FFH-Verträglichkeitsabschätzung

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1 Deckblatt Name: Chr. Herzig T F Projekt/Vorhaben: 110-kV-Leitung Murnau Karlsfeld/West, Ltg. Nr. B81 Zubeseilung (Mast Nr. 1 Nr. 174), Mastverstärkungen, Masterhöhungen und Ersatzneubau am gleichen Standort (zahlreiche Masten zwischen Mast Nr. 1 Nr. 260) Planfeststellungsunterlage Anlage 04-4 FFH-Verträglichkeitsabschätzung i.v. Th. Waßer i.a. Chr. Herzig

2 110-kV-Ltg. Murnau Karlsfeld/West Ltg. Nr. B81 Verschiedene Maßnahmen Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung FFH-Gebiet und FFH-Gebiet Zubeseilung der Masten Nr. 70, 74, 79, 86, 110, 111, 112, 113, 116, 117 und 118 Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung der Masten Nr. 116 Mast Nr. 74 Foto: Bayernwerk Netz GmbH Träger des Vorhabens: Bayernwerk Netz GmbH Entwurfsverfasser: Gesellschaft für Landschaftsökologie, Gewässerbiologie und Umweltplanung mbh Dr. F. Foeckler/Dipl.-Ing. (FH) H. Schmidt Hohenfelser Str. 4, Rohrbach Kallmünz Bearbeitung: B.Eng. Landschaftsarchitektur T. Diernhofer M.Sc. Biol. B. Bodenstein

3 Natura 2000 Bayern Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) für das FFH-Gebiet Maste Nr. 70, 74, 79 und 86 A Grundinformation Name des Projektes oder Plans 110-kV-Leitung Murnau Karlsfeld/West, Ltg. Nr. B81, Zubeseilung der Masten (Auflegen eines 2. Stromkreises) im FFH-Gebiet: Mast Nr. 70, 74, 79, 86 Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung keine Maste im FFH-Gebiet Ersatzneubau am gleichen Standort keine Maste im FFH-Gebiet Natura 2000-Gebiet Nr. Name FFH oder/und SPA DE Eberfinger Drumlinfeld mit Magnetsrieder Hardt u. FFH-Gebiet Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Vorliegende Unterlagen Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, ) Genehmigungsbehörde Bernrieder Filz Ab dem Umspannwerk Murnau Mast Nr. 1 bis einschließlich Mast Nr. 174 wird ein 2. Stromkreis aufgelegt. Bisher war in diesem Leitungsabschnitt nur ein Stromkreis vorhanden, teils auf einer Mastseite und teils auf beiden Mastseiten. Diese bestehenden Leiterseile werden insgesamt auf eine Seite der Leitung Nr. B81 gehängt. Die neuen Leiterseile werden mit Hilfe eines Vorseils und mit Winden auf die Maste gezogen. Das Vorseil wird mit einem Unimog oder ähnlichem Fahrzeug entlang der Leitung ausgebracht. Für den Seilzug ist das Anfahren aller Maststandorte mit leichten Fahrzeugen (Unimog) erforderlich um neue Isolatorketten einzubauen und die für den Seilzug notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der Seilzug erfolgt in der Regel über Strecken von etwa 3 km. Die tatsächliche Länge der einzelnen Seilzüge richtet sich nach den Standorten der Abspannmaste und den örtlichen Gegebenheiten. Am Anfang und am Ende dieser Strecken werden die Seilzugmaschinen und Seiltrommeln platziert. Diese Plätze werden mit Lastkraftwagen und Unimog angefahren. An keinem der Masten im FFH- Gebiet befindet sich ein solcher Trommel- oder Windenplatz. Zusätzlich ist die festgesetzte Schutzzone im Zuge der Trassenpflege von Gehölzen zu befreien. Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Datenblatt zum FFH-Gebiet des LfU, Stand 2015 Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele, Stand 2016 Bayernwerk Netz GmbH, Projekte Leitungen (Herr Christian Herzig) Tel. 0951/ , Fax 0951/ , christian.herzig@bayernwerk.de Regierung von Oberbayern, Höhere Naturschutzbehörde Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Weilheim-Schongau 2

4 B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck LRT/Arten LRT: 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) Arten: 1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling 1059 Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling 4096 Sumpf-Gladiole 1903 Sumpf-Glanzkraut 1902 Europäischer Frauenschuh (Mast Nr. 79) 1065 Skabiosen- Scheckenfalter C Summationswirkung Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Zufahrten zu den Masten Baubedingt finden Ausholzungsmaßnahmen am Mastfuß statt Anlagenbedingt finden in bestimmten Trassenabschnitten Ausholzungen zur Verbreiterung der Schutzzone statt Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Alle Maste im FFH-Gebiet werden zubeseilt. Dafür müssen das Vorseil, die Isolatorketten und Winden an die Maste transportiert werden. Durch die Zufahrten ist eine teilweise Flächeninanspruchnahme des LRT Pfeifengraswiese an den Masten Nr. 70 und 74 erforderlich. Ebenso können hier die Arten 4096, 1903, 1061, 1065 und 1059 erheblich beeinträchtigt werden. Im Spannfeld von Mast Nr sind Ausholzungen zur Verbreiterung der Trasse erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge dieser Maßnahme Pflanzen des Europäischen Frauenschuhs zu Schaden kommen. Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen? LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebs-bedingt keine keine bekannt keine keine D Ergebnis Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Es kann davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche, nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensraumtypen, Arten und deren Erhaltungsziele des FFH-Gebietes gegeben ist, wenn folgende Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden: V1: Zur Überwachung des Baubetriebs an den kritischen Maststandorten und für die Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. An sensiblen Maststandorten sind die erforderlichen Eingriffsflächen vorab mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. Ggf. sind Schutzmaßnahmen für umliegende Biotope einzurichten (z. B. Bauzaun). V2: An den Tragmasten Nr. 70 und 74 kann eine Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Pflanzen- und Falterarten im Zuge der Zubeseilung nicht ausgeschlossen werden. Die benötigten Zufahrten sind vorab von der ökologischen Baubegleitung auf Vorkommen der Pflanzen und Falterarten bzw. deren Fraßpflanzen zu überprüfen und dementsprechend festzulegen. Die Anfahrt soll nur mit leichten Fahrzeugen stattfinden. V3: Um eine erhebliche Betroffenheit für den Europäischen Frauenschuh im Zuge der erforderlichen Ausholzungen innerhalb des Spannfeldes der Masten Nr ausschließen zu können, ist dieser Bereich vorab von der ökologischen Baubegleitung auf ein Vorkommen der Art hin zu kontrollieren. Abhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchung sind ggf. weitere Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen in Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu erarbeiten und umzusetzen. 3

5 ja nein Im Rahmen der oben durchgeführten FFH-VA konnte keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele herbeigeführt werden; es verbleiben Zweifel Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich FFH-VP erforderlich FFH-VP erforderlich Die FFH-VA wurde durchgeführt am von ÖKON GmbH i.a. T. Diernhofer Unterschrift Die FFH-VA wurde an die unb zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben am von Unterschrift 4

6 Natura 2000 Bayern Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) für das FFH-Gebeit Masten Nr. 110, 111, 112, 113, 116, 117, 118 A Grundinformation Name des Projektes oder Plans 110-kV-Leitung Murnau Karlsfeld/West, Ltg. Nr. B81, Zubeseilung der Masten (Auflegen eines 2. Stromkreises) im FFH-Gebiet: Mast Nr. 110, 111, 112, 113, 116, 117, 118 Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung im FFH-Gebiet: Mast Nr. 116 Ersatzneubau am gleichen Standort keine Maste im FFH-Gebiet Natura 2000-Gebiet Nr. Name FFH oder/und SPA DE Moränenlandschaft zwischen Ammersee und FFH-Gebiet Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Vorliegende Unterlagen Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, ) Starnberger See Ab dem Umspannwerk Murnau, Mast Nr. 1 bis einschließlich Mast Nr. 174 wird ein 2. Stromkreis aufgelegt. Bisher war in diesem Leitungsabschnitt nur ein Stromkreis vorhanden, teils auf einer Mastseite und teils auf beiden Mastseiten. Diese bestehenden Leiterseile werden insgesamt auf eine Seite der Leitung Nr. B81 gehängt. Die neuen Leiterseile werden mit Hilfe eines Vorseils und mit Winden auf die Maste gezogen. Das Vorseil wird mit einem Unimog oder ähnlichem Fahrzeug entlang der Leitung ausgebracht. Für den Seilzug ist das Anfahren aller Maststandorte mit leichten Fahrzeugen (Unimog) erforderlich um neue Isolatorketten einzubauen und die für den Seilzug notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der Seilzug erfolgt in der Regel über Strecken von etwa drei Kilometer. Am Anfang und am Ende dieser Strecken werden die Seilzugmaschinen und Seiltrommeln platziert. Trommelplätze werden an allen Abspannmasten zwischen Mast Nr. 1 und Nr. 174 eingerichtet. Im zu betrachtenden FFH-Gebiet sind dabei die Maste Nr. 110 und 116 als Seilzug- und Trommelplätze vorgesehen. Zusätzlich ist die festgesetzte Schutzzone im Zuge der Trassenpflege von Gehölzen zu befreien. Bei Mastverstärkungen werden die vorhandenen Stahlseile gegen analoge jedoch stärkere ausgetauscht bzw. werden zusätzliche Stahlteile an die vorhandenen Gestänge angeschraubt. Für die Maßnahme ist es erforderlich Stahlteile und Werkzeuge (z.b. Winden) mit Unimog bzw. Lastkraftwagen an den Maststandort zu fahren. Die zusätzlich notwendige Fundamentverstärkung bestehen in der Regel aus bewehrten Betonkörpern, die um die vorhandenen Fundamente herum oder zwischen jeweils zwei der vier Einzelfundamente in Form eines bewehrten Betonriegels bzw. allen Vieren in Form einer bewehrten Betonplatte ausgeführt werden. Die äußere Abmessung der Platte beträgt bei Abspannmasten etwa 9 mal 9 und bei Tragmasten etwa 7 mal 7 Meter. Während der Fundamentarbeiten wird der Mast nach vier Seiten zum Boden hin verankert. Es handelt sich normalerweise um Schraubanker. Sind im Einzelfall größere Kräfte zu erwarten, werden Holzbalken vergraben, an denen das Ankerseil befestigt wird (Toter Mann). Die Anker werden etwa 10 bis 20 Meter seitlich der Maste in den Boden eingebracht. Die Maßnahme der Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung im FFH-Gebiet ist am Mast Nr. 116 vorgesehen. Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Datenblatt zum FFH-Gebiet des LfU, Stand 2015 Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele, Stand 2016 Bayernwerk AG, Projekte Leitungen (Herr Christian Herzig) Tel. 0951/ , Fax 0951/ , christian.herzig@bayernwerk.de 5

7 Genehmigungsbehörde Naturschutzbehörde Regierung von Oberbayern, Höhere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Weilheim-Schongau Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck LRT/Arten LRT: 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) Arten: 1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling 1059 Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling 4096 Sumpf-Gladiole 11, 117 und 118) 1903 Sumpf-Glanzkraut 11, 117 und 118) 1193 Gelbbauchunke 1902 Europäischer Frauenschuh (Maste Nr. 110, 111, 112, 113, 1065 Skabiosen- Scheckenfalter C Summationswirkung Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) Vorübergehende Flächeninanspruchnahme durch die Zufahrten zum Maststandort Vorübergehende Flächeninanspruchnahme durch die Baufelder und Arbeitsbereiche (am Mast Nr. 116) Baubedingt finden Ausholzungsmaßnahmen am Mastfuß statt Anlagenbedingt finden in bestimmten Trassenabschnitten Ausholzungen zur Verbreiterung der Schutzzone statt Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Die Maste Nr. 111, 112, 113, 117 und 118 werden nur zubeseilt. Dafür müssen das Vorseil, die Isolatorketten und Winden an die Maste transportiert werden. Durch die Zufahrten ist eine teilweise Flächeninanspruchnahme des LRT Pfeifengraswiese erforderlich. Ebenso können die Arten 4096, 1903, 1061, 1065 und 1059 erheblich beeinträchtigt werden. Am Mast Nr. 116 findet eine Mastverstärkung mit Fundamentverstärkung statt. Hier werden zumindest teilweise Fläche für die Zufahrt und das Baufeld in Anspruch genommen, die dem LRT Pfeifengraswiese zuzuordnen sind. Dies stellt zudem einen Eingriff in potenzielle Lebensräume für die Arten 4096, 1903, 1061, 1065, 1193 und 1059 dar. Im Spannfeld der Maste Nr sind Ausholzungen zur Verbreiterung der Trasse erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge dieser Maßnahme Bestände des Europäischen Frauenschuhs oder Gelbbauchunken in ihren Winterquartieren zu Schaden kommen. Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen? LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebs-bedingt keine keine bekannt keine keine Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6

8 D Ergebnis Es kann davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche, nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes gegeben ist, wenn folgende Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden: V1: Zur Überwachung des Baubetriebs an den kritischen Maststandorten und für die Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. An sensiblen Maststandorten sind die erforderlichen Eingriffsflächen vorab mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. Ggf. sind Schutzmaßnahmen für umliegende Biotope einzurichten (z. B. Bauzaun). V2: An den Tragmasten Nr. 111, 112, 113, 117 und 118 kann eine Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Pflanzen- und Falterarten im Zuge der Zubeseilung nicht ausgeschlossen werden. Die benötigten Zufahrten sind vorab von der ökologischen Baubegleitung auf Vorkommen der Pflanzen und Falterarten bzw. deren Fraßpflanzen zu überprüfen und dementsprechend festzulegen. Die Anfahrt soll nur mit leichten Fahrzeugen stattfinden. V3: Um eine erhebliche Betroffenheit für die im Gebiet potenziell vorkommenden Pflanzen- und Schmetterlingsarten durch die Sanierungsmaßnahmen am Mast Nr. 116 zu verhindern, dürfen die Standortbedingungen im Zuge der Arbeiten nicht verändert werden. Zum Schutz der Vegetation sind Bodendruck vermindernde Maßnahmen zu ergreifen. Die Flächen unter dem zwischen zu lagernden Erdaushub ist mit Vlies oder Plane auszulegen. Die Arbeiten sind möglichst zügig umzusetzen. V4: Um eine erhebliche Betroffenheit für die im Bereich des Mastes Nr. 116 potenziell vorkommende und ablaichende Gelbbauchunke zu verhindern, sind die Eingriffsbereiche an diesem Mast vor Baubeginn durch die ökologische Baubegleitung auf eine aktuelle Nutzung als Laichhabitat hin zu kontrollieren. Sollten Amphibienlaich oder Kaulquappen gefunden werden, so können die erforderlichen Erdarbeiten an diesem Mast erst nach der Dispersionsphase der Hüpferlinge (ab etwa Ende September/Anfang Oktober) durchgeführt werden. V5: Um eine erhebliche Betroffenheit für den Europäischen Frauenschuh im Zuge der erforderlichen Ausholzungen innerhalb des Spannfeldes der Maste Nr ausschließen zu können, ist dieser Bereich vorab von der ökologischen Baubegleitung auf ein Vorkommen der Art hin zu kontrollieren. Abhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchung sind ggf. weitere Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen in Absprache mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu erarbeiten und umzusetzen. V6: Der Mast Nr. 116 darf erst nach erfolgter Mahd im Herbst mit Fahrzeugen angefahren werden. Dabei sind abseits der vorhandenen Wege im Bedarfsfall Bodendruck vermindernde Maßnahmen umzusetzen. V7: Um Gelbbauchunken in ihren unterirdischen Winterquartieren nicht zu gefährden, sind die Ausholzungsmaßnahmen am Mast Nr. 116 sowie die Ausholzungen zur Verbreiterung der Trasse im Spannfeld der Maste Nr ohne den Einsatz schwerer Maschinen durchzuführen. Eingriffe in den Boden sind hierbei nicht gestattet. ja nein Im Rahmen der oben durchgeführten FFH-VA konnte keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele herbeigeführt werden; es verbleiben Zweifel Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszeilen verträglich FFH-VP erforderlich FFH-VP erforderlich Die FFH-VA wurde durchgeführt am von ÖKON GmbH i.a. T. Diernhofer Unterschrift 7

9 Die FFH-VA wurde an die unb zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben am von Unterschrift 8

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