Einzelhandel - Parfümerie Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit
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- Teresa Ackermann
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1 6020 Innsbruck, EggerLienzStraße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel Parfümerie Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 1. Der Lehrbetrieb 1.1 Kenntnis über den Lehrbetrieb Kenntnis der Betriebs und Rechtsform des Lehrbetriebes Kenntnis der Ziele und der Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse Kenntnisse über die Besonderheiten des Depotsystems 1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Funktionsgerechte Verwendung der betrieblichen Einrichtungen und Geräte des Verkaufes Kenntnis der Gesundheits, Unfall und Umweltgefahren sowie der einschlägigen Schutz und Sicherheitsvorschriften Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften 1.3 Ausbildung im dualen System Kenntnis der Lehrvertragspartner und der Verpflichtungen aus dem Lehrvertrag ( 9 und 10 BAG) Kenntnis des Inhalts und der Ziele der Ausbildung sowie einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten 1.4 Organisation und Warenwirtschaft Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche Kenntnis der betrieblichen technischen Hilfsmittel und Durchführung einfacher im Betrieb vorhandener EDVAnwendungen Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe, der betrieblichen Warenbewegung und der sich daraus ergebenden Belege Kenntnis der betrieblichen Kosten, ihrer Zusammensetzung und ihrer Auswirkungen auf die Rentabilität und die Preisgestaltung Kenntnis der Formen der betrieblichen Kommunikation Grundkenntisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens Ausgabe 08/05 1 Einzelhandel Parfümerie
2 notwendigen Unterlagen 2. Warenbeschaffung und Lagerung 2.1 Einkaufsplanung Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfes unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel Kenntnis über Bestellmengen und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der Kunden Kenntnis der Bezugsquellen und Einkaufsmöglichkeiten Kenntnis der für den Betrieb relevanten Bedingungen und Regelungen des Warenbezuges Mitwirkung bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Depotlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse, von Verkaufsschwerpunkten sowie der spezifischen Zielgruppe und des Marktsegments des Lehrbetriebes 2.2 Einkaufsabwicklung Bestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform unter Berücksichtigung von Menge, Preis und Qualität Überwachung der Liefertermine und Maßnahmen bei Lieferverzug 2.3 Warenan und Übernahme Kontrolle der Wareneingänge Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten Bearbeitung der Lieferpapiere 2.4 Warenlagerung Grundkenntnisse über wesentliche Lagerungsvorschriften für Waren Kenntnis der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager Produktgerechte Lagerung unter Beachtung von Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit Kenntnis der Bedeutung und Mitarbeit bei der Inventur Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Warenbestandes 3. Verkauf 3.1 Verkaufsvorbereitung Vorarbeiten für den Verkauf Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschriften, Durchführung der Preisauszeichnung Feststellen des Bestandes und Bestandsübersicht Fachgerechte Warenplatzierung Kenntnis über und Mitwirkung bei der fachgerechten gesetzesund betriebsgerechten Abfallentsorgung 3.2 Warensortiment Allgemeine Warenkunde (fachliche Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Ausgabe 08/05 2 Einzelhandel Parfümerie
3 Umweltverträglichkeit) Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Umweltschutz Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit Kenntnis der branchenüblichen deutschen und fremdsprachigen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke 3.3 Verkaufsförderung und Werbung Gestalten einer verkaufsgerechten Warenpräsentation Einfache Dekorationsarbeiten (wie Innendekorationen oder Schaufensterdekoration) Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration Mitwirkung bei Organisation und Durchführung von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen 3.4 Kundenberatung und Warenverkauf Kenntnis des betriebsinternen Erscheinungsbildes Kenntnis des kundengerechten Verhaltens und der kundengerechten Kommunikation Kenntnis des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten und seinem Kundenverhalten Kenntnis des Ablaufes und der Gestaltung des Verkaufsgespräches Führen von Verkaufsgesprächen, Bedarf und Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen Kenntnis und Anwendung von verkaufsorientierter Gesprächsführung Bedarfs und wunschgemäße Warenvorlagen auf Grund der Waren und Verkaufskenntnisse Information und Beratung der Kunden über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts und Preisunterschiede Anbieten von Ergänzungs und Ersatzartikeln und Serviceleistungen, fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Waren Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen Bearbeiten von und Verhalten bei Reklamationen und beim betriebsüblichen Warenumtausch Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Ladendiebstahl und des Verhaltens bei Ladendiebstahl Grundkenntnisse der in der Kosmetik verwendten Mittel, Wirkstoffe und Duftstoffe, ihre Eigenschaften, An und Verwendungsmöglichkeiten Grundkenntnis der Haut, ihre Struktur und Funktion, Kenntnis der Hauttypen und zustände Grundkenntnisse über Hautveränderungen, Hautanomalien sowie Veränderungen der Fingernägel Kenntnis der auf Kosmetika bezogenen Gesundheitslehre Kenntnis der möglichen Hautreaktionen und der zu setzenden entsprechendene Maßnahmen Mitwirken bei der Hautdiagnose Hautdiagnose durchführen (Hauttyp, Hautzustand, usw.) Anwendungsbezogene Präsentation der Waren und typengerechtes Schminken unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen Kenntnis der produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen Kenntnis der Bedeutung des gepflegten Erscheinungsbildes der Verkäuferin/des Verkäufers Farb, Durf und Stilberatung bezogen auf die dekorative Kosmetik unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends Kenntnis über psychologische Verkaufsberatung Anbieten von Accesoires und Zusatzartikeln 3.5 Verkaufsabrechnung Kenntnis der angewandten Kassensysteme und der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen, Bedienen der Kasse Ausgabe 08/05 3 Einzelhandel Parfümerie
4 3.5.2 Abwickeln von Barzahlung, unbaren Zahlung und von Zahlung in Fremdwährung Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben Kassenzettel und Rechnungen ausfertigen, einschließlich Ausrechnen und Ausweisen der Umsatzsteuer Erstellen von Kassenberichten Grundkenntnisse des betrieblichen Zahlungsverkehrs mit Dienstleistern und Lieferanten Ermitteln des Verkaufspreises Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln. Die Verhältniszahlen regeln: VERHÄLTNISZAHLEN 1. Wieviele fachlich einschlägig ausgebildete Personen für eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen notwendig sind Als fachlich einschlägig ausgebildet gelten neben dem Lehrberechtigten (Betriebsinhaber; bei Gesellschaften der Geschäftsführer) jene, die die Lehrabschlußprüfung oder eine entsprechend lange Schulausbildung absolviert haben bzw. auch Personen, die eine längere einschlägige berufliche Praxis nachweisen können. Aus der folgenden Tabelle ist ersichtlich, wieviel fachlich einschlägig ausgebildete Personen mindestens pro Lehrling im Betrieb beschäftigt sein müssen: 1 fachlich einschlägig ausgebildete Person... 1 Lehrling, 23 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 2 Lehrlinge, 4 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 3 Lehrlinge, 56 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 4 Lehrlinge, 78 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 5 Lehrlinge, 911 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 6 Lehrlinge, ab 12 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen für je 3 Personen... 1 weiterer Lehrling. Auf die Verhältniszahlen sind nicht anzurechnen: Lehrlinge in den letzten 6 Monaten ihrer Lehrzeit Lehrlinge, denen mindestens zwei Lehrjahre ersetzt wurden fachlich einschlägig ausgebildete Personen, die nur vorübergehend oder aushilfsweise im Betrieb beschäftigt sind Ausgabe 08/05 4 Einzelhandel Parfümerie
5 2. Wieviele Ausbilder für eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen im Betrieb zu beschäftigen sind Ausbilder ist jede fachlich einschlägig ausgebildete Person mit Ausbilderprüfung. Ausbilder, die nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut sind: auf je fünf Lehrlinge zumindest ein Ausbilder Ausbilder, die ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut sind: auf je 15 Lehrlinge zumindest ein Ausbilder Es ist also bei der Aufnahme eines Lehrlings sowohl auf die vorgeschriebene Anzahl von fachlich einschlägig ausgebildeten Personen, als auch auf die entsprechende Anzahl von Ausbildern zu achten. ANRECHNUNG VON SCHULBESUCHEN Der Besuch einer Schule, die eine dem Lehrberuf entsprechende fachliche Ausbildung bietet, kann zu einer Anrechnung auf die Lehrzeit führen. Auskünfte über das jeweilige Ausmaß des Lehrzeitersatzes erteilt die Lehrlingsstelle. LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG ( 24 BAG) Prüfungsgegenstände theoretischer Teil praktischer Teil Geschäftsfall Projektarbeit Fachgespräch Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde. Zusatzprüfung Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann in allen verwandten Lehrberufen eine Zusatzprüfung abgelegt werden. BGBl.Nr. 272/2005 Ausgabe 08/05 5 Einzelhandel Parfümerie
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