Oberthaler. Nachrichten. Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt

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1 Oberthaler Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,50 Euro Nachrichten 52. Jahrgang Donnerstag, 13. September 2018 Nr. 37/2018

2 Oberthal Ausgabe 37/2018 Wichtige rufnummern Notrufe Gemeindeverwaltung Oberthal 06854/ Ortsvorsteher der Gemeinde Oberthal: Ortsvorsteher Gronig, Toni Schäfer 06854/ toni.schaefer@t-online.de Mobil 0171/ Ortsvorsteher Güdesweiler, Timo Backes 06854/ guedesweiler@online.de Ortsvorsteher Oberthal, Reiner Burkholz 06854/6263 Mobil 0170/ Ortsvorsteher Steinberg-D., Hans-Peter Wack 06852/7830 Mobil 0172/ Krankentransporte DRK St. Wendel 06851/ DRK Birkenfeld 06782/5753 Malteser Hilfsdienst, Kreis St. Wendel 06853/2829 Rettungsdienst + Krankentransport Nohfelden-Türkismühle 06852/7800 Krankenanstalten Marien-Krankenhaus St. Wendel 06851/5901 Kreiskrankenhaus Ottweiler 06824/3070 Elisabethen-Krankenhaus Birkenfeld 06782/180 Ambulanter Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt im Kreis St. Wendel 06851/ Malteser Hilfsdienst - Rettungswache Tholey Telefon 06853/2829 Sozialer- und Behinderten-Fahrdienst / Feuerwehr-Notruf 112 Gemeindewehrführer Stephan Müller, Schwimmbadstr / Ortsteil Güdesweiler Löschbezirksführer Günter Burkholz, Fasanenweg 36, 06854/1075 Ortsteil Oberthal-Gronig Löschbezirksführer Tobias Schön, Wiesenstr. 10, Oberthal 0171/ WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH, Telefon 06851/80030 Funkhilfsdienst Saar-Hochwald Über Telefon täglich 06851/ /5243 Überwachungsgebiet Kreis St. Wendel Wochenendbereitschaft erreichbar über CB-Canal 19 von freitags Uhr bis sonntags Uhr. Weißer Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.v. Außenstelle St. Wendel 06857/5198 Regionalbüro Saarbrücken 0681/67319 Zentraler kostenfreier Opfernotruf 0130/3499 Giftinformationszentrale, Tel / Ansprechpartner für Bürger in Fragen der Altenhilfe Seniorenbüro Landkreis St. Wendel 06851/ Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel Tel / Betreuungsbehörde Landkreis St. Wendel 06851/ Schuldner- und Insolvenzberatung, Landkreis St. Wendel 06851/ Caritas Pflegedienst Schaumberg St. Annen Str. 43, St. Wendel, Tel.: 06851/ energis GmbH (vormals Südwestgas und VSE) energis GmbH Störungsdienst Strom (24 h) 0681/ energis GmbH Störungsdienst Erdgas (24 h) 0681/ PRO FAMILIA Süduferstr. 14, Neunkirchen 06821/27677 Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel e.v. Beratung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen Bahnhofstraße 8, St. Wendel, Telefon 06851/ Caritas-Verband 06851/93560 Beratungs- und Koordinierungsstelle - Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige Dorothee Müller 06851/ Rose Schwicker 06852/ Krisentelefon des Kreisjugendamtes St. Wendel für Kinder, Jugendliche und Eltern 0172 / Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord-Saar Pflegedienstleiter Frank Pfeifer oder Julius Bettingen-Str. 5, St Wendel Service-Telefon 0,12 Euro pro Minute Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Rosenstraße / Saarländischer AnwaltVerein: 24- Std. anwaltlicher Notdienst in Strafsachen Kinderschutzbund Projekt UFER Katja Liedigk: oder Kreisverband St. Wendel, Astrid Schmitt-Jochum: kinderschutzbund-wnd@gmx.de. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) bereitschaftsdienste Ärztlicher Notfalldienst für die Gemeinde Oberthal Für die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Oberthal und Steinberg- Deckenhardt Samstag, Sonntag, Feiertag von 08:00 bis 08:00 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel, Marienkrankenhaus St. Wendel, Am Hirschberg, Tel.: 01805/ In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, rufen Sie ! Unter der Rufnummer ist der diensthabende Arzt unter der Woche zu folgenden Zeiten zu erreichen: Montags, dienstags und donnerstags von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des darauffolgenden Tages Mittwochs und freitags von 13:00 bis 08:00 Uhr des darauffolgenden Tages Die Rufnummer gilt derzeit nicht für HNO-, Augen- und Kinder- und Jugendärzte. Zahnärztlicher Notfalldienst 15./ Dr. J. Beckmann, St. Wendel, Tel.: 06851/ / Auch im Internet unter finden Sie den aktuellen zahnärztlichen Notfalldienst. Dienstbereite Apotheken (Nacht- und Sonntagsdienst) Berg-Apotheke, Theley, Primstalstr. 20a, Tel.: 06853/2302 Hochwald-Apotheke, Otzenhausen, Am Hammerberg 3, Tel.: 06873/ Alte Apotheke, St. Wendel, Schloßstr. 12, Tel.: 06851/ Rosen-Apotheke, Urexweiler, Im Brühl 1a, Tel.: 06827/2233 See-Apotheke, Neunkirchen Nahe, Nahestr. 55, Tel.: 06852/ Annen-Apotheke, St. Wendel, St. Annen-Str. 10, Tel.: 06851/ Marien-Apotheke, Oberthal, Poststr. 26, Tel.: 06854/ Hubertus-Apotheke, Türkismühle, Saarbrücker Str. 47, Tel.: 06852/6365 Neue-Apotheke, St. Wendel, St. Annen-Str. 12, Tel.: 06851/ Blies-Apotheke, St. Wendel, Jahnstr. 4, Tel.: 06851/2928 Johannis-Apotheke, Marpingen, Alsweilerstr. 9, Tel.: 06853/ Linden-Apotheke, Bliesen, Kirchstr. 3a, Tel.: 06854/ Glocken-Apotheke, Namborn, Hauptstr. 8, Tel.: 06854/8996 Wendalinus-Apotheke, St. Wendel, Bahnhofstr. 24, Tel.: 06851/2484 Rettungsleitstelle /Rettungshubschrauber zu erreichen unter der Tel.-Nr. 112 Kinderärztlicher Notfalldienst / Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1, Tel.: 06821/ Tierärztlicher Notfalldienst Nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Vereinbarung 15./ Tierarzt Dr. Zimmer, Kallenbergstr. 26, Neunkirchen, Tel.: 06821/5445 Weitere aktuelle Notdienste der Tierärzte finden Sie unter

3 Oberthal Ausgabe 37/2018 amtliches bekanntmachungsblatt der gemeinde Oberthal Bekanntmachungen und Informationen 52. Jahrgang Donnerstag, 13. September 2018 Nr. 37/2018 amtliche bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Stellenausschreibung - Entgeltordnung für die Benutzung von Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses - Neufassung der Ordnung über die Veranstaltung von Märkten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Oberthal (Marktordnung) - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Märkten, Kirmessen und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Oberthal - Öffentliche Bekanntmachung, Flurbereinigungsbeschluss - Niederschrift Nr. 4/18 über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am Gemeinsam feiern beim Fest der Begegnung Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister Mitteilung der Ortsvorsteher Ortsvorsteher Gronig - Sicher leben in Gronig - Treffpunkt Ü-Wagen in Gronig Ortsvorsteher Oberthal - Wiedereröffnung unserer Kirche St. Stephanus Oberthal - Kirmes Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Ortsvorsteher Steinberg-Deckenhardt - Kirmes 2018 Oberthal, i. V. Gerlinde Schmitt Gemeinde-Oberamtsrätin Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Oberthal (ca Einwohner) ist ab sofort eine Vollzeitstelle als Elektronikerin bzw. Elektroniker - Fachbereich: - Energie- und Gebäudetechnik, - Gebäude- und Infrastruktursysteme oder - Betriebstechnik zu besetzen. Ihre Aufgaben: - Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen in den gemeindeeigenen Gebäuden sowie deren Pflege und Unterhaltung (Hausmeistertätigkeiten), Ausführung aller auf einem kommunalen Baubetriebshof anfallenden Arbeiten Wir erwarten: - eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte Elektroniker in einem der o.a. Fachrichtungen - mehrjährige einschlägige Berufserfahrung - Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, kooperatives Verhalten, Eigeninitiative und Flexibilität - gültige Fahrerlaubnis Klasse B (ehemals Klasse 3) - Aufgeschlossenheit gegenüber betrieblicher Weiterbildung - Bereitschaft für den Einsatz im Winterdienst - Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der täglichen Arbeitszeit Wir bieten Ihnen: - ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis - eine Vergütung nach den Regeln des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), EG 5 - eine attraktive betriebliche Altersversorgung - eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit - Fort- und Weiterbildung im Rahmen unserer Personalpolitik. Schwerbehindere Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Oberthal sind Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugniskopien mit Noten, Referenzen, Kopie des Führerscheines, Zeitpunkt des frühestmöglichen Eintritts, richten Sie bitte bis spätestens an die Gemeinde Oberthal, Poststraße 20, Oberthal. Nicht vollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Gerlinde Schmitt, Tel / , gerne zur Verfügung. Stephan Rausch Bürgermeister Entgeltordnung für die Benutzung von Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses Beschluss: Veröffentlichung: Inkrafttreten Fassung: Änderung: Änderung Außerkrafttreten: Entgeltordnung für die Benutzung a) der Bliestalhalle, b) der Gymnastikhalle der Grundschule Oberthal, c) der Turnhalle in Güdesweiler, d) des Dorfgemeinschaftshauses in Gronig vom 03. Januar 2008, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom A) Öffentliche und geschlossene Veranstaltungen mit Speise- und Getränkeverkauf I. Entgeltfestsetzung für die Bliestalhalle 1. a) Mindestbetrag je Veranstaltungstag bei Benutzung der Halle durch Vereine, Organisationen, Dienststellen und Firmen, die ihren Sitz in der Gemeinde Oberthal haben - bei Benutzung von 3/3 der Halle 150,00 - bei Benutzung von 2/3 der Halle 125,00 - bei Benutzung von 1/3 der Halle 85,00 2. b) Mindestbetrag je Veranstaltungstag bei Benutzung der Halle durch Vereine, Organisationen, Dienststellen und Firmen, die ihren Sitz nicht in der Gemeinde Oberthal haben - bei Benutzung von 3/3 der Halle 400,00 - bei Benutzung von 2/3 der Halle 300,00 - bei Benutzung von 1/3 der Halle 200,00 3. Benutzung der Halle zum Auf- und Abbau vor bzw. nach Veranstaltungen nach 1 a) bis 3 a) je Tag 35,00 nach 1 b) bis 3 b) je Tag 100,00 4. entstehende Personalkosten der Gemeindemitarbeiter werden in Rechnung gestellt (Siehe Ziffer IV.1). 5. Die Gemeinde ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter zur Sicherung ihrer Ansprüche aus der Überlassung zu ergehen. II. Entgeltfestsetzung für die Gymnastikhalle der Grundschule Oberthal und die Turnhalle in Güdesweiler 1. Mindestbetrag je Veranstaltungstag a) Turnhalle Güdesweiler ( 180 qm ) 100,00

4 Oberthal Ausgabe 37/2018 Wir sind für Sie da! Montag bis Freitag: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen möchten, rufen Sie uns an. Gemeindeverwaltung Oberthal, Poststraße 20, Oberthal Tel.: 06854/9017-0, Fax: 06854/ , rathaus@oberthal.de, Internet: Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oberthal: Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Sachgebiet Name Tel. Zimmer Bürgermeister Stephan Rausch Sekretariat des Bürgermeisters Elke Abazi Personal, Wirtschaftsförderung, Wahlen Gerlinde Schmitt Oberthaler Nachrichten, Schule, Kultur, Kapellenwiese, Kindergarten Tina Rudolphy EDV, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit Thomas Schmitt Information, Hallenvermietung, Rententermine Tanja Schirra Fachbereich 2 - Bürgerbüro Sachgebiet Name Tel. Zimmer Ordnungs-, Straßenverkehrs- und Gewerbeamt, Feuerwehr Esther Schön Meldeamt, Ausweise, Führerscheine, Fundbüro Felix Gläser Julia Raber Fachbereich 3 - Finanzverwaltung Sachgebiet Name Tel. Zimmer Finanzen, Steuern, Abfall, Abwasser Jochen Klemm Tobias Schön Finanzen, Steuern, Abfall, Friedhof Katja Herz Petra Finkler Gemeindekasse, Vollstreckung Heidrun Stemmler Sandra Thom-Tritz Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen, Umwelt Sachgebiet Name Tel. Zimmer Bauamt, Bauanträge Stephan Junk Grundstücke, Umwelt Elisabeth Scheid Tiefbau Hans-Dieter Hoffmann Gebäudeverwaltung, Hochbau Peter Müller Ortsvorsteher/in Gronig Toni Schäfer Tel.: 06854/ toni.schaefer@t-online.de Güdesweiler. Timo Backes Tel.: 06854/ guedesweiler@online.de Oberthal Reiner Burkholz Tel.: 06854/6263 reinerburkholz@gmx.de Steinberg-Deckenhardt Hans Peter Wack Tel.: 06852/7830 hp64wack@aol.com Bauhof, Gewerbegebiet Wallfeld Frank Stoll Tel.: 06854/6838 Fax: 06854/ Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle: Kindergarten Güdesweiler, Steinberger Straße 3 Leiterin Marika Laub Grundschule Oberthal, Schwimmbadstraße 35 Schulleiterin Sandra Schöneberger Förster, Hans Michel Sprechstunden, Zimmer 1, im Rathaus Rentenberatung, Wolfgang Jung, Zimmer 6, im Rathaus Termine nach tel. Vereinbarung bei Tanja Schirra Behindertenbeauftragter der Gemeinde Oberthal Hartmut Heinke, Steffesheck 2, Oberthal Sprechstunden jeden 1. Montag im Monat im Rathaus, Zimmer 6, nach vorheriger Vereinbarung Familienberatungszentrum Regina Leinen, Hauptstraße 78, Oberthal Sprechzeiten nach Vereinbarung! Polizeiposten Oberthal, im Rathaus Dienstag und Donnerstag Uhr oder Polizeiinspektion St. Wendel Mittwochs Samstags Telefon: Telefon: Fax: Telefon: Mittwochs Dienstags Telefon: Telefon: Telefon: Handy: Telefon: Fax: Telefon: Uhr Uhr 06854/435 kita.guedesweiler@oberthal.de 06854/ / / :30-17:30 Uhr Uhr 06854/ / ; Handy: hartmut.heinke@yahoo.de 06854/ / / / /8980

5 Oberthal Ausgabe 37/2018 b) Gymnastikhalle der Grundschule Oberthal ( 120 qm ) 60,00 2. Benutzung der Anlagen zum Auf- und Abbau vor bzw. nach Veranstaltungen je Tag 35,00 3. Entstehende Personalkosten der Gemeindemitarbeiter werden in Rechnung gestellt ( Erläuterungen s. Ziffer IV. 1) III. Entgeltfestsetzung für das Dorfgemeinschaftshaus Gronig 1. Von der Entgeltordnung werden alle Räume im Dorfgemeinschaftshaus erfasst, soweit sie nicht an Vereine vermietet sind. 2. Das Nutzungsentgelt je Veranstaltung, Tag und Raum beträgt: a) für Veranstaltungen außerhalb der üblichen Trainings- und Übungsstunden 50,00 (einschließlich Küchenbenutzung) b) Mitbenutzung der Außentoiletten und Elektroanlagen 50,00 für die Flurbenutzung einschließlich der Mitbenutzung der Toiletten in der Zeit vom ,00 in der Zeit vom ,00 c) Benutzung der Räumlichkeiten zum Auf- und Abbau vor bzw. nach Veranstaltungen je Tag 10,00 Das Einrichten des Dorfgemeinschaftshauses für eine Veranstaltung ist Sache des Veranstalters. Die Reinigung der benutzten Räume wird durch Gemeinde veranlasst. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter haftet gegenüber der Gemeinde für alle entstandenen Schäden. 3. Die Veranstaltung ist vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Gemeinde Oberthal anzumelden. IV. Sonstige Regelungen 1. Der Aufbau und der Abbau von Bühnenelementen sowie das Aufstellen und das Abräumen der Tische und Stühle ist vom Veranstalter unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Gemeinde durchzuführen. Werden zum Auf- oder Abbau, Mitarbeiter der Gemeinde in Anspruch genommen, so sind die Personalkosten zu erstatten. Der Veranstalter hat, wenn er dies wünscht, Absprachen zur besonderen Aufsicht während der Veranstaltung mit der Gemeinde zu treffen. Aufwendungen die über die übliche Einweisung und die Haustechnik sowie den Schließdienst hinausgehen, hat der Veranstalter zu erstatten. 2. Bei Veranstaltungen, bei denen eine Brandwache zu stellen ist, ist dies vom Veranstalter zu veranlassen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. 3. Ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich, so ist diese vom Veranstalter auf dessen Kosten einzuholen. 4. Kosten der Sonderreinigungen sowie Mehrkosten für Reinigungen an Sonn- und Feiertagen sind vom Veranstalter zu tragen. 5. Die vom Veranstalter mitbenutzen Flächen außerhalb der Hallen gehören mit zu den verpachteten Räumen. 6. Bühnenelemente werden zum Preis von je 6,00 /Stück/pro angefangene Woche verliehen. Der Ausleiher über- nimmt den Transport. 7. Sonstiges Inventar (Stühle, Tische, Geschirr) wird nicht verliehen. B) Trainings- und Spielbetrieb, Turniere Abgerechnet werden die vereinbarten Nutzungszeiten. I. Entgeltfestsetzung für die Bliestalhalle 1. Ein Benutzungsentgelt für örtliche Vereine und Sportgruppen wird nicht erhoben. 2. Bei Benutzung der Halle durch Vereine und Sportgruppen, die ihren Sitz nicht in der Gemeinde Oberthal haben, beträgt das Entgelt a) bei Benutzung von 3/3 der Halle je angefangene Stunde 20,00 b) bei Benutzung von 2/3 der Halle je angefangene Stunde 15,00 c) bei Benutzung von 1/3 der Halle je angefangene Stunde 10,00 3. Unabhängig von 1. und 2. wird eine Nebenkostenpauschale erhoben. Sie beträgt ganzjährig pro angefangene Nutzungsstunde a) für 3/3 der Halle je angefangene Stunde 8,00 b) für 2/3 der Halle je angefangene Stunde 6,00 c) für 1/3 der Halle je angefangene Stunde 4,00 Mit dieser Pauschale sind alle Nebenkosten abgegolten. II. Entgeltfestsetzungen für die Gymnastikhalle der Grundschule Oberthal und der Turnhalle Güdesweiler Ein Benutzungsentgelt wird nicht erhoben. Die Nebenkostenpauschale beträgt ganzjährig pro angefangene Nutzungsstunde 4,00 EUR. Mit dieser Nebenkostenpauschale sind alle Kosten abgegolten. III. Entgeltfestsetzungen für das Dorfgemeinschaftshaus Gronig Ein Benutzungsentgelt wird nicht erhoben. Die Nebenkostenpauschale beträgt ganzjährig pro angefangene Nutzungsstunde 4,00. Mit dieser Nebenkostenpauschale sind alle Kosten abgegolten. C) Sonderfälle In Einzelfällen ist die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister berechtigt, von dieser Entgeltordnung abweichende Regelungen zu treffen. D) Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung zur Erhebung von Marktgeldern außer Kraft. Oberthal, Stephan Rausch Bürgermeister Neufassung der Ordnung über die Veranstaltung von Märkten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Oberthal (Marktordnung) Beschluss: Veröffentlichung: Inkrafttreten Fassung: Neufassung: Außerkrafttreten: Ordnung über die Veranstaltung von Märkten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Oberthal vom 05. September Marktordnung - Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), in Verbindung mit den 60 b bis 69 der Gewerbeordnung - GewO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 362) und der 1 und 2 der Dritten Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung - 3. GewVO - vom 07. Februar 2002 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012 (Amtbl. I S 1564), wird auf Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Oberthal vom folgende Marktordnung erlassen: 1 Rechtscharakter Die Gemeinde Oberthal betreibt Märkte, Kirmessen und sonstige Veranstaltungen als öffentliche Einrichtungen. 2 Festsetzung der Märkte und Kirmessen Der Landrat des Kreises St. Wendel als untere staatliche Verwaltungsbehörde sowie die Gemeinde Oberthal haben Märkte, Kirmessen und sonstige Veranstaltungen nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz wie folgt genehmigt bzw. festgesetzt: 1. Wochenmärkte Wochenmärkte werden durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister im Einvernehmen mit den Ortsräten festgesetzt. Die Wochenmärkte beginnen um 7.00 Uhr und enden um Uhr. 2. Jahrmärkte Jahrmärkte sind: a) Maimarkt: am letzten Montag im Monat Mai im OT Oberthal b) Kirmesmarkt: am Kirmesmontag im OT Oberthal c) Adventsmarkt: am letzten Montag im Monat November im OT Oberthal d) Töpfer- und Keramikmarkt am ersten Wochenende im Mai in OT Oberthal Die Jahrmärkte im OT Oberthal finden statt: a) in der Poststraße zwischen der Zufahrt Brühlzentrum und Einmündung Römerstraße und Brühlstraße b) in der gesamten Straße Im Brühl bis zum Anwesen Hausnummer 15 c) sowie auf dem Brückbachplatz. Bezüglich Beginn und Ende der Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Vorgaben (Ladenschluss-, bzw. Sonn- und Feiertagsgesetz) 3. Kirmessen Kirmessen finden wie folgt statt: a) im Ortsteil Gronig am Samstag vor dem 2. Sonntag im Monat Juli und an den drei darauffolgenden Tagen auf dem Kirmesplatz im OT Gronig b) im Ortsteil Güdesweiler am Samstag vor dem letzten Sonntag im Monat Juli und an den drei darauffolgenden Tagen auf dem Kirmesplatz im OT Güdesweiler c) im Ortsteil Oberthal am Samstag, vor dem 2. Sonntag im Monat September und an den drei darauffolgenden Tagen auf dem Kirmesplatz im OT Oberthal und auf dem befestigtem Parkplatz hinter dem Brühlzentrum. d) im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt am Samstag vor dem 3. Sonntag im Monat September und an den drei darauffolgenden Tagen auf dem Kirmesplatz im OT Steinberg- Deckenhardt Der Betrieb beginnt sonn- und feiertags nicht vor Uhr und muss um Uhr eingestellt sein. An anderen Tagen beginnt der Betrieb um Uhr und endet um Uhr. Musikdarbietungen und Lautsprecherübertragungen sind nur bis Uhr zugelassen. 3 Gegenstände der Märkte, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen 1. Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind gemäß 67 Abs. 1 der GewO a) Lebensmittel im Sinne des 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke,

6 Oberthal Ausgabe 37/2018 b) Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei, c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs. 2. Bei Bedarf regelt die Gemeinde die Zulassung weiterer Waren gemäß 67 Abs. 2 GewO und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnungen. 3. Auf den Jahrmärkten ist der Handel aller Art zugelassen. Soweit der Warenhandel auf Grund anderer Bestimmungen, insbesondere gewerbepolizeilicher Vorschriften, nicht gestattet ist oder Einschränkungen unterliegt, werden derartige Bestimmungen durch diese Ordnung nicht berührt. 4. Auf den Kirmessen dürfen unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des 55 Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung ausgeübt und Waren feilgeboten werden, die bei Veranstaltungen dieser Art üblich sind. 4 Zuweisung der Plätze 1. Die Standplätze werden für die Dauer eines Marktes zugewiesen. Die Zuweisung kann auf schriftlichen Antrag für eine längere Zeit, längstens für ein halbes Jahr, erfolgen. Bei Kirmessen kann auf schriftlichen Antrag die Plätze für 5 Jahre zugewiesen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes. 2. Über Standplätze, die eine halbe Stunde nach Beginn der Veranstaltung von den Berechtigten noch nicht benutzt werden und solche, die vor Beendigung der Veranstaltung von den Berechtigten verlassen werden, wird anderweitig verfügt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Standgeldes besteht nicht. 3. Der Inhaber des Standplatzes darf diesen nicht ohne Zustimmung der Gemeinde einem Dritten überlassen. 5 Auf-, Abbau der Verkaufsstände 1. Verkaufsstände dürfen frühestens eine Stunde vor Beginn des Marktes angefahren werden. Das gleiche gilt für die zum Verkauf bestimmten Waren. Der Aufbau der Marktstände muß bis zum Beginn des Marktes beendet sein. Der Töpfer- und Keramikmarkt ist von dieser Regelung ausgenommen. Aufbauten, die geeignet sind, die Oberfläche des Marktplatzes zu beschädigen, sind nicht zulässig. 2. Der Marktplatz ist binnen einer Stunde nach Beendigung des Marktes zu räumen. 3. Mit dem Aufbau der Fahrgeschäfte, der Zelte und Verkaufsstände an Kirmessen darf frühestens am vierten Tage vor Beginn des Festes begonnen werden. Drei Tage nach der Kirmes muss der Platz geräumt sein. 6 Geltungsbereich Die Marktordnung gilt für alle Märkte, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Oberthal durchgeführt werden. Neben dieser Satzung sind für den Marktverkehr alle diesbezüglichen gewerberechtlichen Bestimmungen, Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. 7 Allgemeine Ordnung 1. Als Verkaufseinrichtungen sind nur Verkaufswagen, Verkaufsanhänger und Verkaufsstände zugelassen. Fahrzeuge, die keine Verkaufseinrichtungen sind, dürfen während der Marktzeit auf dem Marktplatz nur mit Zustimmung abgestellt werden. 2. Der Transport von Waren und Gegenständen ist so einzurichten, dass der Marktbetrieb nicht mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert wird. 3. Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Marktoberfläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. 8 Sauberhaltung der Plätze 1. Die Standplatzinhaber sind verpflichtet: a) ihre Standplätze stets sauber zu halten; b) die beim Verkauf oder durch die Säuberung der Waren, durch Aussortieren und dergleichen entstehenden Abfälle sowie das Verpackungsmaterial entsprechend den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu behandeln bzw. zu entsorgen. c) dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichte Material nicht verweht werden, d) ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gehflächen während der Benutzungszeit von Eis und Schnee freizuhalten. 2. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinhaltung bzw. Reinigung des Standplatzes, wird dieser auf Kosten des Standplatzinhabers durch die Gemeinde gereinigt. 9 Versorgung mit elektrischer Energie, Gas und Wasser Die Zuleitung von elektrischer Energie, Gas und Wasser dürfen nicht den Verkehr behindern. Kosten für Energie, Gas und Wasser werden in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon ist der Töpfer- und Keramikmarkt, da die Gemeinde Oberthal als Mitveranstalter fungiert. 10 Gebühren Für die Teilnahme an Märkten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen sind Gebühren zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Märkten, Kirmessen und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Oberthal in ihrer jeweils gültigen Fassung. 11 Haftungsausschluss Das Betreten der Märkte, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Oberthal haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Bediensteten. 12 Inkrafttreten Die Marktordnung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktordnung vom außer Kraft. Oberthal, den Stephan Rausch Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Märkten, Kirmessen und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Oberthal Beschluss: Veröffentlichung: Inkrafttreten Neufassung: Änderungssatzung Außerkrafttreten: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Märkte, Kirmessen und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Oberthal Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt I S. 840) und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691) geändert durch Artikel 5 Abs. 55 des Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsblatt S. 2393) und des 71 der Gewerbeordnung in der derzeitigen Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 362) wird auf Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Oberthal vom die folgende Fassung erlassen: 1 Gebührenerhebung (1) Für die Teilnahme an Märkten, Kirmessen und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Oberthal werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. (2) Bei Kirmessen wird von der Gebührenerhebung nach der gesetzlichen Vorschrift des 4 Abs. 3 KAG abgesehen. (3) Für Veranstaltungen in der Gemeinde Oberthal von ortsansässigen Vereinen wird keine Gebühr erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind diejenigen, denen ein Standplatz zugewiesen wurde, die einen Standplatz benutzen oder diejenigen, für die der Standplatz benutzt wird. (2) Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner 3 Gebührenberechnung und Höhe der Gebühr 1) Die Gebühr wird als Tagesgebühr (Wochenmarkt, Jahrmarkt) oder für die Dauer der Kirmes festgesetzt. 2) Die als Berechnungsgrundlage maßgebende Meterzahl ergibt sich: a) bei rechteckigen Geschäften aus der längsten Seite, b) bei quadratischen Geschäften aus der Größe einer Seite, c) bei Rundgeschäften aus dem Durchmesser der benutzten Bodenfläche. 3) Jeder angefangene Meter ist voll anzurechnen. Die Beträge sind auf volle Euro aufzurunden. 4) Die Höhe der Gebühr wird wie folgt festgesetzt: Gegenstand EUR pro lfm Wochenmärkte 1,50 Jahrmärkte 2,50 Fahrgeschäfte 12,50 Musikaufführungen und Veranstaltungen 5,00 Verkaufsgeschäfte 5,00 Zirkusgastspiele Pauschal 150,00 EUR (5) Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend Toiletten sowie mindestens eine Behindertentoilette vorhanden sind. 12 Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO) findet Anwendung.

7 Oberthal Ausgabe 37/2018 Bei den Kirmessen werden die Kosten für Bereitstellung und Reinigung der Toiletten- anlagen zur Hälfte von der Gemeinde übernommen. Der Differenzbetrag ist von den jeweiligen Betreibern der Festzelte bzw. Bierstände anteilig zu tragen. (6) Veranstaltungen jeglicher Art auf öffentlichen Plätzen sind drei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. (7) Die Gemeinde Oberthal ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von bis zu 1.000,00 von der Veranstalterin oder dem Veranstalter zur Sicherung ihrer Ansprüche aus der Überlassung zu erheben. Abweichend von Absatz 1 kann eine Kaution in Höhe von 50,00 bis 100,00 EUR von der Betreiberin oder dem Betreiber jeder einzelnen Standfläche erhoben werden. Die Kaution wird am Ende der Veranstaltung nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und abschließender Begutachtung der zugewiesenen Wege und Plätze durch eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Gemeinde erstattet. Bei Nichterfüllung entfällt der Anspruch auf Erstattung der Kaution. 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr Die Gebührenpflicht entsteht mit Zuweisung des Standplatzes. Die Gebühr ist am Veranstaltungstag fällig. 5 Ausschluss von Gebührenermäßigung und Erstattung Wird ein ordnungsgemäß zugewiesener Standplatz nicht oder nur teilweise benutzt, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Gebühr. 6 Abrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Gegen die Gebührenforderung kann mit Gegenansprüchen nicht aufgerechnet werden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist unzulässig. 7 Rechtmittel und Zwangsmaßnahmen (1) Die Rechtsmittel gegen Maßnahmen aufgrund dieser Satzung richten sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung und dem Saarländisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils geltenden Fassung. (2) Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung gilt das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der jeweiligen Fassung. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Oberthal, den Stephan Rausch Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung - Abteilung Lebach, Dörrenbachstraße 2 Tel. 0681/ Az.: F-DL 533/2018 Flurbereinigungsbeschluss I. Anordnung 1. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Gemarkungen Dorf und Limbach aus dem Landkreis Saarlouis, Neipel, Lindscheid und Überroth- Niederhofen aus dem Landkreis Sankt Wendel sowie Lockweiler und Büschfeld aus dem Landkreis Merzig-Wadern das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Dorf-Lindscheid gemäß 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794) angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Erhaltung der Kulturlandschaft, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der naturnahen Entwicklung von Gewässern zu ermöglichen und durchzuführen. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt. Gemeinde Schmelz, Gemarkung Dorf Flur 1 ganz. Flur 2 ganz, mit Ausnahme der Flurstücksnummern: 279/1, 281/2, 281/3, 282/3, 284/2, 287/1, 288/1, 289/1, 290/1, 291/1, 292/1, 293/2, 294/4, 296/4, 297/2, 298/2, 299/2, 300/2, 301/2, 302/2, 303/2, 306/4, 307/2, 308/2, 309/2, 310/2, 311/2, 313/4, 313/6, 314/5, 347/2, 347/3, 347/4, 347/6, 347/7, 347/8, 347/9, 347/10, 347/11, 347/13, 347/14, 347/15, 347/16, 347/17, 347/18, 347/19, 354/1, 360/2, 360/3, 360/4, 363/1, 364, 365, 366/1, 366/2, 368/1, 369/1, 370/1, 380/2, 380/3, 380/4, 501/315 und 539/136. Flur 4 ganz, mit Ausnahme der Flurstücksnummern: 1/2, 3/1, 3/2, 4, 5/1, 8, 10/1, 12, 13/2, 13/5, 13/6, 13/7, 13/8, 15/2, 15/3, 15/5, 16/1, 16/2, 17/11, 17/14, 17/15, 17/16, 17/18, 17/19, 17/20, 17/21, 17/22, 21/2, 21/3, 162/9, 162/11, 162/12, 162/13, 162/14, 162/15, 162/16, 162/17, 172/1, 172/18, 181/5, 200/9, 200/10, 201/8, 201/9, 202/12, 202/13, 202/14, 202/24, 267/2, 295/9, 304/13 und 305/13. Flur 5 ganz, mit Ausnahme der Flurstücksnummern: 10/1, 14/1, 15, 16, 247/13, 248/13, 292/12 und 293/202. Gemarkung Limbach Flur 2, Flurstücksnummern: 144, 145/1, 147, 148, 149, 150, 251/151, 252/151, 152, 153, 154/1, 298/155, 299/155, 156, 157, 158/1, 159, 160, 186, 187, 273/188, 274/188, 189, 190, 284/191, 285/191, 192, 193/1, 195, 198/1, 200, 201, 202, 203, 204, 207/1, , 211, 212, 213, 214, 215, 217/1, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 228/1, 300/230, 231/1, 233, 234, 235/1, 236 und 237. Flur 3 ganz, mit Ausnahme der Flurstücksnummern: 154/1, 156/2, 156/3, 159/1, 161, 162/3, 162/4, 162/8, 162/10, 162/11, 167/1, 168, 169/2, 172/3, 172/6, 172/7, 176/5, 176/6, 177/4, 177/6, 177/8, 177/9, 178/1, 178/2, 179/1, 179/2, 180/1, 180/2, 187/1, 187/2, 220/187, 221/187, 189/2, 189/3, 195/1, 196, 197, 198, 199, 200, 202/1, 225/202, 203, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312/1, 312/2, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319 und 320. Flur 8, Flurstücksnummern: 46/1, 46/2, 46/3, 46/4, 46/6, 46/7, 46/8, 46/9, 46/10, 46/12, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4, 47/6, 48/1, 48/2, 48/3, 48/5, 49/1, 49/2, 49/3, 49/4, 49/6, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 49/12, 50/1, 50/2, 50/3, 50/4, 50/5, 50/6, 51/1, 51/2, 51/3, 51/4, 51/5, 51/6, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 52/6, 54/1, 54/2, 54/3, 54/4, 54/6, 55/1, 55/2, 55/3, 55/4, 55/5, 55/7, 55/9, 57/1, 57/2, 57/3, 57/4, 57/6, 58/1, 58/2, 58/3, 58/4, 58/6, 59/1, 59/2, 59/3, 59/5, 60/1, 60/2, 60/3, 60/4, 60/6, 61/1, 61/2, 61/3, 61/4, 61/6, 62/1, 62/2, 62/3, 62/4, 62/5, 62/7, 64/1, 64/2, 64/3, 64/4, 64/6, 65/1, 65/2, 65/3, 65/4, 65/5, 65/7, 67/1, 67/2, 67/4, 67/5, 67/6, 67/8, 68/1, 68/2, 68/4, 69/1, 69/2, 69/3, 69/4, 69/6, 70/1, 70/2, 70/3, 70/4, 70/6, 70/7, 70/8, 70/9, 70/11, 70/13, 71/1, 71/2, 71/3, 71/5, 71/6, 71/7, 71/9, 71/11, 71/13, 72/1, 72/2, 72/4, 73, 74/1, 74/2, 74/4, 75/1, 75/2, 75/4, 75/5, 76/2, 76/3, 76/5, 76/6, 77/2, 77/3, 80/1, 80/2, 80/3, 81/2, 81/3, 81/4, 81/5, 81/6, 81/7, 81/8, 81/9, 81/10, 81/11, 81/12, 81/13, 81/14, 81/15, 81/16, 81/17, 81/18, 81/19, 81/20, 81/21, 81/22, 81/23, 81/24, 81/25, 81/26, 81/27, 81/28, 81/29, 81/30, 81/31, 81/32, 81/33, 81/34, 81/35, 81/36, 81/37, 81/38, 81/39, 81/40, 81/41, 81/42, 81/43, 81/48, 81/49, 81/50, 81/51, 81/52, 81/53, 81/55, 81/59, 81/60, 81/62, 81/63, 81/64, 81/65, 81/66, 81/67, 81/68, 81/69, 81/70, 81/71, 81/72, 81/73, 81/74, 81/75, 81/76, 81/77, 81/78, 81/79, 81/80, 81/83, 81/84, 81/86, 82/1, 82/3, 82/4, 83/2, 83/3, 85/1, 85/3, 85/8, 85/11, 87/1, 88, 89, 90/1, 93, 94/1, 94/3, 94/4, 95/2, 95/3, 96/3, 96/4, 97/3, 97/4, 98/2, 98/3, 98/4, 98/6, 98/7, 99/2, 100/1, 100/3, 100/4, 101/1, 101/2, 102/1, 102/2, 102/4, 102/5, 103, 108/1, 108/2, 108/3, 108/4, 676/110, 111, 112, 113, 115/1, 116, 675/117, 331/13, 349, 356/5, 356/10, 356/11, 356/12, 356/13, 358/1, 358/2, 358/3, 358/4, 358/6, 359/1, 359/2, 359/3, 359/4, 359/6, 360/1, 360/2, 360/3, 360/4, 360/6, 361/1, 361/2, 361/3, 361/4, 361/6, 362/1, 362/2, 362/3, 362/4, 362/6, 363/1, 363/2, 363/3, 363/4, 363/6, 364/1, 364/2, 364/3, 364/4, 364/6, 365/15, 365/16, 365/17 und 559/24. Gemeinde Tholey, Gemarkung Lindscheid Flur 1 ganz, mit Ausnahme der Flurstücksnummern: 101/9, 102/2, 103/2, 104/1, 106/1, 110/1, 113/2, 125/7, 125/8, 125/9, 125/10 und 125/11. Flur 2, Flurstücksnummern: 78/1, 78/3, 363/37, 363/38, 363/39, 380/76, 382, 383, 1136/384, 1137/386, 387, 388, 389, 390, 391, 392/11, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 1401/400, 400/1, 873/401, 1358/401, 1359/402, 1360/403, 1361/404, 1362/405, 1363/406, 1364/407, 1365/409, 1366/410, 1367/412, 1368/413, 1369/414, 1370/415, 1371/416, 1372/417, 418/1, 419/1, 419/2, 421/2, 424/2, 460/2, 463/1, 464/1, 465/1, 466/1, 467/1, 1377/469, 470, 898/471, 473, 1446/475, 476, 478/1, 1379/479, 947/480, 481/1, 483/1, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 1444/494, 496, 497, 991/499, 500, 1442/502, 504, 505, 506, 507, 1457/509, 511/1, 513/1, 1481/515, 520/1, 521, 522, 1138/523, 1139/524, 525, 526/2, 530/1, 533, 534, 535, 536, 537, 1141/539, 541, 542, 918/544, 545, 546, 548/2, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562/1, 564/1, 566/1, 568/1, 964/569, 1455/571, 1456/574, 576/1, 576/6, 576/7, 1244/577, 577/1, 577/2, 578, 579, 581/1, 582, 583, 584/1, 587/1, 1482/589, 590, 1144/591, 593, 594, 595, 596, 597, 598, 600/1, 602/1, 603, 1248/604, 604/2, 604/3, 606/1, 607, 608/1, 610/1, 1145/611, 614/3, 616, 1077/617, 617/1, 1080/618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 629, 631/1, 1450/633, 635, 636, 637, 638, 639, 1120/640, 643, 644, 645, 646, 647, 648, 1289/649, 1290/649, 901/650, 651/1, 653, 654, 655, 656, 657/1, 657/2, 658, 660/1, 661/1, 661/3, 662/1, 664/1, 664/5, 668/2, 669/1, 671/2, 674/3, 674/5, 676/2, 678/1, 681/2, 682/1, 686/1, 1082/686, 688/1, 688/2, 688/4, 689, 690, 691/1, 692/1, 693/1, 693/2, 696/2, 696/3, 697/1, 697/2, 698/1, 698/2, 699/2, 699/3, 699/5, 700/1, 700/2, 702/1, 702/2, 703/1, 703/2, 703/3, 704/1, 705/1, 1121/707, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 720/1, 721, 928/722, 724, 725, 1112/726, 728, 731/1, 734/1, 735, 736, 965/738, 739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 747, 748, 749, 750/1, 753, 754, 755/1, 1483/757, 1451/760, 1147/762, 1148/762, 763, 764, 765, 766, 767/1, 772/1, 1001/773, 775, 776, 777, 778/1, 779/1, 780,

8 Oberthal Ausgabe 37/ /1, 1084/783, 1085/783, 971/784, 1153/784, 1154/784, 1155/784, 896/787, 788, 789, 790, 791, 792/1, 794, 795, 1440/796, 796/1, 798, 799, 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 813, 1298/814, 816/1, 817, 818/1, 819/1, 821, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 829, 830, 1461/832, 833/1, 834, 836/1, 973/838, 974/838, 975/838, 840/1, 841, 1460/844, 845, 846, 847 und 848. Gemarkung Neipel Flur 1, Flurstücksnummern: 428/10, 428/12, 428/13, 428/14, 429/17, 429/18, 429/19,429/20, 429/21, 429/22, 429/23, 429/24, 429/41, 429/86, 429/88, 429/90, 429/92 und 429/94. Gemarkung Überroth-Niederhofen Flur 1, Flurstücksnummern: 218/1 und 452/221. Flur 2, Flurstücksnummern: 4, 6/1, 362/1 und 363/3. Stadt Wadern, Gemarkung Büschfeld Flur 11, Flurstücksnummern: 139/16, 139/18, 155/6, 159/4, 164/2, 166/1, 220/1, 239/4, 271/1, 277/2, 311/2, 313/2 und 355/1. Gemarkung Lockweiler Flur 10, Flurstücksnummern: 23/128, 31/4, 32/16, 32/17, 32/23, 32/24, 32/25, 32/26, 32/27, 32/28, 32/29, 32/30, 32/31, 32/32, 32/33, 32/34, 32/35, 32/36, 32/37, 34, 35/1, 37, 38/1, 41, 47/40, 50/1, 50/2, 52/1, 52/2, 53/4, 55/23, 55/24, 55/25, 55/31, 56/14 und 56/15. Flur 16, Flurstücksnummern: 24, 25, 26, 27/1, 28/1, 28/2, 29/1, 29/2, 30/1, 31/1, 31/2, 32/7, 32/8, 33/2, 33/5, 33/6, 36/1, 37, 38/1, 38/2, 39, 41/1, 44/1, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/3, 49, 51/1, 53/1, 54, 55/1, 56/1 und 69/1. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Dorf-Lindscheid Ihr Sitz ist in Tholey, Landkreis St. Wendel. 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Der von der Landwirtschaftsbehörde genehmigte Umbruch von Grünlandflächen bedarf zusätzlich der schriftlichen Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung bzw. letzten Änderung wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der vereinfachten Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Dörrenbachstraße 2, Lebach anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskarte Je ein Abdruck dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den Beschlussgründen und einer Übersichtskarte liegen 2 Wochen lang vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung an während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei: a. der Gemeinde Tholey, Am Kloster 1,66636 Tholey, Besprechungsraum Bauamt, b. der Gemeinde Schmelz, Rathausplatz 1, Schmelz, Zimmer-Nr. 106, c. der Stadt Wadern, Marktplatz 13, Wadern, Zimmer-Nr. C 104, d. dem Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Dörrenbachstraße 2, Lebach, Zimmer-Nr. 338 und 339. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:4000 dargestellt. Der Beschluss und die Übersichtskarte können auch im Internet unter unter Aktuelle Verfahren eingesehen werden. IV. Begründung 1. Sachverhalt Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 594 ha und umfasst im Wesentlichen die Gemarkungen Dorf (Gemeinde Schmelz) und Lindscheid (Gemeinde Tholey) nördlich der Landstraße 323 sowie Teile der Gemarkungen Lockweiler (Altland, Stadt Wadern), Büschfeld (Vogelsbüsch, Stadt Wadern), Limbach(Gemeinde Schmelz) und Neipel (Gemeinde Tholey).Die bebauten Ortslagen sind soweit wie möglich ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewannen Wittum auf Kirschholz, Auf Kirschholz, In den Birkenstücker, Am Dorferfeld, Beim Eidelsborn, Vorderst Kammerwäldchen, Oberste Wiese und Wolzwiese aus der Gemarkung Limbach ebenfalls zum Flurbereinigungsverfahren zugezogen werden. In diesen Bereichen besteht eine starke Besitzverzahnung mit Eigentümern aus Dorf. Soweit Waldflächen der Gemeinden und der Landesforstverwaltung in das Verfahren einbezogen werden, erfolgt dies zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen und/oder aus vermessungstechnischen Gründen zur zweckmäßigen Abgrenzung des Verfahrensgebietes. Für die Gemeinden sind die jeweiligen Flächennutzungspläne mit den dazugehörigen Landschaftsplänen verbindlich. Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt vom 13. Juli 2004 und der Teilabschnitt Siedlung vom 4. Juli 2006 legt in seinen Teilabschnitten Ziele und Grundsätze für das geplante Flurbereinigungsgebiet fest, die entsprechend zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Im Flurbereinigungsgebiet sind Vorranggebiete für Naturschutz und Vorranggebiete für Freiraumschutz betroffen. Die Gemeinden Tholey und Schmelz haben im Jahr 2005 eine interkommunale integrierte Dorfentwicklungsstudie Bohnental erstellt, sowie Anträge auf Durchführung einer Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz gestellt. Die landwirtschaftliche Berufsvertretung sowie andere fachlich betroffenen Stellen haben sich für die Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen. Die nach 5 Abs. 2 und 3 FlurbG zu beteiligenden Stellen wurden zu dem geplanten Bodenordnungsverfahren gehört bzw. darüber unterrichtet. Die am Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten wurden vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung am in einer Informationsveranstaltung und am in einer Aufklärungsversammlung im Vereinshaus in Lindscheid eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt.

9 Oberthal Ausgabe 37/ Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Beschluss wird vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach 86 FlurbG - Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen - Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Teilnehmer des Verfahrens sind erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Für das Flurbereinigungsgebiet wurde im Jahr 2014/2015 eine projektbezogene Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden agrarstrukturelle Mängel festgestellt. Das Verfahrensgebiet wurde nach 7 in Verbindung mit 37 FlurbG unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßenund Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung in der Feldflur angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Gewässerentwicklung ermöglicht werden. Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Dorf-Lindscheid werden schwerpunktmäßig folgende Zielsetzungen verfolgt: Die Verbesserung der Agrarstruktur. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Landschaftselementen, Biotopsystemen und sonstigen ökologisch bedeutenden Flächen. Die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes. Die Auflösung von Landnutzungskonflikten. Die Unterstützung von Maßnahmen für Naherholung und Tourismus zur Steigerung der Attraktivität des Bohnentales. Für die Verwirklichung dieser Zielsetzungen sind bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Verfahrensgebietes notwendig. Das Flurbereinigungsgebiet setzt sich aus zersplittertem Grundbesitz mit Klein- und Kleinstparzellen zusammen. Die durchschnittliche Flurstücksgröße beträgt ca. 15 Ar. Viele Flurstücke sind zudem unzweckmäßig geformt. Die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit öffentlichen Wegen ist unzureichend. In vielen Fällen stimmt die Örtlichkeit der vorhandenen Wege nicht mit dem Katasternachweis überein. Häufig sind die Flurstücke nicht erschlossen oder nur über sogenannte Anlieger- und Anwandwege zu erreichen. Eine rechtlich gesicherte Zu- und Abfahrt besteht hier nicht. Das vorhandene Wegenetz ist zum Teil in einem schlechten Zustand. Es ist auch vielfach festzustellen, dass das vorhandene Wegenetz den heutigen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft nicht mehr genügt. Hier ist insbesondere die Tragfähigkeit und Ausbaubreite der Wege zu verbessern, da sie einer stärkeren Belastung durch moderne schwere land- und forstwirtschaftliche Maschinen ausgesetzt sind. Allgemein soll das Wegenetz zukunftsgerecht und multifunktional gestaltet werden. Der zersplitterte Grundbesitz soll zweckmäßig geformt und nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen und landeskulturellen Gesichtspunkten zusammengelegt werden. Die rechtliche und tatsächliche Erschließung aller Grundstücke ist zu sichern. Unklare Besitz- und Rechtsverhältnisse sollen im Flurbereinigungsverfahren zur Rechtssicherheit gebracht werden. Dies ist insbesondere durch die komplette Neuvermessung des Verfahrensgebietes am besten zu erreichen. Damit wird im Interesse der Grundstückseigentümer aber auch im öffentlichen Interesse ein einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Katasterwerk geschaffen und das Grundbuch entsprechend berichtigt. Die Feldlage ist durch Kleinparzellierung, starke Eigentumszersplitterung und mangelnde Erschließung geprägt. Eine möglichst umfangreiche und zweckmäßige Arrondierung der einzelnen Besitzstände ist anzustreben. Eine Vergrößerung und Verbesserung der Flurstücksformen sowie neu vermessene Flurstücksgrenzen, die auch an die tatsächliche Nutzung ausgerichtet sind, ermöglichen eine effektivere Nutzung bzw. Bewirtschaftung. Hierbei soll stets der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft Rechnung getragen werden. Über ein Drittel des Flurbereinigungsgebietes besteht aus Wald. Von diesem Waldanteil ist über die Hälfte Privatwald. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung setzt eine geordnete Eigentumsstruktur, bedarfsgerechte Erschließung und die Auflösung vorhandener Nutzungskonkurrenzen voraus. Der Privatwald ist von Kleinparzellierung (Realteilung) geprägt. Hier herrschen zum Teil erhebliche Strukturmängel vor wie fehlende bzw. unzureichende Erschließung, extreme Besitzzersplitterung, mangelnde Grenzsicherheit, ungünstige Flächenformen und unklare Eigentumsverhältnisse. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Waldes in seinen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen zu stärken. Das Flurbereinigungsgebiet ist geprägt durch eine eindrucksvolle Kulturlandschaft. Das Bild der Kulturlandschaft ist hauptsächlich gestaltet durch die landwirtschaftliche Nutzung. Zielsetzung wird sein, die flächendeckende Landnutzung zu unterstützen um die Kulturlandschaft zu erhalten und behutsam weiter zu entwickeln. Die Erfüllung dieser Zielsetzung ist im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Dorf-Lindscheid von hoher Bedeutung. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren können Flächen für die Entwicklung eines funktionsfähigen und möglichst naturnahen Wasserhaushaltes unter Beachtung der eigentumsrechtlichen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer ausgewiesen werden. Insbesondere sollen - soweit möglich - entlang der Bachläufe Gewässerrandstreifen geschaffen werden, um den Gewässern eine natürliche und freie Laufentwicklung zu ermöglichen. Bei der Durchführung der ländlichen Neuordnung sind darüber hinaus weitere ökologische Belange und landschaftsgestaltende Aspekte zu berücksichtigen. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren ist geeignet, Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auszuweisen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen und rechtliche Festsetzungen hinsichtlich des Eigentums, der Nutzung, der Pflege und der Unterhaltung zu treffen. Hierzu gehören zum Beispiel die Sicherung und Neuanlage von Hecken, Baumreihen sowie die Eingrünung und ökologische Einbindung der Ortslage in das Landschaftsbild und die Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes. Im Flurbereinigungsgebiet bestehen Landnutzungskonflikte durch die vielfältigen, oft gegensätzlichen Interessen und Ansprüche an den ländlichen Raum. Gerade in der Gemengelage von Flächennutzungen für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung, Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Wildhege sind Spannungen und Konflikte entstanden oder im Entstehen. Diese gegenseitig störende Nutzungen sind durch Bodenordnung auflösbar. Für den Bereich des Bohnentals existiert eine interkommunale integrierte Dorfentwicklungsstudie. Hier wurden bereits viele Maßnahmen und Ziele aufgeführt und umgesetzt. Noch nicht erreichte Ziele insbesondere im Bereich Naherholung und Tourismus können mit Flurbereinigungsmaßnahmen realisiert werden. Teile des Verfahrensgebietes liegen im ILEK Hochwald und in der LEADER- Region St. Wendeler Land. Die Flurbereinigung hat im Interesse einer sachgerechten Weiterentwicklung des ländlichen Raumes dafür Sorge zu tragen, dass sich die Lebensqualität der ländlichen Region durch die Sicherung und Entwicklung des Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraumes gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der den ländlichen Raum besonders trifft, verbessert. Demnach soll auch allgemein den Zielsetzungen eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) Rechnung getragen werden. Für die Region Hochwald wurde ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept erstellt (ILEK Hochwald). Zu dieser Region zählen auch Gemarkungen bzw. Gemarkungsteile des Flurbereinigungsgebietes. Insbesondere kommt der Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung zu, für deren Erhalt und ggf. Wiederherstellung ein Flächenmanagement bzw. eine Bodenordnung als wichtiges Instrument gesehen wird. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Dorf-Lindscheid werden Maßnahmen der Flurbereinigung realisiert, die die Zielsetzungen der Schwerpunktbereiche und Leitprojekte des ILEK Hochwald unterstützen und deren Umsetzung dienen. Entsprechendes trifft auch für LEADER zu. Insgesamt lassen sich die vorgenannten Ziele und deren Umsetzung nur in einem Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ermöglichen. Durch die vorgenannte projektbezogene Untersuchung wurde bereits aufgezeigt, dass die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sinnvoll und zweckmäßig ist. Die materiellen Voraussetzungen des 86 Abs. 1 Nr.1 FlurbG sind damit gegeben. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass mit der Durchführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sofort begonnen wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen und landeskulturellen Vorteile möglichst bald eintreten. Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfes gegen den Flurbereinigungsbeschluss hätte zur Folge, dass die Flurbereinigungsarbeiten, insbesondere die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, die Wertermittlung der Grundstücke, gegebenenfalls die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan und des Flurbereinigungsplanes sowie die Zuteilung der neuen Flurstücke erheblich verzögert würden. Dadurch würden die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele wesentlich später erreicht. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die Unterstützung landespflegerischer und wasserwirtschaftlicher Ziele und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung

10 Oberthal Ausgabe 37/2018 der Land- und Forstwirtschaft sowie der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Region bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung liegen damit vor ( 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). V. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei dem: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung - Zentrale - Von der Heydt Saarbrücken oder Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung - Abteilung Landentwicklung - Dörrenbachstr Lebach Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per eingelegt werden. Lebach, Im Auftrag (DS) gez. Forster, Vermessungsdirektor Lebach, Im Auftrag (DS) gez. Forster, Vermessungsdirektor Niederschrift Nr. 4/18 über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:20 Uhr Stimmberechtigt anwesend sind: Manfred Altmeyer Dennis Baumgart Reiner Burkholz Heike Erfurt Frank Henkes Dennis Meisberger Heinz Detlev Puff Günter Raber Dirk Schäfer Margarete Scheid Kurt Scherer Gerd Schmidt Katrin Schmidt Andreas Schumacher Anneliese Schumacher Bernd Simon Bernd Stephan Michael von Ehr Christoph Wolf Stimmberechtigt abwesend sind: Matthias Maurer Karin Rohrmüller Inken Ruppenthal Antonius Schäfer Uwe Schäfer Hermann Josef Scharf Paul Schmidt Beigeordneter Von der Verwaltung nahmen teil: Stephan Junk Sachbearbeiter Gerlinde Schmitt Sachbearbeiterin Esther Schön Sachbearbeiterin Schriftführerin: Elke Abazi Mitunterzeichner: Dennis Meisberger, CDU Heinz Detlev Puff, SPD In Vertretung des Bürgermeisters, Herr Stephan Rausch, begrüßt der Erste Beigeordnete der Gemeinde, Herr Michael Maurer, alle Anwesenden. Er stellt fest, dass a) die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und c) die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. A. Beschlüsse zur Tagesordnung Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt: B. TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 3/18 über die Sitzung vom Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre Mitteilungen und Anfragen C. Beratung und Beschlussfassung 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niedeschrift Nr. 3/18 über die Sitzung vom Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift Nr. 3/18 über die Sitzung vom als richtig an. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Entspricht: einstimmig dafür 2. Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre Der Vorsitzende führt aus, zur Bildung von Schöffengerichten nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben die Gemeinden bis zum Vorschlagslisten für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu erstellen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sei nach 36 Abs. 1 GVG die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der er des Gemeinderates erforderlich. Für die Gemeinde Oberthal seien insgesamt 5 Personen zu benennen. Auf der letzten Vorschlagsliste seien nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Personen aufgenommen gewesen. Aus den Ortsräten seien zur jetzt anstehenden Listenerstellung folgende Vorschläge gemacht worden: Ortsrat Gronig Frau Britta Dräger, Mombergstr. 9, Oberthal Frau Dräger hat sich darüber hinaus aus eigener Initiative beworben, ist aber zwischenzeitlich nach St. Wendel verzogen.

11 Oberthal Ausgabe 37/2018 Ortsrat Güdesweiler Frau Ilse Spaniol, Drosselweg 1, Oberthal Herr Walter Kunkel, Fasanenweg 11, Oberthal Herr Reinhold Noß, Dorfstr. 47 a, Oberthal Ortsrat Oberthal Herr Bodo Saar, Neunkirchener Str. 11, Oberthal Frau Anneliese Schumacher, Osenbachstr. 28, Oberthal Herr Gerd Schmidt, Talstr. 4, Oberthal Frau Mechthild Schumacher, In den Langfeldern 25, Oberthal Sowohl Herr Saar als auch Frau Anneliese Schumacher haben sich unabhängig von der Empfehlung des Ortsrates aus eigener Initiative bei der Gemeinde beworben. Ortsrat Steinberg-Deckenhardt: -/- Aufgrund mehrfacher Aufrufe in den Oberthaler Nachrichten haben sich aus der Bevölkerung folgende Personen für das Schöffenamt beworben: Frau Britta Dräger, Mombergstr. 9, Oberthal, zwischenzeitlich verzogen nach St. Wendel Herr Joachim Steffen, Mombergstr. 63 b, Oberthal, Herr Bodo Saar, Neunkirchener Str. 11, Oberthal, Frau Regine Jungmann, Güdesweilerstr. 17, Oberthal, Herr Marko Schöneberger, Falkenweg 5, Oberthal, Frau Anita Backes, Ährenweg 10, Oberthal, Frau Anneliese Schumacher, Osenbachstr. 28, Oberthal, Frau Sabine Ellen Hans, Am Hadersberg 19, Oberthal Frau Sabine Weiher, Kirchstr. 32, Oberthal Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, alle aufgeführten Personen, die Interesse am Schöffenamt bekundet haben, auf die Vorschlagsliste zu setzen. Ausgenommen hiervon sei lediglich Frau Britta Dräger, da diese nicht mehr Einwohnerin der Gemeinde Oberthal sei. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, vorstehende 13 Personen für das Schöffenamt vorzuschlagen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Entspricht: einstimmig dafür 3. Mitteilungen und Anfragen An dieser Stelle werden weder Mitteilungen noch Anfragen vorgebracht. Gemeinsam feiern beim Fest der Begegnung Oberthal (red) Es ist ein großes gemeinsames Fest von behinderten und nicht behinderten Menschen im Saarland: das Fest der Begegnung. Das nächste findet am Samstag, 22. September, ab 14 Uhr in der Bliestalhalle in Oberthal statt. Mehrere hundert Gäste werden erwartet. Der Eintritt ist frei. Das Besondere: Behinderte Menschen gestalten das Programm auf der Bühne. Ausgelassene Stimmung und Fröhlichkeit sind Trumpf an diesem Nachmittag. Die Bevölkerung ist herzlich willkommen. Gemeinsame Veranstalter sind der Landesverband der Lebenshilfe, der Landkreis St. Wendel und der Wohltätigkeitsverein Hilf-Mit! der Saarbrücker Zeitung. Tatkräftig unterstützt werden sie von der DJK Oberthal. mitteilungen der OrtsvOrsteher gronig Ortsvorsteher: Toni Schäfer Am Heiligenwäldchen 3, Telefon / , Mail: toni.schaefer@t-online.de Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger. Rücksicht und Vorausschau sind zwei Blickrichtungen, die einander nicht ausschließen sollten! Else Panneck Sicher leben in Gronig In der letzten Zeit häufen sich wieder die Beschwerden, dass auf den Straßen in Gronig zu schnell gefahren wird, und zwar nicht nur durch Traktoren, sondern auch durch Fahrzeuge aller Art. In diesem Zusammenhang, möchte ich auf die Verkehrsschilder hinweisen, die eindeutig die Höchstgeschwindigkeit angeben. Dies sind zum Einen die Schilder der 30 km/h und die Schilder, die auf verkehrsberuhigte Zonen hinweisen, wo nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Die Wege werden oft von Kindern benutzt, die an den Wegen spielen, oder sich auf dem Schulweg befinden. Bisher ist, zum Glück noch nichts passiert. Bitte tragen Sie durch Ihre Rücksichtnahme mit dazu bei, damit dies auch so bleibt. Frei laufende Hunde und Hundekot - Ein Apell an verantwortungsbewusste Hundebesitzer Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter, bei den Kommunalverantwortlichen gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf privaten / öffentlichen Flächen und auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ein. Die Beschwerden richten sich darüber hinaus auch gegen Hundehalter(innen), welche ihr Tier frei laufen lassen obwohl sich Menschen, zum Teil in Begleitung von anderen Hunden nähern. Freilaufende Hunde sind es, über die sich Bürger und Bürgerinnen ärgeren. Nicht alle Hundebesitzer beherrschen den Umgang mit des Menschen treuestem Freund. Bei den unfreiwilligen Begegnungen bekommt manch einer regelmäßig die Antwort: Der tut doch nichts. Trotzdem kann es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Verletzungsgefahren für Mensch und Tier führen! Immer wieder kommt es zu unliebsamen Begegnungen, die jedoch von jeder Seite anders interpretiert wird. Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen( Bahntrasse ), Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur unerfreulich, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragende sind u.a. Spaziergänger, die in die Häufchen hineintreten. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen oder dem Fuß-/ Radweg ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztendlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, da diese nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Oberthal die Pflicht haben, den Gehweg wöchentlich zu reinigen und somit auch die Hundehaufen zu entfernen Deshalb unser Appell an Sie, als verantwortungsbewusste Hundehalter(innen): Lassen Sie ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Leinen Sie bitte das Tier spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern. Es gibt sehr viele Menschen, die Angst vor Hunden haben. Dies sollten Sie respektieren! Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen( insbesondere Spielplätze) sowie landwirtschaftliche Flächen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe `bewaffnen` und damit den Kot Ihres treuen Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Dorf und die Gemeinde sauber zu halten. Denken Sie bitte daran: Alle Hundehalter sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass niemand durch die treuen Vierbeiner gefährdet oder belästigt wird. Um Konflikte zu vermeiden, sollte sich daher jeder Hundehalter über die bestehenden Anlein- und Aufsichtspflichten bewusst sein und verantwortungsvoll damit umgehen. Es sind mehrere Spendeboxen für Hundekottüten an verschiedenen Stellen der Gemeinde angebracht worden. Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot! Unsere Mitmenschen und unsere Kinder werden es Ihnen danken. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Treffpunkt Ü-Wagen in Gronig Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich überraschen, denn wir laden Sie ein zum Treffpunkt Ü-Wagen von SR 3 Saarlandwelle. Freitag, 14. September, Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Toni Schäfer Ortsvorsteher

12 Oberthal Ausgabe 37/2018 Oberthal Ortsvorsteher: Reiner Burkholz Nelkenstraße 14, Telefon / 62 63, Mail: reinerburkholz@gmx.de Wiedereröffnung unserer Kirche St. Stephanus Oberthal Nachdem unsere Kirche fast zwei Jahre geschlossen war und in dieser Zeit umfangreich saniert und renoviert wurde, wird diese am kommenden Sonntag um Uhr mit einem Pontifikalamt feierlich wiedereröffnet. Danach lädt der Pfarrgemeinderat zum Pfarrfest ein und würde sich freuen, viele Oberthalerinnen und Oberthaler begrüßen zu können. In der sich anschließenden Festwoche werden Führungen in der Kirche angeboten. Mittwochs findet ein Konzert mit dem Gospelchor St. Michael aus Gehweiler statt. Den Abschluss der Woche gestalten die Brüder Michael und Thomas Czulak am Sonntag, , mit einem Orgelkonzert in unserer Kirche. Die jeweiligen Anfangszeiten entnehmen Sie bitte den Oberthaler Nachrichten. Kirmes 2018 Bei Allen, die mit ihrem Engagement zum Gelingen der Oberthaler Rötelkrämerkirmes beigetragen haben, bedanke ich mich ganz herzlich. Den Anwohnern und Anliegern des Festplatzes danke ich ebenso herzlich für ihr Verständnis und Entgegenkommen. Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Das Seniorenheim bietet vom September 2018 folgende Veranstaltungen an: Täglich von bis Uhr - Frühstücksgruppe im Demenzbereich! Freitag, 14. September Uhr Bunter Vormittag im DG mit Frau Silvia Stabler Uhr Kegeln mit Frau Diana Walter Uhr Sprooche im DG mit Frau Silvia Stabler Uhr Nachmittagsrunde im DG mit Frau Joanna Wedemann Uhr Memoryspiele mit Frau Joanna Wedemann Samstag, 15. September Uhr Vorlesen mit Frau Silvia Stabler Uhr Bunter Samstagmorgen mit Frau Silvia Stabler Uhr Kaffeerunde mit Frau Selina Kiefer Uhr Sprooche vor m Haus mit Frau Selina Kiefer Sonntag, 16. September Uhr Bunter Sonntagmorgen mit Frau Selina Kiefer Uhr Fernsehgottesdienst im OG/DG Uhr Pontifikalamt mit Herrn Bischof Stefan Ackermann anlässlich der Wiedereröffnung der Pfarrkirche St. Stephanus Oberthal Uhr Auftritt des Zauberpaters anlässlich des Pfarrfestes Uhr Nachmittagsrunde mit Frau Selina Kiefer Montag, 17. September Uhr Vorlesen aus der Zeitung mit Frau Irmtraud Klees Uhr Sprooche im DG mit Frau Diana Walter Uhr Führung in der Pfarrkirche mit Herrn Werner Rauber und Herrn Dietmar Schröder Dienstag, 18. September Uhr Bunter Vormittag im DG mit Frau Irmtraud Klees Uhr Gedanken zum Herbst mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Ballspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Kaffeerunde im OG mit Frau Joanna Wedemann Uhr Bingonachmittag mit Frau Diana Walter Mittwoch, 19. September Uhr Bunter Morgen im DG mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Klatsch und Tratsch mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Wortgottesdienst mit Herrn Diakon Oliver Besch Uhr Nachmittagskaffee mit Frau Diana Walter Uhr Basteln Herbst mit Frau Diana Walter Uhr Gospelchor Saint Michael in der Pfarrkirche St. Stephanus Oberthal Donnerstag, 20. September Uhr Herbstgeschichten vorlesen mit Frau Silvia Stabler Uhr Bewegungsübungen mit Frau Silvia Stabler Uhr Memoryspiele mit Frau Silvia Stabler Uhr Geburtstagskaffee mit Frau Diana Walter und Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Sprooche mit Frau Silvia Klein-Bolz Freitag, 21. September Uhr Bunter Vormittag im DG mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Kegeln mit Frau Silvia Stabler Uhr Kartenspiele im DG mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Erzählcafé im DG mit Frau Diana Walter Uhr Beautynachmittag mit Frau Diana Walter Samstag, 22. September Uhr Vorlesen aus der Zeitung mit Frau Irmtraud Klees Uhr Bunter Samstagmorgen im DG mit Frau Irmtraud Klees Uhr Kaffeerunde im DG mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Gesellschaftsspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Klatsch und Tratsch mit Frau Silvia Klein-Bolz Sonntag, 23. September Uhr Fernsehgottesdienst im OG und DG Uhr Sonntagsstammtisch im DG mit Frau Diana Walter und Frau Irmtraud Klees Uhr Sonntagsrunde mit Frau Silvia Klein-Bolz Uhr Gedanken zum Herbstanfang mit Frau Silvia Klein-Bolz Alle Seniorinnen/Senioren der Gemeinde sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen. Zur besseren Planung wird um eine telefonische Anmeldung unter 06854/90160 gebeten. Die Heimleitung sowie alle Bewohnerinnen/Bewohner des Seniorenheimes freuen sich, Sie zu begrüßen. Reiner Burkholz, Ortvorsteher Steinberg-DeckenharDt Ortsvorsteher: Hans-Peter Wack Deckenharder Straße 29, Telefon / 78 30, Mail: hp64wack@aol.com Quetschekerb in Steinberg-Deckenhardt vom 14. bis 18. September 2018 Freitag, :00 Uhr Trinkspielabend im Bierzelt mit Happy Hour von Uhr in den Steinberger Stuben 19:00 Uhr Schlachtfest im Gasthaus Stephan (Voranmeldung erwünscht) 19:00 Uhr Kirmesspiel der Alten Herren gegen die SG Wolfersweiler- Gimbweiler-Nohfelden Samstag, :30 Uhr Kirmesspiel der 2. Mannschaft SG NSW - SG Gronig-Oberthal in der SVS-ARENA 16:15 Uhr Kirmesspiel der 1. Mannschaft SG NSW - SG Gronig-Oberthal in der SVS-ARENA 17:00 Uhr Mallorca-Party im Partyzelt vor den Steinberger Stuben 20:00 Uhr Open Air - Livemusik mit THE HORSE vor dem Gasthaus Stephan (mit Zelt) Sonntag, :00 Uhr Frühschoppen mit Kirmes-Essen (hausgemachte Riesenburger, Gulasch, Spiessbraten, Steinberger Stuben Schnitzel...) in den Steinberger Stuben 12:00 Uhr Wildbuffet im Gasthaus Stephan (leider schon ausgebucht) 14:00 Uhr Warmup für den Kirmesumzug in der kleinen Kneipe Zum Steinmar

13 Oberthal Ausgabe 37/ :00 Uhr Kirmesspiel der Frauen gegen Bliesmengen-Bolchen in der SVS-ARENA 15:00 Uhr Kirmesumzug: Start an der kleinen Kneipe Zum Steinmar mit der Straußjugend und dem Musikverein Steinberg- Deckenhardt 15:30 Uhr Tanztee und Wirtshaussingen mit DJ Didi, Kaffee & Kuchen, Sekt, Bowle & Lachshäppchen in den Steinberger Stuben 18:30 Uhr Livemusik/Stimmung mit TANJA Zum Steinmar Montag, :00 Uhr Kirmesessen mit buntem Treiben in den Steinberger Stuben 11:00 Uhr Kirmesfrühschoppen mit dem Musikverein Steinberg- Deckenhardt vor dem Gasthaus Stephan (Zelt, ab12:00 Uhr Kirmesessen) 17:00 Uhr Livemusik mit Grandpa Gisi McGuiness vor dem Gasthaus Stephan Dienstag, :00 Uhr Beerdigung der Kirmes mit dem Verbrennen des Kerwehannes durch die Straußjugend ende des amtlichen teils kirchliche nachrichten Vorabinformationen zum Pfarrfest Der Pfarrgemeinderat und der Verwaltungsrat der Pfarrei St. Stephanus Oberthal freut sich sehr, dieses Jahr anlässlich der Wiedereröffnung der Pfarrkirche wieder ein Pfarrfest durchzuführen. Vorab möchten wir Sie auf wenige Punkte bezüglich der Durchführung hinweisen: Die Essensbons werden bis Freitag noch im Pfarrbüro zu den bekannten Öffnungszeiten verkauft. Folgende Speisen werden angeboten: Rinderbraten mit Rotkohl und Knödel: 8,50 Schnitzel mit Kartoffelsalat: 6,80 Pasta mit Tomatensauce: 5,00 Die Bons für Schwenkbraten und Rostwürste werden am direkt verkauft und gehen daher nicht in den Vorverkauf. Kinderflohmarkt: Wir planen von und für unsere kleinen Gäste auch einen Kinderflohmarkt durchzuführen. Wer von den Kindern daran teilnehmen möchte, bitten wir, sich im Pfarrbüro unter der Telefonnummer 06854/8573 anzumelden. Führung in der Pfarrkirche am um 16 Uhr Für interessierte Bürger bietet die Pfarrgemeinde eine Führung durch die Kirche an. Dabei werden unter anderem die technischen Neuerungen und die Sanierungsmaßnahmen im Detail vorgestellt. Treffpunkt ist der Haupteingang der Pfarrkirche am um 16 Uhr. Pfarreiengemeinschaft Oberthal-Namborn mit den Pfarrgemeinden St. Stephanus Oberthal, Mariä Himmelfahrt Namborn, Christkönig Güdesweiler, St. Willibrord Baltersweiler, St. Donatus Gronig und St. Anna Furschweiler Pfarrbüro Oberthal-Namborn Steffesheck 3, Oberthal Tel.-Nr Öffnungszeiten des Pfarrbüros Oberthal: Mo Uhr Uhr Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Internet: pfarrbuero@oberthal-namborn.de Weitere Telefonnummern: Heinrich-Meffert-Haus Dinnerzeit Michael Lambert Rosenstraße 6, Oberthal Kindergarten St. Stephanus Oberthal Rosenstraße 6, Oberthal st.stephanus-oberthal@kita-saar.de Gottesdienstordnung 24. Sonntag im Jahreskreis Kollekte für die Pfarrkirche Samstag, Bibelwoche St. Willibrord Vorabendmesse Baltersweiler mit feierlichem Abschluss der Bibelwoche St. Donatus Vorabendmesse mit Taufe Gruppe 5 Gronig des Kindes Emilia Theresia Schön + Manfred Federkeil (2. Sterbeamt) Christkönig Rosenkranz Güdesweiler Vorabendmesse Sonntag, St. Michael Hochamt Gehweiler Mariä Himmelf Hochamt Namborn St. Stephanus Pontifikalamt zur Oberthal Wiedereröffnung der Pfarrkirche für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Mitwirkende: Kirchenchor anschließend Pfarrfest Dienstag, Christkönig Hl. Messe Güdesweiler St. Anna Rosenkranzgebet Furschweiler Mittwoch, St. Stephanus Wortgottesdienst im Seniorenheim Oberthal Mariä Himmelf Hl. Messe Namborn St. Stephanus Gospelkonzert Oberthal mit dem Gospelchor St. Michael Gehweiler Donnerstag, Hl. Andreas Kim Taegon, Paul Chong Hasang & Gefährten Mariä Himmelf Hl. Messe im Seniorenheim Namborn Christkönig Rosenkranz in der Kapelle Güdesweiler St. Michael Hl. Messe

14 Oberthal Ausgabe 37/2018 Gehweiler Freitag, Hl. Apostel und Evangelist Matthäus St. Stephanus Rosenkranz Oberthal Hl. Messe 25. Sonntag im Jahreskreis Caritas-Kollekte Samstag, St. Anna Vorabendmesse Furschweiler St. Stephanus Vorabendmesse Oberthal Christkönig Rosenkranz Güdesweiler Vorabendmesse Sonntag, St. Bonifatius Hochamt Hofeld St. Donatus Hochamt Gruppe 1 Gronig mit Vorstellung der Erstkommunionkinder Mariä Himmelf Hochamt Namborn St. Stephanus Orgelkonzert Oberthal anlässlich der Kircheneröffnung mit Michael und Thomas Czulak Aus unserer Pfarreiengemeinschaft Krankenkommunion Im Monat Oktober bringen die Seelsorger und Krankenkommunionhelfer unseren älteren und kranken Pfarrangehörigen die Krankenkommunion. Wer gerne die Hl. Kommunion empfangen möchte und noch nicht in den monatlichen Plan aufgenommen ist, kann sich im Pfarrbüro Oberthal, Tel.-Nr. 8573, melden. Die Termine werden schriftlich mitgeteilt. Formular zur Messbestellung Für Messbestellungen können Sie nachfolgendes Formular benutzen und in den Sakristeien oder im Pfarrbüro abgeben. Es ist auch möglich, den Betrag für die Messintentionen von 5,00 auf das Konto des Kirchengemeindeverbandes zu überweisen: Bankverbindung: IBAN: DE , BIC: GENODE51WEN oder Kto. Nr , Bankleitzahl: bei der St. Wendeler Volksbank hardt sowie in der Pfarrgemeinde St. Anna Furschweiler mit den dazugehörigen Gemeinden und St. Michael Gehweiler und in diesem Jahr auch in St. Willibrord Baltersweiler und den dazugehörigen Gemeinden keine Sammlung durchgeführt wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Stattdessen wird überlegt, ob es alternative Formen der Sammlung, wie z. B. der ganzjährigen Aufstellung eines Containers - wie bereits in Furschweiler und Oberthal - geben soll. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, am Tag der Sammlung die Kleiderspenden in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und Uhr direkt an der Sammelstelle in Oberthal, Schwimmbadstraße abzugeben. Peter Holz, Gemeindereferent St. Stephanus Oberthal Kirchenchor - Unsere Proben sind jeweils dienstags um Uhr - in den ungeraden Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden Monaten im HMH in Oberthal. Mittwochstreff Das Treffen findet alle 14 Tage mittwochs um Uhr im Heinrich-Meffert-Haus statt. Damit unsere Senioren planen können, hier die weiteren Termine für 2018: , , , , , Bei Interesse wenden sie sich bitte an Frau Felicitas Hans, Tel.: 06854/1513. Felicitas Hans Pfarrfest St. Stephanus Oberthal Der Pfarrgemeinderat und der Verwaltungsrat der Pfarrei St. Stephanus Oberthal freuen sich sehr, dieses Jahr anlässlich der Wiedereröffnung der Pfarrkirche wieder ein Pfarrfest durchzuführen. Vorab möchten wir Sie auf wenige Punkte bezüglich der Durchführung hinweisen: Bon-Verkauf Die Bons für das Mittagessen im Pfarrbüro zu den gewohnten Öffnungszeiten erhältlich. Folgende Speisen werden angeboten: Rinderbraten mit Rotkohl und Knödel: 8,50 Schnitzel mit Kartoffelsalat: 6,80 Pasta mit Tomatensauce: 5,00 Die Bons für Schwenkbraten und Rostwürste werden am direkt verkauft und gehen daher nicht in den Vorverkauf. Chronik der Pfarrei St. Stephanus Oberthal Messbestellungen Name des/ der Verstorbenen:... Kirche:... Datum:... bestellt von:... Telefonnummer:... Taufsonntage für das Jahr 2018 und St. Anna Furschweiler St. Willibrord Baltersweiler Mariä Himmelfahrt Namborn St. Stephanus Oberthal St. Donatus Gronig Christkönig Güdesweiler St. Anna Furschweiler St. Willibrord Baltersweiler Mariä Himmelfahrt Namborn St. Stephanus Oberthal St. Donatus Gronig Christkönig Güdesweiler Aktuelle Informationen zur Bolivienkleidersammlung Am wird im Dekanat St. Wendel die diesjährige Bolivien-Altkleidersammlung stattfinden. In der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Namborn wird es wie gewohnt eine Sammlung geben. Nach den tragischen Ereignissen im Rahmen der Bolivienaktion in Neuwied wurden die verantwortlichen Haupt- und Ehrenamtlichen in den einzelnen Pfarrgemeinden gebeten, Überlegungen anzustellen, ob eine Sammlung wie bisher durchgeführt werden kann, da vor allem die begleitenden Erwachsenen und die Fahrerinnen und Fahrer der Sammelfahrzeuge eine extrem hohe Verantwortung tragen und bei eventuellen Unfällen mit haftbar gemacht werden können. Nach Beratung im Pfarreienrat und nach Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort kam es daher im letzten Jahr zu der Entscheidung, dass in den Pfarrgemeinden St. Stephanus Oberthal, St. Donatus Gronig, Christkönig Güdesweiler und Steinberg-Decken- Christkönig Güdesweiler Kirchenchor Unsere Proben sind jeweils dienstags um Uhr - in den ungeraden Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden Monaten im HMH in Oberthal. Couvert-Sammlung für die Pfarrkirche Im September verteilen die Messdiener mit dem Pfarrbrief die Couverts zur Sammlung für die Pfarrkirche. Diese werden durch die VR-er wieder eingesammelt. Gebetszeiten in der Valentinskapelle und Seniorenkaffee der Caritas-Frauen Zum letzten Mal in diesem Jahr beten wir den Rosenkranz am Donnerstag, um Uhr in der Valentinskapelle, anschließend laden die Caritas-Frauen zum Seniorenkaffee recht herzlich ins Pfarrhaus Güdesweiler ein. Im Monat Oktober beten wir den Rosenkranz täglich um Uhr in der Kirche. Birgit Fries St. Donatus Gronig Spiele- und Sproochnachmittag für alle Pfarrangehörigen im Jugendraum der Kath. Kirchengemeinde neben der Pfarrkirche Wir treffen uns immer um Uhr bis Uhr. Die weiteren Termine 2018: , , , , und Für diejenigen, die nicht zu Fuß kommen können, haben wir einen Fahrdienst eingerichtet: Bitte melden Sie sich bei Frau Rosi Wagner, Tel.-Nr.: Für weitere Infos oder Fragen wenden Sie sich bitte an die PGR er. Dekanat St. Wendel Mit dem Rad durch die Pfarrei der Zukunft Sankt Wendel Die Trierer Bistumssynode herausgerufen ermutigt, sich grundlegend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein zu wirken.

15 Oberthal Ausgabe 37/2018 Derzeit läuft in der Diözese Trier die Erkundungsphase, so auch in der neuen Pfarrei der Zukunft Sankt Wendel. Für eine besondere Erkundung - ganz im Sinne der Radfahrer Region des Sankt Wendeler Landes - laden wir zu einer ERKUNDUNGSTOUR mit dem Fahrrad durch das Gebiet der Pfarrei der Zukunft Sankt Wendel ein. Wer fährt mit? alle, die mit Lust & Laune die neue Pfarrei der Zukunft entdecken wollen Wann? Samstag, 29. September um 09 Uhr - bis etwa 16 Uhr Wie sieht der Erkundungstag aus? Streckenverlauf ca km. Die Erkundung führt durch das Gebiet der drei bisherigen Pfarreiengemeinschaften Oberthal-Namborn, Freisen-Oberkirchen und Sankt Wendel Treffpunkt ist hinter dem Bahnhof auf dem Parkplatz (Tholeyerstr. 3); Start der Tour an der alten Bahntrasse herausgerufen in die Zukunft : Infos zum Erkunden Gespräch an ausgewählten Punkten zu neuen Initiativen Gemeinsames Picknick Abschluss in Sankt Wendel gegen 16 Uhr Radelnd unterwegs? Trinkflasche und Ausrüstung (z. B. Helm) nicht vergessen Mittagessen als Picknick: Jede/r bringt etwas mit, wir teilen und dann reicht es für alle Regenwetter? Bei Regenwetter wird die Tour verschoben Anmeldung und Info Infos zur Tour bei Gemeindereferent Peter Holz (Oberthal) (Telefon: 06854/8573) oder bei Michael Meyer, Erkundungsteam Sankt Wendel (06898/ ) Anmeldung erwünscht bis zum 24. September 2019 an: ERKUNDER St. Wendel Michael Meyer, Rathausstr. 22, Völklingen erkundung.st-wendel@bistum-trier.de Ferienfreizeit 2019 nach Rimini / Italien Jugend - Ferienfreizeit des Dekanates St.Wendel für 2019 Sie findet statt von Sonntagmorgen 30. Juni - Sonntagmorgen 07. Juli 2019 in Rimini (italienische Adria) für Jugendliche ab 14 Jahren (6 x Übernachtung mit Halbpension im Jugendhotel Elba ). Das Dreisterne- Hotel (Landeskategorie) verfügt über 2 bis 4-Bettzimmer mit Dusche/ WC. Im Preis ist auch die Busfahrt enthalten (Bus bleibt vor Ort), ebenso Ausflüge nach San Marino, zum Wasserpark Aquafan und in den Freizeitpark Mirabilandia sowie die Eintrittsgelder. Auch ein Versicherungspaket und die Versorgung mit Wasserflaschen sind inclusive. Die Gesamtkosten betragen 399,-- Euro. Anfragen und Anmeldung: an das Büro der Jugend- und Schulseelsorge St. Wendel, Pastoralreferent Hans-Jürgen Schneider, Gymnasialstraße 29, St. Wendel, Tel.: hans-juergen.schneider@bgv-trier.de Schönstattheiligtum Trier Ihr werdet die Kraft des Heiligen Geistes empfangen! (Apg 1,8) Am 15. September 2018 sind es 50 Jahre seit dem Heimgang von Pater Josef Kentenich, dem Gründer der Schönstattbewegung. Die Art und Weise seines Sterbens ist dicht an Hinweisen darauf, wie sehr er sich und sein Leben in den Dienst Gottes und der Menschen stellte. 15. September 1968 Ein Sonntag. Pater Kentenich feiert seine erste heilige Messe in der Anbetungskirche auf Berg Schönstatt. Zurück in der Sakristei, legt er die Priestergewänder ab. Die Priester, die bei ihm sind, merken, dass es ihm nicht gut geht. Sie legen ihn auf den Fußboden. Ein paar tiefe Atemzüge. Der Gründer des internationalen Schönstattwerkes stirbt. Sein Gesicht strahlt Ruhe, Freude, Frieden aus. Was diese letzten Minuten im Leben von Pater Kentenich zeigen, davon spricht sein ganzes Leben. Im Liebesbündnis mit Maria ist es ihm zur Grundhaltung geworden: Gott ist Vater, Gott ist gut, gut ist alles, was er tut. Eine junge Frau, die an diesem Tag einen lang ersehnten Gesprächstermin bei Pater Kentenich hatte, erzählt später: Ich dachte: Jetzt brauchst du keinen Termin mehr. Du kannst immer zu ihm kommen, ihm immer und überall sagen, was dich bewegt. Diese Überzeugung hat sich bestätigt. Der Ort des Heimgangs von Pater Kentenich ist zu einer Stätte der Begegnung mit ihm und mit Gott geworden. Am 15. September 2018 kommen Menschen aus vielen Ländern zusammen. Sie erwarten einen Neuanfang im Heiligen Geist. Am Vorabend, 14. September 2018, ist in Schönstatt und an allen Schönstattzentren in Deutschland eine Gebetsnacht. Sie ist geprägt von der Überzeugung: Wir brauchen die Kraft des Heiligen Geistes für unser Tun heute. Herzliche Einladung dabei zu sein: 14. September 2018, Beginn: Uhr; Ende Uhr, Schönstattheiligtum Trier, Reckingstr. 5, Tel Herzliche Einladung zur Feier des Bündnistages im Schönstattzentrum Trier Dienstag, 18. September Uhr Eucharistiefeier im Schönstattheiligtum Trier Hauptzelebrant und Prediger: Weihbischof Jörg Michael Peters Angefangen hat alles am 18. Oktober 1914, kurz nach dem Ausbruch des 1. Weltkrieges. Pater Josef Kentenich und ein Kreis junger Männer stellen sich in der kleinen Kapelle in Vallendar-Schönstatt für das Wirken Gottes zur Verfügung. Sie tun es im Liebesbündnis mit Maria. Die Bindung an Maria wird zu einem hilfreichen Weg, den Alltag aus Liebe zu Gott und den Menschen zu gestalten. Was am 18. Oktober 1914 klein und unscheinbar begann, wird zu einer Bewegung rund um den Erdball. Menschen aus vielen Nationen der Erde wissen sich mit Schönstatt verbunden. 50 Jahre nach dem Tod von Pater Kentenich (15. September 1968) leben seine Inspirationen und seine Botschaft weiter. Sie nehmen Gestalt an in den verschiedenen Ländern, Kulturen und Generationen. An diesem 18. gedenken wir seines Heimgangs und feiern das Bündnisgeschehen. Kontakt: Schönstattzentrum, Reckingstr. 5, Trier, Tel , schoenstattzentrum-trier@t-online.de Ev. Gesamtkirchengemeinde St. Wendel GOTTESDIENSTE vom Freitag, Uhr Ev. Gottesdienst in der Kapelle des Marienkrankenhauses Samstag, Uhr Gottesdienst in Leitersweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in St. Wendel mit Kirchenkaffee In der Sommerzeit feiert die Evangelische Gesamtkirchengemeinde St. Wendel Cross-Over-Gottesdienste, in denen sich Traditionelles mit Neuzeitlichem trifft. Im Gottesdienst am Sonntag, den 16. September dem Abschluss der Reihe in diesem Jahr - in der Evangelischen Stadtkirche St. Wendel, wirkt Astrid Meisberger mit. Sie singt, begleitet von Thomas Layes auf der Orgel und am Flügel, neben klassischen Stücken auch neuzeitliche wie Gott hat mir längst einen Engel gesandt von Thomas Gabriel. Den Gottesdienst leitet Superintendent i.r. Pfarrer Gerhard Koepke. Der Wochenprogramm montags Uhr Kleiderkammer in St. Wendel, Beethovenstr Uhr Posaunenchorprobe dienstags Uhr Gymnastik für Ältere, Ev. GemHaus Leitersweiler Uhr Konfirmandenunterricht Pfarrbezirk I, GemHaus St. Wendel 20 Uhr Frauenclub (vierzehntägig) mittwochs Uhr Treff älterer Gemeindeglieder, 2. Mittwoch im Monat, im Ev. GemHaus St. Wendel 15 Uhr Leitersweiler Treff für Senioren: 2. Mittwoch im Monat, Ev. GemHaus 18 Uhr Männertreff im Ev. GemHaus Leitersweiler Uhr Offener Treff für Frauen/Frauenstammtisch, Ev. GemHaus WND donnerstags Uhr Konfirmandenunterricht Pfarrbezirk II, Gemeindehaus St. Wendel freitags Uhr Kleiderkammer in St. Wendel, Beethovenstr Uhr Kinderchorprobe Uhr Jugendchorprobe 20 Uhr Kirchenchorprobe Tel. Ev. Gemeindeamt Tel. Pfarrerin Christine Unrath Tel. Pfarrer Wolfgang Meyer Ev. Kirchengemeinde Wolfersweiler Samstag, 15. September Uhr Gottesdienst Ev. Kirche Walhausen Sonntag, 16. September Uhr Kindergottesdienst im Ev. Gemeindezentrum Wolfersweiler Uhr Gottesdienst Ev. Kirche Wolfersweiler mit Abendmahl Dienstag, 18. September Uhr Frauengruppe Wolfersweiler im Gemeindezentrum Wolfersweiler

16 Oberthal Ausgabe 37/2018 Mittwoch, 19. September Uhr Frauengruppe Steinberg-Deckenhardt in der Musikwerkstatt Uhr Konfirmandenunterricht KU - Konfi 2019 im Gemeindezentrum Wolfersweiler Uhr HoT-Treff im Jugendraum Uhr Bauch-, Beine-, Po- und Rückengymnastik- im Ev. Gemeindezentrum Wolfersweiler Donnerstag, 20. September 2018 Die Männer 50 + fahren nach Idar Oberstein und besichtigen das Industriedenkmal Jakob Bengel. Treffpunkt ist um 14 Uhr an der Ev. Kirche in Walhausen. Info und Anmeldung bei Peter Krins, 06782/ Uhr Stoppelhopser Walhausen im Nebenraum der Ev. Kirche Walhausen Uhr HoT- Jugendraum Freitag, 21. September Uhr Stoppelhopser Wolfersweiler im Gemeindezentrum Wolfersweiler Jehovas Zeugen Versammlung St. Wendel Zusammenkünfte: Königreichssaal, Auf dem Stumpf St. Wendel-Oberlinxweiler Freitag :30 Uhr Leben- und Dienst-Zusammenkunft Sonntag 10:00-11:45 Uhr Biblischer Vortrag Thema: Stützt sich deine Hoffnung auf die Wissenschaft oder auf die Bibel? Anschließend: Bibel- und Wachtturm Studium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich Interessierte Personen sind jederzeit willkommen informationen Weltalzheimer-Tag Am 21. September 2018 ist Weltalzheimer-Tag, der in diesem Jahr unter dem Motto Demenz-dabei und mittendrin steht. In der Bundesrepublik Deutschland leben derzeit ca. 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit. Saarlandweit haben wir es mit ca Betroffenen zu tun. Aufgrund des demografischen Wandels und einer immer größer werdenden Zahl von älteren Menschen ist davon auszugehen, dass die Zahl von Menschen mit Demenz immer größer werden wird, sofern kein Durchbruch in Behandlung und Therapie erzielt wird. Aktuellen Schätzungen zur Folge wird sich die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Demenzen sind eine der häufigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit im Alter und in den meisten Fällen unumkehrbar, anhaltend und fortschreitend. Derzeit werden im Saarland ca. 75% der Betroffenen durch Angehörige, meist Frauen, betreut und gepflegt. Sehr wichtig und hilfreich für die Betroffenen ist daher auch die Einbeziehung, Aufklärung und Begleitung der pflegenden Angehörigen. Pflegende Angehörige sind mit der Betreuung von Menschen, die unter einer Demenz leiden und psychisch verändert sind, vor eine besonders schwierige Aufgabe gestellt. Angehörige von Menschen mit Demenz sind nicht nur den Belastungen ausgesetzt, wie man sie auch bei Angehörigen von Menschen mit schweren chronischen, körperlichen Erkrankungen findet. Hinzu kommen vielmehr noch spezielle Probleme durch Orientierungsstörungen, Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus, Vergesslichkeit, Unruhezustände, Aggressivität und Wesensveränderung, die die Pflegesituation in der Häuslichkeit zusätzlich belasten können. Für viele Angehörige bringt die Pflege und Betreuung ihres dementen Angehörigen ein hohes Maß an Belastung mit sich durch das ständige Verfügbarsein, das zu körperlichen und seelischen Erkrankungen führen kann. Die häusliche Pflege und Betreuung eines an Demenz erkrankten Betroffenen kann nur dann gelingen, wenn sie von Angehörigen durchgeführt wird, die selber auch für sich sorgen können und gesund bleiben. Deshalb ist neben der optimalen Behandlung des Betroffenen ein wesentlicher Grundbaustein die Bereitschaft von pflegenden Angehörigen Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen. Sinnvolle Entlastungsangebote für Angehörige sind bspw. eine qualifizierte Pflegeberatung, spezielle Schulungen, Gruppen zum Erfahrungsaustausch, häusliche Betreuungsangebote, Tages- und Kurzzeitpflege. Nähere Informationen zum Thema Demenz, kostenlose Informationsbroschüren, Adressen vor Ort und Beratung bei der Landesfachstelle Demenz Herr Andreas Sauder Ludwigstr Saarlouis Tel.: landesfachstelle@demenz-saarland.de DRK Kleiderkammer in Furschweiler Schulstraße (Schulgebäude, untere Etage), Namborn, Furschweiler Öffnungszeiten jeden Dienstag von bis Uhr. Die Kleiderkammer ist für jeden geöffnet! Bürgerzettel Ich habe am folgendes festgestellt: (Zutreffendes ankreuzen) Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt Schutt / Unratablagerung Fahrbandecke beschädigt Bürgersteig / Radweg beschädigt Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft Straßenbeleuchtung defekt Verkehrsschild beschädigt Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht Straßenbaustelle nicht gesichert Sonstige Anregungen: Kurze Ortsangabe: Name und Anschrift: An den Bürgermeister der Gemeinde Oberthal Poststraße Oberthal Marienkrankenhaus lädt zum Schilddrüsen-Infotag ein Am Samstag, findet in der Zeit von 10 bis 13 Uhr der 9. Schilddrüsen-Infotag im Marienkrankenhaus St. Wendel statt Die Selbsthilfegruppe Morbus Basedow und Hashimoto Thyreoiditis haben in Kooperation mit dem Marienkrankenhaus St. Wendel erfahrene Fachärzte der Endokrinologie, Gynäkologie und Chirurgie eingeladen, um Betroffene und Interessierte über folgende Themen zu informieren: TSH-Werte in verschiedenen Lebensphasen, Osteoporose erkennen und behandeln, Zusammenhänge von Schilddrüsenerkrankungen und Sexualhormonen sowie moderne Operationstechniken bei Schilddrüsenerkrankungen. Nach jedem Vortrag besteht die Möglichkeit Fragen an die Referenten zu stellen. Weitere Informationen über Fibromyalgie, Depression, Osteoporose, Morbus Basedow, Hashimoto Thyreoiditis und der KISS, erhalten Sie an den Infoständen. Die kostenlose Veranstaltung findet im Marienkrankenhaus am Hirschberg, im Gebäude Zentrum für Altersmedizin (ehemalige Reha), Raum Mutter Rosa statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Näheres zum Programmablauf finden Sie als Download auf unserer Homepage: www. mkh-wnd.de

17 Oberthal Ausgabe 37/2018 veranstaltungskalender " # $ %& ' ( ) ' & -./ 01 # ".!!! *! +, (!! ( # # ! 2 3 ( # ' 7,! ( 8 9 (: ( 75! <+ 7 + ( # ; # = -3# & >=> 7*! 5+ ( (? " 2 3 7<! 5+, 2 3 # & ' 2 3 Meldung einer Veranstaltung für den Veranstaltungskalender Verein:... Termin:... Veranstaltung:... Veranstaltungsort:... Sie können Ihre Veranstaltung auch telefonisch unter 06854/ /27 oder über an rathaus@oberthal.de melden. Den Veranstaltungskalender zum Ausdrucken finden Sie auch unter Bei Terminänderungen teilen Sie bitte neben dem neuen Termin auch den wegfallenden mit, damit ein Streichen im Veranstaltungskalender gewährleistet werden kann.

18 Oberthal Ausgabe 37/2018 Secondhandbasar der Elterninitiative Freisen Unser diesjähriger Herbstbasar findet am Sonntag, dem Sonntag, dem in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Bruchwaldhalle in Freisen statt. An über 80 Tischen und 20 Flohmarktdecken werden Kleidung und Gebrauchsgegenstände für Kinder angeboten. Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Besuchen Sie uns am auf unserem großen Basar, es geht um eine gute Sache. VHS Alsweiler Die VHS Alsweiler bietet auch in diesem Jahr den Kurs Sicherer Umgang mit Smartphone und Tablet an. Beginn ist am Donnerstag, um Uhr im Vereinshaus in Alsweiler (am ehem. Kindergarten) und dauert an 5 Terminen jeweils 2 Schulstunden. Kosten des Kurses sind Anmeldungen bitte an -adresse: vhsalsweiler@web.de oder telf. unter 06853/ VdK OV St.Wendel Vortrag Patientenverfügung- Vorsorgevollmacht-Betreuungsvollmacht In der letzten Zeit ist das Thema Patientenverfügung undvorsorgevollmacht in aller Munde. Doch was sollte beim Verfassen beachtet werden? Ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Davor sind selbst junge Menschen nicht gefeit. Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig, also solange man gesund ist, Vorsorge zutreffen um im Wortsinn selbstbewusst die eigene Zukunft zu gestalten Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung?, Welche Form muss sie haben? Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung? Muss es ein Anwalt oder Notar machen? all diese Fragen, ebenso zur Vorsorgevollmacht, sollen im Vortrag beantwortet werden. Referent: Paul Müller VdK OV Vorsitzender St.Wendel Termin: 24. Sept Uhr Tagungsraum Im City Carré, 1. Stock neben Brautmoden Bahnhofstr. 14, St.Wendel Anmeldung erforderlich! Der Vortrag ist kostenlos, der Tagungsraum behindertengerecht zu erreichen. VdK OV St.Wendel lädt ein zur Fahrt zum Weihnachts- und Mittelaltermarkt nach Esslingen bei Stuttgart Der Esslinger Mittelaltermarkt & Weihnachtsmarkt ist einzigartig und so erlebnisreich wie kein anderer. Ein buntfröhliches Treiben von Gauklern, Feuer- und Stelzenkünstlern, Musikanten, Handwerkern, Händlern und Wirten zieht Jedermann in seinen Bann. Über 200 Stände und 500 Programmpunkte erwarten die Besucher. Die prächtigen Fachwerkhäuser der Esslinger Altstadt bilden dabei die stimmungsvolle Kulisse. Höhepunkte in jedem Jahr sind der Fackelumzug zur Burg, ein mittelalterliches Konzert im Münster St. Paul sowie viele Mitmach-Workshops, in denen man sein eigenes Geschick erproben kann. Kinderträume werden wahr beim Mitmachzirkus, dem Puppentheater, Märchenerzählungen und dem kleinsten handbetriebenen Riesenrad der Welt. Samstag 1. Dezember 2018 Abfahrt St.Wendel am Kirmesplatz Bosenbach 10 Uhr Alsfassen an der Kirche 10 Uhr 15. Rückfahrt 19 Uhr Preise OV St.Wendel 18 andere OV 20 Nichtmitglieder 24 Vorkasse: Überweisung auf Konto VdK OV St.Wendel KSK St.Wendel DE Anmeldung erforderlich bis zum 24. Nov. bei Christa Gerber Tel St. Wendeler Kneipp Verein e.v. Neue Kurse und Veranstaltungen beim St. Wendeler Kneipp Verein e.v. Am Montag, den 17. September um 15:00 Uhr findet eine weiterer Handarbeitszirkel im Kneipp-Treff statt. Info-Tel: Am gleichen Tag um 18:00 Uhr ein neuer Drums-Alive-Kurs mit Anne Stoll, Info-Tel: Am Mittwoch, den 19. September findet der Workshop: Mit Klangschalen Entspannung finden mit Claudia Bart. Info-Tel.: oder schauen Sie auf: Am gleichen Tag hören Sie im Kneipp-Treff den Vortrag: Der alte Hund - Die alte Katze von Ines Brocker. Infos erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter: Außerdem bieten wir ab sofort einen Floorball-Kinderkurs. Die Black Pitballs Welpen treffen sich ab 18:00 Uhr im KBBZ mit dem Trainer-Duo Eva Bernhard und Manuel Vogt. Infos erhalten Sie bei Christian Landau, Tel.: Am Freitag, den 21. September um 15:00 Uhr erleben Sie: Einen Nachmittag am Holzbackofen. Info-Tel: Ebenfalls an diesem Tag ab 17:00 startet der Lauf-Kurs: Lächeln statt hecheln unter der Leitung von Margit Birkenbach. Melden Sie sich an unter: Tel: Der Workshop Feldenkrais bei Stress und Schlafstörungen findet am Samstag, den 22. September zwischen 10:00 und 13:00 Uhr unter der Anleitung von Feldenkrais-Lehrer Heinrich Jakobi statt. Informieren Sie sich unter Tel.: oder schauen sie unter: Außerdem findet im Kneipp-Treff an diesem Samstag ab 10:00 Uhr Der Eutonie - Einführungstag statt. Geleitet wird dieser Tag von der Eutonie- Pädagogin Sigrid-Lisa Rauber, Info-Tel: Immer wieder Aktuelles finden Sie auf: Erntedankfest an der Treckerstube Wolfersweiler Herzliche Einladung an Groß und Klein! Wir beginnen am Samstag, den um 16 Uhr mit einem ökumenischen Erntedank-Gottesdienst, danach gemütliches Beisammensein. Der Sonntag, beginnt um 11 Uhr mit dem Frühschoppen. Ab 12 Uhr bieten wir Erbsensuppe aus der Feldküche mit Würstchen und Weck. Um 14 Uhr startet dann unser Erntedankumzug. Außerdem wollen wir noch Äpfel keltern. An beiden Tagen Bratwürstchen und Pommes sowie Kaffee und Kuchen. Nähere Infos bei Detmar Judenhuth unter 0175/ schulnachrichten GemS Schaumberg Theley Erste eigene Berufsstartermesse an der GemS Schaumberg Theley Im Rahmen ihrer ersten eigenen Berufsstartermesse bietet die GemS Schaumberg Theley ihren Schülern der Klassenstufen 8-10 am Freitag, dem 28. September 2018 eine einmalige Chance, sich in ihrer eigenen Schule umfassend über die Ausbildungsmöglichkeiten in ihrem direkten Umfeld zu informieren. 34 Betriebe stellen sich vor und stehen den Schülern Rede und Antwort. Radio bigfm wird für das musikalische Rahmenprogramm sorgen und über die Veranstaltung berichten. Betriebe, die sich ebenfalls an dieser Berufsstartermesse präsentieren möchten, können sich gerne in der Schule unter (Herr Knob) melden.

19 Oberthal Ausgabe 37/2018 aus vereinen + verbänden gronig Treffpunkt Ü-Wagen von SR 3 Saarlandwelle am 14. September in Gronig Sie packen es an - wir bringen s groß raus! sollte, hätte, könnte - diese Worte kennt man in Gronig nicht. Hier kennt man nur machen. Sei es der Energiepunkt Momberg, die Multifunktionsbühne am Dorfgemeinschaftshaus, der Garten der Begegnung oder die Renovierung der Donatus-Kapelle - der Verein für Dorfentwicklung lässt nichts liegen. Viele Arbeitsstunden der freiwilligen Helfer fließen in die Projekte des Dorfes in Oberthal. Das feiert SR 3 Saarlandwelle bei Getränken, Würstchen und Schwenkern mit einem Treffpunkt Ü-Wagen am 14. September. Von 16 bis 18 Uhr berichten die SR 3-Reporter Susanne Wachs und Thomas Gerber vom Dorfgemeinschaftshaus Gronig. Dort findet auch gleich zu Beginn die Bürger-Sprechstunde mit dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde, Michael Maurer, statt. Wir laden Sie ein zum Treffpunkt Ü-Wagen von SR 3 Saarlandwelle am 14. September in Gronig. SR 3 Saarlandwelle - Hören, was ein Land fühlt.

20 Oberthal Ausgabe 37/2018 Musikverein Gronig e.v. Großes Orchester: Zur unserer nächsten Probe treffen wir uns am Freitag, dem um Uhr, im Proberaum des DGH. Proben im September: Freitag, den Freitag, den Freitag, den Probe im DGH Uhr Probe im DGH Uhr Probe im DGH Uhr güdesweiler Aktive Senioren Güdesweiler e. V. Kaffeenachmittag Die Aktiven Senioren Güdesweiler e. V. laden zum Kaffeenachmittag am Dienstag, 18. September 2018 um 15:00 Uhr - anders als im Jahresplan 2018 gemeldet - in die Pilsstube am Brunnen ein. Auch Nichtmitglieder sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Ralf Keller, Organisationsleiter Negativserie hält auch gegen Bostalsee! Wir spielten zwar wesentlich besser als noch gegen Gehweiler, aber leider standen wir am Ende wieder mit leeren Händen da. Bereits nach drei Minuten lagen wir mit 0:1 zurück. Wir hatten danach auch einige gute Möglichkeiten, konnten bis zur Pause jedoch keinen Treffer erzielen. Da die SG auch kein weiteres Tor markierte, blieb es bei dem knappen Rückstand. Leider mussten wir auch im zweiten Abschnitt ein frühes Gegentor hinnehmen, dies machte so ziemlich alle Hoffnungen auf einen Punktgewinn zu Nichte. Spätestens mit dem 0:3 in der 66. Minute war die Partie gelaufen. Bostalsee legte dann noch ein viertes Tor nach. Der Treffer, durch ein Eigentor, zum 1:4 Endstand war nur noch eine Ergebniskorrektur. Die nächsten Spiele Sonntag, :00 Uhr SF Güdesweiler - SV Holz/Wahlschied 15:00 Uhr SV Hofeld - SF Güdesweiler 2 Landesliga Nord Sonntag, SF Güdesweiler SV Holz/Wahlschied Anstoß: 15:00 Uhr Sportfreunde Güdesweiler Ergebnisse vom Wochenende 6. Spieltag SF Güdesweiler - SC Wemmetsweiler 2:1 (2:0) Tore: Christopher Linn, Christoph Gisch Aufstellung: Dorscheid Lukas, Ermisch Richard, Schuch Kai, Gisch Christoph, Wagner Thomas, Leschniowski Marvin, von Ehr Ken, Simon Philipp, Greco Luca, Gebel Sebastian, Linn Christopher Einwechselspieler: Bauer Andreas, Jung Danny Wichtiger Heimsieg! Im Vergleich zu den Vorwochen zeigten wir uns in der ersten Halbzeit stark formverbessert. Wir stand hinten gut und ließen den Ball gefällig durch unsere Reihen laufen. Die Gäste hatten mit unserem schnellen Kurzpassspiel so ihre Probleme und kamen mehrfach in der Defensive in Bedrängnis. Dies wussten wir beim ersten Treffer zu nutzen. Der gegnerische Torwart schoss den Ball nämlich Christopher Linn vor die Füße. Dieser ließ sich nicht lange bitten und markierte seinen sechsten Saisontreffer. Auch in der Folgezeit waren wir das bessere Team und ließen dem Gegner nur wenig Luft zum Atmen. Leider schafften wir es erst fünf Minuten vor der Pause den zweiten Treffer nachzulegen. In Stürmermanier stand unser Abwehrrecke Christoph Gisch im gegnerischen 16er goldrichtig und konnte den Torwart eiskalt überwinden. Mit dem 2:0 ging es auch in die Pause. Zu Beginn des zweiten Abschnitts mussten wir eine Hiobsbotschaft hinnehmen. Unser Kapitän Philipp Simon verletzte sich ohne Fremdeinwirkung und musste ausgewechselt werden. Wir wünschen Philipp an dieser Stelle eine schnelle Genesung und hoffen, dass die Verletzung nicht so schlimm ist. Wir verloren in der Folgezeit etwas den spielerischen Faden und machen den SC damit stärker. Dies machte sich in der Mitte der zweiten Halbzeit auch im Ergebnis bemerkbar, denn Wemmetsweiler verkürzte auf 2:1. Auch wenn wir danach noch einige brenzlige Situationen überstehen mussten, schafften wir es letztendlich das Ergebnis über die Zeit zu bringen und die drei sehr wichtigen Punkte einzufahren. 8. Spieltag SF Güdesweiler II - SG Bostalsee II 1:4 (0:1) Tor: Eigentor Charlotte und ihre Töne Turnhalle Güdesweiler Musikalisches Märchen von Jürgen Brill Charlotte wohnt in Grauland, dem Land, in dem tatsächlich alles grau ist. Die Menschen dort sind immer schlecht gelaunt und in der Schule herrscht striktes Lachverbot. In Grauland gibt es nur eine Musikrichtung, die Grautonmusik, die furchtbarer ist als jeder Katzenjammer. Eines Tages findet Charlotte einen bunten Luftballon und bricht auf, um das Land zu finden aus dem dieser seltsame Gegenstand stammt. So kommt sie nach Buntland und muss, um dort bleiben zu dürfen, singen lernen. In ihrer größten Not trifft Charlotte auf Freddy, den fröhlichen Maler. Er behauptet ohne Farben und Pinsel malen zu können... Ein lustiges und schönes Märchen mit lebhaften Songs für Kinder und Erwachsene in jedem Alter. Es spielen, lesen und singen: MiniBigBand und TeenieTus der Musikschule im Landkreis St.Wendel e.v. Eintritt: frei (willig)

21 Oberthal Ausgabe 37/2018 Obst- und Gartenbauverein Güdesweiler Es wird wieder gepresst: Saft aus den eigenen Äpfeln Auch 2018 wirft der Obst- und Gartenbauverein seine Kelteranlage an und bietet die Möglichkeit, die eigenen Äpfeln direkt in leckeren Saft zu verwandeln. Die erfahrene OGV-Mannschaft steht an den kommenden Wochenende für Sie bereit. Die Keltertermine sind: Freitag, 14. September, Samstag, 15. September, Donnerstag, 27. September, Freitag, 28. September, Samstag, 29. September, Donnerstag, 4. Oktober, Freitag, 5. Oktober, Samstag, 6. Oktober, Donnerstag, 11. Oktober, Freitag, 12. Oktober Die Anmeldung erfolgt wie immer bei unserem Kelterwart Robert von Ehr unter , hier erfahren Sie auch die genauen Uhrzeiten. Oberthal Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. Die Sommerferien sind vorbei, die Oberthaler Kirmes haben wir hinter uns und wir möchten das Programm des 2. Halbjahres 2018 starten. Nach den Italienischen Abenden Ende Februar möchten wir unsere Gäste in das ferne KUBA entführen und sie mit der dortigen Musik vertraut machen. Der Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einem KUBANISCHEN ABEND am Mittwoch, den 17. Oktober 2018, Uhr im Rathaussaal, Oberthal, Poststraße 20 ein. Kubaner machen mit allem Musik. Zwei Holzstücke, eine leere Schachtel und eine Radfelge reichen aus, um heiße Rhythmen zu erzeugen, die jedem ins Blut gehen, ob am Strand oder in den Gassen der Städte und Dörfer. Sie interpretieren ihre Musik auf eine einzigartige Weise. Die Musik ist eine Mischung aus spanischen Melodien und afrikanischem Rhythmus, die das musikalische Kuba ausmacht. Auf den Erfolg von Mambo und Cha-Cha-Cha in den 50ziger Jahren folgte ein weltweiter Boom von Son, Rumba und Salsa. Auch der Tanz ist wichtiger Bestandteil des Lebens. Wenn Musiker spielen, hält es niemanden mehr auf den Sitzen - und das steckt an. Es gibt viele kubanische Musikinstrumente. Jede kleine SON - Kapelle spielt die TRES, eine kleine Gitarre mit drei Saitenpaaren und einer weiteren Gitarre, die hoch gestimmt ist und auf der die Melodie gespielt wird. Typisch kubanische Perkussionsinstrumente sind die TUMBADORA, eine große Trommel aus Holz und Leder und die BONGÓ, die calves, die gegeneinander geschlagen werden. Nicht fehlen darf die MARIMBULA, ein Tasteninstrument mit Marimbaklang. Der KUBANISCHE ABEND wird gestaltet von der Gruppe CUBAN AFFAIRS; ein harmonisches Trio, das an unserem Abend durch einen weiteren Musiker ergänzt wird. Feurige PERCUSSION, geschmeidige Tasten, satte Bässe und mehrstimmige Gesänge lassen Kubas Originale in eigenen Interpretationen erklingen und erzählen spannende Geschichten über die weltberühmte Zuckerinsel. Die heute im Saarland lebende HABANERA DALIA PRADA aus Kuba glänzt im Mittelpunkt von CUBAN AFFAIRS. Die bezaubernde Pianistin stand mit ihrer kubanischen Frauen-Salsa-Band Son Damas bereits auf den großen Bühnen der Welt und sorgt bei Cuban Affairs für einen natürlichen, authentischen Klang. Wir erleben zurzeit einen WANDEL in Kuba; die diktatorische Herrschaft der NACHREVULUTION (Castro) neigt sich dem Ende, Kuba öffnet sich der Welt, der Tourismus zieht spürbar an. Wir wollen unseren Gästen die Musik der Zuckerinsel näherbringen, ihr Fernweh ansprechen und sie von der Karibik, einem der Paradiese auf Erden, träumen lassen. Karten zum Preise von 12,00 sind ab Montag, 24. September 2018 im LÄDCHEN, Poststraße 11, Oberthal, Tel erhältlich. Freundeskreis Kultur im Rathaus e. V. OCV - Oberthaler Carnevalverein Die fünfte Jahreszeit steht wieder in den Startlöchern! Unsere Tanzgruppen starten wie folgt mit ihrem Training: Aktivengarde Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Aktivenschautanz (ab 16 Jahre) Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Jugendschautanz (12-15 Jahre) Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Juniorenschautanz (9-11 Jahre) Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Minigarde (7-8 Jahre) Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Bambinis (3-6 Jahre) Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Männerballett (ab 18 Jahre) Trainingsbeginn am Samstag, , Uhr Turnhalle Güdesweiler Schautanzgruppe (ab 18 Jahre) Trainingsbeginn am Sonntag, , Uhr Schulturnhalle Oberthal Wenn ihr Interesse habt, dann meldet euch einfach bei Yvonne Wagner, 0171/ oder per Mail wagneryi@gmx.de oder schaut einfach mal im Training vorbei. Wir freuen uns! SG Gronig/Oberthal Ergebnisse vom vergangenen Wochenende: D-Jugend: SG SC Alsweiler - SG VfB Theley 0 : 1 C2-Jugend: SG SC Bosen 2 - JSG SChlossberg 0 : 14 C1-Jugend: SG St. Wendel/Ostertal - SG SC Bosen 1 3 : 4 B1-Jugend: SG FC Landsweiler-Reden - SG VfB Theley 1 2 : 5 Tore: 3 x Kenneth Bretz; Fabio Scharf und Kreutzer Tom A-Jugend: FC Palatia Limbach - SG VfB Theley 1 : 1 Tor: Hannebauer AH: SG Gronig/Oberthal - SG Peterberg 5 : 0

22 Oberthal Ausgabe 37/2018 Jeder Schritt zählt! - Die große WATT-Wanderung 2018 im Saarland! Eine WATT-Wanderung mitten auf dem Festland, im Saarland!? Die Gemeinde Oberthal ist mit dabei beim ersten Wett-Streit um die Krone der saarländischen WATT-Wanderungen - energis macht s möglich! energis hat die saarländischen Gemeinden zur WATT-Wanderung aufgerufen. An diesem Wettstreit um die Krone der WATT-Wander- Gemeinde des Saarlandes treten 10 Kommunen gegeneinander an. Auch die Gemeinde Oberthal war bei der Bewerbung erfolgreich und ist bei der Premiere in diesem Jahr mit am Start. Gewinnen wird die Gemeinde, die es mit ihren BürgerInnen schafft, im Rahmen eines Wandertages die meisten Schritte zu sammeln. Umso mehr Teilnehmer, umso mehr Schritte und umso größer die Chance zu gewinnen. Die Gemeinde, die im WATT-Wander-Wettstreit am Ende die meisten Punkte gesammelt hat, wird mit einer luxuriösen Solarbank im Wert von Euro ausgezeichnet. Einer Bank, auf der Wanderer pausieren und gleichzeitig ihr Smartphone mit Sonnenstrom laden können. Wie kann die Gemeinde Oberthal gewinnen? Für die WATT-Wanderung in der Gemeinde Oberthal am wollen wir möglichst viele Mitwanderer gewinnen. Die gesammelten Schritte aller Teilnehmer unserer Gemeinde werden gezählt und in WATT-Punkte umgewandelt. Wie werden die Schritte gezählt? Die WATT-Wanderung ist Teil des Vorteilsprogramms WATT fürs Saarland, mit dem energis und ihre Stadtwerkepartner in letzter Zeit Schlagzeilen machen. Es gibt WATT für Dich, WATT für Deinen Verein, WATT fürs Handwerk, und vieles mehr. Herzstück dieser neuen Aktion ist die kostenlose WATT für Dich-App, die auf jedes Smartphone geladen werden kann. Die App registriert die alltäglichen Schritte des Smartphone-Nutzers und wandelt sie automatisch in sogenannte WATT-Punkte um. Diese können später im WATT für Dich-Shop gegen attraktive Prämien eingetauscht werden. Wer bei der WATT-Wanderung bereits die WATT für Dich-App auf seinem Smartphone aktiviert hat, erhält zusätzliche Bonuspunkte. Wann und wo findet die WATT-Wanderung statt? Machen Sie mit beim WATT-Wandern und seien Sie am um 10:00 Uhr mit dabei. Treffpunkt ist der Wanderplatz in Güdesweiler. Die Wanderroute ist familienfreundlich ausgelegt und ca. 11 Kilometer lang mit rund 340 Höhenmetern. Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt. Das energis-team steht mit Rat und Tat zur Seite und freut sich auf Sie. Alle Infos zu den WATT-Wanderungen und dem Wettbewerb gibt es auf Unverbindliche Anmeldung zur WATT-Wanderung Unter der Tel-Nr / oder per an rathaus@oberthal.de. Streckenverlauf: 11 km / 340 Höhenmeter Vom Startpunkt am Wanderplatz in Güdesweiler geht es entlang der Valentinskapelle mit gutem Brunnen zu den Windrädern auf dem Leißberg, wo wir nach 2 km am Windrad 3 von Herrn Dr. Schmeer (Leiter Erneuerbare Energien bei der VSE) ein paar Informationen über den Windpark Oberthal erhalten werden. Von dort aus wandern wir zum Oberthaler Bruch, über den Grenzweg und den Premiumwanderweg Rötelsteinpfad hoch zum Momberg. Dort werden wir am Aussichtspunkt bei der Hälfte der Strecke eine kurze Pause einlegen. Danach folgt der Abstieg vom Momberg wieder über den Premiumwanderweg Rötelsteinpfad in Richtung Waldzeltplatz Kapellenwiese. Eine Toilettenanlage steht hier für die Wanderer zur Verfügung. Auf dem letzten Streckenabschnitt kommen wir noch an der Wildfrauhöhle vorbei bevor die WATT-Wanderung am Wanderplatz in Güdesweiler endet. Der Wanderverein Güdesweiler lädt nach der Wanderung gegen 14 Uhr bei Getränken und Rostwürstchen noch zum Abschluss auf dem Wanderplatz ein.

23 Oberthal Ausgabe 37/2018 Tore: 2 x Klaus Bouillon; 2 x Stefan Hobinder und Christian Keller 2. Mannschaft: SG Gronig/Oberthal 2 - STV Urweiler 2 3 : 6 Tore: 2 x Tobias Dumoulin und Daniel Busch 1. Mannschaft: SG Gronig/Oberthal 1 - STV Urweiler 1 2 : 2 Tore: Christof Sprenglewski und Markus Mörsdorf Spiele am Wochenende: Samstag, D-Jugend: 15:15 Uhr SG VfB Theley - SG SV Bliesen in Theley C2-Jugend: 16:30 Uhr JSG Freisen - SG SC Bosen 2 in Freisen A-Jugend: 16:30 Uhr SG VfB Theley - FC Wiesbach in Theley 2. Mannschaft: 14:30 Uhr SG Namborn/Steinberg 2 - SG Gronig/Oberthal 2 in Steinberg 1. Mannschaft: 16:15 Uhr SG Namborn/Steinberg 1 - SG Gronig/Oberthal 1 in Steinberg AH: Uhr SG Gronig/Oberthal - SV Hirzweiler in Oberthal Sonntag, B2-Jugend: 10:30 Uhr SG VfB Theley 2 - SG SV Braunshausen in Neunkirchen/Nahe B1-Jugend: 10:30 Uhr SG VfB Theley 1 - SG St. Wendel/Ostertal 1 in Theley Grillaktion beim Globus: Am Freitag, dem von bis Uhr grillt der FC Gronig für Sie vor dem Globus FMZ Getränkemarkt. Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Natürlich ist auch für kühle Getränke bestens gesorgt. IGBCE Ortsgruppe Oberthal Liebe Kollegen, unsere nächste Vorstandssitzung findet am Mittwoch, den 19. September 2018 um 19:00 Uhr, in den Steinberger Stuben in Steinberg-Deckenhardt statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. AWO - Arbeiterwohlfahrt Oberthal Halbtagsfahrt der AWO am Mittwoch, den 26. September 2018 Zu der diesjährigen Halbtagsfahrt nach Trier sind einige wenige Plätze freigeworden. Wer noch gerne mitfahren möchte, kann sich noch kurzfristig telefonisch anmelden bei Barbara Thimm-Maldener (Tel. 1433). Trier, die älteste Stadt Deutschlands, hat viele römische Baudenkmäler, die zum Weltkulturerbe der Unesco gehören, zu bieten. Für Besichtigungen all der vielen Baudenkmäler reicht natürlich nicht die Zeit. Es bietet sich jedoch an, eine Stadtrundfahrt mit dem Römer-Express zu unternehmen. Die Rundfahrt dauert etwa 35 Minuten und streift die wichtigsten Punkte, die Touristen in kurzer Zeit sehen sollten. Abfahrt ist jeweils an der Porta Nigra, wo sich die Tourist Information befindet. Natürlich ist auch ein Einkaufsbummel oder ein gemütlicher Kaffeenachmittag in den Trierer Lokalitäten möglich. Der Nachmittag kann frei ganz nach den Wünschen der Fahrtteilnehmer gestaltet werden. Abfahrt in Oberthal um Uhr im Brühl Halt in Gronig Bushaltestellen Bäckerei Gillen und Zum Krug im grünen Kranze Die Fahrtkosten von 12,00 Euro werden im Bus kassiert Die Uhrzeit der Rückfahrt wird im Bus bekanntgegeben. Auf der Rückfahrt Einkehr in Heimatnähe zum Abendessen Rückkehr Oberthal spätestens Uhr Anmeldungen s.oben. Wir wünschen allen Fahrtteilnehmer/innen einen schönen Nachmittag. SG Gronig/Oberthal D-Junioren SG Theley/Gronig/Oberthal 4. Spieltag: SG SC Alsweiler - SG VfB Theley 0:1 (0:1) Am vierten und zugleich vorletzten Spieltag der Quali-Runde mussten wir zur punktgleichen SG nach Alsweiler reisen. Auf für uns ungewohntem Kunstrasen-Geläuf begannen wir stark und konnten uns oft im Mittelfeld Bälle sichern, die schnell in die Spitze gespielt wurden und häufig den Weg in Richtung gegnerisches Gehäuse fanden. Einen dieser Ballgewinne konnten wir veredeln, als ein gut getimter Pass in die Gasse in den Lauf unseres Mittelstürmers am Torhüter vorbei in die lange Ecke gedrückt werden konnte. Die frühe Führung gab uns Sicherheit und wir konnten uns immer wieder spielerisch nach vorne arbeiten, um zu Torabschlüssen zu kommen. Leider konnten wir keinen weiteren Treffer mehr bis zur Halbzeitpause erzielen. In der zweiten Halbzeit entwickelte sich ein echtes Kampfspiel. Mit Glück und Geschick gelang es uns, die Gastgeber von unserem Tor fern zu halten. Bis auf Weitschüsse aus größerer Distanz, die allesamt von unserem Keeper und der Torlatte entschärft wurden, konnte Alsweiler zunächst nicht gefährlich werden. Leider mussten wir die letzten Minuten mit 8 Mann überstehen. Alsweiler baute immer mehr Druck auf und kam nun logischerweise häufiger in den Strafraum, jedoch konnten wir im letzten Moment immer wieder einen Fuß oder eine Hand (Torhüter) in die Schüsse und Flanken bringen, so dass wir auch diese heiße Phase ohne Gegentor überstanden. Einen eigenen guten Konter und einen weltklasse getretenen aber auch überragend gehaltenen Freistoß konnten wir unsererseits nicht zur Entscheidung nutzen. So blieb es beim knappen 0:1 für uns. Fazit: Enges und gutes Fußballspiel, in der zweiten Halbzeit für meinen Geschmack vom Gastgeber teilweise zu hart geführt und vom Referee leider an der zu langen Leine laufen gelassen anstatt konsequent zu unterbinden! Trotzdem, 3 Punkte sind 3 Punkte. Viertes Spiel, dritter Sieg, Platz 2 gesichert! Geil! G-Junioren SG Gronig/Oberthal Turnier in Braunshausen FC Niederkirchen - SG Gronig/Oberthal 3 0:1 SG Gronig/Oberthal 2 - SG Gronig/Oberthal 3 1:0 SG Gronig/Oberthal 2 - VfL Primstal 5:0 SG Gronig/Oberthal 3 - SG Marpingen 2 0:3 FC Niederkirchen - SG Gronig/Oberthal 2 1:0 STV Urweiler 2 - SG Gronig/Oberthal 2 0:2 STV Urweiler 2 - SG Gronig/Oberthal 3 1:0 Tore: 4x Linus, 2x Silas, 2x Lenn, Aron DJK St. Georg Oberthal e.v. Die nächsten Spielbegegnungen unserer Mannschaften: Samstag, : Auswärtsspiele: männl. C h SV Zweibrücken - DJK Nordsaar männl. A h SV Zweibrücken - DJK Nordsaar Frauen h TV Merchweiler - FSG Oberth./Hirst. Männer h SG Ommersh./Aßw. - DJK Nordsaar Sonntag, : Heimspiele Bliestalhalle Oberthal: weibl. B h DJK Oberthal - HSG Fraul./Überh. weibl. A h DJK Oberthal - SG Brotd./Merzig Auswärtsspiele: weibl. C h JSG Dirm./Schaumb. - DJK Oberthal Männer h HSG Fraul./Überh. - DJK Nordsaar Frauen h HG Itzenplitz - FSG Oberth./Hirst. Alle Spiele ohne Gewähr; Spielverlegungen und -ausfälle kurzfristig möglich. Weitere Information und kurzfristige Änderungen unter oder auf Facebook. HSG DJK Nordsaar: Die Handball-Spiel-Gemeinschaft Männer 1 - Zwei Mannschaften auf Augenhöhe. Gegen Dillingen/ Diefflen ein Kampfspiel durch und durch. Ergebnis 26:26 (13:15) Dieses Spiel hatte es in sich. Jan Hippchen eröffnete es im ersten Angriff zum 1:0 und beendete es 57 Minuten und 56 Sekunden später mit dem letzten Tor zum Unentschieden von 26:26. Was sich dazwischen abspielte, kann man in einem schriftlichen Bericht nur grob zusammenfassen. Ein ununterbrochenes Vor und Zurück. Nicht nur räumlich auf der Spielfläche vor und zurück, sondern auch in den schwankenden Zwischenergebnissen. Führung, Ausgleich, Rückfall, Rückkehr, Ausgleich - und das Ganze noch einmal und noch einmal und

24 Oberthal Ausgabe 37/2018 Einladung zum Vortragsabend am Mittwoch, den 26. September 2018 um Uhr im Rathaussaal Oberthal 1618 Das Jahr, in dem die Hexen brannten Zum 400. Jahrestag der Hinrichtung von Johannet Schu aus Imweiler Referent: Niko Leiß, Historischer Verein Tholey Das Jahr 1618 markiert nicht nur den Beginn des 30-jährigen Krieges, sondern im lothringischen Amt Schaumburg auch einen Höhepunkt der Hexenverfolgung. Allein in diesem Jahr wurden auf der Schaumburg 13 Frauen und Männer wegen des Lasters der Zauberey zum Tode verurteilt. Darunter befand sich auch Johannet Schu aus Imweiler, die am 26. September 1618 gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten als Hexe verbrannt wurde. Anhand ihres Vernehmungsprotokolls, der Prozesskostenaufstellung und des Versteigerungserlöses ihrer Güter erläutert der Referent beispielhaft das damalige Vorgehen bei der Hexenverfolgung sowie deren wirtschaftlichen Auswirkungen und wirft ein Schlaglicht auf eines der dunkelsten Kapitel der Regionalgeschichte. Niko Leiß (1. Vors.) Historischer Verein zur Erforschung d. Schaumberger Landes Tholey e.v.

25 Oberthal Ausgabe 37/2018 ihr wisst schon! Solche 60 Minuten fordern die Akteure auf das äußerste heraus, gehen körperlich und nervlich an die Grenzen und strapazieren auch die Zuschauer ganz gehörig. Mit dem schlussendlichen Ergebnis mit 26 Treffern auf beiden Seiten sind wir trotz der Turbulenzen zwischendurch zufrieden. Es war alles in allem ein gerechter Abschluss zweier engagierter Mannschaften. Der Rückstand, in den wir mehrmals gerieten, wurde ausgeglichen durch den gemeinsamen Einsatz aller unserer Spieler, sei es im Angriff, in der Abwehr oder im Tor. Zum Ablauf noch ein paar Einzelheiten: Bälle wie Pfeile! Die erste Viertelstunde gehörte überwiegend uns, ging aber urplötzlich mit 5:7-Zwischenstand zu Ende. Das sollten wir noch öfter erleben. Da genügte ein einziger Fehler, um die Richtung zu drehen. Dann half nur noch: Kämpfen und hellwach bleiben! Nach gehabtem Muster standen wir fünf Minuten vor dem ersten Abpfiff bei 11:13 und zur Halbzeit bei 13:15. Aber wir waren ja im Kampfmodus und wir hatten ja unsere Torschützen und ihre Zuarbeiter. Basti Stoll - Bälle wie Pfeile! - Basti also und Genossen taten, was gegen den starken Gegner möglich war. Zweimal wurde uns allerdings sehr mulmig. Das erste Mal, als Daniel Mörsdorf in der Torabwehr - wir waren erst in der fünfzehnten Spielminute - am Kopf getroffen wurde und zu Boden sank. Es dauerte etwas, aber er erholte sich und konnte auf seinem Posten bleiben. (Das sind Situationen, die jeder Angreifer zu vermeiden versucht, die auch in den Regeln streng gehandhabt werden. Aber es kommt ab und zu doch vor - und erschreckt wohl mit am meisten den Angreifer.) Daniel hatte weiterhin viel zu tun und steigerte sich gerade dann, wenn es besonders dringlich war. Vor allem rettete er kurz vorm Spielende das Unentschieden und damit den Tabellenpunkt, als Diefflen nach dem 26:26 noch einen 7m-Wurf bekam. Daniel hielt ihn. Die andere Situation, die mich und sicher viele erschreckt hat, spielte sich nach drei Viertel der Spielzeit ab, als Lukas Böing, beim Torwurf gefoult zu Boden ging und schwer zu Fall kam. Er musste für kurze Zeit aussetzen, kehrte aber wieder aufs Spielfeld zurück. Ebenfalls gut gegangen! Tore: Basti Stoll 7, Lukas Böing 6 (1), Michael Paschke 5, Jan Hippchen 4, Jan Böing 2, Tobias Hans und Manuel Schmitt je 1 Männer 2 - Ein guter Anfang! Erstes Saisonspiel gegen die HSG Ottweiler/Steinbach mit 30:28 (12:13) gewonnen Nordsaar 2 und Ottweiler/Steinbach 1 machten es sich in der Sporthalle Oberthal nicht leicht, sorgten aber gerade dadurch für einen spannenden Auftakt in der Verbandsliga Saar. Von Anfang an musste man sich Erfolg und Misserfolg (bei den Toren) teilen. Befürchtungen und Hoffnungen hielten sich die Waage, z. B. beim 5:5 nach sieben oder 8:8 nach zwölf Minuten. Die Schnelligkeit braucht man da eigentlich nicht mehr extra zu erwähnen, bei 10 Toren nach sieben Minuten und 16 Toren nach zwölf! Unser Turm in der Schlacht war von Anfang an Jan Böing, der uns aus kurzen Rückständen immer wieder herausholte. Auf den Außenpositionen erinnerten Torsten Zimmer und Julian Molter, vor drei Jahren auf ihren Wunsch in die 2. Mannschaft gewechselt, an ihre bekannten raffinierten Seitenwürfe, die so schwer zu berechnen und noch schwerer zu halten sind. Neu auf sich aufmerksam machte Jonas Leist in seinem ersten Spiel in der 2. Mannschaft, als er gleich nach seinem Einwechseln kurz vor der Halbzeit einen Drei-Tore-Rückstand (10:13) auf 11:13 verkürzte und damit die Gegenbewegung einleitete, die Jan mit 12:13 fortsetzte (Halbzeit) und die nach dem Wiederanpfiff Julian zum Ausgleich brachte. Das wäre so glatt nicht gelaufen, wenn zwischendurch nicht Ottweiler mit zwei aufeinander folgenden 7m-Würfen gescheitert wäre, beim ersten Mal durch Fehlwurf, beim zweiten Mal durch unseren Torsteher Rick Bartsch. Allerdings blieb doch noch eine Zeitlang der Nachteil, dass Gleichstände fast jedesmal im nächsten oder übernächsten Gegenangriff in Rückstände verwandelt wurden. So, zum Beispiel, als Joschi Wagner uns in der 36. Minute von 15:16 auf 16:16 hievte, wir es aber gleich beim 16:17 verloren. Gut, dass noch genug Zeit war, diese Reihenfolge umzudrehen! Das gelang schließlich, als Christian Nick eine Torserie startete, die uns binnen genau neun Minuten von 19:21 auf 25:23 brachte, (vier dieser sechs Nordsaartreffer von Christian). Ottweiler war jetzt nicht mehr das anführende, sondern das nachsetzende Team, startete Angriff auf Angriff, wurde jedoch von unserer Abwehr in der Regel ausgebremst. Es gelang dem Gegner, der in der letzten Spielphase noch zweimal durch Torsten auf einen 3-Tore-Abstand gedrückt wurde, noch, durch einen 7m-Wurf auf zwei heranzukommen (28:26 für uns). Als danach aber der oben genannte Jonas Leist ganz cool wieder auf drei erhöhte, blieb nicht mehr genug Zeit, um uns einzuholen. Kurz und gut: Christian beendete das durchgehend sehenswerte Spiel schließlich mit 30:28 Toren. Tore: Jan Böing 9, Torsten Zimmer 8 (3), Christian Nick 5, Julian Molter 4, Joschi Wagner und Jonas Leist je 2 Vorschau Für die 1. und 2. Mannschaft stehen wieder Auswärtsspiele an. Die Männer 2 spielen am Samstag, , um 17 Uhr bei der SG Ommersheim/ Assweiler und die Männer 1 am Sonntag, , ebenfalls um 17 Uhr bei der HSG Fraulautern-Überherrn. Steinberg-DeckenharDt Musikverein Steinberg-Deckenhardt Grillaktion am FMZ St. Wendel Im Zeitraum bis feierte Globus St. Wendel das große FMZ Wies n Fest. Direkt vor dem Eingang am Fachmarktzentrum St. Wendel waren hierfür Grillstation und Bierwagen aufgebaut. Am durfte der Musikverein Steinberg-D. vor dem FMZ grillen. In drei Schichten traten unsere Grillteams an und freuten sich über viele bekannte Gesichter, die den Weg zum FMZ bzw. zu uns fanden. Ein Großteil des Umsatzes spendet Globus für die Vereinskasse. Mit dem verdienten Geld können wir einen kleinen Teil des Kredites zurückzahlen, den wir wegen der Errichtung des Sanitäranbaus aufnehmen mussten. Vielen Dank an alle Gäste, die am den Weg zu uns fanden und an alle Musikerinnen und Musiker, die die Grillaktion erst ermöglichten. Schön war s!

26 Oberthal Ausgabe 37/2018 SPD Ortsverein Steinberg-Deckenhardt erversammlung Zur erversammlung am Donnerstag, , 19:30 Uhr, laden wir hiemit alle er des SPD-Ortsvereins ins Sportheim des SVS recht herzlich ein. Neben verschiedenen Themen aus dem Dorf stehen auch die Delegiertenwahlen für die Kommunalwahlen im nächsten Jahr auf der Tagesordnung. Persönliche Einladungen gehen jedem zu. Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Der Vorstand allgemeine nachrichten Kaninchenzuchtverein SR 143 Namborn Unsere nächste Versammlung zur Vorbereitung unserer Vereinskaninchenschau am 27./ in der Turnhalle in Namborn findet am Montag, 17. September 2018, um Uhr im Nebenzimmer des Gasthauses Zur Liebenburg in Eisweiler statt. SG NSW Bericht vom vergangenen Wochenende Herren SG Linxweiler 2 - SG NSW 2 1:3 Tore: Florian Staub, Damian Klee, Steffen Backes SG Linxweiler - SG NSW 0:6 Tore: Patrick Seel (FE), Yannik Buttgereit, Chris Schöneberger, Marc Schilly, Fabian Küntzer, Nico Weber Auf dem Rasenplatz des SV Oberlinxweiler hatte die SG NSW von Beginn an das Heft in der Hand und zeigte insgesamt eine sehr disziplinierte und taktisch gute Leistung. Obwohl auf einige Akteure verzichtet werden musste, stellte das Trainerteam Dörr-Schöneberger eine gute Mannschaft auf, die es an Ende schaffte, dass der 6:0 Sieg auch wirklich in der Höhe völlig verdient war. Linxweiler zeigte dabei aber auch spätestens nach dem 0:4 keinerlei Gegenwehr mehr. Schön ist es auch, dass es bei dem halben Dutzend an Treffern, sechs verschiedene Torschützen gab. Nun können beide Herrenmannschaften mit stolzer Brust das Kirmesspiel am kommenden Samstag in Steinberg-D. gegen die SG Gronig/ Oberthal antreten. Damen DJK St. Ingbert - SG NSW 4:1 Tor: Luisa Spang Währenddessen müssen unsere Mädels weiter auf den ersten Sieg in der neuen Verbandsliga warten. Bei der DJK aus St. Ingbert gelang nur Luisa Spang der Ehrentreffer. Die Mannschaft hielt gut mit, aber individuelle Fehler werden in der in diesem Jahr besonders starken Verbandsliga hart bestraft. Gefühlt spielen wir dieses Jahr Regionalliga. Aber Mädels, Kopf hoch: Es sind noch andere in der Liga, die noch keine Punkte haben und Besonderheit der Steinberger war es schon immer, bis zum Schluss alles zu geben. Vielleicht klappt es ja am Kirmesspiel am Sonntag in Steinberg gegen die neue SG aus Bliesmengen/Bliesransbach. Die nächsten Spiele Samstag, Herren Uhr: SG NSW 2 - SG Gronig/Oberthal Uhr: SG NSW - SG Gronig/Oberthal Sonntag Damen Uhr: SG NSW - SG Bliesmengen/Bliesransbacha SV Steinberg-Deckenhardt Alte Herren SG Steinberg-Deckenhardt-Walhausen Ein turbulentes Spiel mit hohem Spaßfaktor haben die mitgereisten Fans am letzten Freitag in Oberlinxweiler gesehen. Nachdem wir nach einer 3:1 Führung zunächst mit 4:3 in Rückstand geraten waren, konnten wir das Spiel dann doch noch zu unseren Gunsten drehen und letztendlich verdient mit 6:4 gewinnen. Die Treffer erzielten Christian Koch (2), Mathias Decker (2), Patrick Düpre und Frank Theiß. Unser Kirmesspiel bestreiten wir am Freitag schon traditionsgemäß gegen die SG Wolfersweiler-Gimbweiler-Nohfelden. Nach dem Spiel wollen wir uns dann zunächst stärken, um anschließend noch auf der Kirmes vorbei zu schauen. Freitag, :00 Uhr AH SG SVS-FCW - SG Wolfersweiler-Gimbweiler-Nohfelden Alles rund ums Kind mit Kinderflohmarkt im Kulturzentrum St. Wendel/Alsfassen am Sonntag, 23. September 2018 Der Förderverein der Kindertageseinrichtung St. Anna - St. Wendel e. V. veranstaltet am Sonntag, 23. September 2018 von Uhr im Kulturzentrum St. Wendel - Alsfassen wieder eine Verkaufsbörse unter dem Motto Alles rund ums Kind. An circa 30 Verkaufstischen werden vor allem Kinderbekleidung, Kinderfahrzeuge, Spielwaren, Bücher, Mobiliar, Sportartikel, eben alles rund ums Kind angeboten. Der Förderverein selbst sorgt an diesem Nachmittag für das leibliche Wohl der Besucher und bietet eine Kinderbetreuung an, damit die Eltern in Ruhe stöbern können. Der Erlös dieser Börse kommt ausschließlich der Kindertageseinrichtung St. Anna zu Gute. Es sind noch einige wenige Tische frei!! Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Zeit von Uhr unter Tel.: 06851/81320 (Kita St. Anna bei Frau Hofmann oder Frau Conrad). Deutscher Psoriasis Bund e. V Regionalgruppe Saarland des Deutschen Psoriasis Bund e. V Schuppenflechte - Hilfe zur Selbsthilfe Am Mittwoch, den 19. Sept findet im Landratsamt St. Wendel das Treffen der Regionalgruppe Saarland statt. Wann: Mittwoch,18:00 Uhr, Wo: UTZ St.Wendel Werschweilerstraße 40, Raum 2 oberer Eingang In der Selbsthilfegruppe stehen neben Information über die Erkrankung und den damit in Zusammenhang stehenden Lebensbegleitthemen ( Anträge, Hilfsmittel, Reha usw.) in erster Linie der persönliche Austausch im Vordergrund. Das Treffen richtet sich an Erkrankte und Angehörige gleichermaßen. Der Besuch des Treffens ist kostenlos und unverbindlich. Die schaft im DPB ist nicht Voraussetzung Vorankündigung: Weitere Treffen in 2018 und 2019: jeder 3. Mittwoch in den ungeraden Monaten unter gleichen Adresse. Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Ball Regionalgruppenleitung (Telefon: 06852/991739, RG-SAARLAND@PSORIASIS-BUND.de) Helene.Ball@web.de Klassentreffen Jahrgang 1952 (1951 bis 1953) Marienschule Namborn Liebe Schulkameraden und Schulkameradinnen aus Namborn, Hofeld- Mauschbach, Güdesweiler, Eisweiler und Pinsweiler. Es wäre schön, die alten Schulfreunde und die Heimat wieder zu sehen. Daher kam uns der Gedanke, dass wir uns in unserem Schulort Namborn treffen könnten. Wir treffen uns am Samstag, dem ab 11 Uhr in der Liebenburghalle. Danach starten wir mit eigenem PKW zum Bostalsee. Je nach Kondition wollen wir kürzere oder längere Spaziergänge unternehmen. Dann wollen wir das Cafe Marie Luise besuchen. Ab 18 Uhr steht ein Deutsch- Thailändisches Buffet bereit in der Burgschänke der Liebenburghalle. Im Anschluss starten wir eine Ü 60 Rebellen- Party mit Wunschmusik aus unserer Jugendzeit. Falls noch nicht geschehen, bitten wir um baldige Zusage an Volker Scholl, scholl-v@t-online.de oder Mobiltelefon Kinder-Second-Hand-Basar der kath. Kindertagesstätte St. Remigius Bliesen Der Förderverein der kath. Kindertagesstätte St. Remigius Bliesen veranstaltet am Sonntag, den 28. Oktober 2018 von Uhr, in der Sport-und Kulturhalle Bliesen einen Kinder-Second-Hand-Basar mit einer großen Auswahl an gut erhaltenen Kleidern, Spielzeugen, Büchern und vielem mehr. Anmeldung und Informationen nur telefonisch am Montag, den 15. Oktober 2018 von Uhr, unter folgender Tel. Nr.: 0152/ Speisen und Getränke werden ebenfalls angeboten. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Ihr Kommen!

27 GÜTEZEICHEN Oberthal Ausgabe 37/2018 Bostalsee Badesaison endet St. Wendel (pdk). Das Freizeitzentrum Bostalsee teilt mit, dass die Badesaison am Bostalsee am Sonntag, 15. September, endet. Die beiden Strandbäder in Bosen und Gonnesweiler sind aber auch außerhalb der Saison zugänglich, dann jedoch ohne Aufsicht der Rettungswache. Die Sanitärgebäude in den beiden Strandbädern bleiben dann geschlossen. Das Freizeitzentrum Bostalsee bedankt sich bei allen Gästen für den diesjährigen Besuch. Mitmachtanzen für Seniorinnen und Senioren St. Wendel (pdk). Das nächste Mitmachtanzen für Senioren ist am Freitag, 21. September, ab Uhr im Gymnastikraum der Geriatrischen Rehaklinik des St. Wendeler Marienkrankenhauses. Auf dem Programm stehen Gruppentänze aus verschiedenen Ländern. Informationen: vormittags im Seniorenbüro des Landkreises St. Wendel, Tel. (06851) oder Helene Schwarz, Tel. (06851) Kochabend Pasta selbst gemacht St. Wendel (pdk). Die Kreisvolkshochschule (KVHS) bietet am Dienstag, 25. September, Uhr, im St. Wendeler Kultur- und Bildungs-Institut, Werschweilerstr. 14, einen Kochabend Pasta selbst gemacht an. Es sind fünf Unterrichtsstunden vorgesehen. Kosten: 12,00 Euro plus Verzehr. Anmeldungen bitte bis 20. September bei der KVHS, Tel. (06851) Ausstellungseröffnung TRAUMWANDLER Auch in diesem Jahr präsentiert das Kunstzentrum wieder eine interessante Keramik- Ausstellung mit Werken der Künstlerin Dorothea Klug. Dorothea Klug arbeitet und denkt an eine Welt. Sichtbar sind deren Fragmente. Sie erzählt Geschichten von Gefühlen und Stimmungen. Ihre Figuren treten als deren sichtbar gewordene Manifestationen hinter dem Gedankenvorhang hervor. Treten auf die Bühne und man weiß nicht zu sagen, hat das Stück begonnen oder ist es der Moment vor dem Abtreten. Ihr Arbeitsmaterial ist Keramik und sie zeichnet. Sie modelliert Figuren und fügt diese in Installationen, mit den Zeichnungen, zu einer Welt zusammen. Die Zeichnungen sind Beginn und Hintergrund und führen die Geschichte weiter. Was ist da noch? Einblicke in die Seele. So ruhen im Innern ihrer Figuren, kaum erkenn- aber entdeckbar, oft weitere Figuren. Eine Schwangerschaft. Es geht um Sehnsucht und Geborgenheit. Dorothea Klug mag die Vielschichtigkeit und ihre Rätsel dürfen ungelöst bleiben. Zur Vernissage am Samstag, dem um 19:00 Uhr, laden wir alle Interessierten herzlich in das Kunst- und Kulturzentrum am Bostalsee ein. Musikalische Umrahmung: Bernd Mathias - Piano Ausstellungsdauer: Vernissage: Samstag , 19:00 Uhr Öffnungszeiten: Mi - So, 13:00-18:00 Uhr 24. Kreisgartentag in St. Wendel/Wendelinushof Rahmenprogramm Uhr Erntedankmesse Uhr Begrüßung der Gäste Landrat Udo Recktenwald, anschließend Mittagsessen Uhr Führung Gärtnerei Referent: Peter Hagen Uhr Des Gärtners Schrecken sind die Schnecken Referent: Peter Hagen Uhr Führung Gärtnerei Referent: Peter Hagen Uhr Kräuter erleben Referent: Peter Hagen Pflanzendoktor, Kinderaktionsprogramm, Bustransfer ab Bosenbachstadion, Missionshausstraße. An Info- und Verkaufsständen der Fachgebiete Gartenbau, Gemüsebau, Boden und naturgemäßer Düngung können Sie sich informieren und auch Produkte erwerben. Kräuterexperten geben Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Heil-, Gewürz- und Wildkräutern. Was wird sonst noch angeboten: Sensendengler, Besenbinden, Kürbisausstellung, Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte, Gartenhäcksler, Pflanzendoktor u.v.a.m. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Speisen und Getränke aus der Region - Kuchen nach Hausfrauenart Fachberatung Lichtplanung Innen- + Außen- beleuchtung KANALSYSTEMTECHNIK LAMPEN AISE K THEOBALD & KRÄMER G M BH A u ch Sonn - und Fe iertags R Tholeyer Str. 56 St. Wendel Tel: / Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-19, Sa STUNDEN-ABFLUSSREINIGUNG-NOTDIENST SAARLANDWEIT Kanalreinigung TV-Inspektion Fräsroboter Kanalsanierung (o.aufgraben) Dichtheitsprüfung Auch sonnund feiertags Sebastian-Bach-Str Quierschied Saarbrückerstraße Völklingen Klärgruben- Kurzschliessungen Kurzschließungen Verbundsteinarbeiten Bau- und Kanalreparaturen Telefon ( ) Familien leben Farbe macht gute Laune!!! RAL Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Impressum Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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