Verdienste und Arbeitskosten

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 16 Reihe 2.5 Verdienste und Arbeitskosten Nettoverdienste - Modellrechnung - Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14. September 2017 Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611 / oder Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Textteil Erläuterungen Tabellenteil Berechnung und Entwicklung des Nettoverdienstes 1. Früheres Bundesgebiet 1.1 Arbeitnehmer insgesamt 1.2 Arbeitnehmer in leitender Stellung 1.3 Herausgehobene Fachkraft 1.4 Fachkraft 1.5 Angelernter Arbeitnehmer 1.6 Ungelernter Arbeitnehmer 2. Neue Länder 2.1 Arbeitnehmer insgesamt 2.2 Arbeitnehmer in leitender Stellung 2.3 Herausgehobene Fachkraft 2.4 Fachkraft 2.5 Angelernter Arbeitnehmer 2.6 Ungelernter Arbeitnehmer Anhang Glossar Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 2

3 Erläuterungen Modellrechnung Diese Veröffentlichung enthält Nettoverdienste, die mittels einer Modellrechnung aus den Bruttoverdiensten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung ermittelt werden. Die Nettoverdienste werden getrennt für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet und untergliedert nach Arbeitnehmergruppen mit ähnlichem Tätigkeits- und Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes (sog. Leistungsgruppen) und nach unterschiedlichen Haushaltstypen dargestellt. Eine Berechnung der Nettoverdienste für Deutschland kann aufgrund der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung nicht durchgeführt werden. Ziel der Modellrechnung ist es darzustellen, wie sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auf die Höhe der Nettoverdienste verschiedener Haushaltstypen auswirken, wenn die Allein- oder Doppelverdiener jeweils den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst aller vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer in den betrachteten Personengruppen erzielen. Bruttomonatsverdienst Definitionen Der Modellrechnung liegt der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen von vollzeitbeschäftigten Frauen und Männern im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich zu Grunde. Wie oben beschrieben repräsentieren diese Bruttomonatsverdienste ausdrücklich nicht die durchschnittliche Verdienstsituation der unterschiedlichen Haushaltstypen. Kindergeld/Kinderfreibeträge Die Zahlung von Kindergeld bzw. die steuerliche Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen blieben bei der Berechnung der Nettoverdienste unberücksichtigt. Für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags wurde der Kinderfreibetrag nicht auf die Elternteile aufgeteilt sondern ganz beim Vater berücksichtigt. Bei Alleinerziehenden wurde ein halber Kinderfreibetrag je Kind in Ansatz gebracht. Modellfälle Die Modellfälle, für die eine Berechung des Nettoverdienstes erfolgt, wurden auf Grund ihrer Bedeutung in der Gesellschaft gewählt. Zur Beurteilung dieser Bedeutung wurde auf Daten des Mikrozensus zurückgegriffen. Nettoverdienst Als Nettoverdienst wird der Bruttomonatsverdienst inklusive Sonderzahlungen abzüglich der Steuern (Lohnsteuern und Solidaritätszuschlag) sowie der Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung verstanden. Steuern Die in Abzug gebrachte Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag wurden mittels des Abgabenrechners des Bundesministeriums der Finanzen ( bestimmt. Beim (Doppelverdiener) wurde der Vergleich zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV gezogen und der jeweils günstigere Betrag berücksichtigt. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung und sonstige Freibeträge blieben unberücksichtigt. Die Kirchensteuer wurde ebenfalls nicht in die Berechnung einbezogen, da es sich nicht um eine für alle Beschäftigten gesetzlich verpflichtende Zahlung handelt. Sozialversicherung Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen wurden die Beiträge der Arbeitnehmer zu den einzelnen Sozialversicherungen berechnet. Beiträge zu privaten Krankenversicherungen blieben unberücksichtigt. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 3

4 Zeichenerklärung ( ) = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Elektronische Fundstellen Im Internet unter finden Sie im Themenbereich Verdienste und Arbeitskosten weitere Informationen zu dieser Statistik. Weitere Erläuterungen und Definitionen finden Sie im Glossar am Ende dieser Fachserie. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 4

5 Modellrechnung für Nettoverdienste 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.1 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 1-5) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen in Euro 2 Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 59,2 61,6 60,2 60,5 60,5 67,3 67,7 67,9 69,7 63,4 63,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 2.5, 5

6 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.1 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 1-5) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 56,7 60,0 58,2 58,5 58,5 66,2 66,7 66,9 70,2 61,7 61,8 57,0 60,1 58,4 58,7 58,8 66,5 66,9 67,1 70,0 61,8 61,9 57,3 60,4 58,7 59,0 59,1 66,9 67,3 67,6 70,1 62,0 62,1 59,5 62,2 60,7 61,0 61,2 67,7 68,1 68,5 70,5 63,9 64,1 59,3 61,8 60,4 60,6 60,7 67,4 67,7 68,1 69,9 63,3 63,4 59,2 61,7 60,3 60,5 60,6 67,3 67,6 67,9 69,8 63,2 63,3 59,4 61,9 60,5 60,7 60,8 67,5 67,9 68,1 70,0 63,3 63,5 59,3 61,9 60,4 60,7 60,7 67,5 67,8 68,1 70,0 63,3 63,4 59,2 61,8 60,4 60,6 60,7 67,4 67,8 68,0 69,9 63,7 63,8 59,2 61,6 60,2 60,5 60,5 67,3 67,7 67,9 69,7 63,4 63,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 2.5, 6

7 Modellrechnung für Nettoverdienste 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.2 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 56,1 56,2 57,8 58,0 58,1 64,5 64,7 64,9 65,1 57,5 57,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 7

8 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.2 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 54,2 54,2 55,2 55,4 55,5 64,1 64,4 64,5 64,2 55,5 55,6 54,5 54,4 55,5 55,7 55,8 64,3 64,6 64,7 64,4 55,6 55,7 54,7 54,6 55,6 55,8 55,9 64,6 64,9 65,0 64,7 55,8 55,9 56,1 56,4 57,9 58,0 58,1 65,1 65,4 65,5 65,3 57,6 57,9 56,1 56,3 57,9 58,1 58,2 65,0 65,2 65,4 65,2 57,4 57,5 56,1 56,3 57,9 58,1 58,2 64,9 65,1 65,3 65,2 57,4 57,5 56,2 56,3 58,0 58,1 58,2 64,9 65,1 65,2 65,3 57,4 57,5 56,1 56,2 57,9 58,0 58,1 64,7 64,9 65,0 65,2 57,2 57,3 56,1 56,2 57,9 58,1 58,1 64,6 64,8 64,9 65,2 57,5 57,7 56,1 56,2 57,8 58,0 58,1 64,5 64,7 64,9 65,1 57,5 57,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 8

9 Modellrechnung für Nettoverdienste 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.3 Vollzeitbeschäftigte herausgehobene Fachkraft (Leistungsgruppe 2) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 57,8 59,3 58,6 58,9 59,0 66,3 66,6 66,8 67,4 61,0 61,1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 9

10 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.3 Vollzeitbeschäftigte herausgehobene Fachkraft (Leistungsgruppe 2) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 55,6 56,9 56,2 56,5 56,6 65,3 65,7 65,9 66,5 58,5 58,6 55,9 57,2 56,5 56,8 56,8 65,6 65,9 66,1 66,7 58,7 58,9 56,2 57,4 56,8 57,1 57,1 66,0 66,4 66,5 67,0 58,9 59,0 58,3 59,7 58,9 59,2 59,3 66,7 67,0 67,2 67,8 61,2 61,5 58,0 59,5 58,7 58,9 58,9 66,4 66,7 66,9 67,6 60,9 61,0 57,8 59,4 58,6 58,8 58,9 66,3 66,6 66,8 67,5 60,7 60,9 58,1 59,6 58,8 59,0 59,1 66,6 66,9 67,1 67,7 60,9 61,1 57,9 59,5 58,6 59,0 59,1 66,5 66,8 67,0 67,6 60,8 60,9 57,8 59,4 58,7 58,9 59,0 66,4 66,7 66,9 67,5 61,1 61,3 57,8 59,3 58,6 58,9 59,0 66,3 66,6 66,8 67,4 61,0 61,1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 10

11 Modellrechnung für Nettoverdienste 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.4 Vollzeitbeschäftigte Fachkraft (Leistungsgruppe 3) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 61,7 63,4 62,5 62,7 62,8 69,9 70,5 70,5 71,7 65,4 65,5 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 11

12 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.4 Vollzeitbeschäftigte Fachkraft (Leistungsgruppe 3) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 59,2 61,4 60,2 60,5 60,6 69,0 69,7 69,7 72,6 63,1 63,3 59,4 61,6 60,7 61,1 61,1 68,9 69,5 69,7 72,4 63,3 63,4 60,1 61,9 60,9 61,3 61,3 69,8 70,5 70,5 72,6 63,6 63,7 61,9 63,6 62,7 63,0 63,2 70,1 70,8 70,8 72,2 65,3 65,8 61,3 63,2 62,2 62,4 62,5 69,4 70,1 70,1 71,6 64,7 64,9 61,4 63,2 62,2 62,5 62,5 69,4 70,1 70,1 71,5 64,7 64,9 61,8 63,5 62,6 62,9 62,9 69,9 70,5 70,6 71,9 65,1 65,2 61,9 63,5 62,6 62,9 63,0 70,0 70,7 70,7 71,9 65,1 65,2 61,8 63,5 62,6 62,8 62,9 69,9 70,5 70,6 71,8 65,5 65,6 61,7 63,4 62,5 62,7 62,8 69,9 70,5 70,5 71,7 65,4 65,5 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 12

13 Modellrechnung für Nettoverdienste 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.5 Vollzeitbeschäftigter angelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 64,4 66,2 65,2 65,5 65,6 73,2 73,4 73,4 75,4 68,5 68,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 13

14 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.5 Vollzeitbeschäftigter angelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 61,9 64,8 63,2 63,5 63,6 73,3 73,5 73,5 76,5 66,7 66,9 62,2 65,0 63,4 63,8 63,9 73,3 73,6 73,6 76,6 67,0 67,1 63,0 65,6 64,2 64,5 64,6 74,3 74,5 74,5 77,0 67,5 67,7 64,3 66,7 65,4 65,8 65,9 73,5 73,8 73,8 76,4 68,8 68,9 63,8 66,2 64,9 65,2 65,3 72,6 72,9 72,9 75,7 68,0 68,3 63,9 66,2 64,9 65,2 65,3 72,5 72,9 72,9 75,6 68,0 68,2 64,2 66,4 65,2 65,5 65,6 72,9 73,3 73,3 75,8 68,1 68,3 64,3 66,5 65,3 65,6 65,7 73,1 73,4 73,4 75,9 68,2 68,4 64,3 66,2 65,2 65,4 65,5 73,0 73,3 73,3 75,6 68,5 68,7 64,4 66,2 65,2 65,5 65,6 73,2 73,4 73,4 75,4 68,5 68,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 14

15 Modellrechnung für Nettoverdienste 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.6 Vollzeitbeschäftigter ungelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 66,9 67,9 67,4 67,6 67,7 76,3 76,5 76,5 77,4 70,3 70,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 15

16 1 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1.6 Vollzeitbeschäftigter ungelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 65,3 66,8 66,0 66,4 66,5 77,0 77,2 77,2 78,2 68,9 69,3 65,4 67,0 66,1 66,5 66,6 76,9 77,2 77,2 78,3 69,1 69,5 66,1 67,7 66,8 67,2 67,3 77,5 77,7 77,7 78,7 69,7 70,1 67,0 68,3 67,6 68,0 68,3 76,8 77,0 77,0 78,0 70,6 70,6 66,4 67,8 67,1 67,4 67,5 76,0 76,2 76,2 77,4 69,8 70,1 66,6 67,7 67,1 67,4 67,5 76,1 76,4 76,4 77,3 69,6 70,0 66,8 67,9 67,3 67,6 67,7 76,3 76,5 76,5 77,5 69,8 70,1 67,1 68,1 67,6 67,9 68,0 76,7 76,9 76,9 77,8 69,9 70,3 67,0 68,0 67,5 67,8 67,9 76,5 76,8 76,8 77,6 70,4 70,8 66,9 67,9 67,4 67,6 67,7 76,3 76,5 76,5 77,4 70,3 70,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 16

17 Modellrechnung für Nettoverdienste 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.1 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 1-5) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 63,0 63,6 63,3 63,5 63,6 71,3 71,9 71,9 72,0 65,6 65,8 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 17

18 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.1 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 1-5) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 62,0 62,8 62,4 62,7 62,8 73,3 73,6 73,6 74,3 64,6 64,8 62,2 62,9 62,6 62,9 63,0 73,2 73,6 73,6 74,2 64,7 64,9 62,1 62,7 62,4 62,7 62,8 73,0 73,3 73,3 73,8 64,4 64,6 63,7 64,2 63,9 64,3 64,5 72,4 72,9 72,9 73,3 66,0 66,4 63,2 63,8 63,5 63,8 63,9 71,7 72,2 72,2 72,7 65,5 65,6 63,3 64,1 63,7 63,9 64,0 71,6 72,2 72,2 72,8 65,7 65,8 63,6 64,3 63,9 64,2 64,3 72,0 72,5 72,5 73,0 65,9 66,1 63,5 64,3 63,9 64,2 64,2 71,9 72,4 72,4 73,1 65,9 66,1 63,2 63,8 63,5 63,8 63,8 71,5 72,1 72,1 72,3 65,9 66,0 63,0 63,6 63,3 63,5 63,6 71,3 71,9 71,9 72,0 65,6 65,8 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 18

19 Modellrechnung für Nettoverdienste 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.2 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 57,1 57,5 58,5 58,7 58,8 66,2 66,4 66,6 66,1 59,0 59,1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 19

20 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.2 Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 55,4 56,2 55,8 56,1 56,1 65,5 65,8 66,0 65,8 57,7 57,8 56,2 56,5 56,3 56,6 56,7 66,3 66,6 66,7 66,1 57,9 58,0 56,2 56,2 56,2 56,5 56,5 66,4 66,7 66,8 66,0 57,6 57,7 57,7 58,3 58,8 59,0 59,1 66,8 67,1 67,2 66,7 59,7 60,0 57,4 58,2 58,6 58,8 58,9 66,5 66,8 66,9 66,5 59,4 59,5 57,5 58,0 58,7 58,9 59,0 66,6 66,8 67,0 66,4 59,2 59,3 57,6 58,2 58,9 59,1 59,1 66,7 67,0 67,1 66,6 59,4 59,5 57,5 57,9 58,8 59,0 59,0 66,6 66,9 67,0 66,5 59,1 59,3 57,3 57,7 58,6 58,8 58,9 66,4 66,6 66,8 66,3 59,2 59,4 57,1 57,5 58,5 58,7 58,8 66,2 66,4 66,6 66,1 59,0 59,1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 20

21 Modellrechnung für Nettoverdienste 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.3 Vollzeitbeschäftigte herausgehobene Fachkraft (Leistungsgruppe 2) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 60,4 61,1 60,7 60,9 61,0 68,4 68,8 69,2 69,1 62,9 63,0 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 21

22 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.3 Vollzeitbeschäftigte herausgehobene Fachkraft (Leistungsgruppe 2) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 59,0 59,9 59,4 59,8 59,8 68,6 69,1 69,4 70,0 61,6 61,7 59,2 60,0 59,6 59,9 60,0 68,7 69,2 69,5 69,5 61,6 61,7 59,1 59,6 59,4 59,7 59,8 68,7 69,2 69,5 69,3 61,2 61,4 61,0 61,6 61,3 61,6 61,7 69,1 69,6 69,8 69,8 63,2 63,5 60,6 61,3 60,9 61,2 61,2 68,6 69,1 69,3 69,4 62,7 62,9 60,5 61,4 60,9 61,2 61,2 68,5 68,9 69,2 69,4 62,8 63,0 60,8 61,6 61,2 61,4 61,5 68,8 69,2 69,6 69,6 63,0 63,1 60,7 61,5 61,1 61,3 61,4 68,8 69,2 69,5 69,6 62,9 63,0 60,5 61,2 60,8 61,1 61,2 68,6 69,0 69,4 69,3 63,1 63,2 60,4 61,1 60,7 60,9 61,0 68,4 68,8 69,2 69,1 62,9 63,0 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 22

23 Modellrechnung für Nettoverdienste 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.4 Vollzeitbeschäftigte Fachkraft (Leistungsgruppe 3) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 65,1 65,4 65,3 65,5 65,6 74,1 74,3 74,3 74,4 67,6 67,7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 23

24 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.4 Vollzeitbeschäftigte Fachkraft (Leistungsgruppe 3) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 64,5 64,5 64,5 64,8 64,9 76,1 76,4 76,4 76,1 66,4 66,6 64,7 64,7 64,7 65,0 65,1 76,2 76,4 76,4 76,2 66,6 66,7 64,7 64,6 64,7 65,1 65,3 76,1 76,4 76,4 76,2 66,7 67,1 66,0 65,8 65,9 66,3 66,5 75,6 75,8 75,8 75,4 67,8 68,1 65,4 65,5 65,5 65,7 65,8 74,8 75,0 75,0 74,9 67,3 67,4 65,5 65,7 65,6 65,8 65,9 74,7 75,0 75,0 75,0 67,4 67,6 65,8 66,1 66,0 66,2 66,3 75,1 75,3 75,3 75,5 67,8 68,0 65,6 66,2 65,9 66,2 66,3 74,9 75,1 75,1 75,6 67,9 68,1 65,3 65,6 65,5 65,7 65,8 74,4 74,7 74,7 74,8 67,8 68,0 65,1 65,4 65,3 65,5 65,6 74,1 74,3 74,3 74,4 67,6 67,7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 24

25 Modellrechnung für Nettoverdienste 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.5 Vollzeitbeschäftigter angelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 67,4 68,8 68,1 68,3 68,4 76,9 77,1 77,1 78,4 71,5 71,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 25

26 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.5 Vollzeitbeschäftigter angelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 66,1 68,4 67,2 67,5 67,6 77,6 77,9 77,9 79,2 70,9 70,9 66,5 68,8 67,6 67,9 68,0 78,0 78,3 78,3 79,7 71,1 71,2 66,9 68,9 67,8 68,2 68,3 78,1 78,3 78,3 79,4 71,4 71,4 68,0 70,0 68,9 69,5 69,7 77,8 78,0 78,0 79,4 72,4 72,4 67,6 69,5 68,5 68,8 69,0 77,2 77,5 77,5 78,9 71,8 71,8 67,8 69,3 68,5 68,8 68,9 77,3 77,6 77,6 78,7 71,6 71,6 67,9 69,4 68,6 68,9 69,0 77,5 77,7 77,7 78,9 71,7 71,7 68,0 69,7 68,8 69,1 69,2 77,7 77,9 77,9 79,2 71,9 71,9 67,6 69,0 68,3 68,5 68,6 77,2 77,5 77,5 78,5 71,6 71,8 67,4 68,8 68,1 68,3 68,4 76,9 77,1 77,1 78,4 71,5 71,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 26

27 Modellrechnung für Nettoverdienste 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.6 Vollzeitbeschäftigter ungelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5) Berechnung des Nettoverdienstes alleinverdienender Ehemann alleinverdienende Ehefrau Bruttomonatsverdienst Sonderzahlungen ( 82) ( 82) ( 164) ( 164) ( 164) ( 82) ( 82) ( 82) ( 82) ( 82) ( 82) 1 Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen Steuern Stkl. I Stkl. I Stkl. III/V bzw. IV/IV Stkl. III-0 Stkl. III-1 Stkl. III-2 Stkl. III-0 Stkl. II-1 Stkl. II-2 Lohnsteuer Solidaritätszuschlag in Euro 3 Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung NETTOVERDIENST Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 69,0 69,8 69,4 69,7 69,9 78,6 78,8 78,8 79,2 72,6 72,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 27

28 2 Neue Länder (ohne Berlin) - Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2.6 Vollzeitbeschäftigter ungelernter Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5) Entwicklung des Nettoverdienstes Jahre Alleinverdienender Ehemann Alleinverdienende Ehefrau Absolut in Euro Anteil Netto- vom Bruttoverdienst in % 69,0 70,8 69,9 70,3 70,4 79,2 79,4 79,4 79,2 73,3 73,3 69,3 71,0 70,1 70,5 70,6 79,7 80,0 80,0 79,7 73,5 73,5 69,1 70,9 70,0 70,4 70,5 79,4 79,6 79,6 79,4 73,3 73,3 69,9 71,5 70,7 71,4 71,4 79,4 79,6 79,6 79,5 73,9 73,9 69,3 70,9 70,1 70,5 70,7 78,7 79,0 79,0 79,1 73,3 73,3 69,5 71,1 70,3 70,7 70,9 78,9 79,2 79,2 79,3 73,3 73,4 69,5 70,9 70,2 70,5 70,7 78,9 79,2 79,2 79,6 73,3 73,3 70,0 71,1 70,5 70,9 71,1 79,5 79,7 79,7 79,6 73,4 73,4 69,1 70,0 69,6 69,9 70,0 78,6 78,9 78,9 79,4 72,8 72,8 69,0 69,8 69,4 69,7 69,9 78,6 78,8 78,8 79,2 72,6 72,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5, 28

29 Glossar Arbeitnehmer In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden Angaben für folgende Arbeitnehmer erfasst: Der größte Teil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer (ohne die unten aufgeführten Sozialversicherungspflichtigen), Geringfügig Beschäftigte, Nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, die zumindest teilweise erfolgsunabhängige Verdienstbestandteile erhalten, Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und im Inland arbeiten, Heimarbeiter, Saisonarbeitskräfte sowie Aushilfskräfte, die als abhängig Beschäftigte eine bezahlte Leistung erbringen sowie Beamte in den Wirtschaftsbereichen "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und "Erziehung und Unterricht". Nicht einbezogen werden: Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, Tätige Inhaber, Mitinhaber und Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag, Ausschließlich auf Provisions- oder Honorarbasis bezahlte Personen, Personen im Vorruhestand, Betreute Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für Behinderte, Personen in berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation, Personen im Bundesfreiwilligendienst, Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (so genannte Ein-Euro-Jobs) und Personen, die keinen Verdienst für ihre Leistung erhalten (ehrenamtlich Tätige, Volontäre u. Ä.). In die Berechnung der Indizes der Bruttoverdienste werden nur die Verdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einbezogen. Arbeitnehmer gelten als teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die entweder einer geringfügig entlohnten oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Kurzfristig Beschäftigte oder Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Arbeitsumfangs bei den Voll- oder Teilzeitbeschäftigten erfasst, sofern sie zumindest einen Monat des Quartals entlohnt wurden. Bezahlte Wochenarbeitszeit Die bezahlte Wochenarbeitszeit umfasst die gesamte bezahlte Arbeitszeit der Arbeitnehmer einschließlich der bezahlten arbeitsfreien Stunden, wie z.b. vom Arbeitgeber bezahlte Krankheits-, Urlaubs- und gesetzliche Feiertage und sonstige arbeitsfreie Zeiten (Hochzeit, Geburt, Todesfall in der Familie, Betriebsausflüge). Geleistete Arbeitsstunden, die nicht bezahlt werden, sind nicht einbezogen. Bei Arbeitnehmer(n), deren Bezahlung nicht explizit nach Arbeitsstunden abgerechnet wird und die auch keine bezahlten Überstunden leisten, entspricht die vertraglich vereinbarte (Wochen-) Arbeitszeit der bezahlten Arbeitszeit. Bruttoverdienst Der Bruttoverdienst umfasst den (regelmäßig gezahlten) steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien zuzüglich sonstiger Bezüge (= Sonderzahlungen), steuerfreier Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreier Beiträge des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung (z.b. an Pensionskassen oder fonds nach 3 Nr. 63 des EStG) und steuerfreier Essenszuschüsse. Der Bruttoverdienst wird als durchschnittlicher Bruttojahres-, Bruttomonats- oder Bruttostundenverdienst dargestellt. Erfasste Wirtschaftszweige Die Vierteljährliche Verdiensterhebung erfasst Verdienste für nahezu die gesamte Volkswirtschaft mit Ausnahme der Wirtschaftsbereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Private Haushalte Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5

30 Einbezogen sind die Wirtschaftszweige Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Baugewerbe, Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen, Kunst, Unterhaltung und Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen. Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe (WZ ) erstreckt sich die Erhebung auf die Abschnitte B bis S. Leistungsgruppen Für Analysezwecke werden Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes darstellen. Sie sind wie folgt definiert: Leistungsgruppe 1 "Arbeitnehmer in leitender Stellung" = Arbeitnehmer mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen z. B. angestellte Geschäftsführer, sofern deren Verdienst zumindest teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind auch alle Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben. Leistungsgruppe 2 "Herausgehobene Fachkräfte" = Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die i. d. R. nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbstständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeiter(n) Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z.b. Vorarbeiter, Meister). Leistungsgruppe 3 "Fachkräfte" = Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist. Leistungsgruppe 4 "Angelernte Arbeitnehmer" = Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben. Leistungsgruppe 5 "Ungelernte Arbeitnehmer" = Arbeitnehmer mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden. Örtliche Einheiten Dies sind räumlich abgegrenzte Einheiten, in denen Arbeitnehmer tätig sind. Hierzu zählen z.b. Betriebe als örtliche Einheiten von Unternehmen oder Niederlassungen von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung wird als Stichprobe bei circa örtlichen Erhebungseinheiten durchgeführt. In Deutschland werden zurzeit rund neun Prozent der zur Auswahlmasse zählenden Einheiten erfasst. Befragt werden örtliche Einheiten mit in der Regel mehr als zehn Beschäftigten. In den Wirtschaftszweigen, Bauinstallationen, Sonstiges Ausbaugewerbe, Vorbereitende Baustellenarbeiten, Vermietung von Baumaschinen, Einzelhandel, Gastgewerbe, Reisebüros und Reiseveranstalter, mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, werden Betriebe mit fünf und mehr Arbeitnehmern einbezogen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5

31 Sonderzahlungen Sonderzahlungen entsprechen den sonstigen Bezügen gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerte Vorteil) von Aktienoptionen. Auch Nachzahlungen, zum Beispiel auf Grund von Tariferhöhungen, die sich auf Zeiträume außerhalb des laufenden Kalenderjahres beziehen, zählen zu den Sonderzahlungen im Sinne der Lohnsteuerrichtlinien. Verdienststatistikgesetz Das neue Verdienststatistikgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Lohnstatistikgesetz abgelöst, das seit 1951 nahezu unverändert bestand und den heutigen Informationsbedarf nicht mehr decken konnte. Es fehlten insbesondere Daten über Verdienste im Dienstleistungsbereich und von Teilzeitbeschäftigten. Andererseits wurden Daten erfragt, die an Bedeutung verloren haben. Mit dem neuen Verdienststatistikgesetz wird das Informationsangebot an moderne sozial- und arbeitsmarktpolitische Erfordernisse angepasst und gleichzeitig die Wirtschaft entlastet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.5

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