SATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH

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1 SATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH Konto Nr , BLZ Sparkasse Bad Hersfeld Rotenburg Empfänger: Förderverein der Klinik f. Psychiatrie und Psychotherapie, Seilerweg 29, Bad Hersfeld Zur sprachlichen Vereinfachung wird lediglich eine Geschlechtsform verwendet. Das jeweils andere Geschlecht ist ausdrücklich mit gemeint 1

2 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein der Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Klinikum Bad Hersfeld GmbH nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald bewirkt werden soll, mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.v.). Sitz des Vereines ist Bad Hersfeld. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt. Der Verein ist selbstlos tätig. Mit seinen Mitteln dient der Verein der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und insbesondere 1. den klinischen und therapeutischen Einrichtungen der Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Klinikum Bad Hersfeld GmbH, soweit eine gesetzliche Finanzierung nicht vorgesehen ist oder nicht ausreicht, um Notständen abzuhelfen 2. der Umfeldverbesserung und Öffentlichkeitsarbeit der Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Klinikum Bad Hersfeld GmbH 3. der Bereitstellung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Sinne des Vereins. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge oder Spenden. 2

3 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche Person über 18 Jahre oder jede juristische Person werden, wenn sie bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen. Die Anmeldung zur Aufnahme ist schriftlich an den Vereinsvorsitzenden zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung der Aufnahme eines Antragstellers bedarf keiner Begründung. Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Antrags wird dem Antragsteller schriftlich zugesandt. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Die Erklärung muss bis zum 31. Oktober des Jahres beim Vorsitzenden schriftlich eingegangen sein. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit dem fälligen Beitrag länger als 1 Jahr im Rückstand ist oder wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt. Dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, ist vor dem Ausschluss die Gelegenheit zur Stellungnahme (rechtliches Gehör) zu geben. 4 Beiträge Die Höhe und die Fälligkeit des jährlichen Geldbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. 5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. Der Vorstand, der aus - dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter - dem Kassierer - dem Schriftführer - bis zu 4 Beisitzern besteht, 2. die Mitgliederversammlung und 3. der Beirat. 3

4 6 Wahl, Rechte und Pflichten des Vorstandes Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Wahlmodus wird durch die jeweilige Mitgliederversammlung per Handzeichen beschlossen. Der Vorstand wird ehrenamtlich tätig. Ihm obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Vorstand im Sinne von 26 Abs. 2 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassierer und der Schriftführer. Zur gerichtlichen und außerordentlichen Vertretung genügt die Zeichnung durch zwei der genannten Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist nach Bedarf einzuberufen. Ort und Zeit der Sitzung sind den Vorstandsmitgliedern zusammen mit der Tagesordnung rechtzeitig bekannt zu geben. Über die abgehaltene Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen und zu den Akten zu nehmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind, von denen mindestens 2 dem Vorstand im Sinne 26 Abs. 2 BGB angehören müssen. Er entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. 7 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung beschließt über 1. die Entgegennahme des Tätigkeits- und Rechenschaftsberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr, die Entlastung des Vorstandes und die Planung des Folgejahres 2. die Festsetzung der Höhe und die Fälligkeit der Beiträge, 3. die Wahl des Vorstandes ( 6 Satz 1) und der Rechnungsprüfer. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder 4 der Mitglieder es beantragen. Sie wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unter Übersendung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Anschrift gerichtet ist. Zur Prüfung der Rechnungsunterlagen im laufenden Geschäftsjahr wählt die Mitgliederversammlung auf ihrer ersten Sitzung im Jahr zwei Rechnungsprüfer, die in der ersten ordentlichen Sitzung des folgenden Jahres über das Ergebnis ihrer Prüfung Bericht erstatten. 4

5 Über die Sitzung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Protokollführer und gegebenenfalls dem Wahlleiter sowie einem leitenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen und zu den Akten zu nehmen ist. 8 Beirat Der Beirat besteht aus 1. einem Mitglied der Verwaltung der Klinikum Bad Hersfeld GmbH, 2. einem Mitarbeiter der Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Klinikum Bad Hersfeld GmbH, 3. einem Mitglied der ärztlichen Leitung der Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Klinikum Bad Hersfeld GmbH, 4. bis zu vier weiteren Mitgliedern. Der Beirat berät den Vorstand. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren berufen. 9 Satzungsänderung, Auflösung Über Vorschläge zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereines hat die Mitgliederversammlung zu entscheiden. Beschlüsse hierüber bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder. Die Vorschläge sind den Mitgliedern mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung, auf der über sie beschlossen werden soll, mitzuteilen. 7 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend. Für den Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen einer anderen gemeinnützigen Einrichtung zu, die in der Auflösungsversammlung bestimmt wird. 5

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