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1 Drucksache Nr.: Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum 3 StR'in Diane Jägers verantwortlich Telefon Dringlichkeit Beate Siekmann öffentlich Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Ordnungspartnerschaft Dortmund, Task Force Nordstadt und Task Force Dorstfeld Jahresbericht 016 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 016 der Ordnungspartnerschaft Dortmund, der Task Force Nordstadt und der Task Force Dorstfeld zur Kenntnis. Personelle Auswirkungen Keine Finanzielle Auswirkungen Keine Diane Jägers Stadträtin Begründung 1. Sachstand zur Ordnungspartnerschaft in Dortmund Die Gewährleistung der öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein maßgeblicher Faktor für die freiheitliche Lebensqualität in einer demokratischen Gesellschaft. Gemeinschaftsstörende Verhaltensweisen, wie beispielsweise öffentliches Urinieren, Drogenkonsum oder aggressives Betteln, beeinträchtigen diese Lebensqualität und das (subjektive) Sicherheitsgefühl der Bevölkerung genauso wie ein durch den Eindruck der Verwahrlosung geprägtes Stadtbild, verursacht etwa durch Müllablagerungen und Verunreinigungen. Hier setzt die 1998 gegründete Ordnungspartnerschaft auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Polizei u. a. mit den regelmäßigen gemeinsamen uniformierten Doppelstreifen beider Behörden an.

2 Ziel war und ist es, bereits frühen Stadien auftretender Störungen und Verwahrlosungs - tendenzen in bestimmten Bereichen durch eine gesteigerte, erkennbare Präsenz von Ordnungskräften verbunden mit einer geringen Einschreitschwelle wirksam entgegen zu treten. Eine so umgesetzte früh-zeitige Interventionsstrategie trägt dazu bei, eine negative Sogwirkung und Abwärtsspirale in öffentlichen Räumen zu verhindern und größere Probleme, wie etwa den Anstieg von Kriminalität, erst gar nicht entstehen zu lassen 1. Freilaufende Hunde, das Wegwerfen von Abfall, Alkohol- und Tabakverzehr auf Spielplätzen, unerlaubtes Plakatieren und Bekleben im öffentlichen Straßenraum, das aggressive Betteln, störende Ansammlungen sowie belästigendes Musizieren gehören daher u. a. zu den regelmäßigen Arbeitsfeldern der Ordnungspartner. Auch die Überwachung des Jugendschutzes ist eine Aufgabe, die tagtäglich angegangen wird. Neben uniformierten Einsatzteams werden vereinzelt auch zivile Streifen eingesetzt, um bestimmte Delikte gezielter feststellen zu können und ein vollständiges Lagebild zu erhalten. Der Einsatz der Ordnungspartner stärkt nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, sondern trägt auch maßgeblich zu einer objektiv verbesserten Sicherheitslage bei. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft verfügt das Ordnungsamt im Soll heute über 46 Planstellen im Streifendienst sowie zwei Schichtleitungen. Die Einsatzkräfte arbeiten im Zwei- Schichtbetrieb von montags bis samstags mindestens bis 1.30 Uhr, während des Sommerhalbjahres freitags und samstags regelmäßig bis 3.30 Uhr. Zusätzlich werden an mehreren Sonntagen Dienste verrichtet und im Jahresverlauf zahlreiche Sondereinsätze außerhalb des Schichtdienstplanes bis zum Teil spät in die Nacht hinein durchgeführt. Schicht-/Dienstplan Streifendienst Schichtdienstplan Streifendienst ab April 01 Wochentage MO DO FR SA SO MESZ Bis.00 Uhr Bis 3.30 Uhr Durchschnittlich x mtl. bis 1.30 Uhr MEZ Bis 1.30 Uhr Bis 1.30 Uhr Nur Begleitung des Weihnachtsmarktes Bei Bedarf auch davon abweichend Schicht/Stärke Schichten/ 46 MA Schichten FR: 46 MA SA: 18 MA 1 Schicht/ 6 MA (Besonderheit WM) MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit MEZ = Mitteleuropäische Zeit 6 Die Personalverteilung der Streifendienstkräfte auf das Stadtgebiet Dortmund bzw. deren regelmäßige Einsatzgebiete können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden, wobei temporäre Personalverlagerungen entsprechend der Lageentwicklung und -bewertung erfolgen. 1 Sog. Broken-Windows-Theorie : Wenn die Umgebung signalisiert, dass sich hier niemand um Recht und Ordnung kümmert, eskaliert die Situation. Schmierereien werden mehr, Kriminalität nimmt zu, ganze Viertel rutschen ab. Szenarien wie dieses sagt die Broken-Windows-Theorie voraus, die in den USA stark beachtet wird und der Nulltoleranzhaltung der Polizei in New York und anderen Städten als Rechtfertigung dient.

3 Schichtleitung = MA Personalverteilung OrP- Streifendienst Mg Ev Scha Lüdo Hu 14 Inn-N Inn-W 10 Inn-O Hom Hö Ap Bra Mobiles Team = nach Bedarf aus allen Bereichen PI 1 = 14 MA PI /Nord = 16 MA PI = 8 MA PI 3 = 8 MA PI = Polizeiinspektion 8 Sollzahlen, z. Zt. mehrere Stellen unbesetzt Derzeit läuft die Personalgewinnung für mehrere z. Zt. nicht besetzte Planstellen der Ordnungspartnerschaft über ein externes Stellenausschreibungsverfahren. Um den Status Quo der Aufgabenwahrnehmung einschließlich der zahlreichen Sonder- und Schwerpunkteinsätze beibehalten zu können, hat der Rat der Stadt Dortmund außerdem eine dauerhafte Aufstockung des Streifendienstes um insgesamt 10 Planstellen ab dem Haushaltsjahr 018 beschlossen.. Zusammenarbeit mit der Polizei Zwischen der Stadt Dortmund und der Polizei finden auf Leitungsebene regelmäßig und anlassbezogen gemeinsame Lagebildbewertungen statt. Dabei werden Auffälligkeiten aus dem Regeldienst, die Beschwerdelage und Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit beider Organisationen reflektiert und hieraus etwaige veränderte Einsatznotwendigkeiten, inkl. Schwerpunkt- und Sondereinsätze vereinbart. Gemeinsame Streifen mit der Polizei sind unverändert ein wesentlicher Bestandteil gelebter Ordnungspartnerschaft. Die Handlungsfelder und die grundlegenden Vorgehensweisen der sich permanent weiterentwickelnden Ordnungspartnerschaft wurden zuletzt in einem Workshop von Führungskräften der Ordnungsverwaltung und der Polizei im Jahr 015 einvernehmlich definiert. Die Ergebnisse dieses Workshops und des anschließenden intensiven Dialoges mit der Polizei zu Detailfragen, etwa zur Anzahl der gemeinsamen Doppelstreifen in den jeweiligen Stadtbezirken, sind in einer von Herrn Oberbürgermeister Sierau und Herrn Polizeipräsidenten Lange unterzeichneten Kooperationsvereinbarung 3 manifestiert worden. Vgl. Ratsbeschluss vom im Zuge der Haushaltsberatungen, DS-Nr E9 3 Kooperationsvereinbarung zur Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Dortmund und dem Polizeipräsidium Dortmund; s. Vorlage ABÖAB vom , DS-Nr.:

4 Polizei und Stadt erreichen weitestgehend die in der Kooperationsvereinbarung vereinbarte tägliche Anzahl von gemeinsamen Streifen, wenngleich besondere Ereignisse und Lagen, z. B. Großeinsätze der Polizei bei Demonstrationen, Absperrungen und Evakuierungen anlässlich von Kampfmittelfunden oder schlicht spontane Personalausfälle wechselseitig temporär die gemeinsamen Streifen einschränken. Eine Notwendigkeit der Evaluierung dieser Kooperationsvereinbarung wird derzeit rd. 0 Monate nach Inkrafttreten nicht erkannt; sie bildet damit unverändert eine für beide n verlässliche Arbeitsgrundlage. 3. Task Force Nordstadt Mit Inkrafttreten der Sperrbezirksverordnung zur Straßenprostitution und der geänderten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund (OBVO) hinsichtlich des Kontaktaufnahmeverbotes für Freier am hat die "Task Force Nordstadt" ihre Arbeit aufgenommen und seither vor allem in den drei Einsatzbereichen - öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Anlagen - Gewerbebetriebe - verwahrloste Häuser erfolgreich gearbeitet. Zur Task Force Nordstadt gehören in erster Linie die Streifendienstkräfte des Ordnungsamtes, die regelmäßig mit bis zu 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an mindestens sechs Tagen in der Woche in der Nordstadt präsent sind. Sie werden regelmäßig durch Beschäftigte der Verkehrsüberwachung sowie im Bedarfsfall durch spezielle Einsatzkräfte des Ordnungsamtes (bspw. der Gewerbe- und Gaststättenabteilung oder der Ausländerbehörde) sowie anderer Fachbereiche (z. B. des Jugend-, Gesundheits- oder Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes) unterstützt. Weitere externe Kooperationspartner (z. B. Landes- und Bundespolizei, Hauptzollamt, EDG, Finanzverwaltung) ergänzen die Einsatzkräfte erforderlichenfalls. Neben der Bekämpfung der Straßenprostitution zählt auch die Unterbindung bzw. Sanktionierung aller anderen störenden, ordnungswidrigen Verhaltensweisen, wie beispielsweise das Wegwerfen von Abfall, das Nächtigen in Fahrzeugen oder in Grünanlagen, der Alkoholverzehr bzw. das Rauchen auf Kinderspielplätzen, zu den täglichen Aufgaben der Einsatzkräfte. Obwohl städtische Einsatzkräfte im strafrechtlich relevanten Bereich der Bekämpfung von Drogenkriminalität keine Eingriffsbefugnisse haben, unterstützen sie im Rahmen der Ordnungspartnerschaft dennoch die wichtige Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch regelmäßige Kontrollen von Gaststätten, Teestuben, Shisha-Bars oder Spielhallen, die Überprüfung verwahrloster Häuser oder aber die Verkehrsüberwachung gehören zu den Handlungsfeldern der Task Force Nordstadt. Gemeinsame Streifen mit der Polizei sind besonders in der Nordstadt ein wichtiges Kernelement der Ordnungspartnerschaft. Neben der in der vg. Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit Polizei/Ordnungsamt vereinbarten Anzahl gemeinsamer Doppelstreifen (Montag bis Freitag in der Frühschicht je ein gemeinsames Streifenteam, in der Spätschicht je drei gemeinsame Streifenteams; Samstag: zwei gemeinsame Doppelstreifen) kommt es zu weiteren geplanten oder ad hoc verabredeten Einsätzen. Bei beobachteten Straftaten, wie Handel und Besitz von Betäubungsmitteln, wird die Polizei unmittelbar hinzugezogen.

5 Im Einzelnen: Die Schließung des Straßenstrichs und das (stadtweite) Verbot der Straßenprostitution haben zu einer deutlichen Beruhigung der Situation geführt und sich (unverändert) bewährt. Wenngleich bereits unmittelbar nach Schließung des Straßenstrichs im Mai 011 eine deutliche Verbesserung der Situation festzustellen war, hält sich über die Jahre hinweg bis heute ein hartnäckiger Kern von rund 5 bis 35 ganz überwiegend drogenabhängigen Prostituierten, die vor allem im Bereich rund um den Nordmarkt und des nördlich angrenzenden Bereichs ihre Dienste auf der Straße anbieten und auf diesem Weg ihre Sucht finanzieren. Die nachhaltige und konsequente Vorgehensweise der Einsatzkräfte der Task Force zeigt eine positive Wirkung: In zahlreichen Fällen sind Strafverfahren gegen Prostituierte abgeschlossen und Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu vier Jahren verhängt worden. Dabei war neben anderen strafrechtlichen Delikten (z. B. Betäubungsmittelbesitz, Diebstahl) vor allem die hartnäckige Missachtung der Sperrbezirksverordnung für die Verurteilung ausschlaggebend. Neue Prostituierte, die erstmals angetroffen und in diesen Fällen nach der Sperrbezirksverordnung belehrt werden, sind kaum zu beobachten. Im Jahr 015 waren 4 und im Jahr 016 insgesamt 51 neue Belehrungen erforderlich. Die Betroffenen sind in der Regel danach nicht mehr bei der verbotenen Straßenprostitution in Dortmund angetroffen worden. Die ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen Prostituierte stagnieren in den letzten beiden Jahren auf einem niedrigen Level.

6 Während die Prostituierten selbst mittlerweile im Straßenbild kaum auffallen, sind es vorwiegend die Freier, die als störend empfunden werden, da diese oftmals unbeteiligte Frauen ansprechen. So wurden seit Beginn der Aktionen im Mai 011 bis Ende 014 zunächst stetig steigende Fallzahlen bei Verfahren gegen Freier wegen Verstoßes gegen das Kontaktaufnahmeverbot registriert. Seit 015 sind diese jedoch deutlich rückläufig und stagnieren im Jahr 016 auf einem niedrigen Level. Ein Großteil der so sanktionierten Rechtsverstöße wurde im Rahmen ziviler Einsätze von Mitarbeiterinnen der Ordnungspartnerschaft festgestellt, die in eindeutiger Art und Weise von Freiern angesprochen wurden. Neben der kontinuierlichen Überwachung des Kontaktaufnahmeverbotes für Freier nach der OBVO der Stadt Dortmund wurden im Frühjahr 014 etliche Straßen rund um den Nordmarkt mit einem Durchfahrtsverbot (19.00 bis Uhr, Anlieger und Radfahrer frei) beschildert, um dem Freiersuchverkehr noch effektiver begegnen zu können. Gegen den nach wie vor latent vorhandenen, aber deutlich abgeschwächten Freiersuchverkehr wird mit Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen - des Verstoßes gegen das Kontaktaufnahmeverbot - der Missachtung von Durchfahrtsverboten und - des unnützen Umherfahrens konsequent vorgegangen. Darüber hinaus sind Wiederholungstäter mit Ordnungsverfügungen, verbunden mit hohen Zwangsgeldandrohungen, belegt worden. Hierdurch wurden in der Folge auch hartnäckige Freier abgeschreckt. Eine Verlagerung der Straßenprostitution in andere Stadtteile Dortmunds ist nach wie vor nicht feststellbar. Die Task Force wird auch weiterhin konsequent ihre erfolgreiche Arbeit zur Bekämpfung der Straßenprostitution fortsetzen. Größere Ansammlungen von Alkohol trinkenden Menschen auf den verschiedenen öffentlichen Plätzen, von denen unterschiedliche Störungen ausgehen (Abfallablagerungen, öffentliches Urinieren, Lärmbelästigungen o. ä.), konnten auch im Jahr 016 nur in geringem Umfang festgestellt werden.

7 Zunehmend ist ein regelkonformes Verhalten zu beobachten, so dass ordnungsbehördliche Maßnahmen seltener erforderlich sind. Eine Beschwerdelage gibt es praktisch nicht mehr. Der Nordmarkt wird zwar von dieser Szene weiterhin als Treffpunkt genutzt, allerdings in einem deutlich geringeren Umfang, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Das Themenfeld der Alkoholiker im öffentlichen Raum bleibt vor allem auch mit Beginn der wärmeren Jahreszeit im Fokus der Einsatzkräfte. Korrespondierend mit der in den Jahren 014/015 gestiegenen Zahl der Zuwanderer aus Südosteuropa nach Dortmund und hier besonders in die Nordstadt war in diesem Zeitraum eine stetige Zunahme dieser Personengruppen bzw. deren Aufenthalt im öffentlichen Straßenraum, in Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen festzustellen. Im vergangenen Jahr waren hingegen deutlich geringere Personenansammlungen vor allem auf und rund um den Nordmarkt zu beobachten. Gleichzeitig ist ein zunehmend konfliktfreies Nebeneinander der verschiedenen Nutzergruppen festzustellen. Im direkten Umfeld der Mallinckrodtstr./ Schleswiger Str./ Nordmarkt und der Mallinckrodtstr./ Münsterstr. kommt es jedoch nach wie vor wenngleich temporär und in geringerem Umfang zu Szeneansammlungen. Unverändert bleibt der Drogenhandel und Drogenkonsum im besonderen Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Während in anderen Themenfeldern sichtbare und wahrnehmbare Erfolge erzielt wurden (Straßenprostitution, öffentlicher Alkoholkonsum), haben die Beschwerden im Hinblick auf den Drogenhandel- und -konsum und das hierauf bezogene subjektive Unsicherheitsgefühl eher zugenommen. Nach wie vor ist es gerade der öffentlich wahrnehmbare Handel und Konsum von Drogen, der von weiten Teilen der Bewohnerschaft sowie der Geschäftswelt als besonders negativ und störend wahrgenommen wird. Ohne jede Scheu werden weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar, konsumiert und gehandelt also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutz der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Grünanlagen. Auch Gewerbebetriebe, wie Internetcafes, Kioske, Shisha-Bars oder Gaststätten werden als Rückzugsräume und Umschlagplätze für Drogengeschäfte genutzt. Bei dem Besitz und dem Handel mit Betäubungsmitteln handelt es sich um Straftaten, deren Verhütung und Bekämpfung ausschließlich in der Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft liegen. Die Task Force unterstützt die Polizei weiterhin in ihrer Aufgabenstellung durch die gemeinsamen ordnungspartnerschaftlichen Streifen. Da beim Konsum weicher Drogen häufig kein Nachweis über deren Besitz mehr zu erbringen und eine strafrechtliche Verfolgung aussichtslos ist, fertigen die Ordnungspartner Ordnungswidrigkeitenanzeigen (Verstoß gegen 7 OBVO bzw. 118 Ordnungswidrigkeitengesetz), vorwiegend wenn der Konsum auf Spielplätzen oder in Grünanlagen stattfindet. Im Jahr 016 wurden hier bis zu 55 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wöchentlich und durchschnittlich 18 Fälle pro Woche zur Anzeige gebracht.

8 Erstmalig im Jahr 016 sind dabei verstärkt Zuwanderer aus Südosteuropa, vor allem aus Bulgarien, als Drogenkonsumenten insbesondere im Bereich auf und rund um den Nordmarkt auffällig geworden. Dies dürfte u. a. auch darauf zurückzuführen sein, dass mittlerweile aufgrund der intensiven und regelmäßigen Kontrollen von Problemimmobilien eine Vielzahl solcher Objekte inzwischen für diesen Personenkreis nicht mehr frei zugänglich ist. Etliche ehemalige Problemhäuser wurden von seriösen Eigentümerinnen und Eigentümern erworben und saniert. Gemeinsam mit den Ordnungsbehörden bemüht sich das Sozialdezernat aktuell, detaillierte Erkenntnisse zu diesem Personenkreis zu erlangen, um ggf. mit Hilfsangeboten ergänzend reagieren zu können. Das Ordnungsamt ahndet unverändert nicht nur festgestellte Rechtsverstöße, es werden auch sämtliche ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen von Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren genutzt, soweit es sich bei den Tätern um Ausländerinnen und Ausländer handelt und eine rechtskräftige Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz erfolgt ist. Können im Einzelfall strafbare Handlungen (auch solche nach dem Betäubungsmittelgesetz) einer/einem Gewerbetreibenden zugerechnet werden, kommen die vorhandenen gewerberechtlichen Instrumentarien trotz aller bestehenden Hürden konsequent zur Anwendung von der Erteilung von Auflagen über Beschäftigungsverbote zu Lasten nachweislich unzuverlässiger Personen bis hin zu Betriebsschließungen. Dies setzt allerdings voraus, dass entsprechende gerichtsverwertbare Erkenntnisse selbst erlangt oder durch die Polizei mitgeteilt werden. Hier hat sich die enge Kooperation mit der Polizei nicht nur in der Nordstadt bewährt. So können wiederkehrend Gaststättenbetriebe im Zusammenhang mit Drogendelikten nach gemeinsamen polizeilichen / gewerbebehördlichen Aktionen geschlossen und deren Wiederinbetriebnahme bzw. der Weiterbetrieb durch gewerberechtlich unzuverlässige Strohleute verhindert werden, im Jahr 016 u. a. in der Robertstraße, Lessingstraße, Burgholzstrße, Mallinckrodtstraße, Kamener Straße, Schillerstraße, Oestermärsch, Oesterholzstraße und Münsterstraße. Durchschnittlich kann (stadtweit) von 10 1 Schließungen jährlich ausgegangen werden. Dass vorrangig die Hintermänner des Betäubungsmittelhandels im Fokus polizeilicher Arbeit stehen, Strafverfahren gegen Kleindealer oft von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, die Szene ständig in Bewegung ist, immer wieder neue Gesichter in der Szene auftauchen, die nach polizeilichen Erfolgen rasch ersetzt werden und letztlich diese Aufgabenbewältigung sehr personalintensiv ist, wird nicht verkannt. Positiv könnte sich in diesem Zusammenhang die Bündelung bestimmter Strafverfahren durch die zum gebildete Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Nordstadt auswirken. Der Arbeitskreis Problemhäuser tagt weiterhin in einem monatlichen Rhythmus und stimmt das Vorgehen zu auffälligen Immobilien gemeinsam ab. Im Jahr 016 hat das Nordstadtbüro des Ordnungsamts, oft im Zusammenwirken mit anderen Fachbereichen der Verwaltung (z. B. Bauordnungs-, Gesundheits- oder Jugendamt) insgesamt 139 Kontrollen in 95 Immobilien durchgeführt. 3 Objekte wurden gleich mehrfach aufgesucht.

9 Wie in den Vorjahren auch wurden am häufigsten unerlaubte Abfallablagerungen (70 Fälle) festgestellt, gefolgt von wohnungsaufsichts-rechtlichen (47 Fälle) und baurechtlichen Mängeln (47 Fälle). Melderechtliche Unstimmigkeiten wurden in 016 in 44 Fällen festgestellt und führten zur Abmeldung von Amtswegen von insgesamt 78 Personen. Von den zum Jahresende 016 stadtweit registrierten 130 Problemhäusern lagen insgesamt 83 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. In 016 war insbesondere in der Nordstadt ein Trend zu einer deutlichen Verbesserung der Gesamtsituation im Themenfeld der Problemimmobilien festzustellen, der sich nach den bisherigen Eindrücken auch in 017 fortsetzen wird. Bei mehreren, zum Teil höchst problematischen Problemimmobilien haben im letzten Jahr Eigentümerwechsel hin zu ordentlich wirtschaftenden Einzeleigentümern/Immobiliengesellschaften stattgefunden bzw. wurden für die erste Jahreshälfte 017 angekündigt. Hinsichtlich weiterer und detaillierter Informationen wird auf den ausführlichen Sachstandsbericht zu Problemhäusern in Dortmund vom verwiesen 4. Das zur Vermeidung von Scheinanmeldungen seit mehreren Jahren praktizierte besondere Anmeldeverfahren bei bekannten problematischen Adressen wurde auch in 016 in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerdiensten weitergeführt. Bei einer Anmeldung an einer solchen Adresse wird diese zwar vorgenommen, die Meldebestätigung jedoch erst nach einer Überprüfung durch den Ermittlungsdienst des Ordnungsamts, ob die angemeldeten Personen tatsächlich dort wohnhaft sind, ausgegeben und der Eintrag im Einwohnermeldeverzeichnis freigegeben. Ein "Frühwarnsystem" für mögliche Scheinanmeldungen oder Überbelegungen i. S. d. Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) wurde in Zusammenarbeit von Bürgerdiensten, Katasteramt und Dortmunder Systemhaus entwickelt und wird derzeit noch von den Bürgerdiensten getestet. Dabei wird über die tatsächliche Wohnfläche eines Gebäudes lt. Kataster im Zusammenhang mit den Regelungen des WAG zu den vorgeschriebenen Mindestwohnflächen (6 m² für Kinder bis 6 Jahre, darüber hinaus 9 m²/ Person) eine maximal zulässige Zahl von Personen, die in einem Haus wohnhaft sein können, ermittelt. Wird dieser Wert von der Zahl der gemeldeten Personen um einen bestimmten Wert übertroffen, soll unverzüglich ein Hinweis an das Ordnungsamt ergehen, das eine zeitnahe Überprüfung vor Ort vornimmt. Am Nordmarkt/ Ecke Mallinckrodtstr. hat die Stadt Dortmund zwischenzeitlich die Räumlichkeiten der ehemaligen Nordmarktapotheke erworben und umgebaut. Sie dienen den Ordnungspartnern als Anlaufstelle und sind auch nutzbar, um Personen zu durchsuchen und Ingewahrsamnahmen vorzubereiten. Von hier aus gibt es einen Kommunikationszugang zum städtischen Netz. Es wird erwartet, dass sich ausgehend von dieser Einrichtung eine Verbesserung der Situationen im Umfeld, vorrangig eine deutliche Reduzierung der hier stattfindenden Ansammlungen osteuropäischer Zuwanderer, ergeben wird. 4 Vgl. DS-Nr , behandelt im ABÖAB am

10 Fazit: Die Task Force Nordstadt hat auch in 016 einen wertvollen Beitrag zur positiven Entwicklung der Nordstadt geleistet. Die momentane, auch jahreszeitlich bedingte, eher unauffällige Lage dürfte mit Frühlingsbeginn erfahrungsgemäß an Dynamik gewinnen. Die Task Force Nordstadt ist hierauf eingestellt. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität gehört zu den vorrangigsten Aufgabenstellungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in 017; die Task Force Nordstadt unterstützen sie darin. Durch die Nutzung der ehemaligen Nordmarktapotheke als Anlaufstelle für die eingesetzten Task Force Kräfte wird erwartet, dass sich die Lage rund um den Nordmarkt weiter entspannt. Die gute Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt wird auf Grundlage des Kooperationsvertrages fortgesetzt und regelmäßig evaluiert. Die detaillierte Einsatzstatistik 016 der Task Force Nordstadt ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1 4. Task Force Dorstfeld Die Intensivierung der vielfältigen Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der rechtsradikalen Szene in Dortmund haben Anfang des Jahres 01 zum Aufbau neuer Organisationsstrukturen bei der Polizei und der Stadt Dortmund geführt. Während bei der Dortmunder Polizei zunächst eine spezielle Ermittlungs- und Einsatzgruppe Sonderkommission gegen Rechts gebildet wurde, entstand nach dem erfolgreich arbeitenden Vorbild der Task Force Nordstadt beim Ordnungsamt im Februar 01 die Task Force Dorstfeld. Über die fortan engere und tagtägliche Zusammenarbeit beider Behörden gelingt ein schneller Informationsaustausch, Entscheidungen über ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen können sehr rasch, flexibel und unkompliziert getroffen werden. Die Arbeit der Task Force Dorstfeld ist in das Netzwerk der verschiedenen Akteure, insbesondere über den von der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ins Leben gerufenen Runden Tisch gegen Rechtsextremismus, eingebettet. Dies stellt sicher, dass Polizei und Stadt das dort vorhandene Sach- und Fachwissen nutzen können, um bedarfsgerecht und zeitnah auf aktuelle Entwicklungen in der rechten Szene zu reagieren. Der städtischen Task Force Dorstfeld gehören bis zu acht Streifendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft an, die regelmäßig im Dortmunder Westen eingesetzt werden und zu unterschiedlichen Zeiten den Schwerpunkt Dorstfeld aufsuchen. Im Bedarfsfall verstärken weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes, der Gewerbe- und Lebensmittelüberwachung, der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes oder aus anderen Fachbereichen der Stadt Dortmund die Task Force. Der nicht-hoheitlich tätige Service- und Präsenzdienst ist als Informationslieferant ebenfalls im Raum Dorstfeld unterwegs.

11 Zur Stärkung des Sicherheitsempfindens wird in der Regel auf erkennbares, also uniformiertes Personal gesetzt. In bestimmten Fällen kommen aus einsatztaktischen Gründen aber auch zivil gekleidete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Task Force Dorstfeld zum Einsatz. Regelmäßige gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt sind dort präsent, wo Rechtsextremisten die Bevölkerung verunsichern wollen. Schwerpunkt der Präsenz ist dabei der Stadtteil Dorstfeld mit der täglichen Möglichkeit für die Bevölkerung, Kontakt mit den Einsatzkräften über die Mobilen Wache (koloriertes Fahrzeug der Polizei), vor allem auf dem Wilhelmplatz aufzunehmen. Aktivitäten der rechten Szene in anderen Stadtteilen, zuletzt etwa in Lütgendortmund, Marten und Eving, werden aufmerksam verfolgt und bei der täglichen Einsatzplanung berücksichtigt; dies gilt auch für Infokampagnen und Versammlungen der Rechtsextremisten. Die Begleitung bestimmter öffentlicher Veranstaltungen und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Aktionen gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Task Force Dorstfeld. Positive Rückmeldungen aus der Dorstfelder Bevölkerung zeigen, dass die gezielte Präsenz der Streifendienstkräfte zu einem höheren Sicherheitsgefühl in den örtlichen Bereichen geführt hat. Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen gewonnen, dies belegt letztlich auch die nach wie vor hohe Anzahl von Bürgerkontakten der Einsatzkräfte der Task Force, auch wenn diese zuletzt rückläufig war. (Jahr 015 = 3.88; Jahr 016 =.394). In allen Einsatzräumen gilt ein besonderes Augenmerk etwaigem wilden Plakatanschlag, sog. Spuckis und sonstigen Schmierereien, vor allem mit rechtsradikalem Hintergrund. In einigen Fällen konnten rechtsmotivierte Täter ermittelt werden. Diese Ordnungswidrigkeiten wurden mit Bußgeldern sanktioniert. Darüber hinaus sind im Jahr 016 präventive Ordnungsverfügungen zwecks Unterlassung des illegalen Plakatierens bzw. Beklebens mit Androhung von Zwangsgeldern ergangen oder es wurden zuvor angedrohte Zwangsgelder festgesetzt, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Auf der Grundlage eines permanenten Informationsaustausches werden die Beseitigung von Spuckis und die Reinigung von Flächen im öffentlichen Raum regelmäßig durch das Tiefbauamt veranlasst. Aus den in der Anlage ersichtlichen Einsatzzahlen der Task Force Dorstfeld für die Jahre 01 bis 016 lässt sich erkennen, dass im Raum Dorstfeld jedenfalls anhand der objektiven Daten keine signifikanten Auffälligkeiten zu verzeichnen sind. Die getroffenen Maßnahmen, z. B. im Hinblick auf Personalienfeststellungen, Platzverweise oder die Erhebung von Verwarngelder und Erstattung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen, bewegen sich im stadtweiten Vergleich auf einem allenfalls durchschnittlichen Niveau. Es ist daher unstrittig, dass die objektive Sicherheitslage im Raum Dorstfeld als unkritisch bzw. unauffällig zu bezeichnen ist. Für die Arbeit der Task Force Dorstfeld sind wie beschrieben allerdings vor allem die Bekämpfung des Rechtsextremismus (und die z. T. subtilen Vorgehensweisen der rechten Szene) sowie die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung maßgeblich. Die Task Force Dorstfeld wird deshalb auch in 017 in ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht nachlassen und ihre erfolgreiche Arbeit uneingeschränkt fortsetzen.

12 Ordnungspartnerschaft in der Innenstadt sowie in den Stadtbezirken Hörde und Hombruch Die Dortmunder City hat aufgrund ihres vielseitigen Angebots eine zentrale und überregionale Bedeutung. Nicht nur das umfassende Angebot von Einzelhandel, Dienstleistung bzw. Gastronomie locken tagtäglich zahlreiche Menschen in die City, sondern auch die attraktive und abwechslungsreiche Veranstaltungsvielfalt. Die City bildet daher folgerichtig einen Einsatzschwerpunkt der ordnungspartnerschaftlichen Streifen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung. Regelmäßig werden hier 14 Kräfte der Ordnungspartnerschaft eingesetzt, die auch die Stadtbezirke Hörde und Hombruch abdecken. Die Ordnungspartner begleiteten auch im letzten Jahr zahlreiche öffentliche Veranstaltungen in der Innenstadt, u. a. den mehrwöchigen Dortmunder Weihnachtsmarkt. Während der gesamten Dauer dieser Großveranstaltung wird die Dienstzeit der Ordnungspartner an die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes angepasst; dies schloss auch Sonntagsdienste ein. Polizei und Ordnungsamt besetzten in dieser Zeit nicht nur die Citywache, sondern auch täglich eine gemeinsame Mobile Wache als zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle auf der Veranstaltungsfläche, welche von Besucherinnen und Besuchern des Weihnachtsmarktes erheblich frequentiert wurde. Ähnliches galt lageangepasst auch bei weiteren Veranstaltungen, wie etwa anlässlich der Karnevalskirmes oder Public-Viewing-Veranstaltungen bei großen Sportereignissen. Angesichts der sich vor allem in jüngerer Vergangenheit verändernden globalen Sicherheitslage haben die Ordnungspartner erstmals auch in der Silvesternacht 016 Dienst in der Innenstadt verrichtet. Gemeinsam mit der Polizei wurde als Auskunfts- und Beratungsstelle nicht nur die Citywache geöffnet, sondern zusätzlich an zwei zentralen Örtlichkeiten jeweils eine Mobile Wache besetzt und damit ein wertvoller Beitrag für die Sicherheit in unserer Stadt geleistet. Ausgehend von der Citywache in der Reinoldistraße, einer gemeinsam von Polizei und Ordnungsamt besetzten, zentralen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, nehmen die Streifen ihre Außendiensttätigkeit auf. Die Citywache ist montags bis samstags in der Zeit von bis 0.30 Uhr durchgehend geöffnet, bei besonderen Anlässen, wie etwa zur Weihnachtsmarktzeit, auch darüber hinaus unter Einschluss des Sonntages. In dieser im Brückstraßenviertel gelegenen Einrichtung können Hinweise, Anregungen und Anzeigen aufgegeben sowie ein umfassendes Beratungsangebot rund um die Themen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden. Die gemeinsamen Streifen von Ordnungsamt und Polizei sind besonders häufig in der Fußgängerzone der City anzutreffen. Die Unterbindung gemeinschaftsschädigender Verhaltensweisen, wie z. B. das aggressive Betteln oder das störende Musizieren gehören ebenso zu den Aufgaben der Doppelstreifen, wie die (präventive) Kriminalitätsbekämpfung, etwa im Hinblick auf den Taschendiebstahl oder Straßenraub. Darüber hinaus werden die Streifen hier besonders häufig von ratsuchenden Mitmenschen angesprochen. Das Umfeld des Drogenkonsumraumes wird regelmäßig aufgesucht, um Störungen durch die Nutzer dieser Einrichtung bzw. entsprechende Ansammlungen im unmittelbaren Umfeld des Cafe Kick zu verhindern. Mit den Betreibern des Drogenkonsumraumes und dem Gesundheitsamt findet unter Beteiligung des Ordnungsamtes, der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie der Drogenberatungsstelle ein regelmäßiger Austausch und Lagebewertung statt.

13 Auffälligkeiten im Umfeld der Hilfeeinrichtung sind u. a. aufgrund des hohen Kontrolldruckes kaum festzustellen. Der Stadtgarten war schon immer ein beliebter Aufenthaltsort verschiedener Gruppierungen. Jugendszenen, aber auch Alkoholiker- und Drogenszene nutzen diesen zentral und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichenden Park als Treffpunkt und verbleiben dort. Um den Bereich möglichst konfliktfrei zu halten, suchen die ordnungspartnerschaftlichen Streifen den Stadtgarten mehrfach täglich auf. Auch der Westpark und der Tremoniapark bedürfen der regelmäßigen Präsenz der Ordnungspartner. Insbesondere der Westpark zieht vor allem in den Sommermonaten viele Besucher zur Freizeitgestaltung an, mit der sich allerdings auch Störungen verbinden. Im Jahr 016 musste mehrfach wildes Lagern und Campieren unterbunden werden; die betroffenen Menschen sind gleichzeitig über die vorhandenen Hilfsangebote bzw. -einrichtungen informiert worden. Die in der Vergangenheit hier anzutreffende Drogen(dealer)szene wurde erfolgreich bekämpft. Regelmäßige Bestreifungen sollen den erfreulichen Zustand erhalten. Der Bahnhofsvorplatz ist durch sich hier aufhaltendes unterschiedliches Klientel ebenfalls ein Bereich, der mehrfach täglich in die Streifentätigkeit eingebunden wird. Neben Alkoholikern und Obdachlosen sind es auch immer wieder Mitglieder der Punkerszene, von denen Störungen (Lärm, Verunreinigungen, Pöbeleien) ausgehen. Zwischen den beteiligten Organisationen (Ordnungsamt, Landes- und Bundespolizei, Deutsche Bahn, EDG) besteht im Hinblick auf die stetige Verbesserung der Situation im Umfeld des Bahnhofes ein enges Netzwerk 5. Im Stadtbezirk Hörde sind vor allem die Hörder City (inkl. Hörder Neumarkt, Hörder Bahnhof, Friedrich-Ebert-Platz) und das Areal Phoenix-West Einsatzschwerpunkte der Ordnungspartner, gelegentlich auch das Gelände des Phoenix-Sees in Ergänzung zu dem dort täglich eingesetzten Sicherheitsdienst. Während in der Hörder City vor allem die stadtweit zu beobachtenden temporär/ lokal auftretenden (störenden) Personenansammlungen Ziel der ordnungspartnerschaftlichen Streifen und deren Maßnahmen sind, stehen auf dem Gelände Phoenix-West vor allem die Auto-Tuning-Szene und spontane Party`s auf dem weitläufigen Gelände mit negativen Auswirkungen auf das Umfeld im Fokus der Einsatzkräfte. Im Stadtbezirk Hombruch waren aufgrund von konkreten Anliegerbeschwerden insbesondere die Spielplätze in der Heinrich-Staubach-Str. und Am Surck gezielte Einsatzgebiete der Ordnungspartner im Hinblick auf dortige Verunreinigungen/ Müllablagerungen, Lärmimmissionen und unerlaubten Alkoholkonsum. Darüber hinaus ist in unregelmäßigen Abständen präventiv auch die Hombrucher City bestreift worden. Die im Stadtbezirk gelegenen Schulhöfe wurden ebenfalls in die Streifengänge einbezogen, ohne dass hier besondere Auffälligkeiten festgestellt wurden. 5 Vgl. auch Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion im ABÖAB vom ;DS-Nr E1

14 Fazit: Die Dortmunder City bildet neben der Nordstadt und Dorstfeld einen Schwerpunkt ordnungspartnerschaftlicher Aktivitäten. Die gemeinsamen Streifen der Ordnungspartner haben in der Innenstadt und den südlichen Vororten ein breit gefächertes Aufgabengebiet zu bewältigen. Lageangepasst wurden und werden Einsätze gemeinsam mit der Polizei, auch über die vereinbarten Dienstzeiten hinaus, angegangen. Die Citywache hat sich als gemeinsame Anlaufstelle bewährt. 6. Ordnungspartnerschaft in den Stadtbezirken Lütgendortmund, Huckarde, Mengede, Scharnhorst, Brackel und Aplerbeck. Bedingt durch die im Jahr 016 existierenden personellen Engpässe im Streifendienst der Ordnungspartnerschaft und die beschriebene Prioritätensetzung in der Dortmunder Nordstadt, Dorstfeld und der Innenstadt konnten im letzten Jahr in den Außenbezirken generell nur reduzierte Streifentätigkeiten ausgeübt werden. Aufgesucht wurden durch die Ordnungspartner vorwiegend die Bereiche, zu denen das Ordnungsamt einzelne Beschwerden erreichten, darüber hinaus präventiv Schulhöfe und sonstige informelle Treffpunkte von (vor allem) Jugendlichen im Hinblick auf Lärmimmissionen, Verunreinigungen, Alkoholoder Betäubungsmittelkonsum. Die unter Pkt. genannte Kooperationsvereinbarung mit der Polizei sieht für die westlichen und östlichen Stadtbezirke ohnehin keine starren Vorgaben für gemeinsame Streifen/ Aktivitäten vor, sondern lageangepasste Verabredungen im Einzelfall. So wurde im Sommer 016 im Stadtteil Scharnhorst insbesondere im Bereich Neu- Scharnhorst aufgrund polizeilicher Erkenntnisse zu respektlosem, aggressivem Verhalten Jugendlicher und junger Erwachsener sowie Betäubungsmitteldelikten ein gemeinsamer Einsatzschwerpunkt in den Abend- und Nachtstunden gelegt. Diese mehrfach gemeinsam durchgeführten Einsätze zeigten positive Wirkungen, so dass sie im Herbst 016 eingestellt werden konnten. Der Marktplatz in Lütgendortmund mit einer tendenziell auffälligen Alkoholikerszene stand zuletzt im besonderen Fokus der Streifentätigkeit. Mit Beginn der winterlichen Witterung hatte sich das Problem zunächst erledigt, wird aber voraussichtlich in der wärmeren Jahreszeit auch in 017 erneut einen Aufgabenschwerpunkt bilden. Erfreulicherweise bedurfte es anderes als in den Jahren zuvor im Jahr 016 keiner besonderen Schwerpunktsetzungen der Ordnungspartner entlang der Hellwegschiene in Brackel, Asseln und Wickede; hier gab es weder eigene gravierende Feststellungen zu gemeinschaftsschädlichen Verhaltensweisen, noch eine nennenswerte Beschwerdelage. Eine auszugsweise Einsatzstatistik der Ordnungspartnerschaft kann der beigefügten Anlage 3 entnommen werden.

15 Ausblick Die erfolgreiche Arbeit der Ordnungspartnerschaft in Dortmund wird weiter fortgesetzt. Neben den unveränderten Schwerpunktsetzungen in der Dortmunder Nordstadt, der Dortmunder City und bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus sind künftig auch die übrigen Dortmunder Außenbezirke wieder regelmäßig(er) in die Streifentätigkeit einzubeziehen. Voraussetzung hierfür ist der Abbau der aktuellen Personalengpässe in 017 und die Umsetzung des o. a. Ratsbeschlusses zur Aufstockung des Streifendienstes der Ordnungspartnerschaft um zehn Planstellen ab dem Haushaltsjahr 018. Das wachsende Sicherheitsbedürfnis global wie lokal stellt auch die kommunale Ordnungsbehörde vor neue, sich verändernde Herausforderungen. Dies gilt für den täglichen Regel-Einsatzdienst der Ordnungspartner genauso wie für besondere Ereignisse, etwa die Sicherheit und den Schutz von Großveranstaltungen. Die bestehende, enge und gute Kooperation mit den Sicherheitsbehörden gilt es deshalb weiter zu verbessern.

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