Alternativenprüfung Textteil Anhang zur Umweltverträglichkeitsstudie

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1 Projekt: 110-kV-Leitung Murnau Karlsfeld/West, Ltg. Nr. B81 Maßnahmen: Zubeseilung (UW Murnau/Mast Nr. 1 bis Nr. 174) Mastverstärkungen mit Fundamentverstärkung (81 Maste) Masterhöhungen mit Mast- und Fundamentverstärkung (14 Maste) Ersatzneubau am gleichen Standort (4 Maste) Da Stadt München, Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen Regierungsbezirk Oberbayern Anhang zu Anlage 04-1 Textteil Anhang zur Umweltverträglichkeitsstudie Träger des Vorhabens: Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg

2 Inhaltsverzeichnis I) Planung 3 II) 5 A) Null-Variante 5 B) Bau einer neuen Freileitung 5 C) Erdkabelleitung 6 III) Zusammenfassung 11 2

3 I) Planung Das 110-kV-Netz der Bayernwerk Netz GmbH ist in der Voralpenregion (südlich von Oberbrunn und Höllriegelkreuth) nur geringfügig vermascht, weshalb es bei wartungsbedingten Abschaltungen zu Problemen kommt. Außerdem kommt es bei einem hohen Leistungstransit im Höchstspannungsnetz von Deutschland nach Österreich auch im 110-kV-Netz zu einem erhöhten Leistungstransit von Oberbachern nach Krün über Oberbrunn und Murnau. Die Leistungstransite sind besonders in der Schwachlastzeit mit hoher Erneuerbare Energien-Erzeugung für das 110-kV-Netz problematisch und führen zu Stromkreisüberlastungen. Bereits heute treten im Grundfall in allen Szenarien (Starklast mit geringer Einspeisung und Schwachlast mit hoher Einspeisung) Stromkreisüberlastungen auf. Als Maßnahme zur Erhöhung der Transportkapazitäten in der betrachteten Netzregion und zur Begrenzung der Leistungstransite im 110-kV-Netz soll deshalb eine Neustrukturierung des 110-kV-Netzes vorgenommen werden. Durch Ändern der Verschaltung der Stromkreise (Änderung der Netzstruktur) soll der Leistungstransit von und nach Österreich abgeschwächt werden. Trotzdem treten weiterhin hohe Leistungsflüsse aufgrund hoher Einspeisung und Leistungstransite im Netz auf. Damit es dabei zu keinen Überlastungen kommt, ist außerdem eine Verstärkung einiger der bestehenden Stromkreise notwendig. Aus diesem Grund soll die Übertragungskapazität der Verbindung Murnau Oberbrunn (B81) durch Auflegen eines zweiten Systems erhöht werden. An der bestehenden 110-kV-Leitung sind die folgenden Maßnahmen geplant: Zubeseilung (Auflegen eines 2. Stromkreises) (UW Murnau / Mast Nr. 1 bis Nr. 174) Mastverstärkungen mit Fundamentverstärkung (Maste Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 7, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 27, 28, 29, 31, 40, 42, 51, 52, 58, 62, 64, 65, 66, 68, 107, 108, 116, 123, 124, 128, 134, 135, 139, 140, 141, 143, 152, 153, 154, 155, 156, 160, 161, 162, 163, 165, 166, 174, 175B, 175C, 175D 175E, 175F, 176, 177, 178, 179, 180, 182, 186, 187, 188, 189, 190, 192, 193, 197, 198, 206, 208, 213, 219, 230, 239, 243, 251, 255, 259 und 260) Masterhöhungen mit Mast- und Fundamentverstärkung (Maste Nr. 41, 48, 88, 142, 149, 203, 210, 212, 216, 217, 222, 237, 253 und 257) Ersatzneubau am gleichen Standort (Maste Nr. 24, 93, 94, 105) Ab UW Murnau/Mast Nr. 1 bis einschl. Mast Nr. 174 wird ein zweiter Stromkreis aufgelegt. Bisher war in diesem Leitungsabschnitt nur ein Stromkreis vorhanden. Bei Mastverstärkungen werden die vorhandenen Stahlteile gegen analoge, jedoch stärkere bzw. statisch stabilere Stahlteile ausgetauscht bzw. werden zusätzliche Stahlteile an die vorhandenen Gestänge angeschraubt. Die Masterhöhung der Tragmaste wird durch den Einbau von zusätzlichen Zwischenstücken, sog. Parallelschüssen/Zwischenschüssen und dem Neubau der Unterteile an der Erdoberkante erreicht. 3

4 Fundamentverstärkungen sind aus statischen Gründen bei allen der zu verstärkenden und zu erhöhenden Masten notwendig. Insgesamt 4 Maste werden abgebaut und an den gleichen Standorten mit neuem Fundament ersatzneugebaut. Die Ersatzneubauten werden zwischen 2,03 und 4,32 Meter höher (bezogen auf die Mastspitze) sein als die bestehenden Maste. Die Immissionswerte für die Planungsvariante liegen bei maximal 23,842 bei der magnetischen Flussdichte [µt] und 2,265 bei der elektrischen Feldstärke [kv/m] und somit weit unterhalb der Grenzwerte. Gemäß 26. BImSchV (BundesImmissions- SchutzVerordnung) betragen die Grenzwerte für die magnetische Flussdichte 100µT und für die elektrische Feldstärke 5 kv/m. Das Minimierungsgebot der 26. BImSchV wurde entsprechend berücksichtigt. Die Gesamtkosten für diese Planungsvariante belaufen sich auf ca. 5 Mio.. Diese Schätzkosten basieren auf den Vergleichswerten aus anderen bereits durchgeführten Projekten und setzen sich aus den Rückbaukosten für die Bestandsleitung (4 Maste), den Neubaukosten (4 Maste), den Verstärkungskosten (Maste und Fundamente),den Kosten für die Zubeseilung sowie für die Kompensationsmaßnahmen zusammen. Entschädigungszahlungen an die Grundstückseigentümer sind darin nicht berücksichtigt, da die Bestandstrasse zum allergrößten Teil über beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gesichert ist. Zur Durchführung der Zubeseilung sind erhebliche Eingriffe vorwiegend durch Gehölzrückschnitte und Rodungen von Fichtenbäumen am Rande von strukturarmen bzw. strukturreichen Fichtenwäldern innerhalb der Leitungsschutzzone notwendig. Auf einem Teil dieser Eingriffsflächen sollen Sukzessionsflächen entstehen, mit dem Entwicklungsziel artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte. Die unmittelbar an die Eingriffsflächen anschließenden brachgefallenen Streuwiesen befinden sich ebenfalls innerhalb der Leitungsschutzzone und sind für Pflegemaßnahmen mit dem gleichen Entwicklungsziel vorgesehen. Mit der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen können die Anforderungen der Energiewende unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sichergestellt werden. 4

5 II) Als Alternativen zu dieser Planungsvariante werden nachfolgend die Null-Variante, der Neubau einer Freileitung an anderer Stelle und eine Erdkabelvariante mit den Vor- und Nachteilen dargestellt und bewertet. A) Null-Variante Ziel der Null-Variante: Die Bestandsleitung bleibt unverändert und wird im jetzigen Zustand weiter betrieben. Die oben beschriebenen und geplanten Maßnahmen werden in der Null-Variante nicht umgesetzt. Bezug nehmende auf die technischen Aussagen zur Planungsvariante bleibt festzustellen, dass mit der vorhandenen Bestandsleitung die überschüssige Energie nicht ausreichend verteilt und abtransportiert werden kann. Auch das Austauschen von Leiterseilen mit einer höheren Leitungsfähigkeit ist nicht durchführbar, da die Bestandsmasten und Fundamente statisch nicht dafür ausgelegt sind. Mit der Nicht-Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Null-Variante) können die Anforderungen der Energiewende unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit nicht sichergestellt werden. Im Hinblick auf die den Vorhabenträger obliegende Pflicht zum Betrieb eines sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Energieversorgungsnetzes ( 11 Abs. 1 EnWG) und zur vorrangigen Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien ( 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 EEG 2014) scheidet die Null-Variante somit von vornherein aus. B) Bau einer neuen Freileitung Möglich wäre auch der Bau einer komplett neuen Freileitung auf anderer Trasse. Diese rein technisch immer mögliche Variante wird aber aus folgenden Gründen nicht näher in Erwägung gezogen: Auf der Bestandsleitung werden lediglich zahlreiche Maste und Fundamente verstärkt. Insgesamt werden nur vier Maste ersatzneugebaut. Das bereits aufliegende 110 kv Leitungssystem und die restlichen Bestandsmasten werden weiterhin unverändert betrieben. Der Bau einer neuen zweisytemigen Freileitung auf einer Stecke von ca. 69 km würde diesen funktionstüchtigen Bereich ohne Not aufgeben. Dies würde zudem nicht nur zu neuen Eingriffen und Betroffenheiten an anderer Stelle, sondern auch zu ganz 5

6 erheblichen Mehrkosten führen. Der Neubau einer zweisystemigen Freileitung auf anderer Trasse kostet ca und somit das 6 fache der Planungsvariante. Aus dem gleichen Grund kommt auch der Bau einer zusätzlichen Freileitung nicht in Betracht. Selbst wenn man das weiterhin funktionstüchtige System der bestehenden Freileitung unberührt lassen würde, würden sich die Kosten für die einsystemige Zusatzfreileitung auf ca belaufen. Im Übrigen würden sich die Eingriffe und Betroffenheiten durch die zusätzliche Freileitung geradezu verdoppeln. Diese Kosten könnte der Vorhabenträger auch nicht über die Netzentgelte auf alle Netzkunden umlegen, da die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Antrag aufgrund der Möglichkeit die bestehende Freileitungstrasse gemäß der Planungsvariante zu ertüchtigen, nicht genehmigen würde. Aus diesen Gründen wurde auf die detaillierte Planung einer alternativen Freileitungstrasse verzichtet. C) Erdkabelleitung (vgl. Alternativenplan) Ziel: Entlastung des Landschaftsbildes und der Wohnbebauung Linienführung: Unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitung auf einer Strecke von ca. 51 km zwischen Mast Nr. 1 bis Mast Nr. 174 auf größtenteils landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ein Abstand von mind. 10 m zu öffentlichen Straßen und Wegen zur Mitte der Kabelleitung wird eingehalten. Technische Beschreibung des Kabelsystems: Um eine identische Übertragungsleistung wie bei der Planungsvariante zu gewährleisten, müsste die Leitung zweisystemig mit einem erforderlichen Kabelquerschnitte von 630 mm² (Kupfer) oder mm² (Aluminium) ausgelegt werden. Jedes System besteht aus drei Einzelkabeln und benötigt je System einen Kabelgraben von 5 m Breite. Damit ergibt sich eine Kabelgrabenbreite von insgesamt 10 m. Die beiden Systeme werden mit einer Nennspannung von 110 kv betrieben. Zwischen dem Mast Nr. 175 und Mast Nr. 260 müssen 31 Maste zwingend verstärkt und 9 Maste erhöht werden. Auf dieser Strecke befinden sich jedoch auch 56 funktionstüchtige Maste, für die keine Maßnahmen geplant sind. Funktionstüchtige und maßnahmenbedürftige Maste wechseln sich auf dem Streckenverlauf ab. Ein alternativer Streckenverlauf bietet sich daher in diesem Fall nicht an. Für diesen Bereich und die dort stattfindenden Maßnahmen werden demnach keine Alternativen in Erwägung gezogen. 6

7 Tabelle 1: Darstellung der Vor- (Pro) und Nachteile (Contra) Trassenabschnitt Pro Mast Minimierung der Eingriffe in kartierte Biotope und FFH- Gebiete durch flexible Verlegung; - Entlastung des Landschaftsbildes durch unterirdische Verlegung; - Verbesserung der Abstände zur Wohnbebauung. Mast 1-6 Mast 4 Mast 4-7 Mast 5 Mast 9-11 Mast Mast Mast 23 Murnau: Entlastung durch Rückbau der Freileitung Hofheim: Entlastung durch Rückbau der Freileitung Contra - Die gesamte Trasse dieser Variante muss auf allen Grundstücken mit Hilfe von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten neu gesichert und komplett entschädigt werden; - Eingriff in Boden auf einer Fläche von m² für die Verlegung von 2 Kabelsystemen. Rodung: 1 Solitärbaum 950 m Rodung: 6 Bäume 500 m Querung: Bodendenkmäler Rodung: 3 Alleebäumen Mast Obersöchering/ Untersöcherling: Entlastung durch Rückbau der Freileitung Mast Rodung: Baumgruppe mit 4 Bäumen Mast m Mast Rodung: Waldfläche 380 m² Mast Rodung: Waldfläche m² Mast 44 Mast 45 Mast Mast 56 Mast Mast Mast 65 Marnbach: Entlastung durch Marnbach: Entlastung durch Rodung: 3 Alleebäume Rodung: 3 Alleebäume Rodung: 1 Alleebaum Querung: Hochwassergefahrenfläche HQ100 Querung: Wassergraben Querung: Wassergraben Querung: Hochwassergefahrenfläche HQ100 Querung Bodendenkmal Querung Bodendenkmal 7

8 Trassenabschnitt Pro Mast LSG: Entlastung durch Rückbau der Freileitung Mast Mast Dietlhofen Mast 81 Dietlhofen Mast 82 Dietlhofen Mast 83 Unterhausen Mast Am Hardt Mast Mast 87 Am Hardt Mast Mast Mast Mast Haunshofen: Entlastung durch Diemendorf: Entlastung durch Contra Querung : LSG (teilweise) Rodung: 7 Alleebäume Rodung: 2 Alleebäume Querung: Wassergraben Querung: Biotop 130 m² Rodung: 2 Bäume Rodung: 2 Alleebäume Rodung: 2 Alleebäume Querung: Biotop 450 m² Rodung: 5 Bäume Rodung: 4 Bäume Querung: Bahngleise Querung: Landwirtschaftliche Lagefläche Querung: Biotop 500 m² Querung: Gewässer, Grünbach (Wühlbach) Querung: Biotop 610 m² Rodung: 6 Bäume 65 m Rodung: 3 Bäume 1000 m Mast 97 Querung: FFH-Gebiet 140 Querung: Kinschbach Querung: Biotop 860 m² Rodung: Gehölz m² Mast Mast 104 Mast Mast Monatshausen: Entlastung durch Gut Kerschlach: Entlastung durch Querung: FFH-Gebiet 800 m Querung: Biotop 60 m² Rodung: 5 Alleebäume Querung: Wassergraben Rodung: Gehölz 650 m² Querung: 2 Wassergräben Rodung: Gehölz m² m² Rodung: Gehölz m² Mast Querung: Biotop m² Querung: FFH-Gebiet 800 m Mast Querung: Biotop m² Querung: FFH-Gebiet m Rodung: Gehölz 750 m² Mast 120 Querung: Biotop 280 m² 8

9 Trassenabschnitt Pro Contra Rodung: Gehölz m² Mast 124 Rodung: Gehölz 500m² Mast 125 Rodung: 1 Alleebaum Mast 127 Rodung: 1 Alleebaum Mast m Mast 132 Querung: Biotop 180 m² Mast Aschering: Entlastung durch Mast 146 Rodung: Gehölz m² Mast 148 Querung: Biotop m² Rodung: 10 Bäume Mast Perchting: Entlastung durch Mast Mast 155 Rodung: 5 Alleebäume Mast Mast 162 Hadorf: Entlastung durch Rückbau der Freileitung Rodung: 2 Bäume Mast m Mast 164 Rodung: 4 Bäume Mast 170 Rodung: Gehölz 300 m² Mast 172 Rodung: Hecke 350 m² Mast 174 Rodung: Gehölz 150 m² Kosten: Mast Baukosten (Rückbaukosten, Neubau und Entschädigungszahlungen an Grundstückseigentümer) von ca zzgl. der Kosten der (identischen) Planungsvariante auf einer Länge von 18 km ca Naturschutz: Kompensationskosten für etwa m² Ausgleichsfläche und 81 Baumpflanzung (Solitärbäume) in Höhe von ca Gesamtkosten: ca Die Ziele einer unterirdischen Verlegung können erreicht werden. Die beiliegende Planung zeigt, dass der Eingriff in kartierte Biotope minimiert wird. Durch eine flexible Trassenführung der Erdkabelleitung lassen sich die Eingriffe in FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete ebenfalls minimieren. Auch das Landschaftsbild und die Wohnbebauung werden durch unterirdische Verlegung der Leitung visuell entlastet. 9

10 Dem stehen jedoch ganz erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt gegenüber m² Waldflächen und Hecken müssten gerodet werden. Zusätzlich müssten an diversen Stellen 81 groß gewachsene Solitärbäume gerodet werden. Die neue Schutzzone wäre durch regelmäßige Pflegearbeiten von Gehölzstrukturen freizuhalten, um einen gefahrenfreien Leitungsbetrieb zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für tiefwurzelnde Pflanzen. Die Leitungstrasse müsste an allen Stellen von jeglicher Bebauung freigehalten werden, um eventuelle Schäden umgehend beheben zu können. Zudem wären auf der Fläche der Leitungsschutzzone von 20 m Breite Biotopflächen von m² betroffen. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) würden auf einer Länge von ca m gequert werden. Trinkwasserschutzgebiete müssten auf einer Länge von ca m gequert werden. Zwischen Mast Nr. 1 und Mast Nr. 174 wäre der Einfluss auf Bodendenkmäler an 12 Stellen möglich. Auf der gesamten Länge käme es zu einem Eingriff in Boden von ca m² für die Verlegung von zwei Leitungssystemen durch zwei Kabelgräben von jeweils 5 m Breite. Für die Verlegung eines Erdkabels auf der Strecke von Mast Nr. 1 bis Mast Nr. 174 und den restlichen Maßnahmen der Planungsvariante zwischen Mast Nr. 174 bis Mast Nr. 260 ist mit einer Verelffachung der Kosten bezogen auf die Planungsvariante zu rechnen. Diese entstehen im Wesentlichen durch die unterirdische Verlegung von zwei Kabelsystem mit einem erforderlichen Kabelquerschnitte von 630 mm² (Kupfer) oder mm² (Aluminium). Zudem entstehen die Mehrkosten für die Entschädigungszahlungen an die neu betroffenen Grundstückseigentümer. Für die Erdkabelleitung lassen sich die Kosten auf insgesamt ca beziffern. Diese Kosten könnte der Vorhabenträger auch nicht über die Netzentgelte auf alle Netzkunden umlegen, da die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Antrag aufgrund der Möglichkeit die bestehende Freileitungstrasse gemäß der Planungsvariante zu ertüchtigen, nicht genehmigen würde. Die Voraussetzungen des 43h EnWG sind vorliegend nicht erfüllt. Unter Berücksichtigung der durch die bestehende Trasse bereits vorhandenen Beeinträchtigungen und der vollständig vorhandenen Leitungssicherung einerseits, dem Neueingriff in den Naturhaushalt, in Schutzgebiete und der Vervielfachung der Kosten, stellt sich die Erdkabelleitung daher nicht als vorzugswürdige Alternative dar. 10

11 III) Zusammenfassung Die Null-Variante scheidet von vornherein aus, da die energiewirtschaftlichen Ziele der Verbesserung der Aufnahmekapazität und der Versorgungssicherheit hierdurch nicht erreicht werden können. Die energiewirtschaftlichen Ziele lassen sich durch eine (ein- oder zweisystemige Freileitung auf neuer Trasse und eine Erdkabelleitung erreichen. Der Bau einer ein- oder zwei-systemigen Freileitung auf anderer Trasse verursacht bzw. verdoppelt sogar die Eingriffe und Betroffenheiten an anderer Stelle. Dies erscheint aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die Bestandsleitung als nicht vorzugswürdig. Die Gesamtkosten würden sich versechs- bzw. verfünffachen. Mit der Erdkabelalternative könnte das Landschaftsbild und die anliegenden Gemeinden entlastet werden, doch auch hier stehen ganz erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt gegenüber. Ca m² Waldflächen und Hecken und 81 groß gewachsene Solitärbäume müssten gerodet werden. Trinkwasserschutzgebiete müssten auf einer Länge von ca m gequert werden. Neben dem möglichen Einfluss auf Bodendenkmäler an 12 Stellen müsste auf der gesamten Trassenlänge auf einer Fläche von m² in den Boden eingegriffen werden. Für die Erdkabelleitung lassen sich die Kosten auf insgesamt ca beziffern, was eine Verelffachung der Kosten gegenüber der Planungsvariante darstellt. Ergebnis: Der Vorhabenträger kommt zu dem Ergebnis, dass sich nach Abwägung aller wirtschaftlichen, technischen und umweltschutzfachlichen Belange weder eine alternative (ein- oder zweisystemige) Freileitung, noch eine Erdkabelleitung als besser oder zumindest gleichgut darstellt. Vgl. Karte zur im Maßstab 1: auf Basis der Topografischen Karte im Maßstab 1:

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