Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser

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1 Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Vorhabensträger 3 2 Zweck des Vorhabens 3 3 Bestehende Verhältnisse Allgemeines Baugrundverhältnisse Gemeindestruktur Bestehende Wasserversorgung Bestehende Abwasseranlagen Gewässerverhältnisse Grundwasserverhältnisse 6 4 Art und Umfang des Vorhabens Darstellung der Wahllösung mit Begründung der gewählten Lösung Kanalisation Kläranlagen 11 5 Auswirkungen des Vorhabens Durch Einleiten aus der Kanalisation Durch Einleiten aus der Kläranlage 11 6 Rechtsverhältnisse 12 7 Kostenzusammenstellung 12

2 Seite 2 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet 8 Durchführung des Vorhabens 12 9 Wartung und Verwaltung der Anlage 12 Anhang 1 Anhang 2 Niederschlagsdaten für die Gemeinde Wiesenfelden nach KOSTRA-Atlas Bemessung Sickerschächte

3 Seite 3 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet 1 Vorhabensträger Vorhabensträger für das Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser ist die Gemeinde Wiesenfelden. 2 Zweck des Vorhabens Die Gemeinde Wiesenfelden erteilte der mit Datum vom 11. November 2016 / 5. Dezember 2016 den Auftrag zur Erstellung der Antragsunterlagen für eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II. Die Entwässerung erfolgt durch Versickerung in das Grundwasser. Es handelt sich um die Ableitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet (Einzugsgebiet EI). Die wasserrechtliche Erlaubnis Az.: /10-2 vom 2. April 1996 ist bis zum 30. April 2016 befristet. Gemäß Bescheid AZ.: /2 vom 30. März 2016 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Das Einleiten von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung im Sinne des 9 (1) WHG dar und bedarf der behördlichen Erlaubnis nach 8 (1) WHG. Diese Erlaubnis wird mit den vorliegenden Antragsunterlagen beantragt. Der beantragte Umfang beträgt pro Sickerschacht mit vorgeschaltetem Absetzschacht beim Niedergehen des Bemessungsregens 1,4 l/s. Das Sickerwasser soll über die 8 bestehenden Sickerschächte mit jeweils vorgeschaltetem Absetzschacht in das Grundwasser eingeleitet werden. Insgesamt beträgt die Sickerleistung somit 11,2 l/s. 3 Bestehende Verhältnisse 3.1 Allgemeines Saulburg befindet sich rund 10 km nördlich von Straubing. Das Baugebiet Bäckerfeld II liegt am südlichen Rand von Saulburg. Verkehrstechnisch ist Saulburg über die St 2148 zu erreichen. Die Entwässerung in dem Baugebiet erfolgt im Trennsystem. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits vollständig abgeschlossen. Das gesammelte Niederschlagswasser wird durch eine Versickerung über Sickerschächte mit vorgeschalteten Abscheideschächten dem Untergrund zugeführt.

4 Seite 4 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bei der beantragten Einleitung handelt es sich um gesammeltes Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet. Die Entwässerung erfolgt über 8 Sickerschächte mit vorgeschalteten Abscheideschächten. Fl.-Nr. Grundstückseigentümer Sickerschacht 1 Absetzschacht 1 156/19 Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 2 Absetzschacht 2 156/19 Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 3 Absetzschacht 3 156/19 Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 4 Absetzschacht 4 156/18 Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 5 Absetzschacht 5 156/18 Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 6 Absetzschacht 6 156/18 Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 7 Absetzschacht Gemeinde Wiesenfelden Sickerschacht 8 Absetzschacht 8 156/18 Gemeinde Wiesenfelden Tabelle 1: Zusammenstellung Sickerschächte 3.2 Baugrundverhältnisse Im Bereich des Baugebiets Bäckerfeld II wurden 1994 im Zuge seines Neubaus bei Bohrsondierungen unter geringmächtigen, quartären, schluffig-sandigen Decklagen durchwegs gut durchlässige Verwitterungsprodukte kristalliner Gneise (sandiger Ausbildung) des Präkambriums angetroffen.

5 Seite 5 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Die ab Tiefen von 4 m bis 6 m anzutreffenden Gneise felsartiger Ausbildung zeigen aufgrund ihrer mineralogischen Zusammensetzung sowie der tektonischen Beanspruchungsphasen, der sie unterworfen waren, ein inhomogenes Gefüge mit Klüften und Trennflächen. 3.3 Gemeindestruktur 3.4 Bestehende Wasserversorgung 3.5 Bestehende Abwasseranlagen Schmutzwasser Die Schmutzwasserkanäle im Baugebiet Bäckerfeld II sind an den Schmutzwassersammler DN 250 zur Pumpstation PS I angeschlossen. Von dort wird das Schmutzwasser in den bestehenden Ableitungskanal und weiter zur Kläranlage Saulburg gefördert Regenwasser Das Niederschlagswasser wird derzeit über 2-teilige Sickerschächte dem Untergrund zugeführt. Diese bestehen aus einem vorgeschaltetem Abscheideschacht und einem Sickerschacht. Abbildung 1: Skizze Sickerschacht mit vorgeschaltetem Abscheideschacht

6 Seite 6 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Abbildung 2: Sickerschacht mit vorgeschaltetem Abscheideschacht 3.6 Gewässerverhältnisse Das Baugebiet befindet sich außerhalb des wassersensiblen Bereichs: Abbildung 3: Wassersensibler Bereich laut IÜG (geoportal.bayern.de) 3.7 Grundwasserverhältnisse Grundwasserverhältnisse wurden nicht erkundet, da es sich bei der Antragsstellung um eine Verlängerung der ablaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis handelt. Die Situation der Erschließung bleibt gegenüber den Altunterlagen aus 1996 unverändert. In diesen wurde berichtet, dass die dort anzutreffende Vegetation kein Hang- oder Schichtenwasser erwarten lasse und sich der Grundwasserspiegel durchwegs in Tiefen unterhalb von 4 m bis 5 m unter Gelände bewege.

7 Seite 7 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet 4 Art und Umfang des Vorhabens 4.1 Darstellung der Wahllösung mit Begründung der gewählten Lösung Bei der Verwirklichung des Baugebiets Bäckerfeld II wurde aufgrund der topographischen, der hydrologischen Verhältnisse und der zu geringen Wasserführung des Jägergraben, sowie dessen schlechter Zugänglichkeit eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers gewählt. Die bestehenden Sickermulden mit den nachgeschalteten Sickerschächten werden nicht verändert, da bisher keine negativen Auswirkungen festgestellt wurden. 4.2 Kanalisation Berechnung- und Bemessungsgrundlagen Tabelle 2: Definitionen wesentlicher Begriffe nach M 153

8 Seite 8 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Flächenermittlung Für das Baugebiet wurden folgende Flächen ermittelt: Tabelle 3: Flächenermittlung gemäß M 153 Hoher Befestigungsgrad Ψ: 0, Regenwasserbehandlung entsprechend ATV-DVWK-M Prüfung der Bagatellgrenze Qualitativ: Eine Regenwasserbehandlung kann entfallen, wenn die drei Bedingungen A, B und C des Kapitels 6.1 des Merkblattes DWA-M 153 gleichzeitig erfüllt sind: A) Das Gewässer entspricht den geforderten Gewässertypen G 1 bis G8. - Bedingung nicht erfüllt o Grundwasser Gewässertyp G12 B) Die angeschlossenen Flächen entsprechen dem Typ F 1 bis F 4. - Bedingung erfüllt C) Innerhalb eines Gewässerabschnittes von 1000 m Länge wird das Regenwasser von insgesamt nicht mehr als 0,2 ha undurchlässiger Fläche eingeleitet. - Bedingung erfüllt Fazit: Es muss geprüft werden, in welchem Umfang eine Behandlung des Regenwassers erforderlich ist. Quantitativ: Auf die Schaffung von Rückhalteräumen kann verzichtet werden, wenn mindestens eine der drei Bedingungen D, E und F des Kapitels 6 des Merkblattes DWA-M 153 eingehalten wird.

9 Seite 9 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet D) Das anfallende Wasser wird in einen Teich bzw. See oder Fluss entsprechend Kapitel 5.1 eingeleitet. - Bedingung nicht erfüllt E) Auf eine Gewässerstrecke von 1000 m Länge darf nicht mehr als 0,5 ha undurchlässige Fläche angeschlossen sein. - Bedingung erfüllt F) Es sind weniger als 10 m³ Gesamtspeichervolumen erforderlich. - Bedingung muss näher geprüft werden. Fazit: Eine Schaffung von Regenrückhalteräumen ist nicht erforderlich Qualitative Gewässerbelastung Wahl der Parameter: Gewässertyp Nach DWA-M 153, Anhang A, Tabelle A. 1a, Grundwasser außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten G 12 Abbildung 4: Wasserschutzgebiete laut Bayerischem Landesamt für Umwelt (bis.bayern.de) Luftverschmutzung Nach DWA-M 153, Anhang A, Tabelle A.2, gering Siedlungsbereich mit geringem Verkehrsaufkommen L 1

10 Seite 10 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Flächenverschmutzung gering Bewertung des Regenwasserabflusses in Abhängigkeit nach der Herkunftsfläche (F) (nach DWA-M 153, Anhang 1, Tabelle 3): - Schotterrasen F 3 - Rasengitter F 3 - Wohnstraße bis 300 Kfz/Tag: F 3 - Öffentliche Grünfläche F 1 Die qualitative Berechnung nach M 153 führt zu nachstehendem Ergebnis: Tabelle 4: Qualitative Gewässerbelastung nach M 153 Eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers wird demnach erforderlich. Da es sich um Niederschlagswasser aus einem Gebiet mit geringer stofflicher Belastung handelt (siehe Bewertung des Regenwasserabflusses in Abhängigkeit nach der Herkunftsfläche) und sich der zu erwartenden Grundwasserspiegel in mindestens 4 m bis 5 m Tiefe befindet, wird in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt von einer Vorreinigung durch z. B. Filtersäcke abgesehen. Zusätzlich ist ein Abscheideschacht vor den Sickerschächten geschaltet (Sickerschacht mit vorgeschaltetem Abscheideschacht D 25) Quantitative Gewässerbelastung Die Schaffung von Regenrückhalteräumen ist nicht erforderlich.

11 Seite 11 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Die Einleitungsmenge aus den bestehenden Sickerschächten beträgt wie bisher max. 1,4 l/s pro Schacht. Der Durchlässigkeitsbeiwert beträgt laut Antragsunterlagen vom Oktober 1994 kf = 10-4 m/s. Im Anhang 2 ist die Bemessung des Volumens der Sickerschächte nach DWA A 117 für eine 5-jährige Sicherheit (n = 0,2) dargestellt. Das notwendige Volumen für das bestehende Einzugsgebiet beträgt pro Schacht 9 m³ für eine Einzugsfläche von 400 m² (Anhang 2). Das vorhandene Volumen beläuft sich mit einer Einstauhöhe von 3,00 m laut dem Bescheid von 1996 auf V Sickerschacht = 9,42 m³. Die Sickerschächte besitzen somit genug Rückhaltevolumen, um ein 5-jähriges Regenereignis zurückzuhalten. Bei stärkeren Regenereignissen läuft das überlaufende Regenwasser Richtung Osten hin über eine Geländemulde in einen namenlosen Graben ab Beantragte Einleitungswassermenge (Regenwasser) Einleitungs- Ortsteil/ Entwässerungs- max. kanal/ Gewässer gebiet A E Einleitungs-menge Flurnummer befestigte Fläche A U Fl.-Nr. 156, Fl.-Nr. 156/18 Grundwasser A E = 0,31 ha A U = 0,251 ha Q Sickerschacht, max = 1,4 l/s und Fl.-Nr. 156/19 Q gesamt, max = 11,2 l/s Tabelle 5: Beantragte Einleitungswassermenge 4.3 Kläranlagen 5 Auswirkungen des Vorhabens 5.1 Durch Einleiten aus der Kanalisation 5.2 Durch Einleiten aus der Kläranlage

12 Seite 12 zur Maßnahme Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet 6 Rechtsverhältnisse Mit den vorliegenden Unterlagen wird die wasserrechtliche Genehmigung auf die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser beantragt. 7 Kostenzusammenstellung 8 Durchführung des Vorhabens 9 Wartung und Verwaltung der Anlage Die Wartung und Verwaltung der Anlage obliegt der Gemeinde Wiesenfelden.

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