14 Verdienste und Arbeitskosten

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1 14 Verdienste und Arbeitskosten Vollzeitbeschäftigte verdienen durchschnittlich knapp über Euro brutto im Jahr Stundenverdienste im früheren Bundesgebiet gut ein Drittel höher als in neuen Ländern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung verdienen rund drei Mal so viel wie Ungelernte Eine Stunde Arbeit kostet in Deutschland durchschnittlich 31,80 Euro Tarifverdienste stiegen 2014 stärker als tatsächlich gezahlte Verdienste Seit 1. Januar 2015 flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

2 Seite 373 Auf einen Blick Tabellen 374 Bruttoverdienste Nach Wirtschaftszweigen Nach Geschlecht Nach Beschäftigungsart Nach Betriebsgrößenklassen Nominallohnindex 378 Tarifverdienste und Mindestlöhne Index der tariflichen Monatsverdienste Tarifbindung Tarifverdienste Mindestlöhne 380 Verdienste im öffentlichen Dienst Besoldung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Tarifverdienste der Beschäftigten bei Bund und Kommunen 381 Jahresschätzung der Arbeitskosten je geleistete Stunde Nach Wirtschaftszweigen Zusammensetzung der Arbeitskosten 383 Methodik 385 Glossar 386 Mehr zum Thema 372 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

3 14.0 Auf einen Blick Durchschnittliche Bruttostundenverdienste 2014 Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschl. Beamtinnen und Beamte) im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, in EUR unter bis unter und mehr Deutschland 20,02 Schleswig- Holstein 18,51 Hamburg 22,39 Mecklenburg- Vorpommern 15,22 Bremen 20,82 Niedersachsen 19,06 Berlin 19,14 Brandenburg 16,06 Sachsen- Anhalt 15,54 Nordrhein- Westfalen 21,06 Sachsen 15,63 17,99 19,99 30 Hessen 21,96 Thüringen 15,63 Rheinland- Pfalz 19,79 Saarland 19,68 Baden- Württemberg 21,53 Bayern 20,94 Kartengrundlage GeoBasis-DE / BKG Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

4 14.1 Bruttoverdienste Durchschnittliche Bruttoverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Wirtschaftszweigen 2014 Nr. der Klassifikation 1 Wirtschaftsgliederung Bezahlte Wochenarbeitszeit Bruttostundenverdienst Bruttomonatsverdienst Bruttojahresverdienst ohne ohne ohne Stunden EUR B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich... 39,1 22,82 20, B-N Privatwirtschaft ,9 23,18 20, B-F Produzierendes Gewerbe... 38,5 24,29 21, B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,5 24,92 22, C Verarbeitendes Gewerbe... 38,3 25,43 22, D Energieversorgung... 38,7 31,07 27, E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen... 40,4 19,55 18, F Baugewerbe ,1 18,34 17, G-S Dienstleistungsbereich... 39,5 21,99 20, G-N Marktbestimmte Dienstleistungen... 39,3 22,16 19, G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen... 39,4 20,97 18, H Verkehr und Lagerei... 40,7 17,71 16, I Gastgewerbe... 39,6 12,80 12, (1 101) J Information und Kommunikation... 39,2 31,10 27, K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen... 38,6 33,84 28, L Grundstücks- und Wohnungswesen... 38,8 25,34 22, (6 270) M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen... 39,3 28,13 24, N Erbringung von sonstigen wirtschaft lichen Dienstleistungen ,6 14,38 13, O-S Nicht marktbestimmte Dienstleistungen... 39,7 21,74 20, O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung... 39,9 20,87 20, P Erziehung und Unterricht... 40,0 24,47 23, Q Gesundheits- und Sozialwesen ,5 21,49 20, R Kunst, Unterhaltung und Erholung... 39,5 21,44 19, S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen... 39,2 20,76 19, Vierteljährliche Verdiensterhebung. 1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2 Privatwirtschaft = Produzierendes Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungen. Reallohnindex Veränderung gegenüber Vorjahresquartal, in % 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0, ,5 Im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

5 14.1 Bruttoverdienste Durchschnittliche Bruttoverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Wirtschaftszweigen und Geschlecht 2014 Nr. der Klassifikation 1 Wirtschaftsgliederung Deutschland Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin Neue Länder Bruttomonatsverdienst ohne Bruttomonatsverdienst ohne Bruttomonatsverdienst ohne Männer Frauen Anteil Frauenverdienst Männer Frauen Anteil Frauenverdienst Männer Frauen Anteil Frauenverdienst Vierteljährliche Verdiensterhebung. 1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2 Privatwirtschaft = Produzierendes Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungen. EUR % EUR % EUR % B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich , , ,3 B-N Privatwirtschaft , , ,3 B-F Produzierendes Gewerbe , , ,9 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden , , ,7 C Verarbeitendes Gewerbe , , ,2 D Energieversorgung , , ,0 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen , , ,8 F Baugewerbe , , ,7 G-S Dienstleistungsbereich , , ,7 G-N Marktbestimmte Dienstleistungen , , ,4 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , , ,0 H Verkehr und Lagerei , , ,9 I Gastgewerbe , , ,2 J Information und Kommunikation , , ,2 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen , , ,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen , , ,4 M N Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen , , ,9 Erbringung von sonstigen wirtschaft lichen Dienstleistungen , , ,6 O-S Nicht marktbestimmte Dienstleistungen , , ,0 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung , , ,5 P Erziehung und Unterricht , , ,6 Q Gesundheits- und Sozialwesen , , ,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung , , ,6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen , , ,4 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

6 14.1 Bruttoverdienste Durchschnittliche Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beschäftigungsart und Leistungsgruppen 2014 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Analysezwecken in verschiedene Leistungsgruppen eingestuft. Zur Leistungsgruppe 1 zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse erfordern. In der Regel ist hierzu ein Hochschulstudium erforderlich. In die Leistungsgruppe 2 werden Herausgehobene Fachkräfte eingestuft, d. h. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten. In der Regel erfordert dies eine abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse. Die Leistungsgruppe 3 enthält Fachkräfte, d. h. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist. Die Leistungsgruppe 4 umfasst Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. In der Leistungsgruppe 5 werden Ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen zusammengefasst, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Geschlecht Deutschland Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin Neue Länder Leistungsgruppen bezahlte Wochenarbeitszeit Bruttostundenverdienst ohne Bruttomonatsverdienst ohne bezahlte Wochenarbeitszeit Bruttostundenverdienst ohne Bruttomonatsverdienst ohne bezahlte Wochenarbeitszeit Bruttostundenverdienst ohne Bruttomonatsverdienst ohne Stunden EUR Stunden EUR Stunden EUR Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen (ohne geringfügig Beschäftigte) Insgesamt.. 35,6 21,94 20, ,4 22,85 20, ,9 16,60 15, Männer... 38,3 23,94 21, ,3 24,96 22, ,8 17,30 16, Frauen... 32,2 18,94 17, ,7 19,57 18, ,9 15,77 14, Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen Insgesamt.. 39,1 22,82 20, ,1 23,78 21, ,6 17,06 16, ,6 43,03 37, ,6 44,23 38, ,9 33,39 30, ,1 27,26 24, ,1 28,09 25, ,6 21,31 19, ,1 18,61 17, ,0 19,41 17, ,6 14,44 13, ,2 15,23 14, ,1 15,84 14, ,6 11,77 11, ,5 12,78 12, ,4 13,08 12, ,8 10,41 9, Männer... 39,2 24,21 21, ,2 25,23 22, ,7 17,44 16, ,6 45,66 39, ,6 46,74 40, ,8 35,59 32, ,2 28,75 25, ,1 29,54 26, ,6 21,86 20, ,2 19,31 17, ,1 20,18 18, ,7 14,63 13, ,4 15,81 14, ,3 16,42 15, ,7 12,16 11, ,6 13,07 12, ,6 13,37 12, ,8 10,69 10, Frauen... 38,9 19,68 18, ,8 20,34 18, ,4 16,36 15, ,7 34,26 31, ,7 35,27 31, ,9 28,90 27, ,1 24,09 22, ,0 24,77 22, ,5 20,56 19, ,9 17,14 15, ,7 17,79 16, ,5 14,10 13, ,6 13,57 12, ,4 14,13 13, ,2 10,82 10, ,2 12,27 11, ,1 12,58 11, ,8 9,95 9, Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen (ohne geringfügig Beschäftigte) Insgesamt.. 25,0 17,78 16, ,4 18,38 17, ,0 14,75 14, ,5 31,89 29, ,1 32,43 30, ,6 28,64 27, ,2 23,92 22, ,6 24,47 22, ,9 20,41 19, ,2 17,28 16, ,4 17,92 16, ,4 14,31 13, ,0 12,86 12, ,4 13,34 12, ,4 10,74 10, ,9 11,15 10, ,4 11,41 10, ,5 9,52 9, Männer... 25,9 18,40 17, ,4 19,11 17, ,7 14,79 14, ,2 34,34 32, ,1 35,02 32, ,9 29,87 28, ,4 25,69 23, ,2 26,36 24, ,2 21,12 19, ,8 17,74 16, ,3 18,57 17, ,7 13,90 13, ,4 12,47 11, ,7 12,84 12, ,3 10,95 10, ,7 10,73 10, ,2 10,91 10, ,3 9,66 9, Frauen... 24,9 17,67 16, ,2 18,24 16, ,1 14,74 14, ,7 30,89 29, ,1 31,36 29, ,7 28,19 27, ,0 23,64 22, ,4 24,17 22, ,1 20,31 19, ,0 17,22 15, ,2 17,84 16, ,4 14,36 13, ,7 12,95 12, ,1 13,45 12, ,2 10,68 10, ,7 11,28 10, ,2 11,56 10, ,3 9,47 9, nachrichtlich: Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer/-innen Insgesamt (250) Männer (240) Frauen Vierteljährliche Verdiensterhebung. 376 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

7 14.1 Bruttoverdienste Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Betriebsgrößenklassen bzw. -eigenschaften 2014 Deutschland Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin Neue Länder ohne ohne ohne EUR Betriebe nach Betriebsgrößenklassen mit... bis... Arbeitnehmer/-innen bis zu und mehr nach Betriebseigenschaften Mit Handwerkseigenschaft Ohne Handwerkseigenschaft Vierteljährliche Verdiensterhebung Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (Nominallohnindex) Nr. der Klassifikation 1 Wirtschaftsgliederung Nominallohnindex 2010 = 100 Veränderung gegenüber Vorjahr in % B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich ,3 105,9 107,4 110,2 3,3 2,5 1,4 2,6 B-N Privatwirtschaft ,8 106,4 107,6 110,4 3,8 (2,5) 1,1 2,6 B-F Produzierendes Gewerbe ,8 108,1 109,9 113,0 4,8 (3,1) 1,7 2,8 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,2 107,2 110,4 111,4 4,2 (2,9) 3,0 0,9 C Verarbeitendes Gewerbe ,0 108,4 110,4 113,7 5,0 (3,2) 1,8 3,0 D Energieversorgung ,7 105,6 106,2 106,8 2,7 (2,8) 0,6 0,6 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen ,0 105,5 106,9 109,2 3,0 (2,4) 1,3 2,2 F Baugewerbe ,8 107,4 108,1 110,8 3,8 (3,5) 0,7 2,5 G-S Dienstleistungsbereich ,4 104,7 106,0 108,7 2,4 (2,2) 1,2 2,5 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen ,7 106,1 105,7 107,4 2,7 (3,3) 0,4 1,6 H Verkehr und Lagerei ,8 104,0 105,0 106,6 1,8 (2,2) 1,0 1,5 I Gastgewerbe ,5 104,9 104,7 108,8 2,5 (2,3) 0,2 3,9 J Information und Kommunikation ,8 102,9 102,7 106,4 2,8 (0,1) 0,2 3,6 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ,1 105,5 108,2 112,1 3,1 (2,3) 2,6 3,6 L Grundstücks- und Wohnungswesen ,6 104,1 108,9 109,9 2,6 (1,5) 4,6 0,9 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen ,4 101,9 101,8 104,5 3,4 ( 1,5) 0,1 2,7 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen ,9 105,5 108,9 112,2 3,9 (1,5) 3,2 3,0 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung ,2 105,0 107,0 110,6 2,2 (2,7) 1,9 3,4 P Erziehung und Unterricht ,9 103,5 105,8 108,3 0,9 (2,6) 2,2 2,4 Q Gesundheits- und Sozialwesen ,4 105,9 108,4 110,7 2,4 (3,4) 2,4 2,1 R Kunst, Unterhaltung und Erholung ,8 97,4 98,5 101,8 1,8 ( 4,3) 1,1 3,4 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ,5 105,2 105,7 109,3 2,5 (2,6) 0,5 3,4 Vierteljährliche Verdiensterhebung. 1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2 Privatwirtschaft = Produzierendes Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungen. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

8 14.2 Tarifverdienste und Mindestlöhne Index der tariflichen Monatsverdienste Nr. der Klassifikation 1 Wirtschaftsgliederung Ohne Mit 2010=100 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2010 = 100 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Indizes der Tarifverdienste und Arbeitszeiten. 1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2 Privatwirtschaft = Produzierendes Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungen A-S Gesamtwirtschaft ,1 110,2 2,5 2,9 106,9 110,3 2,4 3,2 B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich ,1 110,2 2,5 2,9 106,9 110,3 2,4 3,2 B-N Privatwirtschaft ,6 110,7 2,6 2,9 107,1 110,2 2,5 2,9 B-F Produzierendes Gewerbe ,3 111,5 2,8 3,0 107,5 110,7 2,8 3,0 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei ,1 110,2 2,5 2,9 107,3 110,0 2,9 2,5 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ,3 109,2 2,6 1,8 106,8 107,5 3,7 0,7 C Verarbeitendes Gewerbe ,6 111,9 2,9 3,0 107,6 110,9 2,9 3,1 darunter: Chemische Industrie ,7 112,2 2,4 3,2 107,1 110,6 2,1 3,3 Metallgewerbe ,8 112,1 3,0 3,0 107,7 111,0 3,0 3,1 D Energieversorgung ,7 110,3 2,6 2,4 107,0 110,0 2,7 2,8 E Wasserversorgung, Entsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzung ,0 110,5 2,6 3,3 107,4 111,7 2,5 4,0 F Baugewerbe ,2 109,9 2,7 2,5 107,1 109,8 2,5 2,5 G-S Dienstleistungsbereich ,7 109,8 2,4 2,9 106,7 110,1 2,3 3,2 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen ,4 110,7 2,3 3,1 107,2 110,4 2,4 3,0 H Verkehr und Lagerei ,5 109,4 2,2 2,7 106,5 109,4 2,1 2,7 I Gastgewerbe ,6 107,2 1,8 1,5 105,4 107,2 1,7 1,7 J Information und Kommunikation ,2 109,0 2,2 2,6 106,3 108,9 2,4 2,4 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ,1 108,5 2,7 2,3 105,9 108,9 2,2 2,8 L Grundstücks- und Wohnungswesen ,9 110,8 3,3 2,7 108,0 110,9 3,3 2,7 M Erbringung von freiberuflichen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen ,6 110,9 2,6 3,1 107,5 110,9 2,5 3,2 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen ,2 110,2 1,5 2,8 107,1 110,1 1,5 2,8 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung ,8 110,2 2,4 3,2 106,8 110,8 2,1 3,7 P Erziehung und Unterricht ,0 109,0 2,1 2,8 106,1 109,2 2,1 2,9 Q Gesundheits- und Sozialwesen ,1 110,2 2,9 2,9 107,1 110,7 2,6 3,4 R Kunst, Unterhaltung, Erholung ,3 109,4 2,4 2,9 106,5 110,1 2,3 3,4 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ,8 110,0 2,7 3,0 106,9 110,6 2,4 3,5 Index der tariflichen Monatsverdienste mit 2014 Veränderung gegenüber Vorjahr, in % Tarifbindung nach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ausgewählten Wirtschaftszweigen 2010 in % Öffentlicher Dienst 3,7 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 100 Chemische Industrie 3,3 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 89 Metallgewerbe 3,1 Energieversorgung 84 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Energie- und Wasserversorgung 3,0 2,9 Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Verkehr und Lagerei Verkehr und Lagerei 2,7 Gesundheits- und Sozialwesen 44 Baugewerbe Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,7 2,5 Insgesamt 3,2 Gastgewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Gesamtwirtschaft 55 Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

9 14.2 Tarifverdienste und Mindestlöhne Laufzeiten, Tariferhöhungen sowie Einmalzahlungen ausgewählter Tarifabschlüsse Tariferhöhungen Laufzeit des Tarifabschlusses Einmalzahlung Auszahlungszeitraum Bankgewerbe (Laufzeit 24 Monate) +2,9% +2,5% 150 EUR +2,4% +2,1% Baugewerbe (Laufzeit 24 Monate) +2,3% +3,2% +3,1% +2,6% Chemische Industrie (Früheres Bundesgebiet, Laufzeit 14 Monate) +4,5% +3,7% Einzelhandel (Laufzeit 22 Monate) +2,0% +3,0% +2,1% Metall- und Elektroindustrie (Laufzeit 15 Monate) +4,3% +3,4% +2,2% 150 EUR +3,4% Öffentlicher Dienst (TVÖD, Laufzeit 24 Monate) +1,4% +1,4% +3,0% +2,4% Versicherungsgewerbe (Laufzeit 24 Monate) +2,2% 150 EUR 150 EUR +3,2% +2,2% Groß- und Außenhandel (Laufzeit 24 Monate) +2,4% 90 EUR +3,0% +2,1% Laufzeitbeginn vor 2013 J A J O J A J O J A J O J A Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

10 14.2 Tarifverdienste und Mindestlöhne Branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin EUR je Stunde Neue Länder Abfallwirtschaft... 8,86 8,86 Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)... 8,80 1 8,20 2 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen... 13,35 12,50 Baugewerbe Werker/-innen, Maschinenwerker/-innen... 11,15 10,75 Fachwerker/-innen, Maschinistinnen/Maschinisten, Kraftfahrer/-innen... 14,20 (Berlin: 14,05) 10,75 Dachdeckerhandwerk... 11,85 11,85 Elektrohandwerk... 10,10 1 9,35 2 Fleischwirtschaft... 8,00 8,00 Friseurhandwerk... 8,00 1 7,50 2 Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten... 9,55 8,50 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten... 12,65 10,63 Gerüstbau... 10,50 10,50 Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau... 7,40 7,20 Maler- und Lackiererhandwerk ungelernte Arbeitnehmer/-innen ,00 10,00 gelernte Arbeitnehmer/-innen, Gesellinnen/Gesellen... 12,80 (Berlin: 12,60) 10,90 Pflegebranche... 9,40 8,65 Schornsteinfegerhandwerk ,78 12,78 Textil- und Bekleidungsindustrie... 8,50 (mit Berlin-West) 7,50 (mit Berlin-Ost) Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft... 8,50 1 8,00 2 Seit dem gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einer Übergangszeit bis zum sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt. Sofern branchenspezifische Mindestlöhne über 8,50 Euro liegen, können sie auch danach fortbestehen. Am galten in 16 Branchen branchenspezifische Mindestlöhne. Stand: Ohne Angaben für Berlin. 2 Einschl. der Angaben für Berlin Verdienste im öffentlichen Dienst 2015 Weitere Informationen zu Beschäftigten des öffentlichen Dienstes siehe Kapitel Arbeitsmarkt Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten Besoldungsgruppe lediger Beamtinnen/ Beamter Stufe 1 Stufe 4 Stufe 6 Stufe 8 EUR A , , , ,70 A , , , ,12 A , , , ,56 A , , , ,08 A , , , ,76 A , , , ,86 A , , , ,80 A , , , ,99 A , , , ,44 A , , , ,79 A , , , ,99 A , , , ,41 A , , , ,05 A , , , ,40 A , , , ,46 Zusätzlich zu den aufgeführten Besoldungen erhalten verheiratete Beamtinnen und Beamte einen monatlichen Familienzuschlag von 126,70 Euro in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 bzw. 133,04 Euro in allen übrigen Besoldungsgruppen. Der Zuschlag erhöht sich beim ersten und zweiten Kind um je 113,74 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 354,38 Euro. Alle Angaben gelten ausschließlich für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte. Die Besoldung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten regeln die Besoldungsrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes. Stand: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

11 14.3 Verdienste im öffentlichen Dienst 2015 Weitere Informationen zu Beschäftigten des öffentlichen Dienstes siehe Kapitel Arbeitsmarkt Tarifverdienste der Beschäftigten bei Bund und Kommunen Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 3 Stufe 5 Stufe 6 1 EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,43 9a , , ,71 9b , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20 Stand: Für den Bund gilt Stufe 6 nur für die Entgeltgruppen 1 bis 8. Für die Entgeltgruppen 10 bis 15 ist Stufe 5 die höchste Entwicklungsstufe. 2 Entgeltgruppe 9 gilt nur für Beschäftigte der Kommunen, Entgeltgruppen 9a und 9b gelten nur für Beschäftigte des Bundes Jahresschätzung der Arbeitskosten je geleistete Stunde Nr. der Klassifikation 1 Wirtschaftsgliederung B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich... 25,00 27,00 29,00 30,70 31,30 31,80 B-N Privatwirtschaft ,90 27,10 29,10 30,90 31,30 31,80 B-F Produzierendes Gewerbe... 26,50 29,30 31,90 33,80 34,70 35,40 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden... 30,80 32,50 37,60 40,90 43,20 42,60 C Verarbeitendes Gewerbe... 27,50 30,20 32,90 35,00 36,20 37,00 D Energieversorgung... 36,00 41,40 44,00 46,80 46,40 46,20 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen... 23,30 25,30 26,10 27,40 27,50 28,50 F Baugewerbe... 20,10 21,60 23,70 25,10 25,30 25,50 G-S Dienstleistungsbereich... 24,10 25,90 27,60 29,30 29,70 30,10 G-N Marktbestimmte Dienstleistungen... 23,30 25,30 26,90 28,60 28,70 29,00 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen... 20,40 22,90 24,20 25,90 25,80 25,80 H Verkehr und Lagerei... 22,10 23,40 25,10 25,50 25,20 25,00 I Gastgewerbe... 13,00 13,90 14,60 15,80 15,70 16,20 J Information und Kommunikation... 32,40 36,20 38,80 41,30 41,40 42,50 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen... 33,20 38,20 44,00 47,10 48,30 49,80 L Grundstücks- und Wohnungswesen... 27,10 28,60 30,70 32,80 33,20 32,90 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen... 29,10 31,90 35,50 38,20 38,10 39,00 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen... 15,10 15,10 16,70 18,40 19,00 19,30 O-S Nicht marktbestimmte Dienstleistungen... 25,20 26,70 28,70 30,20 31,10 31,60 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung... 24,90 28,00 31,10 33,00 34,10 35,10 P Erziehung und Unterricht... 32,30 32,10 33,20 34,70 35,50 36,30 Q Gesundheits- und Sozialwesen... 22,40 23,30 24,90 26,60 27,50 27,70 R Kunst, Unterhaltung und Erholung... 24,60 24,00 25,70 26,50 27,30 27,10 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen... 22,10 22,80 24,40 26,40 26,10 26,90 Verdienste sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der wichtigste Bestandteil des persönlichen Einkommens. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen sie Kosten dar und sind der Preis für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um diese Kostenseite abzubilden, gibt es neben den Verdienststatistiken auch EU-weit vereinheitlichte Arbeitskostenstatistiken, die sowohl die Verdienste als auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erfassen. So lässt sich feststellen, welche Kosten die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber für eine geleistete Arbeitsstunde entstehen. Im Jahr 2014 kostete eine Stunde Arbeit in Deutschland durchschnittlich 31,80 Euro. In der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verzeichneten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 49,80 Euro die höchsten, im Gastgewerbe mit 16,20 Euro die niedrigsten Arbeitskosten. Jahresschätzung Arbeitskosten. 1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2 Privatwirtschaft = Produzierendes Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungen. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

12 14.5 Zusammensetzung der Arbeitskosten in der Gesamtwirtschaft und im Produzierenden Gewerbe Kostenart Arbeitskosten je vollzeitbeschäftigte(n) Arbeitnehmer/-in 1 Produzierendes Gewerbe Gesamtwirtschaft Euro Bruttoarbeitskosten Arbeitnehmerentgelt Bruttoverdienste Bruttoverdienste (ohne Auszubildende) Entgelt für geleistete Arbeitszeit Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer /-innen Vergütung für nicht gearbeitete Tage Urlaubsvergütung Vergütung gesetzlicher Feiertage Vergütung sonstiger betrieblicher oder tariflicher arbeitsfreier Tage Sachleistungen Bruttoverdienste der Auszubildenden Sozialbeiträge der Arbeitgeber Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Rentenversicherungsbeiträge Arbeitslosenversicherungsbeiträge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Sonstige Sozialversicherungsbeiträge Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung Aufwendungen für betriebliche Ruhegeldzusagen Zuwendungen an Pensionskassen Zuwendungen an Unterstützungskassen Beiträge zur Direktversicherung Beiträge an Pensionsfonds Sonstige Aufwendungen Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) Entgeltfortzahlung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld Unterstellte Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge von Beamtinnen und Beamten Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer/-innen Entlassungsentschädigungen Aufstockungsbeträge zum Bruttoverdienst im Rahmen der Altersteilzeit Sonstige freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung Sonstige Aufwendungen Steuern auf die Lohnsumme oder die Beschäftigtenzahl Nachrichtlich: Nettoarbeitskosten (Bruttoarbeitskosten abzüglich Lohnsubventionen) Lohnsubventionen (dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen) Lohnnebenkosten dar.: gesetzliche Lohnnebenkosten Ergebnis der Arbeitskostenerhebung. Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 1 Vollzeitbeschäftige sowie entsprechend ihrer geleisteten Arbeitszeit in Vollzeiteinheiten umgerechnete Teilzeitbeschäftigte, ohne Auszubildende. 2 Ab 2012 ohne Entgeltumwandlung. 382 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

13 Methodik Die Daten über Verdienste und Arbeitskosten erlauben Einblicke in die Kostensituation der Wirtschaft und ihre Veränderung. Damit bilden sie eine wichtige Informationsgrundlage, z. B. für die Konjunkturanalyse und Geldpolitik. Die amtliche Statistik über Verdienste und Arbeitskosten umfasst im Wesentlichen die Vierteljährliche Verdiensterhebung über Verdienste und Arbeitszeiten, Statistiken über Tarifverdienste sowie Dienstbezüge (jährlich), in mehrjährlichen Abständen erstellte Statistiken über die Verdienststrukturen sowie die Arbeitskosten (Bruttoverdienste sowie Lohnnebenkosten). Bruttoverdienste Vierteljährliche Verdiensterhebung Die Vierteljährliche Verdiensterhebung beruht auf dem Verdienststatistikgesetz, das zum in Kraft getreten ist. Sie ersetzt seitdem die Laufende Verdiensterhebung. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung erfasst vierteljährlich Angaben zur Berechnung der bezahlten Arbeitsstunden sowie Bruttostunden-, Bruttomonats- und Bruttojahresverdienste der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Merkmale werden zudem nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Betriebsgrößenklassen untergliedert dargestellt. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung ist eine Stichprobenerhebung. Die Stichprobe umfasst eine Auswahl von Betrieben. Die Ergebnisse beziehen sich auf das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich. Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) erstreckt sich die Erhebung auf die Abschnitte B bis S. In den Wirtschaftszweigen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht wird aufgrund der Nutzung bereits vorhandener Statistiken fast komplett auf eine Erhebung verzichtet. Nur in den Bereichen P 85.5 Sonstiger Unterricht und P 85.6 Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht werden Betriebe befragt. Grundsätzlich umfasst die Erhebung Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Betriebe mit fünf und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfasst die Erhebung in den Wirtschaftszweigen Vorbereitende Baustellenarbeiten", Bauinstallation" und sonstiges Ausbaugewerbe, Einzelhandel, Gastgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen. Ein Betrieb im Sinne dieser Erhebung ist die örtliche Einheit als Zusammenfassung der räumlich zusammenhängenden Teile eines Unternehmens. Die Verdiensterhebung enthält alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stichprobenbetriebe. Eine Ausnahme bilden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre, ehrenamtlich Tätige, tätige Inhaberinnen und Inhaber, Mitinhaberinnen und Mitinhaber und Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag, ausschließlich auf Honorarbasis bezahlte Personen, Personen im Vorruhestand sowie Personen in sogenannten Ein-Euro-Jobs. Im Gegensatz zu den Tarifverdiensten umfassen die Bruttomonats- und Bruttostundenverdienste auch die Verdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in nicht tarifgebundenen Betrieben und von außertariflich bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie spiegeln somit die tatsächlich gezahlten Bruttoverdienste wider. Nicht nur die Erhöhung oder Senkung von Verdiensten, sondern auch die Veränderungen in der Arbeitnehmerstruktur beeinflussen die Entwicklung der Durchschnittsverdienste. Um die Verdienstentwicklung unter Ausschluss dieser Strukturveränderungen darzustellen, werden Indizes nach der Formel von Laspeyres errechnet mit konstanter Arbeitnehmerstruktur. Die Verdienststrukturerhebung und die Vierteljährliche Verdiensterhebung verwenden für gleiche Merkmale gleiche Abgrenzungen. Im Unterschied zur Vierteljährlichen Verdiensterhebung erfasst die Verdienststrukturerhebung weitere Merkmale und auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten. Tarifverdienste und Mindestlöhne Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten Der Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten informiert über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste und tariflichen Arbeitszeiten für alle Wirtschaftsbereiche mit Ausnahme der privaten Haushalte. In den Index der Tarifverdienste fließen rund 600 ausgewählte Tarifverträge und Besoldungsordnungen aus dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern ein. Die zur Berechnung des Tarifverdienstindex herangezogenen Tarifverträge und Besoldungsordnungen umfassen in jedem nachzuweisenden Wirtschaftszweig mindestens 75 % der tarifgebundenen Beschäftigten sowie der nach Besoldungsordnung entlohnten Beamtinnen und Beamten. Die übrigen Tarifbeschäftigten werden proportional auf die ausgesuchten Tarifverträge verteilt. Seit der Umstellung des Tarifindex auf Basis 2010 = 100 werden Tarifindizes sowohl ohne als auch mit berechnet. Die Tarifindizes ohne messen die Entwicklung der tariflichen Grundvergütung, d. h. der Tarifverdienste und Besoldungsordnungen, die dauerhaft und regelmäßig zu zahlen sind. In die Tarifindizes mit fließen dagegen auch tariflich festgelegte Einmalzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen und/oder zur betrieblichen Altersversorgung mit ein. Die Basisdaten für die Gewichtung des Tarifindex werden aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) gewonnen. Die VSE wird im Abstand von vier Jahren bei rund Betrieben für etwa 1,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt. Die VSE erfasst keine Gebietskörperschaften. Die Angaben hierzu werden aus der jährlichen Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst abgeleitet. Dem Bereich Landwirtschaft liegt die Verdiensterhebung in der Landwirtschaft zu Grunde, die parallel zur VSE durchgeführt wird. Im Tarifindex werden die Verdienstveränderungen der einzelnen Tarifverträge gemäß dem Anteil der Beschäftigten in einem Wirtschaftszweig an der Gesamtzahl der Beschäftigten in allen erfassten Wirtschaftszweigen berücksichtigt. Der Tarifindex berechnet sich als sogenannter Laspeyres-Index mit festem Basisjahr. Dies bedeutet, dass sich die Indexwerte auf die Beschäftigtenstrukturen des jeweils aktuell gültigen Basisjahres beziehen. Der Tarifindex umfasst voll- und teilzeit sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte. Mindestlöhne Seit gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. Allerdings sind in einer Übergangszeit bis zum Ausnahmen vorgesehen. So sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt. Sofern branchenbezogene Mindestlöhne ab Januar 2017 über 8,50 Euro liegen, können sie danach fortbestehen. Für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller hat der Gesetzgeber zudem eine Übergangsfrist bis 2017 vereinbart. Dauerhaft vom Mindestlohn ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. Weiter gilt der Mindestlohn nicht für Personen, die ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten während der Ausbildung oder des Studiums absolvieren sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit. Ausführliche Informationen zum Thema Mindestlöhne finden Sie unter > Zahlen und Fakten > Verdienste und Arbeitskosten > Mindestlöhne Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

14 Methodik Verdienste im öffentlichen Dienst Die monatlichen Dienstbezüge, die in der Tabelle nachgewiesen sind, beziehen sich auf die folgenden Besoldungsgruppen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten nach der Besoldungsordnung A : A16: Leitende(r) Regierungsdirektor/-in, A15: Regierungsdirektor/-in, A14: Oberregierungsrat/-rätin, A13: Regierungsrat/-rätin, A12: Amtsrat/-rätin, A11: Amtmann/Amtfrau, A10: Oberinspektor/-in, A9: Inspektor/-in, A8: Hauptsekretär/-in, Hauptwerkmeister/-in, A7: Obersekretär/-in, Oberwerkmeister/-in, A6: Sekretär/-in, Werkmeister/-in, A5: Assistent/-in, A4: Amtsmeister/-in, A3: Hauptamtsgehilfe/ -gehilfin, A2: Oberamtsgehilfe/-gehilfin. Verheiratete Beamtinnen und Beamte erhalten zusätzlich zu den aufgeführten Besoldungen einen monatlichen Familienzuschlag von 123,96 Euro in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 bzw. 130,18 Euro in allen übrigen Besoldungsgruppen. Der Zuschlag erhöht sich beim ersten und zweiten Kind um je 111,29 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 346,75 Euro (Stand: ). Alle Angaben gelten ausschließlich für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte. Arbeitskostenindex Der Vierteljährliche Arbeitskostenindex basiert auf der Größe Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde. Er gibt an, wie sich die gesamten Arbeitskosten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt haben. Der Index ermöglicht es, die Arbeitskostenentwicklung in die beiden Hauptkomponenten der Arbeitskosten zu unterteilen: nämlich in die Entwicklung der Kosten für Bruttoverdienste sowie der Lohnnebenkosten. Die aktuellen Ergebnisse des Arbeitskostenindex werden zu jedem Veröffentlichungstermin überprüft. Neue Informationen werden eingearbeitet und die Ergebnisse bei Bedarf entsprechend revidiert. Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert (siehe hierzu > Qualitätsberichte). Die Besoldung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten regeln die Besoldungsrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes. Weitere Informationen finden Sie in der Veröffentlichung Verdienste im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden. Arbeitskosten Jahresschätzung der Arbeitskosten Die Berechnung der Jahresschätzung der Arbeitskosten basiert auf dem Niveau der Arbeitskosten je geleistete Stunde der Arbeitskostenerhebung, die alle vier Jahre stattfindet. Die Fortschätzung des Niveaus für Zwischenjahre erfolgt anhand der jährlichen Veränderungsrate des Arbeitskostenindex. Revisionen des Arbeitskostenindex können die Ergebnisse der Jahresschätzung der Arbeitskosten vom aktuellen Rand bis zu jenem Jahr verändern, das auf das Berichtsjahr der letzten Arbeitskostenerhebung folgt. Die hier veröffentlichten Ergebnisse der Jahresschätzung beruhen auf dem Rechenstand des Arbeitskostenindex vom vierten Quartal Arbeitskostenerhebung Die Arbeitskostenerhebung wird im Abstand von vier Jahren durchgeführt, zuletzt für das Berichtsjahr Die Ergebnisse beschränken sich auf das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich (Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten. Die Stichprobe der Arbeitskostenerhebung umfasst eine Auswahl von maximal Unternehmen, die unter Auskunftspflicht summierte Angaben über zuletzt rund 10,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meldeten. Die Angaben der Wirtschaftszweige Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht werden dabei größtenteils nicht erhoben, sondern aus der jährlichen Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst abgeleitet. 384 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

15 Glossar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Vierteljährliche Verdiensterhebung erfasst Angaben für folgende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Den größten Teil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne die unten aufgeführten Sozialversicherungspflichtigen), Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, Nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, die zumindest teilweise erfolgsunabhängige Verdienstbestandteile erhalten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und im Inland arbeiten, Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, Saisonarbeitskräfte sowie Aushilfskräfte, die als abhängig Beschäftigte eine bezahlte Leistung erbringen, Beamtinnen und Beamte in den Wirtschaftsbereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung und Erziehung und Unterricht. Nicht einbezogen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Beamtinnen und Beamte außerhalb der oben aufgeführten Wirtschaftsbereiche, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Inland haben und im Ausland arbeiten, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen, die keinen Verdienst für ihre Leistung erhalten, tätige Inhaberinnen und Inhaber, Mitinhaberinnen und Mitinhaber und Familienan gehörige ohne Arbeitsvertrag, ausschließlich auf Honorar basis bezahlte Personen, Personen im Vorruhestand sowie Personen in sogenannten Ein-Euro-Jobs. Die Verdienststrukturerhebung und die Arbeitskostenerhebung erfassen zusätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten. Arbeitskosten Sie umfassen die Gesamtheit aller Aufwendungen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Arbeitskräften tragen. Zu den Ar beitskosten gehören das Arbeitnehmerentgelt mit Bruttoverdiensten in Form von Geld- und Sachleistungen, die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sonstige Aufwendungen sowie Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl. Arbeitsvolumen Dieses umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Beamtinnen und Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldatinnen und Soldaten) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige innerhalb Deutschlands eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, z. B. wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurz arbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit. Arbeitszeit Als bezahlte Arbeitszeit gelten die im Berichtszeitraum bezahlten geleisteten Stunden zuzüglich der bezahlten Ausfall stunden. Die bezahlten geleisteten Stunden sind in der Regel die hinter der Stechuhr verbrachten Zeiten, d. h. innerhalb der Arbeitsstätten bzw. auf der Arbeitsstelle, abzüglich allgemein betrieb lich festgesetzter Ruhepausen wie der Mittagszeit. Bezahlte Ausfallstunden umfassen z. B. bezahlte Krankheitstage, gesetzliche Feiertage, bezahlten Urlaub, durch Arbeitszeitflexibilisierung im Berichtszeitraum abgefeierte und bezahlte Stunden, die entweder im vorangegangenen Zeitraum bereits vorgearbeitet wurden oder im Folgezeitraum noch zu leisten sind, bezahlte Arbeitspausen sowie bezahlte Frei zeit aus betrieblichen und persönlichen Gründen, z. B. Betriebsversammlungen, Betriebsaus flüge, Arztbesuche, Familienfeiern u. Ä. Bruttoverdienst Er umfasst den (regelmäßig gezahlten) steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien zuzüglich sonstiger Bezüge (= ), steuerfreier Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nacht arbeit, steuerfreier Beiträge der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Ent geltumwandlung (z. B. an Pensionskassen oder -fonds nach 3 Nr. 63 des EStG), steuerfreie Essenszuschüsse und pauschale Lohnsteuer nach 40, 40a und 40b EStG, sofern sie von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber getragen wird. Geleistete Arbeitsstunden Die geleisteten Arbeitsstunden, die in die Berechnung der durchschnittlichen Jahresan gaben der Arbeitskosten einfließen, beziehen sich auf den Teil des Arbeitsvolumens, der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tatsächlich geleistet wird. Leistungsgruppen Diese werden für Analysezwecke gebildet. Sie stellen eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach folgender Qualifikation dar: Zur Leistungsgruppe 1 zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung mit Aufsichts- und Disposi tionsbefugnis. Hierzu gehören z. B. angestellte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, sofern deren Verdienst zumindest teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Ein geschlossen sind auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dis positions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel erwerben die Personen ihre Fachkenntnisse in einem Hochschulstudium. In die Leistungsgruppe 2 werden Herausgehobene Fachkräfte eingestuft, d. h. Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten. Hierfür benötigen sie in der Regel nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehr jährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse. Sie führen die Tätigkeiten überwiegend selbstständig aus. In die Gruppe gehören auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dispositions- oder Führungsaufgaben wahr nehmen (z. B. Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, Meisterinnen und Meister). Die Leistungsgruppe 3 enthält Fachkräfte, d. h. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit schwierigen Fach tätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung. Die Leistungsgruppe 4 umfasst Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten. Für die Ausführung der Tätigkeiten ist zwar keine berufliche Ausbildung erforderlich, aber insbesondere Kenntnisse und Fer tigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben. Die erforder lichen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben die Arbeitskräfte in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren. Die Leistungsgruppe 5 fasst Ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen, sche matischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen zusammen. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten benötigen sie keine berufliche Ausbildung. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen innerhalb von maximal drei Monaten vermittelt werden. Mindestlohn, gesetzlicher Seit gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. In einer Übergangszeit bis zum sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt. Sofern branchenspezifische Mindestlöhne über 8,50 Euro liegen, können sie auch danach fortbestehen. Dauerhaft vom Mindestlohn ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. Weiter gilt der Mindestlohn nicht für Personen, die ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten während der Ausbildung oder des Studiums absolvieren sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit. Nominallohnindex Dieser Index umfasst die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste einschließlich von Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Der Nominallohnindex wird als sogenannter Laspeyres-Kettenindex berechnet, d.h. die Struktur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird dem jeweiligen Vorjahr entnommen. Sie entsprechen den sonstigen Bezügen gemäß den Lohnsteuer richtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prä mien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerte Vorteil) von Aktienoptionen. Vollzeiteinheiten Dazu zählen alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeits zeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

16 Mehr zum Thema Liebe Leserin, lieber Leser, ein Thema in diesem Kapitel spricht Sie besonders an oder Sie benötigen weitere Informationen? Auf dieser Seite nennen wir Ihnen, nach Themen gegliedert, weitere Veröffentlichungen unseres Hauses. Ausführliche Informationen zu den Produktkategorien sowie dem Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes finden Sie auf Seite 8 dieser Ausgabe. Web-Angebote ist Ihre erste Adresse in Sachen Statistik. Hier finden Sie alle Informationen, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht, tagesaktuell. Unsere Veröffentlichungen können Sie direkt über unsere Website downloaden. GENESIS-Online Unter bietet die Haupt-Datenbank des Statistischen Bundesamtes ein breites Themenspektrum fachlich tief gegliederter Ergebnisse der amtlichen Statistik. Daten zu Verdienste und Arbeitskosten finden Sie unter dem Menüpunkt > Themen, Code 62 Weitere Veröffentlichungen zu den Themen Bruttoverdienste Fachserie 16 Verdienste und Arbeitskosten Reihe 1 Verdienste in der Landwirtschaft Reihe 2.1 Arbeitnehmerverdienste vierteljährliche Ergebnisse Reihe 2.2 Index der Arbeitnehmerverdienste Reihe 2.3 Arbeitnehmerverdienste Jahresergebnisse Reihe 2.4 Arbeitnehmerverdienste und Indizes der Arbeitnehmerverdienste Lange Reihen Verdienststrukturen 2010 Fachberichte Reallohnindex und Index der Bruttomonatsverdienste (einschl. ) Verdienstindizes für Erbbauzinsberechnungen Wirtschaft und Statistik Heft 12/10 Vier Jahre Neukonzeption der Verdienststatistik. Ein Fazit aus Sicht der Vierteljährlichen Verdiensterhebung Heft 1/11 Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen Heft 7/12 Vierteljährliche Verdiensterhebung: Einführung der rollierenden Stichprobe Heft 2/13 Verdienststrukturerhebung 2010 Heft 8/13 Vierteljährliche Verdiensterhebung: neue Nutzer, neue Indizes, die neuesten Ergebnisse STATmagazin Tarifverdienste und Mindestlöhne Fachserie 16 Frauenverdienste Männerverdienste: Wie groß ist der Abstand wirklich (2013) Verdienste und Arbeitskosten Reihe 4 Tarifverdienste Reihe 4.3 Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten Fachberichte Wirtschaft und Statistik Tarifbindung in Deutschland 2010 Heft 11/09 Tarifverdienste online Heft 4/12 Bilanz der Tarifrunde 2011: Höhere Tarifabschlüsse, weniger Einmalzahlungen Heft 4/13 Bilanz der Tarifrunde 2012: Höhere Tarifabschlüsse, Regelungen zur Zeitarbeit Heft 10/13 Neuberechnung des Index der Tarifverdienste verbessert Kohärenz der Verdienststatistiken Unter hat das Statistische Bundesamt eine Tarifdatenbank eingerichtet. Sie wird laufend um neue Tarifverträge und aktuelle Tarifinformationen ergänzt. 386 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

17 Mehr zum Thema Tarifverdienste und Mindestlöhne Zurzeit sind Tarifinformationen zu folgenden Branchen abrufbar: Bankgewerbe Baugewerbe Chemische Industrie Einzelhandel Gesundheitswesen Metall- und Elektroindustrie Öffentlicher Dienst der Länder Versicherungsgewerbe Verdienste im öffentlichen Dienst Fachberichte Verdienste im öffentlichen Dienst für Beamte und Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden Arbeitskosten Fachserie 16 Verdienste und Arbeitskosten Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich 2012 Heft 1 Ergebnisse für Deutschland Heft 2 Ergebnisse für das frühere Bundesgebiet Heft 3 Ergebnisse für die neuen Länder Fachberichte Wirtschaft und Statistik Aufwendungen und Anwartschaften betrieblicher Altersversorgung 2012 Heft 12/14 Arbeitskostenerhebung 2012 Themenübergreifend Fachserie 16 Verdienste und Arbeitskosten Reihe 2.5 Nettoverdienste (Modellrechnung) Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

18 388 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2015

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