BEGLEITUNTERSUCHUNGEN 140 KM/H ZWISCHENERGEBNISBERICHT
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- Jörg Otto Grosse
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1 BEGLEITUNTERSUCHUNGEN 140 KM/H ZWISCHENERGEBNISBERICHT Wien, November 2018
2 Begleituntersuchung 140 km/h Zwischenergebnisbericht durchgeführt von nast consulting ZT GmbH Lindengasse Wien DI Birgit Nadler Dr. Friedrich Nadler im Auftrag der ASFiNAG Service GmbH Klingerstraße 10b 1230 Wien Wien, November 2018
3 Zwischenergebnisbericht Seite 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. MANAGEMENT SUMMARY AUSGANGSLAGE BEGLEITUNTERSUCHUNGEN UNTERSUCHUNGSSTRECKEN BEGLEITUNTERSUCHUNG VERKEHRSTECHNIK AUFGABENSTELLUNG METHODIK UNTERSUCHUNG ERGEBNIS BEGLEITUNTERSUCHUNG VERKEHRSSICHERHEIT AUFGABENSTELLUNG METHODIK UNTERSUCHUNG ERGEBNIS BEGLEITUNTERSUCHUNG LUFTSCHADSTOFFE AUFGABENSTELLUNG METHODIK UNTERSUCHUNG ERGEBNIS BEGLEITUNTERSUCHUNG LÄRM AUFGABENSTELLUNG METHODIK UNTERSUCHUNG ERGEBNIS... 33
4 Zwischenergebnisbericht Seite 2 Abkürzungsverzeichnis CO 2 Fahrtrichtung 1 Fahrtrichtung 2 Fzg HC HMW Kfz KW Lkw-ähnliche Fahrzeuge MQ NO NO 2 NO X NÖ OÖ Pkw-ähnliche Fahrzeuge PM10 PM2.5 q TMW UPS v m v 85 v 95 v zul. Kohlendioxid Salzburg Wien Fahrzeuge Kohlenwasserstoff Halbstundenmittelwert Kraftfahrzeuge Kalenderwoche Lkw, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Lastzüge, Lkw mit Anhänger und Sattelfahrzeuge, Bus Messquerschnitt Stickstoffmonoxid Stickstoffdioxid Stickstoffoxide (NO + NO2) angegeben als NO2 Niederösterreich Oberösterreich Pkw, Lieferwagen, Zweiräder, nicht klassifizierbare Fahrzeuge Partikel, die einen Lufteinlass passieren, der für einen Partikeldurchmesser von 10 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50% aufweist Partikel, die einen Lufteinlass passieren, der für einen Partikeldurchmesser von 2.5 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50% aufweist Anzahl der Fahrzeuge Tagesmittelwert Unfall mit Personenschaden mittlere Geschwindigkeit Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge unterschritten wird Geschwindigkeit, die von 95% der Fahrzeuge unterschritten wird höchstzulässige Geschwindigkeit (Kundmachung)
5 Zwischenergebnisbericht Seite 3 1. Management Summary Kurzfassung Entsprechend den Erlässen der Verordnungen durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit von 140 km/h von Uhr auf den Abschnitten in Niederösterreich und Oberösterreich am 1. August 2018 kundgemacht. Seitens der ASFINAG wurden vier externe Begleituntersuchungen (Verkehrstechnik, Verkehrssicherheit, Luftschadstoffe, Lärm) an unabhängige Gutachter beauftragt, welche von einer Gesamtkoordination geleitet werden. Von den einzelnen Fachbereichen wurden die Auswirkungen der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Geschwindigkeiten, Unfallgeschehen, Emissionen und Immisionen der Luftschadstoffe sowie Lärm begleitend untersucht. Die mittlere Geschwindigkeit von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen erhöht sich an den Messquerschnitten in Niederösterreich und Oberösterreich um ca. 2 4 km/h in der Zeit von Uhr in beide Richtungen im Vergleich zum Vorher Zeitraum (v zul. 130 km/h). Bei Lkwähnlichen Fahrzeugen ist keine Erhöhung der mittleren Geschwindigkeit von Uhr zu erkennen. Seit dem 01. August 2018 (Kundmachung der 140 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung) ereigneten sich 6 Unfälle mit Personenschaden in Niederösterreich und 2 Unfälle mit Personenschaden in Oberösterreich von Uhr. Im Vergleich zu den monatlichen Unfällen im Vorher Zeitraum ( bis ) kann festgestellt werden, dass die Anzahl der Unfälle seit Einführung der 140 km/h Beschränkung unter der durchschnittlichen monatlichen Anzahl an Unfällen im Vorher Zeitraum liegt. Es wurde festgestellt, dass bei keinem Unfall ein möglicher Zusammenhang mit der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h gegeben ist. Durch die geringen Zunahmen der mittleren Geschwindigkeiten ergeben sich ebenfalls geringe Veränderungen der wichtigen Abgaskomponenten Kohlendioxid (CO 2 ) und Stickstoffoxide (NO x ). Die Veränderungen liegen bei 1 2 %. Es wurden keine Überschreitungen des NO 2 -HMW Grenzwertes und des NO 2 -TMW Zielwertes registriert. Somit können sowohl die Emissions- als auch Immissionsveränderungen als gering bzw. nicht vorhanden eingestuft werden.
6 Zwischenergebnisbericht Seite 4 Nach den bislang vorliegenden Auswertungen der Begleituntersuchung Lärm liegen die Änderungen unter 0,6 Dezibel. Um einen Wert mit ausreichender Sicherheit angeben zu können, müssen weitere und ergänzende Messungen durchgeführt werden. Auf der Grundlage des Zwischenstandergebnisses ist festzustellen, dass bei der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h im Sinne der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs keine Beeinträchtigungen entstehen. Bei den Unfällen, Emissionen und Immissionen der Luftschadstoffe sind keine relevanten Veränderungen durch die Erhöhung auf 140 km/h gegeben. Ausblick Die Untersuchung des Fachbereiches Luftschadstoffe wurde fertiggestellt. Begleitende Untersuchungen der Fachbereiche Verkehrstechnik, Verkehrssicherheit und Lärm werden zur Absicherung der derzeitigen Ergebnisse laufend weitergeführt.
7 Zwischenergebnisbericht Seite 5 2. Ausgangslage Entsprechend den Erlässen der Verordnungen durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit von 140 km/h in der Zeit von Uhr auf den Abschnitten in Niederösterreich und Oberösterreich am 1. August 2018 kundgemacht. Seitens der ASFINAG wurden externe Begleituntersuchungen an unabhängige Gutachter beauftragt. 3. Begleituntersuchungen Um die Auswirkungen der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h zu untersuchen wurden Begleituntersuchungen der einzelnen Untersuchungsstrecken im Vorher / Nachher Vergleich durchgeführt. Folgende vier Fachbereiche sind mit der Durchführung von Begleituntersuchungen beauftragt: Verkehrstechnik: nast consulting ZT GmbH Verkehrssicherheit: Rainer Kolator ZT GmbH Luftschadstoffe: Dr. Ernst Pucher Lärm: ZT-Büro Dr. Kirisits Die einzelnen Fachbereiche werden einer Gesamtkoordination (nast consulting ZT GmbH) untergeordnet, welche die Fachbereiche und deren Ergebnisse koordiniert und zusammenführt.
8 Zwischenergebnisbericht Seite 6 4. Untersuchungsstrecken Die Kundmachung der Abschnitte für die Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h wurde entsprechend der Verordnung des BMVIT in folgenden Abschnitten festgelegt. Abschnitt Niederösterreich: Richtung Salzburg: km 84,53 bis km 128,55 (Streckenlänge: 44,02 km) Richtung Wien: km 128,55 bis km 83,950 (Streckenlänge: 44,60 km) Abschnitt Oberösterreich: Richtung Salzburg: km 176,60 bis km 193,05 (Streckenlänge: 16,45) Richtung Wien: km 193,05 bis km 178,70 (Streckenlänge: 14,35) Die Untersuchungsbereiche für die Begleituntersuchungen beginnen jeweils 500 m vor dem Beginn der 140 km/h Strecken und enden jeweils ca. 500 m nach dem Ende der kundzumachenden Strecke. Abbildung 1: Übersicht der Untersuchungsbereiche Quelle: ASFINAG
9 Zwischenergebnisbericht Seite 7 Abbildung 2: Übersicht des Abschnitts Niederösterreich A1 km 83,95/84,53 bis km 128,55 und Anschlussstellen Quelle: nast consulting, eigene Darstellung Abbildung 3: Übersicht des Abschnitts Oberösterreich A1 km 176,60/178,70 bis km 193,05 und Anschlussstellen Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
10 Zwischenergebnisbericht Seite 8 5. Begleituntersuchung Verkehrstechnik 5.1 Aufgabenstellung Es wurden die Verkehrsdaten (Verkehrsstärken, Geschwindigkeiten) der Untersuchungsstrecken im Vorher / Nachher Zeitraum ausgewertet und analysiert. Ziel ist zu prüfen, ob durch eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 140 km/h veränderte Auswirkungen auf den Verkehrsfluss auftreten und wie sich die Geschwindigkeiten auf den einzelnen Fahrstreifen und je Richtungsfahrbahn im Vorher / Nachher Vergleich ändern. 5.2 Methodik Es wurden die Daten der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen innerhalb der Untersuchungsstrecken in Niederösterreich und Oberösterreich im Zeitraum Uhr und Uhr ausgewertet. Hierfür wurden die Minutendaten der automatischen Dauerzählstellen von der ASFINAG zur Verfügung gestellt. Daten von einzelnen Fahrzeugen liegen nicht vor. Es wurden Pkw-ähnliche Fahrzeuge (Pkw, Lieferwagen, Zweiräder, nicht klassifizierbare Fahrzeuge) und Lkw-ähnliche Fahrzeuge (Lkw, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Lastzüge, Lkw mit Anhänger und Sattelfahrzeuge, Bus) untersucht und verglichen. Im Bereich der A1 im Abschnitt Niederösterreich und im Abschnitt Oberösterreich werden folgende Zählstellen für die Messungen und Analysen berücksichtigt: Dauerzählstelle Ybbs km 95,345 (Niederösterreich) Dauerzählstelle Seisenegg km 115,536 (Niederösterreich) Dauerzählstelle Oberndorf km 184,600 (Oberösterreich) Als maßgebende Geschwindigkeitsparameter wurde die v m (mittlere Geschwindigkeit), die v 85 (Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeuge unterschritten wurde) und die v 95 (Geschwindigkeit, die von 95 % der Fahrzeuge unterschritten wurde) verglichen. Als Rohdaten wurden gemittelte Daten je Minute zur Verfügung gestellt.
11 Zwischenergebnisbericht Seite 9 Abbildung 4: Lage der Dauerzählstellen im Abschnitt Niederösterreich Quelle: nast consulting, eigene Darstellung Abbildung 5: Lage der Dauerzählstellen im Abschnitt Oberösterreich Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
12 Zwischenergebnisbericht Seite 10 Die Verkehrsdaten wurden von der ASFINAG minutenweise aufbereitet und digital zur Verfügung gestellt. Folgende Auswertungen werden im Vorher / Nachher Zeitraum für Pkwähnliche und Lkw-ähnliche Fahrzeuge durchgeführt: Verkehrsstärken: Es wurden Analysen der Stundenwerte, Tages- und Wochenwerte der einzelnen Messquerschnitte je Fahrtrichtung, Fahrstreifen und Messquerschnitt durchgeführt. Geschwindigkeiten: Es wurden die Analysen der Stundenwerte, Tages- und Wochenwerte der einzelnen Messquerschnitte je Fahrtrichtung, Fahrstreifen und Messquerschnitt der Geschwindigkeiten pro Stunde (v m, v 85, v 95 ) untersucht. Ebenso wurden Niederschlagsdaten berücksichtigt und nur die Verkehrsdaten von trockenem Fahrbahnzustand herangezogen. Die Wetterdaten wurden von folgenden Stationen der ASFINAG analysiert: Station Seisenegg km 115,536 Station Ybbsbrücke km 104,546 Station Allhaming km 184,600 Als Auswertezeitraum für die Vorher Untersuchung wurde der 01. Juni 2018 bis 31. Juli 2018 festgelegt. Der Nachher Zeitraum mit der Kundmachung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 140 km/h beginnt ab dem 01. August Um Aussagen über die Veränderungen in Hinblick auf den Vorher und Nachher Zeitraum treffen zu können, wurden jeweils zwei Kalenderwochen in den Schulzeiten (Vorher / Nachher) und zwei Kalenderwochen in den Ferienzeiten (Vorher / Nachher) miteinander verglichen. Die Kalenderwochen 25 und 37 sind herkömmliche Wochen in den Schulzeiten. Die Kalenderwochen 28 und 32 liegen in der Schulferienzeit (Österreich) und stellen damit den Ferienverkehr dar. Die Messzeiträume für detaillierte Analysen im Vorher / Nachher Vergleich sind in Tabelle 1 dargestellt.
13 Zwischenergebnisbericht Seite 11 Tabelle 1: Messzeiträume Schulzeiten Vorher (v zul. 130 km/h) KW Nachher (v zul. 140 km/h) KW Ferienzeiten Vorher (v zul. 130 km/h) KW Nachher (v zul. 140 km/h) KW Untersuchung Im Folgenden ist der Vergleich der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeuge an den betrachteten Messquerschnitten pro Woche von Uhr im Vorher / Nachher Zeitraum von jeweils zwei Kalenderwochen in den Schulzeiten (KW 25 und KW 37) und zwei Kalenderwochen in den Ferienzeiten (KW 28 und KW 32) in beiden Richtungen dargestellt. Im Vergleich der Kalenderwochen 25 und 37 (Schulzeiten) im Abschnitt Niederösterreich ergibt sich eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Zeitraum von Uhr in beiden Richtungen zwischen 2 4 km/h. Beim Messquerschnitt 115,536 in Fahrtrichtung Wien wurde eine Abnahme der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen festgestellt. Eine Veränderung der Geschwindigkeiten von Lkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr findet nicht statt.
14 Zwischenergebnisbericht Seite 12 Abbildung 6: Differenz der Geschwindigkeiten KW 25 und KW 37 (Schulzeiten) von Uhr im Abschnitt Niederösterreich, Fahrstreifen 1-3 Quelle: nast consulting, eigene Darstellung Im Vergleich der Kalenderwochen 28 und 32 (Ferienzeiten) zeigt sich im Abschnitt Niederösterreich eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Zeitraum von Uhr zwischen 2 4 km/h in beiden Richtungen. Abbildung 7: Differenz der Geschwindigkeiten KW 28 und KW 32 (Ferienzeiten) von Uhr im Abschnitt Niederösterreich, Fahrstreifen 1-3 Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
15 Zwischenergebnisbericht Seite 13 Im Abschnitt Oberösterreich zeigt sich im Vergleich der Kalenderwoche 25 und 37 (Schulzeiten) im Zeitraum von Uhr eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m von 3 km/h in beiden Richtungen. Die mittlere Geschwindigkeit von Lkw-ähnlichen Fahrzeugen hat sich nicht verändert. Abbildung 8: Differenz der Geschwindigkeiten KW 25 und KW 37 (Schulzeiten) von Uhr im Abschnitt Oberösterreich, Fahrstreifen 1-3 Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
16 Zwischenergebnisbericht Seite 14 Im Vergleich der Kalenderwochen 28 mit 32 (Ferienzeiten) liegt die Erhöhung der mittleren Geschwindigkeit v m im Zeitraum von Uhr zwischen 3 4 km/h in beiden Richtungen. Abbildung 9: Differenz der Geschwindigkeiten KW 28 und KW 32 (Ferienzeiten) von Uhr im Abschnitt Oberösterreich, Fahrstreifen 1-3 Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
17 Zwischenergebnisbericht Seite 15 Im Folgenden ist der Vergleich der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeuge am Messquerschnitt 95,345 und 184,600 pro Woche im Zeitraum von Uhr im Vorher / Nachher Zeitraum von jeweils zwei Kalenderwochen in den Schulzeiten (KW 25 und KW 37) und zwei Kalenderwochen in den Ferienzeiten (KW 28 und KW 32) in beiden Richtungen dargestellt. Im Vergleich der Kalenderwoche 25 und 37 (Schulzeiten) liegt die mittlere Geschwindigkeit im Zeitraum von Uhr bei 126 km/h in der KW 25 und bei 130 km/h in der KW 37 in Richtung Salzburg. In den Ferienzeiten liegt die mittlere Geschwindigkeit in der Kalenderwoche 28 bei 127 km/h und in der Kalenderwoche 32 bei 130 km/h in Richtung Salzburg. Abbildung 10: Mittlere Geschwindigkeit v m am Messquerschnitt 95,345 von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Vorher / Nachher Vergleich in Richtung Salzburg von Uhr Quelle: nast consulting, eigene Darstellung In Richtung Wien liegt die mittlere Geschwindigkeit v m von Uhr in den Schulzeiten in der Kalenderwoche 25 bei 126 km/h und in der Kalenderwoche 37 bei 128 km/h (Nachher Zeitraum). In den Ferienzeiten liegt die mittlere Geschwindigkeit in der Kalenderwoche 28 bei 124 km/h und in der Kalenderwoche 37 bei 127 km/h.
18 Zwischenergebnisbericht Seite 16 Abbildung 11: Mittlere Geschwindigkeit v m am Messquerschnitt 95,345 von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Vorher / Nachher Vergleich in Richtung Wien von Uhr Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
19 Zwischenergebnisbericht Seite 17 Am Messquerschnitt 184,600 liegt die mittlere Geschwindigkeit v m im Vorher Zeitraum von Uhr in Richtung Salzburg in den Schulzeiten bei 128 km/h in der Kalenderwoche 25. Im Nachher Zeitraum liegt die mittlere Geschwindigkeit bei 132 km/h in der Kalenderwoche 37. Im Vorher / Nachher Vergleich liegt die mittlere Geschwindigkeit von Uhr in den Ferienzeiten in der Kalenderwoche 28 bei 128 km/h und bei 132 km/h in der Kalenderwoche 32. Abbildung 12: Mittlere Geschwindigkeit v m am Messquerschnitt 184,600 von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Vorher / Nachher Vergleich in Richtung Salzburg von Uhr Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
20 Zwischenergebnisbericht Seite 18 In Richtung Wien liegt die mittlere Geschwindigkeit v m am Messquerschnitt 184,600 in den Schulzeiten (KW 25) bei 130 km/h im Vorher Zeitraum und bei 134 km/h im Nachher Zeitraum (KW 37). In den Ferienzeiten (KW 28) beträgt die mittlere Geschwindigkeit 131 km/h im Vorher Zeitraum und 133 km/h im Nachher Zeitraum (KW 32). Abbildung 13: Mittlere Geschwindigkeit v m am Messquerschnitt 184,600 von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Vorher / Nachher Vergleich in Richtung Wien von Uhr Quelle: nast consulting, eigene Darstellung
21 Zwischenergebnisbericht Seite 19 Im Vergleich der Kalenderwochen 25 und 37 (Schulzeiten) zeigt sich eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr am Messquerschnitt 95,345 in beide Richtungen am Fahrstreifen 1 von 2 3 km/h, am Fahrstreifen 2 erhöht sich die mittlere Geschwindigkeit von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen im Vorher / Nachher Vergleich um 3 4 km/h und am Fahrstreifen 3 liegt die Erhöhung bei 2 3 km/h. Tabelle 2: Auswertungen der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen am MQ 95,345 pro Woche von Uhr in den Schulzeiten Kalenderwoche Messquerschnitt 95,345 KW 25 KW 37 Auswertung der Geschwindigkeiten (vm, v85, v95) und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr pro Woche Fahrstreifen Richtung 1 Salzburg Richtung 2 Wien Pkw-ähnliche Fahrzeuge 1 Lkw-ähnliche Fahrzeuge 2 Pkw-ähnliche Fahrzeuge Lkw-ähnliche Fahrzeuge q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v Quelle: Verkehrsdaten ASFINAG 1 Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Pkw, Lieferwagen, Zweiräder, nicht klassifizierbare Fahrzeuge 2 Lkw-ähnliche Fahrzeuge: Lkw, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Lastzüge, Lkw mit Anhänger und Sattelfahrzeuge, Bus Legende: q = Anzahl der Fahrzeuge von Uhr v m (mittlere Geschwindigkeit), v 85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge unterschritten wird), v 95 (Geschwindigkeit, die von 95% der Fahrzeuge unterschritten wird)
22 Zwischenergebnisbericht Seite 20 Im Vergleich der Kalenderwoche 28 und 32 (Ferienzeiten) liegt die Erhöhung der mittleren Geschwindigkeit von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen am Messquerschnitt 95,345 in beide Richtungen von Uhr bei 1 2 km/h am Fahrstreifen 1, 2 3 km/h am Fahrstreifen 2 und 2 4 km/h am Fahrstreifen 3 in beiden Richtungen. Tabelle 3: Auswertungen der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen am MQ 95,345 pro Woche von Uhr in den Ferienzeiten 95,345 KW 28 KW 32 Auswertung der Geschwindigkeiten (vm, v85, v95) und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr pro Woche Fahrstreifen Richtung 1 Salzburg Richtung 2 Wien Pkw-ähnliche Fahrzeuge 1 Lkw-ähnliche Fahrzeuge 2 Pkw-ähnliche Fahrzeuge Lkw-ähnliche Fahrzeuge q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v Quelle: Verkehrsdaten ASFINAG 1 Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Pkw, Lieferwagen, Zweiräder, nicht klassifizierbare Fahrzeuge 2 Lkw-ähnliche Fahrzeuge: Lkw, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Lastzüge, Lkw mit Anhänger und Sattelfahrzeuge, Bus Legende: q = Anzahl der Fahrzeuge von Uhr v m (mittlere Geschwindigkeit), v 85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge unterschritten wird), v 95 (Geschwindigkeit, die von 95% der Fahrzeuge unterschritten wird) Am Messquerschnitt 184,600 liegt die Erhöhung der mittleren Geschwindigkeit von Pkwähnlichen Fahrzeugen im Vergleich der Kalenderwoche 25 und 37 (Schulzeiten) von Uhr in beide Richtungen bei 2 km/h auf dem Fahrstreifen 1, zwischen 2 3 km/h am Fahrstreifen 2 und zwischen 3 4 km/h am Fahrstreifen 3. Tabelle 4: Auswertungen der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen am MQ 184,600 pro Woche von Uhr in den Schulzeiten Kalenderwoche Messquerschnitt 184,6 Kalenderwoche Messquerschnitt KW 25 KW 37 Auswertung der Geschwindigkeiten (vm, v85, v95) und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr pro Woche Fahrstreifen Richtung 1 Salzburg Pkw-ähnliche Fahrzeuge 1 Lkw-ähnliche Fahrzeuge 2 Richtung 2 Wien Pkw-ähnliche Fahrzeuge Lkw-ähnliche Fahrzeuge q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v Quelle: Verkehrsdaten ASFINAG 1 Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Pkw, Lieferwagen, Zweiräder, nicht klassifizierbare Fahrzeuge 2 Lkw-ähnliche Fahrzeuge: Lkw, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Lastzüge, Lkw mit Anhänger und Sattelfahrzeuge, Bus Legende: q = Anzahl der Fahrzeuge von Uhr v m (mittlere Geschwindigkeit), v 85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge unterschritten wird), v 95 (Geschwindigkeit, die von 95% der Fahrzeuge unterschritten wird)
23 Zwischenergebnisbericht Seite 21 Im Vergleich der Kalenderwoche 28 und 32 (Ferienzeiten) liegt die Erhöhung der Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr in beide Richtungen bei 2 km/h am Fahrstreifen 1, zwischen 3 4 km/h am Fahrstreifen 2 und Fahrstreifen 3. Tabelle 5: Auswertungen der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen am MQ 184,600 pro Woche von Uhr in den Ferienzeiten Kalenderwoche Messquerschnitt 184,6 KW 28 KW 32 Auswertung der Geschwindigkeiten (vm, v85, v95) und Verkehrsstärken von Pkw-ähnlichen und Lkw-ähnlichen Fahrzeugen von Uhr pro Woche Fahrstreifen Richtung 1 Salzburg Richtung 2 Wien Pkw-ähnliche Fahrzeuge 1 Lkw-ähnliche Fahrzeuge 2 Pkw-ähnliche Fahrzeuge Lkw-ähnliche Fahrzeuge q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v95 q vm v85 v Quelle: Verkehrsdaten ASFINAG 1 Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Pkw, Lieferwagen, Zweiräder, nicht klassifizierbare Fahrzeuge 2 Lkw-ähnliche Fahrzeuge: Lkw, Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht mit und ohne Anhänger, Lastzüge, Lkw mit Anhänger und Sattelfahrzeuge, Bus Legende: q = Anzahl der Fahrzeuge von Uhr v m (mittlere Geschwindigkeit), v 85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge unterschritten wird), v 95 (Geschwindigkeit, die von 95% der Fahrzeuge unterschritten wird)
24 Zwischenergebnisbericht Seite Ergebnis Die Analysen der Geschwindigkeiten zeigten, dass im Abschnitt Niederösterreich am Messquerschnitt 95,345 in Richtung Salzburg eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen von 2 4 km/h im Vergleich zum Vorher Zeitraum (Vorher: km/h) stattfindet. Die Geschwindigkeit v 85 und v 95 erhöht sich um 3 km/h. Es zeigt sich eine ähnliche Zunahme auf allen Fahrstreifen. In Richtung Wien liegt die Zunahme der mittleren Geschwindigkeit bei 2 3 km/h. Die Geschwindigkeit v 85 und v 95 erhöht sich um 4 km/h. In Oberösterreich am Messquerschnitt 184,600 zeigt sich in beide Richtungen eine Erhöhung von 3 4 km/h im Vergleich zum Vorher Zeitraum (Vorher: km/h). Bei einer getrennten Betrachtung der Fahrstreifen 1-3 zeigt sich bei den Messquerschnitten 95,345 in Niederösterreich und MQ 184,600 in Oberösterreich im Vergleich der Kalenderwoche 25 und Kalenderwoche 37 von Uhr in beiden Richtungen am Fahrstreifen 1 eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m zwischen 2 3 km/h. Am Fahrstreifen 2 und am Fahrstreifen 3 liegt die Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m bei 2 4 km/h. In den Ferienzeiten zeigt sich im Vergleich der Kalenderwoche 28 und Kalenderwoche 32 eine Zunahme der mittleren Geschwindigkeit v m von Pkw-ähnlichen Fahrzeugen in beide Richtungen am Fahrstreifen 1 zwischen 1 2 km/h, am Fahrstreifen 2 zwischen 2 3 km/h und am Fahrstreifen 3 zwischen 2 4 km/h. Bei der mittleren Geschwindigkeit v m von Lkw-ähnlichen Fahrzeugen ist keine Veränderung aufgrund der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h zu erkennen. Die mittlere Geschwindigkeit v m liegt bei 90 km/h über alle Fahrstreifen. Auf Grundlage des Zwischenstandergebnisses ist festzustellen, dass bei der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h im Sinne der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs keine Beeinträchtigungen entstehen. Begleitende Untersuchungen des Fachbereiches Verkehrstechnik werden zur Absicherung der derzeitigen Ergebnisse laufend weitergeführt.
25 Zwischenergebnisbericht Seite Begleituntersuchung Verkehrssicherheit 6.1 Aufgabenstellung Im Rahmen der Begleituntersuchung des Fachbereiches Verkehrssicherheit wurde das Unfallgeschehen im Vorher / Nachher Zeitraum analysiert. Ziel ist aufzuzeigen, wie sich das Unfallgeschehen ab 01. August 2018 bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 140 km/h im Vergleich zum Vorher Zeitraum (v zul. 130 km/h) verändert. 6.2 Methodik Als wesentliche Datengrundlagen stehen die durch die österreichische Bundespolizei im Rahmen des Unfalldatenmanagements (UDM) seit aufgenommenen relevanten Unfalldaten mit Personenschaden zur Verfügung. Zusätzlich werden Unfälle mit Sachschaden aus der internen Ereignisdatenbank der ASFINAG herangezogen. Folgende Messzeiträume werden betrachtet: Vorher Zeitraum: bis (Analyse pro Jahr) Nachher Zeitraum: bis (Analyse für 6 Monate) Es werden nur die Unfalldaten, deren Unfallzeitpunkt zwischen 05 und 22 Uhr liegt, für die Analyse herangezogen, da nur in diesem Zeitraum die Erhöhung der höchst zulässigen Geschwindigkeit gilt. Unfälle in Baustellenbereichen werden nicht einbezogen. 6.3 Untersuchung Das Unfallgeschehen liegt in beiden Abschnitten, bezogen auf die mittlere Unfallrate, unterhalb des österreichweiten Durchschnittes für das Jahr 2016 von 0,08 UPS pro 1 Mio. Fahrzeugkilometer (Fzkm) im österreichischen Autobahnen und Schnellstraßennetz. Im Vorher Zeitraum von bis ereigneten sich jeweils im Zeitraum von Uhr auf beiden Richtungsfahrbahnen in Summe 281 Unfälle mit Personenschaden im Abschnitt Niederösterreich (Streckenlänge 44,3 km) und 80 Unfälle mit Personenschaden im Abschnitt Oberösterreich (Streckenlänge 15,4 km). Unfälle in den Baustellenbereichen wurden nicht berücksichtigt.
26 Zwischenergebnisbericht Seite 24 Tabelle 6: Unfälle mit Personenschaden der Untersuchungsstrecken im Vorher Zeitraum von 2014 bis 2017 in beiden Fahrtrichtungen NÖ OÖ UPS 1 UPS Quelle: Statistik Austria, Stand Unfälle mit Personenschaden Seit dem 1. August 2018 (Nachher Zeitraum) werden durch die Polizei die wöchentlichen Statusberichte über die Unfälle mit Personenschaden in den Untersuchungsbereichen übermittelt. Im Rahmen einer Einzelunfallanalyse werden die erfassten Unfälle mit Personenschaden analysiert und es wird ein möglicher Zusammenhang des Unfalles mit der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h geprüft. Im Vorher / Nachher Vergleich werden die Unfalldaten der einzelnen Monate ab August des Jahres 2018 (v zul. 140 km/h) den vergleichbaren Monaten des Jahres (v zul. 130 km/h) gegenübergestellt. Derzeit stehen die Ergebnisse für die Monate August bis Oktober zur Verfügung. In Niederösterreich ereigneten sich ab 01. August 2018 (v zul. 140 km/h) im Zeitraum von Uhr insgesamt 6 Unfälle mit Personenschaden und in Oberösterreich 2 Unfälle mit Personenschaden. Die Anzahl der Unfälle pro Monat liegen seit Einführung der 140 km/h Geschwindigkeit unter der durchschnittlichen Anzahl an Unfällen von Es wurde festgestellt, dass bei keinem Unfall ein möglicher Zusammenhang mit der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h gegeben ist.
27 Zwischenergebnisbericht Seite 25 Tabelle 7: Unfälle mit Personenschaden der Untersuchungsstrecken im Vorher / Nachher Zeitraum in beiden Fahrtrichtungen Jahr Anzahl UPS 1 in Niederösterreich Anzahl UPS 1 in Oberösterreich August September Oktober August September Oktober Durchschnitt ,5 5,0 4,5 1,8 0,8 1,3 Quelle: Statistik Austria, Stand 2018, Meldungen der Polizei 1 Unfälle mit Personenschaden 6.4 Ergebnis Seit 01. August 2018 ereigneten sich im Zeitraum von Uhr auf beiden Richtungsfahrbahnen gesamt 6 Unfälle mit Personenschaden in Niederösterreich und 2 Unfälle mit Personenschaden in Oberösterreich. Im Vergleich zu den monatlichen Unfällen im Vorher Zeitraum ( bis ) kann festgestellt werden, dass die Anzahl der Unfälle seit Einführung der 140 km/h Beschränkung unter der durchschnittlichen monatlichen Anzahl an Unfällen im Vorher Zeitraum liegt. Im Rahmen einer Einzelunfallanalyse wurden die erfassten Unfälle mit Personenschaden im Nachher Zeitraum analysiert und es wurde ein Zusammenhang des Unfalles mit der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h geprüft. Es wurde festgestellt, dass bei keinem Unfall ein möglicher Zusammenhang mit der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h gegeben ist. Die Analyse der Unfälle mit Personenschaden werden im Nachher Zeitraum laufend weitergeführt.
28 Zwischenergebnisbericht Seite Begleituntersuchung Luftschadstoffe 7.1 Aufgabenstellung Die Änderungen der Luftschadstoffe und die Auswirkungen auf die Luftqualität bei einer Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h wurden im Rahmen einer Begleituntersuchung der Luftschadstoffe untersucht. Der Fachbereich Luftschadstoffe gliedert sich in folgende zwei Bereiche: Emissionsmessungen Immissionsmessungen Ziel ist aufzuzeigen, inwieweit die Änderung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von Pkwähnlichen Fahrzeugen einen Einfluss auf die Emissionen und Immissionen der Luftschadstoffe bei den Untersuchungsstrecken aufweist. 7.2 Methodik Emissionsmessungen Es wurden detaillierte abgastechnische Messungen von CO 2, HC, CO, NO x, NO, Partikel und Kraftstoffverbrauch an zehn unterschiedlichen, emissionsrelevanten Kraftfahrzeugtypen (PKW Klasse M1 Otto-Diesel / LKW Klasse N1 und N3) durchgeführt. Die Fahrzeuge wurden hierzu unter realen Bedingungen bei fließendem Verkehr unter Bezug auf die vom Auftraggeber beziehungsweise anderen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellten Datensätze hinsichtlich des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens und der möglichen Auswirkungen einer um 10 km/h erhöhten Geschwindigkeitsbeschränkung untersucht. Die Kraftfahrzeuge wurden hierzu im durchschnittlichen Geschwindigkeitsprofil der jeweiligen Fahrzeugtype des Streckenabschnittes bewegt und die Änderungen der Emissionswerte zeitlich hochaufgelöst ermittelt. Zur Durchführung der Untersuchungen wurden neu entwickelte Abgasmassenemissions-Messsysteme der Type OBM 5.0 eingesetzt. Immissionsmessungen Die Luftschadstoffmesssysteme wurden auf den Rastplätzen Allhaming und Amstetten in Fahrtrichtung Wien situiert. Im Zuge der Untersuchung wurden die Änderungen der Luftschadstoffe für die Parameter NO2, PM10, PM2.5 im Vorher / Nachher Vergleich analysiert.
29 Zwischenergebnisbericht Seite 27 Für die Untersuchung der Schadstoffe wurden folgende Messstandorte ausgewählt: Messstandort in Niederösterreich: Fahrtrichtung Wien, Rastplatz Amstetten A1 km 119,36 Messstandorte in Oberösterreich: Fahrtrichtung Wien, Rastplatz Allhaming Süd km 182,59 Die Messungen wurden im Juli und August 2018 durchgeführt. Die kontinuierliche Messung der Stickstoffoxide (NO 2 /NO/NO x ) in der Umgebungsluft erfolgt gemäß DIN ISO 7996 nach dem Chemolumineszenzverfahren der Firma Horiba von Typ APNA 360 und APNA 370. Die Probenahme erfolgt gemäß ÖNORM 5852 in ca. drei Meter Höhe über Grund. Für die kontinuierliche Staubmessung werden Streulichtmessgeräte eingesetzt. Die kontinuierliche Staubmessung in Allhaming erfolgt mit dem Feinstaub-Messsystem #180 der Firma GRIMM, welches nach dem Streulichtverfahren arbeitet. Mit dem Analysator können simultan die Parameter PM1, PM2.5 und PM10 entsprechend nachstehender Spezifikation erfasst werden. 7.3 Untersuchung Emissionsmessungen Im folgenden Diagramm ist der Vergleich der CO 2 -Emissionen und NO x Emissionen der Monate Juli (v zul. 130 km/h) und August (v zul. 140 km/h) dargestellt. Die Ergebnisse beinhalten sowohl die gestiegenen Verkehrslast als auch die reale Geschwindigkeit. Die Änderung der CO2-Emissionen beträgt 1,2%. Die Änderung der NO x -Emissionen beträgt 1,5%.
30 Zwischenergebnisbericht Seite 28 Abbildung 14: CO 2 -Emissionen im Abschnitt NÖ im Juli vs. August 2018 auf Basis der durchgeführten Messfahrten unter realen Bedingungen Quelle: Pucher, Bericht zu den Emissionsveränderungen, September 2018 Abbildung 15: NO x -Emissionen im Abschnitt NÖ im Juli vs. August 2018 auf Basis der durchgeführten Messfahrten unter realen Bedingungen Quelle: Pucher, Bericht zu den Emissionsveränderungen, September 2018 Bei der Untersuchungsstrecke in Oberösterreich beträgt die Änderung der CO 2 -Emissionen der Monate Juli (v zul. 130 km/h) und August (v zul. 140 km/h) 1,6% und der NO x -Emissionen 1,8%.
31 Zwischenergebnisbericht Seite 29 Abbildung 16: CO 2 -Emissionen im Abschnitt OÖ im Juli vs. August 2018 auf Basis der durchgeführten Messfahrten unter realen Bedingungen Quelle: Pucher, Bericht zu den Emissionsveränderungen, September 2018 Abbildung 17: NO x -Emissionen im Abschnitt OÖ im Juli vs. August 2018 auf Basis der durchgeführten Messfahrten unter realen Bedingungen Quelle: Pucher, Bericht zu den Emissionsveränderungen, September 2018 Immissionsmessungen An beiden Versuchsstrecken zeigte sich bei den Stickoxiden bei Anströmung aus Richtung Autobahn ein Immissionsmaximum. Für Feinstaub liegt demgegenüber in beiden Fällen eine Gleichverteilung vor. Ein Einfluss des Kfz Verkehres auf die Feinstaubbelastung ist anhand der Windrichtungsverteilung nicht zu erkennen.
32 Zwischenergebnisbericht Seite 30 An beiden Messstellen wurden sowohl im Juli als auch im August keine Überschreitungen des NO 2 -HMW (Halbstundenmittelwert) Grenzwertes und des NO 2 -TMW (Tagesmittelwert) Zielwertes festgestellt. Für den TMW-PM10 sind ebenfalls an beiden Messstellen und in beiden Beobachtungszeiträumen keine TMW Überschreitungen registriert worden. Signifikante Unterschiede in der Immissionsbelastung, welche auf die unterschiedlichen Tempolimits zurückzuführen sind, konnten im Untersuchungszeitraum nicht verifiziert werden. 7.4 Ergebnis Die durchgeführten Untersuchungen der Emissionen zeigten, dass an beiden Autobahnabschnitten die Änderungen des Ausstoßes der wichtigen Abgaskomponenten Kohlendioxid (CO 2 ) und Stickstoffoxide (NO x ), 1 bis 2 % betragen. Dies erklärt sich dadurch, dass die mittleren Geschwindigkeitszunahmen relativ klein waren und ein überwiegender Anteil des Abgasausstoßes an Autobahnen vom Nutzfahrzeugverkehr verursacht wird. Ein Teil der Veränderungen betrifft leichte Lkw. Die schweren Lkw werden vom geänderten Tempolimit nicht beeinflusst. Bei den Immissionsmessungen wurde festgestellt, dass bei beiden Messstellen sowohl im Juli als auch August keine Überschreitungen des NO 2 -HMW Grenzwertes und des NO 2 -TMW Zielwertes registriert wurden. Signifikante Unterschiede in der Immissionsbelastung welche auf die unterschiedlichen Tempolimits zurückzuführen sind konnten im Untersuchungszeitraum nicht verifiziert werden. Die Untersuchungen der Emissionen und Immissionen der Luftschadstoffe sind abgeschlossen.
33 Zwischenergebnisbericht Seite Begleituntersuchung Lärm 8.1 Aufgabenstellung Im Zuge der Begleituntersuchung Lärm werden die schalltechnischen Auswirkungen hinsichtlich der Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 140 km/h in einem Vorher / Nachher Vergleich untersucht. 8.2 Methodik Durch schalltechnische Messungen vor und nach der Anhebung des Tempolimits werden die lärmtechnischen Auswirkungen der erhöhten Geschwindigkeit aufgezeichnet und dokumentiert. Es wurden 4 Lärmmessungen (jeweils 2 Standorte pro Untersuchungsstrecke) durchgeführt. Folgende Messstandorte wurden ausgewählt: Messstandorte in Niederösterreich: Messpunkt T1-MP 1: Fahrtrichtung Salzburg Betriebsumkehr A1 km 112,650 Messpunkt T1-MP 2: Fahrtrichtung Wien aufgelassener Parkplatz A1 km 118,150 Messstandorte in Oberösterreich: Messpunkt T2-MP 1: Fahrtrichtung Salzburg Gewässerschutzanlage A1 km 191,650 Messpunkt T2-MP 2: Fahrtrichtung Wien Betriebsausfahrt A1 km 185,500 Die gewählten Messpunkte liegen in einem Abstand von 25 m vom Außenrand des äußersten Fahrstreifens. Die 4 Lärmmessungen wurden in einem Zeitraum von 10 durchgehenden Tagen im Juni, Juli, August und September 2018 durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine Aufzeichnung der einzelnen Vorbeifahrtspegel.
34 Zwischenergebnisbericht Seite Untersuchung Abbildung 18: Gegenüberstellung der Schallpegel-Ganglinien des Straßenverkehrslärms im Vorher / Nachher Zeitraum für den Messpunkt 1 im Abschnitt NÖ des betrachteten Zeitraumes von 10 Tagen in jeweils 4 Monaten Quelle: ZT-Büro Dr. Kirisits, Begleituntersuchung Fachbereich Lärm, Oktober 2018 Abbildung 19: Gegenüberstellung der Schallpegel-Ganglinien des Straßenverkehrslärms im Vorher / Nachher Zeitraum für den Messpunkt 1 im Abschnitt OÖ des betrachteten Zeitraumes von 10 Tagen in jeweils 4 Monaten Quelle: ZT-Büro Dr. Kirisits, Begleituntersuchung Fachbereich Lärm, Oktober 2018
35 Zwischenergebnisbericht Seite Ergebnis Nach den bislang vorliegenden Auswertungen liegen die Änderungen unter 0,6 Dezibel. Um einen Wert mit ausreichender Sicherheit angeben zu können, müssen weitere und ergänzende Messungen durchgeführt werden. Die Untersuchungen des Fachbereiches Lärm werden laufend weitergeführt. Wien, am DI Dr. Friedrich Nadler DI Birgit Nadler
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