Tag der ofenen Tür lockt viele Besucher in die Batzenberghalle

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1 Donnerstag, 17. April 2014 Ausgabe 16 Tag der ofenen Tür lockt viele Besucher in die Batzenberghalle Die Batzenberghalle erlebte am vergangenen Sonntag beim Tag der ofenen Tür einen wahren Ansturm von Besuchern. Viele Bürgerinnen und Bürger interessierten sich für den abgeschlossenen ersten Bauabschnitt und den Bautenstand des 2. Bauabschnitts. Im Foyer gab es Kafee und Kuchen und eine Präsentation von über 100 Bildern des 1. Bauabschnitts bzw. Bilder vom ursprünglichen Erscheinungsbild der Halle. Auch im Proberaum II im Obergeschoss wurde Kafee und Kuchen gereicht. Daneben probten die BWK und der HHV im neuen großen Proberaum. Der Männergesangverein präsentierte sich in einer Schnupperprobe. Viele Besucher taten sich schwer damit, das alte Foyer und die alten Proberäume noch wieder zu erkennen wurde dieser Bereich doch erheblich umgebaut und neu gestaltet. Die Architekten, der Gemeinderat und die Verwaltung freuten sich über sehr viel Zuspruch aus der Bevölkerung. Die Winzerkapelle und der HHV hatten die Kuchenspenden und die Bewirtung des Tages übernommen hinzu kamen die Kuchenspenden des MGV. Insgesamt brachte die Veranstaltung einen Reinerlös von rund 1.000,00 Euro. Die Gemeinde bedankt sich ganz herzlich bei allen Beteiligten für die Unterstützung. Am Morgen war der 1. Bauabschnitt in einer kleinen Feierstunde der Öfentlichkeit übergeben worden. Bürgermeister Dieter Hahn gratulierte in der Begrüßungsansprache seinem Vorgänger Bürgermeister a.d. Fritz Gutgsell zu seinem 70. Geburtstag und verkündete bei dieser Gelegenheit den jüngsten Beschluss des Gemeinderates, ihm die Ehrenbürgerwürde der Gemeinde zu verleihen. 24 verschiedene Weinflaschen erinnerten an jedes einzelne Amtsjahr. Im Anschluss übernahm der ehemalige Vorsitzende der Vereinsgemeinschaft, Alex Sautermeister, die Verabschiedung von Fritz Gutgsell von den Vorhockern. Danach wurden Karin Horst und Walter Schwaiberger die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg für ihre Verdienste als Vorsitzende ihrer Vereine verliehen. Karin Horst ist seit Vorsitzende der Batzenberger Winzerkapelle. Mit ihrem Talent der sanftmütigen und beharrlichen Nachfrage gelingt es ihr, die Musiker auch über das Musizieren hinaus fest an den Verein zu binden. Karin Horst überlässt nichts dem Zufall und ist die Seele der Winzerkapelle. Darüber hinaus ist sie Bezirksvorsitzende des Bezirks II im Oberbadischen Volksmusikverband und im Partnerschaftskomitee aktive Ansprechpartnerin für den Schüleraustausch mit der Jasper High School. Walter Schwaiberger war von 1992 bis 2007 Jugendleiter des VfR und ist seit Juni 2007 Vorsitzender des VfR. Schon als Jugendleiter hat er der Jugendabteilung sehr viel Struktur gegeben. Als Vorsitzender hat er sich große Verdienste um die Infrastruktur des Vereins erarbeitet. Nach der Solarthermieanlage und dem Trainingsplatz an der L 125 war der Bau des Kunstrasenplatzes die Krönung seiner Vorstandstätigkeit. Mit einher ging auch der sportliche Erfolg, denn die erste Mannschaft stieg ungeschlagen in die Bezirksliga auf und spielt dort seit drei Jahren eine gute Rolle. Walter Schwaiberger ist gradlinig und direkt und verlangt von seinen Mitstreitern nur das, was er selber bereit ist für den Verein zu geben fast alles. Nach den Ehrungen eröfnete Bürgermeister Hahn mit seiner Ansprache die neuen Proberäume. Er wies in seiner Ansprache daraufhin, dass mit diesem 1. Bauabschnitt ein weiterer Baustein des Prozesses Pfafenweiler denkt Zukunft umgesetzt worden sei. Er lobte das Planungsbüro für seine zündenden Ideen, so z.b. die separaten Zugänglichkeiten von Proberäumen, Sportbereich und Foyer. Fortsetzung siehe Seite 6

2 Seite 2 Donnerstag, 17. April 2014 Pfafenweiler Rathaus Sprechstunden: Montag - Freitag 8-12 Uhr Dienstag: Uhr Fax-Nummer: Bürgermeister Dieter Hahn rathaus@pfafenweiler.de Zentrale, Standesamt, Vorzimmer Diana Treyer treyer@pfafenweiler.de Hauptamt, Bauamt Harry Schumacher schumacher@pfafenweiler.de Allgemeine Verwaltung Luisa Merazzi merazzi@pfafenweiler.de Gewerbeamt, Melde- u. Passamt, Soziales Edith Much much@pfafenweiler.de Mitteilungsblatt Maren Greule greule@pfafenweiler.de mitteilungsblatt@pfafenweiler.de Standesamt, Grundbucheinsichtsstelle, Rente Anja Eglof eglof@pfafenweiler.de Rechnungsamt Bernhard Oehler oehler@pfafenweiler.de Gemeindekasse Martina Waldkirch waldkirch@pfafenweiler.de Archivar Edmund Weeger weeger@pfafenweiler.de Bauhof Grundbuchamt Emmendingen Einrichtungen Kindergarten 6635 kiga.pfafenweiler@t-online.de Schneckentalschule 7322 schule@gs-pfafenweiler.fr. schule.bwl.de Rektorat Batzenberghalle 7092 Förster: Hr. Bucher jpbucher@gmx.net Jugendraum Frau Flockerzie, Handy Jugendsachbearbeiter der Polizei Manfred Bluhm Zahnarzt Zahnärztliche Notrufnummer Arzt Notfallpraxis für Erwachsene: Notfallpraxis für Kinder: Der kinderärztliche Notfalldienst wird zentral vermittelt Vergiftungs- Informations-Zentrale Tel.: Tierarzt Der tierärztliche Notdienst Markgrälerland wird zentral vermittelt Notrufe Polizei 110 Feuerwehr/ Rettungsdienst 112 Polizeiposten Ehrenkirchen Strom und Erdgas: badenovanetz GmbH Einheitliche Entstörungsnummer Wasser (Rohrbrüche): Wassermeister Außerhalb der Dienststunden Tel.: KabelBW Störungen Redaktionsschluss: jeweils mittwochs 12 Uhr Apotheke Freitag, Katharina-Barbara-Apotheke Hauptstr Sulzburg Tel.: 07634/8228 Samstag, Rats-Apotheke Lammplatz Bad Krozingen Tel.: 07633/3790 Sonntag, Hardt-Apotheke Schwarzwaldstr. 16a Hartheim Tel.: 07633/13355 Montag, Apotheke am Bahnhof Bahnhofstr Bad Krozingen Tel.: 07633/4747 Dienstag, Tuniberg-Apotheke St.-Erentrudis-Str Freiburg Tel.: 07664/3205 Mittwoch, Breisgau-Apotheke Staufener Str Ehrenkirchen Tel.: 07633/5393 Donnerstag, Schwarzwald-Apotheke St.-Ulrich-Str Bad Krozingen Tel.: 07633/4105 Freitag, Faust-Apotheke Hauptstr Staufen Tel.: 07633/ Sozialstation Mittlerer Breisgau e.v. Ehrenkirchen Tel.: Plegedienstleiterin: Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige Ehrenkirchen Tel.: Fachstelle Sucht Freiburg, bwlv Beratung, Behandlung, Prävention, Kronenmattenstr. 2a, Freiburg Tel.: fs-freiburg@bw-lv.de Dorfhelferin Einsatzleitung: Frau Dr. Boock, Telefon: oder aboock@t-online.de Kath. Kirchengemeinde Kirchstr. 8 Tel.: st.columba. pfafenweiler@t-online.de Pfarrer Alois Schuler Ev. Kirchengde. Wolfenweiler Kirchstr Schallstadt Tel.: wolfenweiler@kbz.ekiba.de Pfarrer Eberhard Deusch Helferkreis R. Schuble, Tel: 8337 B. Blattmann, Tel: 7333 Hospizgruppe Südlicher Breisgau Zugehörig der Hospizbewegung Breisgau-Hochschwarzwald e.v. Wenn Sie unsere Unterstützung benötigen rufen Sie bitte an unter Tel.: SOS werdende Mütter e.v. Telefondienst: SOS werdende Mütter e.v. hilft allen werdenden Müttern, allein erziehenden Müttern/Vätern sowie Familien, die sich in einer schwierigen Lage befinden. (Wie auch immer Ihre Not aussehen mag). Wir bieten vertrauensvolle Gespräche und eine gemeinsame Suche nach Lösungen. Bei uns finden Sie Umstandsmode, alles für s Baby und Kinder bis zum Alter von 12 Jahren auch Spielsachen und Bücher. Kleiderstube: Ehrenkirchen-Norsingen, Bundesstraße 11 (Altes Schulhaus) Termine nach Vereinbarung: Tel.: Der Verein ist selbständig und unabhängig. Kontaktadresse für Pfafenweiler: B. Gutgsell, Tel Tafelladen Bad Krozingen Bahnhofstr. 4 a Tel Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pfafenweiler, Rathausgasse 4, Pfafenweiler, Telefon , Telefax , Internet: Textannahme (redaktioneller Teil): mitteilungsblatt@pfafenweiler.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Hahn o.v.i.a. für den übrigen Inhalt: A. Stähle, Stockach, Druck: Primo-Verlag, A. Stähle, Meßkircher Str. 45, Stockach, Telefon Telefax , info@primo-stockach.de, Internet:

3 Pfafenweiler Donnerstag, 17. April 2014 Seite 3 Gemeinde Pfaffenweiler Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Pfaffenweiler die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Pfaffenweiler werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ort der Einsichtnahme Rathaus, Rathausgasse 4, Zimmer XV Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

4 Seite 4 Donnerstag, 17. April 2014 Pfafenweiler 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Rathausgasse 4, Pfaffenweiler Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rathausgasse 4, Zimmer XVI bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr. Rathausgasse 4, Zimmer XV Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Name Breisgau-Hochschwarzwald durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat; Europawahl bei Deutschen nach 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 4. Mai 2014, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 4. Mai Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist.

5 Pfafenweiler Donnerstag, 17. April 2014 Seite wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Anschrift, Zimmer Nr Pfaffenweiler, Rathausgasse 4, Zimmer XVI mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die Europawahl" und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Postunternehmen Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Postunternehmen Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Pfaffenweiler, den 17. April 2014 Bürgermeisteramt Pfaffenweiler gez. Hahn, Bürgermeister 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern, - die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl".

6 Seite 6 Donnerstag, 17. April 2014 Pfafenweiler - Fortsetzung von Seite 1 - Mit dem Foyer im Erdgeschoss sei eine Möglichkeit geschaffen worden, die Räume tagsüber als Seminar oder Konferenzräume oder für private Feiern mit ca. 90 Personen zu vermieten. Zur Kommunikation verwies er auf die Vielzahl an Jour-Fixe- Terminen (32), die stattgefunden hatten, um die einzelnen Gewerke zu koordinieren. Er lobte insbesondere die Mitarbeiter des Bauhofes, die lexibel einige schwierige und staub- und arbeitsintensive Gewerke umsetzten mussten. Bürgermeister Hahn dankte dem Gemeinderat für die konstruktive inhaltliche und inanzielle Begleitung dieses Großprojekts. Nach dieser Eröffnungsansprache bediente sich Architekt Klaus Wehrle eines Bibelzitates: An den Früchten werdet Ihr sie erkennen und überreichte einen gebackenen Früchtekuchen als symbolischen Schlüssel. Er lobte den besonderen Gemeinsinn in der Gemeinde Pfaffenweiler, ohne den ein solches Projekt nicht zu stemmen sei. Auch er bedanke bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Im Anschluss an diese Ansprachen segnete Pfarrer Alois Schuler die neuen Räumlichkeiten und zeigte sich erfreut über die hellen und schönen Räume. Die Eröfnungsfeier, die im Hauptproberaum stattfand, wurde vom Handharmonikaverein und einem Ensemble der Batzenberger Winzerkapelle musikalisch in wundervoller Weise umrahmt. Das Dorfmuseum Pfafenweiler ist am Sonntag, dem 20. April 2014 von Uhr bis Uhr geöfnet. Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Franziska Wagner Jahre Weinstr. 27 Ludwig Muser Jahre Jahnstr. 7 Anton Egner Jahre Steinbruchweg 18 Die Gemeinde gratuliert - auch denjenigen, die nicht genannt werden wollen - recht herzlich und wünscht für die Zukunft alles Gute. Liebe Jugendliche, da am kommenden Freitag, Karfreitag ist, bleibt der Jugendraum geschlossen. Wir öfnen am Dienstag, den wieder zu den normalen Öfnungszeiten. Öfnungszeiten: Dienstags: Freitags: Uhr Uhr Uhr Uhr Ich wünsche Euch eine frohe Osterzeit und freue mich Euch dann am Dienstag wieder im Jugendraum zu sehen. Eure Denise Düngen im Gewässerrandstreifen nicht mehr erlaubt Neue gesetzliche Regelungen betrefen die Landwirtschaft im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald In Baden-Württemberg gelten seit Anfang des Jahres verschärfte Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung auf Flächen entlang von Gewässern. Hintergrund ist eine Änderung im Wassergesetz Baden-Württemberg. Wichtigster Punkt dabei: Die Lagerung und der Einsatz von Dünge- und Planzenschutzmitteln in einem Bereich von fünf Metern ab der Böschungsoberkante ist nun verboten. Gewässer von untergeordneter Bedeutung sind davon allerdings ausgenommen. Darunter fallen kleinere Gewässer, die nicht ständig Wasser führen, wie Be- und Entwässerungsgräben, Straßenseitengräben und Wasserstafeln in Weinbergen. Eine Orientierung, ob ein Gewässer von den neuen Regelungen zum Gewässerrandstreifen betrofen ist, bietet das Amtliche Digitale Wasserwirtschaftliche Gewässernetz, kurz AWGN, des Landes Baden-Württemberg. Dies kann öfentlich im Internet auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg unter der Adresse und dort im Daten- und Kartendienst bei den Themen Wasser - Oberlächengewässer - Fließgewässer - Gewässernetz aufgerufen und durch Vergrößerung der Karte eingesehen werden. Ist ein Gewässer derzeit im AWGN nicht aufgeführt, so können Landwirte bis auf Weiteres davon ausgehen, dass ihre Grundstücke an diesem Gewässer von den Neuregelungen nicht betrofen sind. Ausgenommen davon sind aber die Fälle, in denen die Wasserbehörde des Landratsamtes eine präzisierende Beurteilung gegenüber dem Landwirt abgibt. Wird dagegen ein Gewässer im AWGN aufgeführt, so wird in der Regel ein Gewässerrandstreifen vorgegeben. In Zweifelsfällen, zum Beispiel wenn ein Gewässer im AWGN enthalten ist, die Grundstückseigentümer aber eine wasserwirtschaftlich untergeordnete Bedeutung annehmen, muss dies im Einzelfall über die untere Wasserbehörde des Landratsamtes geklärt werden, gegebenenfalls auch vor Ort. Die neuen Regelungen zum Gewässerrandstreifen dienen dem Schutz der Gewässer vor schädlichen Stofeinträgen aus

7 Pfafenweiler Donnerstag, 17. April 2014 Seite 7 den angrenzenden Flächen. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Gewässerqualität, insbesondere aufgrund europäischer Vorgaben, immer anspruchsvoller geworden. Die Regelungen sind nicht zuletzt notwendig, um den Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie zu genügen, die einen guten Zustand der Gewässer und die Vermeidung von Verschlechterungen zum Ziel haben. Auch die Gewässer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können so noch besser geschützt werden. Batzenberger Winzerkapelle Liebe Mitglieder, vergangene Woche haben wir den Beitrag für passive Mitgliedschaft in Höhe von 20,- Euro eingezogen. Leider ist im Betref nur die ganze Info wegen der SEPA-Umstellung zu lesen und nicht der Grund der Abbuchung. Wir wollten Sie hiermit informieren, dass es sich um den jährlichen Beitragseinzug handelt. Vielen Dank und viele Grüße Ihre Batzenberger Winzerkapelle e.v. Gewerbeverein Tanz in den Mai auf der Ü30-Party am 30. April! Zum vierten Mal veranstaltet der Gewerbeverein am 30. April die traditionelle Ü30-Party zum Tanz in den Mai. Veranstaltungsort ist auch dieses Jahr wieder die Johann-Phillip- Glock-Halle in Schallstadt-Wolfenweiler. DJ Kermit bringt in alt bekannter Weise die Halle mit Musik aus fünf Jahrzehnten zum Brodeln, persönliche Musikwünsche werden auch dieses Mal wieder erfüllt. Das Team vom Gasthaus Rebstocks Stube in Ebringen sorgt mit kulinarischen Köstlichkeiten für Ihr leibliches Wohl. Weitere Angebote: das berühmte Hofeis von Matthias Rothacher vom Mundenhof, Kafee und der legendäre Käsekuchen vom Münsterplatz. Die Winzergenossenschaft Wolfenweiler und das Weingut Stork verwöhnen Sie mit hochwertigen Weinen und Sekten. Die mobile Cocktailbar der Firma Mocco Bar bietet verschiedene alkoholische und natürlich auch alkoholfreie Cocktails. Die Ü30 Party Tanz in den Mai wird wieder zum idealen Trefpunkt für alle Freunde der Generation gute Laune. Feiern und Tanzen zu stimmungsvollen Rhythmen. Alte Bekannte trefen, neue Leute kennenlernen, die ganze Nacht Spaß und Party pur genießen erleben Sie, wie sich die Johann-Philipp-Glock Halle in einen brodelnden, fröhlichen Tanzboden verwandelt! Feiern und tanzen Sie mit uns in den Wonnemonat Mai! Einlass ist ab 20:00 Uhr. Eintritt an der Abendkasse 7,- Euro. Karte für 6,- Euro im Vorverkauf bei: Schallstadt: Metzgerei und Partyservice Armin Meyer Steingasse 1 Ebringen: Uwe s Weckle Laden Schönbergstraße 24 Ebringen: Riehles Rebstock Stube Schönbergstraße 75 Pfafenweiler: E aktiv markt Mutschler Schwabenmatten 5 Freiburg: Kanzlei am Keplerpark Habsburger Str. 105 Als besonderen Service bietet Ihnen der Gewerbeverein, die Möglichkeit einer Online-Reservierung. Senden Sie und eine Mail an: info@wir-sind-dabei.info und reservieren Sie sich die Plätze für die Veranstaltung. Die bestellten Karten erhalten Sie dann unter Angabe Ihres Namens zum Vorverkaufspreis an der Abendkasse. Weitere Infos unter: Handharmonikaverein Am 05. April 2014 fand der 15. Bezirksjugendwettbewerb vom Deutschen Harmonikaverband in Simonswald statt. Die Jugend vom Handharmonikaverein beteiligte sich sehr erfolgreich daran. Duo: Lea Dietsche & Theresa Stöcks Duo: Leonie Bösch & Stephanie Schuble und Mila Fauth als Solistin erspielten sich in Ihrer Altersgruppe die Note sehr gut. Den 1. Platz erspielte sich Christine Spittler mit dem Prädikat hervorragend in ihrer Altersgruppe. Ebenfalls den 1. Platz erspielte sich Phillip Stöcks mit dem Prädikat hervorragend in seiner Altersgruppe. Phillip Stöcks wurde Bezirksmeister 2014 im Deutschen Harmonikaverband. Wir sind sehr stolz auf unsere Jugend und gratulieren Ihr recht herzlich. Euer Handharmonikaverein Pfafenweiler e.v. Tennisclub Jugendtennis TENNIS AG in Zusammenarbeit mit der Schneckentalschule Die Sommersaison beginnt! Für interessierte Jungen und Mädchen der Klassen 1 bis 4 bietet der TC Pfafenweiler jeweils montags bis Uhr eine kostenlose Tennis AG auf der Tennisanlage des TC Pfafenweiler an. Die bisherigen Teilnehmer und auch Neuanfänger sind herzlich willkommen. Beginn: Montag, den um Uhr Tennisschläger falls vorhanden bitte mitbringen. Ansonsten werden Schläger und Bälle gestellt. Bei schlechten Witterungsverhältnissen indet kein Training statt. Jugendtraining für Mitglieder des TC Pfafenweiler... spielen, trainieren oder einfach nur gemeinsam Spaß haben... Ab dem 08. Mai trefen wir uns regelmäßig donnerstags von Uhr auf der Anlage des TC Pfafenweiler zum ofenen Jugendtraining. Innerhalb dieser zwei Stunden könnt Ihr kommen und bleiben wie es Euer Terminplan zulässt. Wir bieten Anleitung zum Spielen, kleine Turniere, Ballschule und Fitness. Für Neuinteressenten besteht die Möglichkeit eines Schnuppertrainings. Ansprechpartner: Jörg Wiese (Jugendwart) Tel.: Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

8 Seite 8 Donnerstag, 17. April 2014 Pfafenweiler Deutschland spielt Tennis: 27. April 2014 Deutschlands Tennisclubs zeigen, wie viel Spaß Tennis im Verein macht. Am Sonntag findet erneut die Aktion Deutschland spielt Tennis statt. Natürlich ist der TC Pfaffenweiler auch wieder am Ball und lädt alle Neugierigen von jung bis alt ein an diesem Tag zu schnuppern, unsere Anlage kennenzulernen und den Tennissport mal auszuprobieren. Am Sonntag ab 10 Uhr gibt es für alle die Lust haben Frühstück!(10,- ) -dann spielt, wer will, ein Schleifchenturnier! Bitte anmelden: veranstaltungen@tc-pfaffenweiler.de Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß! Turnverein Saftige Steaks vom Grill Leckere Grillwürste Pommes Frites Grillbraten mit Spätzle Frischer Salatteller mit Putenstreifen Frisch gezapftes Pils vom Fass Kaffee und Kuchen Wein und Sektstand Spieltermine VfR Pfafenweiler Samstag, den :30 Uhr SC Mengen 2 - VfR Pfafenweiler 3 Kirchenmusikalische Mitgestaltung der Kar- und Ostertage in St. Columba, Pfafenweiler Die herausgehobene Bedeutung der Kar- und Ostertage innerhalb des Kirchenjahres wird auch durch die Mitwirkung der kirchlichen Chöre an den jeweiligen Gottesdiensten unterstrichen. Am Gründonnerstag (19:00 Uhr) wird der Abendmahlsgottesdienst mitgestaltet vom Frauenchor. Am Karfreitag (15:00 Uhr) singt der Kirchenchor das Christus factus est von Anton Bruckner, O Haupt voll Blut und Wunden im vierstimmigen Satz von Johann Sebastian Bach sowie das Popule meus von Tomás Luis de Victoria. In der Osternachtfeier (21:00 Uhr) erklingen unter anderem das Lied O Licht der wunderbaren Nacht, Zwischengesänge aus der Feier der Heiligen Osternacht von Herbert Paulmichl und die gregorianische Communio Pascha nostrum. Einen besonderen kirchenmusikalischen Akzent setzt der Kirchenchor St. Columba beim Festlichen Hochamt am Ostersonntag (10:30 Uhr): Er führt unter der Leitung seiner Dirigentin, Frau Eva Schuler, die Missa brevis in G, KV 140, von Wolfgang Amadeus Mozart auf. Bei dieser Messe wirken auch vier Solisten sowie ein kleines Orchester mit. Der Familiengottesdienst am Ostermontag (10:30 Uhr) wird mitgestaltet vom Kinder- und Jugendchor (anschließend Ostereiersuchen rund um die Kirche). Erwachsenenbildung PILGERN AUF DEM ELSÄSSISCHEN JAKOBSWEG Samstag, 3. Mai bis ca Uhr von Kintzheim über Ribeauvillé nach Hunawihr Leitung: Norbert Legelli, Ehrenkirchen Wir beginnen unsere Pilgerfahrt in der Martinskirche zu Kintzheim mit mehreren Hinweisen auf die Jakobus-Pilgerschaft. Über Orschwiller, St. Hippolyte und Rodern gelangen wir in das mittelalterliche Städtchen Ribeauvillé, einst Sitz des mächtigen Grafengeschlechts Rappoltstein, das das Reichslehen über Gaukler und Spielleute innehatte. Weiter geht es durch Weinberge nach Hunawihr, wo wir in der einstigen Wehrkirche, die dem hl. Jakobus geweiht ist, unsere Pilgerfahrt beschließen. 4 bis 5 Stunden reine Gehzeit, hauptsächlich Rebwege mit festem Belag, keine größeren Steigungen Teilstrecken möglich, da Bus zur Verfügung steht. Teilnehmergebühr für Fahrt und Führung: 20 Anmeldung bei Benno Dierenbach, Tel oder Mail: bw.dierenbach@gmx.de Gemeinsame Veranstaltung der Bildungswerke Ehrenkirchen und Pfafenweiler

9 Flohmarkt Samstag, 17. Mai - an und in der Schönberghalle, Ebringen von Uhr Uhr. Erhoben wird eine Standgebühr von 10 e zugunsten des Zirkusprojekts der Schönbergschule Ebringen. Für Bewirtung ist gesorgt. Information und Anmeldung: Schönbergschule Ebringen, Ulrich Lehert, Telefon / priv / zwischen Uhr und Uhr. uli.lehert@gmx.de Wer kann uns den Rasen mähen? Tel ; Handy

10 Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Osterfest. Genießen Sie unsere leckeren Hefehasen und Osternester aus feinstem Butterhefeteig oder feine Osterlämmer. Wir sind am Donnerstag und Samstag von 6.00 Uhr bis Uhr für Sie da. Öffnungszeiten: Mo. - Sa Uhr So Uhr Tel

11 Das familiengeführte Bestattungsunternehmen

12 Tag der ofenen Tür der Batzenberghalle

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Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

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