FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD
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1 Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016
2 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012
3 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG BETROFFENE BAUPOTENZIALFLÄCHE DOMMELDANGE WIRKFAKTOREN BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES 5. BEWERTUNG DER BAUPOTENZIALFLÄCHE IN IHREN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE DER HABITATZONE LU GRÜNEWALD WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT... 13
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5 1 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG Die Stadt Luxemburg ist zur Zeit dabei, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG) entsprechend den Vorgaben des Gemeindeplanungsgesetzes vom 19. Juli 2004 (modifiziert August 2011) neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung werden verschiedene Zonen für eine zukünftige Bebauung definiert. Da die Fläche Dommeldange 5 liegt innerhalb der auf europäischer Ebene geschützten Habitatzone LU Grünewald liegt, ist die Durchführung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Prüfgegenstand einer FFH-VP für eine Habitatzone sind somit die: Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Können erhebliche Beeinträchtigungen in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, ist eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
6 2 Phase 1 FFH-Vorprüfung Sind die Tatbestände erfüllt, die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich machen? ja nein Projekt/Plan ist zulässig. Keine weiteren Prüfungen erforderlich Phase 2 FFH-Verträglichkeitsprüfung Kann der Plan/das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen? ja Plan/Projekt ist unzulässig. nein Projekt/Plan ist zulässig. Phase 3 FFH-Ausnahmeprüfung Sind die erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben, die eine Zulassung ermöglichen? ja. nein Plan/ Projekt ist zulässig. Verfahrensablauf. Plan/ Projekt ist unzulässig
7 3 2. BETROFFENE BAUPOTENZIALFLÄCHE DOMMELDANGE 5 Die Fläche Dommeldange 5 liegt vollständig innerhalb der Habitatzone, wobei der westliche Teil von einem Nadelwald, der östliche Teil von einem Waldmeister-Buchenwald eingenommen wird. Im PAG der Stadt ist die Fläche als Wohnzone HAB 2 klassiert. 3. WIRKFAKTOREN Die von der Fläche bei einer späteren Nutzung ausgehenden Wirkfaktoren werden in baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen unterschieden. Baubedingte Wirkfaktoren sind mit der Bautätigkeit verbunden und treten im Allgemeinen nach Abschluss der Bautätigkeit nicht mehr auf. Die Wirkungen beschränken sich nicht nur auf die eigentlichen Bauflächen, sondern können in Folge der Emissionen (Staub/Lärm) auch darüber hinaus reichen. Anlagenbedingte Wirkungen ergeben sich durch die Flächeninanspruchnahme der neu geschaffenen Strukturen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen durch die Nutzung und den Betrieb der Umspannstation sowie ihre Unterhaltung. Diese Wirkungen sind, wie die anlagebedingten auch, dauerhaft. baubedingte Auswirkungen anlagenbedingte Auswirkungen Während der Erschließung kommt es zu Störungen auf den Flächen und der Umgebung. Hier ist insbesondere der Baulärm zu nennen. Daneben treten Schadstoff-, Staub- und Erschütterungsemissionen auf. Ein potenzielles Risiko für den Untergrund (Boden, Grundwasser) und das Oberflächenwasser bestehen im Falle des Auslaufens von Öl oder Treibstoff. Die Auswirkungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt. Durch die Vorhaben wird ein Großteil der Fläche dauerhaft überbaut. Die derzeitige Vegetation geht fast vollständig verloren. Der
8 4 Versiegelungsgrad, der zur Zeit noch gering ist, wächst an. Daneben treten optische Effekte, (Landschaftsbildveränderung) auf. betriebsbedingte Auswirkungen Es ist davon auszugehen, dass es nach der Errichtung des Gebietes zu einer verstärkten Frequentierung des Gebietes mit entsprechenden Störungen durch Lärm und Anwesenheit von Personen führt. Es handelt sich meist um zeitweise Lärmbelastungen, z.b. durch Verkehrsaktivitäten. 4. BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES HABITATZONE LU GRÜNEWALD Das 3.097,92 ha große Habitatgebiet Grünewald (LU ) liegt im Nordosten der Stadt Luxemburg und wird fast ausschließlich vom gleichnamigen Wald bedeckt, der den größten zusammenhängenden Wald des Großherzogtums bildet. Der geologische Untergrund wird größtenteils vom Luxemburger Sandstein eingenommen, die Böden sind demnach überwiegend sandig oder sandig-lehmig. Das durch den Luxemburger Sandstein infiltrierte Wasser staut sich an den darunter liegenden Mergelschichten und tritt an den Schnittstellen mit der Erdoberfläche in vielen Quellen wieder aus. Das Massiv des Luxemburger Sandsteins bildet den wichtigsten Trinkwasserspeicher des Landes. Die Funktionen des Grünewaldes sind sehr vielfältig. Lebensraumtypen In der Habitatzone sind folgende Lebensraumtypen vorhanden: Code Lebensraumtyp 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe 4030 Trockene europäische Heiden 6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden 6510 Magere Mähwiesen 9110 Hainsimsen-Buchenwald 9130 Waldmeister-Buchenwald
9 Eichen-Hainbuchenwald 9180 Schlucht- und Hangmischwälder 91D0 Moorwälder 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
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11 7 Ausgewiesene Anhang-II-Arten Fledermäuse Myotis bechsteinii Myotis myotis Moose Dicranum viride Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Grünes Besenmoos Schutzziele Für das Natura-2000-Gebiet LU Grünewald sind folgende Schutzziele definiert: Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Trockenrasen (6210), mageren Mähwiesen (6510) und Kalk- und Sandrasen (6120) Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Buchenwälder vom Typ Luzulu- Fagetum (9110) und vom Typ Melico-Fagetum (9130) Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Schluchtwäldern (9180) Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Vergrößerung von Auenwäldern (91E0) Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands von Moorwäldern (91D0) Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Fledermausarten Myotis bechsteinii und Myotis myotis Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Moosart Dicranum viride
12 8 5. BEWERTUNG DER BAUPOTENZIALFLÄCHE IN IHREN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE DER HABITATZONE LU GRÜNEWALD Flächengröße: 0,84 ha
13 9 Mögliche Betroffene Wirkungen Wirkungsgrad/ Beeinträchtigun Lebensraumtypen/ Erheblichkeit gen Arten anlagebedingt Direkter Waldmeister- Die erheblich Flächenverlust Buchenwald Baupotenzialfläche befindet sich Lebensraumtypen Bechsteinfledermaus vollständig Bei einer Gesamtfläche von 1.252,6 innerhalb der ha Waldmeister-Buchenwald Großes Mausohr Habitatzone. Es bedeutet der Verlust von 0,48 ha erfolgt ein einen Wert von unter 0,1 %. Grünes Besenmoos Flächenverlust für In dieser Kategorie liegt die den Lebensraumtyp Erheblichkeitsschwelle bei absolut Waldmeister m 2. Buchenwald und Mit 4800 m 2 ist die Lebensraumverluste Erheblichkeitsschwelle überschritten. für Großes (Lambrecht&Trautner 2007) Mausohr, Grünes Besenmoos und Arten Grünes Besenmoos Die Bechsteinfledermaus bezieht als typische Waldfledermaus Quartiere in Baumhöhlen und Stammanrissen. Sowohl als Quartierstandort (Wochenstuben, Männchen) wie auch als Jagdhabitat spielt für diese Art die untersuchte Fläche vermutlich eine deutlich größere Rolle als für das Mausohr und entsprechend wäre sie im Falle eines Eingriffes am ehesten betroffen. Das Grüne Besenmoos wurde bereits in der Umgebung gefunden. Eine Besiedlung er Untersuchungsfläche ist nicht auszuschließen.
14 10 Mögliche Betroffene Wirkungen Wirkungsgrad/ Beeinträchtigungen Lebensraumtypen/ Erheblichkeit Arten Flächenumwandlung Waldmeister- Es erfolgt eine erheblich Buchenwald Flächenumwandlung. Lebensraumtypen der Bechsteinfledermaus Habitatzone sind direkt betroffen. Großes Mausohr Grünes Besenmoos Nutzungsänderung Waldmeister- Es erfolgt eine erheblich Buchenwald Nutzungsänderung. Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Grünes Besenmoos Zerschneidung, - Es erfolgt keine großräumige Fragmentierung von Zerschneidung oder Lebensräumen Fragmentierung der Waldlebensraumtypen Veränderungen des - Es sind keine Auswirkungen Wasserregimes auf den Wasserhaushalt der Habitatzone zu erwarten. betriebsbedingt Stoffliche Emissionen - Die Einrichtung einer Wohnzone führt zu einem geringen Anstieg von Luftschadstoffen Lärmemissionen - Die Einrichtung einer Wohnzone führt zu einem geringen Anstieg an Lärmemissionen. Optische Veränderungen - Die Erschließung der Wohnzone verursacht keine optischen Veränderungen im Waldbild der Habitatzone. gering - gering gering -
15 11 Mögliche Beeinträchtigungen Betroffene Lebensraumtypen/ Arten Wirkungen Veränderungen des - Die Einrichtung einer Kleinklimas Wohnzone führt zu einer geringfügigen Änderung des Kleinklimas, die keine Auswirkungen auf das Waldklima des Grünewalds hat. Gewässerausbau - Die Erschließung des Wohngebiets führt nicht zu einem Gewässerausbau. Einleitung in Gewässer - Der Erschließung des Wohngebiets führt zu zusätzlichen Abwässern, die zur Kläranlage Beggen geführt werden. Oberflächenwasser wird getrennt erfasst und abgeleitet. Es entstehen keine Auswirkungen auf die Habitatzone. Zerschneidung, - Betriebsbedingt sind Fragmentierung, Kollision Zerschneidungen, Fragmentierung oder Kollisionen ausgeschlossen. baubedingt Flächeninanspruchnahme - Die Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerflächen beschränkt u.a.) sich während der Bauphase ausschließlich auf die Baupotenzialfläche. Wirkungsgrad/ Erheblichkeit gering gering
16 12 Mögliche Beeinträchtigungen Betroffene Lebensraumtypen/ Arten Wirkungen Emissionen - Die Einrichtung einer Wohnzone führt während der Bauphase zu Baustellenverkehr (Anstieg an Lärm- und Luftschadstoffemissionen). Die Auswirkungen auf die Habitatzone sind vernachlässigbar. Wirkungsgrad/ Erheblichkeit gering Zusammenfassende Betroffene Wirkungen Wirkungsgrad/ Bewertung der Lebensraumtypen/ Erheblichkeit Beeinträchtigungen Arten der Schutz- und Erhaltungsziele Schutz- und Waldmeister- Die Erhaltungsziele der erheblich Erhaltungsziele Buchenwald Habitatzone sind betroffen. Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Grünes Besenmoos Lebensräume des Waldmeister- Die Lebensräume von erheblich Anhangs I der Habitat- Buchenwald Arten des Anhangs I sind Direktive betroffen. Arten des Anhangs II, Bechsteinfledermaus Die Arten des Anhangs II Erheblichkeit durch sind betroffen. artenschutzrechtliche Großes Mausohr Prüfung zu untersuchen Grünes Besenmoos
17 13 Summationswirkungen In der Stadt Luxemburg sind weitere Flächen in der Nähe der Habitatzone zur Ausweisung als Bauland vorgesehen. Betroffene Wirkungen Lebensraumtypen/ Arten - Durch die Inanspruchnahme der Baupotenzialfläche kommt es nicht zu Summationswirkungen mit anderen Projekten, da alle anderen Baupotenzialflächen in der Stadt außerhalb des Schutzgebietes liegen. Wirkungsgrad/ Erheblichkeit Fazit Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind erhebliche Auswirkungen auf die Habitatzone LU Grünewald nicht auszuschließen. Die Durchführung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. 6. WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN Durch die Inanspruchnahme der Baupotenzialfläche kommt es nicht zu Summationswirkungen mit anderen Projekten, da alle anderen Baupotenzialflächen in der Stadt außerhalb des Schutzgebietes liegen. 7. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Die Stadt Luxemburg ist zur Zeit dabei, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG) entsprechend den Vorgaben des Gemeindeplanungsgesetzes vom 19. Juli 2004 (modifiziert August 2011) neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung werden verschiedene Zonen für eine zukünftige Bebauung definiert. Da die Baupotenzialfläche Dommeldange 5 innerhalb der auf europäischer Ebene geschützten Habitatzone LU Grünewald liegt, ist die Durchführung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können.
18 14 Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Können erhebliche Beeinträchtigungen in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, ist eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei der Fläche konnte festgestellt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutz- und Erhaltungsziele der Habitatzone nicht ausgeschlossen werden können. Folglich ist die Ausarbeitung einer detaillierten Verträglichkeitsprüfung entsprechend den europäischen Direktiven erforderlich.
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