Statistische Berichte

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1 Statistische Berichte Verdienste und Arbeitszeiten N I - 4j Verdienststrukturerhebung in Mecklenburg-Vorpommern 2014 Kennziffer: Herausgabe: N Juni 2018 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , statistik.post@statistik-mv.de Zuständiger Dezernent: Thomas Hilgemann, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2018 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - 0. x / ( ) [rot] a. n. g. Nichts vorhanden Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend Keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit Berichtigte Zahl Anderweitig nicht genannt Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte. Um die Lesbarkeit der Texte, Tabellen und Grafiken zu erhalten, werden - soweit vorhanden - geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet und von der Benennung beider Geschlechter abgesehen. Die verwendeten Bezeichnungen gelten demnach gleichermaßen für Frauen und Männer.

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 3 Glossar 5 Kapitel 1 Durchschnittliche Verdienste im April 2014 nach Geschlecht und Art des Beschäftigungsverhältnisses Tabelle 1.1 Brutto- und Nettoverdienste 8 Kapitel 2 Durchschnittliche Verdienste im April 2014 nach der Zusammensetzung und Art des Beschäftigungsverhältnisses Tabelle 2.1 Bruttojahresverdienste 9 Tabelle 2.2 Bruttomonatsverdienste 10 Kapitel 3 Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im April 2014 nach betrieblichen und persönlichen Tabelle 3.1 Insgesamt ohne Auszubildende 12 Tabelle 3.2 Vollzeitbeschäftigte 14 Tabelle 3.3 Teilzeitbeschäftigte 16 Tabelle 3.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 18 Kapitel 4 Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste im April 2014 nach betrieblichen und persönlichen Tabelle 4.1 Insgesamt ohne Auszubildende 20 Tabelle 4.2 Vollzeitbeschäftigte 22 Tabelle 4.3 Teilzeitbeschäftigte 24 Tabelle 4.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 26 Kapitel 5 Durchschnittliche Bruttojahresverdienste im April 2014 nach betrieblichen und persönlichen Tabelle 5.1 Insgesamt ohne Auszubildende 28 Tabelle 5.2 Vollzeitbeschäftigte 30 Tabelle 5.3 Teilzeitbeschäftigte 32 Tabelle 5.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 34 Kapitel 6 Durchschnittliche Bruttoverdienste der Vollzeitbeschäftigten im April 2014 nach ausgewählten beruflichen Tätigkeiten (KldB 2010) Tabelle 6.1 Berufshauptgruppen 36 Tabelle 6.2 Berufsgruppen 37 Fußnotenerläuterungen 39 2 StatA MV, Statistischer Bericht N

3 Vorbemerkungen In dem vorliegenden Bericht werden Ergebnisse aus der Verdienststrukturerhebung 2014 dargestellt. Die Erhebung erfasst abhängige Beschäftigungsverhältnisse der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs [Abschnitte A bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)]. In der Verdienststrukturerhebung werden Daten zu Verdiensten in der Untergliederung nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben der Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss sowie Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erfasst. Die Verdienststrukturerhebung ermöglicht damit Aussagen über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger Faktoren, die die individuelle Verdiensthöhe bestimmen. Die Bruttostundenverdienste werden für wichtige Statistiken ausgewertet, wie z. B. den Gender-Pay-Gap. Als Bestandteil des Bruttojahresverdienstes wird der Jahresbetrag der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung erfragt. Die Verdienststrukturerhebung ermöglicht somit detaillierte Analysen über die individuelle Nutzung dieses Instruments der Altersvorsorge. Die Daten wurden im Rahmen einer schriftlichen Befragung in ausgewählten Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die Auswahl der Betriebe erfolgte im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe. Für die Wirtschaftsabschnitte O (vollständig) und P (überwiegend) der WZ 2008 wurden die Daten nicht erhoben, sondern aus Daten der Personalstandstatistik 2014 abgeleitet. Für Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SV- Beschäftigte) wurden die Daten nicht erhoben, sondern aus erhobenen Daten imputiert. Rechtsgrundlagen Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. Verordnung (EG) 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten (ABl. EG L 63 S. 6), geändert durch Anhang III 86 der Verordnung (EG) 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU L 284 S. 1), Artikel 14 der Verordnung (EG) 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EU L 39 S. 1) und 3.4. des Anhangs der Verordnung (EG) 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 (ABl. L 188 vom 18. Juli 2009, S. 14). Geheimhaltung Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach 16 Absatz 6 BStatG ist es möglich, Hochschulen und sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben anonymisierte Einzelangaben zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht für alle Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. In den Tabellen werden keine Angaben veröffentlicht, wenn weniger als drei Betriebe zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Vergleichbarkeit mit früheren Berichtsjahren Die Verdienststrukturerhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Sie deckte in der jüngeren Vergangenheit stets andere Wirtschaftszweige ab. Mit dem Berichtsjahr 2014 wurden zudem erstmals Betriebe mit weniger als zehn SV-Beschäftigten erfasst. Für zeitliche Vergleiche ist es unabdingbar, eine identische Abdeckung zu Grunde zu legen. Die Angaben des Berichtsjahres 2014 sind somit grundsätzlich nicht mit den Angaben früherer Berichtsjahre vergleichbar. Für das Berichtsjahr 2014 wurde erstmals eine gebundene Hochrechnung eingeführt, um größere Kohärenz zu anderen Statistiken hinsichtlich der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen. Das Verfahren führte zu höheren absoluten Beschäftigtenzahlen (ca. + 9 Prozent). Auch bei gleicher Abgrenzung der ausgewerteten Beschäftigungsverhältnisse können absolute Angaben somit nicht mit früheren Erhebungen verglichen werden. StatA MV, Statistischer Bericht N

4 Vergleichbarkeit mit anderen Statistiken Die Vierteljährliche Verdiensterhebung liefert vergleichbare Ergebnisse zum arithmetischen der Bruttoverdienste. Zu beachtende Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der abgedeckten Beschäftigten: Die Vierteljährliche Verdiensterhebung deckt nur eine Teilmenge der Verdienststrukturerhebung ab. Auszubildende und Beschäftigte in Altersteilzeit werden nicht erfasst, ebenso Beschäftigungsverhältnisse des Wirtschaftsabschnittes A der WZ 2008 und eines großen Teiles der Kleinstbetriebe. Die im Rahmen der Beschäftigungsstatistik erstellte Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit liefert vergleichbare Ergebnisse zur Verteilung und zu Verteilungsparametern (z. B. ) des Bruttomonatsverdienstes der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es ist jedoch zu beachten, dass sich Definition und Berechnungsweise des Bruttoverdienstes unterscheiden und die Abgrenzung der Vollzeitbeschäftigten in der Entgeltstatistik mitunter Schwierigkeiten bereitet. Der Mikrozensus liefert vergleichbare Ergebnisse zur Zahl der Arbeitnehmer. Es ist aber zu beachten, dass der Mikrozensus in der Regel Beschäftigte ausweist, die Verdienststrukturerhebung jedoch Beschäftigungsverhältnisse. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung schließen somit Nebenbeschäftigungen in die Ergebnisse mit ein, die Ergebnisse des Mikrozensus schließen sie in der Regel aus. Im Unterschied zum Mikrozensus können in der Verdienststrukturerhebung Schüler und Studenten nicht erkannt und aus den Erwerbstätigen ausgeschlossen werden. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liefert vergleichbare Ergebnisse zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und zur Zahl der geringfügig Beschäftigten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung zwangsläufig niedriger ausfallen müssen, weil die Verdienststrukturerhebung ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse erfasst, die den ganzen Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Verdienstzahlung stattfand. Das schließt Beschäftigungen aus, die nicht monatsscharf begonnen bzw. beendet wurden, aber auch Beschäftigungen, die im Berichtsmonat vertraglich bestanden, für die aber keine Zahlung stattfand. Letzteres hat vor allem Auswirkungen auf die gemessene Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse, denn diese sind oft "Springer" mit längeren Pausen der Beschäftigung und der Verdienstzahlung. Hinweise zu den dargestellten Beschäftigungsverhältnissen In den Tabellen sind ausschließlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse dargestellt, selbstständige Tätigkeiten sind nicht enthalten. Erfasst sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse in der gesamten privaten und öffentlichen Wirtschaft mit Ausnahme von Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten (z. B. Hauspersonal) und in exterritorialen Organisationen (z. B. Europäische Zentralbank). Es sind nur Beschäftigungsverhältnisse erfasst, die den ganzen Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Verdienstzahlung stattfand. Das schließt Beschäftigungen aus, die nicht monatsscharf begonnen bzw. beendet wurden, aber auch Beschäftigungen, die im Berichtsmonat vertraglich bestanden, für die aber keine Zahlung stattfand. Letzteres hat vor allem Auswirkungen auf die gemessene Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse, denn diese sind oft "Springer" mit längeren Pausen der Beschäftigung und der Verdienstzahlung. Bei der Interpretation der Tabellen ist zu beachten, dass nicht Personen erfasst und abgebildet werden sondern Beschäftigungsverhältnisse, also Jobs bzw. Arbeitsverträge. Haben Personen gleichzeitig mehrere abhängige Beschäftigungsverhältnisse, also Haupt- und Nebenjobs, so sind in den Tabellen alle diese Beschäftigungsverhältnisse enthalten. Detaillierte Informationen zur Verdienststrukturerhebung 2014 (Erhebung der Struktur der Verdienste nach 4 Verdienststatistikgesetz) finden Sie im Qualitätsbericht unter 4 StatA MV, Statistischer Bericht N

5 Glossar Alter Das Alter wird errechnet als Differenz zwischen Berichtsjahr und Geburtsjahr der Arbeitnehmer in vollen Jahren. Es entspricht damit dem Alter am des Berichtsjahres. Altersteilzeitbeschäftigte Altersteilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer, die gemäß Altersteilzeitgesetz freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren (Personengruppenschlüssel 103, 142 und 803). Anforderungsniveau (KIdB 2010) Das Anforderungsniveau bildet die Komplexität der beruflichen Tätigkeit ab. Es ist auf der 5. Stelle des Schlüssels der KldB 2010, bzw. der 5. Stelle des Tätigkeitsschlüssels 2010 verschlüsselt. Arbeitnehmer Zu den Arbeitnehmern zählen: - Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (auch in Teilzeit oder Altersteilzeit), - Leitende Angestellte (auch Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG) mit einem Arbeitsvertrag, die zumindest teilweise feste, d. h. gewinnunabhängige Verdienstbestandteile für die geleistete Arbeit erhalten, - Beamte, - Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, - Saison- oder Gelegenheitsarbeiter, auch wenn sie nicht in der deutschen Sozialversicherung gemeldet sind, - Aushilfskräfte, Praktikanten, die als abhängig Beschäftigte eine bezahlte Leistung für den Betrieb erbringen. Nicht zu den Arbeitnehmern zählen: - Tätige Inhaber, Mitinhaber und Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag, - Ausschließlich auf Provisions- oder Honorarbasis bezahlte Personen, - Personen im Vorruhestand, - Betreute Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für Behinderte, - Personen in berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation, - Wehr- oder Zivildienstleistende, - Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, - Personen in so genannten 1-Euro-Jobs, - Personen, die keinen Verdienst für ihre Leistungen erhalten (ehrenamtlich Tätige, Volontäre u. Ä.). Die Abgrenzung der Arbeitnehmer erfolgt über den Personengruppenschlüssel. Es werden nur Arbeitnehmer mit einem zulässigen Schlüssel erfasst. Arbeitnehmerbeiträge Beiträge (auch freiwillige) der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung), also der Teil der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, der im Bruttomonatsverdienst eingeschlossen ist. Bei freiwillig Versicherten, deren Beitrag zur Krankenversicherung unbekannt ist, ist ersatzweise der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung einzutragen. Einzubeziehen sind auch Beiträge von Arbeitnehmern zu Versorgungswerken, die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und auch Beiträge im Rahmen der Riester-Rente/Entgeltumwandlung werden nicht erfasst. Arithmetisches Auch Durchschnitt genannt. Maß zur Beschreibung der Lage einer Verteilung. Quotient aus der Summe einer Datenreihe und der der Fälle der Reihe. Aufsicht und Führung (KldB 2010) Aufsichts- und Führungskräfte nach KldB 2010 (die 4. Stelle des Schlüssels der KldB 2010 bzw. 4. Stelle des Tätigkeitsschlüssels 2010 ist mit 9 verschlüsselt). Auszubildende Personen, die auf Grund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen (Personengruppenschlüssel 102, 121, 122, 141, 144 und 802), im öffentlichen Dienst auch Beamte im Vorbereitungsdienst (z. B. Referendare). Befristet Beschäftigte Atypische Beschäftigungsverhältnisse, die mit Befristung des Arbeitsvertrags gekennzeichnet sind. Befristung des Arbeitsvertrags Kennzeichen, ob der Arbeitsvertrag zeitlich befristet wurde. Die Befristung wird über den Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben (9. Stelle des Tätigkeitsschlüssels). Berufliche Tätigkeit Die berufliche Tätigkeit erfasst die ausgeübte Tätigkeit, nicht die erlernte. Die Tätigkeit wird nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgegrenzt, verschlüsselt und erhoben. Die berufliche Tätigkeit wird über den Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben (1. bis 5. Stelle des Tätigkeitsschlüssels). StatA MV, Statistischer Bericht N

6 Beruflicher Bildungsabschluss Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers. Der Abschluss wird über den Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben (7. Stelle des Tätigkeitsschlüssels). Beschäftigungsverhältnis Vertrag, der die Verrichtung von Arbeit gegen eine Vergütung für einen bestimmten Zeitraum oder bis auf weiteres vorsieht. Es werden nur Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmern betrachtet, d.h. nur abhängige Beschäftigungsverhältnisse, keine selbständigen Tätigkeiten. Beschäftigungsverhältnisse umfassen auch die zweite, dritte oder weitere Beschäftigung, die eine Person haben kann. Bruttojahresverdienst Als Bruttojahresverdienst ist die Summe des im Kalenderjahr gezahlten Gesamtbruttoentgelts gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) 1 Absatz 2 Nummer 2 c) anzugeben. Bruttomonatsverdienst Als Bruttomonatsverdienst ist das Gesamtbruttoentgelt gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) 1 Absatz 2 Nummer 2 c) abzüglich sonstiger Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns laut EBV 1 Absatz 2 Nummer 2 a) anzugeben. Bruttostundenverdienst Bruttomonatsverdienst dividiert durch die Zahl der im Berichtsmonat bezahlten Stunden. Geringfügige Beschäftigungen Atypische Beschäftigungsverhältnisse mit geringfügiger Beschäftigung nach 8 Absatz 1 Nummer 1 (geringfügig entlohnte Beschäftigte) oder Nummer 2 (kurzfristig Beschäftigte) SGB IV. Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügige Beschäftigungen nach 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV, d. h. das Arbeitsentgelt übersteigt regelmäßig im Monat nicht die Geringfügigkeitsgrenze. Leistungsgruppen Leistungsgruppe 1 Arbeitnehmer in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen z. B. auch angestellte Geschäftsführer, sofern deren Verdienst zumindest noch teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind ferner alle Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Abteilungsleiter) und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben. Die Tätigkeiten werden selbständig ausgeführt. Leistungsgruppe 2 Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die in der Regel nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeitern Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Vorarbeiter, Meister). Leistungsgruppe 3 Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist. Leistungsgruppe 4 Angelernte Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebunden Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben. Leistungsgruppe 5 Ungelernte Arbeitnehmer mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden. Leitende Angestellte ohne SV Leitende Angestellte (auch Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG) mit einem Arbeitsvertrag, die zumindest teilweise feste, d. h. gewinnunabhängige Verdienstbestandteile für die geleistete Arbeit erhalten. 6 StatA MV, Statistischer Bericht N

7 Lohnsteuer Nach Einkommensteuergesetz vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Auch Zentralwert genannt. Der ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des s liegt jeweils die Hälfte der Fälle. Nettomonatsverdienst Der Nettomonatsverdienst ist der Bruttomonatsverdienst vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Gesetzliche Abzüge sind Lohnsteuer (ohne Kirchensteuer, einschließlich Solidaritätszuschlag) und Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Öffentlicher Arbeitgeber Beherrschender Einfluss der öffentlichen Hand auf die Unternehmensführung durch Kapitalbeteiligung (mehr als 50 Prozent), Satzung oder sonstige Bestimmungen. Schulabschluss Höchster allgemeinbildender Schulabschluss des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Der Abschluss wird über den Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben (6. Stelle des Tätigkeitsschlüssels). Sonderzahlungen Als Sonderzahlungen ist die Summe der im Kalenderjahr gezahlten sonstigen Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) 1 Absatz 2 Nummer 2 a) anzugeben. SV-Beschäftigte (Vollzeit) Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte. Tätigkeitsschlüssel 2010 Die Angaben über Beruf, Bildungsstand und Befristung der Beschäftigten werden nicht direkt erfragt, sondern über den neunstelligen Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben, den die Betriebe für die Meldungen zur gesetzlichen Sozialversicherung vorhalten. Dieses Verfahren stellt eine wesentliche Erleichterung für die Befragten und die statistischen Ämter dar. Für Beschäftigungsverhältnisse ohne Meldungen zur Sozialversicherung, z. B. Beamte, ist der Schlüssel vom Betrieb analog zu bilden. Tarifbindung des Arbeitgebers Wenn die im Betrieb am häufigsten angewandte Verdienstregelung ein Branchentarifvertrag oder ein Firmentarifvertrag ist, gilt der Arbeitgeber als tarifgebunden. Betriebliche Vereinbarungen zählen nicht als Tarifbindung. Teilzeitbeschäftigte Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit weniger als die betriebsübliche (Vollzeit-) Arbeitszeit beträgt. Die Angabe wird über den Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben (9. Stelle des Tätigkeitsschlüssels) und anhand der Angaben zur Arbeitszeit überprüft. Altersteilzeit und geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse werden nicht unter Teilzeitbeschäftigten sondern separat ausgewiesen. Unternehmen Rechtliche Einheit (juristische oder natürliche Person), zu der der Betrieb gehört. Unternehmenszugehörigkeit Die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit wird errechnet als Differenz zwischen Berichtsjahr und Eintrittsjahr des Arbeitnehmers in das Unternehmen in vollen Jahren. Überstundenvergütung Gesamtvergütung für Überstunden, d. h. Grundvergütung zuzüglich Zuschläge für Überstunden. Vollzeitbeschäftigte Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens die betriebsübliche (Vollzeit-) Arbeitszeit beträgt. Die Angabe wird über den Tätigkeitsschlüssel 2010 erhoben (9. Stelle des Tätigkeitsschlüssels) und anhand der Angaben zur Arbeitszeit überprüft. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse werden nicht unter Vollzeitbeschäftigten sondern separat ausgewiesen. Wirtschaftsabschnitt Wirtschaftsabschnitte der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Erfasst werden Beschäftigungsverhältnisse der Wirtschaftsabschnitte A bis S. Zuschläge für Schichtarbeit, Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit Nur Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, nicht der Gesamtverdienst. Bereits im Überstundenverdienst gemeldete Zulagen sind nicht nochmals anzugeben. StatA MV, Statistischer Bericht N

8 Kapitel 1 Tabelle 1.1 Durchschnittliche Verdienste im April 2014 nach Geschlecht und Art des Beschäftigungsverhältnisses Brutto- und Nettomonatsverdienste Art des Beschäftigungsverhältnisses Insgesamt Frauen Männer Brutto- Netto- Brutto- Netto- Brutto- Netto- monatsverdienst monatsverdienst monatsverdienst 1 Insgesamt Auszubildende (20) / (11) Insgesamt ohne Auszubildende davon 4 Vollzeitbeschäftigte darunter: SV-Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte (27) Altersteilzeitbeschäftigte (5) (3) geringfügig entlohnte Beschäftigte (38) (31) Helfer (31) (12) (19) Fachkraft Spezialist (28) Experte (51) (21) (30) Aufsichtskräfte (8) / (2 499) / Führungskräfte (12) / (3 245) (2 082) (8) (4 591) (2 938) 15 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (16) / (1 813) (1 293) / B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden / / (2 026) (1 385) / C Verarbeitendes Gewerbe (14) D Energieversorgung / / / E Wasserversorgung; Abwasserund Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6) / (3 128) (1 999) / F Baugewerbe (34) / (31) G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (41) (15) (26) H Verkehr und Lagerei (24) / (2 625) (19) I Gastgewerbe (19) (11) (9) J Information und Kommunikation (7) / (5) K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen / (3 857) (2 451) / (3 642) (2 279) / / / Grundstücks- und Wohnungswesen / (2 962) (1 955) / (2 854) (1 875) / (3 077) (2 041) 26 L 27 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (13) (7) (7) N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (26) (7) (19) O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (2 216) (2 155) (2 261) 30 P Erziehung und Unterricht (16) (2 311) (11) (2 227) (4) (2 519) 31 Q Gesundheits- und Sozialwesen (46) (33) / (3 699) (2 437) 32 R Kunst, Unterhaltung und Erholung (4) / (2 010) (1 390) (2) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (9) (2 366) / (2 182) (1 477) / (2 643) (1 807) 33 S Vollzeitbeschäftigte nach Anforderungsniveau (KIdB 2010) Vollzeitbeschäftigte nach Aufsicht und Führung (KIdB 2010) Vollzeitbeschäftigte nach Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) 8 StatA MV, Statistischer Bericht N

9 Kapitel 2 Tabelle 2.1 Durchschnittliche Verdienste im April 2014 nach der Zusammensetzung und Art des Beschäftigungsverhältnisses Bruttojahresverdienste Art des Beschäftigungsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisse 1) Entgeltumwandlung insgesamt ohne Sonderzahlungen Und zwar Beschäftigungsverhältnisse mit Sonderzahlungen Entgeltumwandlung Bruttojahresverdienst Bruttojahresverdienst Sonderzahlungen Bruttojahresverdienst 1 Insgesamt Auszubildende (17) (9) (650) / (13 110) / 3 Insgesamt ohne Auszubildende davon 4 Vollzeitbeschäftigte (54) darunter: SV-Beschäftigte (54) Teilzeitbeschäftigte (82) (13) (711) 7 Altersteilzeitbeschäftigte (8) / (30 331) / 8 geringfügig entlohnte Beschäftigte / (4 451) / / / / Vollzeitbeschäftigte nach Anforderungsniveau (KIdB 2010) 9 1 Helfer (29) (18) (1 575) / / 10 2 Fachkraft (33) Spezialist (9) Experte (36) (3 955) / (1 545) Vollzeitbeschäftigte nach Aufsicht und Führung (KIdB 2010) Aufsichtskräfte (8) / (3 179) / (47 757) / Führungskräfte (12) (54 341) (50 758) (8) (58 425) / / (61 445) / Vollzeitbeschäftigte nach Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) 15 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (15) / / / (27 403) (956) 16 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden / / (30 985) / C Verarbeitendes Gewerbe (38) (2 869) (12) (990) 18 D Energieversorgung / / / / / 19 E Wasserversorgung; Abwasserund Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6) (5) (2 508) / (46 071) / 20 F Baugewerbe (32) / / / (32 922) / 21 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (39) (21) / / (36 563) / 22 H Verkehr und Lagerei (22) / (2 202) / (36 557) (1 127) 23 I Gastgewerbe (18) / (21 415) / / (23 708) / 24 J Information und Kommunikation (7) (5) (4 407) / (1 153) 25 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen / (53 397) (45 870) / (55 295) / / (56 573) (1 429) 26 L Grundstücks- und Wohnungswesen / (39 285) (35 806) / (43 361) / / / / 27 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (13) (9) / / (37 261) (1 048) 28 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (24) (13) / / / / 29 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung P Erziehung und Unterricht (16) (14) / / / 31 Q Gesundheits- und Sozialwesen (45) / / / (44 218) / 32 R Kunst, Unterhaltung und Erholung (4) (2) (38 048) / / (39 282) (850) 33 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen / (30 286) (28 611) / (36 516) / / / / StatA MV, Statistischer Bericht N

10 Kapitel 2 Tabelle 2.2 Durchschnittliche Verdienste im April 2014 nach der Zusammensetzung und Art des Beschäftigungsverhältnisses Bruttomonatsverdienste Und zwar Beschäftigungsverhältnisse mit Überstundenvergütung Art des Beschäftigungsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisse Überstundenvergütung Bruttomonatsverdienst Nettomonatsverdienst Bruttomonatsverdienst EUR EUR Insgesamt (40) Auszubildende (20) / / / 3 Insgesamt ohne Auszubildende (39) davon 4 Vollzeitbeschäftigte (29) (250) 5 darunter: SV-Beschäftigte (29) (250) 6 Teilzeitbeschäftigte / (1 604) (200) 7 Altersteilzeitbeschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte / (341) / 9 1 Helfer (31) / / 10 2 Fachkraft (23) (241) 11 3 Spezialist / (2 758) / 12 4 Experte (51) / (5 834) / Aufsichtskräfte (8) / (3 248) / Führungskräfte (12) / / / 15 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (16) / (323) 16 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden / C Verarbeitendes Gewerbe / (251) 18 D Energieversorgung / / (3 784) / 19 E Wasserversorgung; Abwasserund Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6) / / / 20 F Baugewerbe (34) / (2 438) / 21 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (41) / / 22 H Verkehr und Lagerei (24) / / 23 I Gastgewerbe (19) / / 24 J Information und Kommunikation (7) / (4 359) / 25 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen / (3 857) (2 451) Grundstücks- und Wohnungswesen / (2 962) (1 955) L 27 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (13) / / / 28 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (26) / (2 307) / 29 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (2 216) P Erziehung und Unterricht (16) (2 311) Q Gesundheits- und Sozialwesen (46) / / / 32 R Kunst, Unterhaltung und Erholung (4) / (1 641) / Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (9) (2 366) / (160) 33 S Vollzeitbeschäftigte nach Anforderungsniveau (KIdB 2010) Vollzeitbeschäftigte nach Aufsicht und Führung (KIdB 2010) Vollzeitbeschäftigte nach Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) 10 StatA MV, Statistischer Bericht N

11 Kapitel 2 Tabelle 2.2 Art des Beschäftigungsverhältnisses Zuschlägen für Schichtarbeit, Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit Durchschnittliche Verdienste im April 2014 nach der Zusammensetzung und Art des Beschäftigungsverhältnisses Bruttomonatsverdienste Und zwar Beschäftigungsverhältnisse mit Lohnsteuer EUR EUR Arbeitnehmerbeiträgen Bruttomonatsverdienst Bruttomonatsverdienst Zuschläge Lohnsteuer Bruttomonatsverdienst Arbeitnehmerbeiträgen EUR Insgesamt 2 Auszubildende 3 Insgesamt ohne Auszubildende davon 4 Vollzeitbeschäftigte 5 darunter: SV-Beschäftigte 6 Teilzeitbeschäftigte 7 Altersteilzeitbeschäftigte 8 geringfügig entlohnte Beschäftigte / (752) / (3) (32) (17) (73) (73) (29) (86) / / / / (299) / (9) (257) (11) / Vollzeitbeschäftigte nach Anforderungsniveau (KIdB 2010) 9 1 Helfer 10 2 Fachkraft 11 3 Spezialist 12 4 Experte (10) (124) (29) (31) (52) (129) / (171) / (4 321) / (50) (49) Vollzeitbeschäftigte nach Aufsicht und Führung (KIdB 2010) Aufsichtskräfte Führungskräfte / (3 117) / (8) (451) (8) / / / (12) (909) (12) (4 155) 632 Vollzeitbeschäftigte nach Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) 15 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 16 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 17 C Verarbeitendes Gewerbe 18 D Energieversorgung 19 E Wasserversorgung; Abwasserund Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 20 F Baugewerbe 21 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 22 H Verkehr und Lagerei 23 I Gastgewerbe 24 J Information und Kommunikation 25 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen 26 L 27 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 28 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 29 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 30 P Erziehung und Unterricht 31 Q Gesundheits- und Sozialwesen 32 R Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 33 S / / (15) (205) (16) / / / (262) / (17) (153) / / / / (758) / / (3 443) / (6) (437) (6) / (2 349) / (33) (260) (33) / (2 053) / (38) (263) (40) / / (22) (298) (24) / / (18) (127) (19) / (4 314) / (7) (600) (7) / (3 857) / / (3 851) 667 / / / / (3 006) / / (2 978) (547) / / (13) (410) (13) / (1 907) / (25) (189) (25) / /... (15) / (16) / / (3 084) / (46) (462) (46) / (138) (4) (341) (4) / / / (2 419) / (9) (2 329) 451 StatA MV, Statistischer Bericht N

12 Kapitel 3 Tabelle 3.1 Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im April 2014 Insgesamt ohne Auszubildende Insgesamt Frauen Männer 1 Insgesamt ,84 13, ,56 13, ,01 14,34 Unternehmen mit bis Beschäftigten ,09 9, ,63 9, ,82 10, ,23 11,25 (57) 9,00 10, ,70 11, (55) 11,63 13,28 / 10,40 12,20 (35) 12,07 13, (71) 11,77 13,26 (37) 11,06 11,93 (35) 12,54 14, (43) 13,02 14,98 / 11,59 12,88 (19) 15,06 17, / 13,73 14,59 / 13,30 13,43 / 14,32 16, und mehr ,53 18, ,53 18, ,53 19,27 Öffentlicher Arbeitgeber 9 Öffentlich ,49 19, ,86 19, ,01 19,72 10 Nicht öffentlich ,54 12, ,81 11, ,07 13,08 Tarifbindung des Arbeitgebers 11 Tarifgebunden ,03 17, ,33 17, ,71 17,79 12 Nicht tarifgebunden ,14 11, ,48 10, ,63 12,34 Alter von bis Jahre 13 Unter 25 (23) 9,21 9,88 (11) 8,99 9,80 (12) 9,50 9, ,36 11,38 (30) 9,78 11, ,72 11, ,59 12,91 (29) 10,85 12, ,09 13, ,87 13,72 (27) 11,06 12, ,41 14, ,60 14,06 (32) 11,84 13, ,15 15, ,66 14, ,68 13, ,66 15, ,68 14, ,49 13, ,93 15, ,92 14, ,94 14, ,86 15, ,42 15, ,74 14, ,05 15, und mehr (14) 8,63 10,95 / (8,52) (11,04) (9) (8,65) (10,91) Schulabschluss (Tätigkeitsschlüssel 2010) 23 1 Ohne Schulabschluss / 7,95 8,48 / 7,95 8,20 / 8,00 8, Haupt-/Volksschulabschluss 99 9,46 10,28 (38) 8,25 9, ,35 10, Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss ,47 12, ,83 11, ,82 12, Abitur/Fachabitur ,33 20, ,35 18, ,62 22,02 Beruflicher Ausbildungsabschluss (Tätigkeitsschlüssel 2010) 27 1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss (31) 9,00 9,99 (15) 8,32 9,33 (16) 10,00 10, Anerkannter Berufsabschluss ,84 11, ,22 11, ,25 12, Meister-/Techniker-/Fachschulabschluss (33) 14,12 15,45 / 13,64 14,40 (17) 14,74 16, Bachelor (8) 15,16 15,62 / 14,51 14,65 (3) (15,89) (17,06) 31 5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 85 22,86 23, ,27 22, ,58 25, Promotion/Habilitation / (29,75) (33,16) / (25,92) (28,11) / / / Leistungsgruppe 33 1 Leitende Stellung (41) 28,12 28,66 (18) 27,62 26,35 (23) 28,62 30, Herausgehobene Fachkräfte 84 20,18 20, ,00 20, ,43 20, Fachkräfte ,89 12, ,97 12, ,86 12, Angelernte 66 9,66 10,24 (33) 9,07 9,86 (33) 10,36 10, Ungelernte (33) 8,37 8,99 / 8,21 8,72 (13) 8,67 9,41 38 Ohne Leistungsgruppe 69 7,67 7,92 (38) 7,62 7,82 (31) 7,71 8,05 12 StatA MV, Statistischer Bericht N

13 Kapitel 3 Tabelle 3.1 Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im April 2014 Insgesamt ohne Auszubildende Insgesamt Frauen Männer Unternehmenszugehörigkeit von bis Jahren 39 Unter 1 (48) 8,67 9,80 / 8,19 9,25 (24) 9,48 10, ,32 10, ,62 9, ,09 11, ,25 11, ,77 11, ,68 12, ,74 12,93 (48) 10,67 11, ,30 13, ,36 14,60 (31) 13,06 13,42 (32) 14,03 15, ,96 15,61 (22) 13,37 14,36 (20) 14,73 17, ,27 17,89 (25) 16,15 17,31 (20) 16,41 18, ,02 21,19 (14) 19,79 20,70 (9) 20,74 22, und mehr 54 19,29 21, ,07 20, ,53 21,57 Befristung des Arbeitsvertrags 48 Unbefristet ,16 14, ,09 13, ,23 14,63 49 Befristet 77 10,07 11,76 (40) 9,17 11, ,74 12,30 Anforderungsniveau (KldB 2010) 50 1 Helfer 90 8,50 9,23 (54) 8,25 8,87 (36) 9,09 9, Fachkraft ,11 12, ,05 11, ,21 12, Spezialist 82 17,55 17, ,88 17, ,36 18, Experte 71 23,01 23,97 (36) 22,01 22,13 (35) 23,57 25,91 Aufsicht und Führung (KldB 2010) Aufsichtskräfte (9) 15,58 16,31 / (12,66) (13,30) (7) 16,64 17, Führungskräfte (14) 19,21 23,56 / (16,69) (19,67) (9) (21,60) (25,71) Berufliche Tätigkeit - Berufsbereiche der KldB Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau / 9,20 9,84 / 7,62 8,68 / 9,84 10, Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 93 11,26 12,93 (19) 8,74 10, ,89 13, Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik 47 11,49 12,41 / (10,17) (13,61) (44) 11,50 12, Naturwissenschaft, Geografie, Informatik (12) 16,65 17,89 / 16,13 17,00 / 17,24 18, Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 97 9,46 11, ,43 10, ,30 11, Kaufmännische Dienstleistung, Handel, Vertrieb, Tourismus 75 8,63 10,36 (55) 8,25 9,40 (20) 10,28 13, Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung ,85 17, ,22 15, ,66 20, Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung ,07 16, ,69 15,19 (22) 16,41 20, Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung (19) 9,76 12,49 / 9,40 11,60 (8) 10,33 13, Militär 9 14,72 16, ,02 15, ,79 16,21 Berufliche Tätigkeit - Spezifische Berufsaggregate der KldB Bauberufe (43) 11,70 12,98 / (13,71) (14,76) (41) 11,64 12,87 67 Gesundheits- und Pflegeberufe 64 13,21 15,12 (53) 13,06 13,88 / (14,30) (20,72) 68 Handwerksberufe 80 11,00 11,81 (15) 8,23 8, ,46 12,48 69 Ingenieurberufe (8) 21,03 22,06 / 16,73 17,96 / 22,12 23,28 70 Künstlerberufe / 12,99 13,95 / (12,66) (12,86) / (13,20) (14,59) 71 Luftfahrtberufe / 16,43 16, / 16,43 16,37 72 Metall- und Elektroberufe 55 12,30 13,85 / 10,30 11,42 (52) 12,45 14,00 73 MINT-Berufe ,00 14,77 (16) 13,23 14, ,97 14,86 74 Schifffahrtberufe / (17,09) (19,04)... / (17,09) (19,10) 75 Transport-, Logistik- und Verkehrsberufe (51) 9,91 10,70 (9) 9,74 10,89 (42) 9,93 10,66 76 Umweltberufe (3) 17,04 18,89 / 17,97 18,70 / (16,66) (18,98) StatA MV, Statistischer Bericht N

14 Kapitel 3 Tabelle 3.2 Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im April 2014 Vollzeitbeschäftigte Insgesamt Frauen Männer 1 Insgesamt ,02 14, ,42 14, ,88 15,16 Unternehmen mit bis Beschäftigten (52) 10,00 10,98 (21) 9,09 10,45 (30) 10,48 11, ,83 12,03 (29) 10,12 11, ,00 12, (42) 12,28 13,78 / 11,64 12,94 (31) 12,41 14, (48) 12,56 14,46 (18) 11,69 13,07 (30) 12,99 15, (25) 14,39 16,93 / 12,20 14,18 (15) 16,23 18, / 14,50 16,15 / 14,15 15,08 / (14,88) (16,93) und mehr 98 18,37 19, ,50 19, ,96 20,04 Öffentlicher Arbeitgeber 9 Öffentlich 90 18,47 20, ,71 20, ,16 20,05 10 Nicht öffentlich ,51 13, ,86 12, ,78 13,92 Tarifbindung des Arbeitgebers 11 Tarifgebunden ,85 18, ,70 18, ,13 18,11 12 Nicht tarifgebunden ,01 12, ,38 11, ,36 13,28 Alter von bis Jahre 13 Unter 25 (13) 10,46 10,90 / 9,78 10,80 (8) 10,51 10, ,13 12,00 (17) 10,44 11, ,48 12, ,50 13,85 (14) 11,82 13, ,58 13, ,79 14,72 (11) 12,43 14, ,92 14, ,34 15,15 (15) 12,71 13, ,45 15, ,81 15,89 (22) 14,54 15, ,23 16, ,93 16, ,51 15, ,50 16, ,45 16, ,43 16, ,60 15, ,30 15,49 (10) 14,02 15,06 (19) 13,11 15, und mehr / / / / (17,89) (18,21) / / / Schulabschluss (Tätigkeitsschlüssel 2010) 23 1 Ohne Schulabschluss / 9,07 10,03 / / / / 9,07 9, Haupt-/Volksschulabschluss 60 10,56 11,23 (13) 8,65 10, ,80 11, Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss ,26 13, ,06 12, ,37 13, Abitur/Fachabitur 91 20,74 21, ,32 19, ,09 23,76 Beruflicher Ausbildungsabschluss (Tätigkeitsschlüssel 2010) 27 1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss (12) 12,22 12,18 / 11,18 11,33 (9) 12,40 12, Anerkannter Berufsabschluss ,70 12, ,45 12, ,79 12, Meister-/Techniker-/Fachschulabschluss (23) 14,83 16,41 / 13,76 14,88 (14) 15,68 17, Bachelor / 16,46 17,31 / (15,74) (15,68) / (17,92) (19,77) 31 5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 59 23,18 24,18 (28) 22,19 22, ,06 25, Promotion/Habilitation / (31,67) (37,07) / (25,06) (27,27) / (38,42) (40,59) Leistungsgruppe 33 1 Leitende Stellung (31) 28,10 29,08 (11) 27,26 26,48 (20) 28,66 30, Herausgehobene Fachkräfte 65 20,02 20, ,85 19, ,41 20, Fachkräfte ,89 12, ,95 12, ,88 12, Angelernte (39) 10,19 10,54 (13) 8,95 9,81 (27) 10,57 10, Ungelernte / 8,51 9,15 / 8,16 8,54 / 8,86 9,57 38 Ohne Leistungsgruppe StatA MV, Statistischer Bericht N

15 Kapitel 3 Tabelle 3.2 Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im April 2014 Vollzeitbeschäftigte Insgesamt Frauen Männer Unternehmenszugehörigkeit von bis Jahren 39 Unter 1 (24) 9,55 10,75 / (8,60) (10,32) (17) 9,78 10, ,50 11,83 (23) 9,22 10, ,80 12, ,00 13,15 (22) 10,43 12, ,27 13, ,47 13,97 (22) 11,66 12, ,74 14, ,15 15,51 (16) 13,81 14,46 (29) 14,35 16, (30) 14,45 16,36 (12) 13,61 14,86 (18) 14,93 17, ,53 18,19 (14) 16,89 17,85 (19) 16,36 18, ,11 21,27 (10) 19,90 20,70 (8) 20,54 21, und mehr 37 18,69 20, ,47 19,93 (18) 19,06 20,57 Befristung des Arbeitsvertrags 48 Unbefristet ,24 15, ,85 14, ,00 15,38 49 Befristet (41) 11,54 13,08 (16) (10,52) (12,80) (25) 11,84 13,26 Anforderungsniveau (KldB 2010) 50 1 Helfer (31) 9,53 10,46 (12) 8,60 9,73 (19) 10,23 10, Fachkraft ,71 12, ,93 12, ,65 12, Spezialist 63 18,01 17,90 (28) 16,80 16, ,78 18, Experte (51) 23,57 24,72 (21) 22,36 22,34 (30) 24,04 26,38 Aufsicht und Führung (KldB 2010) Aufsichtskräfte (8) 16,44 17,05 / (13,23) (14,38) / 17,05 17, Führungskräfte (12) 19,71 24,11 / (16,69) (18,78) (8) (21,93) (26,50) Berufliche Tätigkeit - Berufsbereiche der KldB Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau (15) 9,83 10,42 / 8,38 9,61 / 10,00 10, Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 79 11,82 13,39 (12) 9,39 10, ,27 13, Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik (36) 11,84 13,05 / (14,94) (15,83) (35) 11,78 12, Naturwissenschaft, Geografie, Informatik (10) 16,79 17,96 / 15,55 16,69 (7) 17,51 18, Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 58 11,22 12,67 (11) 11,51 12,66 (48) 11,18 12, Kaufmännische Dienstleistung, Handel, Vertrieb, Tourismus (34) 9,20 11,58 (21) 8,27 9,60 (13) 12,22 14, Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung 77 17,02 18, ,33 17, ,33 21, Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (56) 15,25 18,01 (41) 14,51 16,17 / (17,93) (23,13) 64 9 Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung (10) 12,04 14,60 / 10,91 13,03 (5) 13,20 16, Militär 9 14,72 16, ,94 14, ,79 16,21 Berufliche Tätigkeit - Spezifische Berufsaggregate der KldB Bauberufe (37) 11,75 12,98 / (14,38) (14,84) (36) 11,73 12,91 67 Gesundheits- und Pflegeberufe (33) 14,24 17,11 (25) 13,80 14,89 / (16,63) (23,82) 68 Handwerksberufe 65 11,41 12,34 / 8,77 9, ,55 12,62 69 Ingenieurberufe (7) 21,55 22,57 / 18,48 18,49 / 22,15 23,32 70 Künstlerberufe / 14,25 15,97 / (11,13) (13,28) / (15,97) (17,31) 71 Luftfahrtberufe / 16,43 16, / 16,43 16,37 72 Metall- und Elektroberufe (51) 12,50 13,88 / 10,40 11,99 (48) 12,55 13,96 73 MINT-Berufe 87 13,47 15,17 (11) 13,70 14, ,45 15,23 74 Schifffahrtberufe / (17,21) (19,40)... / (17,29) (19,47) 75 Transport-, Logistik- und Verkehrsberufe (35) 10,74 11,68 / (11,94) (12,79) (31) 10,64 11,53 76 Umweltberufe / 16,67 18,22 / 17,73 18,49 / (16,37) (18,12) StatA MV, Statistischer Bericht N

16 Kapitel 3 Tabelle 3.3 Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im April 2014 Teilzeitbeschäftigte Insgesamt Frauen Männer 1 Insgesamt ,37 12, ,56 12,68 (27) 10,45 12,53 Unternehmen mit bis Beschäftigten (31) 8,73 9,96 (25) 9,10 10,19 / 8,61 9, / 8,82 10,24 / 8,56 9,96 / (9,97) (10,99) / (10,23) (12,54) / (9,78) (11,46) / / / / 11,05 11,41 / 11,10 11,26 / (10,66) (12,31) / 11,82 12,80 / 11,72 12,38 / / / / 12,24 12,38 / 12,42 12,37 / (11,36) (12,47) und mehr (37) 15,93 17,44 (32) 15,98 17,50 / 15,28 17,02 Öffentlicher Arbeitgeber 9 Öffentlich (26) 18,28 19,07 (22) 18,50 19,35 / 16,33 17,47 10 Nicht öffentlich ,15 11, ,21 11,20 (23) 10,00 11,71 Tarifbindung des Arbeitgebers 11 Tarifgebunden (53) 14,48 15,94 (45) 14,55 15,88 / (14,08) (16,31) 12 Nicht tarifgebunden (97) 9,74 10,85 (78) 9,80 10,84 (19) 9,29 10,87 Alter von bis Jahre 13 Unter 25 / 9,42 9,77 / 9,92 10,13 / (9,07) (8,91) (13) 9,70 10,78 / 9,25 10,51 / 10,50 11, (16) 10,59 11,66 / 10,59 11,44 / (10,55) (12,44) (16) 11,44 13,16 (13) 11,59 13,23 / / / (18) 12,29 13,14 (14) 12,79 13,25 / (11,00) (12,71) (23) 12,25 13,62 (20) 12,68 13,69 / (10,90) (13,17) (26) 11,67 12,90 (23) 12,20 13,01 / (9,14) (12,13) (20) 12,10 13,34 (17) 11,97 13,17 / (12,92) (14,46) (12) 10,74 12,21 / 10,83 12,20 / (10,00) (12,26) und mehr / / / / (8,05) (9,00) / / / Schulabschluss (Tätigkeitsschlüssel 2010) 23 1 Ohne Schulabschluss / (8,01) (8,69) / 7,97 8,39 / / / 24 2 Haupt-/Volksschulabschluss (20) 8,69 9,64 (14) 8,55 9,58 / 9,20 9, Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 97 10,92 11, ,07 11,65 (14) 10,36 11, Abitur/Fachabitur (30) 17,08 18,26 (24) 17,57 18,42 / (14,88) (17,68) Beruflicher Ausbildungsabschluss (Tätigkeitsschlüssel 2010) 27 1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss / 9,00 9,78 / 9,24 9,83 / (8,76) (9,65) 28 2 Anerkannter Berufsabschluss ,46 11, ,58 11,36 (19) 9,99 11, Meister-/Techniker-/Fachschulabschluss / 13,92 14,35 / 14,12 14,32 / / / 30 4 Bachelor / (13,92) (13,93) / (13,92) (13,39) / / / 31 5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen (18) 21,74 21,76 (14) 22,00 21,78 / (21,35) (21,68) 32 6 Promotion/Habilitation / / / / / /... Leistungsgruppe 33 1 Leitende Stellung / 26,03 25,23 / 26,35 24,50 / / / 34 2 Herausgehobene Fachkräfte (15) 19,27 19,41 (13) 19,42 19,68 / 16,75 17, Fachkräfte (82) 11,57 11,95 (69) 11,70 11,98 / 10,67 11, Angelernte (27) 9,02 9,71 (21) 9,22 9,84 / 8,65 9, Ungelernte / 8,25 8,83 / 8,23 8,78 / 8,50 9,03 38 Ohne Leistungsgruppe StatA MV, Statistischer Bericht N

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