahlen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrModulhandbuch BA-Musik: Musiktheorie und Musikwissenschaft
Modulhandbuch BA-Musik: Musiktheorie und Musikwissenschaft Stand: 18. März 2012 Inhalt: Studienverlaufsplan Musiktheorie // Seite 2 Modul M1 // Seite 3 Modul G1 // Seite 5 Modul G2 // Seite 8 Modul G3
Mehrvom 11. Mai Geltungsbereich
STUDIENORDNUNG für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz an der Hochschule für Musik Saar (HfM) für den Fachbereich Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und Musikpädagogik vom 11. Mai
MehrModulübersicht Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) (LS1) insgesamt 88 ECTS-Punkte
Modulübersicht Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) (LS1) insgesamt 88 ECTS-Punkte Die Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschule für Musik Saar für das Studium des Lehramtes mit dem Fach
MehrAnforderungen für die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik und Tanz Köln
Anforderungen für die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik und Tanz Köln Querflöte Oboe Klarinette Saxophon Fagott Horn Trompete Posaune Tuba Pauken und Schlagzeug Harfe Violine Viola Violoncello
MehrAnlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges Bachelor Musik der Hochschule für Musik Freiburg i. Br.
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges Bachelor Musik der Hochschule für Musik Freiburg i. Br. Stand 18.2.2015 Die Anlage 1 regelt die Zwischenprüfung / Hauptfachprüfung I, die Pflichtmodule
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
MehrRICHARD WAGNER KONSERVATORIUM für Musik
LEHRPLAN DER STUDIENRICHTUNG FAGOTT Folgender Lehrplan ist betreffend Einteilung und Gestaltung für den Lehrer und Studenten als verbindliche Empfehlung zu verstehen. Die vorgeschriebenen Inhalte und Werke
MehrModulabschlüsse Hauptfach
SPO_Master2015_150716_Anlage_150929 1 Anlage 1 zur Prüfungs- und Studienordnung Master Instrumentalfächer, Gesang, Klavier-Kammermusik, Bläser-Kammermusik, Liedgestaltung, Dirigieren, Komposition, Musiktheorie,
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 13. November 2013 und 08. Juni 2016 Das Präsidium der Hochschule für Musik
MehrAuszug aus der Anlage 1 zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 INHALTE DER AUFNAHMEPRÜFUNGEN NACH 6 8 DER IMMATRIKULATIONSSATZUNG
Auszug aus der Anlage 1 zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 Zuletzt aktualisiert durch Senatsbeschluss vom 14.11.2012 INHALTE DER AUFNAHMEPRÜFUNGEN NACH 6 8 DER IMMATRIKULATIONSSATZUNG Vorbemerkung
MehrModul Hauptfach Dirigieren (Chor- und Orchesterleitung) I Probenarbeit an einem selbst gewählten Chorstück. Dauer: 15 Min.
Anlage 1 zur Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Kirchenmusik (evangelisch und katholisch) der Hochschule für Musik Freiburg i. Br. Stand 03.02.2014 Nachfolgend sind nur die Module
MehrSTUDIENPLAN. Masterstudium Buch und Dramaturgie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
STUDIENPLAN Masterstudium Buch und Dramaturgie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben
MehrModulübersicht Lehramt Musik an Hauptschulen und Gesamtschulen (LAH) und Lehramt Musik an Realschulen und Gesamtschulen (LAR) insgesamt 88 ECTS Punkte
Modulübersicht Lehramt Musik an Hauptschulen und Gesamtschulen (LAH) und Lehramt Musik an Realschulen und Gesamtschulen (LAR) insgesamt 88 ECTS Punkte Die Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschule für
MehrAnforderungen in der Eignungsprüfung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Musik am Campus Koblenz für Level B und Level C
Anhang 1 (zu 1 Abs. 2, 5 und 6 Abs. 1) Anforderungen in der Eignungsprüfung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Musik am Campus Koblenz für Level B und Level C A) Übersicht: I. Schriftliche Prüfung
MehrKONSERVATORIUM UND MUSIKHOCHSCHULE ZÜRICH DIRIGIEREN. starker spürbarer musikalischer Ausdruckswille. überdurchschnittliche Hörbegabung
KONSERVATORIUM UND MUSIKHOCHSCHULE ZÜRICH DIRIGIEREN Voraussetzungen starker spürbarer musikalischer Ausdruckswille überdurchschnittliche Hörbegabung ausgeprägter Bezug von Musik und Bewegung Allgemeinbildung
MehrUNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM
UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM M U S I K - U N D B E W E G U N G S P Ä D A G O G I K RHYTHMIK/RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
MehrFakultät II. Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer:
! Fakultät II Department Kunst und Musik Studienbuch für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer: !! Studienverlaufsplan für das Lehramt an Grundschulen (Bachelor) Semester
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang. Master Gitarre. mit der Abschlussbezeichnung. Master of Music (M.Mus.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang mit der Abschlussbezeichnung Master of Music (M.Mus.) an der Hochschule für Musik Nürnberg vom 27. Januar 2014 Aufgrund von Art.
MehrBachelor Musik - Bachelorprüfung Stand März 2014. Hauptfach Blockflöte. Hauptfach Cembalo. Hauptfach Chordirigieren
Bachelor Musik - Bachelorprüfung Stand März 2014 Hauptfach Blockflöte Das Programm soll Werke aus folgenden Bereichen enthalten: - Renaissance/ Frühbarock - Hochbarock (ital. und franz. Stil)/ Spätbarock
Mehr(Stand: )
Universität Hildesheim Fachbereich 2 Seite 1 von 13 Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Musik in dem Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Und für das Anwendungsfach
MehrInstitut für Saiteninstrumente. (Gitarre, Hackbrett, Harfe, Zither)
(Gitarre, Hackbrett, Harfe, Zither) Anforderungen für den Abschluss im zentralen künstlerischen Fach GITARRE a) ein oder zwei Werk(e) aus der Lauten- und Vihuelaliteratur der Renaissance wie z.b. J.Dowland
MehrBEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002
BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002 Studienkommission Anglistik und Amerikanistik Beschluss der Studienkommission vom 1. August 2002: Die Studienkommission für Anglistik und Amerikanistik
Mehr5. Semester: 27 Jahre (zu Beginn des Studiums)
HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND THEATER Dirigieren Studienangebote: Bachelorstudium Regelstudienzeit: Abschluss: Berufsfeld: Höchstalter: 8 Semester Bachelor of Music Orchesterdirigent (Musiktheater/Konzert)
MehrAuszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.
Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Juli 2011 Regelungen für das Fach Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft
MehrBlasinstrumente/Schlagzeug
HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND THEATER Blasinstrumente/Schlagzeug Studienangebote: Bachelorstudium Regelstudienzeit: Abschluss: Berufsfeld: Höchstalter: 8 Semester Bachelor of Music Orchester- oder Ensemblemusiker
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom 08.09.
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
MehrRichtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.
Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.
MehrUniversität Augsburg. Modulhandbuch. Master Musik Klavier Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät. Wintersemester 2015/2016
Universität Augsburg Modulhandbuch Master Musik Klavier Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät Wintersemester 2015/2016 Stand: WS15/16 - Gedruckt am 12.11.2015 Inhaltsverzeichnis Übersicht nach
MehrSTUDIENPLAN. für das Masterstudium Evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
STUDIENPLAN für das Masterstudium Evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss der Studienkommission für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vom 29.
MehrMaster Jazz-Instrumente
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang Jazz-Instrumente mit der Abschlussbezeichnung of Music (M.Mus.) an der Hochschule für Musik Nürnberg vom 22. Juli 2013 Aufgrund von
MehrEntwurf twurf. II FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN für das Unterrichtsfach Musik für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
Studienordnung Musik GHR - -2- II FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN für das Unterrichtsfach Musik für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 11 Studien- und Qualifikationsziele Ziel des Studiums ist
MehrPublizistik und Kommunikationswissenschaft
Studienplan für das Diplomstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Klagenfurt 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1 Übergreifende Prinzipien des Studiums... 3 2 Umfang, Dauer
MehrVerantwortlicher Dozent: Leiter des Instituts für musikalisches Lehren und Lernen (Prof. Dr. Wolfgang Lessing)
Anlage 1 b Musikpädagogik 2 - IGP Orchesterinstrumente/Blockflöte Modulcode: MP 2 IGP O/B (BA MU) Lessing) Die Studierenden sind in der Lage, Instrumentalunterricht sowohl im Einzel- als auch im Gruppenunterricht
MehrErschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XV, Nummer 107, am 22.01.2003, im Studienjahr 2002/03.
Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XV, Nummer 107, am 22.01.2003, im Studienjahr 2002/03. 107. Verordnung der Studienkommission Betriebswirtschaft über die Anerkennung von Prüfungen
Mehr6 Gemeinsame Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Änderung des Studienplans für das Masterstudium Marketing an der Wirtschaftsuniversität Wien 3 Absatz 2 lautet: Das Masterstudium Marketing dauert 4 Semester. 3 Absatz 3 lautet: Im Studienzweig Marketing
MehrGAZETTE AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER KÖRPERSCHAFT UND DER STIFTUNG
GAZETTE AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER KÖRPERSCHAFT UND DER STIFTUNG Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis in jedem pdf-dokument ist mit der jeweiligen Seite zum Thema direkt verknüpft [1] Neufassung der fachspezifischen
MehrStudienordnung für den Studiengang Künstlerische Ausbildung zum Diplom-Musiker für Blasinstrumente. an der Hochschule für Musik und Theater Rostock.
Studienordnung KA Bläser 1 Studienordnung für den Studiengang Künstlerische Ausbildung zum Diplom-Musiker für Blasinstrumente an der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 27. Januar 2004 Aufgrund
MehrStundentafel und ECTS-Credits Bachelorstudium IGP-Klassik
Stundentafel und ECTS-Credits Bachelorstudium IGP-Klassik 1 Stundentafel Tabelle 3.3 Stundentafel Bachelorstudium IGP-Klassik Bachelorstudium IGP-Klassik Typ der LV 1 2 3 4 5 6 7 8 SSt. Ges. 1. Zentrales
MehrHauptfach: Violine, Bratsche, Violoncello, Gitarre
ABTEILUNG III - SAITENINSTRUMENTE Hauptfach: Violine, Bratsche, Violoncello, Gitarre Pflichtfächer Öffentliche Auftritte LV Typ Sem. Std. Gesamt Vorstudium (VS) ZkF KE 4 1 4 Allgemeine Musiklehre VmUE
MehrSTUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil
STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 25.03.2015 gemäß 25 Abs 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 nachfolgenden
MehrStudienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
MehrSCHWERPUNKTFACH MUSIK
Lehrplan KSW Schwerpunktfach Musik 1 SCHWERPUNKTFACH MUSIK 1. Allgemeine Bildungsziele Es gelten die Allgemeinen Bildungsziele des Grundlagenfachs Musik. 2. Richtziele Maturandinnen und Maturanden vertiefen
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Rektor Nr. 218/ 2014 Hochschule für Musik "Hanns Eisler" Berlin, den 07.03.2014 INHALT 2. Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung*) für den Bachelorstudiengang
Mehr