ANWENDUNGSHANDBUCH FÜR DAS REGISTER DER FAHRZEUGHALTERKENNZEICHNUNGEN (VKM)

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1 EUROPÄISCHE EISENBAHNAGENTUR (ERA) UND ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR (OTIF) ANWENDUNGSHANDBUCH FÜR DAS Dkumenten bezeichnung en: ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Dkumententyp: Endfassung Fassung: 1.2 Datum: 2014/08/28 ERA, 120 Rue Marc Lefrancq, BP 20392, FR Valenciennes Cedex, FRANCE OTIF, Gryphenhübeliweg 30, CH Berne, SWITZERLAND

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3 ÄNDERUNGSNACHWEIS Fassun g Datum Abschnittsnum mer Änderung/Beschreibung Autr Alle Erstes öffentliches vrläufiges Dkument Gy. Bessenyei Änderung entsprechend dem Vrschlag vn Mitgliedstaaten H.Pihl Alle Endgültiges Dkument H.Pihl , 2.3, 4.2.4, 4.2.5, 4.3, 4.4 und 4.5 Änderung entsprechend dem Beschluss des Fachausschusses für technische Fragen der OTIF K.E.Raff Änderung entsprechend dem Beschluss bei der 3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der OTIF K.E.Raff 1, , 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 4.5, 4,6 Änderung entsprechend dem Beschluss 2012/757/EU, neue Verweise auf Anlage 6 des NVR-Beschlusses, neue Art der Veröffentlichung der VKM und Verwaltungsvereinbarung zwischen OTIF, GD MOVE und ERA vm 24. Oktber A.Niedźwiedzki ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 3 VON 18

4 INHALTSVERZEICHNIS Änderungsnachweis... 3 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG THEMA Vereinbarungen zwischen ERA und OTIF BEGRIFFSBESTIMMUNGEN DOKUMENTENSTRUKTUR ANWENDUNGSBEREICH ORGANISATION DES VKM-REGISTERS ALLGEMEINES ERA OTIF OSShD ZUSTÄNDIGE NATIONALE BEHÖRDE INHALT DES VKM-REGISTERS FORMAT DER VKM INHALT DES REGISTERS REGISTRIERUNGSVERFAHREN ZUWEISUNGSBESTIMMUNGEN STELLEN EINES ANTRAGS (AUF EINE NEUE VKM, ÄNDERUNGEN ODER WIDERRUF) UNTERBREITUNG VON ÄNDERUNGEN DER ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN WIDERRUF KOMMUNIKATIONSMETHODE VERÖFFENTLICHUNG ANLAGE ANLAGE ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 4 VON 18

5 1. EINLEITUNG 1.1. THEMA Diese Regelung gilt swhl für die Eurpäische Eisenbahnagentur (ERA) und die Zwischenstaatliche Organisatin für den internatinalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Übereinstimmung mit der in Abschnitt 1.2 beschriebenen Vereinbarung. Dieses Anwendungshandbuch beschreibt die Einrichtung und Verwaltung des Registers für Halter vn Eisenbahnfahrzeugen und ihren Fahrzeughalterkennzeichnungen (VKM), anzuwenden gemäß Anlage 6 Teil 1 der Entscheidung 2007/756/EG 1, geändert durch den Beschluss der Kmmissin 2012/757/EU 2 vm 14. Nvember 2012 über die technische Spezifikatin für die Interperabilität des Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des Eisenbahnsystems in der Eurpäischen Unin. Dieses Register wird gemeinschaftlich vn ERA und OTIF verwaltet (ERA für die EU und OTIF für alle nicht der EU angehörenden OTIF-Mitgliedstaaten). Der Halter wird im NVR verzeichnet. In Anlage 6 werden andere glbale Zentralregister (beispielsweise Fahrzeugtypcdes, Interperabilitätscdes, Ländercdes usw.) angeführt, die vn einer zentralen Stelle verwaltet werden sllen, die aus einer Zusammenarbeit vn ERA und OTIF resultiert VEREINBARUNGEN ZWISCHEN ERA UND OTIF Die wesentlichen Grundsätze für eine gemeinsame Lösung wurden zwischen dem Sekretariat der OTIF und ERA vereinbart: ERA und OTIF bilden gemeinsam die in der Anlage der geänderte Entscheidung 2007/756/EG in Kapitel 2.1 beschriebene zentrale Stelle. Die Regeln und Spezifikatinen werden in Zusammenarbeit erstellt (Knsensgrundsatz), die Verwaltung wird jedch gespalten. ERA wird die Halter registrieren, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem EU- Mitgliedstaat der einem Mitgliedstaat des Eurpäischen Wirtschafsraums (EWR) haben; OTIF wird die Halter registrieren, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem OTIF-Mitgliedstaat haben, der nicht Mitglied der EU der des EWR ist, swie die Halter, die sich in anderen Staaten befinden, zu denen eine Verbindung mit den eurpäisch-asiatischen Eisenbahnnetzen besteht. Letzteres erflgt in Zusammenarbeit zwischen OTIF und OSShD im Hinblick auf die Mitgliedstaaten der OSShD, die nicht Mitglied der OTIF sind, sfern die OSShD dies wünscht. Alle vn der OTIF gesammelten Daten werden jeden letzten Freitag des Mnats, der dem Datum der Veröffentlichung vrausgeht, an die ERA weitergeleitet. Die in diesem gemeinsamen Dkument festgelegten Spezifikatinen und Verfahren können nur geändert werden, wenn beide Parteien diesen Änderungen zustimmen. Es wird eine enge Zusammenarbeit zwischen ERA und OTIF-Sekretariat in den flgenden Bereichen erflgen: Die Spezifikatinen und Regeln werden in einem gemeinsamen Dkument festgehalten, das auf den Hmepages der ERA und OTIF erscheinen wird; Das Register wird gemeinsam vn ERA und OTIF erstellt, geführt und verwaltet; Auf Antrag der EU/EWR-MS und der OTIF, hält die ERA das VKM-Register auf dem neuesten Stand; 1 Amtsblatt der Eurpäischen Unin L 305, Ausgabe 50 vm Amtsblatt der Eurpäischen Unin L 345, Ausgabe 55 vm ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 5 VON 18

6 Die ERA veröffentlicht die vllständige Liste (alle Eintragungen) der registrierten VKM auf ihren Hmepages; eine Aktualisierung erflgt jeweils am ersten Mittwch des Mnats; Die OTIF liefert auf ihrer Website einen Link zu diesem Register; Die öffentlichen Infrmatinen können auf einige Datenelemente beschränkt sein; es wird jedch keine Zugangsbeschränkung zu den vllständigen Infrmatinen zwischen den beiden Organisatinen geben; Anträge auf VKM werden im Hinblick auf ihre Einzigartigkeit im gesamten System geprüft, bevr ein VKM-Cde erteilt werden kann; Anträge auf einen VKM-Cde vn einem Halter, der seinen eingetragenen Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat der einem Mitgliedstaat des EWR hat, sind an die natinale Sicherheitsbehörde (NSB) dieses Staates zu richten; nachdem sie geprüft hat, dass der Antragsteller die anzuwendenden Bestimmungen erfüllt, leitet die NSB die Anträge an ERA weiter; Anträge auf einen VKM-Cde vn einem Halter, der seinen eingetragenen Geschäftssitz einem OTIF-Mitgliedstaat hat, der nicht Mitglied der EU der des EWR ist, sind, falls vrhanden, an die zuständige natinale Behörde dieses Staates zu richten; nachdem sie geprüft hat, dass der Antragsteller die anzuwendenden Bestimmungen erfüllt, leitet die zuständige natinale Behörde den Antrag an die OTIF weiter; wenn keine zuständige Behörde vrhanden ist, sendet der Halter seinen Antrag unmittelbar an die OTIF; ERA und OTIF überprüfen nur die Einzigartigkeit des Cdes, nicht jedch die Einhaltung der in Anlage 6 Teil 1 der Entscheidung 2007/756/EG spezifizierten Zuweisungsregeln; OTIF ist für die Vereinbarungen und die Krdinatin mit der OSShD verantwrtlich; Eine vrläufige Liste mit VKM-Cdes wurde anhand der den Organisatinen bekannten Akrnymen erstellt und am 9. Juli 2007 veröffentlicht; innerhalb der festgesetzten einmnatigen Frist gingen keine Einwände vn Haltern ein. Alle Cdes waren entsprechend der vrläufigen Liste den jeweiligen Haltern zugewiesen. Nur VKM, die in der veröffentlichten Liste erscheinen, können als zugewiesen und einzigartig betrachtet werden; Sweit wie möglich sllten VKM, die nicht live sind, vermieden werden, s z. B. VKM, die registriert werden, um Markenzeichen zu registrieren der Wettbewerber daran zu hindern, sie zu verwenden; 1.3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke dieses Anwendungshandbuchs bezeichnet Fahrzeughalter die natürliche der juristische Persn, die als Eigentümer der snst Verfügungsberechtigter ein Fahrzeug dauerhaft als Beförderungsmittel wirtschaftlich nutzt und als slcher im natinalen Einstellungsregister gemäß Artikel 33 der Richtlinie 2008/57/EG 3 registriert ist; Eisenbahnfahrzeug ein Fahrzeug mit der hne Antrieb, das auf eigenen Rädern auf Eisenbahn-Schienenwegen verkehrt. Ein Fahrzeug besteht aus einem der mehreren strukturellen und funktinellen Teilsystemen der Teilen davn; Eingetragener Geschäftssitz die Anschrift, an der der Hauptgeschäftssitz des Halters eingetragen ist; 3 Amtsblatt der Eurpäischen Unin L 191, Ausgabe 51 vm ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 6 VON 18

7 Zentrale Stelle das Organ, in dem ERA und OTIF zusammenarbeiten; "VKM" die Fahrzeughalterkennzeichnung, die aus dem Cde und den dazugehörigen eingetragenen Daten besteht; EWR den Eurpäischen Wirtschaftsraum, der Island, Nrwegen und Liechtenstein beinhaltet DOKUMENTENSTRUKTUR In den Abschnitten werden falls erfrderlich die relevanten Rechtstexte aus der Anlage 6 der Entscheidung 2007/756/EG in Kursivschrift dargestellt. Die entsprechenden Anwendungsanweisungen flgen in Nrmalschrift ANWENDUNGSBEREICH Die Beantragung eines VKM ist für Halter vn Eisenbahnfahrzeugen mit eingetragenem Geschäftssitz in einem Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin, des EWG der der OTIF 4 bligatrisch. Fahrzeughalter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz nicht in einem EU- der OTIF-Mitgliedstaat haben Auf der Grundlage einer freiwilligen Registrierung wird das Register die Fahrzeughalter (einschließlich der Eisenbahnunternehmen) beinhalten, die ihren Sitz in den OSShD-Mitgliedstaaten haben, die nicht Mitglied der OTIF sind; dies wird durch die OTIF mittels Vereinbarungen mit der OSShD erflgen. Um Verwirrung zu vermeiden, wird das Register auch Fahrzeughalter (einschließlich Eisenbahnunternehmen) beinhalten, die ihren Sitz in anderen Staaten haben, die mit dem eurasischen Eisenbahnnetz verbunden sind. Diese Registrierung geschieht ebenfalls auf freiwilliger Basis. 4 Obwhl die OTIF frmell nur berechtigt ist, zwingende Vrschriften für die Kennzeichnung im internatinalen Verkehr zu erstellen, ist es im Interesse der Einzigartigkeit und auf Grund der Tatsache, dass die EU-Regelungen und die zwingenden UIC-Merkblätter bis -4 beide auch Fahrzeuge im natinalen Verkehr betreffen, vn Bedeutung, auch die Halter aufzunehmen, deren Fahrzeuge lediglich im natinalen Verkehr eingesetzt werden. ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 7 VON 18

8 2. ORGANISATION DES VKM-REGISTERS 2.1. ALLGEMEINES 2.2 ERA 2.3 OTIF Das vllständige VKM-Register wird auf der Hmepage der ERA geführt. Aktualisierungen werden auf Antrag der natinalen Sicherheitsbehörden (NSB) der EU-/EWR-MS und der OTIF vrgenmmen. Bevr ein VKM-Cde einem Halter zugewiesen wird, erflgt eine Krdinatin zwischen ERA und OTIF, um zu prüfen, b der bei einer Organisatin beantragte Cde auch bei der anderen Organisatin beantragt wurde. Die allgemeine Struktur ist in Anlage 2 dargestellt. Die ERA wird die Halter registrieren, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat der einem Mitgliedstaat des EWR haben. Anträge betreffend eine VKM für einen Halter, der seinen eingetragenen Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat der einem Mitgliedstaat des EWR hat, müssen an die NSB dieses EU-/EWR-Mitgliedstaates gerichtet werden. Nachdem sie geprüft hat, dass die anwendbaren Vrschriften eingehalten wurden, übermittelt die NSB den Antrag an die ERA. Wenn die Vrschriften nicht eingehalten wurden, wird der Antrag abgelehnt. ERA prüft die Einzigartigkeit im Vergleich zu im Register bestehenden VKM und zu Anträgen, die zu einem früheren Zeitpunkt bei ERA der OTIF eingegangen sind, jedch nch nicht zugewiesen und veröffentlicht wrden sind. Wenn die Prüfung auf Einzigartigkeit erflgreich war, weist die ERA die VKM dem beantragenden Halter zu und aktualisiert das Register. Die ERA infrmiert die NSB/OTIF über die Zuweisung des VKM-Cdes und die NSB/OTIF infrmiert den beantragenden Halter. Die OTIF wird weiterhin die Anträge vn Haltern mit Geschäftssitz in flgenden Staaten behandeln: a) einem OTIF-Mitgliedstaat, der nicht Mitglied der Eurpäischen Unin der des EWR ist, b) einem Staat hat, der Mitglied der OSShD, jedch nicht der OTIF ist; siehe Punkt 2.4, c) snstigen Staaten in der eurasischen Regin, die mit an das internatinale Eisenbahnnetz angeschlssen sind. Anträge, die VKM für Halter in Staaten betreffen, die unter a) der c) fallen, sind an das Sekretariat der OTIF zu richten. Im Falle vn a) muss der Antrag an die zuständige natinale Behörde (falls vrhanden) des Staates gerichtet werden, in dem der Halter seinen eingetragenen Geschäftssitz hat; eine Liste der ntifizierten zuständigen Behörden wird auf der Hmepage der OTIF veröffentlicht werden. Nachdem sie geprüft hat, dass der Antragsteller die anzuwendenden Bestimmungen erfüllt, leitet die zuständige natinale Behörde den Antrag mit einer Mitteilung über das Ergebnis an das Sekretariat der OTIF weiter. Wenn die Bestimmungen nicht eingehalten wurden, wird der Antrag abgelehnt. Wenn die Liste keine Angabe einer zuständigen Behörde des ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 8 VON 18

9 2.4 OSSHD Staates beinhaltet, kann der Antrag unmittelbar an das Sekretariat der OTIF gerichtet werden. In allen drei Fällen a), b) und c) prüft die OTIF die Einzigartigkeit im Vergleich zu im Register bestehenden VKM und zu Anträgen, die zu einem früheren Zeitpunkt bei der ERA der OTIF eingegangen sind, jedch nch nicht zugewiesen und veröffentlicht wrden sind. Hat die Prüfung die Einzigartigkeit bestätigt, leitet die OTIF der ERA diese Infrmatin weiter. Halter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem Mitgliedstaat der OSShD haben, der nicht Mitglied der OTIF ist, können vrläufig ihren Antrag an die OTIF richten. Vrbehaltlich einer Vereinbarung zwischen OTIF und OSShD können künftige Anträge an die OSShD gerichtet werden, die sie zur Registrierung an die OTIF weiterleitet. 2.5 ZUSTÄNDIGE NATIONALE BEHÖRDE Wenn eine zuständige natinale Behörde besteht, hat sie die Pflicht zu prüfen, b ein Halter die geltenden Bestimmungen einhält, s z. B. b er, falls erfrderlich, über eine Lizenz verfügt. In den EU-Mitgliedstaaten ist die natinale Sicherheitsbehörde (NSB) die zuständige Behörde. Anträge auf eine VKM, Änderungen des VKM-Cdes und/der des Halternamens sind an die NSB zu richten. Andere Staaten mit sich in Kraft befindlichen Regelungen bezeichnen eine zuständige Behörde. Infrmatinen betreffend die entsprechende natinale Behörde sind an das Sekretariat der OTIF zu ntifizieren ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 9 VON 18

10 3. INHALT DES VKM-REGISTERS 3.1. FORMAT DER VKM Eine Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM) ist ein aus 2 bis 5 Buchstaben bestehender alphanumerischer 5 Cde. Die VKM ist die Darstellung des vllen Namens des Fahrzeughalters der einer Abkürzung davn, wenn möglich in einer erkennbaren Ausführung. Alle 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets können verwendet werden. Die Buchstaben des VKM erscheinen in Grßbuchstaben. Buchstaben, die nicht den ersten Buchstaben des Halternamens entsprechen, können in Kleinschrift erscheinen. Bei der Prüfung auf Eindeutigkeit werden die klein geschriebenen Buchstaben wie Grßbuchstaben behandelt. Andere Zeichen, die nicht dem lateinischen Alphabet zugerdnet sind, wie z. B. Bindestriche ( - ), Schrägstriche ( / ), Dppelpunkte ( : ) der Ziffern sind nicht zulässig, da dies die krrekte Auslegung der Kennzeichnung behindern könnte. Die Eintragungsregelung sieht bereits einen Bindestrich vr, um den Landescde und die VKM zu trennen (s. nachstehendes Beispiel), swie einen Schrägstrich, um verschiedene geschriebene Frmen zu trennen. Krrekt: 23 TEN 80 D-RFCF Zcs Nicht krrekt: 23 TEN 80 D-R4C-F Zcs Buchstaben können diakritische Zeichen enthalten. In diesen Buchstaben verwendete diakritische Zeichen werden für die Prüfung der Einzigartigkeit nicht berücksichtigt. Diakritische Zeichen sind Akzentzeichen, wie in À, Ç, Ö, Č, Ž, Å usw. Snderbuchstaben wie Ø und Æ werden durch einen einzigen Buchstaben dargestellt; bei Prüfungen der Einzigartigkeit werden Ø wie O und Æ wie A behandelt. Diese Snderbuchstaben werden im Hinblick auf die maximale Anzahl an zugelassenen Zeichen als ein einziger Buchstabe betrachtet. Für Fahrzeuge vn Haltern, die ihren Sitz in einem Staat haben, der nicht das lateinische Alphabet verwendet, kann eine Übersetzung der VKM in das eigene Alphabet hinter der VKM angebracht werden, wbei diese durch einen Schrägstrich( / ) vneinander getrennt werden. Diese VKM-Übersetzung wird bei der Datenverarbeitung nicht berücksichtigt. In diesem Falle wird die Einzigartigkeit dadurch sichergestellt, dass lediglich der erste Teil der VKM in lateinischen Schriftzeichen verwendet wird. 5 An einigen Stellen der TSI ist festgesetzt, dass Buchstaben verwendet werden müssen; alphanumerisch ist daher irreführend. Die Verwendung vn Ziffern ist nicht erlaubt. ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 10 VON 18

11 VKM dürfen mit keinem anderen der in Anlage 6 Teil 4 der Entscheidung 2007/756/EG beschriebenen Ländercdes identisch sein Die natinalen Behörden, die ERA der OTIF können die Registrierung einer beantragten VKM ablehnen, wenn die gebildete Buchstabenkmbinatin zur Verwirrung der Täuschung führen könnte. In diesem Falle ist ein begründeter Beschluss herauszugeben Das VKM-Register enthält zwei Gruppen vn Infrmatinen für jeden Eintrag: (a) die VKM, wie sie am Fahrzeug angeschrieben ist, (b) die VKM, wie sie für die Prüfung der Einzigartigkeit verwendet wird INHALT DES REGISTERS Jede VKM hat ihre eigenen Eintragungen, welche die flgenden fünf Punkte beinhalten: ÖFFENTLICHER TEIL (die Liste) Die VKM wie an dem Fahrzeug angeschrieben ist ein Cde, der aus 2 bis 5 Buchstaben besteht, einschließlich Buchstaben mit diakritischen Zeichen der in Kleinschrift. Einem Schrägstrich flgend kann die VKM in lateinischen Schriftzeichen durch eine Übersetzung ergänzt werden, die das Alphabet des betreffenden Landes verwendet, z. B. das kyrillische Alphabet Die VKM wie für die Prüfung der Einzigartigkeit verwendet ist ein Cde, der aus 2 bis 5 Buchstaben hne diakritische Zeichen besteht. Bei einer VKM in zwei verschiedenen Alphabeten, wird nur der erste, aus lateinischen Schriftzeichen bestehende Teil der VKM registriert Vllständiger Name des Halters Hierfür ist das lateinische Alphabet zu verwenden. Zusätzlich kann der Name des Halters im Alphabet des betreffenden Landes erscheinen Staat Der Staat, in dem der Halter seinen eingetragenen Geschäftssitz hat Website Verfügt der Halter über eine Website, s wird diese registriert. Es wird dringend empfhlen, dass jeder Halter auf der registrierten Website eine Kntaktstelle veröffentlicht, an die eventuelle technische Prbleme betreffend seine Fahrzeuge gerichtet werden können Status der VKM Drei verschieden Eingaben werden verwendet: gültig widerrufen zum (Tag/Mnat/Jahr) reserviert Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen, die nicht Halter sind (s. Abschnitt 1.5) wird der Status reserviert zugewiesen. ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 11 VON 18

12 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Für Verwaltungszwecke werden zusätzliche Daten gefrdert und gespeichert, wie: vllständige Adresse des Halters Kntaktpersn für administrative Infrmatinen Telefnnummer Adresse interne Referenznummer (zum Halter) zuständige Behörde Adresse interne Referenznummer (zur Behörde) ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 12 VON 18

13 4. REGISTRIERUNGSVERFAHREN 4.1. ZUWEISUNGSBESTIMMUNGEN Einem Fahrzeughalter kann mehr als eine VKM zugewiesen werden, wenn: - der Fahrzeughalter einen frmellen Namen in mehr als einer Sprache besitzt, - der Fahrzeughalter einen guten Grund hat, zwischen geteilten Fahrzeugfltten innerhalb seiner Organisatin zu unterscheiden. Eine einzige VKM kann für eine Gruppe vn Unternehmen ausgegeben werden, wenn: - diese zu einer einzigen Unternehmensstruktur gehört, die eine Organisatin bestimmt und beauftragt hat, innerhalb dieser Struktur alle Fragen im Namen der anderen zu behandeln; - diese eine getrennte, einzelne Rechtseinheit beauftragt hat, alle Fragen in ihrem Namen zu behandeln, wbei in diesem Fall die Rechtseinheit der Halter ist. Eine VKM kann auf einen anderen Halter übertragen werden, der Rechtsnachflger des bisherigen Halters ist. Eine VKM behält ihre Gültigkeit wenn der Halter seinen Namen in einen Namen ändert, der keine Ähnlichkeit mit der VKM hat Vrrangsregeln Im Allgemeinen wird der Grundsatz, wer zuerst kmmt, wird zuerst bedient angewandt. Die Grundlage für die Anwendung dieses Grundsatzes ist das Datum, an dem der Antrag eines Halters, der seinen eingetragenen Geschäftssitz in der EU der dem EWR hat: bei der ERA über die natinale Sicherheitsbehörde eingegangen ist. in der OTIF hat: bei OTIF eingegangen ist. Wenn mehr als ein Antrag auf eine bestimmte Buchstabenkmbinatin eingeht, wird die VKM dem Halter zugewiesen, der seinen Antrag zuerst eingereicht hat. Bei Knflikten betreffend VKM, die am gleichen Tag eingehen der die bereits verwendet werden (erste Zuweisung), werden die flgenden Grundsätze in der nachflgenden Reihenflge angewandt: 1. VKM, die bereits auf der Liste stehen, haben erste Prirität; 2. Fahrzeughalter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem EU- der OTIF- Mitgliedstaat haben (es erflgt keine Unterscheidung zwischen EU und OTIF); 3. Anzahl an Fahrzeugen des Halters; 4. Fahrzeughalter vn Fahrzeugen mit einer Spurweite vn 1435 mm; 5. Fahrzeughalter mit Fahrzeugen im kmmerziellen Einsatz (keine Museumsfahrzeuge ); 6. Anzahl an Jahren, an denen die VKM verwendet wurde (Nachweis durch den Antragsteller) STELLEN EINES ANTRAGS (AUF EINE NEUE VKM, ÄNDERUNGEN ODER WIDERRUF) Allgemeine Grundsätze ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 13 VON 18

14 Ein Antrag auf Zuweisung einer VKM wird an die zuständige natinale Behörde gestellt und an die zentrale Stelle weitergeleitet. Eine VKM darf erst nach deren Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden. Ziel der Krdinatin ist es, die Einzigartigkeit der VKM sicherzustellen. Daher prüft die ERA/OTIF den VKM Vrschlag der zuständigen (natinalen) Behörde nicht auf Übereinstimmung mit den Zuweisungsregeln aus Anlage 6 (Teil I, Abschnitte 3 und 4) der Entscheidung 2007/756/EG 6. Die ERA/OTIF prüft nur, b: die beantragte VKM die frmellen Anfrderungen erfüllt; die VKM einzigartig ist (nch keinem anderen Halter zugewiesen wurde). NB: Bevr er eine neue der geänderte VKM-Registrierung beantragt, vergewissert sich der Antragsteller durch Prüfung der öffentlichen Liste, dass die beantragte VKM, swhl die a)- als auch die b)-frm, nicht bereits verwendet wird Inhalt des Antrags Der Antragsteller muss das Antragsfrmular (Anlage 1) ausfüllen. Wenn die als zwingend angegebenen Felder nicht rdnungsgemäß ausgefüllt sind, wird der Antrag abgelehnt. Das Frmular kann vn den Websites der ERA und der OTIF heruntergeladen und elektrnisch übermittelt werden. Das Frmular kann auch für einen Antrag auf Änderungen in den Infrmatinen im öffentlichen Teil (der Liste) verwendet werden (s. Abschnitt 3.2.) Fahrzeughalter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem EU- der EWR- Mitgliedstaat haben: Der Antrag ist an die natinale Sicherheitsbehörde des Staates zu richten, in dem der Halter seinen eingetragenen Geschäftssitz hat Fahrzeughalter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem OTIF- Mitgliedstaat haben, der NICHT Mitgliedstaat der EU der des EWR ist, swie Halter in anderen Staaten: Der Antrag muss an die zuständige natinale Behörde (falls vrhanden) des Staates gerichtet werden, in dem der Halter seinen eingetragenen Geschäftssitz hat; eine Liste der ntifizierten zuständigen Behörden wird auf der Hmepage der OTIF veröffentlicht. Wenn die Liste keine Angabe einer zuständigen Behörde des Staates beinhaltet, kann der Antrag unmittelbar an das Sekretariat der OTIF gerichtet werden. Halter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem Staat haben, der nicht Mitgliedstaat der OTIF ist, richten ihren Antrag unmittelbar an das Sekretariat der OTIF Natinale Prüfung In einem EU- der EWR-Mitgliedstaat und in den OTIF-Mitgliedstaaten, die eine zuständige Behörde benannt haben, hat die Behörde zu prüfen, dass die geltenden Regelungen eingehalten wurden. Wenn die Regelungen eingehalten wurden, übermittelt die Behörde den Antrag an die ERA/OTIF unter Angabe des Datums, an dem der Antrag des Fahrzeughalters eingegangen ist, und der internen Referenznummer der Behörde (falls vrhanden). 6 Amtsblatt der Eurpäischen Unin L 305, Ausgabe 50 vm ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 14 VON 18

15 Aus Priritätsgründen müssen alle übermittelten Anträge das Eingangsdatum tragen UNTERBREITUNG VON ÄNDERUNGEN DER ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN Halter mit eingetragenem Geschäftssitz in der EU/im EWR können Änderungen an ihren zusätzlichen Infrmatinen (vgl. Abschnitt 3.2) an die zuständige natinale Sicherheitsbehörde senden. Änderungen betreffen Halter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem Mitgliedstaat der OTIF haben, der nicht Mitglied der EU der des EWR ist, sind wie unter Punkt dargestellt, zu übermitteln WIDERRUF Ein Fahrzeughalter kann jederzeit die ihm zugewiesene VKM widerrufen, indem er das Antragsfrmular (Anlage 1) ausfüllt und dieses entsprechend den Punkten und mittels Pst an die natinale Sicherheitsbehörde des Staates, in dem der Halter seinen eingetragenen Geschäftssitz hat, der an das Sekretariat der OTIF sendet. Der betreffende Halter erhält eine Bestätigung des Widerrufs. Eine VKM, die auf Antrag des Halters widerrufen wurde, darf während einer Frist vn 10 Jahren nicht wieder vergeben werden, außer an den früheren Halter der, auf dessen Antrag hin, an einen anderen Halter. Wenn während drei aufeinanderflgenden Jahren ein Halter in keinem natinalen Fahrzeugregister als Halter eines Fahrzeugs ausgewiesen ist, wird seine VKM autmatisch vn ERA widerrufen. In diesem Fall verbleibt die VKM während 7 Jahren ab dem Datum des Widerrufs im Register und darf keinem anderen Halter zugewiesen werden. Der betreffende Halter ist auf Antrag der ERA vn der NSB/OTIF einen Mnat vr dem Widerruf darüber zu unterrichten, um ihm die Gelegenheit zu geben, den weiterhin bestehenden Bedarf für seine VKM zu rechtfertigen KOMMUNIKATIONSMETHODE Der Antragsteller kann zwischen dem herkömmlichen Pstweg und wählen. s können auch für die Kmmunikatin zwischen der ERA/OTIF und einer NSB/zuständigen Behörde verwendet werden. In diesem Falle nennt die Behörde eine Kntaktpersn auf schriftlichem Wege. Die ERA/OTIF wird daraufhin an diese Adresse schreiben. Widerrufe können nicht auf elektrnischem Wege erflgen. Anträge sind an die flgenden Adressen zu richten: EU und EWR: Ein Antragsteller aus einem EU- der EWR-Mitgliedstaat sendet seinen Antrag an die natinale Sicherheitsbehörde (NSB) dieses Staates. Siehe Liste der NSB auf der Website: Authrities.aspx Die NSB übermittelt den Antrag an die ERA: vkm@era.eurpa.eu der ERA, 120 Rue Marc Lefrancq, BP 20392, FR VALENCIENNES, France OTIF und andere Staaten: ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 15 VON 18

16 Antragsteller richten ihren Antrag an die zuständige natinale Behörde des Staates, in dem sie ihren eingetragenen Geschäftssitz haben. Siehe Liste der Behörden auf der Website: Die Behörde leitet den Antrag weiter an: der OTIF, Gryphenhübeliweg 30, CH-3006 BERN, SCHWEIZ Diese Anschrift muss auch verwendet werden, wenn die Liste keine Angabe über die zuständige natinale Behörde in einem Mitgliedstaat der OTIF beinhaltet swie für Halter, die ihren eingetragenen Geschäftssitz in einem Staat haben, der nicht Mitgliedstaat der OTIF ist VERÖFFENTLICHUNG Das VKM-Register wird im Internet auf der Website der ERA unter der Rubrik Interperabilität veröffentlicht. Es wird im pdf und xls Dkumentenfrmat verfügbar sein und eine Liste aller gültigen, widerrufenen und reservierten VKM beinhalten. Bei Unterschieden zwischen der pdf- und der xls-fassung ist die pdf-fassung maßgebend, da dies das frmell beschlssene Dateifrmat ist. Nur VKM, die auf der veröffentlichten Liste erscheinen, können als zugewiesen und einzigartig betrachtet werden Aktualisierungen Haftung Aktualisierungen werden am ersten Mittwch jeden Mnats veröffentlicht. Eine Nummer der Fassung und das Datum der Ausgabe werden angegeben. Der Halter haftet vllumfänglich im Hinblick auf den vm ihm gewählten VKM-Cde. Anlage 1: Antragsfrmular Anlage 2: Struktur ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 16 VON 18

17 ANLAGE 1. ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 17 VON 18

18 ANLAGE 2. Ende des Dkuments ERA: IU-VKM OTIF: A 95-00/ Versin 1.2 SEITE 18 VON 18

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