Bitumenpreis-Index = 100 % Quelle: dav 300% 200% 100% 0% Nov 04 Nov 05 Nov 06 Nov 07 Nov 08
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- Clara Kohl
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1 Ausbauasphalt Möglichkeiten und Grenzen VSVI-Seminar Asphaltstraßenbau Linstow, Knut Johannsen Heiden Labor für Baustoff- und Umweltprüfung GmbH
2 Bitumenpreis-Index 300% 200% 100% 0% Nov 04 Nov 05 Nov 06 Nov 07 Nov = 100 % Quelle: dav
3 Begriffe Bitumen bitumenhaltiges Bindemittel Asphalt Ausbauasphalt Asphaltgranulat Aufbruchasphalt Straßenpech teer-/pechhaltiges Bindemittel teer-/pechhaltiges Straßenbaumaterial teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch Granulat aus teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch Fräsasphalt
4 Begriffe Bitumen bitumenhaltiges Bindemittel Asphalt Ausbauasphalt Asphaltgranulat Aufbruchasphalt Straßenpech teer-/pechhaltiges Bindemittel teer-/pechhaltiges Straßenbaumaterial teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch Granulat aus teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch Fräsasphalt
5 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Abtragen von Asphaltbefestigungen Schälen Fräsen - Brechen Brechen ohne Aufbereitung mit zusätzlichen Baustoffen als Zugabe bei der Herstellung von Asphaltmischgut Lärmschutzwälle, Bodenverbesserung, untergeordn. Verk.-flächen FSS, Verfestigung, untergeordnete Verkehrsflächen Asphaltmischgut vereinfacht nach: Skript TU Braunschweig
6 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Abtragen von Asphaltbefestigungen Schälen Fräsen - Brechen Brechen ohne Aufbereitung mit zusätzlichen Baustoffen als Zugabe bei der Herstellung von Asphaltmischgut Lärmschutzwälle, Bodenverbesserung, untergeordn. Verk.-flächen FSS, Verfestigung, untergeordnete Verkehrsflächen Asphaltmischgut
7 TL Asphalt-StB 07 Asphaltgranulat kann für die Herstellung von Asphaltmischgut verwendet werden, wenn die festgelegten Anforderungen an die Das Ergebnis muss stimmen. Baustoffgemische eingehalten werden, die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt werden, Die Ausgangsstoffe müssen stimmen. die maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten Die Maschinentechnik des muss stimmen. Asphaltmischwerkes beachtet werden. Kleine Einschränkung: Kein Asphaltgranulat in Splittmastixasphalt (ZTV Asphalt-StB 07, 3.8.3).
8 Asphaltgranulat im Asphaltmischgut 1. Das Ergebnis muss stimmen.
9 Bauvertrag Richtlinien Auftraggeber ZTV Asphalt Auftragnehmer TL Asphalt Lieferant
10 Ein kleiner Einschub... Ab sofort liegt die Verantwortung für die Eignung des Mischgutes eindeutig bei der Baufirma und nicht beim Mischwerk. Die Ausschreibung muss die Anforderungen eindeutig beschreiben. Erstprüfung sagt nichts zur Eignung! CE-Kennzeichen ist kein Gütezeichen!
11 Asphaltgranulat im Asphaltmischgut 2. Die Ausgangsstoffe müssen stimmen.
12 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Nachweise für Asphaltgranulat: Umweltverträglichkeit Maximale Stückgröße Bindemittelgehalt Rohdichte Gleichmäßigkeit Fremdstoffgehalt Für alle: Nachweis durch Prüfung erforderlich.
13 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Nachweise für Gesteinskörnung: Stoffliche Kennzeichnung Kornform Anteil gebrochener Oberflächen (Fließkoeffizient) Widerstand gegen Zertrümmerung, Frost, Frost-Tausalz-Beanspruchung Meistens: Wenn vorhanden aus Vorinformation, sonst Prüfung erforderlich.
14 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Nachweise für Bindemittel: Bindemittelart (Modifizierung) Erweichungspunkt (Nadelpenetration) Außer Bindemittelart: Nachweis durch Prüfung erforderlich.
15 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Fremdstoffgehalt am Granulat: Zementbeton, Ziegel, Klinker, Metalle, Stoffe aus anderen Schichten Gruppe 1 kleiner 1,0 M.-% sonstige Materialien wie Holz, Kunststoffe, synthetische Materialien usw. Gruppe 2 kleiner 0,1 M.-%
16 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Kornform-/Plattigkeitskennzahl der GK: Tragschichten Tragdeckschichten SI50/FI50 SI50/FI50 Binderschichten Deckschichten SI20/SI20 SI20/SI20
17 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Anteil gebrochener Oberflächen der GK: S-Tragschichten C50/30 N- und L-Tragschichten - Tragdeckschichten - Binderschichten C90/1 Deckschichten C90/1
18 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Schlagzertrümmerung der GK: Tragschichten Tragdeckschichten gesteinsbezogen gesteinsbezogen Binderschichten Deckschichten SZ18/LA20 SZ18/LA20
19 Anforderungen nach TL AG-StB 06 Polierwert der GK: Tragschichten - Tragdeckschichten - Binderschichten - S-Deckschichten N- und L-Deckschichten PSV48 PSV42
20 Fazit Alle Mischgutarten haben teilweise unterschiedliche Anforderungen an das Asphaltgranulat. Viele Daten dürfen aus Vorinformationen gewonnen werden. Einige Aspekte sind durch Aufbereitung verbesserbar. Aber nicht alle! Intelligentes Granulatmanagement auf Baustelle und im Mischwerk notwendig.
21 Asphaltgranulat im Asphaltmischgut 3. Die Maschinentechnik muss stimmen.
22 Lagerung von Granulat Mindestens: Schutz vor Feuchtigkeitsaufnahme Trennung von Aufbruch- und Fräsasphalt Trennung des Fräsasphaltes nach Deck-, Binder- und anderem Material getrennte Lagerung von Gussasphalt und Sondermischgutarten
23 Feuchtigkeit von Asphaltgranulat Um einen Liter Wasser um ein Grad zu erwärmen, braucht man 4,2 kj Um einen Liter Wasser zu verdampfen, braucht man die 500-fache Energie
24 Feuchtigkeit von Asphaltgranulat Bei Kaltzugabe beschränkt der Wassergehalt des Granulates die Zugabemenge!
25 Erwärmung durch die heißen Mineralstoffe (chargenweise) Max. 30 M.-% Zugabe Heißabsiebung möglich Wasserdampf beschränkt die Zugabe!
26 Erwärmung durch die heißen Mineralstoffe (kontinuierlich) Max. 30 M.-% Zugabe Wasserdampfproblem untergeordnet Aber: keine Heißabsiebung möglich
27 Erwärmung gemeinsam mit den Mineralstoffen Max. 40 M.-% Zugabe Kein Problem mit Wasserdampf Aber: keine Heißabsiebung möglich
28 Erwärmung in gesonderter Vorrichtung Theoretisch bis 80 M.-% Zugabe Schonende Erwärmung Heißabsiebung der Mineralstoffe möglich
29 Fazit Asphaltgranulat ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Das gilt auch für die Baustelle. Feinkörniges Mischgut kann deutlich mehr Wasser binden als grobkörniges. Wassergehalt bestimmt (im Moment) die Wiederverwendungsrate.
30 Fazit Wiederverwendungsmöglichkeiten sind durch die Maschinentechnik begrenzt. Forderung nach höchstwertiger Wiederverwendungsrate und hoher Qualität des Mischgutes erfordert im Optimalfall eine Paralleltrommel.
31 Was sagt der Gesetzgeber?
32 Kreislaufwirtschaftsgesetz Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)"
33 Kreislaufwirtschaftsgesetz 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
34 Kreislaufwirtschaftsgesetz 4 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Abfälle sind 1. in erster Linie zu vermeiden, 2. in zweiter Linie stofflich zu verwerten
35 Kreislaufwirtschaftsgesetz 5 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist anzustreben.
36 Kreislaufwirtschaftsgesetz 5 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich ist, sind Abfälle zur Verwertung getrennt zu halten und zu behandeln.
37 Kreislaufwirtschaftsgesetz 37 Pflichten der öffentlichen Hand Die Behörden des Bundes sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des 1 beizutragen.
38 Kreislaufwirtschaftsgesetz 37 Pflichten der öffentlichen Hand Insbesondere haben sie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen bei Bauvorhaben zu prüfen, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können.
39 Fazit Es ist immer die höchstwertige Verwertung anzustreben. Im Vorfeld besteht eine Prüfpflicht im Hinblick auf die Wiederverwendung. Bei der Konzipierung von Nebenangeboten ist die Wiederverwendung zu beachten.
40 Wo liegt das Ziel?
41 Das Ziel Das Ziel kann schrittweise erreicht werden. Dazu sind alle Beteiligten zur Mitarbeit aufgefordert: Mischwerk Verwaltung/Planer Baufirma
42 Mischwerk Intelligentes Granulatmanagement Vorinformationen abfordern Umsetzen bei Anlieferung Getrennte Lagerhaltung Abdeckung, Feuchtigkeitsschutz Vorinformationen abfragen und ggf. honorieren Ggf. Zwischenlagern Investition in Paralleltrommel
43 Verwaltung/Planer Vollständige Angaben aus Vorinformationen bzw. Voruntersuchungen bei Ausschreibung mitteilen Nebenangebote im Hinblick auf höchste Wertschöpfung kritisch prüfen
44 Baufirma Aufbruchmanagement einführen Bauabläufe auf Ausbauasphalt anpassen nach Möglichkeit nur fräsen, nicht aufbrechen Ausbauasphalt getrennt lagern Auf Baustelle vor Feuchtigkeitszutritt schützen
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